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Botschaft des

Bundesrathes an die Bundesversammlung, betreffend den Ankauf eines Bauplatzes für ein neues Post- und TeleGraphengebäud in Winterthur.

(Vom 1. Juni 1892.)

Tit.

Es geht aus Berichten der betheiligten Büreauchefs und aus den infolge dieser Berichte von den betreffenden Kreisbehörden, sowie von den Centralbehörden der Post- und Telegraphenverwaltung vorgenommenen einlaßlichen Untersuchungen hervor, daß die im Postgebäude Winterthur verfügbaren Lokale den Erfordernissen des Post-, Telegraphen- und Telephondienstes nicht mehr genügen.

Diese Sachlage mag vielleicht auffallen bei einem Gebäude, das im Jahre 1869 speziell für die Bedürfnisse des Post- und Telegraphendienstes erstellt und im Jahr 1880 infolge des Bundesbeschlusses vom 17. September (A. S. n. F. V, 215) vom Bunde angekauft wurde. Allein es wird die Erscheinung vollständig aufgeklärt, wenn man die außerordentliche Verkehrszunahme in's Auge faßt, welche bei der Post eingetreten ist, und die Thatsache, daß ein neuer wichtiger Verkehrszweig (das Telephon) sich den andern angereiht hat. Wir geben hienach einige Verkehrsvergleichungen zwischen 1880 und 1891.

Innert diesem Zeitraum sind beim Hauptpostbüreau Winterthur (abgesehen von der Filiale) folgende wesentliche Verkehrsvermehrungen eingetreten: a. Die Zahl der eingeschriebenen (rekommandirten) Briefpostgegenstände hat sich mehr als v e r d o p p e l t (65,618 gegen 30,914);

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b. die Zahl der uneingeschriebenen Briefpostgegenstände ist von 1,936,978 auf 3,129,728, somit um 61,5 °/o gestiegen; c. die abonnirten Zeitungen haben um 466,237 oder zirka 30 °/o zugenommen; d. bei den in Bezug auf Kaum Verhältnisse am meisten von allen Kategorien von Postgegenständen in Betracht fallenden Fahrpoststiicken zeigt sich eine Vermehvuns; von 261,302 auf 461,900 oder um zirka 77 °/o ; e. die Zahl der Geldanweisungen und Einzugsmandate hat sich mehr als verdoppelt (98,571, beziehungsweise 5431, gegen 47,031, beziehungsweise 2339).

Die Mängel der jetzigen Lokale zeigen sich namentlich in folgender Beziehung: 1. Der Hofraum mit zirka 60 m 2 ist für den Verkehr der den Transport der Postsendungen vermittelnden Handwagen (mehr als 20 an der Zahl) viel zu beschränkt.

2. Die Büreauräumlichkeiten sind für den Verkehr ungenügend.

3. Die Schaltereinrichtungen entsprechen ebenfalls nicht den Bedingungen einer richtigen Bedienung des Publikums. Es ist namentlich sehr zu bedauern, daß das Publikum für den sehr bedeutenden Telegraph en v erkehr in den ersten Stock sich begeben muß, während doch Winterthur in Bezug auf diesen Verkehr von allen Schweizerstädten im 8. Rang steht.

Den vorhandenen Uebelständen kann im jetzigen Gebäude nicht abgeholfen werden, mit Ausnahme einer bescheidenen Vergrößerung des Briefbüreau, die durch Verlegung dea Bureau des Postverwalters in den ersten Stock erreichbar wäre. Diese Verlegung würde aber in Bezug auf Leitung und Ueberwachung des Dienstes Inkonvenienzen mit sich bringen.

Die Post- und Telegraphenverwaltung mußte daher dem Gedanken der Erstellung neuer Post- und Telegraphenlokale in Winterthur ernstlich nahe treten.

Zum Ankauf eines genügend großen, gut gelegenen und überhaupt geeigneten Bauplatzes fand sich nun eine Gelegenheit, welche das Post- und Eisenbahndepartement nicht unbenutzt vorbeigehen lassen wollte, namentlich weil eine solche günstige Gelegenheit voraussichtlich später nicht wiederkehren würde. Es hat daher, unter Ratifikationsvorbehalt, mit Herrn J. U. Zellweger-Wäffler in Winterthur unterm 21. Mai 1892 einen Kaufvertrag abgeschlossen, welcher folgende hauptsächlichste Bestimmungen enthält:

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1. Herr Zellweger tritt dem Bunde von seinem im Ganzen 3963 m 2 haltenden, gegenüber dem Aufnahmsgebäude der Bisenbahn in Winterthur gelegenen Besitzthum einen 3207,2 m 2 umfassenden Komplex kaufweise zum Eigenthum ab.

2. Der Kaufpreis beträgt Fr. 254,000, nachdem die ursprünglich stipulirte Kaufsumme von Fr. 260,000 um Fr. 6000 reduzirt worden ist mit Rücksicht auf die von der Käuferin betreffend die Ordnung der Baulinienverhältnisse längs der Bahnhofstraße zu machenden Konzessionen. In dieser Beziehung ist nämlich das Postdepartement mit dem Stadtrath von Wintevthur dahin übereingekommen, daß mit Rücksicht auf die bevorstehende Vergrößerung des Bahnhofgebäudes (u. A. Vorbau in die Bahnhofstraße) und die Nothwendigkeit, diesem wichtigen Verkehrswege die nöthige Breite zu sichern, die Baulinie des neuen Postgebäudes um 4 m. hinter die gegenwärtig gültige (3 m. hinter der Grundstücksgrenze des Zellweger'schen Gutes befindliche) Baulinie zu rücken, was -- bei einer Länge dieser letztern von 62,5 m. -- eine Fläche von 250 m 2 des zu erwerbenden Terrains in Anspruch nimmt und die Gesammtoberfläche desselben auf 2957 m 2 reduzirt.

Der Durchschnittspreis dieser benutzbaren Fläche stellt sich demnach bei der oben angegebenen Kaufsumme von Fr. 254,000 auf Fr. 85. 90 per m 2 , ein Preis, der nach den von zuverlässiger Seite ertheilten Aufschlüssen Angesichts der trefflichen Lage des Bauplatzes als mäßig anzusehen ist.

3. Der Kaufsantritt Seitens der Käuferin erfolgt mit der notarialisehen Fertigung, die unverzüglich nach erfolgter Vertragsgenehmigung und s p ä t e s t e n s bis 30. J u n i 1892 zu erfolgen hat.

4. Die Kosten der notarialisehen Fertigung tragen beide Kontrahenten zu gleichen Theilen.

Seitens der Stadt Winterthur sind der schweizerischen Eidgenossenschaft folgende Vergünstigungen zugesichert: a. Die Stadt verzichtet auf die Handänderungsgebühr, welche ihr Seitens des Bundes aus der Fertigung des Kaufvertrages zufließen würde ; b. die Stadt verpflichtet sich, auf den Zeitpunkt der Inangriffnahme der Bauarbeiten für ein neues Post- und Telegraphengebäude die Hauptleitung der Kanalisation für Wasserabzug in der Bahnhofstraße zu legen, und verzichtet gleichzeitig dem Bunde gegenüber auf die Erhebung der diesbezüglichen gesetzlichen Beiträge;

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e. die Stadt erklärt sieh bereit, den zwischen dem Postgebäude und der Bahnhofstraße frei bleibenden Platz nach seiner Herrichtung zum öffentlichen Grunde schlagen zu lassen und auf eigene Kosten zu unterhalten.

Andere ebenso geeignete Bauplätze wären in Winterthur nicht erhältlich.

Was nun das bisherige Postgebäude in Winterthur betrifft, welches -- gemäß vorcitirtem Bundesbeschluß vom 17. September 1880 -- vom 1. Januar 1881 an um den Preis von Fr. 225,000 in das Eigenthum des Bundes übergegangen ist, so würde dasselbe nach Erstellung des neuen Gebäudes vollständig verfügbar, und wir würden daher trachten, dasselbe unter annehmbaren Bedingungen zu verkaufen oder zu vermiethen. Nach den diesfalls eingezogenen Erkundigungen dürfte daraus ein erheblicher Verlust nicht resultiren.

Wir empfehlen Ihnen angelegentlich die Annahme des nachfolgenden Beschlußentwurfes und benutzen diesen Anlaß, Sie, Tit., unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 1. Juni 1892.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, Der Bundespräsident:

Häuser.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft : Bingier.

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(Entwurf.)

Bundesbeschluß betreffend

Ankauf eines Bauplatzes für Erstellung eines neuen Post- und Telegraphengebäudes in Winterthur.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrathes vom 1. Juni 1892, beschließt: 1. Der Bundesrath ist ermächtigt, nach Maßgabe des vom Poet- und Eisenbahndepartement unterm 21. Mai 1892 unter Ratifikationsvorbehalt mit Herrn J. U. ZellwegerWäffler in Winterthur abgeschlossenen Vertrags einen Bauplatz für Erstellung eines neuen Post- und Telegraphengebäudes in Winterthur um den Preis von Fr. 254,000 anzukaufen.

2. Dem Bundesrath wird zu diesem Zweck ein entsprechender Kredit auf Rechnung des Jahres 1892 bewilligt.

3. Der gegenwärtige Beschluß tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

4. Der Bundesrath ist mit der Vollziehung dieses Beschlusses beauftragt.

Bundesblatt. 44. Jahrg. Bd. III.

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Botschaft des Bundesrathes an die Bundesversammlung, betreffend den Ankauf eines Bauplatzes für ein neues Post- und Telegraphengebäude in Winterthur. (Vom 1. Juni 1892.)

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