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Schweizerische Bundesversammlung.

Die Fortsetzung der ordentlichen Wintersession ist am 31. März 1900 geschlossen worden.

Die Übersicht der Verhandlungen wird nächster Tage dem Bundesblatte beigegeben werden.

Im Nationalrat schloß Herr Präsident Geilinger die Session mit folgender Ansprache: Meine Herren!

Zum Schlüsse erlaube ich mir noch, einige kurze, aber eindringliche Worte an Sie zu richten über die Wichtigkeit der folgenden Wochen bis zum Abstimmungstage vom 20. Mai für die Mitglieder der Bundesversammlung.

Im Jahre 1887 haben die eidgenössischen Räte mit Rücksicht auf die für die Versicherung zu schaffenden Grundlagen die regelmäßige zehnjährige Reihe der Volkszählung durchbrochen.

1890 ist der Art. 34bis der Bundesverfassung und 1898 sind die Entwürfe zu dem Bundesgesetze betreffend die Kranken- und Unfallversicherung mit Einschluß der Militärversicherung beinahe einstimmig angenommen worden. Die Einstimmigkeit nach schwerer Arbeit und langen Beratungen ist der Beweis' von der allseitigen Einsicht, daß, nachdem in ändern Ländern auf dem Gebiete der Volksversicherung die schönsten Erfolge erzielt worden sind, die Schweiz nicht mehr zurückbleiben darf, wenn sie sich ihrer Bestimmung, bedeutungsvollsten zeitgenössischen Fragen nicht entfremden will. Die Einstimmigkeit schließt aber auch vermehrte Verantwortlichkeit in sich und erhöht die Pflicht, für die Annahme des Gesetzes zu wirken. Es ist wahr, das Werk ist nicht ein einheitliches, es trägt den Stempel des Entgegenkommens ; allein gerade die Notwendigkeit, gegenseitig Rechnung zu tragen, muß überzeugen, eine wie gewaltige Täuschung die Einwendung ist, in Bälde könne ja ein anderes, ein besseres Gesetz vorgelegt werden.

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Das Ansehen der Räte wie der Gegenstand an sich erfordert die Aufwendung aller Kräfte, um die menschenfreundliche Absicht .zur That zu machen, um einen der größten Fortschritte zu erreichen.

Ich wünsche Ihnen, meine Herren, glückliche Heimkehr und -erkläre die Session für geschlossen.

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Aus denVerhandlungen des Schweiz. Bundesrates, (Vom 26. März 1900.)

Es werden folgende Bundesbeiträge bewilligt : Dem Kanton Zug 40 % bis zum Maximum von Fr. 5680, an die Kosten der für die Entwässerung im Holzhäuserforren und Moos, Gemeinde Risch, notwendig gewordenen Längssicherung der Grabensohlen Dem Kanton Aargau 25 °/o, im Maximum Fr. 1550, an die Kosten einer verbesserten Feldeinteilung der Sarbach- und Sparbetäcker zu Boswil.

(Vom 29. März 1900.)

Als Abgeordnete für den vom 6. bis 13. August 1900 in Brüssel stattfindenden internationalen Kongreß für Gefängniswesen werden ernannt die Herren Dr. G u i l l a u m e , Direktor des eidgenössischen statistischen Bureaus, in Bern, und J. V. H u r b i n , Direktor der Strafanstalt in Lenzburg.

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04.04.1900

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