794
Bekanntmachungen vonDepartementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes # S T #
Änderungen im diplomatischen Korps vom 31. August bis 6. September 1960 .Bulgarien. Herr Ivan A t h a n a s s o v , Attaché, ist an einen anderen Posten versetzt worden.
Guinea. Herr Moussa Sanguina Camara ist der Mission als Erster Sekretär zugeteilt worden.
Jugoslawien. Herr Gavro C er o vie ist in der Schweiz eingetroffen und hat sein Amt als Erster Sekretär übernommen.
Kanada. Herr Eric B. Wang, Dritter Sekretär, dem neue Aufgaben Überbunden worden sind, hat die Schweiz verlassen.
5251
Änderungen bei den ausländischen Konsularvertretungen in der Schweiz Haiti. Herr Hermann Lion, Honorarkonsul der Eepublik Haïti in Zürich, hat am 5. September 1960 sein Amt niedergelegt. Das Konsulat ist gegenwärtig vakant.
5251
Einnahmen der Zollverwaltung in tausend Franken 1960
Zölle
Übrige Einnahmen
Total
Total
1960
1059
Mehreinnahmen
70495 73632 89840 87517 90057 90988 95460 92482
22228 20177 13556
72001 67468 82436 90476 83061 88781 100 455 85243
20722 26341
17502 13582 15079 22016 14649
92723 93809 103 396 105 019 103 639 106 067 117 476 107 131
1960 Jan./Aug. '
690 471
138 789
829 260
1959 Jan./Aug.
556 927
112 994
--
Monat
Januar Februar März April Mai Juni Juli August
20960 14543 20578 17286 17021 21888
159 339 669 921
--
Mindereinnahmen
795 Verzeichnis der
Arbeitnehmerverbände, welche das Recht auf Mitwirkung an der Verwaltung von AHV-Verbandsausgleichskassen geltend gemacht haben (Publikation gemäss den Artikeln 5 und 6 der Verfügung des Eidgenössischen Departements des Innern vom 19.Februar 1960 über Errichtung und Umwandlung von Ausgleichskassen in der Alters- und Hinterlassenen-' Versicherung)
I. Arbeitnehmerverband, welcher die paritätische Mitwirkung an der Verwaltung von AHV-Verbandsausgleichskassen verlangt Ausgleichskassen
Arbeitnehmerverband
Ausgleichskasse des Schweizerischen Engros-Möbelfabrikantenverbandes
Schweizerischer Bau- und Holzarbeiterverband
Ausgleichskasse des Schweizerischen Baumeisterverbandes
Schweizerischer Bau- und Holzarbeiterverband
Ausgleichskasse des Schreiner-, Möbelund Holzgewerbes
Schweizerischer Bau- und Holzarbeiterverband
Caisse de compensation de la fède- Schweizerischer Bau- und Holzarbeiration romande de la métallurgie du terverband bâtiment Der erwähnte Arbeitnehmerverband hat sich auch für das Mitspracherecht (vgl. Ziff. II) angemeldet, für den Fall, dass die verlangte paritätische Mitwirkung ausser Betracht fallen sollte.
u. Arbeitnehmerverbände, welche das Recht auî Vertretung im Vorstand von AHV-Verbandsausgleichskassen (Mitspracherecht) verlangt haben bzw. besitzen (Arbeitnehmerverbände, die sich neu gemeldet haben, sind mit einem Stern * bezeichnet) Ausgleichskassen Arbeitnehmerverbände Ausgleichskasse des schweizerischen * Schweizerischer Bau- und HolzarbeiVerbandes der Tapezierermeisterterverband Dekorateure und des Möbel-Detailhandels
796 Ausgleichskassen
Arbeitnehmerverbände
Ausgleichskasse des Verbandes Schweizerischer Konsumvereine
Schweizerischer kaufmännischer Verein Verband der Handels-, Transport- und Lebensmittelarbeiter der Schweiz Fédération romande des employés
Ausgleichskasse des Verbandes Schweizer Metzgermeister
Schweizerischer kaufmännischer Verein Verband der Handels-, Transport- und Lebensmittelarbeiter der Schweiz Metzgereipersonal-Verband der Schweiz
Ausgleichskasse schweizerischer Elektrizitätswerke
Schweizerischer Verband des Personals öffentlicher Dienste Christlicher Metallarbeiter-Verband der Schweiz
Ausgleichskasse des Schweizerischen Bäcker- und KonditorenmeisterVerbandes
Christlicher Transport-, Handels- und Lebensmittelarbeiterverband Verband der Handels-, Transport- und Lebensmittelarbeiter der Schweiz Schweizerischer Bäckerei- und Konditorei-Personal-Verband
Ausgleichskasse des Verbandes der schweizerischen Waren- und Kaufhäuser
Schweizerischer kaufmännischer Verein Verband der Handels-, Transport- und Lebensmittelarbeiter der Schweiz
Ausgleichskasse des Basler Volkswirtschaftsbundes
Schweizerischer kaufmännischer Verein Christliches Gewerkschaftskartell Basel Gewerkschaftskartell Basel-Stadt
Ausgleichskasse des Schweizer Hotelier-Vereins
Union Helvetia, schweizerischer Zentralverband der Hotel- und Eestaurant-Angestellten
Ausgleichskasse des schweizerischen Verbandes des Milch-, Butter- und Käsehandels
Schweizerischer kaufmännischer Verein
797 Ausgleichskassen
Arbeitnehmerverbände Verband der Handels-, Transport- und Lebensmittelarbeiter der Schweiz Landesverband freier Schweizer Arbeiter
Ausgleichskasse des aargauischen Arbeitgeberverbandes
Schweizerischer kaufmännischer Verein Schweizerischer Verband christlicher Textil- und Bekleidungsarbeiter Verband der Handels-, Transport- und . Lebensmittelarbeiter der Schweiz Verband aargauischer christlichsozialer Organisationen Kartell der aargauischen Angestelltenverbände Kantonalverband aargauischer kaufmännischer Vereine
Ausgleichskasse des Verbandes der Industriellen von Basel-Land
Schweizerischer kaufmännischer Verein Verband der Handels-, Transport- und Lebensmittelarbeiter der Schweiz Schweizerischer Textil- und Fabrikarbeiterverband
Ausgleichskasse des Verbandes aargauischer Hutgeflechtfabrikanten
Schweizerischer kaufmännischer Verein Schweizerischer Verband christlicher Textil- und Bekleidungsarbeiter Christlicher Metallarbeiterverband der Schweiz Kartell der aargauischen Angestelltenverbände Kantonalverband aargauischer kaufmännischer Vereine Schweizerischer Textil- und Fabrikarbeiterverband
Caisse de compensation de l'industrie horlogère
Schweizerischer kaufmännischer Verein
798 A usgleichskassen
Arbeitnehmerverbände
Christlicher Metallarbeiterverband der Schweiz Schweizerischer Metall- und Uhrenarbeiter-Verband Ausgleichskasse der Brauereien
Schweizerischer kaufmännischer Verein Verband der Handels-, Transport- und Lebensmittelarbeiter der Schweiz
Ausgleichskasse des Verbandes schweizerischer Schuhindustrieller
Schweizerischer kaufmännischer Verein Schweizerischer Verband christlicher Textil- und Bekleidungsarbeiter Verband der Bekleidungs-, Leder- und Ausrüstungsarbeiter der Schweiz
Ausgleichskasse der Bindemittelindustrie
Schweizerischer Bau- und Holzarbeiterverband
Ausgleichskasse des schweizerischen Tabakverbandes
Schweizerischer kaufmännischer Verein Christlicher Transport-, Handels- und Lebensmittelarbeiterverband Verband der Handels-, Transport- und Lebensmittelarbeiter der Schweiz
Caisse interprofessionnelle vaudoise d'assurance-vieillesse et survivants
Schweizerischer kaufmännischer Verein Verband der Handels-, Transport- und Lebensmittelarbeiter der Schweiz Fédération romande des employés Fédération des syndicats chrétiens
Ausgleichskasse des Schweizerischen Engros-Möbelfabrikantenverbandes
Schweizerischer Bau- und Holzarbeiterverband *) *Christlicher Holz- und Bauarbeiterverband der Schweiz
Caisse interprofessionnelle neuchâteloise de compensation pour l'industrie, le commerce et les arts et métiers
Schweizerischer kaufmännischer Verein Verband der Handels-, Transport- und Lebensmittelarbeiter der Schweiz Fédération romande des employés
l
) Siehe auch Gesuch unter Ziffer I.
799' Ausgleichskassen
Arbeitnelimerverbände
Caisse de compensation de la fédération genevoise des sociétés de détaillants
Verband der Handels-, Transport- und.
Lebensmittelarbeiter der Schweiz Fédération romande des employés Schweizerischer kaufmännischer Verein
Ausgleichskasse des Schweizerischen Konditormeister-Verbandes
Christlicher Transport-, Handels- und Lebensmittelarbeiterverband Verband der Handels-, Transport- und Lebensmittelarbeiter der Schweiz Schweizerischer Bäckerei- und Konditorei-Personal-Verband '
Ausgleichskasse Berner Arbeitgeber
Schweizerischer kaufmännischer Verein Verband der Handels-, Transport- und.
Lebensmittelarbeiter der Schweiz
Ausgleichskasse des Verbandes schweizerischer Transit- und Welthandelsfirmen
Schweizerischer kaufmännischer Verein
Ausgleichskasse des schweizerischen Baumeisterverbandes
Schweizerischer kaufmännischer Verein Christlicher Holz- und Bauarbeiterverband der Schweiz Landesverband freier Schweizerarbeiter Schweizerischer Bau- und Holzarbeiterverband *)
Ausgleichskasse des Zentralverbandes der schweizerischen Fettindustrie
Schweizerischer kaufmännischer Verein Verband der Handels-, Transport- und Lebensmittelarbeiter der Schweiz
Ausgleichskasse des schweizerischen Obstverbandes
Schweizerischer kaufmännischer Verein Christlicher Transport-, Handels- und Lebensmittelarbeiterverband Verband der Handels-, Transport- und Lebensmittelarbeiter der Schweiz
*) Siehe auch Gesuch unter Ziffer I.
800
A usgleichskassen
Arbeitnehmerverbände
.Ausgleichskasse der Migros-Betriebe
Schweizerischer kaufmännischer Verein Verband der Handels-, Transport- und Lebensmittelarbeiter der Schweiz
Ausgleichskasse des Grosshandels
Schweizerischer kaufmännischer Verein
Ausgleichskasse der Lederindustrie
Schweizerischer kaufmännischer Verein Schweizerischer Verband christlicher Textil- und Bekleidungsarbeiter Fédération romande des employés Verband der Bekleidungs-, Leder- und Ausrüstungsarbeiter der Schweiz
Ausgleichskasse der Schokolade-, Biskuits- und Confiserie-, Teigwarenund Kondensmilch-Industrien
Schweizerischer kaufmännischer Verein Verband der Handels-, Transport- und Lebensmittelarbeiter der Schweiz Christlicher Transport-, Handels- und Lebensmittelarbeiterverband Landesverband freier Schweizerarbeiter
Ausgleichskasse der Bekleidungs-Industrie
Schweizerischer kaufmännischer Verein Schweizerischer Verband christlicher Textil- und Bekleidungsarbeiter Verband der Bekleidungs-, Leder- und Ausrüstungsarbeiter der Schweiz
.Ausgleichskasse des Verbandes Schweizerischer Müller
Schweizerischer kaufmännischer Verein Verband der Handels-, Transport- und Lebensmittelarbeiter der Schweiz Christlicher Transport-, Handels- und Lebensmittelarbeiterverband Landesverband freier Schweizerarbeiter Schweizerischer Textil- und Fabrikarbeiterverband
801 A usgleichskassen
Arbeünehmerverbänäe
Ausgleichskasse für milch- und landwirtschaftliche Organisationen
Schweizerischer kaufmännischer Verein Christlicher Transport-, Handels- und Lebensmittelarbeiterverband Verband der Handels-, Transport- und Lebensmittelarbeiter der Schweiz Verband schweizerischer Käserei- und milchwirtschaftlicher Betriebsleiter
Ausgleichskasse für das Installations-, Spengler- und Bedachungsgewerbe
*Schweizerischer Bau- und Holzarbeiterverband
Ausgleichskasse «Versicherung»
Schweizerischer kaufmännischer Verein
Ausgleichskasse Keramik und Glas
Schweizerischer kaufmännischer Verein Christlicher Holz- und Bauarbeiterverband der Schweiz Schweizerischer Bau- und Holzarbeiterverband Schweizerischer Verband evangelischer Arbeiter und Angestellter
Ausgleichskasse der Papierindustrie
Schweizerischer kaufmännischer Verein Schweizerischer Verband christlicher Textil- und Bekleidungsarbeiter Landesverband freier Schweizerarbeiter Schweizerischer Verband christlicher Buchbinder, Papier-, Kartonagearbeiter und des graphischen Hilfspersonals Schweizerischer Textil- und Fabrikarbeiterverband
Ausgleichskasse Buchbindermeister und Papeteristen
Schweizerischer kaufmännischer Verein Schweizerischer Verband christlicher Buchbinder, Papier-, Kartonagearbeiter und des graphischen Hilfspersonals
Bundesblatt. 112. Jahrg. Bd. II.
57
802 A usgleichsìtassen
Arbeitnehmerverbände Fédération romande des employés Schweizerischer Buchbinder- und Kartonagerverband
Ausgleichskasse für die Seiden-, Kunstseiden- und Textilveredlungsindustrie
Schweizerischer kaufmännischer Verein Schweizerischer Verband christlicher Textil- und Bekleidungsarbeiter Schweizerischer Textil- und Fabrikarbeiterverband
Ausgleichskasse VATI
Schweizerischer kaufmännischer Verein Landesverband freier Schweizerarbeiter Schweizerischer Verband christlicher Textil- und Bekleidungsarbeiter Verband der Bekleidungs-, Leder- und Ausrüstungsarbeiter der Schweiz
Ausgleichskasse Exfour
Schweizerischer kaufmännischer Verein Schweizerischer Verband christlicher Textil- und Bekleidungsarbeiter Verband der Bekleidungs-, Leder- und Ausrüstungsarbeiter der Schweiz
Ausgleichskasse Mineralia
Schweizerischer kaufmännischer Verein
Ausgleichskasse des schweizerischen Weinhändlerverbandes
Schweizerischer kaufmännischer Verein Verband der Handels-, Transport- und Lebensmittelarbeiter der Schweiz
Ausgleichskasse der Gärtner und Floristen
Verband der Handels-, Transport- und Lebensmittelarbeiter der Schweiz Christlicher Transport-, Handels- und Lebensmittelarbeiterverband
Ausgleichskasse der Sperrholzbranche und des Berufsholzhandels
Schweizerischer kaufmännischer Verein Schweizerischer Bau- und Holzarbeiterverband
r
803
Ausgleichskassen
A rbeitnehmerverbände
Ausgleichskasse der graphischen und papierverarbeitenden Industrie der Schweiz
Schweizerischer kaufmännischer Verein Schweizerischer Lithographenbund Schweizerischer Typographenbund Schweizerischer Buchbinder- und Kartonagerverband
Ausgleichskasse des Schreiner-, Möbelund Holzgewerbes
*Christlicher Holz- und Bauarbeiterverband der Schweiz * Schweizerischer Bau- und Holzarbeiterverband *)
Ausgleichskasse des schweizerischen Gewerbes
Schweizerischer Bau- und Holzarbeiterverband *Christlicher Holz- und Bauarbeiterverband der Schweiz
Caisse interprofessionnelle romande d'assurance-vieillesse et survivants des syndicats patronaux
Schweizerischer kaufmännischer Verein Verband der Handels-, Transport- und Lebensmittelarbeiter der Schweiz Fédération romande des employés Fédération des syndicats chrétiens Schweizerischer kaufmännischer Verein Verband der Handels-, Transport- und Lebensmittelarbeiter der Schweiz Fédération romande des employés Fédération des syndicats chrétiens Schweizerischer kaufmännischer Verein Verband der Handels-, Transport- und Lebensmittelarbeiter der Schweiz Fédération romande des employés Fédération des syndicats chrétiens
Caisse de compensation de l'association des industries vaudoises
Caisse de compensation des groupements patronaux vaudois
Caisse de compensation de la fédération romande de la métallurgie du bâtiment
*) Siehe auch Gesuch unter Ziffer I.
Fédération des syndicats chrétiens Schweizerischer Metall- und Uhrenarbeiter-Verband Christlicher Metallarbeiter-Verband der Schweiz * Schweizerischer Bau- und Holzarbeiterverband *)
804
in. Hinweis für die beteiligten Veibände
l
1. Beivilligung der Gesuche Diese Publikation präjudiziert in keiner Weise die Bewilligung der eingereichten Gesuche. Diese ist abhängig von der Erfüllung der Voraussetzungen gemäss Artikel 54 und 58 des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) und der dazugehörenden Bestimmungen der Vollzugsverordnung zum AHVG. Das Bundesamt für Sozialversicherung wird mit den beteiligten Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden in Verbindung treten.
2. Eechte der Minderheitsorganisationen bei der Errichtung paritätischer Verbandsausgleiciiskassen a. Zustimmung zur E r r i c h t u n g Gemäss Artikel 8 der Verfügung des Eidgenössischen Departements des Innern vom 19.Februar 1960 über Errichtung und Umwandlung von Ausgleichskassen in der Alters- und HinterlassenenVersicherung haben Arbeitnehmerverbände, welche die Errichtung einer paritätischen Ausgleichskasse gemäss Artikel 54, Absatz l, zweiter Satz, AHVG von ihrer Zustimmung abhängig machen können und von diesem Becht Gebrauch machen wollen, das Vorliegen der tatsächlichen Voraussetzungen für ihr Zustimmungsrecht bis zum I . O k t o b e r 1960 nachzuweisen und gleichzeitig dem Bundesamt für Sozialversicherung gegenüber schriftlich zu erklären, ob sie der Errichtung einer paritätischen Ausgleichskasse auf den I.Januar 1961 zustimmen oder nicht. Stillschweigen gilt als Verzicht auf das Becht zur Stellungnahme.
b. M i t w i r k u n g an der K a s s e n f ü h r u n g Artikel 89 der Vollzugsverordnung zum AHVG erlaubt den Arbeitnehmerverbänden, denen insgesamt mindestens 10 Prozent der von der Ausgleichskasse erfassten Arbeitnehmer angehören, die paritätische Mitwirkung an der Kassenführung, sofern sie dem Kassenreglement zustimmen und die daraus entstehenden Pflichten mitübernehmen. Die Minderheitsorganisationen, welche die paritätische Mitwirkung an der Kassenführung in den unter Ziffer I hievor publizierten Fällen wünschen, haben bis zum I . O k t o b e r 1960 dem Bundesamt für Sozialversicherung ein entsprechendes Gesuch einzureichen.
3. Auszug aus den gesetzlichen Bestimmungen a. B u n d e s g e s e t z über die AHV Artikel 54, Absatz l (paritätische Ausgleichskassen) Einzelne oder mehrere Arbeitnehmerverbände gemeinsam, denen mindestens die Hälfte der von einer zu errichtenden oder bereits bestehenden Verbandsausgleichskasse erfassten Arbeitnehmer angehört, haben das Becht, die
805 paritätische Mitwirkung an der Verwaltung dieser Ausgleichskasse zu verlangen.
Dieses Eecht steht auch Arbeitnehmerverbänden zu, die mindestens ein Drittel Qder von der Ausgleichskasse erfassten Arbeitnehmer umfassen, sofern alle andern Arbeitnehmerverbände, denen einzeln oder zusammen mindestens 10 Prozent der von der Kasse erfassten Arbeitnehmer angehören, der paritätischen Kassenverwaltung ausdrücklich zustimmen.
Artikel 58r Absatz 2 (Mitspracherecht) Der Kassenvorstand setzt sich zusammen aus Vertretern der Gründerverbände .und gegebenenfalls aus Vertretern von Arbeitnehmerorganisationen, sofern diesen insgesamt mindestens 10 Prozent der von der Ausgleichskasse erfassten Arbeitnehmer angehören. Der Präsident sowie die Mehrzahl der Vorstandsmitglieder werden von den Gründerverbänden, die übrigen Mitglieder, jedoch mindestens ein Drittel, von den beteiligten Arbeitnehmerorganisationen nach Massgabe der Zahl der durch sie vertretenen, von der Ausgleichskasse erfassten Arbeitnehmer gewählt. Zu Vorstandsmitgliedern dürfen nur Schweizer Bürger gewählt werden, welche der betreffenden Ausgleichskasse als Versicherte oder Arbeitgeber angeschlossen sind.
fe. Vollzugsverordnung zum A H V G Artikel 89 (Beteiligung von Minderheitsorganisationen) Wird eine paritätische Ausgleichskasse errichtet, so ist Arbeitnehmerverbänden, denen insgesamt mindestens 10 Prozent der von der Ausgleichskasse erfassten Arbeitnehmer angehören, auf schriftliches Gesuch hin die Mitwirkung an der Kassenführung zu ermöglichen, sofern sie dem Kassenreglement zustimmen und die daraus entstehenden Pflichten mitübernehmen.
C . V e r f ü g u n g des Eidgenössischen D e p a r t e m e n t s des Innern vom 19.Februar 1960 über E r r i c h t u n g und Umwandlung von Ausgleichskassen in der A l t e r s - und Hinterlassenenversicherung Artikel 7 (Nachweis der gesetzlichen Voraussetzungen) Die Arbeitnehmerverbände haben innert dreier Monate seit der Veröffentlichung des Verzeichnisses der Gründerverbände nachzuweisen, dass sie die gesetzlichen Voraussetzungen zur Geltendmachung ihrer Eechte erfüllen.
Für das Mitspracherecht kann auf diesen Nachweis verzichtet werden, sofern er von den Gründerverbänden nicht ausdrücklich verlangt wird.
Artikel 8 (Zustimmung zur Errichtung einer paritätischen Ausgleichskasse) Arbeitnehmerverbände,
welche die Errichtung einer paritätischen Ausgleichskasse von ihrer Zustimmung abhängig machen können und von diesem Eecht Gebrauch machen wollen, haben bis zum l. Oktober des der Errichtung
806
vorangehenden Jahres die Voraussetzungen für ihr Zustimmungsrecht nachzuweisen und schriftlich gegenüber dem Bundesamt zu erklären, ob sie der Errichtung einer paritätischen Ausgleichskasse zustimmen oder nicht. Stillschweigen gilt als Verzicht auf das Eecht zur Stellungnahme.
Artikel 9 (Kassenreglemente) Entwürfe für Reglemente nicht paritätischer Ausgleichskassen sind bis 1.September, Entwürfe für Reglemente paritätischer Ausgleichskassen bis l. Dezember des der Errichtung oder Umwandlung vorangehenden Jahres dem Bundesamt einzusenden.
Das Bundesamt kann Ausgleichskassen, deren Reglement erst nach dem 31. Dezember genehmigt wird, als provisorisch errichtet erklären und hinsichtlich ihrer Rechte und Pflichten ganz oder teilweise den andern Ausgleichskassen gleichstellen.
Artikel 10 (Bedeutung der Fristen) Verbände, welche die in dieser Verfügung gesetzten Fristen nicht einhalten, können die Rechte gemäss Artikel 53, 54, Absatz 1, beziehungsweise Artikel 58, Absatz 2 des Bundesgesetzes erst wieder nach Ablauf von jeweils fünf Jahren geltend machen. Vorbehalten bleibt Artikel 99, Absatz 2 der Vollzugsverordnung vom 31. Oktober 1947 zum Bundesgesetz.
Bern, den 8. September 1960.
5238
# S T #
Bundesamt für Sozialversicherung
Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.
Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs
Dieses Gesetz, mit den bis I.Februar 1950 erfolgten Abänderungen und Ergänzungen, enthält als Anhang das Bundesgesetz vom 29. April 1920 betreffend die öffentlich-rechtlichen Folgen der fruchtlosen Pfändung und des Konkurses. Bestellungen sind an das unterzeichnete Bureau zu richten.
Der Bezugspreis beträgt Fr. 1.70 pro Exemplar plus Nachnahmegebühren.
92i6
Bundeskanzlei Drucksachenbureau
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes
In
Bundesblatt
Dans
Feuille fédérale
In
Foglio federale
Jahr
1960
Année Anno Band
2
Volume Volume Heft
37
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
19.09.1960
Date Data Seite
794-806
Page Pagina Ref. No
10 041 076
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