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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über den Beitrag der Eidgenossenschaft an das Universitätsinstitut für Höhere Internationale Studien in Genf (Vom 2. Juni 1961)

Herr Präsident !

Hochgeehrte Herren!

Das Universitätsinstitut für Höhere Internationale Studien, das 1927 von den Professoren William Bappard und Paul Mantoux gegründet wurde, ist eine höhere Bildungsanstalt mit Sitz in Genf. Durch eine gleichnamige Stiftung, deren Statuten vom Bundesrat 1927 genehmigt wurden, betrieben, ist es dazu bestimmt, Studenten aus allen Ländern eine Einführung in die internationalen Studien rechtlicher, wirtschaftlicher, politischer und sozialer Natur zu bieten.

Die Stiftung untersteht einem Verwaltungsrat, dein folgende Mitglieder angehören: der Vorsteher des Eidgenössischen Departernentes des Innern (der diese Funktion ohne Verantwortlichkeit der Eidgenossenschaft ausübt), der Vorsteher des Erziehungsdepartementes des Kantons Genf, der Eektor der Universität Genf und zurzeit drei weitere, vom Bundesrat ernannte Persönlichkeiten, nämlich Herr Nationalrat Willy Bretscher, Chefredaktor der «Neuen Zürcher Zeitung», Herr Jean-Eodolphe von Salis, Professor an der Eidgenössischen Technischen Hochschule, und Herr Arnold Wolf ers, ehemals Professor an der Yale-Universität, Direktor des Washington Center of Foreign Policy Eesearch.

Der ständige Lehrkörper des Institutes umfasst gegenwärtig 7 Professoren, darunter 3 Schweizer, nämlich die Herren Jacques Freymond, der zugleich Direktor ist, Paul Guggenheim und Jacques L'Huillier, ferner die Herren Wilhelm Eöpke, Maurice Baumont, Louis J.Halle und Michael A.Heilperin, sowie zwei Lehrbeauftragte, beide ebenfalls Schweizer, nämlich Frau Denise Bindschedler und Herrn Gilbert Etienne. Ausserdem hat sich das Institut die Mitarbeit von Gastprofessoren gesichert, die für ein Semester, ein Jahr oder länger eingeladen werden. Unter diesen Professoren erwähnen wir die Herren Pierre Lalive

1159 (Universität Genf), ConstantinEegamey (UniversitätLausanne), Charles McLane (Dartmouth College), Stanley Hoffmann (Harvard-Universität), Herbert Nioholas (Universität Oxford) und Sir Gerald Fitzmaurice, gegenwärtig Eiohter am Internationalen Gerichtshof. Dazu kommen noch die Professoren, die während einer Woche eine Eeihe von Vorlesungen halten. Unter diesen Dozenten können für die letzten Semester die folgenden Herren genannt werden: Gottfried Haberler und John Galbraith. Professoren an der Harvard-Universität ; Pierre Eenouvin, Professor an der Sorbonne und Mitglied des Institut de France ; Paul Eeuter, Professor an der juristischen Fakultät der Universität Paris; Eric Wyndham White, Generalsekretär des GATT; Raymond Aron, Professor an der Sorbonne und am Institut d'études politiques in Paris; Eobert Triffin, Professor au der Yale-Universität ; Paul de Visscher, Professor an der Universität Löwen: Eoberto Ago. Professor an der Universität Eom; Friedrich Lutz, Professor an der Universität Zürich; Edgar Salin, Professor an der Universität Basel; Walther Hof er, Professor an der Universität Bern, sowie Oberstkorpskommandant Gonard, Botschafter Alfred Zehnder und Professor Küng von der Handels-Hochschule St. Gallen.

Die Zahl der Studenten nimmt seit 1953 zu. Sie erreichte im Wintersemester 1959/60 und im Sommersemester 1960 einen Durchschnitt von 162 Studenten und 65 Hörern. Zu erwähnen ist ferner, dass sich am Institut während des akademischen Jahres 1959/60 15 Kandidaten auf das Diplom, 71 auf das Lizentiat und 95 auf das Doktorat vorbereiteten: die beiden letzten Titel werden von der Universität Genf verliehen. Was ihre Staatsangehörigkeit betrifft, so befanden sich unter diesen Studenten namentlich 31 Schweizer, 22 Amerikaner, 15 Ungarn, 14 Franzosen, 11 Niederländer, 10 Deutsche, 10 Briten, 30 Asiaten und 15 Afrikaner.

Es sei ferner darauf hingewiesen, dass zu diesen Studenten seit 1959 alljährlich im Sommersemester eine Gruppe Stagiaires des Politischen Departementes hinzukommt, die auf diese Weise die Möglichkeit erhalten, ihre Ausbildung auf dem Gebiet der internationalen Beziehungen gemäss einem eigens für sie aufgestellten Programm zu erganzen: ausserdem fuhrt das Institut seit 1957 kurzfristige, nur für Schweizer bestimmte Tagungen über internationale Probleme durch, die in ihrer
Bedeutung für die Schweiz untersucht werden.

Diese Tagungen hatten nacheinander folgende Themen zum Gegenstand: die Schweiz gegenüber der europäischen Integration, die Schweiz angesichts der Veränderung des Gleichgewichts in der Welt, die Schweiz und Afrika. Ausser den Stagiaires beteiligte sich auch eine Anzahl Beamte des Politischen Departementes an diesen Studientagungen, deren Arbeiten veröffentlicht wurden. Auf diese Weise konnten von 1957 bis 1960 71 Stagiaires und Beamte zur vollen Zufriedenheit des Politischen Departementes vom Unterricht des Institutes profitieren.

Der Erwähnung bedürfen ausserdem die reichhaltige Bibliothek (über 40 000 Bände) und die Veröffentlichungen (Sammlung von Arbeiten und Vorträgen) des Institutes, die hochgeschätzte Arbeitsinstrumente darstellen.

1160 Die Wirkung, die vom Institut ausgeht, kommt auch unserem Land zugute; denn Genf zieht nicht nur hervorragende Professoren an, deren Euf auf die Schweiz ausstrahlt, sondern auch Studenten, die in vielen Fällen später in ihrem Lande oder in internationalen Organisationen eine bedeutende Eolle spielen werden; in ihrer zukünftigen Tätigkeit werden sie vielleicht ihren Aufenthalt in der Schweiz nicht vergessen, in dessen Verlauf sie unsere politischen und wirtschaftlichen Anschauungen und Institutionen besser kennengelernt haben. So wurde eine Gruppe junger Diplomaten und Beamten aus kürzlich unabhängig gewordenen Ländern Asiens und Afrikas, die zur Ergänzung ihrer Ausbildung an das Institut gekommen waren, während einer zweiwöchigen Reise durch die Schweiz, die im Einvernehmen zwischen dem Politischen Departement und der Stiftung Pro Helvetia organisiert worden war, in das Leben und in die politischen Institutionen unseres Landes eingeführt. Dieses neue Experiment war von Erfolg gekrönt.

Um sich auf einem hohen Stand halten und die zahlreichen Aufgaben, die es sich gestellt hat oder die ihm übertragen werden (zum Beispiel die Ausbildung der Stagiaires des Politischen Departementes), erfüllen zu können, muss das Institut über die nötigen Mittel verfügen.

Bis 1948 konnte das Institut dank der Grosszügigkeit zuerst des «Laura Spelman Eockefeller Memorial Fund», dann der Eockefeller-Stiftung für seine Bedürfnisse aufkommen; die beiden Stiftungen haben ihm insgesamt über fünf Millionen Dollar überwiesen, ohne seine Autonomie irgendwie anzutasten. Die Eidgenossenschaft gewährte dem Institut gemäss Bundesbeschluss vom 28. Juni 1928 eine erste Unterstützung im Betrage von 130 000 Franken, die auf die Jahre 1929, 1930 und 1931 verteilt wurde. Von 1932 an erwies sich die EockefellerStiftung so grosszügig in ihren Beiträgen, dass die Eidgenossenschaft nicht mehr um ihre finanzielle Hilfe angegangen zu werden brauchte.

Ende 1948 stellte die Eockef eller-Stiftung ihre Überweisungen vorübergehend ein. Sie legte indessen Wert darauf festzustellen, dass sie dem Institut nicht etwa geringeres Vertrauen entgegenbringe, sondern dass sich ihr Beschluss aus den Grundsätzen ihrer Unterstützungspolitik ergeben habe. Darauf musste sich das Institut unverzüglich nach finanzieller Hilfe umsehen, um seine Tätigkeit
nicht nur fortsetzen, sondern entsprechend der Zunahme der Zahl der Studenten auch erweitern zu können.

Anfang 1949 erhöhte der Kanton Genf seinen Beitrag von 40 000 auf 100 000 Frankei jid ab 1950 setzte er ihn sogar auf 200 000 Franken fest. Durch Bundesbeschlu^' TMrn G.Juni 1952 beschloss die Eidgenossenschaft ihrerseits, dem Institut eine jährliche Subvention von höchstens 100 000 Franken zu gewähren.

Diese offiziellen Unterstützungsleistungen gestatteten dem Institut jedoch nicht, ein Budget, das sich bereits 1939 auf rund 424 000 Franken belaufen hatte, auszugleichen.

In Wirklichkeit bewegten sich die ordentlichen Ausgaben des Institutes in den letzten Jahren zwischen ungefähr 800 000 und einer Million Franken, während die Beiträge des Kantons und der Eidgenossenschaft zusammen bloss

1161 300 000 Pranken ausmachten. Das Institut konnte seine Ausgaben nur dank der Grosszügigkeit zweier amerikanischer Institutionen, der Eockefeller-Stiftung und der Ford-Stiftung, decken. Die Eockef eller-Stiftung nahm zwar ihre regelmässigen früheren Zahlungen nicht wieder auf, doch gewährte sie 1956 eine auf drei Jahre zu verteilende Sonderspende von 30 000 Dollar, die für das Gehalt eines amerikanischen Professors bestimmt war, und darauf noch eine auf vier Jahre zu verteilende Spende von 200 000 Dollar, die einerseits für Stipendien an asiatische und afrikanische Studenten und anderseits zur Förderung des Unterrichts und der Forschung auf dem Gebiete der internationalen Organisationen und der multilateralen Diplomatie bestimmt war. Die Spende der Ford-Stiftung ist mit keinen besondern Bedingungen verknüpft. Sie wurde 1958 gewährt, beträgt 350 000 Dollar und ist auf fünf Jahre zu verteilen; sie soll dazu dienen, die Zahl der Unterrichtsfächer zu vermehren, vorgerückten Studenten Stipendien zu gewähren, das Sekretariat zu erweitern, die Bibliothek besser auszustatten, die Forschung voranzutreiben und die Gehälter der Professoren zu erhöhen.

Was die letztgenannte Frage betrifft, so ist zu berücksichtigen, dass der Lehrkörper des Institutes sich aus Persönlichkeiten von internationalem Ansehen zusammensetzt und dass die Wirkungskraft dieser Bildungsstätte hievon abhängt. Um die Professoren zu gewinnen und sie in gewissen Fällen auch dem Institut zu erhalten, muss das Institut in der Lage sein, ihnen wenn möglich ein Gehalt zu bieten, das den Bezügen entspricht, mit denen sie im Ausland rechnen können. Das Budget sieht denn auch für die Bezahlung der ständigen und der für ein Jahr oder ein Semester eingeladenen Professoren die Summe von 400 000 Franken vor; dazu kommen noch die für die kurzfristigen Kurse, für die Assistenten und die Direktion aufgewendeten Beträge. Diese Ausgaben übersteigen die gegenwärtigen festen Einnahmen schon um ein beträchtliches, und es sind hier erst noch folgende Ausgabenposten aufzuführen: die Besoldungen für das Personal des Sekretariates, der Buchhaltung und der Bibliothek; Ankauf von Büchern; Forschungsarbeiten und Veröffentlichungen; Sozialleistungen; und schliesslich eine Summe für die Stipendien, die auf jeden Fall weit hinter den Beträgen zurückbleiben muss,
die die amerikanischen Stiftungen diesem Zweck zuzuweisen gestatten. Man versteht somit, dass ein normales Budget sich bis auf rund eine Million Franken beläuft.

Diese Lage kann nicht andauern. Einerseits können die amerikanischen Stiftungen ihre Mittel nicht unbeweglich machen, um eine bestimmte !*· Station dauernd zu unterstützen, und anderseits wäre es bedauerlich, wenp, m einem Institut, dem das Politische Departement die Ausbildung der jungen schweizerischen Diplomaten teilweise anvertraut, die Entlöhnung eines Teil der ständigen Professoren weiterhin von Unterstützungen ausländischer Stiftungen abhinge.

Der Kanton Genf hat seinen Beitrag bereits erhöht, nämlich zuerst auf 300 000 Franken ab I960, und dann auf 400 000 Franken ab 1961. Während er damit dem Institut von 1952 bis Ende 1961 Beiträge in der Höhe von 2,3 Millionen Franken gewährt hat, richtete ihm die Eidgenossenschaft in der gleichen Bundesblatt. 118. Jahrg. Bd. I.

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1162 Zeitspanne 928 000 Franken aus und stellte ihm zudem die Villa Lammermoor unentgeltlich zur Verfügung. Der Kanton Genf, der ausserdem die allgemeinen Unkosten des Gebäudes (kleiner Gebäudeunterhalt, Hauswart, Heizung, Elektrizität) übernommen hat, hofft heute, dass die Eidgenossenschaft ihrerseits ihre Unterstützung erhöhen wird. Gegenwärtig richtet sie eine Subvention aus, die laut Bundesbeschluss vom 6. Juni 1952 weder 100 000 Franken im Jahr noch die Hälfte der vom Kanton Genf gewährten jährlichen Subvention übersteigen darf. Wenn dieses Verhältnis aufrechterhalten bliebe, so könnte sich die Eidgenossenschaft damit begnügen, ihre Subvention zu verdoppeln, wie dies der Kanton Genf seinerseits tut, und könnte sie auf 200 000 Franken erhöhen. Dann ergäbe sich jedoch im normalen ordentlichen Budget ein Fehlbetrag von 200 000 Franken, so dass die finanzielle Lage des Institutes nicht voll konsolidiert wäre.

Der Bundesrat vertritt die Ansicht, dass die Subvention der Eidgenossenschaft ab 1962 auf 300 000 Franken erhöht werden sollte. Ausserdem wird die Eidgenossenschaft dem Kanton Genf die Villa Lammermoor (deren Wiederinstandstellung sie soeben rund 2 Millionen Franken gekostet hat) gegen Bezahlung eines Verzugszinses zur Verfügung stellen, unter der Bedingung, dass er sie dem Institut zur Benützung überlässt. Dadurch würde die Eidgenossenschaft ihr Interesse an einer höheren Bildungsanstalt - für zahlreiche Stagiaires ist sie eine solche der « post-graduate »- Stufe - bezeugen, die der Schweiz zur Ehre gereicht und im Ausland hohes Ansehen geniesst. Ausserdem würde sie dem Institut ermöglichen, eine neue Aufgabe zu erfüllen, nämlich zur Ausbildung zahlreicher Studenten und Stagiaires aus kürzlich unabhängig gewordenen Ländern beizutragen, die dort eines Tages an leitender Stelle stehen werden. Durch eine höhere Subvention würde die Eidgenossenschaft auch die Ausbildung der schweizerischen Experten stark erleichtern, die in die Entwicklungsländer entsandt werden. Eine solche Subvention ist gemäss Artikel 27, Absatz l der Bundesverfassung, der dem Bund u. a. die Befugnis zur Unterstützung höherer Unterrichtsanstalten verleiht, möglich. Angesichts der Anstrengungen, die das Institut zugunsten der Entwicklungsländer unternimmt, wäre es eventuell möglich, ihm zusätzliche Mittel in der Grössenordnung
von jährlich 100 000 Franken zur Verfügung zu stellen, die dem Kredit für die technische Hilfe entnommen würden, über den dieenö eidgissschne Eäte noch zu beschliessen haben werden.

Schliesslich ist auf den Bundesbeschluss vom 21. März 1961 über die Ausrichtung von Stipendien an ausländische Studierende in der Schweiz hinzuweisen, der sich auch zugunsten des Universitätsinstitutes für Höhere Internationale Studien in Genf auswirken dürfte. Es wird sich dabei allerdings nicht um Beitragszahlungen an das Institut handeln, indem diese direkt den Stipendiaten zufliessen. Soweit Studierende des Institutes in den Genuss solcher Stipendien gelangen, erübrigen sich für dieses indessen eigene Stipendien.

Dessen Eechnung erfährt dadurch eine entsprechende Entlastung, was vor allem von Bedeutung sein wird, wenn die Beiträge der Eockefeller und Ford Foundations einmal gekürzt oder gänzlich sistiert werden sollten. Diese Stipendien-

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Zahlungen lassen sich jedoch nicht zum voraus beziffern und dürften auch Schwankungen unterworfen sein.

Ebensowenig wie dies 1952 der Fall war, geht es heute darum, einen Prazedenzfall zu schaffen, auf den sich die kantonalen Universitäten berufen könnten, um vom Bund Subventionen zu erlangen. Das Institut ist keineswegs eine Zweiganstalt der Universität Genf. Es hat vielmehr das Statut einer unabhängigen Stiftung, die von einem Verwaltungsrat geleitet wird, in dem die Genfer Behörden in der Minderheit sind. Sein Lehrkörper weist eine internationale Zusammensetzung auf, und sein Unterricht richtet sich hauptsächlich an Studenten, die bereits einen akademischen Grad besitzen. Das Institut bietet somit eine Ergänzung zum Unterricht der Universitäten und tritt zu ihnen nicht in Konkurrenz. Seine Zusammenarbeit mit der Universität Genf ist nur praktischer Art.

Es wäre deshalb falsch anzunehmen, die dem Institut gewährte Subvention komme indirekt der Universität zugute.

Wir empfehlen Ihnen deshalb, sich unserer Auffassung durch Annahme eines Bundesbeschlusses anzuschliessen, der den Wortlaut des dieser Botschaft beiliegenden Entwurfes haben könnte. Wir haben vorgesehen, dass die Subvention weiterhin dem Budget des Politischen Departementes belastet wird, um damit zu unterstreichen, dass sich dieser Beitrag vor allem durch das besondere Gewicht rechtfertigt, das dem Institut für unsere auswärtigen Beziehungen zukommt.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 2. Juni 1961.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t : Wahlen Der Bundeskanzler: Ch. Oser

1164 (Entwurf)

Bundesbeschluss über

den Beitrag an das Universitätsinstitut für Höhere Internationale Studien in Genf

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 2. Juni 1961, gestützt auf Artikel 27, Absatz l der Bundesverfassung, beschliesst :

Art. l Die Eidgenossenschaft gewährt dem Universitàtsinstitut für Höhere Internationale Studien in Genf während der Jahre 1962 bis 1971 einen jährlichen Beitrag von 300 000 Franken, unter der Voraussetzung, dass der Kanton Genf seinerseits einen jährlichen Beitrag von mindestens 400 000 Pranken leistet.

Art. 2 Dieser Beschluss tritt, als nicht allgemeinverbindlicher Natur, sofort in Kraft.

Der Bundesrat ist mit seinem Vollzug beauftragt.

5738

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über den Beitrag der Eidgenossenschaft an das Universitätsinstitut für Höhere Internationale Studien in Genf (Vom 2. Juni 1961)

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1961

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08.06.1961

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