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# S T #

Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie

Inserate und litterarische Anzeigen.

Ausschreibung von Druckarbeiten.

§ l. In Ausführung des Beschlusses des Bundesrates vom 11. Mai 1900, betreffend den Vollzug der Volkszählung vom Jahre 1900, bedarf das eidgenössische statistische Bureau nachstehend bezeichneter Druckarbeiten : Mutmassliche Papierformat.

Auflage Bezeichnung.

Im ganzen.

cm.

Form. 1 A\ Umschreibung des Zählkreises vor und 1B / nach der Zählung, beidseitiger Druck 23X33 o Verzeichnis der Ortschaften, beidseitiger :î ^ Druck 23 X 33 . . .

18 X 26Y2 ,^,, 3 A Couverts, beidseitiger Druck ., » 3 B Zählkarten, weiß, beidseitiger Druck . IGV'a X 24'/2 -, ,, 3 B Zählkarten, rosa, beidseitiger Druck . 16Va X 24Yä Zählliste, beidseitiger Druck . . .

56 X 50 :, 4 Gemeinde - Zusammenzug , beidseitiger ,, 5 Druck 35 X 50 Bezirks-Zusammenzug, beidseitiger Druck 40X50 ,, 6 Weisungen an die Haushaltungsvorstände, 4 Seiten, einmal gefalzt . . . . 1672 x 2472 Musterbeispiele, 4 Seiten, einmal gefalzt 107» x 2472

Exemplare.

30,000

10,000 780,000 4,000,000 200,000 60,000 7,000 1,000 780,000 780,000

§ 2. Der Satz muß aus neuen, scharfen Lettern, für die deutsche Auflage in Fraktur, für die Auflagen der andern Sprachen in Antiquaschrift hergestellt und der Druck sauber und mit Farbe von guter, dauerhafter Qualität ausgeführt werden.

§ 3. Der Satz der Formulare Nr. l, 2, 3, 4, 5 und 6 ist in den drei Nationalsprachen (deutsch, französisch und italienisch) und die Formulare Nr. 3 A und 3 B außerdem in zwei romanischen Dialekten separat zu erstellen.

Die Weisungen und Musterbeispiele werden ebenfalls in allen diesen Sprachen erstellt.

287 § 4. Die definitive Auflage der in jeder Sprache zu druckenden Formulare bestimmt das eidgenössische statistische Bureau, welches auch weitere Aufschlüsse erteilen wird. Auf Verlangen verabfolgt dasselbe auch die eingangs erwähnte Verordnung, aus welcher der Wortlaut der Formulare zu entnehmen ist.

§ 5. Die Weisungen und Musterbeispiele sind einmal zu falzen, sämtliche Formulare sind auf das angegebene Format zu beschneiden und hundertweise unter Band zu legen.

§ 6. Das Papier wird der Druckerei in den nachstehenden Formaten geliefert : Formular Nr. l, 2 im Formate von 68 X 94 cm.

» n 3B ,, ,, ,, l Weisungen ,, ,, ,, \ 70 X 102 ,, Musterbeispiele ,, ,, ,, J Formular Nr. 4 ., ,, ,, 114 X 102 ,, ,, 5 ,, ,, ,, 72X102 ,, » 6 » ,, » 51 X 82 ,, und zwar frei von Transportkosten, Camionnagegebühren etc.

Die Lieferung des Papiers wird successive erfolgen und soll bis Mitte Juli vollendet sein.

§ 7. Der Druck kann vor Mitte Juli beginnen und muß spätestens den 1. September 1900 beendigt sein.

Bei verspäteter Lieferung verfällt der Übernehmer in eine Konventionalstrafe.

§ 8. Das gesamte Material ist an die vom eidgenössischen statistischen Bureau bezeichnete Stelle in tadellosem Zustande abzuliefern.

Mangelhaft ausgeführte Formulare werden refüsiert und müssen auf Kosten des Druckers neu erstellt werden.

§ 9. Die Spedition an die Amtsstellen erfolgt durch die vom eidgenössischen statistischen Bureau bezeichnete Stelle unter dessen Kontrolle; die Kosten hierfür werden extra berechnet.

§ 10. Die Eingaben sind versiegelt und mit der Aufschrift: ,,Angebot für den Druck der Volkszählungsformulare" bis zum 9. Juni 1900 dem eidgenössischen statistischen Bureau in Bern franko einzusenden.

§11. In der Offerte ist der Einheitspreis für Satz und Druck, inkl.

Falzen, Beschneiden und Einhandeln, per 1000 Exemplare und für jedes Formular gesondert anzugeben.

§ 12. Der Zuschlag der Arbeit erfolgt in der auf den Schluß der Eingabefrist folgenden Woche.

§ 13. Eine dem Vertrage entsprechende und zu hinterlegende Kaution sichert die Erfüllung der Verpflichtungen.

B e r n , den 15. Mai 1900.

Eidg. Departement des Innern.

288

Papier-Lieferung.

§ 1. Das statistische Bureau des eidgenössischen Departements des Innern bedarf zur Ausführung der Verordnung des Bundesrates vom 11. Mai 1900, betreffend den Vollzug der Volkszählung vom Jahre 1900, nachstehend verzeichneter Papiersorten und Couverts : Nähere Bezeichnung.

Format.

cm.

FA

i A f Umschreibung

i ß B1 1

Gewicht ,,, P erRies ig.

Mutm

asslichen Bedarf.

Ries.

des Zählkreises ror \

und nach der Zählung,

fein weiß Schreib V 68 X 94 42 10 Verzeichnis der Ortschaften, fein weiß l Schreib J Stück.

«-- ,, 3 A Couverts, mittelfein 18 X 26 1/2 -- 780,000 ,, 3 B Zählkarten, mittelfein weiß Schreib, Kies extra zäh 70 X 102 50 500 ,, 3 B Zählkarten fein rosa satiniert . . 70 X 102 20 26 ,, 4 Zählliste, fein weiß Schreib . . 114 X 102 74 30 5 Gemeinde-Zusammenzug, fein weiß Schreib 72 X 102 46 4 ,, 6 Bezirks-Zusammenzug, fein weiß Schreib 51 X 82 51 l Weisungen an die Haushaltungsvor'""** stände, fein weiß satiniert Druck 70x102 20, 195 .,·--= Musterbeispiele, grün Fliesspapier . 70 X 102 -- 195 § 2. Sämtliche Schreibpapiere müssen von guter und zäher Qualität, gut satiniert und frei von Holzschliff sein. Die Papiere unterliegen auf ihre Zusammensetzung der chemischen Prüfung.

§ 3. Offerten mit Preisangabe und bezüglichen Mustern sind bis zum 9. Juni 1900 unter der Aufschrift : ,,Angebot für die Papierlieferung der Volkszählungsformulare" an das eidgenössische statistische Bureau in Bern einzureichen.

(

,,

2

§ 4. Die Preise sind per Kilo und per Ries anzugeben ; bei den Couverts dagegen gilt der Preis für 1000 Stück.

Das zu liefernde Papier darf nicht von geringerer Qualität sein als das der bezüglichen Muster.

Entspricht eine Lieferung den Vorschriften nicht, so ist das kompetente Amt berechtigt, dieselbe zurückzuweisen und ohne weiteres den Vertrag aufzuheben.

§ 5. Die Lieferung der Papiere hat successive an die vom eidgenössischen statistischen Bureau bezeichneten Amtsstellen oder Druckereien franko Domizil und auf Risiko des Lieferanten zu erfolgen und muß bis zum 15. Juli 1900 effektuiert sein.

289 § 6. Bei verspäteter Lieferung verfällt der Übernehmer in eine Konventionalstrafe.

§ 7. Eine dem Vertrage entsprechende und zu hinterlegende Kaution sichert die Erfüllung der Verpflichtungen.

§ 8. Der Zuschlag wird unmittelbar nach dem 9. Juni 1900 erfolgen.

Weitere Auskunft erteilt das eidgenössische statistische Bureau in Bern.

B e r n , den 15. Mai 1900.

Eidg. Departement des Innern.

Stellen-Ausschreibungen.

Departement des Innern.

Eidgenössische polytechnische Schule in Zürich.

Vakante Stelle:

Sekretär des Schulrates.

Erfordernisse:

Höhere allgemeine und Schulbildung. Vollständige Beherrschung der deutsehen und französischen Sprache. Kenntnis des Italienischen erwünscht.

Fr. 4000 bis 5500.

Besoldung:

Anmeldungstermin: 15. Juni 1900.

Anmeldung an :

Präsident des Schweiz. Schulrates, Polytechnikum Zürich.

Antritt der Stelle so bald als möglich. Nähere Auskunft erteilt die Anmeldestelle.

Bemerkungen :

Justiz- und Polizeidepartement.

Vakante Stelle: Erfordernisse :

Amt für geistiges Eigentum.

Ingenieur II. Klasse.

Gründliche maschinentechnische Bildung, even. tuell auch elektrotechnische Bildung, gründliche Sprachbildung im Deutschen oder Französischen und Kenntnis einer andern der drei Landessprachen.

290 Besoldung : Anmeldungstermin : Anmeldung an: Anmerkungen :

Fr. 3500 bis 4500.

16. Juni 1900.

Eidg. Amt für geistiges Eigentum.

Einem Bewerber mit technischer Hochschulbildung wird unter sonst gleichen Umständen der Vorzug gegeben.

Militärdepartement.

Vakante Stelle: Erfordernisse : Besoldung: Anmeldungstermin : Anmeldung an:

Instruktor II. Klasse der Infanterie.

Die gesetzlichen.

Fr. 3000 bis 4500.

10. Juni 1900.

Militärdepartement.

Vakante Stelle: Erfordernisse:

Verwalter des Fort Dailly.

Offizier der schweizerischen Armee, Befähigung zur Instruktion der Festungstruppen und zum Verwaltungsdienste. Gründliche Beherrschung des Französischen, genügend Kenntnis des Deutschen.

Fr. 3000 bis 4500.

15. Juni 1900.

Militärdepartement.

Antritt der Stelle am 1. August 1900.

Besoldung : Anmeldungstermin: Anmeldung an: Bemerkungen:

Finanz- und Zolldepartement.

Zollverwaltung.

Vakante Stelle: Erfordernisse: Besoldung: Anmeldungstermin: Anmeldung an:

Kontrollgehülfe beim Hauptzollamt Romanshorn.

Gehülfe I. Klasse, gemäß Art. 3 des Bundearatsbeschlusses vom 11. März 1898.

Fr. 3500 bis 4000.

9. Juni 1900.

Zolldirektion Schaffhausen.

291 Vakante Stelle: Erfordernisse : Besoldung : Anmeldungstermin : Anmeldung an: Vakante Stelle: Erfordernisse : Besoldung: Anmeldungstermin: Anmeldung an:

Kontrollgehülfe beim Hauptzollamt Basel S.-C.-B.

P. V.

Gehülfe I. Klasse, gemäß Art. 3 des Bundesratsbeschlusses vom 11. März 1898.

Fr. 3500 bis 4000.

9. Juni 1900.

Zolldirektion Basel.

Contrôleur beim eidg. Niederlagshaus im Bahnhof Cornavin in Genf.

Kenntnis des Zolldienstes.

Fr. 3500 bis 4200.

9. Juni 1900.

Zolldirektion in Genf.

Post- und Eisenbalmdepavtemeiit.

Eisenbätmabteüung.

Kontrollingenieur für Bau und Unterhalt der Eisenbahnen.

Erfordernisse: Theoretische Fachbildung und praktische Erfahrung.

Besoldung : Fr. 4000 bis 5500 nebst den gesetzlichen Reiseentschädigungen.

Anmeldungstermin : 15. Juni 1900.

Anmeldung an: Post- und Eisenbahndepartement, Eisenbahnabteilung.

Die Anmeldung ist von einem curriculum vitee Bemerkungen : nebst Zeugnissen über Studien und bisherige Praxis zu begleiten.

Vakante Stelle:

Post-, Telegraphen- und Zollstellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

292 Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Postpacker und Bureaudiener in Fleurier. Anmeldung bis zum 19. Juni 1900 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

2) Bureaudiener beim Hauptpostbureau Bern. Anmeldung bis zum 19. Juni 1900 bei der Kreispostdirektion in Bern.

3) Pake'tträger in Liestal.

Ì Anmeldung bis zum 19. Juni > 1900 bei der Kreispostdirektion 4) Postcommis in Basel.

l jn Base).

5) Postpacker in Lenzburg. Anmeldung bis zum 19. Juni 1900 bei der Kreispostdirektion in Aarau.

6) Postpacker in Zürich. Anmeldung bis zum 19. Juni 1900 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

7) Zwei Postconmiis in St. Gallen l Anmeldung bis zum 19. Juni > 1900 bei der Kreispostdirektion 8) Drei Briefträger in St. Gallen.

l jn gj Gallen.

9) Telephongehülfe I. Klasse und Stellvertreter des Telephouchefs in Bern.

Anmeldung bis zum 19. Juni 1900 beim Telephonchef in Bern.

10) Telephongehülfe II. Klasse in Chur. Anmeldung bis zum 19. Juni 1900 beim Telephonchef in Chur.

11) Telegraphist in Chur. Anmeldung bis zum 19. Juni 1900 hei der Telegrapheninspektion in Chur.

1) Briefkastenleerer in Genf. Anmeldung his zum 12. Juni 1900 hei der Kreispostdirektion in Genf.

2) Briefträger in Lausanne. Anmeldung bis zum 12. Juni 1900 bei der Kreispostdirektiou in Lausanne.

3) Postcommis in Bern.

Ì Anmeldung bis zum 12. Juni , 1900 bei der Kreispostdirektion 4) Postpacker in Bern.

J ju j{en, 5) Postcommis in La Chaux-de-Fonds. Anmeldung bis zürn 12. Juni 1900 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

6) Posthalter und Briefträger in Schwarzenberg (Luzern). Anmeldung bis zum 12. Juni 1900 bei der Kreispostdirektion in Luzern.

7) Postcommis in Zürich.

Anmeldung bis zum 12. Juni 8) Briefträger in Romanshorn.

1900 bei der Kreispostdirektion in 9) Briefträger in Müllheim-Dorf Zürich.

(Thurgau).

10) Postcommis in St. Gallen. Anmeldung bis zum 12. Juni 1900 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

11) Telephongehülfe I. Klasse in Zürich. Anmeldung bis zum 12. Juni 1900 beim Telephonchef in Zürich.

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz, Eidgenossenschaft.

Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartement.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

M 33.

Bern, den 6. Juni 1900.

IIL Personen- und Gepäckverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

459. (28/i9oo) Interner Personentarif der elektrischen Strassenbahn 8t. Morits.

Mit Eröffnung der diesjährigen Betriebssaison gelangen folgeade Personeniarife zur Anwendung: A. Einzelbilleie.

1. Einfache Fahrt auf der ganzen Linie oder einer beliebigen Teilstrecke derselben 20 Cts.

2. Hin- und Rückfahrt auf der ganzen Linie oder einer beliebigen Teilstrecke derselben 30 ,, B. Inhaberabonnemente.

Für eine oder mehrere Personen gleichzeitig benutzbar.

25 Fahrten . . . . Fr. 4. 50 50 ,, . . . . ,, 8. 75 ,, . . . . ,, 11. 100 ,, ,, U. -- Diese Abonnemente können sowohl im Betriebsbureau als auch bei .unseren Kondukteuren bezogen werden.

St. Morite, den 3. Juni 1900.

Verwaltung der elektrischen Strassenbalm St. Moritz.

205

460.

(23/i9oo) Plakattarif für Lust- und Eiindfahrtbillete der Centralbahn, Aarg. Südbalin und Wohlen-Bremgarten-Bahii, vom l, Juni 1900. Ergänzung.

Am 1. Juli 1900 tritt nachgenanntes Rundreisebillet in Kraft: xrr Gültig II.

III.

Tage Fr.

Fr.

A. 144 a.

10 Gümligea-Lauterbrunnen-WengernalpGrindelwald-Gümligen 24. 05 15. 80 Basel, den 5. Juni 1900.

Direktorium der Schwein. Centralbahn

461. (23/m<>) Distansenseìger sur Taxberechnung bei Beförderung von Gesellschaften, Schulen etc. Ostschweis -- Westschweis, vom 1. Juli 1897.

Distansenseiger snr Taxbcrechnnng bei Beförderung von Gesellschaften, Schulen etc. JS etc. -- S C B, AS B etc., vom 1. Dezember 1896.

Tarif für Reisegepäck etc. Waldshut -- Schweis, vom 1. Jnni 1900.

Kündigung.

Infolge eintretender Taxerhöhungen auf der Schweiz. Seethalbahn werden die in den vorstehend genannten Tarifen und Distanzenzeigern bezw. deren Nachträgen enthaltenen Tarifdistanzen vom 1. September 1900 an zur Taxberechnung bei Beförderung von lebenden Tieren im Verkehr mit der Schweiz.

Seethalbahn und im Transit über dieselbe keine Anwendung mehr finden.

Hochdorf, den 29. Mai 1900.

Direktion der Schweiz. Seethalbahn.

462.

1.

2.

3.

4.

5.

(23/i9oo) Distansenseìger sur Taxberechnung bei der Beförderung von Gesellschaften, Schulen und Kranleen etc.

SCB -- STB, vom 1. September 1896; SCS, AS B und STB -- LEB und H W B, vom 1. Januar 1896 ; SCB -- AS B und W B, vom 1. Januar 1896; AS B und W B -- Ostschweis, vom 1. November 1897 ; SCB -- Ostschweis, vom 1. Januar 1898.

Kündigung von Distatiseli.

Auf 1. September 1900 wird die Anwendung der Tarifdistanzen obgenannter Distanzenzeiger für die direkte Abfertigung von lebenden Tieren im Verkehr mit der Seethalbahn und im Transit über dieselbe gekündigt.

Basel, den 28. Mai 1900.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

206

463.

(23/i9oo) Tarif für die Beförderung von Personen, Gepäck und Expressgilt im internen Verkehr der Jnra-Simplon-Bahn (Brünigbahn nicht Inbegriffen), vom 1. Juni 1899.

Nachtrag III.

Mit dem Tage der Eröffnung der nachgenannten an der Linie Lausanne -- St. Maurice gelegenen neuen Haltstellen, welcher seiner Zeit noch besonders bekannt gegeben wird, tritt der oben erwähnte Nachtrag in Kraft.

Derselbe enthält Distanzen und Taxen für den Verkehr mit: Villette-halte, zwischen Lutry und Gully gelegen, Epesses-halte ,, Gully und Rivaz ,, , St. Saphorin-iialte, ,, Rivaz und Vevey ,, Gepäckabfertigung ab und nach diesen Haltstellen findet nicht statt.

Der Nachtrag sieht ferner Distanz- bezw. Taxänderungen für eine Anzahl Relationen vor.

Gleichzeitig wird im Haupttarif und in den Nachträgen I und II der Stationsname ,,Bivaz-St. Saphoriu" abgeändert in ,,Rivae".

Bern, den 4. Juni 1900.

Direktion der Jnra-Simplon-Balm.

B. Verkehr mit dem Auslande.

464.

(23/i9oo) Personen- and Gepäcktarif PL M-- Schweiz via Gotthard, vom 15. Februar 1899.

Kündigung.

Der obgenannte Tarif wird auf 1. September 1900 gekündigt.

Zürich, den 30. Mai 1900.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

IV. Güterverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

(28/i9oo) Gütertarif STB -- 80 B, A 8 B, E B und B T B, vom 21. Juli 1899.

Kündigung.

Der obige Gütertarif wird auf den 31. August 1900 gekündigt. Über dessen Ersatz wird seiner Zeit besondere Publikation erlassen.

Basel, den 26. Mai 1900.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

465.

207

466. C33/i9oo) Gütertarif STB -- GB, vom 1. September 1897.

Kündigung.

Gemäß Mitteilung der Schweiz. Seethalbahn wird diese Verwaltung auf den 1. September 1900 neue erhöhte Taxen einführen.

Der vorstehend bezeichnete Gütertarif wird daher auf den genannten Tag gekündigt. Über den Ersatz desselben wird seiner Zeit besondere Publikation erlassen werden.

Lusern, den 28. Mai 1900.

Direktion der Gtotthardbahu.

467. (23/i9oo) Gütertarif Basel S C B -- Central- und Westschweis, sowie Gotthardbahn, vom 1. Januar 1899.

Gütertarif Basel badischer BaJmhof loco -- Central- und Westschweis, vom 1. Januar 1899.

Gütertarif Basel badischer Bahnhof transit -- Central- und Westschweis, vom 1. Januar 1899.

Gütertarif JN-- S C B, A S B, STB, E B, B T B, L H B und H W B, vom 1. Mars 1899.

Gütertarif HWB -- SCB, ASB, STB, E B und B TB, vom 1. August 1895.

Gütertarif L H B -- SCB, ASB, STB, E B und B TB, vom 21. Juli 1899.

Aasnahmetarif Nr. 6 für Getreide etc. Anhang für Basel SCB -- Central- und Westschweis, sowie GB, vom 17. bezw. 21. Juli 1899.

Ausnahmetarif für Getreide etc. Basel badischer Bahnhof transit -- Central- und Westschweis, vom 17. besw.

21. Juli 1899.

Ausnahmetarif für Steinkohlen etc. Basel SCB -- Centralund Westschwei, vom 1. Januar 1896.

Ansnahmetarif für Steine etc. G B -- Central- und Westschweis, vom 1. Februar 1898.

Kündigung von Taxen.

Die in den obgenannten Gütertarifen enthaltenen Taxen für den Verkehr mit den Stationen der Schweiz. Seethalbahn treten am 31. August 1900 außer Kraft.

Über die au dereu Stelle tretenden neuen Frachtsätze wird seiner Zeit besondere Publikation erfolgen.

Basel, den 26. Mai 1900.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn

208

468. (23/1900) Gütertarife: 8 TB -- Ostschweiz, vom 1. Juni 1897.

Oe B B -- Central- und Westschweiz, vom 17. Juli 1899.

J8 etc. -- 8 TB, vom 1. Februar 1891.

FM -- Central- und Westschweiz, vom 1. Oktober 1898.

Delle transit -- Central- und Westschweiz, vom 1. Februar 1899.

TSB und 8EB -- S C B, A 8 B, STB etc., vom 21. Juli 1899.

AS B -- S C B, vom 21. Juli 1899.

Waldshut -- Central- und Westschweiz, vom 1. April 1893.

BOB -- Central- und Westschweiz, vom 1. Januar 1900.

PB -- JN,SC B, ASB, STB etc., vom 15. Februar 1900.

Genf transit-, Verrières transit- etc. -- Central- und Westschweiz, vom l. Februar 1900.

Anhang zum Ausnahmetarif Nr. 6 für Getreide ab 8t. Margrethen und Buchs, vom 1. August 1897.

Anhang zum Ausnahmetarif Nr. 6 für Getreide ab Borschach, vom 15. Juli 1897.

Anhang zum Ausnahmetarif Nr. 6 für Getreide ab Romanshorn loco und transit, vom 15. Juli 1897.

Anhang zum Ansnahmetarif Nr. 6 für Getreide ab Genf loco und transit etc., vom 1. Oktober 1899.

Ansnahmetarif für Steinkohlen etc. Delle transit -- Centralund Westschweiz, vom 1. Mai 1896.

Ansnahmetarif für Steinkohlen etc. Genf transit etc. --· Schweiz, vom 1. März 1899.

Kündigung.

Infolge eintretender Taxerhöhungen werden die in den vorstehend genannten Tarifen bezw. deren Nachträgen enthaltenen Tarifkilometer und Taxen im Verkehr mit der Schweiz. Seethalbahn auf den 1. September 1900 gekündigt.

Hochdorf, den 29. Mai 1900.

"

Direktion der Schweiz. Seethalbahu.

e69. (23/woo) Interner Gütertarif der 8 T B, vom 1. Oktober 1895.

Kündigung.

Infolge eintretender Taxerhöhungen werden die in obgenanntem Tarif enthaltenen Tarifdistanzen und Taxen für die Beförderung von lebenden Tieren und Gütern auf den 1. September 1900 gekündigt.

Hocltdorf, den 19. Mai 1900.

Direktion der Schweiz. Seethalbahn.

209

Ausnahmetaxen.

28 1900

470. C / ) Ausnahmetaxen für Eolsstoffpackpapier nnd Druckpapier Gordola-Val Versasca --

und SchreibGenf.

Am 20. Juni 1900 treten für den Transport als Frachtgut von Holsstoffpackpapier und gewöhnlichem Schreib- mia Druckpapier in Wagenladungen von 5000 bezw. 10000 kg. oder bei Frachtzahlung hierfür ab Gordola-Val Verzasca nach Genf folgende Ausnahmetaxen in Kraft: TT T , JT 7 · GewöhnUcltes miMof&ackpupier ^ .fc. % vmelcpapier 5000 kg. 10 000 kg. 5000 kg. 10 000 kg.

Centimes pro 100 Kilogramm

Gordola-Val Verzasca --Genf Luzern, den 2. Juni 1900.

333

315

408

*

361

Direktion der Gotthardbahn.

Rückvergütungen.

471.

28

( /i9oo) Rückvergütungen auf Transporten von Papierholff ab ostschweiserischen Stationen nach Lnterbach.

Für den Transport von Holz zur Cellulosefabrikation, in Wagenladungen von 10 000 kg. ab Ebnat-Kappel, Wil (St. Gallen) und weiteren über Winterthur hinausgelegenen Stationen wird für die Strecke Winterthur transit -- Luterbach eine ermäßigte Taxe von 45 Cts. und für derartige Sendungen ab Einsiedeln für die Strecke Wädenswil transit -- Luterbach eine solche von 4ti Cts. pro 100 kg. im Rückvergütungswege gewährt.

Zürich, den 29. Mai 1900.

Direktion der Schweiz. Nordostbalm,, B. Verkehr mit dem Auslande.

472.

23

( /i9oo) Teil II, Heft IIB, der sildmestdeiitsch-schweiserischen Gütertarife, vom 1. Juni 1895.

Berichtigung.

Die im Publikationsorgan Nr. 22, vom 30. Mai 1900, unter Nr. 453 bekannt gegebene Taxe Ars a/M.-Niederweuingen Specialtarif III b von 136 Cts.

pro 100 kg. ist nur anwendbar auf Sendungen von SteinkohlenaSche, Steinkohlencoaksasche und Coaksklein (Cinders) in Wagenladungen von 10 000 kg.

Zürich, den 2. Juni 1900.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

473.

(23/i9oo) Teil tarife, Teil II, Heft tarife,

II, Heft t, der sächsisch-schweizerischen Gütervom 1. August 1899.

3, der württembergisch-schweiserischen Gütervom 1. September 1899.

210

Aììsnahmetarif für Getreide etc. Württemberg -- Schweiz, vom 1. Dezember 1899.

Aììsnahmetarif für Aepfel und Birnen Württemberg -- Schweis, vom 1. September 1898.

Teil II, Heft 3, der bayerisch-schweizerischen Gütertarife, vom 1. Januar 1900.

Teil III, Heft 3, Aììsnahmetarif für Getreide etc., Bayern -- Schweis, vom 1. Augnst 1899.

Gemeinschaftliche Hefte A, B, C und D für den österreichisch-ungarisch-schiveiserischen Güterverkehr, vom 1. Februar 1898, resp. vom 1. Januar 1900.

Teil II, Heft l, der österreichisch-nnyarisch-schweiserischen Gütertarife, vom 1. Januar 1900.

Teil III, Hefte l--4, der österreichisch-nngarisch-schweiserischen Gütertarife (Getreide), vom 1. Februar 1898.

Teil IV, Hefte l, 2 und 4, der österreichisch-ungarischschweiserischen Gütertarife (Hole etc.), vom 1. Februar 1899, resp. vom 1. Juni 1899 und vom 1. Desember 1898.

Ausnahmetarif für Zucker Böhmen und Mähren -- Schweiz, vom 1. Februar 1900.

Aììsnahmetarif für Zucker Ungarn -- Schweiz, vom 1. Februar 1900.

Aììsnahmetarif für Petroleum etc. Oesterreich- Ungarn -- Schweiz, vom 1. Januar 1898.

Aììsnahmetarif Nr. IV für Getreide etc. zwischen Stationen der ersten k. k. priv. Donau-Dampf Schiffahrtsgesellschaft und der Schweis, vom 1. April 1898.

Aììsnahmetarif Nr. IV für Getreide etc. zwischen Stationen der ungarischen Fluss- und Seeschiffahrts-Aktiengesellschaft und der Schweis, vom 1. April 1898.

Ausnahmetarif Nr. IV für Getreide etc. zwischen Stationen der süddeutschen Donau - Dampfschiffahrtsgesellschaft und der Schweis, vom 1. Mai 1898.

Aììsnahmetarif für Getreide etc. im kombinierten Schiffsmid Bahnverkehr über Pressbnrg-Passau von Stationen der k. ungarischen Staatsbahnen nach der Schweis, vom 10. August 1898.

Kündigung.

Infolge eintretender Taxerliöhungen werden die in den vorstehend genannten Tarifen bezw. deren Nachträgen enthaltenen Tarifkilometer bezw.

Taxen für den Verkehr mit der Schweiz. Seethalbahn auf 1. September 1900 gekündigt.

Hochdorf, den 29. Mai 1900.

Direktion der Schweiz. Seethalbahn.

211

474. (23/i9oo) Teil II, Heft IB, der südwestdentsch-schweiserischen Gütertarife, vom 1. Jnli 1896. Kündigung der Taxen für den Verkehr mit den Stationen der Schiveis. Seethalbahn.

Die im obgenannten Gütertarif enthaltenen Taxen für den Verkehr mit den Stationen der Schweiz. Seethalbahn treten am 31. August 1900 außer Kraft. Über die Ersetzung dieser Taxen erfolgt später besondere Publikation.

Basel, den 26. Mai 1900.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

475. (23/i9oo) Teil II, Heft IA, der südivestdentsch-schweiserischen Gütertarife, vom 1. September 1892. Kündigung der Taxen für den Verkehr mit den Stationen der Schweis. Seethalbahn.

Die im obgenannten Giltertarif enthaltenen Taxen für den Verkehr mit den Stationen der Schweiz. Seethalbahn treten am 31. August 1900 außer Kraft. Über die an deren Stelle tretenden neuen Frachtsätze wird seiner Zeit besondere Publikation erfolgen.

Basel, den 26. Mai 1900.

Direktorium der Schweiz. Centralbiihn.

476. (23/i9oo) Ansnahmetarif Nr. 14 für Steinkohlen etc. Saar(jrnben etc. -- Central- und Westschiveiz, vom 1. April 1899.

Kündigung von Taxen.

Die in obigem Tarif enthaltenen Taxen mit den Stationen der Schweiz.

Seethalbahn werden auf 31. August 1900 aufgehoben. Über deren Ersetzung wird seiner Zeit besondere Publikation erlassen.

Basel, den 26. Mai 1900.

Direktorium der Schweiz. Centralbalui.

477. (23/i9oo) Aiisnahiitctarif für Steinkohlen etc. ab Stationen der badischen Bahnen, der Elsass-Lothringer-Bahnen, der königlichen Eisetibahndirektion Frankfurt a/M., der k.preussischen und grossh. hessischen Eisenbahndirektion in Mains, der Main-Neckar-B ahn und der pfälzischen Bahnen nach Stationen der central- nnd ivestschiveiserischen Eisenbahnen, vom 1. Februar 1898. Kündigung von Taxen.

Die in obigem Tarif, sowie in dessen Nachträgen enthaltenen Taxen mit den Stationen der Schweiz. Seethalbahn werden auf 31. August 1900 aufgehoben. Über deren Ersetzung wird seiner Zeit bezügliche Publikation erlassen.

Basel, den 26. Mai 1900.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

212

4:18. (23/i9oo) Teil II, Abteilung A, Heft l, der schweiserischitalienischen Gütertarife via Gotthard, vom 1. Februar 1898.

Kündigung der Taxen für die Schweiz. Seethalbahn.

Die Schweiz. Seethalbahn teilt mit, daß sie auf den 1. September 1900 neue erhöhte Frachtsätze einführen werde.

Die für diese Verwaltung im obigen Tarif enthaltenen,Distanzen und Taxen werden daher auf den genannten Termin gekündigt. Über den Ersatz wird seiner Zeit besondere Publikation erfolgen.

Luzern, den 28. Mai 1900.

Direktion der Gotthardbahn.

479.

(23/i9oo) Tarif commun de transit Nr. 300 nordfransösische Seehäfen -- Basel, vom 1. Januar 1891. Aendernng.

Mit Gültigkeit vom 20. Juni 1900 wird in der Güterklassifikation des obgenannten Tarifs folgende Änderung eintreten: Für die nachstehend bezeichneten Papiere aus dem deutschen Zollgebiete oder aus Österreich-Ungarn und der Schweiz zur überseeischen Ausfuhr nach außerdeutschen Ländern und nach den deutschen Kolonien bestimmt, wird an Stelle des Specialtarifs I der Specialtarif II gewährt: ,,Papier aller Art, ausgenommen mit anderen Stoffen überzogenes oder getränktes Papier (Glas-, Sand-, Schmirgel-, Fliegenpapier u. dergl.), bei welchem diese Stoffe die wesentlichen Bestandteile bilden."

Bern, den 7. Juni 1900.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

Rückvergütungen,

480.

28

( /i9oo) Rückvergütung auf Transporten von Holzsellstoff (Cellulose) ab Lnterbach nach Chiasso transit (Como).

Mit Gültigkeit vom 20. Juni 1900 an wird für den direkten Transport in gewöhnlicher Fracht von Holzzellstoff (Cellulose), wie in Pos. 1107/1781 der schweizerisch-italienischen Warenklassifikation genannt, in Wagenladungen von mindestens 10000 kg. oder hierfür zahlend ab Luterbach nach Como S. Giov. auf der Strecke Luterbach -- Chiasso transit gegen monatliche Vorlage der Duplikatfrachtbriefe an die Schweiz. Centralbahn im Rückvergütungswege eine Ausnahmetaxe von Fr. 1. 71 per 100 kg. gewährt.

Luzern, den 5. Juni 1900.

Direktion der Gotthardbahn.

213

481.

(23/i9oo) Rückvergütung auf Transporten von Musikdosen Yverdon -- Basel 8 C B (Honfleur).

Am 20. Juni 1900 tritt für den Transport von Musikdosen ab Yverdon nach Basel S C B mit Bestimmung nach Honfleur folgender im Rückvergütungswege anzuwendende Frachtsatz in Kraft: Stückgut Fr. pro 1000 kg.

Yverdon -- Basel SCB (Honfleur) 17. 70 Bern, den 5. Juni 1900.

Direktion der Jura-Simploii-Bahu.

C. Transitverkehr.

Rückvergütungen.

23

482. ( /i9oo) Rückvergütung auf Transporten von Getreide Galisien, Bukowina und Rumänien -- Frankreich.

Für Sendungen von Getreide, Hiilsenfrüchten, Malz und Mahlprodukte« aus Galizien, der Bukowina und Rumänien nach Stationen der französischen Ostbahnen werden die über die süddeutsche Route erreichbaren Gesamtfrachten, soweit sie sich billiger stellen als diejenigen via Schweiz, auf dem Rückvergütungswege auch bei Leitung der Transporte über Romanshorn Delle und Buchs -- Delle eingehalten.

Zürich, den 5. Juni 1900.

Namens der Verbandsverwaltungen: Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

483. (28/i9oo) Rückvergütung auf Getreidesendungen aus Ungarn nach französischen Stationen via Verrières und Lode.

Für Sendungen von Getreide, Hiilsenfrüchten, Malz und Mahlprodukteii aus Ungarn nach den üher Verrières und Locle zu bedienenden Stationen der P L M und weiter werden die über die französischen Ostbahnen erreichbaren Gesamtfrachten, soweit sie niedriger sind als diejenigen via Verrières oder Locle, auf dem Rlickvergütungswege auch bei Leitung der Transporte über Romanshorn-Verrières und Buchs-Verrières bezw. Romanshorn - Locle und Buchs-Locle eingehalten.

Das Verkehrsgebiet der Route via Verrières erstreckt sich auf jene Stationen, die auf Seite 4--12 des Nachtrages II zum Transittarif ab Romanshorn und Singen nach den westschweizerischen Grenzstationen aufgeführt sind.

Das Gebiet der Route via Locle umfaßt die Linien Besançon -Byans, Besançon-Rochefort, Besançon - Montagney - Champvans - les Gray, Montagneyla Barre, Besançon-Roche und Miserey-Rigney.

Zürich, den 29. Mai 1900.

Namens der Verbandsverwaltungen: Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

2H

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

484. (23/i9oo) Frankfnrt-hessisch-südivestdeutsche A 3 und B 3. Nachträge.

Gütertarifhefte

Zu den Frankfurt-hessisch-siidwestdeutschen Gütertarif heften A 3 und B 3 -- Verkehr zwischen den Stationen der Direktionsbezirke Frankfurt a/M.

und Mainz einerseits und Stationen der badischen Staatseisenbahnen anderseits -- sind mit Gültigkeit vom 1. Juni 1900 Nachträge, Entfernungen und Frachtsätze für die neu aufgenommene Station Mannheim Industriehafen enthaltend, ausgegeben worden.

Karlsruhe, den 29. Mai 1900.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

485. ( 2s /i9oo) Teil II des Gütertarif es für den süddeutschen Donau. Umschlagsverkehr über Passau, Eegensbnrg und Deggendorf Donanlände transit. Nachtrag I.

Mit Gültigkeit vom 1. Juni 1900 ist der Nachtrag I zum Gütertarif für .den süddeutschen Donau-Umschlagsverkehr über Passau, Regensburg und Deggendorf Donaulände transit, Teil II vom 1. Januar 1899, ausgegeben worden. Derselbe enthält Ausnahmefrachtsätze für Güter aller Art, Petroleum, Petroleumnaphta (Rohbenzio), Eichenholzextrakt u. s. w. und sonstige Änderungen bezw. Ergänzungen des Haupttarifs. Neu einbezogen ist die Station Mannheim Industriehafen.

Nähere Auskunft erteilen die Verbandsstationen, sowie das diesseitige Giltertarif bureau.

Karlsruhe, den 30. Mai 1900.

Geueraldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahneu.

e86. (23/i9ooJ Ansnahmetarif für Eisen und Stahl etc. nach den bayerisch-österreichischen lieberg angsstationen Eger etc. transit.

Nachtrag L Z\i dem vom 1. September 1899 gültigen Ausnahmetarif für Eisen und Stahl etc. nach den bayerisch-österreichischen Übergangsstationen Eger etc.

transit ist mit Gültigkeit vom 1. Juni 1900 der Nachtrag I erschienen.

Karlsruhe, den 27. Mai 1900.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

215

Ausnahmetaxen, 487. ( /i9oo) Ermä-ssigte Frachtsätze für Dijnamoblech von Dillingen (Saar) nach Basel und Altinünsterol Grenze.

23

Mit Gültigkeit vom 10. Juni 1900 treten ermäßigte Frachtsätze für Dynamoblecke zur Ausfuhr nach der Schweiz u. s. w. von Dillingen (Saar) nach Basel (Reichsbahn) und Altmünsterol Grenze in Kraft. Nähere Auskunft erteilen die in Frage kommenden Abfertigungsstelleu und das Tarif bureau in Straßburg.

Strassburg, den 28. Mai 1900.

Greiieraldirektiou der Eisenbahnen in Elsass-Lothriugen.

Mitteilungen des Eisenbahndepartements, 1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 3l. Mai 1900: 328. Entwurf zu einem neuen Personen-, Gepäck- und Gütertarif der Linie Bex-Gryon-Villars, mit Vorbehalten.

Genehmigt am 2. Juni 1900 : 329. Einführung von Taxen für Gesellschaftsbillete auf der Gomergratbahn.

330. Entwurf II eines Nachtrages VI zum internen Distanzenzeiger der JS.

331. Nachtrag III zum internen Personen-, Gepäck- und Expreßguttarif der JS.

332. Taxen II. und III. Klasse für ein Rundfahrtbillet Gümligen-Lauterbrunnen-Wengernalp-Grindelwald-Gümligen.

Genehmigt am 5. Juni 1900: 333. Taxerhöhung für den Transport von lebenden Tieren und Gütern auf der Seethalbahn durch Einführung von um 29 °/o erhöhten Tarii'distanzeu, mit Vorbehalt.

334. Ausnahmetaxe im Rückvergütungswege für den Transport von Holzzellstoif (Cellulose,) in 10 000 kg. Ladungen von Luterbach nach Chiasso transit (Como).

335. Taxermäßigungen für den Transport von Getreide, Hülsenfrüchten etc. aus Ungarn nach Stationen der P L M via Verrières und Locle.

336. Änderung in der Güterklassifikation des Tarif commun de transit Nr. 300 für den Verkehr nordfranzösische Seehäfen -- Basel.

337. Taxermäßigungen für Transporte von Getreide, Hülsenfrüchten, Malz etc. aus Galizien, der Bukowina und Rumänien nach Stationen der französischen Ostbahn via Romanshorn -- Delle und Buchs -- Delle.

338. Taxermäßigung für den Transport von Musikdosen ab Yverdon nach Basel S C B mit Bestimmung nach Honfleur.

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