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Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes # S T #
Änderungen im diplomatischen Korps vom 22. bis 27. Juli 1959 Argentinien. Frau Marta Frigerio de Lynch, Zweite Botschaftssekretärin, hat ihr Amt übernommen.
China. Herr Wu Chin-shih, Erster Botschaftssekretär, wurde als Generalkonsul nach Genf versetzt.
Vereinigte Staaten von Amerika. Herr C. Hoy t P ri e e, Erster Wirtschaftssekretär, ist in der Schweiz eingetroffen und hat seine Funktionen übernommen.
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Notifikation
Gestützt auf das am 11.Oktober 1957 aufgenommene Strafprotokoll auferlegte Ihnen das Eidgenössische Finanz- und Zolldepartement am 14. Juli 1959 wegen Gehilfenschaft bei Zollbannbruch, in Anwendung von Artikel 76, Ziffer 2, 77, 81 und 91 des Zollgesetzes, eine Busse von 1438,15 Franken sowie die Kosten und Gebühren der Untersuchung im Betrage von 19,65 Franken.
Gegen diese Verfügung können Sie innert 20 Tagen bei der Oberzolldirektion Einsprache erheben und gerichtliche Beurteilung verlangen. Sofern Sie darauf verzichten und sich innert 14 Tagen der Straf Verfügung förmlich und unbedingt unterziehen, ermässigt sich die Busse um einen Viertel, d.h. um 359,60 Franken.
Die Höhe der Busse können Sie dennoch innert 30 Tagen seit Veröffentlichung dieser Notifikation mit Beschwerde an den Bundesrat anfechten.
Bern, den 30. Juli 1959.
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Eidgenössische Oberzolldirektion
Verpfändung einer Eisenbahngesellschaft Die Bergbahn Rheineck-Walzenhausen A. G. in Walzenhausen stellt das Gesuch, es möchte ihr bewilligt werden, ihre Zahnrad-Adhäsionsbahn von der Station Eheineck SBB nach Walzenhausen, in einer Eigentumslänge von 1898 Metern, samt ,,Zubehör und Betriebsmaterial, im Sinne von Artikel 9 des Bundesgesetzes vom 25. September 1917 über die Verpfändung und Zwangs-
801 liquidation von Eisenbahn- und Schiffahrtsunternehmungen im 1. Bang zu verpfänden. Zweck: Sicherstellung von zwei Kontokorrent-Krediten von je 600 000 Franken - anstelle der bisherigen von je 500 000 Franken - für die Teilfinanzierung der technischen Erneuerung der Bahnanlagen.
Einsprachen gegen dieses Verpfändungsbegehren sind dem Eidgenössischen Post- und Eisenbahndepartement in Bern bis und mit 20. August 1959 schriftlich einzureichen.
Bern, den 31. Juli 1959.
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Eidgenössisches Post- und Eisenbahndepartement Eechtswesen und Sekretariat
Ausfuhr elektrischer Energie 1. Die EleUrizitäts-Gesellschaft Laufenburg A. G. in Laufenburg stellt das Gesuch um Erteilung der Bewilligung für die Fortsetzung ihrer seit einigen Jahren erfolgenden Energieausfuhr an die Energie-Versorgung Schwaben A. G., in Stuttgart. Die Bewilligung wird für eine Leistung von maximal 10 000 Kilowatt und eine jährliche Energiemenge von maximal 85 Millionen Kilowattstunden und für die Zeit vom Ablauf der geltenden Bewilligung, das heisst vom I.Oktober 1959 bis 30. Juni 1964, nachgesucht.
,2. Die Kraftwerke Brusio A. G. in Poschiavo führt seit dem Jahre 1907 elektrische Energie an die Vizzola, S. p. A. Lombarda per distribuzione di energia elettrica in Mailand aus. Die gegenwärtig geltende Bewilligung aus dem Jahr 1924 läuft am 31. Dezember 1959 ab.
Die Kraftwerke Brusio A. G. stellt das Gesuch um Erteilung einer neuen Bewilligung für eine reduzierte Energieausfuhr mit einer Leistung von maximal 30 000 Kilowatt und einer Energiemenge bis maximal 58 Millionen Kilowattstunden im Winterhalbjahr für eine Dauer von 10 Jahren, das heisst bis 31. Dezember 1969.
3. Die Energie Electrique du Simplon S. A. mit Sitz in Simplon-Dorf führt seit 1952 einen Teil der jeweilen vom I.Mai bis 31.Oktober in ihrem Kraftwerk Gondo erzeugten Energie an die Electricité de France aus, im Austausch gegen Energie, die von der Electricité de France im Winter (November bis März) an die Schweiz geliefert wird.
Die Energie Electrique du Simplon S. A. stellt das Gesuch um Erneuerung der Bewilligung für diesen Energieaustausch für die Zeit vom Ablauf der geltenden Bewilligung, das heisst vom I.April 1960 bis 31.März 1965. Die Ausfuhr wird mit einer Leistung von maximal 35 000 Kilowatt-erfolgen und pro Sommerperiode etwa 90 Millionen Kilowattstunden betragen.
802 Gemäss Artikel 6 der Verordnung vom 4. September 1924 über die Ausfuhr elektrischer Energie werden diese Gesuche hiermit veröffentlicht. Anmeldungen von Strombedarf sowie Einsprachen sind bei der unterzeichneten Amtsstelle bis spätestens 7.September 1959 einzureichen.
(2.).
Bern, den 81. Juli 1959.
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Eidgenössisches Amt für Elektrizitätswirtschaft
Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.
Bei der unterzeichneten Verwaltung kann bezogen werden: Schweizerisches Zivilgesetzbuch mit den bis 1.Januar 1954 erfolgten Änderungen.
Preis plus Zustellgebühr Fr. 2.50 (broschiert) Fr. 8.-- (Halbleinen) use Drucksachenbureau der Bundeskanzlei
Das Eidgenössische Post- und Eisenbahndepartement hat unter dem Titel
«Die Hilfeleistung für technische Erneuerungen und Verbesserungen an private Eisenbahn- und Schiffahrtsunternehmungen» einen zusammenfassenden Schlussbericht über den Vollzug des zweiten Abschnittes des Bundesgesetzes vom 6.April 1939 und des Bundesgesetzes vom 21. Dezember 1949 über die Hilfeleistung an private Eisenbahn- und Schiffahrtsunternehmungen erstellt.
Der Bericht kann in deutscher oder französischer Sprache bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale in Bern 8 zum Preise von 1,50 Franken bezogen werden.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes
In
Bundesblatt
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Foglio federale
Jahr
1959
Année Anno Band
2
Volume Volume Heft
32
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
06.08.1959
Date Data Seite
300-302
Page Pagina Ref. No
10 040 674
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