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Aus den Verhandlungen des Schweiz, Bundesrathes.

(Vom 16. November 1892.)

Der Bundesrath hat in -Anwendung von Art. l, Abs. 4, des Auslieferungsgesetzes vom 22. Januar 1892 folgende Gegenrechtszusicherungen vereinbart: 1. mit Frankreich für Bigamie; 2. mit Deutschland -für Körperverletzung, die eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als 20 Tagen zur Folge gehabt hat, ohne Rücksicht darauf, unter welchen Umständen die That begangen oder was fUr Waffen oder Werkzeuge dabei gebraucht worden sind.

Herr Hauptmann Franz S c h m i d , von und in Altdorf, wird unter gleichzeitiger Beförderung zum Major der Militärjustiz zum Richter des Militärgerichtes der VIEL Division ernannt.

Herr Prof. Dr. H a n t z s c h , der einen Ruf an die Universität Würzburg angenommen hat, erhält die nachgesuchte Entlassung als Professor der Chemie am eidgenössischen Polytechnikum auf 31. März 1893 unter bester Verdankung der geleisteten vorzüglichen Dienste.

(Vom 18. November 1892.)

In einigen neuen Konzessionsentwürfen ist vorn Eisenbahndepartement zu demjenigen Artikel, der den Gesellschaften die Verpflichtung auferlegt, einen Erneuerungsreservefonds anzulegen, sowie eine Kranken- und Unterstütungskasse einzurichten (Art. 25 der Normalkonzession), folgender Zusatz beantragt und vom Bundesrath im einzelnen Falle jeweilen angenommen worden : ,,Ferner sind die Reisenden und das Personal bezüglich der aus dem Bundesgesetz über die Haftpflicht vom 1. Juli 1875 hervorgehenden Verpflichtungen bei einer Anstalt zu versichern." Diese Zusatzbestimmung

289 ist zu verschiedenen Malen bei den konferenziellen Verhandlungen seitens der Konzessionspetenten, theilweise auch von Vertretern kantonaler Regierungen, bekämpft worden, wobei u. A. geltend gemacht wurde, daß über die finanzielle Tragweite dieser Bestimmung keine sichern Anhaltspunkte vorliegen und deßhalb den Gesellschaften die Uebernahme dieser neuen Verpflichtung nicht ohne Weiteres zugemuthet werden könne. Der Bundesrath hat nun auf Grund einer vom Eisenbahndepartement vorgenommenen Untersuchung, im Hinblick auf das große Interesse, das der Verkehr an der Sicherung der den Eisenbahnen durch das Haftpflichtgesetz auferlegten Verpflichtungen hat, beschlossen, die Verpflichtung zur Versicherung der Reisenden und des Personals bezüglich der aus dem Bundesgesetze über die Haftpflicht vom 1. Juli 1875 hervorgehenden Verpflichtungen in den künftigen Konzessionen grundsätzlich als Zusatz zu Art. 25 der Normalkonzession der Bundesversammlung zu beantragen.

Zur Begutachtung der Ursache des Einsturzes der Mönchensteiner Brücke ordnete der Bundesrath seiner Zeit eine fernere Expertise an und ernannte zu Experten die Herren Professor und Generalinspektor C o l l i g n o n in Paris und Oberingenieur Hau s s er in Bordeaux. Am 23. August 1892 stellte er das Programm dieser neuen Expertise wie folgt fest: ,,Die Herren Collignon und Hausser werden ersucht, die beiden folgenden Fragen auf Grund ihrer eigenen Berechnungen und Untersuchungen, sowie der kritischen Prüfung und Vergleichung der ihnen bereits zugestellten Akten gefälligst zu beantworten : 1. Welche Schlüsse könnten in Bezug auf den Widerstand der Brücke bei Mönchenstein bei Anwendung der in Frankreich üblichen Rechnungsmethoden für dieses Objekt gezogen werden? 2. Welches sind die muthmaßlichen Ursachen des Einsturzes der Mönchensteiner Brücke ?a Mit Zuschrift des schweizerischen Gesandten in Paris vom 7. d. M. ist nun das Gutachten der genannten Experten eingelangt.

Die Beantwortung der gestellten Fragen lautet: ,,Die Anwendung der in Frankreich üblichen Rechnungsmethoden auf die Brücke von Mönchenstein gestattet den Ausspruch, daß die Widerstandsfähigkeit des Objektes eine genügende war. Die muthmaßlichen Ursachen des Einsturzes der Brücke hängen weder mit dem Projekt noch mit dessen Ausführung zusammen ; sie müssen lokalen Beschädigungen
(désorganisations) zugeschrieben werden, welche unsichtbar geblieben und eine Folge des Ereignisses von 1881 sind."

Das Gutachten wird gedruckt werden.

Bnndesblatt. 44. Jahrg. Bd. V.

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290 Als juridischer Sekretär des Centralamtes filr den internationalen Transport wird gewählt: Herr Ernest R o n s s i n , aus Prankreich, zur Zeit Chef des Privatkabinets des französischen Ministers für Handel und Industrie, in Paris.

(Vom 21. November 1892.)

Der Bundesrath hat der Unfallversicherungsgesellschaft ,,La Préservatrice" in' Paris unter Vorbehalt der nach Maßgabe von Art. 34bis der Bundesverfassung zu erlassenden Bundesgesetze eine neue Konzession ertheilt.

Das Militärdepartement wird ermächtigt, schweizerischen Wohligkeitsvereinen im Ausland auf ihr Bege (Wandkarte) der Schweiz gratis abzugeben.

(Vom 22. November 1892.J Im Laufe der Zeit haben sich Mißbräuche bezüglich der Dienstbefreiung der Beamten und Angestellten der Eisenbahngesellschaften eingeschlichen. Um diesen Mißbräuchen zu begegnen, hat der Bundesrath den prinzipiellen Entscheid gefaßt, es seien in Zukunft die Angestellten der Eisenbahnunternehmungen im Sinne von Art. 2, litt, f, der Militärorganisation von der Wehrpflicht nur insofern zu entheben, als die betreffende Eisenbahnunternehmung für den Kriegsfall in Betracht fällt, worüber der Bundesrath in jedem einzelnen Fall entscheidet.

Folgenden Lebensversicherungsgesellschaften wird vom Bundesrath die Konzession erneuert: Der schweizerischen .Rentenanstalt,, der Suisse, der Genevoise, der Basler Lebensversicherungsgesellschaft (gleichzeitig für die Einzelunfallversicherung), dem schweizerischen Lebensversicherungsverein, der schweizerischen Sterbe- und Alterskasse in Basel und der bernischen kantonalen Alters- und Sterbekasse, der Lebensversicherungsbank für Deutschland in Gotha, der Leipziger Lebensversicherutigsgesellschaft, der Lebensversicherungsund Ersparnißbank in Stuttgart, der allgemeinen Versorgungsanstalt in Karlsruhe, der Teutonia in Leipzig (gleichzeitig für die Einzelunfallversicherung), der Konkordia in Köln (gleichzeitig für Reiseversicherung), der Germania in Stettin, der Compagnie d'assurances générales-vie, der Union, der Nationale, der Caisse paternelle, dem

291 Phénix, der Urbaine, dem Soleil, der Confiance, sämmtliche in Paris, der Union assurance society und der Northern assurance Company, in London; endlich der Germania in New-York.

Auf wiederholtes Ansuchen wird Herrn Generalkonsul A. D u m e l i n in Yokohama auf Ende 1892 die Entlassung unter bester Verdankung der geleisteten vorzüglichen Dienste ertheilt.

Der Bundesrath hat ein Gesuch der Salutisten Sennhauser, Schaub, Nägelin, Banniger, Dewald, Kestenholz und Martin in Basel um Anordnung sofortiger Haftentlassung, Aufhebung der Fahndung und Sistirung der Exekution allfälliger Strafen bis zum Entscheid eines diesfalls anhängig gemachten Rekurses abgewiesen.

Zu Stabssekretären werden ernannt : Als L i e u t e n a n t : Herr Burli, Max, in Baden.

Als A dj u tan t - U n t er off i z i e r e : Die Herren Kägi, Rud., in Pfäffikon; ßarbey, Emil, in Neuenburg; Brugger, Karl, in Bern; Gysler, Fritz, in Zürich; Wipf, Heinr., in Bern; Kuratle, Emil, in Bern; Gjgax, Jul., in Belp; Rossi, Antonio, in Bern; Obschlagev, E., in Wollishofen; Vodoz, Eug., in Vivis; Gtibler, Jak., in Zürich; Jeangros, Albert, in Bern; Segessemann, E., in Oberhofen; Lörtscher, Ad., in Bern; Girard, Paul, in Zürich; Friek, Theod., in Zürich; de Perrot, Sam., in Neuenburg; Fricker, Charles, in Rolle; Ott, Ad., in Thun; Weth, Rud., in Zürich; Gauchat, Louis, in Bern; Ruchonnet, Roh., in Lausanne; Knobel, Friedr., in Bern.

Dem Departement des Auswärtigen sind folgende weitere Liebesgaben für Hamburg zugegangen: Von Herrn Daniel Jenny, sen., in Ennenda Fr. 100 Von Herrn J. Ganz, Pfarrer, in Enge ,, 20 Vom ,,Anzeiger vom Zürichseeix, Wädensweil ,, 4 Von Herrn Dubois, Pfarrer, in Neuenburg (Beitrag eines Ungenannten) ,, 20 Von der Redaktion des ,,Freien ßhätier" (Sammlung) . ,, 30 Von der Expedition des ,,Winterthurer Tagblattes"' (Sammlung) ,, 110 Fr. 284

292 "Wahlen.

Post- und Eisenbahndepartement.

(Vom 16. November 1892.)

Schweiz. Oberpostdirektor: Herr Heinrich Lutz, von Schupfen (Bern) und Wolfhalden (Außerrhoden), bisheriger Chef der Hauptabtheilung der Oberpostdirektion und Stellvertreter des Oberpostdirektors.

Chef der Hauptabtheilung der Oberpostdirektion unter Uebertragung der Stellvertretungdes OberAnton Stäger, von Maienfeld, bispostdirektors : heriger Chef der II. Sektion der Oberpostdirektion (Kursbilreau).

Amtsantritt für die Herren Lutz und' Stäger 1. Januar 1893.

Chef des Telephonnetzes Jakob Furrer, von Zeli (Zürich), Winterthur: bisheriger Telegraphist und provisorischer Telephonchef in Winterthur.

(Vom 18. November 1892.)

Postverwalter in Menziken (Aargau): Frl. Flora Merz, in Menziken.

Postkommis in Menziken: Frau Pauline Weber, in Menziken.

Telegraphist in Zürich: Herr Rob. Obrist, von Riniken (Aargau).

22. November 1892.)

Postdienstchef in Pruntrut : Herr Friedrich Meyer, von Gelterkinden.

,, Ls.Wiesmann, von Wylen (Zürich).

Posthalter in Sonvillier: Frl. AnnaMeyer,v.Berlingen(Thurgaii).

Posthalter in Kreuzlingen : Postkommis in RichtersHerr Hermann Giger, von Schännis.

weil: Frau Marie Imperatori, von Pollegio.

Télégraphiât in Pollegio : (Vom

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Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrathes.

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