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Aus den Verhandlungen des Schweiz, Bundesrathes.

(Vom 1. Juni 1892.)

Herr Oberstlieutenant R a m b e r t in Lausanne wird von seiner Stelle als Großrichter des Divisionsgerichtes der I. Division entlassen und als Großrichter zum Ersatzgerichte für den Territorialund Etappendienst des II. Divisionskreises versetzt.

Die Funktionen des Großrichters des Divisionsgerichtes der I. Division werden Herrn Major Louis P a s c h o u d in Lausanne, bisher Großrichter des Divisionsgerichtes der II. Division, übertragen.

Als Großrichter des Divisionsgerichtes der II. Division wird ernannt: Herr Major Eduard B i e l m a n n in Freiburg, bisher Großrichter des Ersatzgerichtes für den Territorial- und Etappendienst des II. Divisionskreises Diese Versetzungen und Ernennungen erfolgen für den Rest der gegenwärtigen Amtsperiode.

Beförderungen, a. Zum Oberst: Herr Schlatter, Hermann, von und in St. Gallen, Oberstlieutenant seit 30. Januar 1885.

b. Zu Oberstlieutenants: Herr Olgiati, Ludwig, von Poachiavo, in Chur, Major seit 10. Januar 1882.

Schieß, Heinrich, von und in Herisau, Major seit 15. Januar fl 1884.

,, Sallmann, Johann, von Amrisweil, in Kreuzungen, Major seit 22. Februar 1884.

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Kommando-Uebertragungen und Versetzungen.

Bisherige Einteilung.

Herr Oberst Schlatter, Hermann, in St. Gallen . Inf.-Reg. 26 A.

,, Oberati.Fuchs, Theodor, in Buchs . . . .

,, . 29 L.

,, Oberstl. Schieß, Heinrich, in Herisau . . Ftts.-Bat. 83 A.

,, Oberstl. Sallmann, Joh., in Kreuzungen . .

,, 74 A.

,, Oberstl. Olgiati, Ludwig, i n Chur . . . . Sch.-Bat. 8 A .

Neue Eintheilung.

Inf.-Brig. XV A.

Inf.-Reg. 16 A.

, fl

28 L.

25 L.

,, 3 1A .

(Vom 2. Juni 1892.)

Die schweizerische Kunstkommission hatte mit Zustimmung des eidgenössischen Departements des Innern auf den Zeitpunkt der diesjährigen II. nationalen Kunstausstellung auch einen Konkurs für Zeichnungen zur Ausschmückung des Treppenhauses im Gebäude des Buudesgerichts in Lausanne eröffnet und zur Belohnung der besten Arbeiten drei Preise : einen ersten von Fr. 3000, einen zweiten von Fr. 1000 und einen dritten von Fr. 500 ausgesetzt.

Es sind hierauf bis zum Schlüsse der Einsendungsfrist (20. Mai) im Ganzen 24 Entwürfe eingegangen und in einem Saale des Kunstmuseums in Bern ausgestellt worden. Die zu ihrer Beurtheilung bestimmte Jury, bestehend aus den Herren Th. de Saussure, Präsident der schweizerischen Kunstkommission, Maler Anker in Ins, Professor und Architekt Recordon in Zürich, Maler Robert in Ried bei Biel und Professor und Architekt Bluntschli in Zürich, ist am 31. Mai zur Prüfung zusammengetreten und gibt in ihrem daherigen Bericht im Allgemeinen folgendes Urtheil Über das Ergebniß des Konkurses ab : ,,Sowohl die Zahl der Arbeiten als die Beschaffenheit der Entwürfe bietet ein erfreuliches Bild von der Leistungsfähigkeit unserer Künstler. Wenn schon einige sich mit zu schwachen Kräften an die ziemlich schwierige Arbeit gewagt haben, so sind doch eine ganze Anzahl von tüchtigen und Anerkennung verdienenden Entwürfen vorhanden 1 *.

Von den 24 Arbeiten hat das Preisgericht nun folgende prämirt: Mit dem ersten Preise von Fr. 3000 den Entwurf Nr. 14 mit dem Motto : ,,Justus ut palma florebit*. Einsender : Hert' Aloys Bal m er in Musegg bei Luzern. Mit dem zweiten Preise von

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Fr. 1000 den Entwurf Nr. 20 mit dem Motto: ,,Pro patria". Einsender: Herr Hans W i e l a n d , von Basel, in München. Mit dem dritten Preise von Fr. 500 den Entwurf Nr. 22 mit dem Motto: ,,And earthly power doth then show Jikest God's, when mercy seasons justice". Shakespeare. Einsender: Herr Hans S a n d r e u t o r in Basel. Ferner hat die Jury eine Ehrenerwähnung zuerkannt der Arbeit Nr. 11 mit dem Motto: ,,Fais ce que doisa. Einsender: Herr Edouard R a v e l in Genf. Mit dieser Auszeichnung verbindet das Preisgericht den Antrag, der Bundearath möchte diese Arbeit, die, wenn auch nicht ganz im Charakter der gestellten Aufgabe liegend, doch eine sehr verdienstvolle und schöne sei, gegen eine Entschädigung von Fr. 500 ankaufen. Das ganze Ergebniß des Wettbewerbes dürfe diese Mehrleistung rechtfertigen, auch scheine dieser Vorschlag der Jury geeignet, etwas zur Aufmunterung der Künstler und Förderung der Kunst beizutragen.

Der Bundesrath hat die Ausbezahlung der obbezeichneten drei Preise an die gekrönten Einsender angeordnet und den Vorschlag des Preisgerichtes in Betreff der Arbeit Nr. 11 mit dem Motto: ,,Fais ce que doistt genehmigt.

Den eidgenössischen Käthen wird gemäß Art. l, letztes Alinea, des Bundesgesetzes über die Auslieferung gegenüber dem Ausland, vom 22. Januar 1892, Kenntniß gegeben von den vom Bundesrathe mit auswärtigen Staaten ausgewechselten Gegenrechtserklärungen betreffend die Auslieferung von Verbrechern. Es sind dies folgende: 1) mit der Argentinischen Republik: wegen Unterschlagung, Anstiftung zu falschem Zeugnili, Vertrauensini ßbrauch in amtlicher Stellung; 2) mit Brasilien: wegen Unterschlagung und Fälschung öffentlicher Urkunden; 3) mit Frankreich : wegen fahrläßiger Tödtung; 4) mit Italien : wegen Blutschande ; 5) mit Liechtenstein : wegen Unterschlagung, Betrugs und Urkundenfälschung; 6) mit Mexiko: wegen Betrugs; 7) mit Rumänien : wegen Unterschlagung amtlicher Gelder; 8) mit Schweden: wegen Unterschlagung, betrügerischer Strandung eines Schiffes und Meineids. -- Die Gesandtschaft in Rom wird beauftragt, bei der k. italienischen Regierung die im Jahre 1Ü75 ausgewechselte Gegenrechtserklärung betreffend Auslieferung wegen widernatürlicher Unzucht zurückzuziehen, da die Auslieferung wegen dieses Deliktes im neuen Bundesgesetze nicht vorgesehen ist. -- Die Kantonsregierungen
werden in Kenntniß gesetzt, daß das erwähote Bundesgesetz am 19. Mai in Kraft erklärt worden ist und daß ihnen demnächst nähere Instruktionen zu demselben zukommen werden.

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Das schweizerische Bundesgericht zeigt an, daß es seine diesjährigen Ferien auf die Zeit vom 25. Juli bis 27. August angesetzt habe.

(Vom 7. Juni 1892.)

Uuterm I.März dieses Jahres beschloß der Bundesrath : ,,Es wird von der Erstellung einer zweiten Munitionsfabrik abgesehen ; dagegen ist die ganze oder theilweise Dislozirung der Munitionsfabrik in die Centralschweiz in Aussicht zu nehmen, und zwar auf den Zeitpunkt, da der neue gesetzliche Bestand der Munition erreicht sein wird. tt (Bundesbl. 1892, I, 825.)

Gegen diesen Beschluß sind die Einwohnergemeinden von Thun und Umgebung, 24 an der Zahl, beim Bundesrath vorstellig geworden mit dem Gesuche, es möchte demselben keine weitere Folge gegeben werden.

Der Bundesrath hat hierauf antworten lassen : 1. Der Beschluß vom 1. März habe den Sinn gehabt, dem Militärdepartement eine allgemeine Wegleitung zu gehen für die nähere Untersuchung der Frage der Errichtung von Militärwerkstätten in der innern Schweiz.

2. Diese Frage werde zur Zeit vom Militärdepartement nach allen Richtungen geprüft und sei vom Bundesrath bis jetzt nur insoweit entschieden worden, daß die Anlage eines Rohgeschoßdepots in Verbindung mit einer Laboriranstalt in der innern Schweiz beschlossene Sache sei. Ob mit der Zeit auch das Munitionsdepot oder ein Theil desselben nach der innern Schweiz verlegt werden müsse, stehe dahin.

3. Dagegen gedenke der Bundesrath von der Verlegung der Munitionsfabrik Umgang zu nehmen.

Herrn Professor Dr. F r o b e n i u s wird die gewünschte EntJassung als Professor für höhere Mathematik am eidgenössischen Polytechnikum auf Ende September dieses Jahres ertheilt, unter bester Verdankung der geleisteten ausgezeichneten Dienste.

An die Kosten der Bekämpfung der Reblaus während des Jahres 1891 werden nachfolgende Beiträge (40 °/o) bewilligt: An Zürich Fr. 11,293. 49, au Waadt Fr. 3527. 54, an Neuenburg Fr. 15,643. 59, an Genf Fr. 18,355. 10. Zusammen Fr. 48,819. 72.

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Wahlen.

Departement des Innern.

(Vom 7. Juni 18920 Statistiker des eidgenössischen statistischen Bureau: Herr Alfred Matthey, von Locle, Lehrer der französischen Sprache, in Bern.

Post- und

Eisenbahndepartement.

(Vom 2. Juni 1892.)

Postkommis in Zürich: Herr Ferd. Schelbli, von Unterhallau Telegraphist in Oberneunforn (Thurgau): ,, Adam Koradi, von Oberneunforn.

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