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Schweizerisches Bundesblatt

52. Jahrgang. II.

Nr. 14.

4. April 1900.

Jahresabonnement (portofrei in der ganzen Schweiz): S Franken.

Einrückungsgebühr per Zeile oder deren Kaum 15 Rp. -- Inserate franko an die Expedition, Druck und Expedition der Buckdruckerei Stämpfli à Oie. in Bern.

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Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung über

seine Geschäftsführung im Jahre

1899.

II. Post- und Eisenbahndepartement I. Eisenbahnwesen.

A. Allgemeines.

1. Organisation und Personal.

Organisatorische Änderungen, beziehungsweise Personalvermneh, rung von Belang brachte das Berichtsjahr nicht. Es ist lediglich zu erwähnen, daß der technischen Abteilung zur Erleichterung des Verkehrs mit einem ihrer Inspektorate und einzelnen Beamten, die in einem ändern Gebäude untergebracht sind, ein Ausläufer zugeteilt werden mußte, mit welcher Maßnahme Sie sich durch Gewährung des bezüglichen Kredites einverstanden erklärt hatten. Die Zuteilung eines Kanzlisten an den Simploninspektor in Sitten ist schon im letztjäbrigen Berichte erwähnt. Die Wahl des betreffenden Beamten erfolgte in der ersten Hälfte 1899.

Dagegen fand im Laufe des Jahres mehrfacher Personalwechsel statt. So nahmen vier Kontrollingenieure ihre Entlassung und Bundesblatt. 52. Jahrg. Bd. II.

lu

218

mußten ersetzt werden. Zwei, die speciell bei der Kontrolle deiSpecial-, beziehungsweise Nebenbahnen beschäftigt waren, traten in den Dienst von Privatgesellschaften, einer, der ebenfalls bei der Kontrolle der Specialbahnen (speciell elektrische) thätig war, übernahm die Leitung eines größeren städtischen Straßenbahnunternehmens, und ein Kontrollingenieur für die eisernen Brücken erhielt einen Ruf als Lehrer an eine technische Hochschule. Je einen Kontrollingenieur und Tarifbeamten verloren wir durch den Tod.

Die bezüglichen Ersatzwahlen erfolgten noch im Berichtsjahre, während der Amtsantritt der Gewählten in das folgende Jahr fällt.

Ferner trat der Kanzlist I. Klasse der technischen Abteilung in das Festungsbureau in Andermatt und der provisorische Gehülfe der administrativen Abteilung in den Dienst einer Bahngesellschaft über. An die erstere Stelle wurde dann ein Kanzlist der Departementskanzlei gewählt, welcher, wie der Gehülfe der administrativen Abteilung, noch im Berichtsjahre ersetzt wurde. Der an letztere Stelle Gewählte trat indessen erst anfangs 1900 ein. Bndlich sahen wir uns in der Lage, einen Kanzlisten der Departementskanzlei, welcher seinen Obliegenheiten nicht mehr nachkam, auf Ende der Amtsdauer entlassen und bis dahin beurlauben zu müssen.

Die bezügliche Ersatzwahl fällt in das nächste Jahr.

2. Gesetze, Verordnungen und Postulate.

In der Dezembersession beendigten Sie die Beratung des Gesetzes über Bau und Betrieb der N e b e n b a h n e n , so daß am 27. Dezember die Veröffentlichung erfolgen konnte und demnach die Referendumsfrist am 27. März 1900 abläuft.

Gesetzesentwürfe legten wir Ihnen vor : 1. mit Botschaft vom 5. Juni betreffend die e l e k t r i s c h e n Schwach- und Starkstromanlagen; 2. mit Botschaft vom 17. November betreffend das Tarifwesen der schweizerischen Bundesbahnen; 3. mit Botschaft vom 1. Dezember betreffend die Besoldungen der B e a m t e n und Angestellten der schweizerischen Bundesbahnen.

Deren Behandlung fällt in das folgende Jahr.

Der mit Botschaft vom 11. März 1898 vorgelegte, durch eine Petition des Verbandes des Personals schweizerischer Transportanstalten veranlaßte Entwurf zu einem revidierten Bundesgesetz betreffend die Arbeitszeit beim Betriebe der Eisenbahnen und

219 ·anderer Verkehrsanstalten gelangte in der Dezembersession beim Nationalrat zur Beratung, nachdem wir der vorberatenden Kommission des genannten Rates auf ihr Verlangen unterm 9. Ma.i einen ergänzenden Bericht unterbreitet hatten.

Ferner beantragten wir mit Botschaft vom 24. November den Erlaß eines Bundesbeschlusses betreffend die Taggelder und Reiseentschädigungen der Mitglieder des Verwaltungsrates der schweizerischen Bundesbahnen und der Kreiseisenbahnräte. Die Angelegenheit wurde aber im Berichtsjahre nicht mehr in Beratung gezogen.

Verordnungen erließen wir im Berichtsjahre folgende : 1. unterm 20. Januar betreffend Vorlage, Prüfung und Genehmigung der Fahrpläne der Eisenbahnen und Dampfschiffe (Abänderung der Verordnung vom 13. Juli 1888); 2. unterm 7. November zum Bundesgesetz betreffend die Erwerbung und den Betrieb von Eisenbahnen für Rechnung des Bundes und die Organisation der Verwaltung der schweizerischen Bundesbahnen, mit Abänderung vom 30. Dezember.

Bei Anlaß der Vorbereitung des Gesetzentwurfes betreffend ·die elektrischen Anlagen gelangten wir dazu, durch Beschlüsse vom 7. Juli an Stelle namentlich der Verordnung betreffend die Erstellung von Telegraphen- und Telephonlinien, vom 7. Dezember 1889, und anderer noch geltender Bestimmungen allgemeine Vor·schriften über die elektrischen Anlagen und für die Erstellung der Stromleitungen der elektrischen Bahnen zu erlassen, um möglichst bald eine dem jetzigen Stand von Wissenschaft und Praxis besser ·entsprechende Normierung der Materie herbeizuführen.

3. Internationale Verhältnisse.

Die Gründe, welche im Vorjahre die Einberufung der 3. internationalen Konferenz in Sachen der t e c h n i s c h e n E i n h e i t hinderten, bestanden auch im Berichtsjahre fort.

Die Verzeichnisse der im internationalen Eisenbahnverkehr zugelassenen größten festen Radstände wurden in üblicher Weise revidiert und dann den Vertragsstaaten mitgeteilt.

Der Austausch, beziehungsweise die Niederlegung der Ratifikationen zu dem P a r i s e r Z u s a t z ü b e r e i n k o m m e n zu dem internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfr a c h t v e r k e h r , vom 14. O k t o b e r 1890, fand auch im Berichtsjahre noch nicht statt.

220

Das Fürstentum M o n a c o hat gegen die Beschränkung, unter welcher einzig zwei Vertragsstaateii dem Beitritt des Fürstentums zum Übereinkommen zustimmen zu können erklärten, Einwendung erhoben und sein Beitrittsgesuch aufrecht erhalten, wovon wir den beiden Staatsregierungen Kenntnis gaben.

Bezüglich der Thätigkeit des C en tra l am t es irn Berichtsjahre gestatten wir uns, auf dessen Geschäftsbericht zu verweisen, den wir zur Verfügung der Mitglieder der Bundesversammlung halten. An die auf Fr. 91,823. 94 sich belaufenden Kosten leistet« die Schweiz pro 1899 einen Beitrag von Fr. 1655.19.

Betreffend das S i m p l o n u n t e r n e h m e n legten wir Ihnen mit Botschaft vom 4. Dezember das mit Italien vereinbarte, im Staatsvertrag vorgesehene Übereinkommen über den Anschluß des schweizerischen Bahnnetzes an das italienische durch de» Simplon und den Betrieb der Bahnstrecke Iselle-Domodossola (Bezeichnung der internationalen Station) zur Genehmigung vor, die Sie mit Beschluß vom 22. Dezember aussprachen. Auf italienischer Seite steht die parlamentarische Genehmigung noch aus, so daß einstweilen nicht zum Austausch der Ratifikationen geschritten werden konnte und das Übereinkommen nicht Rechtskraft erlangte.

Durch gegenseitige Erklärungen vom 29. August und 4. September wurde zwischen der S c h w e i z und dem G r o ß h e r z o g t u m B ad e n die A n w e n d b a r k e i t der im Protokoll vom 9. Juli 1867 getroffenen B e s t i m m u n g betreffend M i l i t ä r t r a n s p o r t e auch auf die Linie E g li sau-Sc h a f f h a u s e n vereinbart.

Im April fand zu Konstanz die im letztjährigen Berichte erwähnte K o n f e r e n z zur Besprechung einer Re v i s i o n einzelner Punkte der i n t e r n a t i o n a l e n S c h i f f a h r t s - und H a f e n o r d n u n g für den B o d e n s e e statt. Durch Beschluß vom 20. Juni erteilten Sie den bei diesem Anlasse getroffenen Vereinbarungen die Genehmigung.

Mit der Regierung des Großherzogtums Baden wurde ferner auf dem Korrespondenzwege eine ähnliche R e v i s i o n der Bestimmungen für die Schiffahrt auf dem Untersee und R h e i n z w i s c h e n K o n s t a n z u n d S c h a f f h a u s e n vereinbart, welche Vereinbarung Sie unterm 22. Dezember genehmigten.

Der Entwurf zu einer R e v i s i o n des Ü b e r e i n k o m m e n s mit Frankreich betreffend die Schiffahrt auf dem G e n f e r se e ist von der französischen Regierung immer noch nicht genehmigt.

221

Eine Session des i n t e r n a t i o n a l e n E i s e n b a h n k o n .gresses fand auch 1899 nicht statt. Der Beitrag der Schweiz 'klieb der gleiche wie in früheren Jahren.

B. Rechtliche Verhältnisse.

1. Rechtliche tirniidlagen der Eisenbahniinternehnmngen.

Von 80 aus dem Vorjahre anhängigen und 65 im Berichtsjahre angebrachten K o n z e s s i o n s g e s u c h e n fanden 36 durch Erteilung der Konzession, 16 durch Nichteintreten, Rückzug oder Verzicht ihre Erledigung. 10 weitere dürfen infolge Konzessionierung von Konkurrenzprojekten thatsächlich als gegenstandslos and daher hinfällig betrachtet werden. Auf Jahresschluß blieben
Ihnen vorgelegte Gesuche, wovon wir 3 zur Entsprechung
·empfahlen und auf 3 nicht einzutreten beantragten, unerledigt.

Wegen Ausstehens der Vernehmlassung der beteiligten Kantonsregierungen, wegen mangelnder Bewilligung zur vorgesehenen Straßenbenützung und aus ändern Gründen mußten 77 Konzes·sionsgesuche auf das folgende Jahr übergeschrieben werden. Eine .ganze Anzahl davon darf als thatsächlich fallen gelassen angesehen werden, konnte aber doch noch nicht abgeschrieben werden, da Ausdrückliche Erklärungen der Petenten in diesem Sinne fehlen.

Zwei infolge unbenutztem Fristablaufe erloschene K o n z e s s i o n e n wurden von Ihnen e r n e u e r t .

K o n z e s s i o n s ä n d e r u n g e n und K o n z e s s i o n s e r w e i t e r u n g e n bewilligten Sie in 14 Fällen. Im einen war damit eine Fristverlängerung verbunden.

K o n z e s s i o n s ü b e r t r a g u n g e n fanden 6 statt ; davon waren je 2 mit Fristverlängerungen, beziehungsweise Änderungen der Konzession verbunden. In einem Falle wurde an Stelle verschiedener .zu übertragender Konzessionen eine neue einheitliche Konzession gesetzt.

Für die verschiedenen Linien der Seethalbahn wurde in deren Einverständnis auf Grundlage des Bundesbeschlusses vom 14. Oktober 1897 ein einheitlicher Rückkaufstermin von Ihnen festgesetzt.

Gestützt auf die jeweilen von Ihnen erhaltene Ermächtigung entsprachen wir von uns aus 18 Gesuchen um Fristverlängerung.

B e t r i e b s v e r t r ä g e , beziehungsweise Nachträge zu solchen legten wir Ihnen ini Berichtsjahre 7 zur Genehmigung vor, die Sie in allen Fällen erteilten.

222

" ' Nach vorangegangener Untersuchung bewilligten wir die Erö f f n u n g des B e t r i e b e s auf 14 neuen, beziehungsweise Erweiterungslinien.

E r l o s c h e n sind infolge unbenutzten Fristablaufs 6 K o n z e s s i o n e n , 2 infolge Verzichts.

Auf Ende des Berichtsjahres bestanden im ganzen 134 K o n z e s s i o n e n von noch n i c h t e r ö f f n e t e n , teilweise aber schon in Angriff genommenen B a h n e n in Kraft.

S t a t u t e n neugegründeter Gesellschaften genehmigten wir in 7, S t a t u t e n ä n d e r u n g e n in 12 Fällen.

Im Berichtsjahre hatten wir die E r n e u e r u n g s w a h l e n für s ä m t l i c h e V e r t r e t e r d e s B u n d e s i n d e n Verwaltungen von vier H a u p t b a h n e n (Art. 6 des Stimmrechtsgesetzes), sowie einige Ersatzwahlen zu treffen.

2. Finanzausweise und Kautionen.

Für 14 neue Linien und Netzerweiterungen wurde der vorgeschriebene F i n a n z a u s w e i s geleistet.

K a u t i o n e n waren auch dieses Jahr nicht hinterlegt.

"o" 3. Expropriation.

Im Laufe des Jahres wurden 5 neue S c h ä t z u n g s k o m mission en bestellt und eine Anzahl von Ersatzwahlen, die infolge Ablebens oder Rücktrittes notwendig geworden waren, entweder von uns selbst getroffen oder beim Bundesgericht und den Kantonsregierungen veranlaßt.

Es erzeigte sich auch die Notwendigkeit der Erstellung eine» n e u e n V e r z e i c h n i s s e s der Schätzungskommissionen. Die darauf bezüglichen Arbeiten nahmen längere Zeit in Anspruch, so daß das Verzeichnis erst gegen Mitte November zur Verteilung gelangen konnte.

E i n s p r a c h e n g e g e n die A b t r e t u n g s p f l i c h t hatten wir 4 besonders (d. h. nicht bei Anlaß der Plangenehmigung) zu behandeln. In allen 4 Fällen erfolgte Abweisung. Ein bezügliches, Begehren wurde nach einer Augenscheinsverhandlung an Ort und Stelle zurückgezogen.

Begehren um B e s i t z e i n w e i s u n g wurden 4 angebracht denen wir sämtlich entsprachen.

223 Die Anwendung des a u ß e r o r d e n t l i c h e n E x p r o p r i a t i o n s v e r f a h r e n s bewilligten wir in 16 verschiedenen Fällen.

Auch in diesem Jahre wurden neben diesen Geschäften noch eine größere Anzahl von G e s u c h e n , B e s c h w e r d e n , Eing a b e n etc. verschiedenen Inhalts, die sich auf Expropriationsverhältnisse bezogen, teils direkt durch das Departement, teils durch Beschluß des Bundesrates erledigt. Im Interesse der Kürze sehen wir von Erörterung einzelner Fälle ab, wenn auch vielleicht der eine oder andere allgemeines Interesse beanspruchen könnte.

4. Pfandbuch.

V e r p f ä n d u n g e n wurden im Berichtsjahre nach vorausgegangener Publikation an 12 Bahngesellschaften für einen Gesamtbetrag von Fr. 3,770,000 bewilligt.

Vom Pfandbuchführer wurden mit dem Vermerk des Pfandbucheintrages versehen: 3891 Titel im Gesamtwerte von Fr. 3,120,000, mit dem Löschungszeichen: 2960 Titel im Gesamtwerte von Fr. 2,174,350, und die entsprechenden Eintragungen im Eisenbahnpfandbuch vorgenommen.

C. Technische Kontrolle.

I. Bahnbaü und Bahnimterhalt.

Planvorlagen.

Die im Berichtsjahr behandelten und genehmigten, beziehungs-, weise erledigten Plan vorlagen für neue Bahnlinien, für Ergänzungsund Umbauten aller Art auf den im Betrieb stehenden Linien, für das Rollmaterial, sowie für elektrische Starkstromleitungen im Bereiche von Bahnlinien und für industrielle Anschlußgeleise, verteilen sich wie folgt :

Neue Bahnlinien.

Planvorlagcn.

Allgemeine Baupläne und Profile: Situationspläne Längenprofile . . . .

.

Normal- und Specialpläne : Normalprofile für Unterbau

Uffr- und Schutzbauten

.

. .

76 49 10 20 2 4 107

to to *-

Ergänzungs- und Umbauten.

Zusammen.

Bahnhöfe und Freie Bahn.

Stationen.

3

14

4 2 7 78 Oberbau 7 37 Stationen und Kaltstellen 1 115 Erweiterungen von Geleiseanlagen in Stationen 141 42 Stationshochbauten 8 45 Übrige Stationseinrichtungen 23 2 Mechanische Einrichtungen für Seilbahnen .

. .

43 22 Leitungen und Kraftstationen für elektrische Bahnen . . .

15 3 Wärterhäuser und Bahnabschluß 2 28 Signale, Centralweichenstellungen und Riegelungen . . . .

72 71 Rollmaterial (inkl. Remisen und Werkstätten) 590 463 Zusammen Bahnkrenzungen durch elektrische Starkstromanlagen und ParEiltelleitungen, Anzahl Projekt 6

8 1 l

87 50 11

1 27 4 193 1 1

21 29 8 314 1 7 85 44 116 183 53 · 25 65 49 34 143 1325 69 35

31 4 272 ....

225

1. Bahnbau.

Neue Bahnlinien.

In der nachfolgenden Tabelle sind die Haupt Verhältnisse der 30 (im Vorjahr 29) Bahnlinien beziehungsweise Bahnstrecken zusammengestellt, welche sich während des Berichtsjahres im Stadium des Baues befanden und von welchen die folgenden neu in Angriff genommen worden sind : Ürikon-Bauma, Pruntrut-Bonfol, Spiez-Frutigen, Gürbethalbahn (I. Sektion), Thusis-St. Moritz (Albulabahn), Châtel St. Denis-Bulle-Montbovon, Seilbahn Vevey-Chardonne-Pélerin, Tramway Waldhaus-Hotel Dolder, ,, Luzern, ,, Chaux-de-Fonds (Erweiterung des Netzes), ,, Genf (Forestier), ,, Freiburg (Erweiterung des Netzes), Basler Straßenbahnen (Erweiterung des Netzes).

Die Kostenvoranschläge der 30 in der Tabelle angeführten Baulinien erreichen einen Gesamtbetrag von rund Fr. 139,023,000.

Normalsp urb ahnen.

1 Jura-SimploD-Bahn : Brig-Iselle (Simplontunnel) . .

2 *Burgdorf-Thun 3 * Pont-Lieu- Brassus 4 Bern-Neuenburg (direkte) . . . .

u 5 *0nsin en- Baisthal .

Urikon-Bauma 6 7 Pruntrut-Boofol . . . .

8 Spiez-Frutigen 9 Gürbethalbahn: I. Sektion (Bern-Pfandersmatt)

10 11

12

Schmalspurbahnen (reine).

Rhätische Bahn: Thusis-St. Moritz fAlbulabahn) . .

Chatel-St. Denis-Bulle-Montbovon Schmalspurbahnen (mit Zahnstangenstrecke).

Bex-Gryon-Vülars : © Adhäsionsstrecken Zahnstangenstrecke

km.'

m.

o/oo

22,471

10 25 21 18 12 25 28

1 3 2 5

19,770 349 69 2,024

13,400

300 250 200 300 270 180 250 300

15,6

1

1,604

21,418

200

22

62,800 38,640

120 100

35 40

7,712 4,850

25 80

60 200

32,884 13,870

39,600 4,008

24,100 10.800

Übertrag 294,948 * 1899 eröffnet. -- © 1898 teilweise eröffne t.

--

Brücken über 10 m.

GesamtZahl. länge.

m.

Anzahl eigener Stationen resp.

Haltstellen.

Baulinien.

Gewöhn- MaxiTunnel.

licher malsteiBaulänge. MinimalGesamtradius. gung. Zahl. länge.

m.

1 3 2 3 1 9 1 2

15 101 24 488 13 351 40 60

1 10

2

44

12

t

t

t

1

177

2 1 27

8 11 4 6 4 4

13 19

t

42 33

13 23,993 1211 t l4ocb nicht 'estgel egt.

>» 104

bi

%

.

Gewöhn- MaxiTunnel.

licher malsteiBaulänge. Minimalgung. Zahl. Gesamtradius.

länge.

Baulinien.

Übertrag

13

14

m.

»/»o

'--

--

13

m.

23,993

27

30 80

99 230

3

222

4

100

250

1

1,988

--

USO

617 550 480 290 330 580

Aigle-Leysin : Adhäsionsstrecke Zahnstangenstrecke

2.019

4.863

21

O

0.

III ^ §S sS£ <»>

m.

km.

294,948

1211 .

1 97 //

104

£> 6

Zahnradbahnen.

Jungfraubahn: 0® Eigergletscher-Eigerwand .

15 16 17 18 19 20

BrUcken über 10 m.

GesamtZahl. länge.

2,182

Seilbahnen.

* Reichenbachfall *Neuveville-St. Pierre in Freiburg .

* Davos Platz-Schatzalp * Lausanne-Signiil . . . .

* Großwabern-Gurten , .

. .

Vevey-Chardonne-Pélerin . . . .

1,018 1,520

Tramways.

Tramways lausannois: * Erweiterung des Netzes . . .

1,055

Übertrag

309.451

0,667 0,118 0,64tf 0,467

©® 1899 teilweise eröffnet. -- * 1899 eröffnet.

»120 J 200

M80 X

250 »275

150 -- 1

--

2 2

80 69

1

70

1

125

1

100

--

--

-- 26,428

-- 36

-- 1527

29,5 --

--

--

2

--

19

Radius ia den Ausweichungen.

2 2 2 2 2 5

4 131 2

to

-3

Gewöhn- MaxiTunnel.

licher malstelBaulänge. Minimalgung. Zahl. Gesamtradius.

länge.

Baulinicn.

km.

Übertrag

22

23 24 25 26 27 28 29 30

Städtische Straßenhahn Zürich: * Erweiterung des Netzes . . .

*Neuenburg-Serrieres »Station Riffelalp-Hotel RiffelalpCGornergrat) * Waldhaus Hotel Dolder in Zürich * Tramway Luzern (Stammnetz). .

Tramway Chaux-de-Fonds: 'Erweiterung des Netzes . . .

Elektrische Straßenbahnen in Genf (Konzession Forestier) . . . .

Tramway Freiburg: Erweiterung des Netzes . . .

Basler Straßenbahnen : Erweiterung des Netzes . . .

Total

* 1899 eröffnet.

309,451

m.

--

Brocken über 10 m.

GesamtZahl. länge.

--

19

26,428

36

--

1527

3,180 2,800

19 50

44,5 32

--

--

0,484 0,685 6,600

60 20 20

50 97,6 46

-- --

--· --

0,600

18

13

--

--

21,120

15

--

--

--

1,780

25

68,6

--

--

7,075

20

57,5

-- --

-- --

--

--

--

19

-- 26,428

36

1527

353,225

--

115,7

t * och D icht

114

ip <:«>

m.

n.

°/00

fe =· .

-- -- --

festges teilt.

--

131

15 2

-- --

1 1 13

--

2 t 3 9 177

2 to CO

229

Im Stadium der Projektgenehmigung befanden sich ain Ende des Berichtsjahres folgende Linien: Montreux-Montbovon, Châtel St. Denis-Palézieux, Neuchâtel-Peseux-Corcelles, Genfer Schmalspurbahnen (Erweiterungen des Netzes), Sehwyz-Seewen, Limmatthal-Straßenbahn, Centrale Zürichbergbahn (Erweiterung des Netzes), Tramway Lausanne (Erweiterung des Netzes), Appenzellerbahn (Gilbsenmoos-St. Gallen), Seilbahn am Geißberg in Zürich.

Die einzelnen Baulinien geben uns zu folgenden kurzen Bemerkungen Anlaß : Simplon-Durchstich.

Projektstudien. Die definitiven Pläne für das Tracé der n ö r d l i c h e n Z u f a h r t s l i n i e und speciell für die künftige Gestaltung des Bahnhofes Brig konnten erst nach Verständigung mit Italien über den im Staatsvertrag vom 25. November 1895 vorgesehenen internationalen Bahnhof aufgestellt werden. In der bezüglichen Berner Konferenz vom 18. bis 22. September kamen die Abgeordneten der beiden Staaten dahin überein, daß die Station Domodossola als internationaler Bahnhof für den Austausch des internationalen Verkehrs, sowie für den Dienst der Post, des Telegraphen, der allgemeinen Polizei und der Seuchenpolizei der beiden Staaten, einzurichten sei, während die Einrichtungen für den schweizerischen Zolldienst, mit Ausnahme der Verzollung der Fahrpoststücke und des Reisendengepäcks, in Brig getroffen werden sollen. Diesem Übereinkommen haben Sie am 22. Dezember die Ratifikation erteilt.

S ü d l i c h e Z u f a h r t s l i n i e . Auf das Begehren der italienischen Regierung, daß die Station Iselle vom rechten auf das linke Ufer der Diveria verlegt werde, studierte die Direktion der Jura-Simplon-Bahn, im Benehmen mit den italienischen Ingenieuren, ein neues Tracé, welches von unserm bevollmächtigten Delegierten anerkannt und von der italienischen Regierung am 30. März genehmigt wurde. Da durch dasselbe der dem Staatsvertrag zu Grunde liegende Plan modifiziert wird, so muß das neue Projekt diesem Vertrag in geeigneter Weise angefügt werden.

230

Für den T u n nel selbst hat die Bahnverwaltung das Projekt über die Vereinigung des Richtungsstollens der Nordseite mit dem Tunnel I zur Genehmigung vorgelegt. Das entsprechende Projekt für die Südseite unterliegt der Genehmigung durch die italienische Regierung. Die Triangulation für die Bestimmung der Tunnelaxe ist vollendet.- Zur Kontrollierung des Ergebnisses sind die beiden Tunnelausgänge auch astronomisch bestimmt worden.

Bau. Auf der Nordseite sind die durch die Bahnanlage bedingten Rhonekorrektionsarbeiten (Gesamtlänge 1810 m.) auf einer Strecke von 960 m. bereits vollendet.

Zu dem ebenfalls in Angriff genommenen Unterbau der nördlichen Zufahrtslinie und des neuen Bahnhofes Brig wird das Ausbruchmaterial aus dem Tunnel verwendet. Für die Bureaux und das Personal der Jura-Simplon-Bahn in Brig sind vorerst ein Doppelwärterhaus und ein Dienstgebäude erstellt worden.

Auf der südlichen Zufahrtslinie haben die Bauarbeiten an der von der Jura-Simplon-Bahn zu erstellenden, nur 260 m. langen Bahnstrecke vom Tunnelausgang bis zur Einfahrtsweiche des Bahnhofes Iselle noch nicht begonnen.

Für die Strecke von Iselle bis Domodossola, deren Bau der italienischen Regierung obliegt, ist das Projekt noch nicht endgültig festgestellt. Wir haben unsere Gesandtschaft in Rom beauftragt, beim italienischen Ministerium der öffentlichen Bauten dahin zu wirken, daß die betreffenden Studien möglichst gefördert werden. Diese Linie wird indessen kaum vor Ende des laufenden Jahres in das Stadium des Baues übergehen.

T u n n e l . Der Fortschritt der Bauarbeiten ist befriedigend.

Von detaillierten Angaben absehend, beschränken wir uns hier auf nachstehende summarische Mitteilungen über die bis Ende 1899 erzielten Fortschritte : A u ß e r h a l b des T u n n e l s sind die Installationen nach einem von der Tunnelunternehmung aufgestellten Detailprogramm in Brig und Iselle ausgeführt worden. Dieselben bestehen für jede Tunnelseite in der Beschaffung einer Wasserkraft von 2000 Pferdekräften mit Reservedampfmaschinen zu 230 Pferdekräften, in der Erstellung von Werkstätten, Bureaux undMagazinen, Errichtung einer Tunnelstation für Restaurant, Bäder etc., Bau von Wohnhäusern für die Arbeiter und das Personal der Baugesellschaft und eines Spitals. Nur die definitiven Installationen für die Tunnelventilation mußten auf das Jahr 1900 verschoben werden. Für die Ventilation

231 ist einstweilen durch provisorische Einrichtungen in genügender Weise gesorgt.

A r b e i t e n im T u n n e l . Am 31. Dezember 1898 war der Stand dieser Arbeiten folgender: 'Sohlenstollen des Tunnels I .

,, ,, II .

Brig.

Iselle.

Total.

333 m.

206 ,,

76 m.

25 ,,

409 m.

231 ,,

Am 31. Dezember .1899 betrug der Stand: Brig.

Iselle.

Total.

Sohlenstollen des Tunnels I . 2300 m.

1566 m.

3866 m.

,, ,, II . 2063 ,, 1405 fl 3468 ,, Vollausbruch des Tunnels I . 872 547 ,, 1419 ',, fl Vollständige Ausmauerung des Tunnels I 695 ,, 335 ,, 1030 ,, Der im Jahr 1899 erzielte Fortschritt des Rieht-, beziehungsweise Sohlenstollens, des Tunnels I beträgt demnach 3457 m., was bei 360 Arbeitstagen eine Durchschnittsleistung von 9,ss m. per Tag ergiebt.

Die höchsten Tagesdurchschnitte betrugen auf der Nordseite im August 6,26 m. und auf der Südseite im September 5,io m.

Der beträchtliche Unterschied zwischen den Fortschritten in Brig und Iselle erklärt sich aus der Art des durchbohrten Gesteins.

Während in Brig das Gebirge außerordentlich günstig ist (weicher Schiefer mit vertikaler Schichtung), begegnet man in Iselle einem sehr widerstandsfähigen Gneis mit paralleler Schichtung zur Tunnelaxe.

Die Durchnittszahl der im Tunnel per Tag b e s c h ä f t i g t e n A r b e i t e r betrug: Im Januar 1899: In Brig.

in Iselle.

Total.

Außerhalb des Tunnels . . ' I m Tunnel . . . . : .

453 276

338 144

791 420

Zusammen Im Dezember 1899: .Außerhalb des Tunnels . .

Im Tunnel

729

482

1211

661 1012

280 753

941 1765

Zusammen

1673

1033

2706

232

Die B a u a u s g a b e n für den Tunnel samt Zufahrtslinien betrugen im ersten Baujahr, d. h. in der Periode vom Beginn der Bauarbeiten bis 30. September 1899, cirka Fr. 7,600,000, einschließlich einer Summe von ungefähr Fr. 500,000 für Projektstudien vor dem Beginn der Bauai-beiten.

Die geologische Kommission hat in Bezug auf die geologischen, physikalischen und technischen Verhältnisse beim Ausbruch des Tunnels regelmäßige Beobachtungen und Erhebungen gemacht und für Anlage der Steinsammlungen gesorgt.

Bei der im letztjährigen Bericht erwähnten Bewilligung einer Subvention an die Kosten der geologischen Studien wurde die Bahngesellschaft u. a. verpflichtet, außer den Steinsammlungen für die subventionierenden Staaten, Kantone und Gemeinden, noch weitere vom Bundesrat zu bezeichnende Kollektionen unentgeltlich zu verabfolgen. Nachdem verschiedene dahinzielende Begehren eingelangt waren, haben wir diese Verpflichtung dahin präcisiert, daß die Gesuche von Museen der Kantonshauptorte, sowie von permanenten Schulausstellungen zu berücksichtigen seien.

Über das Massiv des Simplon werden -- wesentlich mit Rücksicht auf die geologischen Untersuchungen im Tunnel -- neue Aufnahmen im Maßstab von l : 25,000 (bisheriger Maßstab l : 50,000) gemacht, um in dieselben die geologisch wichtigsten Linien der Oberfläche einzeichnen zu können.

Von den im vorjährigen Bericht erwähnten N o r m a l s p u r b a h n e n konnten im Sommer des Berichtsjahres die elektrische B u r g d o r f - T h u n - B a h n , sowie die Linien P o n t - L i e u B r a s s u s und Ö n s i n g e n - B a l s t h a l vollendet und dem Betrieb übergeben werden.

Auf der direkten Linie B e r n - N e u e n b u r g wurden die Unterbauarbeiten eifrig fortgesetzt. Nach dem derzeitigen Stand derselben und namentlich mit Rücksicht auf die immer noch ungelösten Fragen der Einführung der Bahn in die Bahnhöfe Neuenburg und Bern wird indessen der von der Bahnverwaltung vorläufig auf den i. August 1900 festgesetzte Eröffnungstermin nicht eingehalten werden können. Von den erwähnten Fragen gabnamentlich diejenige der Einmündung in den B a h n h o f B e r n zu längeren Verhandlungen Anlaß, und wir verweisen in dieser Beziehung auf das unter Bahnhof Bern Gesagte.

233

Die normalspurigen Nebenbahnen Ü r i k o n - H i n w e i l - B a u m a und P r u n t r u t - B o n f o l wurden in der ersten Hälfte des Berichtsjahres in Angriff genommen, ebenso die S p i e z - F r u t i g e n Bahn, welche als Bestandteil der zukünftigen Lötschberglinie hinsichtlich des Unterbaues von vornherein als Hauptbahn gebaut wird.

Bei der Pruntrut-Bonfol-Bahn ist die Frage des Anschlusses an den Bahnhof Pruntrut der Jura-Simplon-Bahn pendent geblieben.

Von der normalspurigen G ü r b e t h a l b a h n wurde der Finanzausweis für die I. Sektion Bern-Pfandersmatt geleistet und sodann das allgemeine Bauprojekt der Strecke Wabern-Pfandersmatt genehmigt. Die Bauarbeiten dieser Strecke nahmen im September ihren Anfang.

Auf der S c h m a l s p u r b a h n T h u s i s - S t . M o r i t z ist das Hauptobjekt, der zwischen den Stationen Preda und Spinas gelegene, 5866 m. lange Albulatunnel, seit Oktober 1898 in Ausführung begrifien. Die definitive Genehmigung der bezüglichen Bauvorlage erfolgte indessen erst im Berichtsjahr. Genehmigt wurden ferner die allgemeinen Bauprojekte für zwei an den Tunnel anschließende Strecken von zusammen cirka 6 km. Länge, welche im Berichtsjahr ebenfalls in Angriff genommen wurden.

Der Albulatunnel wird geradlinig durchgehends einspurig erstellt und liegt vom Nordportal an bis zur Kulminationshorizontalen (1823m. über Meer) in einer Steigung von 10 °/oo, von da bis zum Südportal in einem Gefalle von 2 %o. Am 13. Oktober 1899 konnte auf der Nordseite das Auffahren des Kichtstollens mittelst Maschinenbohrung eingeführt werden. Auf der Südseite, wo der Stollen sich noch im Schutt befindet, wird mit Handbohrung fortgefahren.

Der Fortschritt in Richtstollen bis Ende 1899 beträgt: auf der Nordseite 664 m.

,, ,, Südseite 109 m.

Fertiger Tunnel : auf der Nordseite 290 m.

,, ,, Südseite 100 m.

Laut Bauvertrag soll der Tunnel bis 1. Oktober 1902 vollendet sein.

Die Bauarbeiten der e l e k t r i s c h e n S c h m a l s p u r b a h n (.zum Teil Straßenbahn) von C h â t e l - S t . D e n i s ü b e r B u l l e Bundesblatt. 52. Jahrg. Bd. II.

16

234 n a c h M o n t b o v o n (l m. Spurweite) wurden gegen Ende des Berichtsjahres auf dem oberen Teil der Strecke Bulle-Montbovon, wo fast durchwegs Straßenverbreiterungen auszuführen sind, in Angriff genommen. Die Genehmigung des bezüglichen Bauprojekts wurde auf die unterhalb Montbovon gelegene Strecke beschränkt, um die Frage der Einmündung der Montreux-Montbovon-Bahn und deren Fortsetzung nach Saanen nicht zu präjudizieren.

Auf den elektrischen Schmalspurbahnen B e x - G r y o n V i l l a r s und A i g l e - L e y s i n nahmen die Bauarbeiten ihren normalen Fortgang. Mit Bezug auf die Genehmigung der allgemeinen Bauvorlagen ist bei der erstem Linie die Straßenbahnstrecke G r y o n - V i l l a r s noch pendent. Inzwischen wird die Straße, welche vom Tramway mitbenutzt werden soll, zum Teil von der Bahngesellschaft als Unternehmerin der Regierung von Waadt ausgeführt.

Die Genehmigung des allgemeinen Bauprojektes für die Fortsetzung der J u n g f r a u b a h n wurde, nach erfolgter Konstituierung einer Aktiengesellschaft, für die Strecke Eigergletscher-Eigerwand (km. 4.2) ausgesprochen, nachdem der von der Gesellschaft vorgelegte Finanzausweis für diese Strecke als genügend zu betrachten war. Am 2. August 1899 konnte die 830 m. lange Strecke von der Station Gletscher bis zur ersten Tunnelstation Rotstock dem Betrieb übergeben werden.

Im Laufe des Berichtsjahres wurden die schon im vorjährigen Bericht erwähnten Seilbahn en, R e i c h e n b a c h f a l l , N e u v e v i l l e St. P i e r r e i n F r e i b u r g , D a v o s P l a t z - S c h a t z a l p , L a u s a n n e - S i g n a l und G r o ß w a b e r n - G u r t e n vollendet und in Betrieb gesetzt. Die neu in Angriff genommene Seilbahn V e v e y C h a r d o n n e - P é l e r i n wird einspurig mit automatischer Ausweichung erstellt und mit einem festen elektrischen Motor ausgerüstet.

Die im Berichtsjahre in Angriff genommenen und zum Teil eröffneten T r a m w a y l i n i e n sind durchwegs meterspurige elektrische Bahnen mit oberirdischer Stromzuführung. Auf Meterspur und elektrischen Betrieb wird zur Zeit die zürcherische Pferdebahn umgebaut.

Was die im Stadium der Projektgenehmigung begriffenen Linien betrifft, so erwähnen wir hier die weitläufigen Verhandlungen, zu welchen das allgemeine Bauprojekt der Appenzellerbahn betreffend die schmalspurige, laut Konzession zum Teil mit normalspurigem Unterbau zu erstellende Anschlußlinie Gübseumoos-

235 :St. Gallen Anlaß gab. Nachdem der Finanzausweis für diese Linie schon zu Anfang des Berichtsjahres genehmigt worden war, drang die Appenzellerbahn auf beförderliche Erteilung der Baubewilligung, während die Regierung von St. Gallen Verschiebung «der Genehmigung beantragte bis nach Abklärung der Tracéfrage der zukünftigen Normalbahn St. Gallen-Herisau-Wattwil, bezw. für den später von letzterer Bahn zu übernehmenden normalspurigen 'Teil der projektierten Linie ein anderes Projekt zur Genehmigung vorschlug. Da diese von Herrn Oberingenicur Moser ausgearbeitete Tracévariante in technischer Hinsicht den Vorzug verdiente, anderseits aber die Appeozellerbahn nicht angehalten werden konnte, die damit verbundenen bedeutenden Mehrkosten zu übernehmen, ·nachdem sie alle zur Erlangung der Baubewilligung vorgeschriebenen Requisiten erfüllt hatte, so wurde hierseits eine Verständigung angestrebt im Sinne der Übernahme dieser Mehrkosten durch die Interessenten der Normalbahn. Mittelst Eingabe vom 31. Oktober gelangte dann die Appenzellerbahn auch an den Bundesrat mit dem Gesuch um Erteilung der Baubewilligung, worauf wir die Beteiligten zu einer Konferenz einluden, welche zum Abschluß eines Vertrages führte, gemäß welchem das Gesuch der Appenzellerbahn vorläufig und zwar bis zur Entscheidung über die Rickenbahnfrage, resp. bis spätestens 31. Juli 1900, zurückgezogen wurde, während der Kanton St. Gallen und die Gemeinden St. Gallen und Herisau die Garantie übernahmen, daß der Bahn ver waltung der Zinsenausfall des Obligationenanleihens ab Ende Juli 1899 bis Ende Juli 1900 und -- für den Fall, als die Normalbahn gebaut wird und die Appenzellerbahn die Schmalspurbahn St. GallenHerisau nicht erstellt -- die Kursverluste und die Kosten für Pläne «nd für die Finanzierung etc. vergütet werden. Das Gesuch der Appenzellerbahn wurde hierauf als dermalen gegenstandslos erklärt, in der Meinung, daß der Bahnverwaltung das Recht gewahrt bleibe, nach Ablauf der vereinbarten Frist (31. Juli 1900) dieses Gesuch zu erneuern.

Die Arbeiten für die V e r l e g u n g d e r E l s ä s s e r l i n i e bei Basel und die Erstellung der neuen G ü t e r s t a t i o n St. J o h a n n ·daselbst wurden im Berichtsjahre eifrig gefördert und es läßt deiStand derselben die rechtzeitige Vollendung der neuen Linie auf den Zeitpunkt der Eröffnung des im Programm für den Umbau des Centralbahnhofs Basel vorgesehenen provisorischen Bahnhofs .an dortis-er Stelle voraussetzen.

236

Im Berichtsjahre wurden nach stattgefundener amtlicher Kollaudation folgende n e u e B a h n l i n i e n o d e r Bahnstrecken dem Betrieb übergeben : Städtische Straßenbahn Zürich : Bellevue-ParadepJatz-Bahnhof Enge . . . · \ j 4 T Kreuzplatz-Leonhardplatz ) Drahtseilbahn Neuveville-St. Pierre in Freiburg .

4. Februar Tramways lausannois : Place de Chauderon-Prilly 11. Februar Tramways de Neuchâtel: Neuchâtel-Serrières 20. Mai Reichenbachfallbahn (Drahtseilbahn) 8. Juni Waldhaus-Hotel Dolder 5. Juli Riffelalpbahn (Station Riffelalp-Hotel Riffelalp) . 13. Juli Önsingen-Balsthal 17. Juli Burgdorf-Thun 21. Juli Jungfraubahn : Eigergletscher-Rotstock 2. August Pont-Brassus 21. August Gurtenbahn (Drahtseilbahn) 12. September Lausanne-Signal (Drahtseilbahn) 18. Oktober Luzerner Tramway 8. Dezember Tramway Chaux-de-Fonds : Neue Strecken in der rue de la Charrière und der rue du Collège 11. Dezember Davos Platz-Schatzalpbahn (Drahtseilbahn) . . . 24. Dezember Die Gesamtlänge (Baulänge) dieser neuen Linien beträgt ca. 70 km.

Bahnhbfe und Stationen.

Tm Berichtsjahre wurden die Verhandlungen über die vorgelegten Studien und Projekte für den Umbau einer Reihe von größern Bahnhöfen und Stationen eifrig fortgesetzt und so gefördert, daß die definitive Erledigung der Ausführungsprojekte für die meisten dieser Bauten in den ersten Monaten des Jahres 1900wird erfolgen können.

237 B a h n h o f Z ü r i c h . Nachdem im Jahre 1899 die neue Lokomotivremise erstellt worden, bleibt behufs Vollendung der I. Bauperiode für den Bahnhofumbau noch die Verlegung des Wartsaals und der Restauration III. Klasse nach der Nordseite der Halle und der Bau eines Postgebäudes mit gedecktem Posthof nördlich ·des Wartsaals auszuführen.

Was den weitern Umbau dieses Bahnhofes betrifft, so wird daran erinnert, daß die Regierung von Zürich uns unterm 31. Dezember 1898 den bezüglichen Beschluß des Stadtrates Zürich übermittelt hat, welcher dahin geht, daß von der früher vom Stadtrat ·verlangten Verlegung des Aufnahmsgebäudes auf das linke Sihlufer ·abzusehen, dagegen der Hauptbahnhof Zürich an seiner jetzigen .Stelle zu einem Hochbahnhof umzubauen sei.

Dieser Antrag wurde von der Kantonsregierung im allgemeinen unterstützt, von der Nordostbahn aber mit Eingabe vom 12. April gänzlich abgelehnt. Letztere betonte dabei namentlich, daß der jetzige Bahnhof sogar einem doppelten Verkehr genügen könnte, daß ferner die Höherlegung für das Publikum unbequem sei und daß für Straßenverbindungen beiderseits der Sihl kein wirkliches Bedürfnis vorliege. Diese Straßen wären übrigens von der Stadt auf ·eigene Kosten auszuführen und es sei die Erstellung derselben auch ohne Höherlegung der Bahn möglich.

Nach eigener Prüfung der Angelegenheit halten wir dafür, daß der Verzicht der Stadt auf die Verlegung des Aufnahmsgebäudes nach dem linken Sihlufer sowohl aus betriebstechnischen Gründen, als auch mit Rücksicht auf die infolge der Eröffnung des neuen Güterbahnhofes veränderten Verhältnisse des Straßenverkehrs und auf die Opposition eines größern Teils der Stadtbevölkerung vollständig gerechfertigt sei.

Zu gunsten der Hochlegung des Bahnhofs spricht u. a. die von den Organen der Wasserbaupolizei als notwendig erachtete Erleichterung des Abflusses der Sihlhochwasser. Wir haben daher nicht ermangelt, diese Frage im Benehmen mit den sämtlichen Beteiligten (Kantonsregierung und Stadtbehörden, Departement des Innern beziehungsweise eidgenössisches Oberbauinspektorat und Bahnverwaltung) einem einläßlichen Studium zu unterwerfen. Dabei wurde erkannt, daß eine teilweise Hebung nur der Sihlbrücken ·für den Bahnhof mißliche Verhältnisse schaffen müßte und daß daher .getrachtet werden sollte, dem Übelstand auf andere Weise abzuhelfen.

Es ergab sich nun, daß durch Versenkung der Flußsohle in Verbindung mit Erhöhung der Trennungswand oberhalb der Bahnbrücken

238 und durch Flußausräumungen die gewünschte Verbesserung der Abflußverhältnisse herbeigeführt werden könne. Mit Rücksicht hierauf sowie in Anbetracht, daß die gewaltigen Kosten der gänzlichen Hochlegung (Fr. 5,000,000) in keinem richtigen Verhältnis zu der durch dieses Projekt ermöglichten Schaffung von Straßenverbindungen auf beiden Sihlufern stehen, und daß im übrigen, wie allseitig anerkannt wird, durch die bisherigen Änderungen im Aufnahmsgebäude schon wesentlich bessere Verhältnisse geschaffen worden, sind wir der Ansicht, daß nach Vollendung des oben erwähnten Ausbaues die Bauperiode hier für einmal als abgeschlossen betrachtet werden dürfte.

In Bezug auf die U m g e s t a l t u n g d e r l i n k s u f r i g e n Z ü r i c h s e e b a h n im Bereich der Stadt Zürich behufs Beseitigung der zahlreichen bestehenden Niveauübergänge hat, wie in unserem vorjährigen Berichte erwähnt, der Stadtrat Zürich folgende Anträge gestellt: ,,Der Umbau der linksufrigen Zürichseebahn ist von der Langstraße bis gegen die Station Zürich-Wollishofen auszudehnen; er ist dringlich und soll auf der ganzen Strecke zur gleichen Zeit vorgenommen werden.

Von der Langstraße ausgehend, soll der Umbau im allgemeinen nach dem Projekt C des Gutachtens von Ingenieur Gleim (Hebung der Bahn bis zur Sihlüberbrückung beim Sihlhölzli) ausgeführt werden 5 im Kreise II ist die Bahn so zu verlegen, daß eine Station an die Grütlistraße oder an die Brandschenkestraße und die Bederstraße zu stehen kommt.

Für den Fall, daß beschlossen wird, die linksufrige Zürichseebahn nach den Wünschen der Stadt umzubauen, erklärt sich der Große Stadtrat bereit, der Gemeinde die Leistung eines Beitrages an die Baukosten zu beantragen ; die Festsetzung der Höhedieses Betrages wird bis zur Vorlegung der definitiven Pläne mit Kostenberechnung vorbehalten."

Seitens der Regierung des Kantons Zürich wurde diesen Anträgen im allgemeinen beigestimmt, in der Meinung jedoch, daß, die Station Zürich-Enge nicht allzuweit von ihrer jetzigen Lage placiert werde. Immerhin wurde eine unterm 15. März eingelaufene Protesteingabe der Gemeinden am linken Seeufer gegen die Verlegung der Station Enge von der Kantonsbehörde nicht unterstützt.

Eine weitere Eingabe der Kirchenpflege Enge, welche gegen diestädtischen Anträge Stellung nahm und auf die Störung des Gottes-

239 dienstes und die Gefährdung des baulichen Bestandes der Kirche bei Annahme des vom Stadtrat vorgeschlagenen Bahntracés hinwies, wurde von der Regierung und dem Stadtrat ebenfalls nicht als begründet erachtet.

Die hierseitige Einladung an die Nordostbahn zur Vorlage von vergleichenden Studien über den Umbau der linksufrigen Seebahn von der Sihl bis Wollishofen beantwortete die Bahnverwaltung mit Vernehmlassung vom 22. November dahin, daß die Anträge der Stadt große Opfer erfordern würden, ohne daß damit den in erster Linie maßgebenden Verkehrsinteressen in genügender Weise Rechnung getragen werde. Die jetzige Station Zürich-Enge sei sehr günstig gelegen und eine Verlegung derselben müßte deren Zweck sehr beeinträchtigen. , Die Bahndirektion weist sodann auf die großen Kosten des von der Stadt empfohlenen Projektes hin, beharrt unter diesen Umständen auf ihrem ursprünglichen Projekt vom 4. Februar 1895 mit Höherlegung der Bahn bis Wiedikon auf eigene Kosten, und erklärt sich eventuell bereit, ihre Variante vom Jahre 1897 mit Hochlegung der Bahn bis Sihlhölzli und ferner die Unterführung der Seestraße im Kreise II, nach vorgelegtem Projekt durchzuführen, alles unter der Bedingung, daß sich die Stadt an den Mehrkosten gegenüber dem Hebungs- und Verlegungsprojekt Langstraße-Wiedikon in einem angemessenen Maße beteilige.

Die Vernehmlassung der Zürcher Behörden über diese Anträge der Nordostbahn steht noch aus. Da anzunehmen ist, daß dieselbe noch einige Zeit auf sich warten .lassen und zu weitern Verhandlungen Anlaß geben dürfte, halten wir es für geboten, jetzt schon die Anlage der linksufrigen Zufahrtslinie grundsätzlich soweit festzulegen, als darüber eine Übereinstimmung der Bahn und der Stadt besteht, oder die Frage nach 'der Aktenlage als spruchreif angesehen werden kann. Dies ist der Fall für die Strecke von der Abzweigung aus dem Personenbahnhof an bis zum Sihlhölzli, welche daher zunächst erledigt werden könnte, selbstverständlich ohne Präjudiz für einen späteren Entscheid betreffend den Umbau der Strecke Sihlhölzli-Wollishofen nach Vervollständigung der Akten.

Unsere bezügliche Schlußnahme wird in das Jahr 1900 lallen.

C e n t r a l b a h n h o f Basel. Durch Bundesratsbeschluß vom 24. Januar 1899 in Sachen des U m b a u e s des P e r s o n e n b a h n h o f e s Basel wurde die Centralbahn eingeladen, unter Bestätigung des früheren Bnndesratsbeschlusses vom 25. Januar 1898

240 und auf Grundlage ihres generellen Projektes, ein definitives Umbauprojekt mit Tief'erlegung des Bahnplanums um 2,?o m. zur Genehmigung vorzulegen und sich ferner über die Begehren der Regierung von Baselstadt betreffend Ermöglichung der späteren Erstellung einer fahrbaren Überführung der Bruderholzstraße auf Kosten der Stadt mit entsprechender etwelcher Senkung der Gütergeleise daselbst und Erstellung einer direkten Fußgängerverbindung zwischen dem Gundoldingerquartier und dem Aufhahmsgebäude auszusprechen. Es wurde überdies von der Bahn eine Projektstudio für die von der Stadt gewünschte Ersetzung der im generellen Projekt vorgesehenen Unterführung der Güterstraße durch eine Überführung verlangt.

Mit Schreiben vom 6. Juni 1899 äußerte sich, die Bahn dahin, daß eine spätere Überführung der Bruderholzstraße auch ohne Senkung der Bahnhofgeleise ganz wohl möglich sei. Die Erstellung einer direkten Fußgängerverbindung zwischen dem Gundoldingerquartier und dem Aufnahmsgebäude im Sinne einer Verlängerung des Personentunnels bis an die Südgrenze des Balmhofes wurde aus bahnpolizeilichen Gründen des Bestimmtesten abgelehnt.

Die Vorlage des verlangten Gesamtumbauprojektes mit Tieferlegung um 2,70 m. erfolgte am 15. Juli. Dasselbe enthält auch die geforderte definitive Überführung der Güterstraße, sowie den Anschluß der verlegten Elsäßerlinie bis zur Oberwilstraße und bringt gegenüber den generellen genehmigten Plänen mehrfache Verbesserungen, wie namentlich Verlegung der Personengeleise der Jura-Simplon-Bahn- an den Südrand des Bahnhofcs, thunlichste Vermehrung der Geleise, Vergrößerung der Depot- und Eilgutanlagen sowohl auf der Schweizer- als auf der Elsäßerseite u. s. w.

Die Kosten des neuen Bahnhofs beziffern sich auf Fr. 15,275,000.

In ihrer Vernehmlassung vom 20. September v. J. über dieses Projekt stellte die Regierung von Baselstadt wiederum eine ansehnliche Reihe von zum Teil schon früher angebrachten und zum Teil weitgehenden Postulaten, deren Behandlung sich bis Ende des Jahres fortsetzte. Es konnten dabei nur einige derselben teils durch Zugeständnis der Centralbahn, teils durch eine zwischen der Stadt und der Bahnverwaltung erfolgte Verständigung bereinigt werden, und eine am 4. November in Basel abgehaltene Konferenz ergab kein abschließendes Resultat. Es wird daher über eine Reihe
von Begehren der Kantonsregierung noch ein Entscheid zu treffen sein. Dabei ist aber zu betonen, daß das zur eventuellen Erfüllung einiger dieser Postulate bedingte Zurück-

241

kommen auf die für die grundsätzliche Gestaltung des Bahnhofumbaues nach langen Studien und Verhandlungen bereits gefaßten bezüglichen Bundesratsbeschlüsse nicht als zulässig erachtet werden kann ; es müssen vielmehr diese Beschlüsse in Bezug auf die Disposition der einzelnen Anlagen als definitiv betrachtet werden.

Die Erledigung des vorgelegten Umbauprojekts fallt nicht mehr in das Berichtsjahr. Wir erwähnen nur noch, daß am 16. Januar 1900 vom Verkehrsverein Basel eine Massenpetition von Einwohnern Basels zu gunsten der Begehren der Kantonsregierung eingereicht worden ist.

Betreffend die V e r l e g u n g des G ü t e r b a h n h o f e s auf den W o l f und die E r w e i t e r u n g des R a n g i e r b a h n h o fe s d a s e l b s t wurde mit Bundesratsbeschluß vom 21. Februar sowohl dem generellen Gesamtprqjekt als auch dem Ausfuhrungsprojekt für die I. Bauperiode die Genehmigung erteilt. Die bezüglichen Arbeiten wurden sofort in Angriff genommen und eifrig gefördert, um die rechtzeitige Erstellung des provisorischen Personenbahnhofs zu ermöglichen, welcher an die Stelle des bisherigen Güterbahnhofs zu liegen kommt.

Die in unserm vorjährigen Bericht erwähnten Verhandlungen «wischen Centralbahn und Kantonsregierung betreffend die bei der Plangenehmigung vorbehaltene Frage der definitiven Lage des Rohmaterialienbahnhofes hat im Berichtsjahr insofern eine Abklärungerfahren, als in einer von uns einberufenen und am 4. November in Basel abgehaltenen Konferenz sich die Vertretung der Centralbahn bereit erklärte, an die Zufahrt nach Projekt I zu dem von der Regierung zu erstellenden Rohmaterialienbahnhof einen Beitrag zu leisten und zudem 'den Gratistransport der Güterwagen auf diesem Geleise bis zu den Aufstellgeleisen im Rohmaterialienbahnhof zu übernehmen.

Andere Schwierigkeiten sind in Bezug auf die Verlegung der Lagerhäuser, des Getreideschuppens und des eidgenössischen Entrepôts daraus entstanden, daß die Kantonsregierung im Interesse des Basler Handelsstandes eine bedeutende Vergrößerung dieser Bauten durch Erhöhung um ein oder zwei Stockwerke, Unterkellerung und Verbesserung der inneren Einrichtungen verlangte, während die Centralbahn diesen Forderungen nur unter der Bedingung Rechnung tragen Trollte, daß ihr die bezüglichen Mehrkosten im Zeitpunkt des Überganges ihrer Bahn an den Bund zurückerstattet würden. Dabei stützte sie sich auf den Umstand, daß die erwähnten Anlagen keinen Bestandteil des eigentlichen Bahnbetriebs,

242

sondern nur ein Nebengeschäft bilden, so daß es nicht gerechtfertigt erscheine, daß sie die Kapitalbeschaffung für Umbauten zu.

leisten habe, für welche sie nach erfolgtem Rückkauf ihrer Linien keine Verzinsung mehr genießen würde. Dieser Stellungnahme der Centralbahn konnte eine Begründung nicht abgesprochen werden und es wurden deshalb Verhandlungen mit dem Direktorium angeknüpft, welche zu einer Verständigung führten, dahingehend, daß der Bund von den Mehrkosten für Lagerhäuser und Getreideschuppen die feste Summe von Fr. 100,000 übernehmen wird.

Diese Abmachung wurde durch Bundesratsbeschluß vom 30. Dezember bestätigt, immerhin nur in Betracht der vorliegenden ganz besonderen Verhältnisse und ohne Präjudiz für ähnliche Fälle.

Ein analoger Beschluß in Bezug auf die Mehrkosten des eidgenössischen Entrepôts fällt ins Jahr 1900.

Bezüglich der Erstellung einer deutschen Zollniederlage, für welche der nötige Platz bereits reserviert wurde, sind noch Unterhandlungen im Gange.

B a d i s c h e r B a h n h o f B a s e l . Der in unserm Bericht pro 1898 angedeutete Stand der Fragen betreff end Umbau dieses Bahn hofes hat sich im Berichtsjahr nur insofern verändert, als die Expropriation des zu den neuen Rangier- und Güterbahnhöfen erforderlichen Areals durch eine Planauflage eingeleitet wurde.

Der betreffende Expropriationsplan wurde am 9. Januar 190fr genehmigt. Gleichzeitig wurde die Bahndirektion eingeladen, die Verhandlungen über das Gesamtumbauprojekt nach Möglichkeit zu fördern.

B a h n h o f L a u s a n n e . Infolge einer durch die Stadtgemeinde Lausanne angeordneten Expertise und der eigenen Studien der Stadtbehörden über das am 5. Januar von der Jura-SimplonBahn vorgelegte Umbauprojekt des Bahnhofes Lausanne, beziehungsweise über weitere Lösungen in dieser Frage, ließ die Vernehmlassung der Gemeinde geraume Zeit auf sich warten, so daß die Regierung des Kantons Waadt uns erst gegen Ende des Berichtsjahres, nach Anhörung der Bahndirektion über die von der Stadt gestellten Postulate, ihre Stellungnahme in dieser Angelegenheit zur Kenntnis bringen konnte.

Die Erledigung dieses Geschäfts fällt nicht mehr ins Jahr 1899.

B a h n h o f Ö r l i k o n . Die Verhandlungen über die in unserem vorjährigen Bericht erwähnte Projektvariante der Gemeinde

243

Örlikon mit Tieferlegung des Personenbahnhofes an jetziger Stelle und Verlegung des Güter- und Rangierbahnhofes jenseits der Schaffhauserstraße zum Zweck der Vermeidung der beabsichtigten Unterführung dieser Straße, sowie über eine eventuelle weitere Anregung der Gemeindsbehörde betreffend Verlegung der sämtlichen Bahnhofanlagen auf die tiefer gelegene Horizontale der Winterthurerlinie vor der Glattbrücke östlich des jetzigen Bahnhofes nahmen geraume Zeit in Anspruch. Die Projekte der Gemeinde konnten jedoch aus bahntechnischen und finanziellen Gründen nicht gutgeheißen werden, und es wurde daher am 11. Dezember die Genehmigung des früheren Projektes der Nordostbahn unter dem Vorbehalt einiger von der Kantonsregierung nachträglich verlangten Detailänderungen definitiv bestätigt. Diese Angelegenheit ist daher als erledigt zu betrachten. Die Bahnverwaltung wurde eingeladen, dafür zu sorgen, daß die Umbauarbeiten ohne Verzögerung in Angriff genommen und mit thunlichster Beförderung zur Vollendung gebracht werden.

B a h n h o f C h a u x - d e - F o n d s . Das im Laufe des Jahres 1898 vom Eisenbahndepartement grundsätzlich gutgeheißene Umbauprojekt wurde im Berichtsjahr in mehrfacher Beziehung umgearbeitet, teils um die Kosten desselben in den Rahmen des vom Kanton Neuenburg bewilligten Baukredits von Fr. 2,500,000 zurückzuführen, teils um den Begehren der beteiligten Bahnverwaltungen und Behörden Rechnung zu tragen. Das definitive Ausführungsprojekt trägt das Datum vom 9. Januar 1900.

Über den Stand der Studien für den Umbau des B a h n h o f e s L o c l e ist uns bisher noch keine Mitteilung gemacht worden.

B a h n h o f St. G a l l e n . Mit Schreiben vom 14. Februar 1899 zeigte uns die Direktion der Vereinigten Schweizerbahnen an, daß es ihr, gestützt auf die Konferenzverhandlungen vom 20. August 1898, gelungen sei. über die Überführung der St. Leonhardsstraße, sowie über andere, von den Lokalbehörden verlangte Straßen- und Weganlagen im Bereiche des neuen Bahnhofes und die Verteilung der bezüglichen Kosten mit der politischen Gemeinde St. Gallen einen Vertrag, datiert vom 24./2S. Januar, abzuschließen. Seitens des Gemeinderates und der Regierung von St. Gallen wurden uns ähnliche Mitteilungen gemacht. Durch diesen mit einem Plan begleiteten Vertrag finden die meisten der früheren Postulate der Regierung ihre Erledigung.

244

Mit Eingabe vom 21. März setzte uns der Verwaltungsrat der Appenzellerbahri davon in Kenntnis, daß der Bau einer Verlängerung dieser Linie von Herisau nach St. Gallen nunmehr gesichert sei und stellte das förmliche Gesuch um Ermöglichung des Anschlusses dieser Schmalspurbahn an den erweiterten Bahnhof St. Gallen.

Unterm 11. April wurde vom Bundesrat über die ganze Bahnhoffrage ein grundsätzlicher Entscheid in folgendem Sinne getroffen : Von dem oben erwähnten Vertrage zwischen der politischen Gemeinde St. Gallen und der Gesellschaft der Vereinigten Schweizerbahnen wird Akt genommen und derselbe im allgemeinen als Grundlage für die Projektierung der bezüglichen Bauobjekte anerkannt. Die Planstudien der Bahnverwaltung vom 31. August 1898 ·und 24./2S. Januar 1899 werden grundsätzlich gutgeheißen und die Verwaltung wird eingeladen, ein dementsprechendes definitives Ausführungsprojekt unter Berücksichtigung einiger der Bahn mitgeteilten Begehren vorzulegen. .

Mit Schreiben vom 19. Oktober spricht sich die Bahndirektion unter Beilage zweier umgearbeiteter Bauprojekte, wovon das eine mit, das andere ohne Berücksichtigung des Anschlusses der Appenzellerbahn, über die oben gestellten Vorbehalte aus, zum Teil in zustimmendem und zum Teil in ablehnendem Sinne.

Über diese neuen Projekte haben sich bis Ende des Jahres sowohl die Kantonsregierung als die Verwaltungen der beiden Schmalspurbahnen und das Militärdepartement successive vernehmen lassen, und zwar die Kantonsregieruug unter Vorlage der gewünschten Studien über die Kassierung des Niveauübergangs beim AVaisenhaus.

Die weiteren Verhandlungen über das definitive Bahnhofumbauprojekt gehören nicht mehr zum Berichtsjahr.

B a h n h o f B e r n . Im Berichtsjahre sind die Unterhandlungen zwischen den Verwaltungen der Centralbahn und der Bern-Neuenburg-Bahn betreffend Einmündung dieser letzern in den Bahnhof Bern weitergeführt worden, ohne jedoch eine Verständigung zu ·erzielen. Die Centralbahn hält nämlich die Schaffung eines neuen Personenperrons nebst zwei neuen Personengeleisen und den nötigen Aufstellgeleisen für den Dienst der Bern-Neuenburg-Bahn für notwendig und verlangt, daß ihr die sämtlichen Kosten für die Erstellung dieser Anlagen von der genannten Bahnverwaltung zurückbezahlt werden. Die Bern-Neuenburg-Bahn ihrerseits bestreitet die Notwendigkeit der Schaffung neuer Anlagen im Bahnhof Bern und

24£

verlangt einfach Mitbenutzung eines Teils 4er bestehenden Bahnhofanlagen, indem sie sich bereit erklärt, für alle von ihr mitbenutzten Anlagen einen angemessenen, auf Grund der Anzahl der gefahrenen Achsenkilometer ihres Rollmaterials berechneten Zins der Centralbahn zu vergüten.

Auf Einladung des Eisenbahndepartements legte die Centralbahn am 1. Dezember ein besonderes Projekt für die Einmündung der Bern-Neuenburg-Bahn mit folgenden Hauptgrundzügen vor: Zurücksetzung der hohen Schanzenmauer am nördlichen Rand des Personenbahnhofes behufs Schaffung des nötigen Raumes füreinen weitern Personenperron nebst zwei anliegenden Personengeleisen und zwei weitern durchgehenden Dienstgeleisen. Verlängerung der Schanzenbrücke mit gleichzeitiger Zurücksetzung der Stadtbachstraße und Verlegung des Stadtbachsyphons behufs Verbindung der Perron- und Dienstgeleise mit dem westlichen Bahnhofteil und Schaffung einer Gruppe von Aufstellgeleisen teils als Ersatz für die bei der Schanzenbrüeke in Wegfall kommenden Reservegeleise der Centralbahn, teils für den eigenen Dienst der Bern-Neuenburg-Bahn.

Gegen dieses Projekt hat die Bern-Neuenburg-Bahn Protest erhoben und die Intervention des Bundesrates im Sinne von Art. 30 des Eisenbahngesetzes angerufen.

Ohne dem ins Jahr 1900 fallenden bezüglichen Entscheid vorzugreifen, stehen wir nicht an, /,u betonen, daß die Bahnhofanlagen in Bern an der Grenze ihrer Leistungsfähigkeit angelangt zu sein scheinen, so daß dieselben ohne passende Erweiterung dem Betrieb neuer Linien nicht genügen können, daß aber auch für den Dienst der bisherigen Linien eine Vermehrung der Manöver·und namentlich der Rück- und Aufstellgeleise nicht mehr lange auf sich warten lassen darf. Zu diesem Zweck muß aber der nötige Raum in der Nähe des Personenbahnhofs mittelst der schon in unserm frühern Bericht erwähnten Verlegung des Güterrangierbahnhofs nach Weyermannshaus gewonnen werden. Für die neuen Anlagen an letzterer Stelle hat uns die Centralbahn das verlangte generelle Projekt, jedoch unter Ablehnung der sofortigen Ausführung desselben, vorgelegt.

B a h n h o f Biel. Das von der Gemeinde Biel angekündigte Expertenprojekt betreffend Umbau des dortigen Bahnhofes ist uns am 3. August durch Vermittlung der Kantonsregierung zugekommen.

Die Hauptzüge dieses Projekts bestehen in der Hebung der ganzen.

246

Bahnhofplattform um ca. 8,50 m. zum Zwecke der bequemen Unterführung der sämtlichen, die Bahn jetzt schon oder erst später kreuzenden Straßen, in der Anlage einer Anzahl durch Personentunnel verbundener Personenperrons und in der Umgestaltung der Depotanlagen und der gänzlichen Verlegung des Güter- und Rangierbannhofs.

Über diese Vorlage wurde sofort die Vernehmlassung der Jura-Simplon-Bahn eingeholt und dieselbe eingeladen, sich namentlich über die Frage der für den neuen Bahnhof' anzunehmenden Schwellenhöhe zu äußern, wobei hierseits von vornherein bemerkt wurde, daß eine genügende Hebung des Bahnniveaus als die einzig rationelle Lösung erscheine, um die bestehenden Niveaukreuzungen der Bahn durch das städtische Straßennetz mittelst passender Unterführungen zu ersetzen.

In ihrer Antwort vom 17. November erklärt sich die Bahn·direktion grundsätzlich mit einer mäßigen Höherlegung des Bahnhofes (ca. 2,20 m.) einverstanden, glaubt aber gegen verschiedene Teile des Gemeindeprojekts Einwendungen erheben zu müssen.

Infolgedessen hält sie die Fortsetzung der Studien für den Umbau des Bahnhofes Biel und die Anpassung des von ihr bereits im August 1899 vorgelegten Vorprojektes für Erstellung neuer, geräumiger Rangier- und Depotanlagen östlich des Bahnhofes in der Nähe der Hauptwerkstätte an das übrige Bahnhofprojekt für notwendig.

Mit Sehreiben1 vom 30. Dezember haben wir die Bahnver·waltung zur möglichst baldigen Vorlage eines Gesamtumbauprojoktes «ingeladen und verlangt, daß namentlich für die immer dringender werdende Erstellung neuer genügender Depotanlagen in Biel ohne Verzug Sorge getragen werde.

Außer den hiervor erwähnten Bahnhöfen bildeten im Berichtsjahre größere Umbauarbeiten in den folgenden Bahnhöfen und wichtigern Stationen den Gegenstand von Verhandlungen und es sind diese Arbeiten begonnen beziehungsweise fortgesetzt, zum Teil auch vollendet worden : Ö l t e n , S i s s a c h , L a n g e n t h a l , Z o l l i k o f e n , Palézieux, S i t t e n , V i v i s , M o n t r e u x , B r u n n e n , B u r g d o r f und Thun.

Die Arbeiten auf der neuen S t a t i o n B a c h sind im Unterbau fertig.

247

Haltstellen.

Neue Haltstellen für den Personenverkehr wurden errichtet: bei O b e r - W e t z i k o n (N. 0. B.) ; bei F i l l i s d o r f zwischen den Stationen Düdingen und Schmitten fJ. S.); im S t e i n h o f ' bei Burgdorf (Emmenthalbahn) ; in M o n t r i o n d (Lausanne-Ouchy).

Die in unserm vorjährigen Bericht erwähnten Verhandlungen über Errichtung von Haltstellen bei Einigen und F a u l e n s e e an der Thunerseebahn sind noch nicht zum Abschluß gelangt, und die von interessierten Gemeinden gestellten Begehren um Einschaltung von solchen bei N i e d e r w a n g e n (Linie Freiburg-Bern) und bei M o r i l l o n zwischen den Stationen Chexbres und Palézieux mußten, weil nicht hinlänglich begründet, abgewiesen werden.

Für die Haltstellen am S o n n e n b e r g bei Arth auf der Linie Zug-Goldau und auf W ö l f e r t s c h e n - F i r s t ( Arth-Rigibahn) wurden die Ausführungsprojekte im Berichtsjahr genehmigt.

2. Bahnunterhalt.

Linien im Betrieb.

Betriebs länge.

km.

Hauptbahnen mit Filialbahnen : Jnra-Simplon-Bahn Filialbahnen (Bulle-Romont, Traversthalbahn, Thunerseebahn, Bödelibahn, Spiez-Erlenbach, Freiburg-Mnrten und Pont-Brassns) Nordostbahn Centralbahn Vereinigte Schweizerbahnen . . .

Filialbahnen (Toggenburgerbahn u.

Waia-Rüti) Gotthardbahn Total *) Pont-Vallorbe 38°/oo.

Gewöhnlicher Minimal- Maximalradius.

Steigung, m.

°/oo

927,7ci

300

25*)

109,568 807,39s 400,ss* 278,n2

180 300 300 300

30 20 26 20

31,428 275,i«

240 300

10 u. 25 27

2829,8»7

248

Ausländische Bahnen auf Schweizergebiet: Badische Staatsbahnen Paris-Lyon-Méditerranée (Genève-La Plaine) Eisenbahnen in Elsaß - Lothringen (Basel-St. Ludwig; österreichische Staatsbahnen bei Buchs nnd St. Mavgrethen Rete Mediterranea (bei Chiasso) . .

Total b. Übrige Normalbahnen: Schweizerische Seethalbahn (meist Straßenbahn) Schweizerische Südostbahn . . . .

Emmenthalbahn Jnra Neuchâtelois Tößthalbahn Langenthal-Hnttwil-Wolhusen. . .

Bnrgdorf-Thun (elektrischer Betrieb) Sihlthalbahn Ütlibergbaha' Önsingen-Balsthal Genève (Eaux-Vives) - Landesgrenze bei Annemasse Orbe-Chavornay (znm Teil Straßenbahn, elektrische Motorwagen). .

Kriens-Luzern (meist Straßenbahn) .

Total c. Schmalspurbahnen : Ubatisene Bahn: Landquart-Davos . . . . 49,978 Landqnart-Thnsis . . . . 41,m

Betriebslange, km.

41,i«s

300

16

15,34*

400

12

8,951

1000

9

2,7ss 0,2se

380 gerade

" 8 0

49,8ss 49,aoi 42,2so 39,583 39,598 39,«» 40,28i 18,876 9,uo 4,oj5

160 150 250 300 250 250 250 150 150 270

37 50 15 27 30 25 25 25 70 12

3,9sa

350

20

3,sm 2,si9

200 120

25 30

100

45

63,«87

342,6w

91,u9

Genfer Schmalsporbahnen (Straßenbahnen), und zwar : Genève St. Julien (Landesgrenze) 7,998

Genève-Lancy 3,s9s Geneve-Chancy 17,m Geneve-St. Georges . . . 3,soo Genève-Ferney (Grenze) . 4,847 Genève-Vernier 5,oe« Übertrag 41.66*

Gewöhnlicher Minimal- Maximalradius. Steigung.

m.

°/oo

91,i5s

249 Betriebsläuge.

km.

Übertrag Genève-Veigy (Grenze) . .

Genève-Jussy Plainpalais-Cornavin (Verbindungs- und Güterlinien)

41,66* 10,998 11,640

Gewöhnlicher Minimal- Maximalradius.

Steigung.

m.

«/»o

91,159

1,452

Saignelegier-Chanx-de-Fonds . . .

Appenzellerbahn .

Tverdon-Ste. Croix Lausanne-Echallens-Bercher (meist Straßenbahn) Bière-Apples-Morges Frauenfeld-Wil (meist Straßenbahn) Ponts-Sagne-Chanx-de-Fonds . . .

Waldenbnrgerbahn (meist Straßenbahn) Birsigthalbahn (teilweise Straßenbahn) Neuchatel-Cortaillod-Boudry (teilweise Straßenbahn u. elektrischer Betrieh) Apples-1'lsle Bern-Mnri-Worb (z. Teil Straßenbahn) Tramelan-Tavannes Kigi-Kaltbad-Scheidegg Brenets-Locle Total d. Schmalspurbahnen mit Zahnstrecken : Brünigbahn Visp-Zermatt Stansstad-Engelberg (elektrisch) . .

Berner Oberland-Bahnen . . . .

Appenzeller Straßenbahn (St. GallenGais, meist Straßenbahn) . . . .

65,65j 26,s« 25,«o 24,m

50 100 100 100

60 40 37 44

22,876 19,os2 17,5si 16,iss

100 100 60 100

40 35 46 40

13,M5 12,485

60 60

30 40

10,9si lü,57e 8,701 8,731 6,519 4,2«

100 100 50 80 105 150

86 25 36,j 40 50 30

385,327 57,698 35,oso 22,Bes 23,«» 13,962

120 120 80 125 100 n. 50 250 n. 50 100 120 30

92

4,279

50 50

50 50

3,118

60

15

3,210

25

78

Total' 152,eai e. Schmalspurbahnen mit elektrischen Motoren : Genève-Veyrier Grütsch-Mürren Sissach-Gelterkinden (meist Straßenbahn) Bex-Bévienx (I. Sektion der Linie BexGryon-Villars, meist Straßenbahn) Total Bundesblatt. 52. Jahrg. Bd. II.

5,618

16,22i 17

250 Betriebslänge.

km.

f. Tramways : Genfer Tramways (Pferdetraktion, elektrische Motorwagen nnd Lokomotiven) Städtische Straßenhahn Zürich (elektrische Motorwagen nnd Pferdetraktion) Tramways lausannois (mit elektrischen Motorwagen) Basler Straßenbahnen (mit elektrischen Motorwagen) Altstätten-Berneck (mit elektrischen Motorwagen) Eolle-Gimel (elektrische Motorwagen) Vevey-Montreux-Chillon (mit elektrischen Motorwagen) Allaman-Àubonne-Gimel (mit elektrischen Motorwagen) Tramway St. Gallen (elektrische Motorwagen) Berner Tramway: Bärengraben - Bremgarten -Friedhof (mit Luftmotorwagen) , 2927 m.

Länggasse-Bahnhof-Großwabern (Lokomotiven) 4756 ,, Tramways de Neuchâtel (elektrische Motorwagen) Trambahn Lnzern (elektrische Motorwagen) Zürich örlikon- Seebach (elektrische Motorwagen) Bieler Tramway (Pferdebahn) . . .

Tramway Lugano (mit elektrischen Motorwagen) Stansstad-Stans (mit elektrischen Motorwagen) Zentrale Zürichbergbahn (ZürichFluntern, mit Abzweigung nach Oberstraß, elektrische Motorwagen) Tramway in La Chaux-de-Fonds (elektrische Motorwagen) Zürich-Höngg (elektr. Motorwagen) .

Übertrag

Gewöhnlicher Minimal- Maximalradius.

steigung.

m.

·/«

16,8,1

24--40

57

18,m

15-20

65

14,616

20

113

11,080

15

73

10,528

25 25

50 84

10,490

30

34

9,918

40

60

9,2»»

15

67

7,689

30

57

7,53«

50

33

6,600

20

46

75 22--40

64

4,679

4,588

20

-- 47

3,455

90

11

3,413

16

70

20 20

25,, 60

11,191

5,500

3,113

3,011

161,988

251 Betriebslänge.

km.

Übertrag ^ürich-Hardturm (IndnstriequartierStraßenbahn Zürich III ; elektrische

Gewöhnlicher Minimal- Maximalsteigung.

radius.

o/oo m.

161,988

1,798

15 20

11 17

1.694

30

50

1,310

25

92

0,635

20

98

0,5*0

20

38

0,48»

60 7,«)

50 37

2,146

Winterthur-Töß (elektr. Motorwagen) Straßenbahn St. Moritz (mit elektrischen Motorwagen) . · . . · 'Tramway in Freibarg (elektrische Waldhaus-Hotel Dolder (elektrische Pferdebahn auf dem Monte Generoso (Bellavista-Hotel Pasta) . . . .

Biffelalpbahn (Station Kiffelalp-Hotel Riffelalp, elektrische Motorwagen) .Tlollbahn in Murren Total

0,451 171,045 ···H^^M^HM

System der Zahnstange.

g. Zahnradbahnen : Wengernalpbahn . . . Kiggenbach Arth-Eigibahn . . . .

,, · Gornergratbahn . . .

Abt Generosobahn . . . .

,, Glyon-Rochers de Naye ,, Rothornbahn . . . .

,, Schynige Platte-Bahn . Riggenbach Rorschach-Heiden-Bahn ,, Vitznau-Rigibahn . .

,, Pilatusbahn Locher Jungfraubahn (I. und 11. Sektion) . . . .

Strub Trait-Planches . . . . Riggenbach

Betriebsart.

Dampf » Elektrisch Dampf n

Betriebslänge.

km.

Maximalsteigung.

17,938

250 200 200 220 220 250 250 90 250 480

11,666 9,083 8,991 7,«21

n

7,68«

Tt

7,S59

1t

7,108

1t

6,853 4,270

Elektrisch

2,872

»

0,392

Total

91,581

o/oo

250 148,7

252 HaxiBetriebs- mallänge. Steigung.

h. Seilbahnen: km.

Stanserhornbahn . . Elektricität Zangenbremso 3,600 600 Adhäsionsbremse 1,481 Lausanne-Ouchy . . Turbine 116 Biel-Magglingen . . Wasserübergewicht Z. St. Riggenbach 1,625 320 Beatenbergbahn . .

1,600 400 n S. Salvatorebahn . . Elektricität Z. St. Abt 1,507 600 Rheineck - Walzen hausen . . . . Wasserübergewicht Z. St. Riggenbach 1,218 260 Cossonay-gare 3. S.

Z. St. Abt 1,211 130 n Lauterbrunnen-GrütechL ,, Z. St. Riggenbach 1,207 600 Gurten bahn . . . Elektricität Zangenbremsen 1,018 330 Biel-Leubringen . .

0,892 360 * » Bürgenstockbahn. .

Z. St. Abt 0,827 575 » Dolderbahn . . .

Zangenbremsen 0,799 177,5, Kagaz-Wartenstein. W asserüberge wicht Z. St. Riggenbach 0,760 310 Reichenbachfallbahn Elektricität 0,661 Zaugenbremsen 600 Schatzalpbahn . .

0,619 480 n n Territet-Glyon . . Wasserübergewicht Z. St. Riggenbach 0,553 570 Lausanne-Signal . . Benzinmotor Zangenbremsen 0,161 290 Eclnse-Plan . . . Wasserübergewicht Z. St. Riggenbach 0,368 370 Gießbachbahn . .

0,820 320 n Lausanne-gare 3. S. Turbine 0,311 116 n St. Gallen^Mühleck. Wasserübergewicht 0,800 228 n Lugano-Bahnh. G. B.

Z. St. Abt 0,2J7 240 Zürichbergbahn . . Elektricität 0,163 260 n Grätschbahn . . . Wasserübergewicht Z. St. Riggenbach 0,153 530Neuveville-St. Pierre 0,122 Zahnradbremsen 55O Marzilibahn . . .

Z. St. Riggenbach 0,101 309 ßetriebsmotor.

Bremsmittel.

v

Total Rekapitulation.

Betriebslänge, km.

2829,82?

68,437 342,5« 385,s»r 152,621 16,231 171,045 91,58i 22,iss

Schweizerische Hauptbahnen Ausländische Bahnen auf Schweizergebiet Übrige Normalbahnen (Nebenbahnen) Schmalspurbahnen Schmalspurbahnen mit Zahnstrecken Schmalspurbahnen mit elektrischen Motoren Tramways Zahnradbahnen Seilbahnen Total Davon werden zweispurig betrieben: Normalbahnen

22,u8

4074,808 522,»74

253

Bahninspektion und Bahnkontrolle.

Die Aufsicht über den Unterhalt der Bahnen und deren Einrichtungen wurde in bisheriger Weise ausgeübt. Die einläßlichen Inspektionen durch die damit betrauten Kontrollingenieure haben laut den darüber erstatteten zahlreichen Berichten ergeben, daß ·der Zustand der Bahnlinien -- abgesehen von den hiernach erwähnten Rückständen im Ausbau und in den Sicherheitseinrichtungen einzelner Strecken -- im allgemeinen als ein befriedigender bezeichnet werden kann. Die Differenzen, welche sich zwischen den Anschauungen unserer Kontrollbeamten und denjenigen der Bahnorgane über verlangte oder angeregte Verbesserungen ergaben, wurden jeweilen auf dem Korrespondenzwege weiter verfolgt, beziehungsweise darüber die nötigen Verfügungen erlassen. Zu Fuß begangen wurden im Berichtsjahr cirka 5940 Kilometer, ungerechnet die vielen Lokalinspektionen aus Anlaß von Unfällen etc.

Zustand der Bahnen.

Aus den Vorkommnissen und Verhandlungen in Bezug auf Bahnunterhalt, Erweiterung und Ergänzung bestehender Anlagen, Verbesserungen im Interesse der Betriebssicherheit etc. heben wir, ^wie in früheren Berichten, nachstehend einige Punkte von allgemeinerem Interesse hervor.

Auf Grund einer Zusammenstellung des Eisenbahndepartementß über die wesentlichern, auf den Hauptbahnen zur Zeit noch rückständigen Arbeiten und Einrichtungen, welche im Interesse eines sichern und regelmäßigen Betriebes zum Teil seit Jahren verlangt worden, aber bis jetzt noch nicht zur Ausführung gelangt sind, haben wir im März die Verwaltungen dieser Bahnen eingeladen, die ihnen bezeichneten Rückstände mit thunlichster Beförderung .zur Ausführung zu bringen und hierüber ein Programm vorzulegen.

Diese Rückstände betreffen namentlich : Erstellung zweiter Geleise, Verstärkung von Brücken, Bahnhof- und Stationserweiterungen, Verbesserungen im Oberbau, Erstellung neuer Aufnahmegebäude, Wärterhäuser etc., Weichen- und Signalverriegelungen, Ergänzung der Signaleinrichtungen, der Finfriedigungen etc., Verbesserungen ·der Barrieren u. s. w. Über die vorgelegten Ausführungsprogramme sind weitere Verhandlungen im Gange.

Dank dem außerordentlich milden Winter und dem darauffolgenden, nur selten von verheerenden Gewittern und Hochwassern begleiteten Sommer sind die Bahnen im Berichtsjahre von Zerstörungen oder Beschädigungen durch elementare Gewalten größten-

254

teils verschont geblieben. Abgesehen von einigen durch Rutschungenr Absturz von Felsmaterial, Schuttablagerungen durch ausgetretene Wildbäche etc. in gebirgigen Gegenden verursachten Verkehrshemmungen von kurzer Dauer ist der regelmäßige Bahnverkehr nirgends in nennenswertem Umfange gestört worden.

Um die Linie Sonceboz-Delsberg in den Gorges de Court gegen häufige den Betrieb gefährdende Steinfälle sicherzustellen, wird dieselbe auf eine Länge von cirka 120 Metern in eine Gallerie gelegt. Ähnliche Maßnahmen empfehlen sich nach den Berichten unserer Kontrollbeamten auf einigen ändern durch Abrutschungen etc.

gefährdeten Punkten, und es werden von den betreffenden Bahnverwaltungen die nötigen Untersuchungen veranstaltet.

Die Verstärkung zu schwacher eiserner B r ü c k e n und der Ersatz solcher durch neue stärkere Konstruktionen wurde auf denjenigen Linien, wo diese Arbeit noch nicht durchgeführt ist, fortgesetzt und auch auf kleinere Objekte ausgedehnt. Die vorgeschriebenen periodischen Untersuchungen und Erprobungen der Brücken (Belastungsproben, Detailrevisionen etc.), deren Ergebnisse die geeignete Verwertung fanden, sind mit wenigen Ausnahmen vorgenommen worden und lieferten über das Verhalten und die Solidität der Untersuchungsobjekte schätzbare Anhaltspunkte. Mit den Belastungsproben wird in der Regel auch eine eingehende Inspektion der einzelnen Objekte durch unsere Kontrollingenieure verbunden.

Den Nivellements über die Brücken wird nicht überall die nötige Aufmerksamkeit geschenkt, und sahen wir uns daher veranlaßt, anläßlich der Zusammenstellung der Rückstände auf Ende des Jahres bezügliche Mahnungen zu erlassen.

Auch in Bezug auf die Abnahme des zu den Brücken verwendeten Eisens waren wir zu Aussetzungen gegenüber einzelnen Bahnverwaltungen genötigt.

ö

ö

O

Oberbau.

Den Verbesserungen, welche dahin zielen, den Oberbau mit den gesteigerten Anforderungen mehr und mehr in Einklang zu bringen, wurde auch im Berichtsjahre alle Aufmerksamkeit geschenkt, und es sind laut den Berichten unserer Aufsichtsorgane weitere zu schwache oder abgenutzte Strecken umgebaut, bezw.

verstärkt worden. Auf ein etwas beschleunigteres Vorgehen wurde bei einigen Verwaltungen anläßlich der oben erwähnten allgemeinen Erinnerung an die noch bestehenden Rückstände gedrungen.

255

Stationen.

Neue Aufnahmsgebäude erhielten die Stationen Vaumarcus, Couvet. Cornaux und Bülach. Erweitert wurden die Hochbauten auf 29 Stationen und die Geleiseanlagen etc. auf 39 Stationen, worunter 12 mit Verlängerung der Ausweichgeleise.

Verbessert wurde die Beleuchtung auf 10 Stationen durch Einführung des elektrischen Lichtes.

Signale.

Das mit dem 1. November in Kraft getretene neue allgemeine Reglement über den Signaldienst auf den schweizerischen Normalbahnen veranlaßte einige Änderungen in den bisherigen Signaleinrichtungen, die zum Teil auf jenen Zeitpunkt durchgeführt werden konnten, im übrigen aber in möglichst kurzer Frist mit den neuen Vorschriften in Übereinstimmung gebracht werden sollen.

Was speciell die V o r s i g n a l e zu den Abschlußsignalen der Stationen anbelangt, so wurde anläßlich der Beratungen über das neue Reglement und seither auf eine Vermehrung derselben gedrungen, und zwar in dem Sinne, daß auf den Normalbahnen, deren Züge mit einer Fahrgeschwindigkeit von über 45 Kilometer verkehren, successive alle Abschlußsignale durch Vorsignale zu ergänzen seien, und daß auf Linien mit starken Gefallen die Vorsignale auch dann notwendig erscheinen, wenn die Fahrgeschwindigkeit weniger als 45 Kilometer beträgt.

Für diese Signale wurde vom Eisenbahnverband ein Modell vorgelegt, mit welchem das Eisenbahndepartement sich einverstanden erklärte.

In der Erstellung neuer W e i c h e n - und S i g n a l v e r r i e g e l u n g e n ist im Berichtsjahre auf den meisten Bahnen eine Pause eingetreten. Es sind nur neun Stationen mit solchen Einrichtungen versehen worden, nämlich auf der Jura-Simplon-Bahn : Aigle, Bex, Moutier, Courtetelle, Tüscherz, Worb, Tägertschi und Konolfingen : auf der Nordostbahn die Bifurkation GlattbruggKloten. Daneben hat aber die Jura-Simplon-Bahn einige Stationen (Cully, Ciarens, St. Prez) mit einer Verschlußvorrichtung nach dem neuen System Bouré versehen.

An die nach unserm Programm rückständigen, beziehungsweise noch zu erstellenden Riegelungen sind die betreffenden Bahnverwaltungen neuerdings erinnert worden.

256 Auf eine frühere Anregung betreffend Erstellung von A u s f a h r t s s i g n a l e n zurückkommend, hat das Departement nach Kenntnisnahme eines vom schweizerischen Eisenbahnverband aufgestellten bezüglichen Programms die Verwaltungen der Hauptbahnen eingeladen, solche Signale auf Stationen mit anschließenden Blockstrecken und im übrigen auf sämtlichen Kreuzungs- und Überholungsstationen zu erstellen. Dabei wurde angenommen, daß mit der successiven Einführung der Ausfahrtssignale ohne weitere Zögerung vorzugehen sei, und zwar zunächst auf den Schnellzugslinien. Der Eisenbahnverhand hielt unsere Forderung für eine zu weit gehende, wiederholte aber immerhin seine früher gemachten Zusagen in Bezug auf Erstellung solcher Signale auf Linien, welche mit dem Blocksystem versehen sind, sowie in Bezug auf die größern Stationen. Der Abschluß dieser Verhandlungen fällt nicht mehr in das Betriebsjahr.

Bahnabschluss und Niveauübergänge.

Die in frühern Berichten erwähnten Fragen betreffend Beseitigung der Niveauübergänge bei den Stationen U t z w i l und L a u f e n durch Straßenunterführungen sind insoweit zur Erledigung gekommen, als bezügliche Projekte genehmigt wurden, deren Ausführung möglichst bald an die Hand genommen werden soll. Ebenso hat nach langwierigen und schwierigen Verhandlungen ein neues Projekt f ü r U n t e r f ü h r u n g d e r S c h a f f h a u s e r s t r ä ß e i n Ö r l i ko n gleichzeitig mit demjenigen für die dortige Stationserweiterung die Genehmigung erhalten.

Für die angestrebte U n t e r f ü h r u n g der Z ü r c h e r s t r a ß e in B r u g g hat die Bahndirekiion ein Projekt vorgelegt, in der Meinung jedoch, daß dasselbe lediglich als Studie dienen solle und nicht als ein Bauplan anzusehen sei, dessen Ausführung in Aussicht genommen wäre, indem sie nicht anerkennen könne, daß zur Zeit ein Bedürfnis dazu vorhanden sei. Die Regierung von Aargau hat sich über diesen Standpunkt der Bahn noch nicht vernehmen lassen.

Zur Beseitigung des N i v e a u ü b e r g a n g e s bei der Station L a n g n a u hat das Departement nach Prüfung einer von der Bahndirektion eingereichten vergleichenden Studie im Einverständnis mit der Kantonsregierung grundsätzlich für Unterführung der dortigen Straße entschieden.' Das verlangte definitive Projekt ist indessen noch nicht eingelangt.

257 N i v e a u ü b e r g a n g d e r L e n z b u r g e r s t r a ß e i n Aarau.

Nachdem die Regierung von Aargau zu dem in unserm vorjährigen Bericht erwähnten Unterführungsprojekt der Nordostbahndirektion nebst Vorschlägen über Kostenverteilung Stellung genommen und auf Grund einer Einigung mit dem Gemeinderate von Aarau sich bereit erklärt hatte, vorbehaltlich der Ratifikation durch die Einwohnergemeinde und den aargauischen Großen Rat, einen Gesamtbeitrag von Fr. 55,000 zu leisten, schien die Ausführung des Werkes gesichert, indem die Bahn Verwaltung ihrerseits das Anerbieten der Regierung acceptierte. Gemäß einer zu Anfang des neuen Jahres eingelangten Mitteilung der Regierung hat indessen die Stadtgemeinde Aarau einen Beitrag abgelehnt und verlangt, ·daß die Nordostbahri einen Fußgängerdurchlaß erstelle. Die weitere Behandlung der Angelegenheit fällt nicht mehr in den Bereich dieses Berichts.

N i v e a u ü b e r g a n g d e r N i d a u s t r a ß e i n Biel. Neuen Einwendungen der Bahndirektion gegenüber hielt das Departement · an seinem Entscheid zu gunsten einer Unterführung der Straße fest. Inzwischen hatte der Stadtrat Biel durch von ihm berufene Experten die Frage eines Umbaues des dortigen Bahnhofes einschließlich der Beordnung der damit im Zusammenhange stehenden Straßenübergangsverhältnisse studieren lassen. Da aber eine definitive Lösung der Erweiterungsfrage noch nicht so bald erfolgen durfte, so wurde im Einverständnis mit der Kantonsregierung die Bahngesellschaft eingeladen, vorläufig eine Unterführung der Nidau«traße mit möglichster Anlehnung an das Bahnhoferweiterungsprojekt und mit einer provisorischen Lichthöhe von 8,70 Meter zur Ausführung zu bringen. Das hierfür verlangte Projekt steht zur Zeit noch aus.

Unter Hinweisung auf häufige Verkehrsstörungen am Ü b e r gang d e r Allm e n d s t r a ß e b e i m B a h n h o f T h u n verlangte der Gemeinderat Thun, unterstützt vom schweizerischen Militärdepartement, nachträglich eine Unterführung dieser Straße, während anläßlich der Behandlung des Erweiterungsprojektes für den Bahnhof Thun infolge Einmündung der Burgdorf-Thun-Bahn lediglich eine Passerelle verlangt worden war. Das Direktorium der Centralbahn verhält sich ablehnend zu dem Postulat betreffend gänzliche Unterführung der Straße, erklärt sich jedoch bereit, an Stelle
der früher projektierten PasserelleL einen Fußgängerdurchgang mit beidseitigen für Handwagen benutzbaren Zugangsrampen zu erstellen. Die weitere Behandlung diesei; Angelegenheit fällt nicht mehr in das Berichtsjahr.

258

Bahnbewachung.

Der B a h n b e w a c h u n g s d i e n s t gab auch im Berichtsjahr zu erheblichen Reklamationen von Seiten unserer Aufsichtsorgane nicht Anlaß. Einzelne Mißstände in Bezug auf Zahl und Dauer der täglichen Bahnbegehungen, Länge der Wärterstrecken etc., auf welche die Bahnverwaltungen anläßlich der Prüfung ihrer bezüglichen Vorlagen aufmerksam gemacht wurden, fanden in der Regel geeignete Abhülfe. Gegen zu weitgehende Einschränkungen in der Bewachung von Niveauübergängen mußte da und dort im Interesse der Verkehrssicherheit eingeschritten werden.

Ebenso gab das beim Barrierendienst verwendete Ablösepersonal in Bezug auf seine Eignung zu diesem Dienste zu Bemerkungen Anlaß, über welche hiernach unter Bahnbetrieb das Nähere gesagt ist.

Die Bestrebungen zur Verbesserung der Wohnungsverhältnisse des Bahnbewachungspersonals durch Erstellung neuer Wärterhäuser, Versorgung mit gutem Trinkwasser etc. wurden mit Erfolg fortgesetzt.

Grenz- und Katasterpläne.

Darstellungen nach Vollendung des Bahnbaues gemäß Art. 1& des Eisenbahngesetzes (Grenz- und Katasterpläne etc.) wurden im Berichtsjahr eingereicht für die Nordostbahnlinie Thalwil-Zug, die Zweigbahn Spiez-Erlenbach, die Sihlthalban (Restvorlage), die neuen Linien der städtischen Straßenbahnen in Zürich und die Straßenbahn Winterthur-Töß, zusammen für eine Bahnlänge von cirka 50 km. An die Verwaltungen derjenigen Bahnen, welche mit diesen Vorlagen noch im Rückstande sind, wurde eine Mahnung erlassen.

Einigen Straßenbahnen, welche der Ansicht waren, die citierte Gesetzesbestimmung finde auf ihre Unternehmung keine Anwendung, wurde geantwortet, daß auch für Linien, die ganz oder größtenteils auf Straßengebiet angelegt sind, ein definitiver, der Bauausführung vollständig entsprechender Situationsplan der Bahnanlage einzusenden sei, als Ersatz für den meist in einzelnen Punkten abgeänderten Bauplan.

3. Specialbahnent Außer zahlreichen Befähigungen dieser Bahnen durch die Kontrollbeamten wurden cirka 370 km. S t r e c k e n b e g e h u n g e n ausgeführt.

259

Der K a b e l - K o n t r o l l e der Drahtseilbahnen wurde wiederum alle Aufmerksamkeit geschenkt, und es gab dieselbe Anlaß bei den Verwaltungen der Seilbahnen auf eine gründlichere Kabeluntersuchung zu dringen.

Ausgewechselt wurden im Berichtsjahre die Kabel von 7 Seilbahnen; dabei wurden jeweilen sowohl die neuen, als auch die alten, abgelegten Kabel den durch die Verordnung vom 12. Januar 1894 vorgeschriebenen Festigkeitsproben unterworfen. Leider ist noch nicht bei allen Seilbahnverwaltungen das richtige Verständnis für den Nutzen solcher Proben vorhanden.

Zwei Fälle von T r i e b s s t a n g e n b r ü c h e n an Zahnradlokomotiven gaben Anlaß zu eingehenderen Festigkeitsuntersuchungen über diese Teile und zu daraus resultierenden besondern Maßnahmen.

Im B e t r i e b e der S p e c i a l b a h n e n sind auch dieses Jahr wenig S t ö r u n g e n vorgekommen. Ein Vorfall eigener Art ereignete sich am 9. Dezember 1899 an der Dolderbahn, wo infolge unbeabsichtigten Bremsens eines thalwärtsfahrenden Wagens das schlaff gewordene Seil im Triebwerk sich verwickelte, zwischen zwei Räder geriet und vollständig entzweigeschnitten wurde. Der Unfall hatte indessen keine weitern Folgen, indem die automatische Bremse prompt funktionierte.

In einzelnen Fällen wurde konstatiert, daß Angestellte mit einem wichtigen Dienst betraut wurden, ohne vorher eine Prüfung über Befähigung bestanden zu haben. Das Departement fand sich daher veranlaßt, die Verwaltungen hierauf aufmerksam zu machen und sie dringend einzuladen, jeden Angestellten auf die geistige und. körperliche Befähigung zu prüfen, bevor demselben die selbständige Besorgung eines verantwortungsvollen Dienstes übertragen werde.

4i Elektrische StarkstromanlageE.

Nachdem die Arbeiten der im letztjährigen Geschäftsbericht erwähnten Kommission von Fachmännern zum Abschlüsse gelangt waren, haben wir mit Botschaft vom 5. Juni 1899 den Entwurf eines Gesetzes betreffend die elektrischen Schwach- und Starkstromanlagen an die Bundesversammlung geleitet.

Wir haben es sodann als angezeigt erachtet, die Verordnung vom 7. Dezember '1889 betreffend die Erstellung von Telegraphenund Telephonlinien, sowie das Kreisschreiben des Eisenbahndepartements vom 14. Oktober 1890 aufzuheben und durch neue allge-

260

meine Vorschriften über elektrische Anlagen zu ersetzen. Diese Vorschriften sind im allgemeinen gleichlautend mit dem der oben ·erwähnten Botschaft des Bundesrates vom 5. Juni 1899 beigedruckten Entwurf Bundesratsbeschluß betreffend allgemeine Vorschriften über elektrische Anlagen (Beilage I). Auch die in der Beilage II zu der genannten Botschaft enthaltenen technischen Vorschriften für die Erstellung der Stromleitungen der elektrischen Bahnen haben wir in Kraft gesetzt, und es werden dieselben bis auf weiteres die Grundlage bei der Beurteilung solcher Anlagen bilden.

Es wurde ferner ein Kreisschreiben erlassen, welches bis auf weiteres das Verfahren bei Vorlage von Starkstromprojekten, wie ·sie Art. 8 des Bundesgesetzes vom 26. Juni 1889 vorschreibt, regeln soll.

Die K r e u z u n g e n von S t a r k s t r o m l e i t u n g e n mit Eisenbahnlinien haben im Laufe des Jahres wiederum wesentlich zugenommen; es wurden behandelt: 25 Unterführungen, 97 Überführungen und 11 Längsführungen.

In der ganzen Schweiz bestehen nun : 281 Unterführungen, 296 Überführungen und 32 Längsführungen.

Bei den elektrischen Bahnen hatten wir zu rügen, daß immer wieder A r b e i t e n a n d e n K o n t a k t l e i t u n g e n v o r g e n o m m e n werden, während dieselben unter Strom stehen. Es hat diese Nichtbeobachtung einer selbstverständlichen Vorschrift wiederholt zu schweren Unfällen geführt.

II. Rollmaterial.

Ä n d e r u n g e nn i m B e s t a n d d e s R o l l m a t e r i a l s i m Jahre 1899: a. Lokomotiven.

AusNeurangiert. beschafft. Zuwachs.

Normalbahnen: Jura-Simplon-Bahn . . . .

4 17 13 Centralbahn 5 10 -- 5 Gotthardbahn -- -- Nordostbahn 2 16 -- 14 Vereinigte Schweizerbahnen .

--· -- -- Nebenbahnen -- 11 11 Im ganzen 11 54 43

261 NeuAus- ' rangiert. beschafft. Zuwachs.

Sonstige Bahnen: Schmalspurbahnen . . . .

Zahnradbahnen . . . .

Tramways Im gaijzen Bestand zu Ende 1899: Normalbahnen .

Sonstige Bahnen . .

Im ganzen

1 --

4

3

2

2

1

6

5

919 Lokomotiven.

218 ·n 1137 n

b. Personenwaffen.

Normalbahnen: Jura-Simplon-Bahn . . . .

Centralbahn .

Gotthardbahn Nordostbahn Vereinigte Schweizerbahnen Nebenbahnen Total Sonstige Bahnen: Schmalspurbahnen Elektrische Bahnen . . . .

Zahnrad- und Seilbahnen Tramways Total Im ganzen

Ausrangiert.

Neubeschafft.

Zuwachs.

17 --

44 26

27 26

-- 26 96

2 -- 26 7T

24 2 15 46 87 183

17 2.

15 4& 80157.

2 '·--

19 7 -- -- 7 26

Bestand zu Ende 1899: Normalbahnen .

Schmalspurbahnen .

Elektrische Bahnen Zahnrad- und Seilbahnen Tramways . . . .

Im ganzen

Achsen.

Plätze.

6040 985 80 404 914

111,240 13,915 1,118 6,688 13,682

8423

146,643

262

c. Bahnpostwagen.

Zweiachs. Dreiachs.

Ausrangiert wurden Angeschafft ,, Bestand zu Ende

. . .

. . .

3 6

-- 3

Zuwachs

3

3

1899: 154 zweiachsige 79 dreiachsige

Im ganzen

233

d. G-epäckuoagen.

Normalbahnen.

4

Abgang Neubeschaffung .

.

42

Zuwachs

38

.

Bestand zu Ende 1899: Normalbahnen . . . .

Sonstige Bahnen . . .

Sonstige Bahnen, l 2

l

497 Achsen.

48 ,,

Im ganzen

545

e. Güterwagen.

Abgang . .

Neubeschaffung Zuwachs

Offene Wagen.

NormalSonstige bahnen.

Bahnen.

60 8 '

238

8

178

Bestand zu Ende 1899: Normalbahnen .

Sonstige Bahnen Im ganzen

Gedeckte Wagen NormalSonstige bahnen.

Bahnen.

49 5

611 562

20

15

25,058 Achsen.

1,223 ,, 26,281

,,

Die nähern Details über den Bestand und die Konstruktionsverhältnisse des Fahrparkes sind aus der wie üblich im August erschienenen Statistik des R o l l m a t e r i a l s der schweizerischen Eisenbahnen ersichtlich.

263

P e n d e n t e R o l l m a t e r i a l b e s t e l l u n g e n am Ende des Jahres 1899: ' 1. Pur Bahnen im Betrieb.

Lokomotiven. Personenwagen.

Anzahl.

Sitzplätze.

Jura-Simplon-Bahn .

Centralbahn Gotthardbahn . . .

Nord ostbahn .

Vereinigte Schweizerbahnen . . . .

NormaleNebenbahnen Sonstige Bahnen .

Gepäckwagen. Guterwagen.

Achsen.

Achsen.

37 31 -- 14

1,420 940 944 4,150

-- -- --.

200 160 -- 310

2 -- 7

270 2,516

2 10

72 60 120

Im ganzen 91

10,240

12

922

2. Für Bahnen im Bau.

Lokomotiven. Personenwagen. Gepäckwagen. Guterwagen.

Für Normalbahnen . 1 4 38 4 88 ,, Schmalspurbahnen . .,, -- -- -- --· ,, Zahnrad- u. Seilbahnen . .

6 6 -- 8 ,, Tramways . . -- 25 -- '3 :

Die Bestellungen der Normalbahnen an Lokomotiven und Wagen sind zumeist Nachbestellungen nach bereits vorhandenen Typen, und es seheint in die Gestaltung des Fahrparkes unserer Hauptbahnen eine gewisse Abklärung eingetreten zu sein. Was bei den schweizerischen Bahnen, abgesehen von der Gotthardbahn, noch fehlt, sind eigentliche Schnellzugswagen für die direkten Züge und ein passendes Material für die Nachtzüge.

Von N e u e r u n g e n am R o l l m a t e r i a l erwähnen wir die bei verschiedenen Nebenbahnen eingeführten sogenannten Rauchverbrennungsapparate. Dieselben haben in ihrer neusten Form bei richtiger Behandlung eine gute Wirkung, und es wäre deren Einführung auch bei den Hauptbahnen sehr zu begrüßen. Es verhalten sich dieselben aber bis jetzt wohl aus finanziellen Gründen gegen diese von uns als zeitgemäß erachtete Neuerung ablehnend.

264

In Bezug auf Einführung einer besseren B e l e u c h t u n g d e r P e r s o n e n w a g e n ist die Nordostbahn noch im Bückstande.

Während einzelne Verwaltungen sich angelegen sein lassen, den Vorschriften über die p e r i o d i s c h e n U n t e r s u c h u n g e n des R o l l m a t e r i a l s nachzukommen, lassen andere in diesem Punkte noch zu wünschen übrig. Mehr Sorgfalt sollte insbesondere auch der guten Instandhaltung und Reinigung der Personenwagen im Innern geschenkt werden.

L o k o m o t i v d e f e k t e sind im Berichtsjahr 143 zu unserer Kenntnis gekommen, gegenüber 167 im Vorjahre. Dieselben verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Bahnen : Jura-Simplon-Bahn 47 Centralbahn 12 Gotthardbahn 9 Nordostbahn 17 Vereinigte Schweizerbahnen . . . 2 4 Übrige Bahnen 34 Total JL43

Während einzelne Verwaltungen sich bemühen, die bezüglichen Mitteilungen regelmäßig zu erstatten, ist bei ' ändern die Berichterstattung eine sehr mangelhafte. Es giebt daher obige Zusammenstellung kein richtiges Bild über diese Vorkömmnisse.

Eingelangt sind sodann : · 3 Berichte über A c h s e n b r ü c h e und 55

,,

,,

Bandagenbrüche.

Ein Achsbruch hatte eine Zugsentgleisung, verbunden mit erheblichem Materialschaden, zur Folge. Die Bandagenbrüche wurden alle bis auf zwei, die eine Entgleisung des betreffenden Zuges verursachten, am stehenden Material oder in der Werkstätteentdeckt. Dieselben verteilen sich wie folgt auf das Material der einzelnen Verwaltungen : Jura-Simplon-Bahn . . . . . . 5 Centralbahn 6 Gotthardbahn 12 Nordostbahn 7 Vereinigte Schweizerbahnen . . . 1 2 Nebenbahnen 2 Postwagen l Ausländische Bahnen 10 Total 55

265 An den L o k o m o t i v k e s s e l n wurden im Laufe des Jahres nachfolgende Untersuchungen und Proben vorgenommen : Innere Kesseluntersuchungen.

Jura-Simplon-Bahn . . . .

Centralbahn Gotthardbahn N ordostbalm Vereinigte Schweizerbahnen .

Normale Nebenbahnen .

Sonstige Bahnen Im ganzen

Anzahl.

52 28 15 34

n

10 30 180

In °/o der Kessel, 24 20 10,6 15,8

13,s 13,8 14,8 18,5

Periodische Druckproben.

Jura-Simplon-Bahn . . . .

Centralbahn Gotthardbahn Nordostbahn Vereinigte Schweizerbahnen .

Normale Nebenbahnen .

Sonstige Bahnen Im ganzen

Anzahl.

59 36 40 66 15 18 48 282

In % der Kessel.

27 25,5 28 30,7.

ia

24 23 26,i

Druckproben neuer Kessel.

Jura-Simplon-Bahn .

bei 28 Kesseln (9 Ersatz und 19 für neue Lokomotiven).

Centralbahn ,, 6 ,, (l Ersatz und 5 für neue Lokomotiven).

Nordostbahn . . . . ,,18 ,, (4 Ersatz und 14 für neue Lokomotiven).

Normale Nebenbahnen ,,10 ,, (l Ersatz und 9 für neue Lokomotiven).

Sonstige Bahnen ,, 5 ,, (l Ersatz und 4 für neue Lokomotiven).

Im ganzen ,, 67 ,, wovon 51 für neue Lokomotiven.

Bundesblatt. 52. Jahrg. Bd. II.

18

2t>6

In Sachen Verlegung und Neuanlage der H a u p t w e r k s t ä t t e d e r Nordostbahn ist der letztes Jahr in Aussicht gestellte Rekurs der Bahnverwaltung den eidgenössischen Räten vorgelegt worden. Der Entscheid derselben steht zur Zeit noch aus.

Für die E r w e i t e r u n g bezw. V e r l e g u n g d e r D e p o t a n l a g e n in Renens und Biel liegen nun Projekte vor, und es dürften diese Fragen in nächster Zeit ihre Lösung finden.

Bezüglich des Z u g k r a f t d i e n s t e s ist zu erwähnen, daß wir, veranlaßt durch den schweren Eiseubahnunfall in Aarau, die Bahnverwaltungen eingeladen haben, der Überwachung und Bedienung der k o n t i n u i e r l i c h e n B r e m s e erhöhte Sorgfalt durch das Lokomotivpersonal angedeihen zu lassen.

Es besteht kein Grund zu der Annahme, daß die seiner Zeit unter Mitwirkung der Aulsichtsbehörde getroffene Wahl des Bremssystems eine unrichtige war ; es ist denn auch die in letzter Zeit versuchte Diskreditierung der bei den schweizerischen Bahnen allgemein verwendeten Westinghousebremse nicht zu billigen, womit selbstverständlich die Möglichkeit von Verbesserungen an den bestehenden Einrichtungen nicht ausgeschlossen sein soll.

Bei T r a m b a h n e n mit starken Steigungen ist zu zweien Malen ein Versagen der Adhäsion und daheriges D u r c h b r e n n e n der W a g e n vorgekommen. Die Erfahrungen in der Schweiz und im Auslande haben gezeigt, daß es möglich ist, auch auf starken Steigungen elektrische Bahnen sicher zu betreiben, wenn mit der nötigen Sorgfalt verfahren wird. Es wäre zu bedauern, wenn wir durch die Lässigkeit der Bahnen veranlaßt werden sollten, uns in Zukunft gegenüber solchen Projekten ablehnend ·verhalten zu müssen.

III. Bahnbetrieb.

Fahrplanwesen.

Hinsichtlich der Zahl der Abänderungsbegehren zu den Fahrplanentwürfen ist gegenüber dem Vorjahre ein Rückgang zu verzeichnen. Zum Sommerfahrplan sind 348 und zum Winterfahrplan 216 Begehren gestellt worden, wovon 166 durch Zugeständnisse der Bahn- und Dampfschiffverwaltungen, 151 durch Rückzug in den Fahrplankonferenzen und 247 durch Entscheid des Eisenbahndepartements beziehungsweise des Bundesrates ihre Erledigung fanden. Von den an den Fahrplänen zum Teil freiwillig und zum

267

Teil auf Verlangen der Behörden angebrachten Verbesserungen erwähnen wir: Die Führung eines neuen Schnellzuges Lausanne-Brig-Lausanne in der Hochsaison.

Die Führung eines Schnellzuges St. Maurice-Brig auch im Winter.

Die Führung eines neuen Morgenzuges Lyß-Lausanne und eines Abendzuges Lausanne-Lyß während des ganzen Jahres.

Die Beibehaltung der Morgenschnellzüge auf der Linie BernLuzern auch während des Winters.

Die Führung von fünf statt wie bisher nur von vier Zügen in beiden Richtungen auf der Linie Bulle-Bomont während des Winters.

Die Führung eines neuen Morgenzuges Neuenburg-Travers im Winter.

Die Führung eines neuen Morgenzuges Solothurn-Herzogenbuchsee während des ganzen Jahres.

Die Führung eines neuen Morgenzuges Zug-Goldau im Sommer.

Die Beibehaltung eines bisher nur im Sommer geführten Lokalzuges Brunnen-Goldau, auch im Winter.

Die Einlage eines neuen Schnellzuges Schaffhausen-KonstanzSchaffhausen im Sommer und die Beibehaltung eines bisherigen Sommerschnellzuges in beiden Richtungen auf derselben Linie auch während des Winters.

Die Führung eines bisherigen Saisonschnellzuges Chur-ZürichChur während des ganzen Sommers, sowie in den Monaten Oktober und Mai.

Die Führung eines Spätzuges Sargans-Wallenstadt im Sommer.

Wir wollen nicht unterlassen, hier zwei Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung hervorzuheben.

Der Staatsrat des Kantons Genf hat verlangt, daß den zwischen Genf und Zürich via Bern verkehrenden Expreßzügen Nr. 12 und 15 Wagen III. Klasse mitgegeben werden. Das Begehren wurde vom Departement mit Rücksicht auf die kurzen Fahr- und Aufenthaltszeiten dieser Züge ablehnend beschieden ; denn die Beistellung von Wagen III. Klasse hätte Überlastung zur Folge, und es müßten in den Bahnhöfen häufig Änderungen an den Zugkompositionen vorgenommen werden, wofür die vorgesehenen Aufenthaltszeiten nicht .ausreichend wären. Die Belastung der Züge 12 und 15 nötigte

268

schon im Sommer 1899 wiederholt zur Verwendung einer Vorspann-Maschine, was bei so schnell fahrenden Zügen thunlichst vermieden werden sollte.

Die Nordostbahn hat auf den 1. Juni 1898 auf der Linie Zürich-Basel im Anschluß an ausländische Schnellzüge in jeder Richtung einen neuen Expreßzug eingelegt und für diese Züge keine andere Zwischenhalte als in Baden vorgesehen. Bald nach der Indienststellung dieser Züge traten Unzukömmlichkeiten zu Tage, indem zahlreiche Reisende des Lokalverkehrs Zürich-BadenZürich diese Züge benützten. Demzufolge wurden die durchgehenden Reisenden durch Überfüllung der Wagen belästigt, oder es mußten den lokalen Reisenden besondere Wagen zur Verfügung gestellt und hierdurch die Züge verspätet werden.

Um den Reisenden des Fernverkehrs, für welche die neuen Züge eingelegt worden waren, bequeme Verbindungen zu sichern und andererseits Zugverspätungen zu. vermeiden, hat die Nordost-.

bahn im Entwurfe zum Sommerfahrplan eine Beschränkung in der Benützung der mehrgenannten Züge in der Weise in Aussicht genommen, daß der Zug der Richtung Basel-Zürich in Baden nur Reisende abgeben und der Zug Zürich-Basel in Baden nur Reisende aufnehmen sollte. Hiergegen hat der Regierungsrat des Kantons Aargau Einsprache erhoben und gleichzeitig den Halt der Expreßzüge für Brugg verlangt. Das Departement hat die Anordnung der Nordostbahn gutgeheißen, weil die Expreßzüge durch die Nordostbahn freiwillig und speciell für den Fernverkehr eingelegt worden waren. Es werden je länger je mehr schnellfahrende Züge für den Fernverkehr verlangt; diesen berechtigten Bestrebungen kann aber selbstverständlich nur durch Fernhalten des Lokalverkehrs von solchen Zügen entsprochen werden, womit gleichzeitig eine regelmäßigere Führung der Züge erzielt wird. Es konnte namentlich der Anspruch von Baden nicht als ein berechtigter anerkannt werden, weil dem Lokalverkehr Baden-ZürichBaden bereits 34 Züge zur Verfügung standen. Der Regierungsral hat gegen den Entscheid des Departements den Rekurs an den Bundesrat ergriffen, welcher sich aber nicht veranlaßt sah, den Entscheid des Departements zu ändern.

Die im vorjährigen Berichte erwähnte zweite Schnellzugsverbindung Wien-Paris-Wien via Arlberg-Schweiz kann nur für die Dauer der Pariser Weltausstellung als gesichert betrachtet werden. Das Departement hat jeden Anlaß benützt, um die NVünschbarkeit der Führung der neuen Züge über St. GrallenWinterthur uu betonen. Die Bestrebungen des Departements

269 scheiterten aber an der bestimmten Absicht der beteiligten ausländischen Bahnverwaltungen, die Züge behufs möglichster Kürzung der Fahrzeit über Buchs-Zürich zu leiten. Es ist indessen Grund zu der Annahme vorhanden, daß es binnen kurzem gelingen werde, Schnellzüge Wien-Paris-Wien über St. Gallen zu erhalten.

Da die in der Verordnung vom 13. Juli 1888 angesetzten Fristen für die rechtzeitige Fertigstellung der Fahrpläne in den letzten Jahren sich als unzureichend erwiesen hatten, haben wir unterm 20. Januar 1899 eine neue Verordnung erlassen, in welcher für die Behandlung der Fahrplanentwürfe etwas längere Fristen gewährt sind.

Kontrolle betreffend Dienstvorschriften und deren Handhabung.

Das im letztjährigen Berichte erwähnte neue Signalreglement ist auf 1. November 1899 auf den Hauptbahnen und auf einer größern Zahl von Nebenbahnen in Kraft getreten, womit mehrjährige Verhandlungen einen befriedigenden Abschluß fanden.

Einzelne Bestimmungen des Reglements können indessen nur successive durchgeführt werden, weil die Änderung der verschiedenen Signaleinrichtungen der Stationen längere Zeit beansprucht.

Der Verband der Normalbahnen hat im Berichtsjahre ein neues Reglement über den Telegraphendienst und ein solches für das Lokomotivpersonal aufgestellt und dem Departemente vorgelegt.

Deren abschließliche Bereinigung fällt nicht mehr ins Berichtsjahr.

Es sind die Betriebsreglemente der nachstehenden neuen Bahnunternehmungen behandelt und genehmigt worden : Burgdorf-Thun, Önsingen-Balsthal, Lausanne-Prilly (Tramways lausannois), Tramway Waldhaus-Dolder, Drahtseilbahn Neuveville-St. Pierre, Neuenburg-Serrières (Tramways de Neuchâtel), Riffelalpbahn, Drahtseilbahn zu den Reichenbachfällen, Gurtenbahn, Schatzalpbahn, Luzerner Straßenbahnen, Lausanne-Signal.

Ferner wurden im Benehmen mit defl Bahnverwaltungen neue Vorschriften über die erste Hülfe bei Unfällen und plötzlichen Erkrankungen in Behandlung genommen.

270

Vollziehung des Arbeitsgesetzes.

Die periodisch eingegangenen Dienst- und Ruhetagstabellen des Bahn- und Dampfschiffpersonals wurden in üblicher Weise geprüft, und es ist in vielen Fällen die Anbringung von Verbesserungen verlangt worden. Anderseits haben wir in Berücksichtigung besonderer Verhältnisse zahlreiche Ausnahmen im Sinne von Art. 6 des Bundesgesetzes vom 27. Juni 1890 bewilligt.

Die häufigen, beim Bahn- und Dampfschiffpersonal gemachten direkten Erhebungen haben eine größere Zahl von Unregelmäßigkeiten zu Tage gefördert; doch ist gegenüber früheren Jahren etwelche Besserung zu verzeichnen.

Das Departement sah sich wiederholt in die Lage versetzt, gegen die Verwendung von ungeeigneten Ablösern im Bahnbewachungsdienste einzuschreiten, indem einzelne Gesellschaften, um dem regulären Personal die gesetzliche Nachtruhe zu sichern, während einiger Abendstunden Personen für die Ablösung verwendeten, welche selbst nicht über die notwendige Ruhezeit verfügten. Dem Einwand der Verwaltungen, daß die Ablöser, welche nur während wenigen Stunden eines Tages im Eisenbahndienst stehen, dem Arbeitsgesetze nicht zu unterstellen seien, konnte die Berechtigung nicht abgesprochen werden ; anderseits aber konnte die Aufsichtsbehörde mit Rücksicht auf die Betriebssicherheit nicht zugeben, daß Personen, welche in ihrem privaten Berufe bereits ein volles Tagewerk geleistet hatten und nachgewiesenermaßen über erheblich weniger Ruhezeit verfügten, als das Gesetz für das Bahnpersonal fordert, am Abend mit dem verantwortungsvollen Bahnbewachungsdienste betraut wurden.

Mit Bezug auf die vom Personal der Transportanstalten angestrebte Revision des Arbeitsgesetzes haben wir den Räten unterm 9. Mai Bericht erstattet und Anträge gestellt.

Fahrleistungen und Zugsverspätungen.

Aus der nebenstehenden Zusammenstellung der Fahiieistungen ist zu entnehmen, daß der Verkehr auch in diesem Jahr eine erhebliche Zunahme aufweist.

Auf mehreren Bahnen ist sodann eine erhebliche Zunahme der Zahl der verspäteten Züge zu verzeichnen.

Der größere Teil der Vermehrung der verspäteten Züge fällt auf die außerordentlich häufige Anzahl der Verspätungen der anschließenden ausländischen Bahnen; allein auch die Zahl der auf

Zu Seite 270.

Zusammenstellung der im Jahre 1899 auf den schweizerischen Eisenbahnen beförderten Züge und deren Verspätungen.

1

|

2

3

1

« ~ |

«

1

Durchscbnittliche Länge der im Betrieb befindlichen Linien

Bezeichnung der Eisenbahnen

* 1136 809 411 310 290 51 50 43 41 40 40 38 19 5 4

Ì

7

8

|

S

1

n

10

12

1

'3

Total der beförderten

Davon doppelspurig

Total der zurückgelegten

im Fahrplan vorgesehenen regelmäßigen

Fakultativ- und Extra·Ì 1

Güterzüge Güterzüge !

mit mit Personenreinen Personenreiueu PersonenPersonenGüterzüge züge züge Güterzüge befördebeförderung rung

1

Kilometer

1. Normalspurbahnen.

Jura-Simplon-Bahn ') Nordostbahn 2) Centralbahn 8) Vereiniole Schweizerbahoeu *) Gotlhardbahn Sudostbahn . . .

Seethalbahn . . .

. .

Emmenthalbaha .

Burgdorf-Thun-Bnhn . .

Tößtli albahn Langenthal-Huttwil-Wolhusen Neuenburger Jurabahn Sihlthalhahn .

Önsingen-Balsthal-Bahn Orbe-Chavornav .

6

!

119 130 129 9 122

2

96211 102755 57 705 31 501 24426 14777 6 205 5482 2842 4986 4986 6996 5 932 2 940 9 690

15013 21 922 9007 10205 2842 91 730 1 460

5660 4988 1050 4868 2466 7 795 2136 6078 3332 8555 3956 3627 2988 3742 11087 10759 13581 5860 21 210 3650 6098

1 460 618

383 3044 4319 572

l 356 | 663 1 593 !

204 j 512 !

105 i 103 !

39 ·: 150 ; 13 ' 13 54 1236 ' 19 1 230 3 616 38

35690 33238 26870 4718 11 862 380 1854 2467 271 1 228

77 214

8 4 2

11 099 13004 4967 4350 6211 135 278 455 99 131 48 1 028 556

Achs-

Zugs-

1 Kilometer

Auf die regelmäßigen Personeiizüge und Güterzüge mit Personenbeförderung entfallen :

14

15

16

;i i?

1

18

19

1

21

»

An den Endpunkten der Fuhrt trafen ein: Personenzüge Von den mit 10 und mehr Minuten AthsVerspätung kilometern kommen Durchauf 1 Kiloschnitt- Größte liche meter VerVer- spätung Bahnlänge Anzahl spätung

Zugskilometor

Minuten

22

23

25

24

:

Aul der eigenen Linie Durch Ver- ; Durchdurch : infolge spätung i n folge schnitt- Größte 1 den ' von der | liche Vervon Unfällen Stati nS : ; Anzahl Ver- spätung Anschloß-' °. -' Total Rollspätung und · anstalten . und atmos- material Fahrphärischen defekten 1 Minuten dienst Einflüssen

212 906 274 176031 188 124414352 56659458 98905 315 2365861 2 593 785 2 904 853 984 740 2 197 335 2 094 980 3755938 1 007 706 121 289 82752

5892651 5261 703 2 607 204 1 887 643 1 942251 252 806 202841 149 254 119021 171095 160 600 257 936 100392 17 560 39 176

187418 217592 302712 182773 341 053 46390 51 876 67 555 24019 54934 52375 98 841 54090 24258 20688

4046 1 859 2042 427 1 016 194 126 61 155 16 41 155 1 63 198

18 15 16 17 17 13 18 15 27 17 16 15 12 15 16

162 : 82 ' 94 127 149 45 87 45 150 42 38 62 12 35 58

350 428 194564 39573 75 769 87 941 130 740 54537 82821 73707 134961 69 315 61 701 52 110 53230 130046 118 653 83 498 59 622 79 380 34047 30 635

4 899 948 3 549 605 466 064 541 237 872 706 1 970872 442 522 926 162 833 387 467 078 588 658 336810 477 570 649 482 1 614 582 1 187 552 163 918 584568 169969 220 554 173 820

341 132 192526 36750 75454 86238 123606 53418 75608 73 398 116336 68344 61 659 52052 52388 124286 118299 74388 56848 79243 32850 30 490

53261 65734 12947 18042 32 323 75803 17701 38591 34725 20308 32 704 19825 34 113 46 392 124 199 107 960 14902 58457 16997 24506 34 764

42 184 38 60 8 171 16 57 9 195 9 17 10 7 4 3 32 35 3 50 12

18 17 26 17 88 15 15 17 52 29 16 42 20 25 29 14 25 21 80 13 14

145 65 110 85 190 42 26 41 292 92 i 36 287 44 · 65 30 ; 23!

95 ' 102 j 180 !

35 23 -

346 84 79 85 11

5 1 7

24 19 25 23 35

22 93 28

185 35 112 61 108

41 93 55

1703 .

1319 1535 285 848 173 109 53 25 15 21 71 1 6-2 197

192 19 36 20 17 2 4 73 l 10

,,,

136r 59 50 29 15 4 5 3 17 4 4

2361 2689 546 : 624 500 . 586 178 227 147 179 15 21 17 3 5 8 40 130 5 6 17 21 77 91 1

1

27

28

Prozente

Ursache der Verspätungen

GUterzUge mit Personen; Beförderung mit 15 und ; mehr Minuten Verspätung

7849021 6 794 354 3 785 074 2 224 547 3 143 161 266 106 24 1 488 187 649 138 105 194 941 161 495 309 940 113379 17 575 41 376

26

der gemäß Kolonnen Anzahl 22 und 23 der verspäteten versäumten im Züge im Total Verhältnis Vorjahre Anschlüsse im zur Vorjahre Gesamtzahl der Züge

1655 784 381 354 151 27 26 9

2.,26

1,46

0,49

0,60

0,82

0,55

0,50

0,79

0,59

0.50

0,13

O;, 8

0,19

0,36

0,12

0,13

2,01

6 13 66

1 1

0,09

0.06

0,26

0,16

0,72

0,54

946 468 288 106 306 27 21 6 174 1 1

0,03 0,01

2. Schmalspurbahnen.

1

Rhätiache Bahn Brünifbahn (J.-S.) . . .

Visp-Zermatt (J.-S.) . . .

. .

Bière-Apples-Morges und Apples-I/Isle (J.-S.)

Saignelegier-Chaux-de- Fonds Appenzellerbahn (Winkelu-Appenzell) . .

YVerdon-Ste. Croix Beruer Oberland bahnen Lausanne-Echalleus-Bercher Stansstad-Engelberg Frauenfeld -Wil Ponts- Sa»ne- Chaux- de Fonds (J -N ) Waldenburgerbahn Appenzeller Straßenbahn (St. Gallen-Gais) .

Birsigthalbahn Neuchâtel-Cortaillod-Boudry (J.-N.) . . .

Rolle-Gimel . . . .

Bern- Mu ri Gümli"en-Worb Allaman-Aubonne-Gimel Tramelan-Tavannes Brenets Loclc

.

.

.

.

92 "54 36 30 27 26 25 24 24 23 18 17 14 14 13 11 11 10 10 9 5

198 52 --

728 1209

-- 435

730

261 40 43 17 2 196 46 74

44 65 95 18 802 21 1184 45 3 7 61 817 33 80 287 2 133 29

37 8 475

4 8

29 19 113 21

49 19 340 40

139 11

42

103

3

20

22

7 4 11

14 158 24 43 .

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5 33 4

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2 31 5 4

29 19 16 1 34 3 3 ' 2 28 4

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1 4 1 18

1 1

1 4 2

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36 27 14 17 12 40 5 15 9 92 9 14 7 3 4 3 27 12 3

25 23 14 19 14 92 4 2 1 14 4 12 3 13 3 8 9 2

0.41

0.27

0,41

0.35

0,29

0 : 39

0.35

0.37

0,28

0.18

0,43

0,89

0,19

0,09

0,05

0,03

0,09

0,85

0,28

0,0»

0,28

0,22

0,13

0,08

0,03

0,27

0,04 0,0.

O.oi Oibs

0,13

0,22

1 5

0,11

0,22

0,08

0,02

1

0,66

2407

511

510920

74333

122095

6841

305

43560

27 465489

708 162 890

20 987 446

187 880 11 362

17

292

642

24

340

7048

482

418

4056

4956 j 3744

0,76

Im Jahre Ì898

3592

' 506

452 352

70948

118 950

5578

255

40631

26292327

669 381 507

19973046

186326

8271

17

173

537

26

152

5ÛG4

295

355

3094

3744 ;

0,66

* 232 Tage a 1131 km.

133 ,, , 1144 ,, ** 90 . 43 ,, 31 ,, 4S , 244 ,, » 58 ,,

2 3 9

8 2

3780

--

7 5 1 1

4

0,01

i

4 16 4

0,02

Totale und Ditrclischnittszahlen

') Inkl. Bulle-Romont, Regional Val-de-Travers, Thu nerseebabn, Bödelibabn , Spiez-Erl ìnbach, Fre burg-Murte n und Pont Brassus.

i ,, Bötzbergbahn mit Koblenz-Stein.

8 ) , Aarg. Südbabn, Wohlen-Bremgarten und Bas 1er Verbindungsbahn.

*) ,, Wald-Rüti und Toggenbnrgerbahn.

!

8 1

1645

271 dem schweizerischen Netze entstandenen Verspätungen hat sich vermehrt, namentlich auf dem Netze der Jura-Simplon-Bahn und den von ihr betriebenen Linien. Ein Teil dieser Vermehrung ist auf Rechnung des Truppenzusammenzuges zu setzen, der dieses Jahr hauptsächlich die Linien dieser Bahnverwaltung in Anspruch genommen hat; ein weiterer Teil ist eine Folge des dieses Jahr ausnehmend starken Fremdenverkehrs. Außer diesen Gründen ist die Zunahme der Verspätungen noch darauf zurückzuführen, daß der gesamte Verkehr auf dem Netze der Jura-Simplon-Bahn in starker Steigerung begriffen war, mit welcher der Fahrplan, der Ausbau der Stationen mit Kreuzungsgeleisen und guten Weichenverbindungen, und der Ausbau der stark befahrenen Strecken mit der Doppelspur nicht Schritt gehalten hat. Die Aufsichtsbehörde wird nicht ermangeln, darauf zu dringen, daß seitens der Bahnverwaltung diejenigen Anordnungen getroffen werden, welche geeignet sind, hinsichtlich der Einhaltung der vorgeschriebenen Fahrordnung bessere Verhältnisse herbeizuführen.

An den letztjährigen Bericht anschließend sei hier erwähnt, daß die Verwaltungen der Jura-Simplon-Bahn, der Nordostbahn, der Centralbahn und der Vereinigten Schweizerbahnen auf die vom Eisenbahndepartement angeregte Einführung des vollen Nachtdienstes auf den Hauptlinien sich in ablehnendem Sinne geäußert haben, und zwar hauptsächlich mit Rücksicht auf die befürchteten Mehrkosten.

Das Departement hat den genannten Verwaltungen eröffnet, daß nach seiner Ansicht die Hauptbahnen in absehbarer Zeit der Einführung des vollen Nachtdienstes sich nicht werden entziehen können, wenn sie den Anforderungen genügen wollen, welche zu stellen der stetig zunehmende Verkehr berechtigt sei. Diesen Anforderungen könne nun allerdings nicht von heute auf morgen entsprochen werden, sondern es werden der Erfüllung längere und umfassende Vorbereitungen vorausgehen müssen. Es erscheine daher angezeigt, ohne Säumen zweckentsprechende Vorstudien zu machen, an deren Hand es möglich sein werde, die erforderliche PersonalVermehrung vorzunehmen, um binnen kurzem auf den am stärksten befahrenen Linien zum vollen Nachtdienste überzugehen.

Sollten die Bahnverwaltungen sich fernerhin ablehnend verhalten, so müßte man sich ernstlich fragen, ob inskünftig für die Dauer des stärkern Herbstverkehrs noch Ausnahmen vom Verbote des Güterdienstes an den Sonntagen bewilligt werden dürften.

J

272 Unfälle.

Im Berichtsjahre wurden die folgenden Unfälle im Eisenbahnbetrieb zur Anzeige gebracht, wobei wir zur Vergleichung die ·entsprechenden Ziffern des Vorjahres beisetzen : 1899.

1898.

Entgleisungen in Stationen 47 33 17 18 ,, auf offener Bahn .

-Zusammenstöße in Stationen .

25 38 ,, auf offener Bahn 11 7 Sonstige Unfälle 1014 997 Von den Entgleisungen fanden 41 (46) bei Personen- und Güterzügen, 5 (15) im Rangierdienste und 4 (4) bei Tramwagen statt.

Von den Zusammenstößen ereigneten sich 25 (10) bei fahrenden Zügen, sei es, daß solche mit ändern Zügen oder mit einzelnen Wagen in Kollision gerieten; 12 (10) Fälle beziehen sich auf Vorkommnisse im Rangierdienst und 12 (12) betreffen Kollisionen von Tramwagen. Zusammenstöße fahrender Züge unter sich auf offener Bahn kamen auch dieses Jahr auf den Normalbahnen nicht vor.

Die sämtlichen Unfälle hatten 86 Tötungen (im Vorjahre 69) und 923 Verletzungen (gegen 911) von Personen zur Folge, und zwar wurden getötet Bahnbedienstete. Drittpersonen.

Reisende.

1899. 1898.

1899. 1898. 1899. 1898.

bei Entgleisungen und Zusammenstößen infolge sonstiger Ereignisse

2

--

-- 32

14

31

38

29

verletzt Reisende.

1899.

Töei Entgleisungen und Zusammenstößen . 1 6 infolge sonstiger Ereignisse 60

L

Bahnbedienstete.

1898.

Drittpersonen.

1898.

1899.

1899.

1898.

5

19

7

--

--

68

768

761

60

70

273

Nach Bahnen zusammengestellt entfallen hiervon : Tötungen.

Verletzungen.

1899.

1898.

1899.

1898.

Auf die Jura-Simplon-Bahn . . 28 ,, ,, Nordostbahn . . . . 17 ,,' ,, Centralbahn . . . . 14 ,, ,, Vereinigten Schweizerbahnen 6 ,, , , Gotthardbahn . . .

2 ,, ,, übrigen Normalbahnen 5 .,, ,, Schmalspurbahnen mit eigenem Bahnkörper 2 ,, ,, Straßenbahnen . . .

2 ,, ,, Seil- und reinen Zahnradbahnen . . . .

l ,, ,, Tramways . . . .

9

21 21 7

267 136 186

222 183 178

4 l 3

65 76 49

53 73 51

2 2

12 49

15 37

-- 8

2 81

4 95

Die üblichen weitern Angaben finden sich in der angefügten Tabelle.

Die Tötungen und Verletzungen, welche nicht auf Entgleisungen und Zusammenstöße zurückzuführen sind, gruppieren sich den Ursachen nach wie folgt:

Zu Scia- 273

Statistik der Unfälle beim Eisenbahnbetrieb im Jahre 1899.

!

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' 1

1

A. Hauptbahnen: Jura-Simplon-Btihn Nordostbahn Centralbahn

1028 816 411 310 276

--

'

1

9 4 | 2 j " i

i j 2 ;

1

B. Nebenbahnen: Rhätische Bahn Südostbahn Emmenthalbahn . . .

Bursdorf-Thun-Bahn Jura-Neuehatelois .

Langenthal-Huttwil-Wolhusen Visp-Zermatt Saignelegier-Chaux-de Fonds Appenzellerbahn Yverdon-Ste Croix Stansstad-En^elberg . . .

Sihllh.-ilbahn".

. .

Ponts - Sagne - Chaux-de-Konds Birsjothalbahn

. . . .

. . . .

.

' . . . .

Arth-Rigibahn (Thalbahnstrecke) .

92 58 50 43 41 40 40 36 27 26 25 23 19 17 13 9 5 3

1 4 1 -- -- 2 1 ' --

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282 143 198 67 78

11 4 4 4

3

315 160 212 76 87

2 1 6 2 4 8 4 1 1 1

4 1 6 2 4 10 4 2 2 2

2 7 1 2 1 1 2

3 8 1 3 1 1 2

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Reisende.

; Bahnbedienstete. ' Drittpersonen.

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233 119 162 61 72

8 6 4

28 17 14 6 2

207 136 186 65 76

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Verletzt

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Selbstmorde und Selbstmordversuche.

.. .

1 Getötet.

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Driftpersonen.

Gesamtzahl der Verletzungen.

3

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' Bahnbedienstete.

info , ge andercr Unnm ,,.

Getötet.

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Reisende.

Getötet.

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1

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° .2 'S -T335

infolge von Entgleisungen u id /nsamincnstössen.

Verletzt.

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-o &a» S°S | | |

Tötungen und Verletzungen von Menschen

Getötet.

1 1

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Andere Dnia'lle.

;

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Unfälle, von welchen Menschen betroffen wurden.

1

w

: £s .

Sonstige Unfälle.

Gesamtzahl der Tötungen.

:

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Davon entfallen

\ i

auf die Stationen.

11 a L.

_ä a oj .^J ^ -3 32 ü

;

:

Andere und unermittelte Ursachen.

S'a

~ 73

Unrichtige Aufstellung von Fahrzeugen.

a?

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r.tfö" -^ tu

Unrichtige Weichen- oder Signalstellung.

»

1 i

Ursachen.

Vorschriftswidriges Manöver und Unachtsamkeit des Fahrpersonals.

S?

'£_ (ü 3

Andere und unermittelte Ursachen.

Eisenbahnen.

Davon entfallen Defekte an den Fahrzeugen, i

der

Zusammenstöße.

Jrsaclie Hindernisse auf der Bahn.

Bezeichnung

sungen.

Gesamtzahl der Unfälle.

^-^--- ----- Kilometer im Botrieb.

1

1 1

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1

1 1

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1 7 1 1 1 1 1

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1

- 1

1 --

1

1

3 1

1 1 6 1 4 7 8 1 1 1

3 5 4

l 1

i1 1

1 7 1 4 1 1 2

--

C. Straßenbahnen: Genfer Schmalspurbahnen Lousanne-Echallens-Bereher Frauenfeld -Wil Appeozeller Straßenbahn Altstätten -Berneck Neuchatel-Cortaillod-Boudry , Rolle-Gimel

. . .

66 50 23 18 14 12 11 11 10 10 6

i

2 1 1

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1

3 1 1

2 1

1 1

1

1

1

1

1

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2

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1

1

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2

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1

1

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1

2

29 3 3 3 1 1 1 1 1 1

3 1 2

36 5 6 3 2 1 2 1 2 1 5

2 1 --

--

--

--

--

--

--

--

--

--

8

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1

-- --

1 1

1 --

1

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--

--

1

--

1 --

--

1

7

D. Zahnradbahnen : Glioo-Naye

24 1 3 2 1

--

--

--

--

--

--

-

1

--

--

--

--

29 2 3 2 1 1 1 1 1 1 7

~

1

E. Seilbahnen:

1

1.80

Dolderbahn Keuveville-St. Pierre-Freiburg . . . .

O.so O.ii

1

~

1

1 1 1

1

F. Tramways : Tramways Suisses .

Städtische Straßenbahn Zürich . . . .

Vevey-Montreux-Chillon Trambahn St Galten

Industriequartler-Strassenbahn und ZQrlch-Hongg Zentrale Zürichbergbahn Tramway Chaux-de-Fonds Winterthur-Töß

26 20 15 12 11 10 8 8 6 6 4 4 2

--

--

--

--

2

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--

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2

1 8

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1

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-- --

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3

1

5

3

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--

--

--

--

--

--

--

--

3

--

3

6 26 4 14 4 6 4 1 2 6 3 3 3

8 2 2 2 3 1

7 42 5 16 4 8 8 1 2 9 8 3 3

1

1

-- -- 1

2 1

--

--

-- -- 1

-- --

2 1 1

--

1

3 2 1 2 1

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1

1 8 2 7

2 3 1 1

1 1

1

4 27 5 13 4 5 4 1 2 5 5 3 3

15

2

4 4 4 2 1

1

3 2

1

7 7 2 1

1

1

1 1

8 7 2 1

86 69

923

1

2

2 2 1 3 1

1

--

G. Fremde Bahnen: Badische Staatsbahn Paris-Lyon-Méditerranée österreichische Staatebahnen

Im Vorjahre

. . . .

42 20 4 1

1

4

2

21

7

1

6

27

8

16 23

1

1

i

50

17

33

10

65

18

47

10

1

13 2

18 16

2

2

9 8 2 1

12 8 2 1

3

5

49

1t

38

963

51

3

1

32

7

25

948

49

1113 1094

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--

--

2

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16 5

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29

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1nblnsive 1 Posta igestellter.

4

911

1

18 18

2

Reisende.

Bahnbedienstete.

Drittpersonen.

^

Tötung. Verletzung. Tötung.

Verletzung.

Tötung. Verletzung.

1899. 1898. 1899.1898. 1899. 1898. 1899. 1898. 1899. 1898. 1899. 1898.

Überfahren von Fuhrwerken, Rollwagen und Draisinen " . . .

Infolge Scheuwerdens von Pferden bei der Fahrt von Zügen Ausgleiten von Fahrzeugen, Fehltreten beim Auf- und Absteigen Fehltreten beim Überschreiten und Begehen der Geleise Springen auf und von im Gang befindlichen Fahrzeugen Unvorsichtiges Überschreiten der Geleise und Gehen in denselben Unvorsichtiges Benehmen im fahrenden Zug Mitwirkung von Drittpersonen beim Manöver Infolge unglücklichen Zufalls bei Manövern Beim An- und Abkuppeln von Fahrzeugen Infolge verbotener oder unrichtig ausgeführter Manöver Beim Ein-, Aus- und Umlad von Gütern .

Beim Öffnen oder Schließen von Wagenthüren Augenverletzungen infolge Funkenwurfs der Lokomotiven Aus ändern Ursachen

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3

4

1

1

0

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35

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18 5

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32 18

29 --

26 --

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48 --

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-- 82 94

-- 79 77

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3 l --

4 -- --

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12 153 24

17 124 29

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·-- 3

24 10 130 167

-- 3

-- 2

-- 2

-- 6

127 119

4

5 7

--

2 --

275 In selbstmörderischer Weise haben sich 20 Personen (im Vorjahre 18) vor dem herannahenden Zuge auf die Schienen gelegt; 18 wurden getötet und 2 nur verletzt.

Bei den H ü l f s a r b e i t e r n des B a h n b e t r i e b e s (innerer Betriebs-, Bahn Unterhaltung«- und Werkstättendienst) wurden 1899.

1898.

Tötungen . . . .

4 Verletzungen . . . 1954

3 1861

gemeldet.

IV. Dampfschiffe.

Die Verordnung betreffend den Bau und Betrieb von Dampfschiffen und andern mit Motoren versehenen Schiffen auf den schweizerischen Gewässern, welche die technische Kontrolle über diese Schiffe durch den Bund ordnet, steht nun seit 3i/2 Jahren in Kraft, und es hat auch diesel- Teil der Aufsicht, welcher anfänglich da und dort mit Schwierigkeiten zu kämpfen hatte, einen normalen Gang angenommen. Wir können uns daher hier auf einige allgemeine Angaben mehr statistischer Natur beschränken.

a. Beiriebsbewüligungen.

Im Berichtsjahre wurden : Dampfschiffe. Motorschiffe. Zusammen.

Erneuert . . .

6 6 12 . Neu erteilt . .

4 14 18 Pendent sind .

4 5 · 9 b. Änderungen im Schiffsparlc.

Dampfschiffe neu erstellt Motorboote neu erstellt Motorlastschiffe neu erstellt (bezw. mit Motor versehen) Damfschifie umgebaut Dampfschiffe m i t neuer Maschine versehen . . . .

Dampfschiffe mit neuen Kesseln versehen Dampfschiffe ausrangiert Motorschiffe ausrangiert c. Bestand des SchiffsparJces Ende 1899.

98 Dampfschiffe für Personen- und Gütertransport, 6 Dampfschiffe für den Gütertransport,

2 3 11 3 l 2 l 5

276

12 Dampfschiffe für den Schleppdienst, 26 Petrol-, Benzin- und Naphthamotorschiffe für den Personen transport, 4 Petrol-, Benzin- und Naphthamotorschiffe für den Personen- und Gütertransport, 48 Petrol-, Benzin- und Naphthamotorschiffe für den Gütertransport, 'J Accumulatorenboot für den Personentransport.

An S c h i f f s u n t e r s u c h u n g e n wurden im Berichtsjahre vorgenommen : Äußere Untersuchungen von Dampfschiffen . . 139 Äußere Untersuchungen von Motorbooten . | ,,,4 Äußere Untersuchungen von Motorlastschiffen \ Innere Untersuchungen von Dampfschiffen . . 118 Davon auf Stapel 39 B e l a s t u n g s p r o b e n und Krängungsversuche zur Bestimmung der Stabilität wurden bei 4 Dampfschiffen vorgenommen.

Den K e s s e l u n t e r s u c h u n g e n wohnten unsere Beamten in 48 Fällen bei. Diese Untersuchungen werden durch die Inspektoren des schweizerischen Vereins von Dampfkesselbesitzern vorgenommen, und es sind uns von daher zugegangen : 117 Berichte über äußere Untersuchungen, 121 Berichte über innere Untersuchungen, 9 Berichte über Druckproben neuer Kessel, 11 Berichte über periodische Druckproben, 39 Berichte über außergewöhnliche Druckproben (für Steh bolzen).

L a n d u n g s e i n r i c h t u n g e n wurden sieben neu erstellt bezw. wesentlich vergrößert; umgebaut wurden neun Landungsstege und zwei aufgehoben. Die Landungsstege wurden sämtlich regelmäßig nachgesehen, was zu 172 Untersuchungen führte, welche zu zahlreichen Aussetzungen Anlaß gaben.

Die K o n z e s s i o n der Nordostbahn für die Dampfschiffahrt auf dem Zürichsee wurde für zwei Jahre erneuert, unter Beschränkung der zwei regelmäßigen Längsfahrten auf die Zeit vom 1. Juli bis 10. September.

Dem Herrn Heinrich Kündig in Genf wurde eine Konzession für eine S c h i f f s v e r b i n d u n g z w i s c h e n V e r s o i x und H e r m a n c e erteilt, doch kann dieselbe erst nach Beschaffung der nötigen Schiffe zur Anwendung gelangen.

V o r s c h r i f t e n ü b e r F a h r o r d n u n g u n d Schiffspolizei auf dem Zugersee, Luganer- und Langensee sind seitens der be-

277 treffenden Kantonsbehörden immer noch nicht aufgestellt worden.

Bezüglich des Genfersees und des Bodensees verweisen wir auf das im Eingang dieses Berichts Gesagte.

Laut den beim Departement eingegangenen Mitteilungen sind beim D a m p f s c h i f f b e t r i e b keine Passagiere, wohl aber 35 Schiffsbedienstete, und bei den Hülfsarbeiten des Betriebes 48 Personen verletzt worden ; ein Passagier suchte und fand seinen Tod im Wasser. Beim Untergange eines Motorlastschiffes auf dem Vierwaldstättersee hat dessen ganze Bemannung (5 Mann) den Tod in den Wellen gefunden. Als weitere Unfälle sind 3 Zusammenstöße von Dampfschiffen mit Motorschleppschiffen, l Zusammenstoß eines Dampfschiffes mit einem kleinen Schleppschiff und l Zusammenstoß eines kleinen Schleppdampfers mit einem Motorlastschiff anzuführen.

Wenn auch die meisten dieser Zusammenstöße bei starkem Nebel erfolgten, so liegt doch die Hauptursache in der mangelhaften Befolgung der Signalvorschriften durch die Motorschiffe oder in der Unkenntnis des Schifferdienstes seitens der Bemannung dieser Schiffe. Es ist unbedingt geboten, daß die Kantone ein strenges Auge auf diese Punkte, welche ihrer Überwachung unterstellt sind, haben, um die Wiederkehr solcher Vorkommnisse, welche eine ständige Gefahr für den öffentlichen Dampfschiffverkehr bilden, zu verhüten.

D. Administrative Kontrolle.

I. Rückkauf der schweizerischen Hauptbahnen.

Die Vorbereitungen für den Rückkauf der schweizerischen Hauptbahnen haben auch im Jahre 1899 die Thätigkeit der administrativen Abteilung in erster Linie in Anspruch genommen.

a. Grundsätze für die Berechnung des konzessionsgemässen Reinertrages und des Anlagekapitals der schweizerischen Hauptbahnen.

Durch die Urteile des Bundesgerichtes in den Rekursstreiten gegen die Schweizerische Centralbahn vom 18./2l. Januar 1899 und gegen die Schweizerische Nordostbahn vom 18./19. Juli 1899 sind die grundsätzlichen Differenzen zwischen dem Bundesrate und den Bahnverwaltungen über die Berechnung des konzessions-

278 gemäßen Reinertrages und des Anlagekapitales in der Hauptsache entschieden worden, und zwar im wesentlichen zu gunsten der Auffassung des Bundesrates.

Im Falle der Centralbahn wurde festgestellt, daß unter dem für den Rückkauf laut Konzession maßgebenden R e i n e r t r a g der Überschuß der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben zu verstehen ist. Es fallen somit nur die mit dem Bisenbahnbetriebe, mit dem Transportgeschäft zusammenhängenden Rechnungsposten in Betracht, nicht aber die auf die Finanzverwaltung der Aktiengesellschaft sich beziehenden Einnahmen und Ausgaben. Gegenstand des Rückkaufes ist nicht das Vermögen der Aktiengesellschaft, sondern die auf Grundlage der Konzession erstellte Bahnanlage ; es kommt daher nur auf den Ertrag dieses Ruckkaufsobjektes an.

Somit ist in der Reinertragsrechnung nicht zu berücksichtigen die Verzinsung der Obligationenanleihen der Bahngesellschaft. Kursdifferenzen fallen nur in Betracht, insoweit sie sich auf Einnahmen und Ausgaben des eigentlichen Betriebes beziehen.

Zu den in der Betriebsrechnung der Jahresberichte der Bahngesellschaften enthaltenen Rechnungsposten sind hinzuzufügen die Einlagen in den Erneuerungsfonds und die Entnahmen aus demselben, welche notwendig sind, damit bei dessen Bildung die gleichen Grundsätze Anwendung finden, nach welchen bei Aufstellung einer ordnungsmäßigen Bilanz die Abschreibungen vorzunehmen sind, mit ändern Worten : es sind bei der Ermittlung des Reingewinnes in der Jahresbilanz vorerst diejenigen Summen dem Erneuerungsfonds zuzuweisen, welche zur Ausgleichung der auf das Rechnungsjahr entfallenden Wertverminderung der Betriebsanlage und der Betriebsgegenstände erforderlich sind, und nicht am Werte derselben abgeschrieben wurden oder thatsächlich zu Erneuerungszwecken verwendet worden sind. Bei den vorzunehmenden Abschreibungen, bezw. Einlagen in den Erneuerungsfonds ist aber nicht nur der Betrag, um welchen die Brauchbarkeit der genannten Objekte sich vermindert hat, in Anschlag zu bringen, sondern es sind auch diejenigen Wertverminderungen zu berücksichtigen, welche erst in einem spätem Zeitpunkt, vielleicht erst nach einer langen Reihe von Jahren zur Notwendigkeit von Erneuerungen führen. Es muß somit grundsätzlich bei der periodischen Bilanzziehung diejenige Summe auf Abschreibungsrechnung, bezw. auf
Erneuerungskonto gesetzt werden, die dem Gesamtbetrag der Wertverminderung, welche die einzelnen Objekte erleiden, im Verhältnis zur Zahl der Jahre, in denen die Wertverminderung sich vollzieht, entspricht.

279

Den Betriebseinnahmen dürfen die auf den monatlichen Betriebsüberschüssen bis zum Jahresschlüsse erzielten Zinsen beigefügt werden, unter Abrechnung der Zinsen von Vorschüssen, welche etwa die Gewinn- und Verlustrechnung der Betriebsrechnung gemacht hat. Den Ausgaben der Betriebsrechnung sind hinzuzufügen Ausgaben zufolge gegenseitiger Versicherung der Haftpflichtfälle, Beiträge an Brücken, Straßen u. dgl., jedoch nur soweit sie zum Unterhalt derselben im Interesse des Bahnbetriebes geleistet werden. Die Erträgnisse der Gotthardsubvention gehören nicht in die Betriebsrechnung der Centralbahn, wohl aber die jährliche Vergütung an die Nordostbahn für Abtretung der Linie ZofingenSuhr-Aarau.

Die von der Centralbahn beanstandete Art der Durchschnittsberechnung des Reinertrages wurde gutgeheißen ; es ist somit gemäß der Auffassung des Bundesrates einfach der Überschuß der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben der zehn in Betracht fallenden Jahre zusammen zu zählen und der hieraus resultierende Gesamtüberschuß durch zehn zu dividieren. Die Centralbahn hatte verlangt, daß der jeweilige Jahresertrag auf das jeweilen am Ende des Jahres vorhandene Anlagekapital bezogen und die Summe der so ermittelten Prozentualerträgnisse der zehn Jahre durch zehn dividiert auf das am Schluß der zehnjährigen Periode vorhandene Anlagekapital anzuwenden sei. Bei einer solchen Berechnungsweise wäre die Rückkaufsentschädigung für die Centralbahn um cirka 18 Millionen höher geworden.

Bei seinen Entscheiden hat das Bundesgericht allerdings erklärt, daß für die Beurteilung nicht die Vorschriften des Rechnungsgesetzes vom 27. März'1896 maßgebend seien, wie der Bundesrat angenommen hatte, sondern daß auf den Wortlaut und Inhalt der Konzessionen abzustellen sei ; insoweit zwischen den beiden Normen Widersprüche bestehen, seien letztere für den Richter verbindlich. Die materielle Prüfung führte aber in den wesentlichsten Punkten zur Anerkennung der Forderungen des Bundesrates, indem konstatiert wurde, daß die Vorschriften des Rechnungsgesetzes in der Hauptsache mit den allgemein gültigen Rechtsund Verwaltungsgrundsätzen und mit den Bestimmungen der Konzessionen sich in Übereinstimmung befinden.

Das Bundesgericht ist auf Antrag der Centralbahn nicht eingetreten auf die Differenzen betreffend die Abzüge für Minderwerte.
Diese Abzüge umfassen einmal die Minderwerte der vorhandenen Anlagen infolge Abnützung u. s. w. und sodann die Minderwerte, welche darin bestehen, daß die vorhandenen Anlagen den An-

280

forderungen des Betriebes und Verkehrs in ihrem derzeitigen Umfange nicht entsprechen, so daß zur Herstellung des von den Konzessionen verlangten vollkommen befriedigenden Zustandes Ergänzungen, Erweiterungen, Neuanschaffungen von Rollmaterial u. s.w.

vorzunehmen sind. Nach der Auffassung des Bundesgerichtes sind gemäß Art. 20, Absatz 3, des Rechnungsgesetzes im staatsrechtlichen Vorverfahren nur zu behandeln die Grundsätze, nach denen das Anlagekapital und der Reinertrag im Sinne der Konzessionen festgestellt werden sollen ; hierzu gehören die rücksichtlich der Abzüge von der Rückkaufsentschädigung aufgestellten Grundsätze nicht, denn das in Art. 20, Absatz 2 und 3 des Rechnungsgesetzes vorgezeichnete Verfahren erstrecke sich auf die Grundsätze für Berechnung der Rückkaufsentschädigung nur, soweit diese von der Größe des durchschnittlichen Reinertrages oder des Anlagekapitals abhänge, während, abgesehen von den genannten zwei Faktoren, die Feststellung der Rückkaufssumme dem in Art. 21 des Rechnungsgesetzes vorgesehenen Civilprozeßverfahren vorbehalten bleibe. Die Verschiebung des Entscheides über die Abzüge hat nun die für beide Parteien unangenehme Konsequenz, daß über die in finanzieller Hinsicht höchst wichtige Frage der Abzüge ein gerichtliches Urteil vor dem Übergang der Bahnen an den Bund nicht erhältlich ist. Dieser Umstand bildet auch eine Erschwerung für die Verhandlungen über einen freihändigen Rückkauf.

Die Grundsätze für die Berechnung des A n l a g e k a p i ta l es wurden im Rekursfalle der Schweizerischen Centralbahn nicht behandelt ; es fehlte für dieselbe ein rechtliches Interesse an dieser Frage, da deren Rückkauf jedenfalls auf Grundlage des Reinertrages stattfinden wird. Anders bei der Schweizerischen Nordostbahn, bei welcher für einzelne Linien mit besondern Konzessionen der kapitalisierte Reinertrag die Höhe des Anlagekapitals nicht erreichen wird. Das Urteil des Bundesgerichtes vorn 18./19. Juli 1899 hat nun auch bezüglich der das Anlagekapital betreffenden Differenzen in den Hauptpunkten die Auffassung des Bundesrates materiell als begründet anerkannt. Konsequenterweise wurde allerdings auch hier das Rechnungsgesetz als nicht anwendbar erklärt, insofern es mit den Konzessionen in Widerspruch stehe; solche Abweichungen wurden aber nur in verhältnismäßig weniger wichtigen
Punkton konstatiert.

Unter Anlagekapital im Sinne der Konzessionen ist nicht sowohl das Kapital zu verstehen, welches thatsächlich in der Bah» verkörpert ist, sondern vielmehr das Gcldkapital, welches zur Herstellung der Bahn aufgewendet wurde, die nachgewiesenen

281 erstmaligen Anlagekosten der bestehenden Einrichtungen. Wie die Festsetzung des konzessionsgemäßen Reinertrages die Aufstellung einer Sonderbilanz erfordert, welche nur diejenigen Faktorem umfaßt, die sich auf den Betrieb der dem Rückkaufe unterliegenden Linien beziehen, und welche alle übrigen, die Verfolgung des Gesellschaftszweckes betreffenden Geschäftsvorgänge ausschließt, so ist auch hier vor den persönlichen Schuldverhältnissen des Bahneigentümers gänzlich abzusehen und zur Ermittlung der Anlagekosten eine Sonderrechnung aufzustellen, bei welcher Geschäftsvorgänge, welche die Finanzverhältnisse der Bahngesellschaft im allgemeinen betreffen, außer Betracht fallen. Es gehören daher ohne weiteres nicht zum Anlagekapital die Geldbeschaffungskosten bei Emissionen der Aktien und Anleihen und die Kursverluste auf Anleihen. Nur insoweit sie für die Ermöglichung der Bahnbaute notwendig gewesen sind oder bei derselben nützliche Verwendung gefunden haben, können in Betracht fallen: Gründungskosten ; Bauzinse ; Organisations- und Verwaltungskosten, sowie technische und administrative Bauleitungskosten, welche mit der Anlage der Bahn und der Einrichtung zum Betrieb, sowie mit spätem Erweiterungsbauten im Zusammenhange stehen; Leistungen, welche die Gesellschaft gemacht hat, um sich von lästigen Konzessionsbestimmungen zu befreien, oder die Bewilligung einer Umänderung zu erhalten; Subventionen an die Errichtung von Brücken, Straßen, Nebenbahnen u. dgl., falls sie speciell im Interesse des Bahnbetriebes geleistet worden sind. Zum Anlagekapital dürfen nicht gezählt werden der Bauwert untergegangener oder beseitigter Bahnanlagen, sowie bloße Erneuerungskosten mit Inbegriff von Aufwendungen für Verbesserung und Verstärkung des Oberbaues.

Wenn dem Bunde als Rückkäufer nicht der erste Konzessionär, der die Bahn erstellt hat, gegenübersteht, sondern ein Rechtsnachfolger desselben, welcher die Bahn billiger als zu den ursprünglichen Erstellungskosten erworben hat und welchem dieselbe mit Genehmigung der Bundesversammlung auf Grundlage der ursprünglichen Konzession übertragen worden ist, können die nachgewiesenen' Anlagekosten vernünftigerweise nur darin bestehen, was der neue Konzessionär selbst ausgelegt hat. Das Minimum der Entschädigungssumme besteht dann in der Summe, welche der Eigentümer der Bahn,
d. h. derjenige, 'welcher sie an den Bund verkaufen muß, als Anlagekapital aufgewendet hat. Es kann daher von der Nordostbahn nicht mehr als die Rückerstattung der von ihr auf die Anschaffung und Herstellung der Bahnanlagen und Einrichtungen ausgelegten Gelder verlangt werden ; was dagegen Bundesblatt. 52. Jahrg. Bd. II.

19

282 die frühere Inhaberin der Konzession aufgewendet hat, kommt für die Festsetzung der Minimalentschädigung nicht in Betracht. Diese Kontroverse betrifft die Linien der ehemaligen Nationalbahn, sowie die Bahnen Effretikon-Hinwil und Sulgen-Goßau. Bei einem ungünstigen Entscheide des Bundesgerichtes wäre das Anlagekapital derselben um ungefähr 20 Millionen erhöht worden.

Bezüglich, des Reinertrages wurden lediglich die Entscheide im Rekursfalle der Centralbahn bestätigt; neu zu beurteilen war.

nur die Frage, ob die an den Bund bezahlten Konzessionsgebühren als Betriebsausgaben zu betrachten seien; dieselbe wurde gemäß der Forderung des Bundesrates bejaht.

Die Rekurse der Vereinigten Schweizerbahnen, der JuraSimplon-Bahn und der Gotthardbahn gegen die Bundesratsbeschlüsse betreffend die Berechnung des Reinertrages und des Anlagekapitales sind im Berichtsjahre vom Bundesgerichte noch nicht behandelt worden.

b. Verhandlungen über freihändigen Ankauf der Schweizerischen Centralbahn.

Nachdem das bundesgerichtliche Urteil vom 18./2l. Januar 1899 im Rekursstreite gegen die Centralbahn am 27. März zugestellt worden war, hat der Bundesrat das Eisenbahndepartement beauftragt, mit der Centralbahn zum Zwecke der Bereinigung der konzessionsgemäßen Reinertragsrechuung in Verhandlungen einzutreten. Wir ersuchten das Direktorium mit Schreiben vom 11. April 1899 um Einsendung der auf Grundlage dieses Urteils berichtigten konzessionsgemäßen Reinertragsrechnungen für die Jahre 1888/97. Dieser Einladung entsprach die Centralbahn am 19. Mai 1899. Bei den darauf folgenden Verhandlungen wurde im wesentlichen über die Faktoren dieser Berechnungen eine Einigung erzielt; einige Punkte mußten allerdings noch ausgestellt; werden, so namentlich die Höhe der Einlagen in den Erneuerungsfonds, worüber ein Rechtsstreit mit allen fünf Hauptbahnen besteht, wie wir unten einläßlich berichten werden.

Bei diesem Anlasse fanden auch konfidentielle Besprechungen über einen freihändigen Ankauf der Centralbahnunternehmung statt.

Dieselben nahmen den Fall in Aussicht, daß der Bund nicht nur die konzessionsgemäßen Rückkaufsobjekte, sondern sämtliche Aktiven und Passiven der Centralbahngesellschaft übernehme, und zwar nicht erst auf den 1. Mai 1903, sondern auf einen frühern Termin.

Bei diesen Verhandlungen wurde von einem Kaufpreise von Fr. 680

283 per Aktie gesprochen, der höchstens auf Fr. 700 erhöht werden könnte ; es geschah dieses aber unter der doppelten Voraussetzung, ·daß der Übergang der Bahn schon auf den 1. Januar 1901 erfolge, und daß der Kaufpreis nicht in bar, sondern in 3 1 /2% Bundesbahnobligationen, zu pari gerechnet, ausgerichtet werde, was ein .Zinsbetreffnis von Fr. 24. 50 ausmachen würde.

Dieses Angebot geht allerdings über den in der Rückkaufsbotsehaft ausgerechneten Liquidationserlös von Fr. 543. 10 hinaus.

Die Gründe hierfür sind folgende : Der Reinertrag für die Jahre Ì896 und 1897 ist bekanntlich erheblich größer, als er in der Botschaft gesehätzt wurde, da sich eine unerwartet hohe Verkehrs·steigerung eingestellt hat; ferner war für alle zehn Jahre eine .Zinsvergütung auf den Betriebsüberschüssen laut bundesgerichtlichem Urteil einzurechnen. Wenn die Aktionäre bis zum 1. Mai 1903 im Besitze der Bahn bleiben, wird ihnen voraussichtlich eine Dividende von jährlich Fr. 45 per Aktie zufallen ; außerdem werden sich die Aktiven der Gesellschaft um die Amortisationen vermehren, welche sie bis dahin laut bestehenden Verpflichtungen vornehmen muß. Der Bund hat somit bei der Übernahme in einem frühern Zeitpunkt die Aktionäre für die ihnen für die .Zwischenzeit entgehenden Vorteile, welche dem Bunde zufallen werden, zu entschädigen. Sodann wurde ausdrücklich bestimmt, daß der höhere Preis nur bezahlt werden könne, wenn die Auszahlung nicht in bar stattzufinden habe, sondern in der Aushändigung von '31/2°/o Bundesbahnobligationen; die Annahme dieser mit Rücksicht auf die damaligen Zinsverhältnisse für den Bund günstigen Bedingung ließ ein etwas höheres Angebot ebenfalls gerechtfertigt erscheinen. Endlich konnte bezuglich der Schätzung der Abzüge für Minderwerte und für Ergänzungsbauten eine billige Verständigung gesucht werden, um eine gütliche Vereinbarung über dio gesamte Erwerbung der Centralbahn zu ermöglichen und alle weitern gerichtliehen Auseinandersetzungen zu vermeiden. Im übrigen war für diese Verhandlungen Art. 2 des Rückkaufsgesetzes ·entscheidend, welcher in Absatz 4 bestimmt: ,,Der Bundesrat ist ·ermächtigt, mit Zustimmung der Bundesversammlung die Erwerbung der genannten Bahnen auch auf dem Wege des freihändigen Kaufes vorzunehmen, wobei immerhin für die Festsetzung des Rückkaufspreises die Bestimmungen
der Bundesgesetzgebung und der Konzessionen maßgebend sind.a Mit Rücksicht auf diese zwingende gesetzliche Vorschrift mußten weitergehende Ansprüche der Centralbahn abgelehnt werden und blieben die bezüglichen "Verhandlungen für einmal resultatlos.

284 c. Ankündigung des konzessionsgemässen Rückkaufes.

1. Im Laufe des Berichtsjahres ist in weiterer Vollziehung des Bundesratsbeschlusses vom 22. Februar 1898 betreffend die Ankündigung des Rückkaufes bezüglich einzelner Sektionen der Schweizerischen Nordostbahn mit Zuschrift vom 22. Juni 1899 der Rückkauf angemeldet worden für die Linie Zürich -Richters wilZiegelbrücke (linksufrige Zürichseebahn) und die Bahnstrecke Ziegelbrücke-Näfels auf den 20. Juli 1904 bezw. auf den 1. Februar 1905.

2. Die Erstellung der sektionsweisen Ertragsrechnungen der Nordostbahn auf Grundlage der vom Bundesrate arn 13. August 1898 genehmigten Normen erfordert viel Zeit und Arbeit. Zu den gegen Ende 1898 eingereichten Rechnungen für das Jahr 1894 sind während des Berichtsjahres nur noch abgeliefert worden diejenigen für 1893, 1895 und 1897. Einem Wunsche der Nordostbahn um Vereinfachung der Rechnungen konnte nur zum Teil entsprochen werden, wenn die Zuverläßigkeit der Resultate nicht in Frage gestellt werden sollte. Wir waren genötigt, auf ein Gesuch der Nordostbahn vom 14. Dezember 1899 für die Einreichung der noch ausstehenden Rechnungen der Jahre 1888/92, 1896 und 1898 eine Fristerstreckung zu bewilligen, werden aber nicht unterlassen, auch künftig auf thunlichste Förderung dieser Angelegenheit zu dringen.

d. Finanzierung des Rückkaufes.

Die im Einvernehmen mit dem Finanzdepartement ernannteKommission von Sachverständigen zur Begutachtung der für die Durchführung der Verstaatlichung erforderliehen finanziellen Maßnahmen, deren Zusammensetzung wir Ihnen im letzten Geschäftsberichte mitgeteilt haben, hat im Laufe des Jahres 1899 4 Sitzungen abgehalten; zweimal wurde ein engerer Ausschuß der Kommission zur Beratung von Detailfragen einberufen. Die Finanzkommission beschäftigte sich vorzugsweise mit der Vorberatung und sodann mit der Vollziehung des Bundesbeschlusses vom 28. Juni 1899 be-^ treffend die Erwerbung von schweizerischen Eisenbahnobligationen und Aufnahme eines Staatsanleihen zum Zwecke der Eisenbahnverstaatlichung.

Auf den Rat der Kommission wurde die Emission von 3J/2 °/o Bundesobligationen beschlossen und vorerst nur der Umtausch von 31/2°/o Bahnobligationen in Aussicht genommen. Der bezügliche Prospekt lautet:

285 ·

,,Der Bundesrat ist durch Bundesbeschluß vom 28. Juni 1899 ermächtigt worden, unter Ausgabe von 3 '/a % Schweizerischen Bundesbahn-Obligationen, und zwar vorläufig bis auf den Betrag von Z w e i h u n d e r t M i l l i o n e n F r a n k e n Obligationen der fünf schweizerischen Hauptbahnen durch Umtausch oder Ankauf .zu erwerben.

,,In Vollziehung dieses Bundesbeschlusses anerbietet nun der schweizerische Bundesrat den Titelinhabern bis auf weiteres den Umtausch der 3 '/a % Obligationen der Jura-Simplon-Bahn (ausgenommen das vom Bunde garantierte 60 Millionen-Anleihen finden Simplon-Tunnel), der Schweizerischen Centralbahn, der Schweizerischen Nordostbahn, derGotthardbahn gegen 3*/2 % Schweizerische Bundesbahn-Obligationen zu folgenden Bedingungen : 1. Der Umtausch der Titel erfolgt gegenseitig al pari unter Verrechnung des Zinses bis zum 31. Dezember 1899; zu diesem Zwecke behalten die Inhaber der Eisenbahn Obligationen die bis zu diesem Zeitpunkt fälligen Coupons in ihren Händen. Die Marchzinse vom Zinstag bis zum 31. Dezember werden durch die Bundesverwaltung anläßlich des Umtausches der Eisenbahnobligationen gegen Interimsscheine des Bundes in bar vergütet.

2. Die Anmeldungen zum Umtausch sind unter Beigabe der Titel an das eidgenössische Finanzdepartement oder an die zur Versendung des Prospektes berechtigten Umtauschstellen zu richten.

3. Für die zum Umtausch eingesandten Eisenbahnobligationen ·werden einstweilen Interimsscheine ausgehändigt, welche bis längstens Ende 1899 gegen definitive Titel umzutauschen sind.

4. Die im Umtausch auszuhändigenden schweizerischen Bundesbahn-Obligationen lauten auf 1000 Franken und auf den Inhaber.

Sie bilden die vier ersten Serien, bezeichnet A, B, C, D, von je 50 Millionen Franken, der künftigen Eisenbahnschuld der Eidgenossenschaft.

5. Die Obligationen sind zu S1,^ °/o für das Jahr verzinslich, und zwar in halbjährlichen Raten auf 30. Juni und 31. Dezember; der erste Coupon verfällt auf den 30. Juni 1900.

6. Das Anleihen kann seitens der Eidgenossenschaft nicht früher als auf den 31. Dezember 1911 zur Rückzahlung gekündigt werden. Die Rückzahlung findet bis längstens Ende 1962 in der Weise statt, daß jährlich im Oktober, erstmals 1911, die in einem den Titeln beizudruckenden Amortisationsplan vorgesehene Zahl von Titeln jeder Serie ausgelost und am darauffolgenden 31. De-

286 ·

zember zurückbezahlt wird. Die Eidgenossenschaft behält sich jedoch das Recht vor, vom 30. September 1911 an, auf dreimonatliche Voranzeige hin, somit erstmals auf den 31. Dezember 1911, die plangemäßen Amortisationen beliebig zu verstärken, wie auch das Anleihen ganz oder teilweise zurückzubezahlen.

7. Zins- und Kapitalzahlungen erfolgen auf allen Hauptplätzen der Schweiz al pari und ohne Abzug von Kosten, Steuern oder Abgaben und im Auslande an später zu veröffentlichenden Zahlstellen zum Kurse von Sichtwechseln auf die Schweiz.

8. Die Eidgenossenschaft verpflichtet sich, nach Konvenienz der Obligationäre, und ohne Kosten für dieselben, die Titel dieses Anleihens mit oder ohne Coupons in Depot zu nehmen und dafür auf den Namen lautende Certifikate auszuhändigen. Solche Depositen dürfen jedoch nicht weniger als Fr. 5000 Kapital betragen.

9. Die Bundesverwaltung wird zu geeigneter Zeit um Kotierung des Anleihens an Hauptbörsenplätzen nachsuchen.

10. Alle das Anleihen betreffenden Mitteilungen an die Obligationäre, insbesondere alle Kündigungen, erfolgen rechtsgültig durch einmalige Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt.

Der Bundesrat wird diesen Notifikationen überdies eine angemessene Verbreitung durch in- und ausländische Zeitungen geben.""

Dieser Prospekt war vom eidgenössischen Finanzdepartement mit Cirkular vom 25. Juli den schweizerischen Finanzinstituten, von welchen eine Unterstützung der Umtauschoperation vorauszusetzen war, als Entwurf mit der Anfrage mitgeteilt worden, obsie zur Mitwirkung bereit seien. Den Umtauschstellen wurde eine Vergütung von */* °/o des Nominalbetrages auf den bei ihnen zum Umtausch angemeldeten und dem Finanzdepartement abgelieferten Eisenbahnobligationen zugesichert. Am 29. Juli erfolgte die Zusendung des definitiven Prospektes an die Stellen, welche ihre Mitwirkung zugesagt hatten, und am 7. August die Veröffentlichung: desselben durch die Zeitungen. Eine bestimmte Frist für die Umtauschoperation wurde nicht festgesetzt.

Mit Cirkular vom 7. Oktober wurden die Umtauschstellen inKenntnis gesetzt, daß auf Begutachtung der Finanzkommission für die Eisenbahnverstaatlichung der Bundesrat beschlossen habe, dea Inhabern von mit dem deutschen oder mit dem französischen, Stempel versehenen Eisenbahnobligationen die bezüglichen Gebühren von 6 Franken vom Tausend für den deutschen und von.

287

10 Franken vorn Tausend für den französischen Stempel zu Lastender Bundesbahnverwaltung von jezt ab zu vergüten, insofern solche Obligationen in größern Posten zum Umtausch angeboten werden.

Durch diese Maßnahme wurde bezweckt, die Umtauschbedingungen für die Inhaber von ungestempelten und für diejenigen von gestempelten Titeln gleichzustellen, in der Annahme, daß dadurch mancher der Letztern veranlaßt werde, seine Eisenbahnobligationen in Bundesbahnobligationen zu konvertieren.

Vom 2. Dezember an lagen die definitiven Titel zum Umtausch bereit, wovon den Umtauschstellen mit Cirkular vom gleichen Datum und den Umtauschern von Obligationen durch Publikation in den öffentlichen Blättern Kenntnis gegeb'en wurde. Vom gleichen Zeitpunkte an konnte die Ausstellung von Namenscertifikaten für im Depot beim eidgenössischen Finanzdepartement zu belassende Bundesbahnobligationen verlangt werden.

Der bisherige Erfolg der Umtauschoperation darf als ein günstiger bezeichnet werden, indem bis Ende 1899 Fr. 51,072,000 3Va% Eisenbahnobligationen zu den Bedingungen des Prospektes in 3 '/a °/o Bundesbahnobligationen umgetauscht worden sind.

Diese Bahnobligationen verteilen sich auf die einzelnen Bahngesellschaften wie folgt: Jura-Simplon-Bahn : Jura-Bern-Luzern-Bahn von 1889 . . .

Brünigbahn von 1889 Jura-Simplonbahn von 1894

Fr. 4,177,000 ., 1,187,000 '.n 12,833,000 Fr. 18,197,000

Scliweizerisclie Centrälbahn :

Anleihen v o n 1894, September ,, ,, 1894, Dezember

. . . .

. . . .

F r . 4,547,000 ,, 3,234,000 Fr. 7,781,000

Schweizerische Nordostbahn :

Anleihen von 1894 ,, ,, 1895 ,, ., 1896 ., l» 1897

Fr.

,, ,, ,, Fr.

1,853,000 1,240,500 4,684,500 683,500 8,461,500

288 Gotthardbahn : Anleihen von 1895

Fr. 16,632,500

Außerdem hat das eidgenössische Finanzdepartement im Laufe des Jahres 1899 S1/«0/0 und 4 % Obligationen der fünf Hauptbahnen im Nominalbetrage von Fr. 11,976,000 für verschiedene eidgenössische Verwaltungen angekauft.

Zuzüglich der schon in frühern Jahren erworbenen Obligationen besitzt- der Bund auf Ende 1899 zu Eigentum an Obligationen der fünf Hauptbahnen : Jura-Simplon-Bahn : 0

3y 2 /o Jura-Bern-Luzern-Bahn . Fr. 3,595,000 3'/2°/o Brünigbahn . . . . ,, 'l70,000 3V 2 °/o Jura-Simplon-Bahn . . ,, 2,502,000 Fr.

6,267,000

Fr.

9,074,000

Schweizerische Centralbahn :

4% Obligationen Fr. 4,584,000 3 V/" ,, · · · . . . ,, 4,490,000 Schweizerische Nordostbahn :

4% Obligationen 3V2% ,,

Fr. 6,369,500 ,, 3,741,000 Fr. 10,110,500 Vereinigte Schweigerbahnen :

4% Obligationen

Fr.

868,000

Fr.

2,531,000

Gotthardbahn: 3V2 % Obligationen

Total: Fr. 28,850,500 Dazu die umgetauschten Eisenbahnobliga.tionen : ,, 51,072,000 G e s a m t t o t a l : Fr. 79,922,500 Sodann besitzt der Bund noch 77,151 Prioritätsaktien der Jura-Simplon-Bahn im Nominalbeträge von Fr. 38,575,500.

289

e. Tarifwesen der Bundesbahnen.

Der Entwurf eines Bundesgesetzes betreffend das Tarifwesen der Bundesbahnen ist Ihnen mit Botschaft vorn 17. November 1899 vorgelegt worden.

f. Vollziehungsverordnung zum Rückkaufsgesetz.

Am 7. November 1899 hat der Bundesrat die Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetze betreffend die Erwerbung und den Betrieb von Eisenbahnen für Rechnung des Bundes und die Organisation der Verwaltung der schweizerischen Bundesbahnen vom 15. Oktober 1897 erlassen. Dieselbe behandelt gemäß der Vorschrift des Bundesgesetzes die Einteilung des Bahnnetzes, die Organe der Verwaltung (Verwaltungsrat, Generaldirektion, Kreiseisenbahnräte, Kreisdirektionen), das Rechnungswesen der Bundesbahnen, die Disciplinarbefugnisse, die Gewährung freier Fahrt und die Übergangsbestimmungen. Diese Verordnung ist in der Gesetzessammlung (Pag. 393) bekannt gemacht worden.

Wir fanden uns durch eine Interpellation im Nationalrate veranlaßt, Art. 32 der Verordnung dahin abzuändern, daß in den Kreiseisenbahnrat IV (St. Gallen) auch die Kantone Appenzell A.-Rh.

und Appenzell I.-Rh. je ein Mitglied abordnen und dadurch die Gesamtzahl der Mitglieder auf 20 erhöht wird.

Den Entwurf dieser Verordnung hatten wir durch Sachverständige begutachten lassen.

g. Besoldungsgesetz der Bundesbahnen.

Mit Botschaft vom 1. Dezember 1899 haben wir Ihnen den Entwurf eines Bundesgesetzes betreffend die Besoldungen der Be.amten und Angestellten der schweizerischen Bundesbahnen zur Beratung vorgelegt.

h. Tag- und Reisegelder der Mitglieder des Verwaltungsrates und der Kreiseisenbahnräte.

Der Entwurf eines Bundesbeschlusses betreffend die Taggelder und Reiseentschädigungen der Mitglieder des Verwaltungsrates der schweizerischen Bundesbahnen und der Kreiseisenbahnräte ist Ihnen mit Botschaft vom 24. November 1899 zugestellt worden.

290 i. Nebenbahnengesetz.

Auf den Wunsch der Kommission des Nationalrates haben wir am 4. April 1899 einen Bericht über Art. 12 des Entwurfes eines Nebenbahnengesetzes betreffend Verrechnung der Subventionen für Nebenbahnen erstattet.

Das Bundesgesetz über den Bau und Betrieb der schweizerischen Nebenbahnen ist sodann von der Bundesversammlung am 21. Dezember. 1899 beschlossen worden.

k. Simplonbahn.

Über den Fortschritt der Bauarbeiten am Simploritunnel haben wir an anderer Stelle berichtet.

Die Durchführung dieser Unternehmung hat sodann eine wesentliche Förderung erfahren durch den Abschluß des Übereinkommens zwischen der Schweiz und Italien betreffend den Anschluß des schweizerischen Bahnnetzes an das italienische durch den Simplon und den Betrieb der Bahnstrecke Iselle-Domodossola vom 2. Dezember 1899. Über den Inhalt dieses Übereinkommens und die demselben vorausgegangenen konlerenziellen Verhandlungen vom 18./22. Oktober 1899 haben wir Ihnen mit Botschaft vorn 4. Dezember einläßlich berichtet. Sie haben das Übereinkommen mit Bundesbeschluß vom 22. Dezember 1899 genehmigt.

Wie wir Ihnen mitgeteilt haben, hatte uns die Gesandtschaft des Königreichs Italien mit Note vom 18. November angezeigt, daß die italienische Regierung das Übereinkommen ihrerseits genehmigt habe. Nachträglich fand aber das Ministerium, daß formell noch die Zustimmung des italienischen Parlamentes eingeholt werden müsse, weshalb die definitive Erledigung der Angelegenheit sich in das Jahr 1900 hinauszieht.

Wir unterließen nicht, durch unsere Gesandtschaft in Italien die dortige Regierung von Zeit zu Zeit ersuchen zu lassen, für rechtzeitige Vollendung der italienischen Zufahrtslinien zum Simplontunnel besorgt zu sein.

I. Abkürzungslinie Frasne-Vallorbe.

Mit Zuschrift vom 13. Februar 1899 teilte uns die Direktion der Jura-Simplon-Bahn mit, daß die Gesellschaft der Paris-LyonMittelmeer-Bahn das Projekt einer Abkürzung der Linie ParisDijon-Pontarlier durch Erstellung einer direkten Strecke Frasne-

291 Vallorbe studiere ; die bezüglichen Kosten werden sich auf ungefähr 21 Millionen belaufen ; da die Simplonbahn ein großes Interesse am Zustandekommen dieser Linie besitze, welche deren Konkurrenzfähigkeit für den Verkehr aus Frankreich und England nach Italien erheblich steigere, erwarte sie eine Beteiligung der Jura-SimplonBahn, bezw. des Bundes als künftigen Eigentümers der Jura-SimplonBahn an diesen Kosten.

Wir antworteten am 22. März, daß wir uns in technischer Beziehung mit der vorgeschlagenen Linie einverstanden erklären können, da sie abgesehen von der erheblichen Abkürzung von 17 km. effektiver und 35 km. virtueller Länge bedeutende Verbesserungen der Steigungs- und Richtungsverhältnisse gegenüber der bestehenden Linie über Pontarlier aufweise. In kommerzieller Beziehung sei anzuerkennen, daß die Erstellung einer bessern Verbindung Frankreichs mit Lausanne und dem Simplon für die Linien der Jura-Simplon-Bahn und für die Westschweiz erhebliche Vorteile bringe. Andererseits dürfe man sich aber nicht verhehlen, daß die Einwirkungen der neuen Linie auf das gesamte schweizerische Bahnnetz bezüglich des Verkehrs aus Frankreich und weiter (französische Seeplätze, Verkehr aus England) nach Italien (Transitverkehr) keine günstigen sein werden. Das Interesse des künftigen Bundesbahnnetzes erfordere, daß der die Schweiz berührende Transitverkehr auf eine möglichst lange Strecke über schweizerische Bahnlinien geführt werde. Für den wichtigen Verkehr von den französischen Seehäfen nach Italien, sowie von Paris nach Italien durch die Schweiz sei aber maßgebend, daß die Distanz Basel-Chiasso via Gotthard 314 effektive km. und 378 Tarifkilometer betrage, diejenige von Vallorbe nach dem Simplon (Schweizergrenze) aber nur 204 km. Es liege daher nicht im schweizerischen Interesse, Transitverkehre von der Gotthardroute abzulenken und dem Simplon zuzuleiten. Insofern die Abkürzung der Linie Frasne-Vallorbe die Konkurrenz der Simplonroute gegen die Gotthardroute erleichtere, schädige sie die längere schweizerische Strecke; die Interessen der künftigen Bundesbahnen seien daher nicht identisch mit denjenigen der Paris - Lyon - Mittelrneerbahn.

Daraus folge aber, daß die Schweiz nur in geringerm Maße Veranlassung habe, die Verbesserung der Linie Paris-Vallorbe zu unterstützen ; der überwiegende Vorteil liege
auf Seite der ParisLyon-Mittelmeerbahn, welche für den wichtigen Verkehr Frankreich-Italien konkurrenzfähiger werde. Es erscheine daher dem Bundesrate nicht angezeigt, daß die Schweiz sich an der Erstellung der neuen Linie Frasne-Vallorbe durch Übernahme eines Kosten-

,292 anteiles, sei es auf dem Wege einer direkten Kapitalbeteiligung, sei es vermittelst einer Annuität, bethätige. Zu dem angeführten Grunde des mangelnden Interesses komme eine weitere, konstitutionelle Erwägung. Da der Bund noch nicht Eigentümer der Jura-Simplon-Bahn sei, müßte die letztere eine bezügliche Verpflichtung eingehen. Eine Garantie dafür, daß diese Verpflichtung beim Übergang des Bahnnetzes der Jura-Simplon-Bahn an den Bund vom letztern übernommen werde, könnte nur durch ein dem Referendum unterstehendes besonderes Bundesgesetz geschaffen werden ; im Rückkauf der Jura-Simplon-Bahn seien nämlich laut Gesetz vom 15. Oktober 1897 nur die dannzumal vorhandenen Linien derselben und der Simplontunnel laut Specialbestimmung inbegriffen. Da sich die Verstaatlichungsaktion des Bundes für die nächsten Jahre notwendig auf die Durchführung des Rückkaufes der Hauptbahnen beschränken müsse und von einer Beteiligung bei ändern Balmunternehmungen für einmal nicht die Rede sein könne, gehe es nicht an, für eine zum größten Teil auf ausländischem Gebiete liegende Bahnlinie eine Ausnahme zu machen und der Bundesversammlung vorzuschlagen, der Jura-Simplon-Bahn die spätere Übernahme ihrer Verpflichtungen gegenüber dieser Linie zuzusagen. Damit sei auch die Frage beantwortet, welcher Gesellschaft die Konzession für das auf Schweizergebiet liegende Teilstück der Linie Frasne-Vallorbe zu erteilen sei. Unter obwaltenden Umständen sei diese Konzession von der Paris-LyonMittelmeerbahn nachzusuchen. Zur Wahrung der schweizerischen Interessen wären die Rückkaufsbedingungen dieser Konzession angemessen zu formulieren. Der Betrieb des schweizerischen Teilstuckes durch die Paris-Lyon-Mittelmeerbahn hätte selbstverständlich unter Wahrung der Vorschriften der schweizerischen Gesetzgebung zu geschehen, und es wäre zur Regelung der internationalen Anschlußbedingungen ein Staatsvertrag abzuschließen.

Mit Rücksicht auf die Bedeutung der projektierten Linie für den Verkehr Frankreichs mit der Westschweiz sei der Bundesrat allerdings geneigt, derselben die unter Umständen mögliche UnterstützungO innerhalb der bestehenden gesetzlichen Schranken zu areO o währen, und zwar in folgenden Punkten : erstens könne die JuraSimplon-Bahn die bestehende Station Vallorbe auf ihre Kosten zu einem internationalen Gemeinschaftsbahnhof
erweitern, dessen Eigentum und Verwaltung der Jura-Simplon-Bahn vorbehalten bleibe, dessen Mitbenützung gegen angemessene Vergütung (redevance foncière et redevance d'exploitation) aber der Paris-Lyon-Mittelmeerbahn zugesichert werde, und zweitens könne die bestehende

293 Linie Vallorbe-Daillens von der Jura-Simplon-Bahn zweigeleisig umgebaut und gemäß den Anforderungen einer internationalen Linie1 verbessert werden. Die aus der Vollziehung dieser Bauten resultierenden Kosten, insoweit sie der Baurechnung belastet werden dürfen, könnten dem der Jura-Simplon-Bahn beim Rückkauf zu vergütenden Anlagekapital beigefügt werden. Die Verhandlungen^ mit der Paris-Lyon-Mittelmeerbahn sollten in diesem Sinne weitergeführt werden.

Bei den weiteren Besprechungen dieser Angelegenheit ist namentlich darauf hingewiesen worden, daß in einer billigen Bemessung der Entschädigung für die Mitbenützung des Bahnhofes.

Vallorbe der französischen Bahngesellschaft ein ausreichendes Äquivalent geboten werden könne; es sei nicht außer acht zu lassen, daß auch die Verbesserung der Linie Vallorbe-Daillens derSchweiz- erhebliche Kosten veranlassen werde, und daß Frankreich an»das Simplonunternehmen selbst keinerlei finanzielle Unterstützung geleistet habe.

II. Tarif- und Transportwesen, a. Tarifwesen.

Die im letztjährigen Geschäftsberichte besprochene B e r e i n i g u n g der d i r e k t e n T a r i f e mit dem A u s l a n d e ist im Jahre 1899 fortgesetzt worden. Wir können Ihnen aber auch diesmal den Abschluß dieser Arbeiten noch nicht mitteilen, da dieselben in einzelnen Tarifverbänden sehr langsam fortschreiten, so daß es fortwährender Mahnungen durch das Departement bedarf. Namentlich zu bedauern ist die immer noch nicht erfolgte Regelung im badisch-schweizerischen Personen- und Güterverkehr, wofür die Arbeiten schon vor Jahren begonnen wurden, ohne bisher zu einem Resultate zu führen. Eine Besserung dieser Verhältnisse ist vor der Durchführung der Verstaatlichung der schweizerischen Hauptbahnen aus den schon mehrfach besprochenen Gründen kaum zu erwarten.

Anläßlich der Vorbereitungsarbeiten für die Eröffnung der elektrischen Normalspurbahn Burgdorf-Thun über Konolfingen ergaben sich zwischen der Betriebsverwaltung derselben (Emmenthalbahn) und der am Verkehr zwischen den Endpunkten dieser Linie und darüber hinaus ebenfalls beteiligten Verwaltung der Centralbahn mehrfache Meinungsdifferenzen, zu deren Beseitigung

294 die Vermittlung bezw. die Entscheidung des Eisenbahndepartements angerufen wurde. Auf Grund der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen hat dasselbe festgestellt, daß die Centralbahn innerhalb des Bahngebietes, für welches das schweizerische Transportgesetz vom 29. März 1893 anwendbar ist, im allgemeinen verpflichtet sei, zur Erstellung direkter Tarife über die BurgdorfT h u n b a h n mitzuwirken, soweit sich die billigsten Taxen (bei normaler Berechnung) über diese Linie ergeben und ein Bedürfnis nach solchen direkten Taxen besteht. Den Entscheid über die Bedürfnisfrage behielt sich das Departement im Streitfalle vor.

Bezüglich des Personenverkehrs zwischen Stationen der Centralbahn, denen sowohl die Route via Bern als auch diejenige via Steffisburg-Walki'ingen zur Verfugung steht, wurde die Centralbahn verpflichtet, Serienbillete via Steffisburg-Walkringen für den Verkehr mit Ölten und weiter westlich in der Richtung Langenthal und Wangen in allen denjenigen Relationen aufzulegen, in welchen die billigste Route über die Burgdorf-Thun-Bahn führt, und in welchen über die Route via Bern Serienbillete bestehen oder eingeführt werden. Der über Ölten hinausgelegene Verkehr darf ·dagegen mit Passe-partout-Billeten abgefertigt werden.

Für den Gepäckverkehr hatten sich die Verwaltungen auf die Erstellung von Distanzen über die Route via Bern sowohl als auch über diejenige via. Steffisburg-Walkringen geeinigt.

Bezüglich der Gütertarife wurden die Verwaltungen verpflichtet, in die Tarife für das Bahngebiet, für welches das schweizerische Transportgesetz vom 29. März 1893 anwendbar ist, direkte Taxen über beide Routen (via Bern und via Steffisburg) in allen denjenigen Relationen aufzunehmen, in welchen die billigsten Taxen sich über die Burgdorf-Thun-Bahn oder Teile derselben berechnen.

Betreffend die Instradierung der Güter wurde anerkannt, daß der Centralbahn das Recht zustehe, Sendungen ab schweizerischen Abgangsstationen, deren Frachtbriefe keine gegenteiligen Routenvorschriften enthalten, sowie Sendungen mit internationalen Frachtbriefen, auch wenn eine gegenteilige Routenvorschrift sich im Frachtbrief vorfindet, über ihre eigene Linie via Bern zu leiten ; dagegen wurde sie verpflichtet, Sendungen mit schweizerischen Frachtbriefen, welche die handschriftliche, gestempelte oder gedruckte Routenvorschrift
via Burgdorf-Thun-Bahn tragen, dieser Linie auch wirklich abzugeben. Eine weitergehende Einmischung der Aufsichtsbehörde in die Instradierung des Güterverkehrs wurde, weil nicht in der Befugnis derselben gelegen, abgelehnt.

295 Die Grundlagen der Persoueu- und Gütertarife haben im Berichtsjahre keine grundsätzlichen Änderungen erlitten ; bezüglich einzelner erwähnenswerter Vorkommnisse verweisen wir aut die nachstehenden Ausführungen.

Personentarifwesen. Die im letztjährigen Geschäftsbericht erwähnten G e n e r a l a b o n n e m e n t e wurden zum Anschluß an französische Billete auch zur Befahrung der Strecken zwischen den schweizerischen Grenzstationen und der französisch-schweizerischen Grenze gültig erklärt, soweit diese Strecken sich im Eigentum schweizerischer Verwaltungen befinden.

Gesuche verschiedener Bahnen um Aufnahme in den Tarif für die Beförderung von Personen mit Generalabonnementen wurden von den Verbandsverwaltungen ablehnend beschieden. Es entschlossen sich daher eine Reihe von Verwaltungen von Schmalspur- und Bergbahnen, sowie von Dampfschiffunternehmungen, um durch diesen Ausschluß nicht Verkehrseinbußen zu erleiden, den Besitzern von Generalabonnementskarten Billete zu ermäßigten Taxen abzugeben. Der bewilligte Rabatt schwankt zwischen 20 und 50 % der Fahrpreise für gewöhnliche Billete für einfache oder für Hin- und Rückfahrt.

Zum allgemeinen T a r i f für G e s e l l s c h a f t s - und Schulf a h r t e n wurde auf i. Juni ein III. Nachtrag ausgegeben.

Ferner trat am 1. April 1899 eine Neuausgabe des Réglementes xind Tarifes betreffend die M i e t e b e s o n d e r e r P e r s o n e n w a g e n in Kraft, durch welche die bis dahin erhobene besondere Laufmiete aufgehoben wurde.

Da die Jura-Simplon-Bahn beschlossen hatte, die d r i t t e W a g e n k l a s s e auch über die B e r g s t r e c k e d e r B r ü n i g foahn durchzuführen, uni das lästige Umsteigen der Reisenden III. Klasse in Giswil und Meiringen und die sich hieraus ergebenden zahlreichen Inkonvenienzen zu vermeiden, wurde eine Neu·ausgabe des internen Tarifes der Brünigbahn und die Berichtigung der direkten Tarife über den Brünig auf 1. Juni 1899 erforderlich.

Die Dampfschiff-Gesellschaft auf dem Thuner- und Brienzersee hatte die seit 1892 bestehende F a k u l t ä t zur Benützung von Schiff oder Bahn auf der Strecke Interlaken Oststation/Brienzersee-- Bönigen auf Ende 1899 gekündigt. Die beteiligten Verwaltungen haben sich aber nachträglich dahin geeinigt, diese Fakultät auf 1. April 1900 wieder einzuführen.

Anläßlich der Vorlage des Entwurfes zu einer Neuausgabe eines A b o n n e m e n t s t a r i f e s einer Hauptbahn verlangten wir,

296

daß Abonnenten III. Wagenklasse bezüglich der Zugsbenützung, des Klassen wechseis gegen Nachzahlung des normalen Taxunterschiedes u. s. w. nicht ungünstiger behandelt werden, als Reisende dieser Wagenklasse mit gewöhnlichen Billeten.

Gütertarifwesen. Die allgemeinen schweizerischen T a r i f v o r s c h r i f t e n nebst G ü t e r k l a s s i f i k a t i o n haben im Berichtsjahr nur wenige unwesentliche Änderungen und Ergänzungen erlitten.

So wurde einem Gesuch des Verbandes schweizerischer Parketti'abrikanten um Versetzung von ,,Pitch-Pine-Holza aus dem Spécialtarif l in den Specialtarif III Folge gegeben und auch dem gleichartigen T)Yellow-Pine-Holza diese Begünstigung zugestanden. Ferner wurde der Wortlaut des Art. 16 der Tarifvorschriften mit der neuen Fassung der bezüglichen Positionen der Anlage V zum Transportreglement in Übereinstimmung gebracht, eine Änderung der T a r i f i e r u n g der S p r e n g s t o f f e im Sinne der Berechnung der Fracht nach dem einfachen Gewicht unter Wegfall des bestehenden Minimalgewichtes vom schweizerischen Eisenbahnverband aber abgelehnt. Nicht entsprochen wurde seitens der Bahnverwaltungen auch einem Gesuch des Gemeinderates von Buren (Kt. Bern) um T a x b e g ü n s t i g u n g für S p e i s e k a r t o f f e l n zur Ermöglichung des Absatzes der sehr reichlichen Ernte auf weitere Entfernungen.

Neue T a r i f v o r s c h r i f t e n n e b s t G ü t e r k l a s s i f i k a t i o n bezw. Änderungen an bestehenden mittelst Nachträgen wurden im i n t e r n a t i o n a l e n V e r k e h r in folgendem Umfange genehmigt: Neuausgabe des Teiles I, Abteilung B, für den deutsch-schweizerischen Güterverkehr, am 13. Januar.

Neuausgabe des Teiles I, Abteilung B, für den niederländischdeutschen Güterverkehr, zur Anwendung auf den niederländischBaslerverkehr via Delle, am 10. April.

Neuausgabe des Teiles I, Abteilung B, für den österreichisch-ungarisch-schweizerischen Güterverkehr, am 3. Juli.

Nachtrag II zu Teil I, Abteilung. B, für den belgisch-deutschen Güterverkehr, zur Anwendung auf den belgisch-Baslerverkehr via Delle, am 1. August.

Nachtrag I zu Teil I für den südösterreichisch-ungarisch-deutschen Güterverkehr, zur Anwendung auf den Verkehr mit den deutschschweizerischen Grenzstationen, am 3. Oktober.

Nachtrag I zu Teil I, Abteilung B, für den italienisch-schweizerischen Güterverkehr, am 12. Dezember.

297

Nachtrag I zu Teil I, Abteilung B, für den deutsch-italienischen Güterverkekr im Transit durch die Schweiz, am 12. Dezember.

Am 1. Januar 1900 ist eine Neuausgabe des allgemeinen schweizerischen AusHahmetarifes Nr. l für B i e r i n F ä s s e r n , sowie ein Nachtrag I zum allgemeinen schweizerischen Ausnahmetarif Nr. 3 für L e b e n s m i t t e l in beschleunigter Beförderung in Kraft getreten.

Der Aufnahme der schweizerischen E x p o r t t a r i f e für gewisse Güter in die direkten Gütertarife mit den ausländischen Bahnverwaltungen wurde auch im Berichtsjahre volle Aufmerksamkeit geschenkt und konnten in die meisten der neuerstellten oder durch Nachtrag ergänzten direkten Tarife mit dem Auslande solche Exporttarife aufgenommen werden. Die bezüglichen Bestrebungen des Departements und der Bahnverwaltungen finden aber leider öfters beim Handelsstande, in dessen alleinigem Interesse sie unternommen werden, nicht die gewünschte Unterstützung, indem laut Mitteilung der Bahnverwaltungen die Bezeichnung der für diesen Verkehr maßgebenden ausländischen Empfangsstationen schwer oder gar nicht erhältlich ist.

Für den E x p o r t von C a l c i u m - C a r b i d je ab den dem Fabrikationsort nächstgelegenen Stationen wurde auf 1. Juni 1899 ein besonderer Tarif erstellt, der auf folgenden Grundlagen beruht: Wagenladungen von 5000 kg.

10,000 kg.

Centimes pro 100 kg.

u. S t r e c k e n t a x e n l--100 km., pro km. 1.125 O.g 101-300 ,,,, ,,,, ,,,, 101--300 0.75 0.6-, ,, ,, über 300 ,, 0.876 O.s 6. E x p e d i t i o n s g e b ü h r 10 10 Am l. September wurde der ' Tarif zur Aufnahme neuer Stationen durch einen Nachtrag ergänzt.

Die Direktion der rhätischen Bahn hatte gegen diesen Exporttarif Beschwerde erhoben, weil derselbe nur die Station Chur, nicht aber auch Landquart enthält. Die Direktion der Vereinigten Schweizerbahnen machte geltend, daß für die Fabrik in Thusis Chur die nächstgelegene Normalbahnstation sei, im Verkehrsgebiet von Landquart aber keine Calcium - Carbidfabrik bestehe. Sie lehnte die Aufnahme der Station Landquart in Befolgung des oben erwähnten, für die Tariferstellung maßgebenden Grundsatzes ab. Die Beschwerde der rhätischen Bahn wurde infolgedessen abgelehnt und Bimdesblatt. 52. Jahrg. Bd. II.

20

-298 ein Rekurs derselben gegen diesen Entscheid ebenfalls abgewiesen, da das Vorgehen der Bahnverwaltungen mit keiner gesetzlichen Bestimmung im Widerspruch steht. (30. November 1899.)

Im Berichtsjahr konnte sodann der alte s c h w e i z e r i s c h i t a l i e n i s c h e G ü t e r t a r i f via Gotthard durch einen neuen ersetzt werden und gelangte für den ö s t e r r e i c h i s c h - s c h w e i z e r i s c h e n V e r k e h r nach langen Verhandlungen ein neuer allgemeiner Gütertarif zur Einfuhrung.

Für den d e u t s c h - f r a n z ö s i s c h e n T r a n s i t v e r k e h r wurde im Berichtsjahr ein auf neuer Basis beruhender Tarifentwurf vorgelegt, dessen Behandlung aber erst ins folgende Jahr fällt.

Die T a r i f k o n t r o l l e hat auch im Jahre 1899 rasch gearbeitet, wiewohl deren Funktionen während längerer Zeit infolge Krankheit mehrerer Beamten und Tod eines Beamten sehr erschwert waren. Die nachstehende Statistik giebt über die Zahl der behandelten Positionen Aufschluß, kann aber dem Umfang der Vorlagen und der oft notwendigen mehrmaligen Vorlage nicht Rech,nung tragen.

Vorlagen

Vom Vorjahre wurden unerledigt übernommen .

zu welchen an neuen Vorlagen im Berichtsjahre hinzukommen (die analogen Ziffern des Vorjahres sind in Klammern beigesetzt): Personen-, Gepäck.und Expressgut-

22 ( 41)

Haupttarife. Nachträge, An- Total.

hänge etc.

-verkehr . . .

Güterverkehr . .

97 (107) 158 (140) 255 (247) 69 ( 86) 310 (293) 379 (379)

Zusammen

166 (193) 468 (433) 634 (626)

634 (626)

' Total zur Behandlung Hiervon wurden im Berichtsjahr genehmigt 93,2% (95,7) oder 611 (638) ferner wurde die Genehmigung versagt oder die Vorlage wurde zurückgezogen 2,4% (l,o) oder 16 (7)

656 (667)

627 (645)

so daß unerledigt in das Jahr 1900 übergingen . . 29 ( 22) Vorlagen oder 4,4% (3,s).

Im Publikationsorgan, für das Transport- und Tarifwesen wurden 715 Genehmigungsanzeigen veröffentlicht gegen 661 im Vorjahre.

299 b. Transportwesen.

Die schon im letztjährigen Geschäftsbericht erwähnten Verhandlungen betreffend den Entwurf zu einer Neuausgabe der Anl a g e V zum Transportreglement, enthaltend die vom Verkehr ausgeschlossenen oder nur bedingungsweise zur Beförderung zugelassenen Güter, konnten so frühzeitig zum Abschluß gebracht werden, daß die Genehmigung am 17. März erfolgte. Gleichzeitig erteilten wir auch dem Entwurf zu einem neuen N a c h t r a g I zum Transportreglement die Genehmigung, durch welchen neben den in den bisherigen Nächträgen I--IV enthaltenen Änderungen eine neue, durch die Neuausgabe der Anlage V zum Transportreglement bedingte Fassung des § 53 (Art der Beförderung) eingeführt wurde. Beide Erlasse wurden auf i. Juni in Kraft gesetzt.

Die A n l a g e V zum Transportreglement wurde sodann ergänzt durch die am 15. August genehmigte Aufnahme der ,,Sicherheitssprengstoffe Street Nr. 41 und 60a in Position XXXVc.

Auf den Zeitpunkt der Eröffnung der Burgdorf-Thun-Bahn wurde ein A n h a n g II zum Transportreglement ausgegeben, genehmigt am 30. Mai. Derselbe enthält die durch die Eigenart des elektrischen Betriebes geforderten Ausnahmen von den Bestimmungen über den Transport von landwirtschaftlichen Traglasten, von Expreßgut, von Eilgut und von lebenden Tieren. Diese Vorschriften Bleiben vorläufig versuchsweise bis Ende 1900 in Kraft und sollen .alsdann durch definitive ersetzt werden. Ferner wurden von der Beförderung bis nach Abschluß der Verhandlungen die in Anlage V zum Transportreglement enthaltenen explosipnsfähigen Güter ·ausgeschlossen. Wir haben uns nämlich durch die Eröffnung des Betriebes auf der Burgdorf-Thun-Bahn veranlaßt gesehen, eine Untersuchung darüber anzuordnen, welche besondern Vorkehren zu treffen seien, um auch beim elektrischen Betrieb rücksichtlich der nur bedingungsweise zugelassenen Güter der Anlage V zum Transportreglement dasselbe Maß von Sicherheit zu schaffen wie beim Betrieb mit Dampflokomotiven. Ein Expertengutachten der Herren Wyßling und Treadwell, Professoren des eidgenössischen Polytechnikums, über diese Frage ist gegen Ende des Berichtsjahres eingegangen. Über den weitern Verlauf dieser Angelegenheit werden wir im nächsten Bericht referieren.

Den im Berichtsjahre neu e r ö f f n e t e n L i n i e n wurden die durch die Besonderheiten des Baues und Betriebes erforderlichen Ausnahmen von den Vorschriften des Transportreglements in üblicher Weise bewilligt.

300

Im Verzeichnis der Hauptstationen für die Wagenbestellung, von welchem im letztjährigen Geschäftsberichte die Rede war, wurde auf Wunsch der Jura-Simplon-Bahn die Station Langnau gestrichen.

Es wurden auch im Berichtsjahre keine neuen bleibenden Z u s c h l a g s f r i s t e n zu den reglementarischen Lieferfristen bewilligt; dagegen wurden temporäre Zuschlagsfristen bei folgenden Anlässen zugestanden und in vorgeschriebener Weise publiziert: der rhätischen Bahn anläßlich der Calvenfeier in Chur, am 27./29. Mai; der Centralbahn und der Jura-Simplon-Bahn anläßlich des eidgenössischen Sängerfestes in Bern, am 8./H- Juli; der Jura-Simplon-Bahn anläßlich des Binrückens der an den Herbstmanövern beteiligten Truppen, am 29. August; der Centralbahn und der Jura-Simplon-Bahn anläßlich der Heimbeförderung der an den Herbstmanövern beteiligten Truppen, am 14./15. September.

Einer Bahnverwaltung mußten wir einen Verweis erteilen, weil sie sich geweigert hatte, einer vom Departement gestützt auf die Vorschriften des Transportgesetzes resp. Transportreglements erteilten Weisung Folge zu leisten, und eine ihr zur Erledigung der Angelegenheit erteilte letzte Frist ohne jede Mitteilung hatte verstreichen lassen.

Das neue Reglement für den Transport inländischer Armer ist am 1. Oktober in Kraft getreten.

Die L ä n g e der dem internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr unterstellten s c h w e i z e r i s c h e n L i n i e n betrug auf Ende März 1899 berechnet 3369 km., d. h. 23 km.

mehr als im Vorjahre. Während des Berichtsjahres wurden dem internationalen Übereinkommen neu unterstellt : die Linie ,,ÖnsingeuBalsthalu, die ,,Burgdorf-Thun-Bahna und die Linie ,,Pont-Brassusa mit zusammen 60 km., so daß die Länge der dem Übereinkommen unterstellten schweizerischen Linien auf Jahresschluß 3429 km.

betrug.

Eine neue Liste der sämtlichen dem internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr unterstellten Linien ist auf'l. Januar 1900 ausgegeben worden ; sämtliche schweizerischen Stationen wurden mit derselben ausgerüstet.

Neue V o r s c h r i f t e n für den i n jt e r n a t i o n a l e n V e r k e h r und Änderungen an den bestehenden wurden im Berichtsjahre in folgendem Umfange genehmigt:

301 1. P e r s o n e n v e r k e h r .

Reglementarische Bestimmungen für die Beförderung von Personen und Reisegepäck zwischen London und deutschen, österreichischen, ungarischen, serbischen, bulgarischen und orientalischen Stationen im Transit durch die Schweiz, am 17. Februar.

ReglementarischeBestimmungenfür den englisch-schweizerischen Personen- und Gepäckverkehr, enthalten in den Tarifs internationaux, G. V., Nr. 201/202, Fascicule IIbis, am 21. Februar.

Reglementarische Bestimmungen für den bayrisch-schweizerischen Personen- und Gepäckverkehr, am 25. April.

Reglementarische Bestimmungen für die Beförderung von Personen und Reisegepäck zwischen Paris und Italien, sowie Triest, enthalten in den Tarifs internationaux, G. V., Nr. 201/202, Fascicule IV, im Transit durch die Schweiz, am 17. Oktober.

2. G ü t e r v e r k e h r .

Nachtrag VII zu Teil I, Abteilung A, für den niederländischdeutschen Güterverkehr zur Anwendung auf den niederländischBaslerverkehr via Delle, am 10. Januar.

Neuausgabe des Teiles I, Abteilung A, für den deutsch-französischen Güterverkehr zur Anwendung auf den französisch-Baslerverkehr via Delle, am 17. Januar.

Neuausgabe des Teiles I, Abteilung A, für den italienischschweizerischen Güterverkehr, am 27. Januar.

Änderung der Vorschriften über die Berechnung des Frachtzuschlags für die Deklaration des Interesses an der Lieferung im Heft I für den belgisch-schweizerischen Güterverkehr, am 3. Februar.

Berichtigung der Position XLIXa des Nachtrages II zu Teil I, Abteilung A, für den österreichisch-ungarisch-französischen Güterverkehr, im Transit durch die Schweiz, am 23. November.

Nachtrag V zu Teil I, Abteilung A, für den belgisch-deutschen Güterverkehr, zur Anwendung auf den belgisch-Baslerverkehr via Delle, am 1. Dezember.

Nachtrag II zu Teil I, Abteilung A, für den deutsch-italienischen ·Güterverkehr, im Transit durch die Schweiz, am 12. Dezember.

Provisorische Zusatzbestimmung zu § 3 des Teiles I, Abteilung A, .für den österreichisch-ungarisch-französischen Güterverkehr, im Transit durch die Schweiz, am 27. Dezember.

302 Ein Antrag auf Anwendung des internationalen Übereinkommens über den Eisenbahnfrachtverkehr auf den r u m ä n i s c h - s c h w e i z e r i s c h e n Güterverkehr mußte abgelehnt werden, da Rumänien bisher dem genannten Übereinkommen nicht beigetreten ist.

Über die V e r k e h r s q u a n t i tat en und d i e T r a n s p o r t m e n g en der schweizerischen Eisenbahnen enthält die beiliegende Tabelle die üblichen Angaben.

III. Rechnungswesen und Statistik, a. Vollziehung des Rechnungsgesetzes.

Für den Abschluß und die Vorlage der Rechnungen und Bilanzen der Eisenbahnunternehmungen hat noch die bundesrätliche Verordnung vom 25. November 1884 Gültigkeit, weil die bezüglichen V o r s c h r i f t e n z u m n e u e n R e c h n u n g s g e s e t z noch nicht erlassen werden konnten, da die bundesgerichtlichen Entscheidungen über Reinertrag, Anlagekapital, sowie über die Einlagen in den Erneuerungsfonds zum Teil noch ausstehen.

Die im letzten Bericht erwähnten R e k u r s e der Nordostbahn gegen die Verfügungen des Bundesrates zu den Jahresrechnungen pro 1896 und 1897 betreffend Reduktion der ßauzinse sind vom Bundesgericht mit Urteil vom 16. November 1899 entschieden worden.

Der Bundesrat hatte nämlich, bei Genehmigung der Jahresrechnung und Bilanz der Schweizerischen Nordostbahn für 1896, am 27. Dezember 1897 beschlossen, dem Bauconto derselben seien zu Lasten der Gewinn- und Verlustrechnung gutzuschreiben bezw.

zurückzuvergüten : 1. Entschädigung der Stadt Zürich für Befreiung von Landabtretung an die rechtsufrige Zürichseebahn Fr. 142,472. 54; 2. Reduktion der Bauzinse auf dem zum Bau der rechtsufrigen Zürichseebahn verwendeten Subventionsdarleihen von Fr. 5,000,000 um Fr. 378,933. 75; 3. Reduktion der Bauzinse auf dem zum Bau der Linie Etzwilen-Schaff hausen verwendeten Subventionsdarleihen von Fr. 1,125,000 um Fr. 42,482. 45.

Ferner hatte er bezüglich der Jahresrechnungen und der Bilanz der Schweizerischen Nordostbahn für 1897 mit Schlußnahme vom 2. Juli 1898 verfügt, es seien Fr. 382,951. 34 vom Bauconto zu

Zu Seite 302.

Transport-Einnahmen der schweizerischen Eisenbahnen.

(Die Ergebnisse pro 1899 sind approximativ.)

Betriebslängen.

Eiide

i

1898.

1899.

kra.

km.

3

986 27 23 19 14 14 12 5 725 84 323 5 66 8 279 25 7 276 50 50 43 41 40 40 19 15 26 5 3

: 3170

3230

986 !

27

:

23

19 14 ;

12 5 725 84 | 323 5 ' 66 8 279 25 7 i ; 276 50 50 43

i !

40 40 19 15 26

--

--

Jura-Simplon-Bahn Thunerseebahn 2 .

Bulle-Romont-Bahn . . .

Traversthalbahn Pont-Brassus-Bahn * Spiez-Erleubach-Bahn Bödelibahn 6 Schweiz. Nordostbahn .

Bötzbergbahn .

Schweiz. Central bahn Verbindungsbahn .

.

Aargauische Südbahn . .

Wohlen-Bremgarten Vereinigte Schweizerbahnen Toggenburgerbahn Wald-Rütibahn Gotthardbahn . . . .

Schweiz. Südostbahn Schweiz. Seethalbahn Emmenthalbahn .

Burgdorf-Thun-Bahn 6 . .

Tößthalbahn Jura Neuchâtelois Sihlthalbahn Langenthal-Huttwil-Bahn .

Huttwil-Wolhusen-Bahn .

Önsingen-Balsthal-Bahn ' .

Kriens-Luzern-Bahn .

Orbe-Chavornay Ütlibergbahn .

·

92 76 36 32 31 27 26 25 24 23 18 17 14 14 13 11 11 10 10 9

92 76 36 32 31 27 26 25 24 23 18 17 14 14 13 11 11 10 10 9 7 6 5 4 4

Rhätische Bahn . .

.

Genfer Schmalspurbahnen .

Visp-Zermatt Berner Oberlandbahnen 8 .

Bière-Apples-Morges 9 Saignelegier-Chaux-de-Fonds Appenzellerbahn Yverdon-Ste. Croix Lausaone-Echallens-Bercher Stansstad-Engelberg 10 Frauenfeld-Wil Ponts-Sagne-Chaux-de-Fonds

: :

7

6 5 4 4

.

Appenzeller Straßenbahn .

Birsigthalbahn Neuchatel-Cortaillod-Boudry Rolle-Gimel n . . .

Allaman-Aubonue-Gimel I2 Bero-Muri-Gümligen-Worb Is Tramelan-Tavannes . . .

Rigi-Kaltbad-Scheidegg Genève- Veyrier Brenets-Locle Stansstad-Stans Sissach-Gelterkinden . .

1899.

1898.

1899.

Anzahl.

Aozahl.

Tonnen.

Tonnen.

Fr.

Fr.

Fr.

13,216,011 320,968 36,834 121,446 242,088

13,992,097 517,068 103,207 124.346 255,853 32,245 108,643 132,576 13,480,438 879,214 9,043,439 112,854 441,064 44,972 5,397,030 415,894 119,882 2,469,406 570,791 441,116 601,458 232,728 471,409 1,103,579 384,012 167,950 145,735 72,671 387,502

2,791,732 63,197 6,375 51,753 53,044

2,958,741 89,135 22,217 55,718 60,500 3,302 13,423 17,704 3,336,272 818,875 2,260,776 456,804 534,038 7,375 1,207,239 59,919 26,860 1,011,231 72,607 83,315 275,404 25,602 85,828 152,607 145,489 60,585 55,487 23,585 24,897

13,943,519 331,278 22,335 91,291 68,048

14,720,853 398,785 61,045 93,668 72,394 14,990 53,211 26.303 11,286,061 1,321,701 7,533,100 81,568 290,202 14,513 4,625,156 184,925 47,751 7,459,592 530,611 250,119 255,784 117,714 201,549 601,088 117,855 69,966 69,129 12,778 57,987

18,685,244 239,930 13,635 220,279 92,159

.

. . .

. . .

443,041 980,914 392,438 147,201 145,031 357,889

Total

4 10

i

. .

49,850,000

. . .

. . .

.

. .

.

.

.

. .

. . .

.

. .

. . .

. . .

.

. .

1 1 1 1

r Guter, Gepäck und Vieh.

Personen.

1898.

100,882 123,582 13,386,947 837,224 8,716,378 123,448 470,846 46,349 5,132,734 402,674 120,054 2,360,607 598.545 427,742 598,127

r, , Vermehrung <( absolute . ,,, .

4 10

:

.

Transport-Einnahmen.

Guter, inkl. Gepäck.

Personen.

1

i i

:

"Verlzehrsn-ieng-en.

Bezeichnung der Eisenbahnen.

--

12,188 20,341 3.240,850 804.839 2,259.249 362,169 575,071 6.969 1,119,391 58,541 26,272 964,751 75,533 89,276 259,293 86,256 133,168 114,584 61,248 55^021 26,895

1898.

47,663 22,846 11,063,070 1,262,799 7,061,690 83,195 300,496 15,270 4,493,291 181,028 46,871 6,845,010 550,758 246,251 255.942 195,231 595,035 123,757 66,325 70,032 54,050

1899.

52,249,179 13,318,006 13,945,535 48,037,081 50,570,398 2,399,179 4,8 (6,7l

--

627,529 4,7 (3,9)

--

2,533,317 5,s (6,4)

1898.

34,980 17,863 15,150,109 2,931,854 11,342,508 423,076 1,525.053 13^700 5,521,250 163,816 45,123 10,896,315 226,260 213,888 411,941 211,950 424,048 135,077 95,821 106,306 29,223 69,17i,408 --

1899.

Fr.

1898.

i

Fr.

; 19,334,198 32,628,763 '571,208 278,502 35.970 47,074 !

311,570 245,215 160,207 105,975 11,398 38,594 82,643 40,709 17,202 15,603,374 26,213,179 4,194,653 2,953,302 11,558,178 18,404,198 506,271 550,291 1,499.314 1,825,549 28,970 13,Ì49 10,014,541 5,889,095 344,844 169,371 91,994 43,249 17,741,325 11,842,290 777,018 224,040 204,670 460,139 667,883 412,493 71,139 407,181 213,540 414,326 1,019,083 258,834 159,223 162,146 99,167 176,338 111,398 25,707 83,273 26,848

72,162,312

Durchschnittlicher Ertrag pro Kilometer. |

Total.

117,208,489

1899.

Fr.

34,055,051 677,287 l 108,119 338,883 178,369 26,388 91,805 43,505 26,889,435 4,275,003 19,091,278 631,859 1,789,516 27,662 10,514,251 354,296 91,000 19,301,882 754,651 454,789 668,277 188^853 415,089 1,015,414 277,078 169,133 180,527 38,485 84,835 122,732,720

1898.

Fr.

33,092 21,156 4,334 16,398 ll, - 443

" i!

10,180 25,477 13,623 10,810 6,782

34,538 25,084 4,700 17.835 12.740 5,174 7.650 8,700 37,088 50,892 59,106 126.371 27J13 3Ì457 37J6S5 14.171 13,000 69,934 15,093 9,096 15,541 10,263 10.377 25.385 14^581 11,276 6,943 -

27,758

2S',27?

6,887 8,142 36,156 49,936 56,979 101,254 27,660 3,621 35.894 13,794 13,142 64,280 15,540 9,203 15,532

--

5,524,231 Ij 4,' (5,0 !|

2,990,914 4,8 (4,0

1899.

i6. 732 -- --

57,517 90,394

57,964 82,920

1,569 1,175

1,178 649

19,441 111,426

19,925 102,842

7,135 12,391

5,046 10,695

26,576 123,817

24,971 113,537

6,644 12,382

6.243 1L354

511,235 1,833.912 50.050 247.'413 108,123 136,464 419,424 54,622 119,822 10,238 149,019 94,971 117,922 216,118 833,030 801,413 22,826 101,180 48,872 63,990 13,132 376,315 137,345 116,637 129,264

545,580 1,907,612 59,125 272,597 86,758 154,463 445,780 60,952 110,164 143,454 148,685 96,610 120,533 214,848 891,881 901,275 91,300 110,713 211,458 65,719 12,334 428,544 132,155 84,548 133,117

91,008 33,799 6,735 14,420 14,991 16,363 35,271 9,408 22,956 944 12,382 4,634 9,225 11,209 7,111 3,845 7 2,439 31 8,049 465 216 564 1,510 1,620

81,535 39,005 4,886 11,904 8,685 17,706 39,136 18,020 21,144 5,605 11,664 4,667 10,950 11,155 6,392 1,689 1,889 2,001 352 8,832 488 189 578 1,172 1,550

703,133 533,821 406,820 538,491 64,009 78,348 208,562 71,208 74,183 13,980 75,765 43,602 58,173 134,269 170,233 153,643 6,619 30,270 15,830 34,100 18,417 97,097 42,258 24,030 25,101

766,422 537,122 493,572 598,594 60,294 87,637 219,793 71,853 71,078 159,539 74,945 43,844 57,139 136,388 181,713 155,773 35,672 35,814 71,749 35,151 17,665 110,243 39,708 16,644 26,024

736,528 66,170 111,641 88,153 40,037 64,572 125,234 55,461 88,317 4.881 34,828 17,524 26,348 52,842 19,492 10,487 398 4,662 440 29,865 5,488 1,198 2,541 5,044 5,219

829,015 77,134 97,770 76,745 33,979 70,438 132,169 71,840 76,602 46,128 35,127 16.841 27J974 54,572 19,425 5,567 4,686 5,850 3,140 32,518 6,080 1,571 2,608 3,664 5,082

1,439,661 599,991 518,461 626,644 104,046 142.920 333J96 126,669 162,500 18,861 110,593 61,126 84,521 187,111 189,725 164,130 7,017 34,932 16,270 63,965 23,905 98,295 44,799 29,074 30,320

1,595,437 614,256 591,342 675,339 94,273 158,075 351,962 143,693 147,680 205,667 110,072 60,685 85,113 190,960 201,138 161,340 40,358 41,664 74,889 67,669 23,745 111,814 42,316 20,308 31,106

15,648 7,894 14,402 19.583 3,356 5,293 12,838 5,067 6,771 3.442 6J144 3,596 6,037 13,365 14,594 14,921 2,912 6,433 8J35 7.107 3,415 16.383 8J960 7.^269 7,580

17.341 8J082 16.420 2L104 3,04 1 5.855 13Ì537 5J747 6,153 8.942 6J115 3.570 6,060 13.640 15,472 14.667 3,669 4,166 7 489 7Ì519 3.392 18.636 8. 4 i , 3 5.077

A-nmer kungfoii.

1nklnsive Brünig bahn, I nklnsive der St ·ecke Därligen- nterlaken.

£ etriebseröffnun l den 23. Angu 3t 1898.

£ etriebseröffnun ; den 21. Angn st 1899.

I inklusive der S ;recke Därligen -Interlaken.

l etriebseröffnunj j den 21. Juli 899.

E etriebseröffnaiij ; den 17. Juli 899.

I nklusive Scbya ge-Plattebahn.

I nklusive Apple ·l'Iile.

£ etriebseröffnuoj ; den 5. Oktobe r 1898.

£ etriebseröffnan ; den 12. Oktoler 1898.

1Eröffnung der £ trecke Aubonne -Oimel den 27 . August 1890 [ etriebseröffnan ; den 21. Oktob er 1898.

Verte!

: : i '.

: ; i !



Bezeichnung

E ride

Eisenbahnen.

!

1898.

1899.

km.

km.

Anzabt.

Anzahl.

76,348 ' 94,633 10,590 15,731 7,532 43,431 70,916 110,926 38,610 1,045

86,457 93,206 32,587 16,433 5,290 43,419 75,047 119,889 44,245 22,931

45,871 16,342 864,050 31,455 39,950 26,741 60,067 37,857

47,300 15,575 927,005 37,674 42,006 32,814 59,271 47,010 33,361 169,357 43,572 180,400 49,100 22,409 1,017 161,188 32,887 174,737 221,645 293,524 417,450 118,527 163,554 160,954

8

7 7 5 2

18 12 10 9 8 8 7 7 5 3

5,4.

5,49

3,60

3,60

1,80

1,80

1,63

1,68

1,60

1,60

1,51

1,61

1,26

1,26

1,2»

1,28

0,90

0,90

0,88

0,88

0,80

0,80

0,76

0,76

1,02

0,68 0,66 0,66

0,56 0,47

0,37

0,37

0,80

0,30

0,24

0,24

0,16

0,16

0,14

0,14 0,12

1

0,10

0,10

23,oo

23,00

16,03

18,18

10,98

14,62

11,98

11,93

11,80

11,80

i 10,87

10,87

,

9,23

9,28

7,68

7,68

5,27

7,54

5,50

5,60

4,46

4,46

3,38

3,88

3,84

3,84

2,54

3,1l

3,07

3,07

2,38

2,88

1,74

1,74

6,60

i

Personen.

1899.

i

l

der

1898.

18 12 10 9 8

1.65

1,65

1J42

1,42 0,64 0,50

Transport-Einnahmen.

Verkehrsmeng-en.

Betriebslängen.

Arth-Rigibahü Gornergratbahn 14 Monte Generoso Brienzer Rothhornbahn Glyon-Rochers d e Naye Rorschach-Heiden Vitznau-Rigibahn 15 Pilatusbahn .

.

. . . .

. . .

Lauterbrunnen-Murren Stanserhornbahn Lausanne-Ouchy Biel Magglingen Beaten bergbahn Salvatorebahn Rheineck- Walzenhausen . . . .

Cossonay-gare J . S. -- ville . . . .

Gurtenbahn 17 Biel-Leu bringen la Bürgenstockbahn Römerhof-Dolderbahn 19 . . . .

Reichenbachfallbahn 2 ° Schatzalpbahn 21 Territet-Glyon Lausanne-Signal 22 Ecluse-Plan St. Gallen-Mühleck Lugano-Bahnhof Zürichbwgbahn .

. . .

Gütsehbahn Neuveville-St. Pierre (Freiburg) 2a .

Marzilibahn Stadt. Straßenbahn Zürich z4 .

Tramways Lausannois 25 .

Kant. Straßenbahnen Basel Altstätte n-Berneck .

Vevey-Montreux-Chillon 2 6 .

Trambahn St. Gallen

. .

Tramways d e Neuchâtel 27 . . . .

Luzerner Tramway 28 Zürich-Ö'rlikon-Seebach Elektrische Straßenbahn Lugano Zentrale Zürichbergbahn . . . .

Bex-Gryon-Villars 29 Tramway de la Chaux-de-Fonds 30 .

ZUrich-Höngg 8 1 Industriequartier-Straßenb. Zürich 32 Wintert hur-Töß 3 3 . . .

St. Moritz-Dorf-Bad Tramwa.y de Fribourg Waldha us-Hotel Dolder 34u ° d 3U . .

Riffelalp bahn 86 o""1 36

156,534 39,407 119,709 47,068 154,454 176,295 225,839 251,905 446,741 109,398 156,164 6,685,924 7,746,261 2,815,245 7,288,996 447,534 1,608,060 2,010,000 3,077,128 782,049 1,585,371 448,451 776,855 47,002 440,009 143,454 791,625 333,240 49,896 373,633

GUter, inkl. Gepäck.

!

1898.

1899.

Tonnen.

Tonnen.

5,079 3,652 40 238 21

2,829 4,777 121 666 49

23,506 3,340 172

26,588 4,613 180 31

924 49 108,705 95 1,034

789 48 122,593 149 1,284

303 466

253 519 514 304 666

274 509 20

18 1

Personen.

1898.

Fr.

Fr.

Fr.

53,232 26.587 2J026 4,414 581 6,359 66,479 39,927 3,385

28,968 35,003 6,793 5,285 1,050 7,294 80,551 57,026 3,754 234

130,889 51,490 119,034 19,267 47,709 47,121 25,855 10,266

140,545 45,192 122,423 19,105 50,066 59,578 25,882 10,165 14,497 42,299 40,625 50,881 19,162 16,202 907 111,377 6,544 19,357 24,647 34,788 39,720 33,893 13,398 11,080

28,452 2,590 109,109 1,600 14,869

27,395 2,346 125,725 2,452 16,659

2,384 2,298

833 2,093 891 3.077 4,'l66 662 167 16 37 7,504 49 341 1,075 1,650 308 100

19

25

954,406 1,205,615 398,976 815,773 73,340 260,580 309,003 313,719 132,948 12,307 262,617 45,214 131,857 21,157 51,161 50,084 140,512 60,781 18,186 30,749

13,725

12,631

1,827 4,199

2,317

1,460 480



20.205 25J150 32,553 42,612 31,593 10,746

7.336,036 9,'445,570 3,273,098 7,474,920 430,365 1,645,881 2,372,000 2,886,833 971,239 107,753 1,682254 497.918 966,636 146,821 552.710 354451 1,181,673 609,456 107,005 383,728

79 86 12

115

5,360

Z

1

915,787 992,769 326,530 776,447 70,269 257,044 277,274 312,238 112,017 249,164 42,754 109,195 6,701 41,151 19,984 93,610 33,369 16,258 38,052

2,981 3,968 95 162

10,319 345 899 2,037 328 75

F,

Fr.

526,891 229,823 251,209 65,613 24,864 168,750 156,645 516,860 264,664 82,376

1

159,341 54,080 228,143 20,867 62,578 47,121 28,239 12,564

167,940 47,538 248,148 21,557 66,725 59,578 26,715 12,258 15,388 45,376 44,791 51,543 19,329 16,298 944 118,881 6,593 19,698 25,722 36,438 40,028 33,993 13,398 11,080

45,119 43,312 33,392 18,520 117,336 20,550 26,049 34,590 42,940 31,668 10,746 929,512 992,769 326,530 778,274 74,468 257,044 277,274 313,698 112,497

| |

660

5,445

;

249,164 42,754 109,195 7,361 41,151 19,984 93,610 33,369 16,258 38,052

!

A-nmcz-kung^en.

Betriebseröffnnng den 20. August 1898.

Inbegriffen die Anteile der Arth-Eigibahn an der Strecke Staffelhöhe-Eigikulm.

Betriebseröffnung der I.Sektion (Kl. Scheidegg-Eigergletscher) den 20. September 1898, der U. Sektion (Eigergletscher-Rothstock) den 2. August 1099.

"s Bctriebseröffnung den 12. September 1899.

<19 Betriebseröffnung den 20. Januar 1898.

Betrieb vom 21. November bis 18. Dezember 1898 infolge Umbau des Seilantriebes eingestellt.

10 Bctriebseröffnang den 8. Juni 1899.

21 Betriebseröffnung den 24. Dezember 1899.

'" Betriebseröffnung den 18. Oktober 1899.

'" HetricbseröffiLui'g den 4. Februar 1899.

" Betriebseröffnung der Linie Hauptbahnhof-Heuriedt den 24. Dezember 1898, der Linien Bellevue-Paradeplatz- Bahnhof Enge nnd Kreuzplatz-Leonhardsplatz den 14. Jannar 1899.

's Betriebseröffnung der Linie Place de Chaudron-Prilly den 11. Februar 1899.

" Betriebseröffnung der Strecke Trait-Planehes den 6. Jali 1898.

-'' BetriebseröffnuDg Nenchâtel-Serrières den 20. Mai 1899.

"«,,ßctriebseröffiiung den 8. Dezember 1899.

" Betriebseröffnung der I.Sektion (ßex-ßevienx) den 10. September" 1898.

30 Eröffnung neuer Linien in Rues du Versoix nnd des Armes reunies anfangs Juli, in der Rue de l'Hôpital den 2(i. Juli 1898 und in der Rue de la Charriiire und der Eue du College den 11. Dezember 1899.

31 Uotriebseröfl'nuiig den 27. August 1898.

" Betriobseröffnung den 2;!. April 1898.

" Bctriebseröfinung den 13. Juli 1898.

" lietricbseröffnung den 5. Juli 1899.

35 Butriebsuröffuung den 13. Juli 1899.

sn Angaben von den Verwaltungen nicht erbältlich.

u 11 16

Durchschnittlicher ; Ertrag pro Kilometer.

1898.

1899.

478,174 224,400 85,799 59,739 33,790 177,412 140,193 464,754 236,289 2,674

j

|

;

Total.

i 1898.

1899.

497,923 194,820 244,416 60,328 23,814 161,456 76,094 459,834 260,910 82,142

9 432 250

1898.

Fr.

107,017 360 203

1899.

424,942 197,813 83,773 55,325 33,209 171,053 73,714 424,827 232,904 2,674

42,138 39,344 33,297 18,358

!

Güter, Gepäck und Vieh.

'

1899.

Fr.

Fr.

26,565 18,700 8,580 6,638 4,224 22,177 20,028 66,393 47,258 7,227

29,272 19,152 25,121 7,290 3,108 21,094 !

22,378 .

73,837 : 52,933 .

107,464

30,590 13,205 137,860 13,225 41,703 39,456 21,372 9,965 49,639 50,418 53,965 64,429 25,433 78,355 66,245 216,147 68,144 53,238 85,740 151,825 250,175 242,807 133,980 110,800

40,414 73,757 29,739 65,237 6,590 23,647 30,041 40,846 21,347 .

45,303 9,586 32,306 7.217 21,103 18,852 57,079 40,694 9.853 26J760

42,045 66,645 27,364 68,574 6,490 23,972 33,478 40,998 19,902 28,363 47,749 10,138 39,011 7,965 17,702 16,314 59,039 34,932 11,022 21,654

29,024 15,022 126,746 12,802 39,111 31,198 22,591 10,215 53,081 52,183 41,740 24,368 213,338 55,541 86,830 144,125 268,375 226,200

967,037 1,205,615 398,976 818,090 73,340 260,580 309,003 314,866 132,948 12,307 262,617 45,214 131,857 26,602 51,161 50,084 140,512 60,781 18,186 j 30,749 j

i

:

, !

; i '

303

Lasten der Betriebsrechnung abzuschreiben, wovon Fr. 224,602.16 für zu viel verrechnete Bauzinse auf den für Erstellung der Linien Thalwil-Zug und Eglisau-Schaffhausen verwendeten Anleihen.

Gegen diese beiden Beschlüsse hat die Nordostbahn den Rekurs an das Bundesgericht ergriffen. Während des Prozeßverfahrens hat sie jedoch Ziffer l der Verfügung vom 27. Dezember 1897 anerkannt. Der Streit drehte sich daher nur noch um die Frage, ob die Nordostbahn berechtigt sei, auf den von den betreffenden Anleihen herrührenden Baugeldern zu Lasten der Baurechnung sogenannte Durchschnittszinse zu berechnen, oder ob sie sich auf den effektiven Betrag der bezahlten Anleihenszinse zu beschränken habe.

Die beiden Rekurse wurden in getrennten Prozeßverfahren verhandelt, dagegen vom Bundesgericht einheitlich beurteilt. Laut dem bezüglichen Urteil vom 16. November 1899 sind beide Rekurse als unbegründet abgewiesen worden, und es sind somit die sämtlichen von der Nordostbahn beanstandeten Abschreibungen im Totalbetrage von Fr. 788,490. 90 vorzunehmen. Deren Ausscheidung vom Bauconto hat bereits stattgefunden.

Im Berichtsjahre vollzog sich die gesetzmäßige P r ü f u n g u n d G e n e h m i g u n g d e r R e c h n u n g e n u n d B i l a n z e n p r o 1898 von 100 verschiedenen Bahnunternehrmmgen. Bei der Abfassung dieses Berichtes standen noch die Jahresrechnungen pro 1897 und 1898 für die dem Kanton Neuenburg gehörende Schmalspurbahn Ponts-Sagne-Chaux-de-Fonds aus.

Die Brienz-Rothornbahn, die Gießbachbahn, der Tramway Bellavista am Monte Generoso, sowie der Tramway in Murren: sind Eigentum von Privatpersonen, welche laut Rechnungsgesetz; von 1896 ebenfalls zur Vorlage der Rechnungen verpflichtet sind.

Bis dahin wurde jedoch mit Rücksicht auf die allgemeinen Verhandlungen betreffend die Bestimmung von Reinertrag und Anlagekapital, sowie der Rücklagen für Erneuerung die Einsendung der Rechnungen nicht verlangt ; wir begnügten uns mit der Einlieferung der nötigen Angaben für die Eisenbahnstatistik.

Aus dem gleichen Grunde wurden die ausländischen Unternehmungen, welche auf Schweizergebiet einzelne Bahnstrecken besitzen, bisher zur Einlieferung der gesetzlichen Rechnungsausweise nicht angehalten.

Die dem Rechnungsgesetz entsprechende Revision der Baurechnung der Neuenburger Jurabahn (Eigentum des Kantons Neuen-

"304

bürg) ist aus den schon im letzten Bericht angeführten Gründen ebenfalls noch nicht durchgeführt.

Die Behandlung und Anerkennung pro 1898 vollzog sich ohne Anstände.

der Jahresrechnungen

Wir unterlassen es, auf alle Einzelheiten der erledigten Bahrirechnungen näher einzutreten, weil die schweizerische Eisenbahnstatistik für das Jahr 1898 einläßliche Angaben enthalten wird.

Die nachfolgenden Zusammenstellungen beziehen sich, wie bisher üblich, nur auf zwei wesentliche Punkte, nämlich auf die Änderungen im Bestände der A n l a g e k o s t e n und der z u a m o r t i s i e r e n den V e r w e n d u n g e n . Bezüglich der hiernach aufgeführten Bauverwendungen bemerken wir, daß in denselben sowohl die vom Bundesrate auf Bauconto anerkannten Bauausgaben, als auch solche Verwendungen inbegriffen sind, welche auf die im Bau befindlichen Linien und Objekte entfallen und der gesetzmäßigen Prüfung durch ·die Bundesorgane erst noch zu unterstellen sind.

Bauverwendungen der schweizerischen Eisenbahnunternehmungen.

Ba «ausgaben pro 1!898 für alte Linien. für neue Linien.

im ganzen.

Fr.

Fr.

Fr.

a. Lokomotivbahnen.

Centralbahn Aargauische Südbahn Wohlen-Bremgarten Gotthardbahn Jura-Simplon-Bahn .

Bödelibahn Bière-Morges Apples-L'Isle Bulle-Romont Fribourg-Morat Spiez-Erlenbach . . .

Thunerseebahn . . . . ' Val-de-Travers Viège-Zermatt Nordostbahn Bötzbergbahn Vereinigte Schweizerbahnen .

Toggen burgerbahn

3,074,723 691 519 2,685,184 3,486,289 49,448 10,293 4,367 42,415 -- --

. .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Übertrag

35,824 16,500 29,498 4,881,537 30,054 832,939 28,200 15,186,513

-- -- --

1,001,490 1,577,236 -- -- -- 1,281,808 110,576 -- -- 994,040 --

4,965,150

Totalausgaben bis Ende 1898.

Fr.

3,074,723 691 519 3,686,674 5,063,525 49,448 -- 10,293 4,367 42,415 1,281,808 110,576 35,824 16,500 29,498 5,875,577 30,054 832,939 28,200

132,588,798 12,013,756 1,230,357 275,063,087 294,614,364 1,787,378 1,876,210 731,011 2,871,043 1,281,808 1,539,748 5,186,519 1,178,334 5,480,743 237,931,329 29,180,991 82,782,913 4,028,200

20,151,663

1,091,366,589

--

co g

Bauausgaben pro 1898 für alte Linien, für neue Linien.

im ganzen.

Fr.

Fr.

Fr.

co o

Totalausgaben bis Ende 1898.

Fr.

a. Lokomotivbahnen.

Übertrag Wald-Rüti Emmenthalbahn Jura Neuchatelois Ponts-Chaux-de-Ponds Neuchâtel-Boudry . . . . . . .

Kriens-Luzern-Bahn Langenthal-Huttwil Huttwil-Wolhusen Orbe-Chavornay Seethalbahn .'

Sihlthalbahn Südostbahn Tößthalbahn Ütlibergbahn Appenzellerbahn Appenzeller Straßenbahn Bern-Muri-Worb Berner Oberlandbahnen Bex-Gryon-Villars

15,186,513 4,000 28,540 120,533 22,475 136,790 -- 40,169 45,797 -- 178,339 103,719 3,560 86,005 36,461 18,761 905 -- 5,768 --

4,965,150 -- -- -- -- -- -- -- -- -- 2,865 1,699 -- -- -- -- -- 726,937 -- 548,726

20,151,663 4,000 28,540 120,533 22,475 136,790 -- 40,169 45,797 -- 181,204 105,418 3,560 86,005 36,461 18,761 905 726,937 5,768 548,726

1,091,366,589 1,290,918 5,174,517 7,143,262 611,475 1,110,761 372,980 1,321,744 2,188,976 453,143 2,612,052 4,024,030 12,374,924 7,832,694 1,581,929 4,182,110 1,948,688 726,937 5,052,066 548,726

Übertrag

16,018,335

6,245,377

22,263,712

1,151,918,521

O5

Banausgaben pro 189S für alte Linien.

für neue Linien.

im ganzen.

Fr.

Fr.

Fr.

a. Lokomotivbahnen.

Übertrag Birsigthalbahn Brenets-Locle . . .

. . .

Frauenfeld -W il Genève -Veyri er Grütschalp-Mürren Lausanne-Bchallens · Central Vaudois Rhätische Bahn Rigi-Scheidegg-Bahn Saignelegier-Chaux-de-Fonds . . . .

Sissach-Gelterkinden Stansstad-Engelberg Tramelan-Tavannes . . .

. .

Voies étroites Genève Waldenburgerbahn Yverdon-Ste-Croix Arth-Rigibahn Brienz-Rothornbahn .

Generosobahn

16,018,335 28,868 3,163 34,468 206,834 5,800

6,245,377 --

163,651

267,705

431,356

33,937 15,835 --

-- -- 1,833,931

33,937 15,835 1,833,931

12,141 3,012 17,895 62,531

-- -- -- --

Übertrag

16,606,470

-- -- --

8,347,013

22,263,712 28,868 3,163 34,468 206,834 5,800

12,141 3,012 17,895 62,531

24,953,483

Totalausgaben bis Ende 1898.

Fr.

1,151,918,521 1,036,016 913,205 745,237 710,439 601,404 1,335,488 528,860 14,293,164 65,500 1,747,972 399,207 1,833,931 535,513 6,783,167 436,048 2,963,949 6,364,293 381,248 369,924 1,193,963,086

co o

Bauausgab cn pro 189$ im ganzen.

für alte Linien. für neue Linien.

Fr.

Fr.

Fr.

Totalausgaben bis Ende 1898.

Fr.

a. Lokomotivbahnen.

Übertrag Glion-Naye Gornergratbahu ihn Jungfraubahni Pilatusbahn Rigibahn .

eiden 3ahn

16,606,470 7,974 -- -- 4,095 2,794 80,929 178,459

8,347,013 -- 3,006,752 2,691,445 -- -- -- --

24,953,483 7,974 3,006,752 2,691,445 4,095 2,794 80,929 178,459

304,893

304,893 5

1,193,963,086 2,240,624 3,006,752 2,691,445 2,351,331 2,283,998 2,265,369 4,741,536

b. Drahtseilbahnen.

Beatenbergbahn ihn Biel-Leubringen >en D^ Biel-Magglingen gen Bürgenstock bahn Cossonay g: re-ville Dolderbahn Ecluse-Plan Gießbachbahn ,n Gütschbahn Lausanne-Ouchy ichy

-- --

-- -- -- 6,000 1,857 22,189

5,000 2,611 11,959 Übertrag

16,882,245

-- -- -- , -- -- --

14,350,103

--

5,000 2,611 11,959

681,337 304,893 450,000 265,000 432,706 290,039 249,558 166,000 181,088 3,463,392

31,232,348

1,220,028,154

6,000 1,857 22,189 ï

40 O OD

Bai[ausgaben pro 189» für alte Linien. für neue Linien.

Fr.

Fr.

.

)rahtseilbahnen.

Übertrag

16,882,245 -- --

i-Grütschalp .tseilbahn Marzilibahn Ragaz -Wartenstein istein Rheineck -Wa Izenhausen Salvatprebahn St. Gallen-Mühleck ileck Stanserhornbahn hn Territet-Glion Zürichbergbahn in . . .

. .

--

775 897 600

--

-- -- 1,807 902

14,350,103 -- --

-- -- -- -- -- -- --

-- -- --

im ganzen.

Totalausgaben bis Ende 1898.

Fr.

Fr.

31,232,348 -- --

775 897 600

-- -- 1,807 902

1,220,028,154 850,670 188,744 70,842 261,832 537,586 615,774 290,087 1,496,445 610,809 273,594 559,704 550,020 2,592,062 20,000 1,154,733 208,924 137,687 1,230,447,667

:. Tramways.

>nne-Gimel Altstätten-BernDeck e ck ibahnen Basler Straßenbah; Tramway Bellavis lavista Berner Tramways vavs la Chaux-de-Fonds Fribourg Übertrag-

-- 4,487 155,881 -- 3,832

292,403 -- -- --

16,117

87,781 --

292,403 4,487 155,881 -- 3,832 87,781 16,117

17,060,925

14,730,287

31,791,212

co g

W

Bauausgaben pro 1898 im ganzen.

für alte Linien. für neue Linien.

Fr.

Fr.

Fr.

c. Tramways.

17,060,925 Übertrag Tramways Lausannois Tramway Lugano -- 1,017 Tramway Murren Tramways de Neuchâtel 97,654 -- Rolle-Gimel Tramway in St. Gallen Tramway in St. Moritz 27 Stansstad-Stans -- Tramways suisses -- 6,227 Vevey-Chillon --.

Winterthur-Töß Centrale Zürichbergbahn 7,147 Stadt. Straßenbahnen in Zürich .

21,837 Zürich-Hardturm -- -- Zürich-Höngg Zürich-Örlikon-Seebach -- Zusammen

17,180,346

14,730,287 208,076

31,791,212 208,076 -- 1,017

-- 66,252 471,669 240,618

163,906 471,669 240,618 · 27 -- -- -- 6,227 -- 132,896 132,896 212,801 212,801 -- 7,147 1,202,813 1,180,976 568,496 568,496 302,649 302,649 259,370 259,370 18,374,090

35,554,436

H^

Totftlausgaben bis Ende 1898.

Fr.

1,230,447,667 1,767,336 197,696 10,600 597,503 471,669 1,314,113 351,013 238,400 3,678,434 888,962 212,801 820,807 3,203,370 568,496 302,649 1,414,455 1,246,485,971

°

311 Es entfallen : a. von den Verwendungen auf a l t e , bestehende Linien auf: 1. Bahnanlage und feste Einrichtungen . . Fr. 9,889,052 2. Rollmaterial ,, 6,681,342 3. Mobiliar und Gerätschaften ,, 609,952 Total

Fr. 17,180,346

b. von den Verwendungen auf n e u e , erst eröffnete oder im Bau befindliche Linien auf: 1. Bahnanlage und feste Einrichtungen . . Fr. 16,124,578 2. Rollmaterial.

,, 2,095,525 3. Mobiliar und Gerätschaften ,, 153,987 Total

Fr. 18,374,090

Unter den pro 1898 gemachten Ausgaben für die a l t e n , im Betrieb befindlichen Bahnanlagen und festen Einrichtungen treten als bedeutend hervor: Centralbahn : Umbau des Bahnhofes Ölten Fr. 1,108,137 Umbau des Bahnhofes Luzern und der Zufahrten ,, 659,792 Nordostbahn : Umbau und Erweiterung des Bahnhofes Zürich . ,, 3,170,612 Die im gleichen Jahre verrechneten Baukosten für neu eröffnete oder im Bau befindliche Bahnstrecken sind, soweit es sich um neu geschaffene Unternehmungen handelt, der vorstehenden allgemeinen Darstellung zu entnehmen.

Von den Verwendungen der alten Unternehmungen für Neubauten sind zu erwähnen : Gotthardbahn : Nördliche Zufahrtslinien (Nachträge) Fr. 1,001,490 Jura-Simplon-Bahn : Simplondurchstich . . ,, 1,577,236 Nordostbahn : Nachtragsausgaben für die neuen Linien ,, 994,040 RhätischeBahn: Landquart--Thusis--Bngadin und Reichenau--Ilanz ,, 267,705

312

Zu amortisierende Verwendungen.

Neue Verluste pro 1898

Abschreibungen pro 1898

Stand Ende 1898

Fr.

Fr.

Fr.

a. Lokomotivbahnen.

Centralbahn Gotthardbahn .

.

Jura-Simplon-Bahn . .

Bödelibahn Biere-Morges Apples-L'Isle Fribourg-Morat Spiez-Erlenbach Val-de-Travers Viège-Zermatt Nordostbahn . .

.

Vereinigte Schweizerbahnen Neuchâtel-Boudry Langenthal-Huttwil Huttwil-Wolhusen . .

Orbe-Chavornay Seethalbahn Sihlthalbahn Südostbahn Bern-Muri-Worb Berner Oberlandbahnen . .

Bex-Gryon-Villars Brenets-Loole Frauenfeld-Wil . .

Genève-Veyrier .

Lauterbrunnen-Mürren . .

Central Vaudois .

. . .

Rhätische Bahn Saignelegier-Chaux-de-Fonds Stansstad-Engelberg Voies étroites Genève Glion-Naye

.

. .

4,250,000

728,315 340,071 61,506

419

120,538 1,000 1,969 . .

. .

297,637 93,371 44,711

. .

9,110

. .

. .

.

9,631 9,062 2,899 114 22,251 6,503 4,114 492

797

-- 12,000 700,000 451,400 2,223 2,400

500 6,000 4,713 14,000 383 22,114 1,000 2,850 3,303 5,492 35,000

. .

Übertrag

53,560 15,100 6,000 4,928,178

16 375,447 17 500,502 12,569,196 10966 28203 2903 120,538 65,305 1,969 200,396 15,860,930 8,362,992 99,854 7,200 23,885 7,978 30,000 50,000 24,994 2,516 138,000 21,251 3,200 4,114 60,000 25,993 106,741 7,633 53,560 282,043 34,166

2,413,370 72.082,475

313

Neue Verloste pro 1898 Fr.

Übertrag.

4,928,178 300,000 175,000

Gornergratbahn Jungfraubahn WeDgenialpbâhu

Abschreibungen pro 1898

Stund Ende 1898

Fr.

Fr.

2,413,370 72,082,475 300,000 175,000 -- 20,000 197,115

b. Drahtseilbahnen.

Biel-Leubringen Bürgenstockbahn Cossoûay gare-ville Dolderbahn Ecluse-Plan Gütschbahn Ragaz-Wartenstein Rheineck-Walzenhausen . . . .

Salvatorebahn Territet-Glion

13,921 10,500

1,000 5,750

54,111

2,000 1,400 -- 909 1,126 5,700 1,000

12,921 7,000 14,612 62,700 2,274 126,837 3,637 21,000 21,800 --

.

2,609 39,801 34,726

1,000 404 1,500 978 3,700 8,000 3,750 -- 407 1,406 20,360 580 73,008 2,160 290

5,696 8,296 4,964 9,000 50,581 33,385 20,013 9,650 815 -- 120,339 5,000 530,553 37,641 34,436

Zusammen

5,626,305

2,569,798

73,897,740

-- __ 1,126 600 --

c. Tramways.

Allaman-Aubonne-Gimel . . .

Altstätten-Berneck Berner Tramways Tramway de la Chaux-de-Fonds Tramway d e Fribourg . . .

Tramways Lausannois Tramways d e Neuchâtel . . .

Rolle-Gimel Tramway i n S t . Moritz . . .

Tramways suisses Vevey-Chillon Centrale Zürichbergbahn . . .

Stadt. Straßenbahnen in Zürich Zürich-Hardturm Zürich-Höngg . . . . . .

Bundesblatt. 52. Jahrg. Bd. 11.

.

997

.

.

--

.

.

.

.

1,340 67 8,788 3,976 9,650 -- -- 41,049

21

314 Die ungetilgten Verluste beziffern sich nach dieser Aufstellung auf Ende 1898 im ganzen auf . . . .

Fr. 73,897,740. -- auf Ende 1897 waren vorhanden . . . . ., 70,841,233. --Die Verminderung beträgt also pro 1898

.

Fr.

3,056,507. --

gegenüber von Fr. 3,902,096. -- im Vorjahr.

Bei der Vergleichung der beiden Endresultate ist in Betracht zu ziehen, daß dieselben durch außerordentliche Rechnungsposten der Jura-Simplon-Bahn beeinflußt sind. Anno 1897 hat diese Verwaltung Emissionskosten auf Anleihen im Betrage von Franken 3,025,032 abgeschrieben, und pro 1898 wurden dem Amortisationsconto Fr. 4,250,000, welche die Entschädigung an westschweizerische Kantone für den Loskauf von den in den einzelnen Konzessionen ausbedungenen Heimfallsrechten betreffen, neu belastet. Den beteiligten Kantonen werden bekanntlich, anläßlich der Finanzierung des Simplondurchstiches, Fr. 4,250,000 in Simplon-Subventions-Aktien als Gegenwert für die abgelösten Ansprüche ausgehändigt.

Die R e v i s i o n der A m o r t i s a t i o n s p l ä n e im Sinne von Art. 14 des Rechnungsgesetzes ist noch nicht vollzogen, weil es zweckmäßig erschien, vorerst die gesetzmäßige Bereinigung der Erneuerungsfonds abzuwarten, um dann die sich ergebenden Ausfalle im Sollbestand der Fonds ebenfalls in Berücksichtigung zu ziehen. Die Verminderung der Verluste erfolgte daher auch im Jahre 1898 noch nach früher vereinbarten Ansätzen oder auf Grund provisorischer Verständigung.

Hinsichtlich der N e u b e o r d i i u n g d e s E r n e u e r u n g s f o u d s nach Vorschrift des Rechnungsgesetzes ist zu bemerken, daß die Frage betreffend die Festsetzung der Einlagen für die Hauptbahnen zurzeit dem Bundesgericht zur Entscheidung vorliegt. Der im letzten Jahresbericht vorgesehene nochmalige Verständigungsversuch unter Berücksichtigung von Messungsergebnissen über die Schienenabnützung bei den schweizerischen Haupthahnen, sowie bei deutschen Bahnen fand im Mai 1899 statt und verlief resultatlos. Der Bundesrat setzte darauf unterm 12. Juni, unter Würdigung der Dotierungsvorschläge der Bahriverwaltungen und der Experten, sowie der Berichte des Eisenbahndepartements, das Regulativ betreffend die Erneuerungsfonds der schweizerischen Hauptbahnen fest und erließ an die Verwaltungen derselben die Einladung, die Einlagen vom Jahr 1896 an, gestutzt auf die Ansätze des Regulativs, zu berichtigen. Dieser Beschluß ist mit dem

315

bezüglichen Berichte des Eisenbahndepartements im Bundesblatt (Band III, pag. 946) mitgeteilt worden. Die genannten Bahnverwaltungen legten jedoch gegen die Verfügungen des Bundesrates unterm 12. Juli 1899 beim Bundesgerichte Rekurs ein und verlangten die Gutheißung eines Regulativs, welches für sie wesentlich günstigere Ansätze und Vorschriften enthält. Am 30. Oktober 1899 wurde dem Bundesgerichte die Antwort auf den Rekurs eingereicht.

Die Bestimmung der Brneuerungs-Rücklagen für die Nebenbahnen kann erfolgen, sobald die Normen für die Hauptbahnen festgesetzt sein werden. Inzwischen bemessen die Nebenbahnen ihre Einlagen in den Erneuerungsfonds nach bisherigen Grundlagen oder gemäß provisorischer Vereinbarung mit dem Eisenbahndepartement.

Hier anschließend ist zu berichten, daß das Bunaesgericht die in früheren Berichten erwähnten Rekurse der Gotthardbahn und der Nordostbahn gegen die vom Bundesrate verfügten p r o v i s o r i s c h e n E i n l a g e n in den Erneuerungsfonds pro 1896 und die folgenden Jahre mit Urteil vom 16. November 1899 als gegenstandslos erklärte, weil die frühern provisorischen Verfügungen des Bundesrates durch einen definitiven Entscheid desselben ersetzt worden seien und daher kein rechtliches Interesse der Rekurrenten mehr an einem Entscheide über die provisorischen Verfügungen bestehe.

b. Vollziehung des Hülfskassengesetzes.

Im Jahre 1899 sind nach vorausgegangener Prüfung folgende Statuten und Bilanzen von Hülfskassen vom Bundesrate genehmigt worden : 1. Die Statuten der Hüli'skasse für die Beamten und Angestellten der Gotthardbahn.

2. Ein Nachtrag zu den Statuten dei1 Hülfskasse für die Beamten der Centralbahn.

·i. Die Statuten der Hülfs- und Pensionskasse für die Angestellten der Thunerseebahngesellsehaft.

4. Die Statuten des Kranken- und Unterstützungs-Vereins der Beamten und Angestellten der Önsingen-Balsthalbahn.

5. Die Statuten der Krankenkasse für die Augestellten der Eisenbahn Freiburg-Murten.

316 (i. Die Statuten der Krankenkasse für die Angestellten der Drahtseilbahn Neuveville-St. Pierre in Freiburg.

7. Die Statuten der Kranken- und Unterstützungskasse für die Angestellten und Arbeiter der Trambahn St. Gallen.

8. Die Statuten der Dienstalterskasse für die Angestellten und Arbeiter der Burgdorf-Tlum-Bahn.

9. Die technische Bilanz der Hülfskasse für die Beamten und Angestellten der Dampfschiffgesellschaft für den Thuner- und Brienzersee per 31. Dezember 1897.

Sodann wurden die Bahnunternehmungen Winterthur-Töß, Biel-Leubringen, Zürich-Hardturm, Bex-Villars, Bern-Worb, RolleGimel und die Gurtenbahn, welche nach dem Wortlaut ihrer Konzessionen verpflichtet sind, für das Personal eine Kranken- und Unterstützungskasse zu errichten oder dasselbe bei einer Anstalt zu versichern, eingeladen, die nötigen Anordnungen zu treffen.

Alle Verwaltungen entschlossen sich zur Versicherung bei einer dritten Anstalt.

Gernäss Art. 3, Absatz 2, des Hülfskassengesetzes hätten die Verwaltungen der Nordostbahn und der Centralbahn, nach Ablauf einer fünfjährigen Periode, je eine neue, auf Ende 1894 berechnete versicherungstechnische Bilanz der Pensionskassen und die Verwaltung der Jura-Simplon-Bahn eine solche auf Ende 1895 vorlegen sollen. Diese Berechnungen waren jedoch auf die genannten Fristen nicht erhältlich. Von den Bahnverwaltungeu wurde das Ausbleiben derselben damit begründet, daß der mit der Aufstellung der Bilanzen beauftragte Experte auf Ausführung des Mandates verzichtet habe und infolgedessen die Bestellungneuer Experten erforderlich geworden sei. Die Bahndirektionen ersuchten unter Hinweis auf diese Verhältnisse um die Bewilligung, die Berechnung der Bilanzen auf spätere Zeitpunkte basieren zu dürfen. Der Bundesrat hat diesem Verlangen entsprochen ; er gestattete der Nordostbahn unterm 12. August 1898 die Hülfskassabilanz auf Ende 1897, und der Centralbahn und der JuraSimplon-Bahn unterm 10. und 17. Februar 1899 die Bilanzen auf Ende 1898 zu erstellen. Zur Zeit sind alle drei Bilanzen noch ausstehend.

Für diejenigen Hülfskassen, welche den Bestimmungen in Art. 2 und 3 des Hülfskassengesetzes unterstellt sind, lassen .wir, wie gewohnt, nachstehend eine Zusammenstellung dei- Bilanzen auf Ende 1898 folgen.

''

Bilanzen der Hülfskassen auf Ende 1898.

Letzte A versicherungstechnische Berechnung Vorhandenes auf Ende Vermögen.

ßozciciiniiii^ d6r li-ftsscn«

1. Hülfskasse für die Beamten der Schweizerischen Centralbahn 2. Hülfskasse für die Beamten und Angestellten der Gotthftrdbahn . . . . · · .

3. Hülfs- nnd Pensionskasse für die Angestellten der Jura-Simplon-Bahn . .

4. Gegenseitige Kranken- nnd 'Unterstützungskasse für die ständigen Arbeiter und Bediensteten beiderlei Geschlechts 5. Pensions- und Hülfskasse für die Angestellten der Schweiz. Nordostbahn .

6. Hülfskasse für die Beamten und Angestellten der Vereinigten Schweizerbahnen 7. Hülfskasse für die Beamten und Angestellten der Emmenthalbahn . . .

8. Hülfskasse für die Beamten und Angestellten der Schweiz. Seethalbahn .

9. Unterstützungs- und Pensionskasse für die Angestellten der Dampfschiffgesellschaft des Vierwaldstättersees . . .

10. Hülfskasse für die Beamten nnd Angestellten der Dampfschiffgesellschaft des Thuner- nnd Brienzersees . . .

Total

Fei s si v e i>.

lü t i ve ii.

Deficit.

Total der Aktiven,

Deckungskapital.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

1889

5,638,(Ü4

1,498,174

7,136,798

7,136,798

7,136,798

1894

4,243,347

4,243,347

4,243,347

4,243,347

1890

8,917,423

1,106,564 10,053,987 10,058,987

1895

391,027

38,198

429,225

Total Reserve. der Passiven.

Ff.

--

429,225

Fr.

10,053,987

429,225 :

1889

8,0.73,893

1,960,152 10,034,045 10,034,045

10,034,0 15

1895

2,339,494

2,125,270

4,464,704

4,461,764

1894

251,210

1895

64,99 i

·954

65,945

65,945

1894

427,691

65,694

493,385

493.3H5

1897

173,181

103,900

277,081

277,081.

. . . . 30,050,881

'251,210

--

4,464,764 226,377 24,833

--

251,210 65,945 493,385

__

277,081

6,898,906 37,449,787 37,424,954 24,833 37,449,787 ,

co h-h -a

318

c. Vollziehung des Bundesgesetzes vom 20. Dezember 1879 betreffend die Sicherstellung der Hülfskassefonds und der Barkautionen des Eisenbahnpersonals.

Die im Jahre 1899 eingelangten Rechnungen und Bilanzen betreffend das Jahr 1898 sind nach Gesetz geprüft worden. Das Vermögen der Pensionskassen der Eisenbahnen betrug per Ende 1898 Fr. 29,558,982. Davon waren Fr. 461,689 oder l.so % in den Passiven der Gesellschaftsbilanzen inbegriffen und im Sinne des Gesetzes vom Vermögen der Gesellschaften noch auszuscheiden.

Das Vermögen der Krankenkassen, Sparkassen und Unterstützungsfonds bezifferte, sich auf Ende 1898 auf Fr. 1,812,633. Hiervon fanden sich in den Passiven der Gesellschaftsbilanzen eingeschlossen Fr. 42,231 oder 2.38 %.

Die Barkautionen des Personals betrugen Ende 1898 Fr. 1,280,113, wovon Fr. 20,994 oder l.M % noch nicht ausgeschieden waren.

d. Versicherungsverträge gegen Unfall.

Die Eisenbahngesellschaften Zürich-Hardturm, Bex-Villars, Bern-Worb, ßolle-Gimel, Neuveville-St. Pierre, Önsingen-Balsthal, ferner die Burgdorf-Thun-Bahn, die Gurtenbahn und die Dolderbahn, welche konzessionsmäßig verpflichtet sind, das Personal und die Reisenden gegen Unfall bei einer Anstalt zu versichern, haben bezügliche Verträge abgeschlossen und dem Bundesrate zur Genehmigung vorgelegt.

e. Eisenbahnstatistik.

Der XXV. Band der schweizerischen Eisenbahnstatistik, umfassend die Angaben für das Jahr 1897, ist Ende April 1899 erschienen ; der das Jahr 1898 betreffende Band wird voraussichtlich bis Ende April 1900 fertiggestellt sein.

f. Lohnstatistik des schweizerischen Eisenbahnpersonals.

Nach Beendigung der umfangreichen Vorarbeiten für den I. Teil der Lohnstatistik konnte dieser anfangs Juli im Druck erscheinen. Er umfaßt 302 Seiten im Format der Eisenbahnstatistik und enthält die statistischen Angaben über das vertraglich angestellte Personal (mit Ausschluß der Oberbeamten) der 5 Hauptbahnen : S. C. B., G. B., V. S. B., N. 0. B. und J.-S., sowie in

319 einem Anhang ein summarisches Verzeichnis a,er von den Ob.erbeamten der Hauptbahnen anf 1. Januar 1898 bezogenen festen Gehalte. Von dieser Publikation wurden den Mitgliedern der Bundesversammlung und den Stellen, welche jeweilen die Eisenbahnstatistik erhalten, Exemplare zugestellt 5 im übrigen wurde das Werk der Firma Neukomm & Zimmermann in Bern, welche den Druck besorgt hatte, in Kommissionsverlag gegeben.

Sodann wurde auch der Druck des II. Teiles vorbereitet.

Derselbe wird enthalten die Statistik a. des vertraglich angestellten Personals der 10 Nebenbahnen, welche sich an der Statistik beteiligt haben (vergi. Bundesblatt 1899, H, 339); b. des im Taglohn angestellten Personals der Haupt- und Nebenbahnen.

Die Vorarbeiten sind so weit gediehen, daß in den ersten Monaten des Jahres 1900 mit dem Druck begonnen werden kann.

Ein bezüglicher Nachtragskredit wird bei der Bundesversammlung nachgesucht werden.

II. Postverwaltung.

L Allgemeines.

Das finanzielle Ergebnis der Postverwaltung im Jahr 1899 ist folgendes : Einnahmen . . . . F r . 33,977,310. 4 6 Ausgaben . . . . ,, 31,188,870.91 der Reinertrag beträgt somit.

.

Fr.

2,788,439. 55.

Im Voranschlag von 1899 war ein Reinertrag von Fr. 566,000 vorgesehen, welcher unter Berücksichtigung der im Jahr 1899 bewilligten Nachkredite im Betrage von Fr. 441,000 sogar auf Fr. 125,000 herabgesunken wäre. Gegenüber dem Voranschlag mit Hinzurechnung der Nachkredite ergiebt sich somit ein Mehr-,

320

ertrag von Fr. 2,663,439. 55. Dieser setzt sich zusammen aus nachstehenden Abweichungen gegenüber dem Voranschlag : Mehreinnahmen. . . Fr. 1,478,310. 46 Minderausgaben. . . ,, 1,185,129.09 Total

Fr. 2,663,439. 55

Wie in den letzten Jahren, so ergiebt sich auch im Berichtsjahre die größte E i n n a h m e n v e r m e h r u n g aus der Rubrik ,1Wertzeichena, welche den Ertrag an erhobenen Posttaxen umfasst. Die Einnahme aus dieser Rubrik beträgt Fr. 28,253,358. 99 statt der im Voranschlag vorgesehenen von Fr. 27,200,000, also mehr Fr. 1,053,358.99. Die Vermehrung gegenüber 1898 beträgt Fr. 2,095,649. 41. Diese Vermehrung verteilt sich auf alle Monate des Jahres, die höchste ergiebt sich im Monat August mit Fr. 278,438.33 und die geringste im Monat Februar mit Fr. 109,692. 54.

Bei der Einnahmenrubrik ^ Reisendea ergiebt sich sodann ebenfalls eine wesentliche Mehreinnahme und zwar von Fr. 201,590.38 gegenüber dem Voranschlag und von Fr. 236,803. 89 gegenüber dem Vorjahre.

Die allgemeine günstige Lage der Geschäfte, das Blühen des Handels, der Industrie und der Gewerbe, sodann der außerordentlich große Zudrang von Fremden während der Sommermonate, alle diese Faktoren haben ihre Wirkung auch in einer starken Vermehrung des Postverkehrs und dementsprechend in einer großen Mehreinnahme der Postverwaltung geltend gemacht.

In der Stückzahl der hauptsächlichsten Postgegenstände hat sich gegenüber dem Vorjahre ebenfalls eine große Vermehrung ergeben, und zwar im In- und Auslande zusammen um 2,690,026 bei den Briefen, 11,231,715 bei den Postkarten, 3,308,051 bei den Drucksachen, 5,015,677 bei den Zeitungen, 447,580 bei den Geldanweisungen, 704,323 bei den Fahrpoststücken (siehe Bemerkung in der nachfolgenden Statistik)^ 157,923 bei den Einzugsmandaten.

Von der Vermehrung bei den Postkarten fallen 9,100,031 Stücke auf den In- und 2,131,684 Stücke auf den Auslandsverkehr. Die .Gepflogenheit, sich gegenseitig sogenannte Ansichtspostkarten zuzusenden, hat sich somit auch im Berichtsjahre in vollem Umfange erhalten.

321

Bei den A u s g a b e n sind als hauptsächliche Abweichungen hervorzuheben : Die Rubrik ,,Gehalte und Vergütungen", welche bei einer Gesamtausgabe von Fr. 19,360,518. 85 eine Minderausgabe gegenüber dem Budget von Fr. 809,481. 15 und eine Mehrausgabe gegenüber der Rechnung von 1898 von Fr. 338,899. 48 aufweist.

Die letztere hat ihren Grund in der durch die Verkehrszunahme nötig gewordenen Vermehrung des Personals und in den im Berichtsjahre eingeführten Vermehrungen und Verbesserungen des Postdienstes im allgemeinen. Daß diese Ausgabe wesentlich unter dorn Betrag des Voranschlages geblieben ist, muß darauf zurückgeführt werden, daß zur Vermeidung von Nachkrediten die einzelnen Posten im Voranschlag überhaupt etwas ausgiebig bemessen waren und daß bei Vakanzen im Personal bestände die Neugewählten in der Regel mit der Minimalbesoldung angestellt wurden. Sodann ist die Ausgabe in der Rubrik ,,Saldozahlungen und Rückvergütungen" mit Fr. 207,204. 96 unter dem Voranschlag geblieben, nachdem letzterer mittels Nachkredits um Fr. 215,000 erhöht worden ist.

Im Rechnungsbericht wird sich Gelegenheit bieten, über die Abweichungen in den einzelnen Einnahmen- und Ausgaben-Rubriken der Postverwaltungsrechnung gegenüber dem Voranschlag und den Ergebnissen von 1898 genauere Mitteilung zu machen.

Der nachfolgende Auszug aus der Statistik der Postverwaltung soll einen Überblick bieten über den Verkehr der einzelnen Dienstzweige im Berichtsjahre gegenüber dem Verkehr vom Vorjahre.

322

Auszug aus der Statistik der Postverwaltung.

Ajaa :ahl.

1899.

Postbureaux .

.

PostablaoBn rechnungspfliehtige ,,

nicht rechnnngspflichtige

. .

Beamte · Angestellte (Ablagehalter, Briefträger, Kondukteure etc.) .

. . . .

. . .

Zahl der beförderten Reisenden

1,505 1,314 683

898.

1,502 1,276 694

13

13

3,281

3,209

6,031

5,855

1,357,636

1 315,480

89,583,115 33,713,754 36,596,813 1.048,664 109,643,842 2,708,356 217,436 39,456

88,355,236 24,613,723 34,025,790 1,075,032 104,628,165 2,427,222 211,315 42,636

20,197,861 12,807,867 7.800,199 961,343 123,097

18,735,714 10,676,183 7,063,171 972,155 116,103

1,016,258

933,534

Briefpost : 1

Interner Verkehr: Briefe Postkarten . . . .

Rekommandierte firiefpostsendnngen Zahlungsbefehle n. Konkursandrohungen Gerichtliche Akte Verkehr mit dem Aaslande: Briefe Versand Postkarten .

.

.

,, Drucksachen ,, Warenmuster . . .

. .

,, Geschäftspapiere ,, Rekommandierte Briefpostgegenstände ,,

1SOO.

Anzahl.

OE

Geldanweisungen : Interner Verkehr Verkehr mit dem Auslande laut vorläufigem / Versand Abschluß .

. . . . ( Empfang

Wert, resp. Betrag.

18O8.

Anzahl.

Fr.

5,491,243 777,792 395,639

603,364,208 33,874,851 19,894,542

Wert, resp. Betrag.

Fr.

5,130,508 730,170 356,410

563,346,299 29,570,697 17,200,470

Fahrpost : Interner Verkehr

(

Versand Empfang Transit

Nachnahmen : Interner Verkehr / Versand l Empfang

51,376,944 2,727,684 5,875,918

6,966,725 110,432 276,223

46,287,067 2,232,778 5,605,738

. .

( Versand . < _ ^ Empfang

970,273 11,963 90.415

80,232,603

800,816 12,217 101,695

70,247,569

.

. . .

16,171,390 1,534,592,257 106,306,860 1,452,676 2,535,712 50,429,329 585,022 20,247,618

7,722,908 146,744 292,480

Verkehr mit dem Auslande Einzugsmandate: Interner Verkehr .

T7 i u -J, A i i verkehr mit dem Anstände

16,910,708 1,826,730,343 1,520,651 123,331,113 * 2,374,823 48,542,015 642,941 19,330,493

4,873,449

4,784,222

* In Wirklichkeit ergiebt sich auch hier gegenüber dem 1 Vorjahre eine Vermehrung von ca. 220,<300 Stücken, j Die vorgemerkte Verminderung rührt davon her, daß die Transitstücke nn r noch im Au< gang nnd ni cht auch im !

Eingang gezählt werden.

40 N» CO

324

II. Vorlagen an die Bundesversammlung und Erlasse derselben.

1. Am 20. Dezember 1899 ist vom Nationalrat und am folgenden Tage vom Ständerat das Bundesgesetz über Bau und Betrieb der schweizerischen N e b e n b a h n e n zu Ende beraten worden. Dieses Gesetz, gegen welches die Rel'erendumsfrist am 27. März 1900 abläuft, bestimmt in Art. 4 die Vergütungen, welche der Bund den Nebenbahnen für den Transport der Poststücke und die Beförderung des Postpersonals, sowie der Bahnpostwagen zu leisten hat. Diese Leistungen sind höher, als sie das Bundesgesetz vom 23. Dezember 1872 betreffend den Bau und Betrieb der Eisenbahnen auf dem Gebiete der schweizerischen Eidgenossenschaft vorschreibt, weshalb das Nebenbahnengesetz der Postverwaltung eine Mehrausgabe verursachen und auf deren Reinerträgnisse im Sinne der Herabminderung einwirken wird.

Diese Einwirkung wird aber einigermaßen gemildert durch die Bestimmung, daß die gegenüber dem Bundesgesetz vom 23. Dezember 1872 erhöhten Entschädigungen nur an solche Nebenbahnunternehmungen zu leisten sind, welche einen geringern Reinertrag als 4% abwerfen. Immerhin wird die jährliche Mehrausgabe, welche der Postverwaltung durch das Inkrafttreten des Nebenbahnengesetzes erwächst, cirka Fr. 100,000 betragen, 2. Ein gesetzlicher Erlaß, an welchem die Postverwaltung hervorragend interessiert ist, ist das vom Nationalrat durchberatene und nunmehr beim Ständerat liegende Bundesgesetz betreffend die A r b e i t s z e i t beim Betriebe der Transportanstalten. Die Begehren, welche der Centralvorstand des Verbands schweizerischer Postbeamter zu diesem Gesetz postulierte, sind von der Oberpostdirektion mit Bericht vom 20. Mai 1899 begutachtet worden.

Dieser Bericht ist dem Dossier betreffend das Arbeitsgesetz beigelegt, weshalb hier, lediglich auf denselben verwiesen wird.

3. Mit Botschaft vom 25. September 1899 hat der Bundesrat iim einen Kredit von Fr. 150,000 nachgesucht für den Ankauf eines B a u p l a t z e s für ein neues Post-, Telegraphen- und Telephongebäude in Aar au. Dieser Kredit ist vom »Ständerat am.

5. und vom Nationalrat am 9. Dezember 1899 bewilligt worden.

Der Kaufvertrag betreffend diesen Bauplatz ist am 29. Dezember 1899 gefertigt worden.

325 / 4. Die Eotschaft samt Beschlussesentwurf vom 12. Juni 1899 betreffend Bewilligung des Kredits für ein neues Post- und Teleg r a p h e n g e b ä u d e in B e r n ist am 30. Juni vom Ständerat ariden Bundesrat zurückgewiesen worden mit dem Auftrage, ein reduziertes, weniger kostspieliges Bauprojekt vorzulegen. Es wurde nun zunächst die Postverwaltung zum Bericht darüber eingeladen, in welcher Weise eine Reduktion des Lokalitätenprogramms eintreten könnte. Die Postverwaltung hat sich in einem ausführlichen Bericht über diese Angelegenheit vernehmen lassen. In diesem Bericht wird das Hauptgewicht darauf gelegt, daß die Lokale im Erdgeschoß des neuen G-ebäudes, die für den Postbetriebsdienst zu dienen haben, in ihrem Flächeninhalt nicht eingeschränkt werden, weil bei dem stets zunehmenden Verkehr nicht nur für die Bedürfnisse des Augenblicks, sondern auch für diejenigen der Zukunft Vorsorge zu treffen sei. Auf die Gestaltung der Verwaltungsbureaux für die Oberpostdirektion, die Kreispostdirektion und die Telegrapheninspektion Bern legt sie weniger Nachdruck, immerhin wird auch hier oder Standpunkt vertreten, daß der Neubau dem wirklichen Bedürfnis anzupassen sei.

5. Am 28. April 1899 hat der Bundesrat die Postverwaltung ermächtigt und beauftragt, vom 1. Januar 1900 an auf den Postpaketsendungen aus dem Auslande, für welche sie die Zollbehandlung übernimmt, eine Z o l l b e h a n d l u n g s g e b ü h r von 10 Ct. für "jedes Stück -/AI beziehen.

Bei Beratung der Finanzlage des Bundes und der Beschaffung der Mittel zur Durchführung der Versicherungsgesetze haben die eidgenössischen Räte durch Beschluß vom 5./6. Oktober 1899 den Bundesrat eingeladen, für die Mitwirkung der Post bei der Verzollung der Poststücke aus dem Auslande vom 1. Jannar 1900 an eine Gebühr von 20 Ct. per Stück zu beziehen. In Vollziehung dieser Einladung haben wir unsern unterm 28. April an die Postverwaltung erlassenen Auftrag dahin abgeändert, daß für jedes Postpaket aus dem Ausland, dei dessen Zollbehandlung Postorgane mitwirken, eine Gebühr von 20 Ct. zu erheben sei. Diese Gebühr wird vom 1. Januar 1900 an bezogen.

Wir müssen mitteilen, daß einige Eingaben gegen diese neue Gebühr an den Bundesrat gerichtet worden sind, so von d"er Société des libraires et éditeurs de la Suisse romande in Neuenburg und von der Chambre cantonale neuchâteloise du commerce, de l'industrie et du travail in Locle; auch Einzeleingaben gelangten

326 an das Postdepartement und an die Oberpostdirektion, lu Ansehung des Beschlusses der eidgenössischen Bäte betreffend die Zollbehandlungsgebühr war unsere Stellungnahme zu diesen Eingaben eine gegebene. Wir mußten diese Eingaben ablehnend bescheiden.

(>. Der Bericht des Bundesrates auf das Postulat vom 23./24. März 1897 betreffend Herabsetzung der T r a u s p o r t t a x e für abonnierte Z e i t u n g e n ist in den Räten noch nicht zur Behandlung gelangt. Wir möchten aber nicht unterlassen, zu erklären, daß das unerwartet günstige finanzielle Ergebnis aus dem Postbetrieb pro 1899 unsere Stellungnahme zu dem Postulat nicht verändert hat und nicht verändern kann. Das Rechnungsergebnis des Berichtsjahres ist neben der Tendenz des Maßhaltens in den Ausgaben auf die Verkehrszunahme zurückzuführen. Es ist nicht ausgeschlossen, daß in den nächsten Jahren ein Stillstand oder gar ein Zurückgehen des Postverkehrs eintreten kann. Sodann geht es unseres Erachtens nicht an, im Momente, wo aus tiskatischen Gründen 8 durch Einführung der Zollbehandlungsgebühr dem mit dem Auslande durch die Post verkehrenden Publikum eine Belastung erwachsen ist, die Zeitungstransporttaxe, die schon jetzt zu den Leistungen der Post im Zeitungswesen nicht im richtigen Verhältnisse steht, zu ermäßigen und dadurch in den Einnahmen der Postverwal hing einen Ausfall herbeizufuhren.

Die nationalrätliche Kominission zur Begutachtung des Voranschlags für das Jahr 1900 spricht sich diesfalls wie folgt aus: .^Die Kommission giebt, wenn auch nicht speciell zur Begutachtung der daherigen Frage berufen, für welche eine besondere Kommission bestellt ist, immerhin ihrer einstimmigen Überzeugung Ausdruck, daß es dermalen nicht an der Zeit sei, die Einnahmen durch Herabsetzung der Zeitungstransporttaxen zu schmälern.a

III. Wichtigere Entscheide und Beschlüsse des Bnndesrates, sowie des Departements.

1. In Vollziehung der Verordnung betrettend die Unvereinbarkeit anderweitiger Stellen und Berufe mit eidg. Anstellungen, vom 9. November 1897, hat die Postverwaltnng dem in ihrem ausschließlichen Dienste stehenden Personal die Beibehaltung oder Annahme der Stelle eines Direktors oder Verwaltungsrates einer

327 Erwerbsgesellschai't, sowie die aktive Bethätigung au einer industrieller Unternehmung überhaupt untersagt. Als Erwerbsgesellschaften wurden auch betrachtet die K o n s u m v e r e i n e , welche Waren nicht nur an die eigenen Mitglieder, sondern auch an dem Verein nicht angehörende Personen verkaufen. Gegen dieses Vorgehen wendete sich der Vorstand des Verbandes Schweiz. Konsumvereine, indem er namentlich geltend machte, die Konsumvereine, weil sie Vereinigungen von Konsumenten seien, können ihrer Natur nach nicht auf Erwerb ausgehen und thäten dies in Wirklichkeit auch nicht. Nach eingehender Prüfung haben wir alsdann die Verordnung vom 9. November 1897 dahin abgeändert, daß auf Antrag des betreffenden Departementsvorstehers der Bundesrat bezüglich der Übernahme von Verwaltungsstellen eine Ausnahme in solchen Fällen gestatten kann, wo es sich um lokale Bestrebungen von vorwiegend gemeinnütziger Art handelt und ein Nachteil für den eidgenössischen Dienst als ausgeschlossen erscheint.

2. Anläßlich der Natiooalratswahlen im Spätherbst 1899 ist es vorgekommen, daß in einem großen Postbureau auf die Initiative des Greneralvorstandes des Verbands eidg. Beamter und Angestellter W a h l p r o p a g a n d a in dem Sinne getrieben worden ist, daß Flugblätter zu gunsten einzelner Kandidaten während der Bureaustunden und in den Arbeitsräumen an eidg. Beamte uud Angestellte zur Verteilung gelangt sind. Das Postdepartement hat aus diesem Vorkommnis Veranlassung genommen, bekannt zu geben, daß es eine derartige persönliche Wahlpropaganda, ausgeübt während der Bureaustunden und in eidg. Dienstlokalen ini Dienste irgend einer Partei, für unstatthaft erachte. Wenn der Verband eidg. Beamter und Angestellter als solcher für gut finde, in eine Wahlagitation einzugreifen, so möge er es thun wie andere Vereinigungen, indem er öffentliche Versammlungen anordne, seine Wahlaufrufe und Flugblätter durch die Post an die Wähler versende oder durch Drittpersonen in die Häuser tragen lasse. .Eine persönliche Propaganda aber, wie sie nach der angehobenen Untersuchung während der Bureaustunden und in den eidg. Arbeitsräurnen stattgefunden habe, halte das Departement als mit einem guten Dienstgang unvereinbar.

3. Am 20. Mai 1899 wurde in Anwendung von Art. !), Ziffern 3 und 4, der Transportordnung für die schweizerischen Posten die Anordnung getroffen, daß bei allen Postbureaux I. und II. Klasse an S o n n t a g e n und einigen näher bezeichneten, Staat-

328 lieh anerkannten F e i e r t a g e n , die nicht auf Sonntage fallen, keine Postpakete mehr an die Adressaten zu vertragen seien, ausgenommen solche, die zur Expreßbestellung bezeichnet sind. Dagegen werden Sendungen, deren Inhalt ersichtlicherweise schnellem Verderben ausgesetzt ist (Blumen-, Geflügel- und Fleischsendungen etc.), den Adressaten avisiert, damit sie sie bei der Poststelle abholen können. Die Postverwaltnng hat diesen Schritt gethan, einerseits, um eine weitere Einschränkung des Dienstes an Sonntagen herbeizuführen und anderseits, um einer Kategorie von Angestellten (den Paketträgern) eine grössere Zahl von Freisonntageti als bisher verschaffen zu können. Die Maßnahme wurde nicht zugleich .auf die Postbureaux III. Klasse und die Postablagen ausgedehnt, weil bei diesen Dienststellen die Vertragung der Pakete nicht durch eigentliche Paketträger, sondern durch die gleichen Angestellten besorgt wird, welche die Briefe etc. vertragen und dieser Briefvertragung wegen eine Dienstbefreiung für diese letztern so wie so nicht hätte eintreten können.

4. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, daß der Dienst in den Bahnpostwagen, namentlich auf den verkehrsreicheren Routen, ejn sehr anstrengender ist. Der Zugwind, dem sie auf der Fahrt ausgesetzt sind, und das mit dem Fahrdienst gegenüber dem sedentären Dienst verbundene unregelmäßigere Leben bringen es mit sich, daß die K o n d u k t e u r e der ß a h n p o s t k u r s e häufig Störungen in ihrer Gesundheit unterworfen sind und vor der Zeit arbeitsunfähig oder doch in ihrer Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt werden. Die Prüfungen und Erwägungen, die zur Beseitigung dieser nachteiligen Erscheinung veranlaßt worden sind, haben uns dazu geführt, das Postdepartement zu ermächtigen, den Kondukteurdienst in den Bahnposten mit dem Bureaudienerdienst bei stationären Poststellen in der Weise zu kombinieren, daß die Angestellten, gleich wie die Beamten, zwischen Fahrdienst und sedentärem Dienst abwechseln. Es soll dadurch erzielt werden, daß sich die Angestellten im stationären Dienst von den vermehrten Anstrengungen ·des Fahrdienstes erholen können. Um diese Maßnahme nach und nach zur Durchführung zu bringen, werden frei werdende Postkondukteurstellen für den Fahrdienst auf Eisenbahnronteri in der Regel nicht mehr durch Kondukteure, sondern
durch Bureaudiener besetzt, damit diese letztern dann abwechslurigsweise im Fahrdienst und im Bureaudienst Verwendung finden können. Der getroffenen Anordnung liegt lediglich die Fürsorge für das Wohl der Angestellten zu Grunde.

329 5. Der hohe W e c h s e l k u r s auf P a r i s hat im Januar 1899 namentlich in Genf Finanzinstitute veranlaßt, in spekulativer Absicht für' große Summen Geldanweisungen durch die Post nach Paris .·zu senden. Die betreffenden Geldinstitute sandten Geldanweisungen von je Fr. 1000, für. welche sie eine Posttaxe von Fr. 5. 50 zu bezahlen hatten, nach Paris, um von dort Wechsel auf Paris, oder französische Banknoten zu erhalten. Da der Wechselkurs Paris auf 80 Cts.

für 100 Franken bereits überstiegen hatte, war diese Spekulation immerhin eine lohnende, dagegen war sie geeignet, der Postverwaltung nicht unerheblichen Schaden zuzufügen, denn durch diese Spekulationen wurde der Saldo, den die Schweiz an Frankreich aus dem Geldanweisungsverkehr in Gold oder mittelst Goldwechsel .auf Paris zu bezahlen hatte, erhöht; somit war es schließlich die Postverwaltung, auf deren Kosten die ganze Manipulation stattfand.

Wir haben daher diese Verwaltung schon im Januar 1899 in Anwendung von Art. 3 und 9 des Washingtoner Übereinkommens betreffend den Geldanweisungsverkehr, vom 15. Juni 1897 (A. S.

If. B., S. 979), ermächtigt, auf den Geldanweisungen nach Frankreich einen Zuschlag zu beziehen. Um aber den reellen Verkehr mit Frankreich nicht zu sehr zu belasten, wurde dieser Einzahlungskurs nicht etwa gleich hoch gehalten wie der Wechselkurs .auf Paris, sondern er wurde nur auf einen solchen Ansatz gebracht, daß eine fernere spekulative Ausbeutung nicht mehr möglich war.

6. Nachdem die h. Bundesversammlung durch Genehmigung des Budgets für das Jahr 1899 den erforderlichen Kredit eingeräumt hatte für Erhöhung der N a c h t d i e n s t e n t s c h ä d i g u n g e n , :sind auf 1. Januar 1899 die Vergütungen, welche den Beamten und Angestellten der stationären Bureaux für Ausübung effektiven Nachtdienstes gewährt werden, wie folgt neu festgesetzt worden: für einen Dienst von l*/2 bis 2 Stunden nach 9lfe Uhr abends, ·den Beamten Fr. 1.--, den Angestellten Fr. --.70; für einen Dienst von über 2 bis 3 Va Stunden nach 9'/2 Uhr abends, den Beamten Fr. 1.50, den Angestellten Fr. 1.--, für einen Dienst von mehr als 3'/a Stunden nach 9Ya Uhr abends, den Beamten Fr. 2.--, den Angestellten Fr. 1.50.

7. Veranlaßt durch Bemerkungen, die in der Bundesversammlung hinsichtlich der B e s t e l l g e b ü h r , welche die
PostverTvaltung für die Vertragung ins Domizil von Sendungen über -5 kg. Gewicht oder Fr. 1000 Wert bezieht, gefallen sind, wurden die Poststellen angewiesen, von nun an jedesmal, wenn eine be·stellgebührpflichtige, frankierte Sendung aufgegeben wird, den AufBuadesblatt. 52. Jahrg. Bd. II.

22

330

geber davon in Kenntnis zu setzen, daß diese Sendung am Bestimmungsort, wenn sie nicht auf der Poststelle abgeholt werde, sondern ins Domizil des Adressaten vertragen werden müsse, einer Bestellgebühr unterliege, daß diese Gebühr aber gleich wie die Frankatur vom Aufgeber bei der Aufgabe bezahlt werden könne, es mithin dem Aufgeber freistehe, die Bestellgebühr zu, bezahlen oder die Bezahlung dem Adressaten zu überlassen.

8. Nach den Bestimmungen des Art. 12 des Postregalgesetzes, vom 5. April 1894, ist die Post nicht verpflichtet, offene Sendungen von L o t t e r i e a n z e i g e n aller Art zu befördern, sofern letztere nicht Verlosungen betreffen, welche von einer kompetenten: schweizerischen Behörde bewilligt sind. In Vollziehung dieser Gesetzesvorschrift verlangt die Postverwaltung von den Aufgebern von offenen Sendungen mit Lotterieanzeigen den Nachweis, daß die betreffenden Verlosungen bewilligt seien, und vertrat bisher den Standpunkt, daß jede Kantonsbehörde nur für ihr eigenes Kantonsgebiet Bewilligungen für Verlosungen erteilen könne. Diese Auffassung hat im Berichtsjahr zu einem Anstand geführt, welcher der Begutachtung des eidg. Justiz-und Polizeidepartements unterbreitet wurde. Diese Behörde kam zu dem Schlüsse, daß es genüge, wenn eine Verlosung durch e i n e zuständige schweizerische Behörde bewilligt und daß es also für die Versendung offener Lotterieanzeigen in der ganzen Schweiz nicht notwendig, sei, daß die Verlosung durch die Kantonsbehörde jedes einzelnen Kantons bewilligt werde. Auf dieses Gutachten hin hat die Postverwaltung ihre bisherige Auffassung preisgegeben und befolgt nunmehr die aus der Anschauungsweise des eidg. Justiz-und Polizeidepartements sich ergebende Praxis.

IV. Unterhandlung, Absehluss und Vollziehung wichtigerer Verträge.

a. Inland.

Zum Zwecke der Regulierung der Beziehungen des PostdienstesZu den Eisenbahnen sind folgende Verträge abgeschlossen worden : 1. Vertrag mit der elektrischen Bahn Stansstad-Engelberg ; 2. Vertrag mit der Eisenbahn Önsingen-Balsthal ; 3. Vertrag mit der Burgdorf-Thun-Bahn ; 4. Vertrag mit den städtischen Strassenbahnen in Bern ; 5. Vertrag mit der Schmalspurbahn Tramelan-Tavannes.

331

b. Ausland.

1. Es bestehen immer noch besondere, die Postverhältnisse ordnende S t a a t s v e r t r ä g e mit dem weiland N o r d d e u t s c h e n B u n d e , B a y e r n , W ü r t t e m b e r g und Baden, vom 11. April 1868 (A. S. a. F. IX, 399), und mit Ö s t e r r e i c h - U n g a r n , vom 15. Juli 1868 (A. S. a. F. IX, 612). Diese Verträge, obwohl deren Bestimmungen in ihren wesentlichsten Teilen durch die inzwischen abgeschlossenen Verträge und Übereinkommen des Weltpostvereins veraltet und ersetzt worden sind, stehen formell, weil niemals gekündet, noch in Kraft. In Ausführung der vorgenannten Postverträge kamen Specialübereinkommen zu stände, und zwar das Fahrpost-Übereinkommen zwischen der Schweiz und Deutschland, vorn 26./2S. Mai, 7./18. Juni 1883 (A. S. n. F. VU, 249), sowie das Übereinkommen zwischen der Schweiz und ÖsterreichUngarn, betreffend den beidseitigen Fahrpostverkehr, vom 2. Februar 1879 (A. S. n. F. IV, 17).

Auf Grund dieser Übereinkommen bezieht die Schweiz von der Gesamttaxe von Fr. l für die gewöhnlichen Potstücke bis zum Gewicht von 5 kg. : 1. im Verkehr mit Deutschland, aus der Schweiz nach Deutschland . . . .

40 Ct., aus Deutschland nach der Schweiz . . . .

37 1/a Ct.

2. im Verkehr mit Österreich-Ungarn in beiden Richtungen 40 Ct.

Für sperrige Güter erhält die Schweiz von der Gesamttaxe von Fr. 1. 50 : 1. im Verkehr mit Deutschland, aus der Schweiz nach Deutschland . . . .

60 Ct., aus Deutschland nach der Schweiz . . . .

56 '/t Ct.

2. im Verkehr mit Österreich-Ungarn in beiden Richtungen 60 Ct.

Nach dem Washingtoner Vertrag betreffend die Auswechslung der Poststücke, vom 15. Juni 1897, hat jedes Land von der Gesamttaxe 50 Ct. zu beziehen und es beträgt letztere sovielmal 50 Ct., als Verwaltungen an der Beförderung über Land teilnehmen. Hierzu kommt dann noch eine bestimmte Seetransitgebühr. Die sperrigen Stücke unterliegen einer Zuschlagstaxe von 50 °/o, welche in vorstehendem Verhältnis unter die Verwaltungen verteilt wird, so daß jede an der Landbeförderung teilnehmende Verwaltung für jedes Stück 75 Ct. zu beanspruchen

332 hat. Die Specialübereinkotnmen mit Deutschland und ÖsterreichUngarn betreffend die Gebührenverteilung für die Stücke bis 5 kg. enthalten somit ungünstigere Bestimmungen für die Schweiz, als sie der Washingtoner Poststückvertrag einräumt. Die Schweiz verliert infolge der Specialübereinkommen : 1. im Verkehr mit Deutschland an jedem gewöhnlichen Stück: aus der Schweiz nach D e u t s c h l a n d . . . .

10 Ct., aus Deutschland nach der Schweiz . . . .

12 l/a Ct., an jedem sperrigen Stuck: aus der Schweiz nach Deutschland . . . .

15 Ct., aus Deutschland nach der Schweiz. . . .

18 3/4 Ct.

2. im Verkehr mit Österreich-Ungarn an jedem gewöhnlichen Stück in beiden Richtungen 10 Ct., an jedem sperrigen Stück in beiden Richtungen 15 Ct.

Es liegt somit im Interesse der schweizerischen Postverwaltung, daß im Poststückverkehr mit Deutschland und ÖsterreichUngarn die Verteilung der Transportgebühren nicht nach den Specialübereinkommen, sondern nach den allgemeinen Grundsätzen des Washingtoner Vertrages stattfinde. Die Oberpostdirektion hat im Einverständnis mit dem Postdepartement schon seit mehreren Jahren mit der deutschen Reichspostverwaltung und mit der österreichisch-ungarischen Postverwaltung Verhandlungen gepflogen, um eine Änderung dieser Gebührenverteilung zu erzielen. Es hat sich aber gezeigt, daß eine Neuordnung nur möglich ist, wenn zunächst die bestehenden Postverträge gekündet werden.

Wir haben daher den Postvertrag zwischen der Schweiz einerseits und dem Norddeutschen Bunde, Bayern, Württemberg und Baden anderseits, vom 11. April 1868, und den Postvertrag zwischen der Schweiz und der -österreichisch-ungarischen Monarchie, vom 15. Juli 1868, zum 1. September 1899 auf l Jahr, d. h. auf Ende Avigust 1900 gekündet. Gleichzeitig haben wir unsere Postverwaltung beauftragt, mit der deutschen Reichspostverwaltung und der Postverwaltung von Österreich-Ungarn zum Zwecke der Vereinbarung neuer Abkommen, soweit solche der besondern Verhältnisse wegen notwendig sind, zu unterhandeln.

Diese Verhandlungen, welche natürlich unter Vorbehalt der Genehmigung durch die kompetenten Behörden stattfinden, fallen in das Jahr 1900.

333

2. Der Vertrag zwischen der Schweiz und F r a n k r e i c h betreffend die Auswechslung von P o s t s t ü c k e n bis zum Gewicht von 10 kg., von der Bundesversammlung am 22. Dezember 1898 ratifiziert, ist auf den 1. April 1899 in Kraft gesetzt worden und hat bisher in jeder Beziehung befriedigt. Auf dem Korrespondenzwege wurde im Berichtsjahr vereinbart, dass auf Grund dieses Vertrages, also auf dem Wege über Frankreich, auch Poststückc bis 10 kg. Gewicht aus der Schweiz nach Luxemburg und Belgien und umgekehrt Beförderung erhalten können. Die Taxe für ein Paket von 10 kg. beträgt Fr. 1. 90 nach Luxemburg und Fr. 2.10 nach Belgien.

Die Postverwaltung würde es begrüßen, wenn auch mit Deutschland und Österreich-Ungarn ein gleicher Poststückvertrag, wie er nunmehr mit Frankreich besteht, vereinbart werden könnte, und hat in diesem Sinne eine Anregung unternommen. Das deutsche Reichspostamt hat erwidert, daß die Frage erwogen und weitere Nachricht folgen werde, sobald die entgegenstehenden Schwierigkeiten, die darin bestehen, daß im innern deutschen Verkehr für Pakete über 5 bis 10 kg. keine Einheitstaxe zur Anwendung gelangt, gehoben sein werden. Die Postverwaltung von Österreich-Ungarn hat Prüfung der Frage zugesagt und eine Antwort auf das Jahr 1900 in Aussicht gestellt.

Je nach dem Erfolge der Unterhandlungen mit diesen Ländern, würden auch mit der italienischen Postverwaltung entsprechende Schritte eingeleitet werden.

3. Unter Bezugnahme auf Voten, die bei Beratung des Geschäftsberichts der Postverwaltung pro 1898 im Ständerat gefallen sind, mag hier erwähnt werden, daß die schweizerische Delegation bereits an den Postkongressen in Lissabon, Wien und Washington den Antrag gestellt hat, den Ge w i c h t s s a t z für d i e B r i e f e von 15g.

auf 20 g. pro 25 Ct. zu erhöhen ; sie ist aber mit diesen Anträgen immer in Minderheit geblieben. Immerhin wird unsere Delegation an den nächsten Postkongreß neuerdings den Auftrag erhalten, auf eine Erhöhung des Gewichtssatzes für die Briefe hinzuwirken.

Zudem mag diese Frage für die mit Deutschland und ÖsterreichUngarn zum Zwecke neuer Postabkommen zu führenden Unteiv handlungen vorgemerkt werden.

4. Im Laufe des Berichtsjahres wurden die Ä q u i v a l e n t e , nach welchen Ägypten, Gibraltar, Sarawak und Straits Settlements, sowie die Insel Mauritius und Dependenzen gemäß den Bestimmungen des Weltpostvertrages die Taxen für Briefpostgegenstände

334

beziehen, neu festgesetzt. Eine Neufestsetzung der Taxäquivalente fand ferner statt im Poststückverkehr mit Großbritannien und Irland.

5. Die j a p a n i s c h e Postverwaltung ist von der dritten in die erste Beitragsklasse für Tragung der Kosten des internationalen Postbureaus versetzt worden ; sodann wurde erklärt, daß die Postbureaux, welche Frankreich in Hankow und Cheefoo (China), Rußland in Shanghai, Hankow und Cheefoo, sowie Japan in Soochow, Hangchow, Shashe und Amoy (China) und Mokpo (Korea) errichtet haben, zum Weltpostverein gehören.

6. Auf den 1. Januar 1899 ist G r o ß b r i t a n n i e n und I r l a n d dem Washingtoner Übereinkommen betreffend den Austausch von Briefen und Schachteln mit Wertangabe beigetreten; am 1. April 1899 traten dem nämlichen Übereinkommen auch Britisch-Indien und die britische Kolonie Ceylon bei, und am 1. Oktober 1899 schlössen sich ferner an die britischen Kolonien der Falklandsinseln, von Gambien, Hongkong, Lagos, St. Helena, Trinidad, Jamaika, Neu-Fundland und Guyana.

7. Aus dem Bericht des i n t e r n a t i o n a l e n B u r e a u s des W e l t p o s t v e r e i n s , welcher zur Verfügung der Bundesversammlung steht, ist außer den Mitteilungen über die Thätigkeit des Bureaus im Jahr 1899 folgendes zu entnehmen.

Die Ausgaben des Bureaus betrugen nach Abzug eines Saldoübertrages vom Jahr 1898 Fr. 80,482. 47, worunter sich keine besondern Ausgaben mehr befinden, die sich noch auf den Weltpostkongreß in Washington beziehen. Im Vorjahre beliefen sich diese Ausgaben auf Fr. 96,052. 21. Der Beitrag der Schweiz betrug im Jahr 1899 Fr. 1300, gegenüber Fr. 1510 im Vorjahre.

V. Personal und Besoldungen.

1. Poststellen.

Die Gesamtzahl der Postbureaux belief sich Ende 1899 auf 1505.

Die Zahl der Postbureaux HI. Klasse hat sich im Berichtsjahre um 2 vermehrt und diejenige der Filialen um eine.

Die Zahl der Postablagen betrug auf den gleichen Zeitpunkt 1997 ; hiervon wurden 27 im Jahre 1899 neu errichtet.

Die Gesamtzahl der Poststellen, einschließlich 13 Agenturen im Auslande, beträgt 3515, was einer Vermehrung im Berichtsjahre um 30 Stellen entspricht.

335

Die Zahl der Postbufeaux, auf die einzelnen Klassen verteilt, ibeträgt : I. Klasse (Sitz der Kreispostdirektionen) . . . . . . .

11 H. Klasse (Bureaux mit mehreren Beamten) . . . . 132 III. Klasse (übrige Bureaux) 1330 Filialen 32 Total 1505 Die 1997 Postablagen zerfallen in 1314 rechnungspflichtige ·und 683 nicht rechnungspflichtige. Alle rechnungspflichtigen Ablagen sind mit dem gesamten internen Geldanweisungs- und Einzugs·mandatdienst betraut. Von diesen letztern Ablagen sind überdies .259 auch zum direkten Geldanweisungs- und Einzugsmandatverkehr mit dem Auslande ermächtigt ; ferner können Einzahlungen nach '.dem Auslande bei allen rechnungs- und nicht rechnungspflichtigen Ablagen gemacht werden.

2. Personal.

Die Gesamtzahl des fest angestellten Postpersonals belief sich Ende 1899 auf 9312 Beamte und Angestellte gegenüber 9064 im Vorjahre. Dieses Personal setzte sich wie folgt zusammen: a. Centralverwaltung.

Oberpostdirektor l Abteilungschefs und Adjunkte 6 Traininspektoren, Materialverwalter und "Wertzeichenkontrolleur .

6 «Sekretäre, Kanzlisten und Gehülfen 33 Revisoren und Gehülfen 21 Angestellte 6 Total 73 (Ende 1898: 71.)

b. Kreisverwaltungen.

Direktionsbeamte (Kreispostdirektoren, Adjunkte, Kassiere und Controleure) 44 Bureau-, Dienst- und Unterbureauchefs 28 Commis 178 Angestellte 47 Total 297 (Ende 1898: 292.)

336 c. Betriebsdienst.

Bureaux I. Klasse.

Bureau-, Dienst- und Unterbureauchefs Commis Angestellte

105' 850^ 1301 Total

2256

(Ende 1898: 2141.)

Sureaux II. Klasse.

Postverwalter, Bureau-, Dienst- und Unterbureauchefs .

Commis Angestellte

.

159 508 1129

Total

179&

(Ende 1898: 1716.)

Bureaux III. Klasse "und Ablagen.

Posthalter . . , Postablagehalter Landbriefträger und Landboten Total

1326 1997 1306 4629

(Ende 1898: 4575.)

Agenturen.

Beamte Angestellte Total

Iß 6 22

(Ende 1898: 22.)

Kondukteure

239 (Ende 1898: 247.)

Im Berichtsjahre hat bei der Centralverwaltung eine Personalvermehrung stattgefunden um einen Gehülfen bei der Kursinspektion: und um einen Gehülfen bei der Oberpostkontrolle. Ferner ist die Stelle eines Angestellten bei der Oberpostinspektion in eine Gehülfenstelle umgewandelt worden.

Bei den Kreis Verwaltungen ist eine Vermehrung um 5 Commis, eingetreten.

337

Im Betriebsdienst hat bei den Bureaux I. Klasse eine PersonalVermehrung um 2 Chefbeamte, 36 Commis und 77 Angestellte stattgefunden.

Bei den Bureaux II. Klasse ist eine Vermehrung um 4 Chefbeamte, 21 Commis und 55 Angestellte eingetreten.

Die Vermehrung der Posthalterstellen um zwei und der Ablagehalterstellen um 27 deckt sich mit der Zahl der im Berichtsjahre neu kreierten Postbureaux III. Klasse und Ablagen (siehe vorstehend unter Ziffer l ,,Poststellen" [eine Posthalterstelle war auf Ende Jahres vakat]). Die Landbriefträger und Landboten wurden um 26 vermehrt.

In der Zahl des Personals der Agenturen im Auslande ist eine Änderung nicht eingetreten.

Beim Kondukteurpersonal .hat im Berichtsjahre infolge Ablebens etc. eine Verminderung um 8 Mann stattgefunden, indem im abgelaufenen Jahre frei gewordene Kondukteurstellen zum Teil durch Bureaudienerstellen ersetzt wurden.

Die Gesamtvermehrung des Postpersonals beträgt somit 248, gegenüber 205 im Vorjahre.

Die gegenüber dem Vorjahre etwas größere Personalvermehrung ist darauf zurückzuführen, daß im Laufe des Berichtsjahres die Verkehrszunahme merkbarer auf die Dienstverhältnisse eingewirkt hat und namentlich auch die Zahl der Landbriefträger und Landboten mehr als im Vorjahr hat verstärkt werden müssen.

Vom Gesamtpersonal der Postverwaltung sind weiblichen Geschlechts : von den 73 Beamten und Angestellten der Oberpostdirektion 0 = 0,oo °/» ,, ,, 250 Beamten der Kreisverwaltungen .

18 = 7,2o °/o ,, ,, 47 Angestellten der Kreisverwaltungen l = 2,12 % ,., ,, 955 Beamten der Bureaux I. Klasse .

41 = 4,29 % J ,, ,, 1301 Angestellten der Bureaux I. Klasse 0 = 0,oo % ö ,, 667 Beamten der Bureaux II. Klasse . .

57 = 8,54 % ,, 1129 Angestellten der Bureaux II. Klasse 3 = 0,26 % v 1326 Beamten der Bureaux IH. Klasse . 399 = 30,09 % ,, 1997 Ablagehaltern 484 = 24,23 % ,, 1306 Landbriefträgern und Landboten .

61 = 4,r,7 % ., 22 Beamten und Angestellten der Agenturen l = 4,54 °/° ,, 239 Kondukteuren . . . ' . . . .

0 = 0,oo %

338

Im Bestand des fix angestellten Personals kamen im Berichtsjahre folgende Mutationen vor : Beamte. Bedienstete.

Total.

Versetzungen (freiwillige) . . . .

Todesfälle Freiwillige Rücktritte Abberufungen (einschließlich Entlassungen auf Einladung der Verwaltung hin)

49 43 25

39 78 64

88 121 89

12

65

77

Total

129

246

375

3. Aspiranten und Lehrlinge.

Im Berichtsjahre wurden 116 Lehrlinge aufgenommen, gegenüber 193 im Vorjahre. Weibliche Bewerber, konnten auch im Berichtsjahre aus dienstlichen Gründen nicht berücksichtigt werden.

204 Lehrlinge legten die Patentprüfung ab. Davon erhielten 41 die Note l (vorzüglich) ; 79 ,, ,, 2 (gut) ; 71 ,, ,, 3 (genügend); 13 konnten nicht patentiert werden.

Total

204 Ende 1899 standen in Verwendung : 416 patentierte Aspiranten (6 weibliche) ; 128 Lehrlinge (-- weibliche);

Total

544 Aspiranten und Lehrlinge, wovon 6 weibliche.

4. Stand der Besoldungen.

Der Stand der Besoldungen auf Ende des Berichtsjahres, verglichen mit dem Stand auf Ende 1897 und 1898, findet sich auf nachstehender Tabelle.

339 Gehaltsvergleichungen.

Dezember 1897, 1898 und 1899.

Oberpostdirektion

1897 1898 1899 Kreispostdirektionen .

1897 1898 1899 Chefs bei den Bureaux 1. Klasse 1897 1898 1899 Postverwalter und Chefs bei den Bureaux 11. Klasse 1897 1898 1899 Commis bei den Bureaux 1, Klasse 1897 1898 1899 Commis bei den Bureaux II. Klasse 1897 1898 1899 Bureaux III. Klasse .

1897 1898 1899 Ablagen 1897 1898 1899 Briefträger, Boten etc.

1897 1898 1899 Kondukteure . . . . 1897 1898 1899 1

. .

61 64 67 241 245 250 128 103 105 155 155 159 953 814 850 476 487 508

Durchschnitt der Jahresbesoldung.

Fixe Jahresbesoldung derselben.

Zahl der fix Angestellten.

N, Diese Tabelle hat, weil nur auf die Rechnung des Monats Dezember sich stützend, nur Wert für die Darstellung der prozentualen Zunahme der durchschnittlichen Besoldungen. Die wirklichen Besoldungsansgaben weisen andere Zahlen auf, die dem Rechnungsbericht zu entnehmen sind.

Fr.

Fr.

249,124 283,400 291,400 784,177 897,600 914,400 492,924 426,200 431,224

4084 4428 4349 3253 3663 3657 3850 4137 4106

576,492 6-^4,500 648,814 2,157,492 1,965,400 2,008,196 1,065,336 1,241,100 1,273,532 2 1324 2,318,544 1325 2» 2,432,500 1326 2,428,858 1877» 1,476,488 1902 2 1,759,800 1914 2 1,780,368 3507 5,470,784 3638 6,251,200 3795 6,446,180 256 832,980 247 868,100 239 853,420

37191 4029 4080 2263 2414 2362 2238 2548 2507 1751* 1835« 1831«

786 925 930 1559 1718 1698 3253« 3514» 35703

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0,36

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8,42»

1,78

--

0,64 12,6 !

0,16

--

7,45»

2,01 -- 0,74

0,4

8,88 ' 1,H -- 0,86

6,67

1

2,15

13,86

l

13,4' 4,79'

4,0» -- 1,60 --

0,81 0,89 \S)0"

17,68 ' 0,6«

0,77 10,19

--

1

--

1,16

1,24 8,02 1 1,69

Allgemeine Gehaltsrevision.

Nicht inbegrifien die Poststelleu, welche nur im Sommer geöffnet sind.

' Fahrtentschädignngen Inbegriffen.

4 Dazu kommen noch die Entschädigungen far das Lokal, für Heizung, Beleuchtung, Sonntagsdienst und eventuell das Telegraphen- and Telephoneinkommen.

1

340

Die Durchschnittsbesoldungen stellen sich fast überall etwas niedriger als im letzten Jahre, weil allgemeine Aufbesserungen im Berichtsjahre nicht stattfanden und weil die erledigten Stellen durch Personal mit der Anfangsbesoldung besetzt wurden, dassomit noch keinen Anspruch auf Zulagen für das Dienstalter hatte.

5. Bürgschaften.

1. Im abgelaufenen Jahre hat das Postpersonal, mit Einschluß der Postpferdhalter, wie folgt Bürgschaft geleistet : Anzahl Betrag Fr.

Personalkaution . . . .

966 3,090,900 Realkaution 1 6,000 Amtsbürgschaftsverein .

. 10,380 32,830,500 Total

11,347

35,927,400

2. Der schweizerische Amtsbürgschaftsverein hatte im Berichtsjahre Verluste im Betrage von Fr. 2015. 57 der Post- und Telegraphenverwaltung zu vergüten (1898 : Fr. 5737. 07).

3. Der Bestand des Vereins und der Bürgschaftssummen war folgender : Zahl der Mitglieder auf 1. Januar 1900

1899

Bürgschaftssummen auf 1. Januar 1900

1899

Postverwaltung. . . . 10,380 9,983 32,830,500 31,677,000 Telegraphenverwaltung . 1,402 1,301 2,574,000 2,426,000 Zollverwaltung. . . .

983 962 1,951,300 1,910,600 Andere eidg. Verwaltungen 57 54 466,500 441,000 Total 12,822 12,300 37,822,300 36,454,600 4. Die von jedem Mitgliede des Amtsbürgschaftsvereins zu entrichtende jährliche Prämie beträgt '/2 Pro mille der ßürgschaftssumme. Auf Ende 1899 besaß der Verein nach dem vorläufigen Rechnungsabschluß ein reines Vermögen von Fr. 220,420. 52 (Ende 1898 : Fr. 204,868)..

341

TI. Inspektionen.

Es wurden folgende Inspektionen vorgenommen : 1. Bei stationären Poststellen . . . . .

2. Bei fahrenden Postbureaux (Bahn- und posten) -.

3. Über die Besorgung des Trainmaterials

. . .

Schiffs. . .

. . .

1899

1898

3888

3866

554 182

570 223

4624 4659 Von den 3888 Inspektionen, die im Berichtsjahre bei den stationären Poststellen vorgenommen wurden, sind 70 durch Beamte der Centralverwaltung, die andern dagegen'durch das Personal in den elf Postkreisen ausgeführt worden.

Von den 554 Inspektionen bei fahrenden Postbureaux kommen 73 auf Beamte der Oberpostdirektion.

Mit den 182 Inspektionen über die Besorgung des Train: materials sind die vier Traininspektoren der Oberpostdirektion betraut worden.

Die Inspektionen bei den stationären Poststellen haben folgende Differenzen im Kassaabschluß zu Tage gefördert: 1899 1898 .Zahl der Differenzen über 50 bis 100 Fr.

. . 223 215 ,, ,, ,, ,, 100 ,, 200 ,, . . 104 104 ,, ,, ,, ,, 200 ,, 500 ,, . .

52 51 ,, ,, ,, ,, 500 ,, 1000 ,, . .

15 21 ,, ,, ,, v 1000 ,, 2000 ,, .

.

2 4 --» ,, » ,, 2000 ,, 5000 B - 2 -- ,, ,, ,, 5000 Fr n Total

398 '395

Wie wir schon in frühern Berichten über die Geschäftsführung bemerkt haben, sollten Fehlbeträge oder Überschüsse von Fr. 50 und darüber bei aufmerksamer und redlicher Kassaführung überhaupt nicht vorkommen, weil den Poststellen alle nötigen Mittel an die Hand gegeben werden, ihre Kasse täglich zu verifizieren.

Den wichtigeren Bureaux ist diese Prüfung, nämlich das Erstellen von täglichen Kassabilanzen, sogar ausdrücklich zur Pflicht

342 gemacht. Zudem müssen die Poststellen am Ende jedes Monates über den Verkehr des verflossenen Monates genaue Rechnung ablegen, und sie sollen bei diesem Anlasse allfällige Differenzen ausgleichen und ihre Kasse richtigstellen.

Schwerere Strafen, als welche wir Bußen von Fr. 5 oder darüber, Zurückversetzung in provisorische Anstellung oder Entlassung betrachten, wurden infolge Wahrnehmungen bei Inspektionen, wegen Ungehörigkeiten, sei es in der Kassaführung oder in den übrigen Dienstverrichtungen, verfügt: 1899

Bußen in Zurückversetzung in provisorische Anstellungen Entlassung in Bei 1378 besorgung.

100 2 20

1898

88 Fällen 4 ,, 19 ,,

Inspektionen ergab sich eine tadellose Dienst-

Wie bereits im letzten Geschäftsberichte betont wurde, bilden die Inspektionen eines der wirksamsten Mittel, unser Personal zur Ordnung in der Dienstbesorgung und zur sorgfältigen Kassaführung anzuhalten. Ende 1899 bestanden 2832 kassaführende Bureaux und Ablagen. Der Geldumsatz im Berichtsjahre erreichte den Betrag von l Milliarde, 393 Millionen, 925,271 Franken gegenüber 1,294,688,448 Franken im Vorjahre.

YII. Entschädigungeil bei Unfällen im Postbetriebe.

Die bisher getrennt geführten Kassen a. für Ausrichtung von Entschädigungen bei Unfällen des Postpersonals im Dienste und b. für Ausrichtung von Entschädigungen bei Unfällen im Personentransport wurden, wie dies bereits im Geschäftsbericht für das Jahr 1898 in Aussicht gestellt war, verschmolzen. Es geschah dies von der Erwägung ausgehend, daß, da die Entschädigungen alle auf Grund und nach Maßgabe des Postregalgesetzes zu leisten sind, es keinen Zweck habe, zwei getrennte Kassen zu führen. In der Rechnungsstellung werden jedoch die Entschädigungen, welche an das Postpersonal und die Postillone, und diejenigen, welche an andere Personen bezahlt werden, auseinandergehalten, so daß jederzeit nicht nur die Einzelbeträge und die Totalsurnme der bezahlten Ent-

343 Schädigungen angegeben werden können, sondern im weitern auch ersichtlich ist, wie viel auf jede der beiden Kategorien entfällt.

Im Berichtsjahr sind im ganzen 187 Unfälle vorgekommen, wofür Entschädigungen (inkl/ Heilungs- und Verpflegungskosten) ausgerichtet wurden im Betrage von Fr. 23,478. 70. Das Postpersonal und die Postillone sind hierbei beteiligt mit 175 Fällen und einer Entschädigungssumme von Fr. 14,556. 60. Auf andere Personen trifft es 12 Unfälle mit einem Entschädigungsbetrag von Fr. 8922.10. Gegenüber dem Vorjahr, in welchem im ganzen 161 Unfälle zu verzeichnen waren (Postpersonal und Postillone 142, andere Personen 19 Fälle) und Entschädigungen ausgerichtet wurden im Gesamtbetrage von Fr. 17,117. 64 (Postpersonal und Postillone Fr. 5462. 55, andere Personen Fr. 11,655. 09) erzeigt sich eine Vermehrung der Unfälle um 26 und des Entschädigungsbetrages um Fr. 6361.06.

Das Vermögen der Unfallkasse betrug auf Ende 1899 Fr. 70,995.92, gegenüber Fr. 52,056.07 auf Ende 1898. Es ergiebt sich demnach im Berichtsjahr eine Vermögensvermehrung, von Fr. 18,939.85.

VIII. Postregal.

Wegen Übertretung des Postregalgesetzes mußten im Berichtsjahre von Administrativbehörden folgende Strafen ausgesprochen werden : 1. Besorgung des nach Artikel 2 des Regalgesetzes der Postanstalt allein vorbehaltenen Transports von Personen und Sachen 9 2. vorschriftswidriges Zusammenpacken von Sendungen an verschiedene Adressaten 8 '3. Überschreitung der Konzession (Art. 7 des Gesetzes) -- 4. Verwendung bereits benutzter Wertzeichen, Beifügung von brieflichen Mitteilungen in Drucksachen und absichtliche Umgehung yon Posttaxen 925 5. unbefugte Benutzung der Portofreiheit 29 6. unbefugtes Mitfahren in Postwagen · 7. Aufgabe von Sendungen verbotenen Inhalts . . .

l Total 972 Es ergiebt sich gegenüber dem Vorjahr eine Vermehrung der Straffälle um 189 (1898: 783).

344

Das Total der ausgesprochenen Bußen beträgt im Jahr 1899 Fr. 1693.59, gegenüber Fr. 949.40 im Vorjahre, und die für die Postkasse sich ergebende Einnahme beläuft sich nach Abzug der Verleidergebühren auf Fr. 1601. 99.

Die Vermehrung der Straffälle im Berichtsjahr gegenüber 1898 betrifft hauptsächlich die Verwendung bereits benutzter Wertzeichen, Beifügung von brieflichen Mitteilungen in Drucksachen und die absichtliche Umgehung von Posttaxen (Anzahl der Fälle im Jahre 1899: 925, gegenüber 742 im Jahr 1898). Wenn die Zunahme dieser Art von Postregalübertretungen in dem Maße wie im Betriebsjahre fortschreiten sollte, so würde die Postverwaltung ernstlich vor die Frage gestellt, ob nicht bei 'der jeweiligen Ausmessung der Strafe strenger vorzugehen sei als bisher, wo fast ausnahmslos die gelindeste Strafe Anwendung fand.

Die Straffälle wegen unbefugter Benutzung der Portofreiheit sind im Berichtsjahr mit der Zahl 29 um 3 Fälle unter der Zahl des Vorjahres geblieben.

IX. Postlokale.

1. Zu dem im Bau begriffenen Postgebäude in S e h a f f h a u s e n ist zu bemerken, daß uns im Berichtsjahre ein Nachbarhaus zur Erwerbung angeboten worden ist, behufs späterer Vergrößerung des Postgebäudes. Wir haben diese Offerte abgelehnt, von der Erwägung ausgehend, daß das neue Gebäude genügend groß erstellt werde, und wenn später, nach einer Reihe von Jahren, infolge Verkehrszunahme sich etwa Raummangel herrausstellen sollte, eher die Erstellung eines Filialpostbureaus als die Vergrößerung des Hauptpostgebäudes in Aussicht zu nehmen sein würde.

2. Das neue Postgebäude in W i n t e r t h u r wurde am 17. Juli bezogen. Dasselbe erweist sich als ein in jeder Beziehung gelungener Bau.

3. Neue von der Verwaltung gemietete Lokale wurden in Dienst genommen in : Töß am 31. März, Genf, Servette ,, 1. April, Bern, Kirchenfeld ,, 1. Mai, Zürich, Seidengasse . . . . f l 1. Mai, Vallorbe ,, 1. Juni,

345 Grandson Zürich, Selnau St. Moritz-Dorf (Graubünden) .

Lenzburg Goßau (8t. Gallen) . . . .

Wald (Zürich) Huttwil Buchs-ßahnhof

am 1. Juli, ,, 1. Juli, ,, l. Juli, ,, 1. Oktober, ,, 1 . Oktober, ,, 2 7 . Oktober, 1. November, n ^ 15. November.

Erweitert wurden die Lokale in : Emmenbrücke .

auf den 20. Mai, Mendrisio ,, ^ 1. Juni, Schwyz ,, ,, 1. Dezember, Disentis ,, ,, 1. Dezember.

4. Das Gebäude, in welchem sich das Postbureau Z u g befand, wurde abgebrochen, um einem Neubau Platz zu machen. Das Postbureau ist bereits auf den 25. Mai 1899 provisorisch in das alte Zeughaus verlegt worden, wo es bis zur Fertigstellung des neuen Postgebäudes verbleiben wird.

X. Wichtigere Vorkommnisse im Postbetriebe.

1. Die eidgenössischen Räte hatten die im Budget für 1899 vorgeschlagene Verschmelzung des Vermögens der seiner Zeit gegründeten Reservekasse für U n f ä l l e des Postpersonals mit dem in Bildung begriffenen Versicherungsfonds zur Bestreitung der Vergütungen fitr körperliche Verletzung von Personen im Postbetrieb genehmigt. Gestützt hierauf hat der Bundesrat am 21. Februar 1899 einen Beschluß über die Bildung und Verwendung dieses rereinigten V e r s i c h e r u n g s f o n d s gefaßt.

2. Am 20. Januar 1899 erließ der Bundesrat eine neue Verordnung über Vorlage, Prüfung und Genehmigung der F a h r p l ä n e der Eisenbahnen und Dampfschiffe. Anschließend daran wurden auch die den Postdienst beschlagenden Vorschriften über das Fahrplanwesen erneuert.

3. Die E x t r a p o s t o r d n u n g und die dazu gehörende Ausführungsinstruktion wurden, mit Inkrafttreten auf den 1. Januar 1900, neu herausgegeben.

4. Nach Ausbruch des Krieges zwischen England einer-, der Südafrikanischen Republik und dem Oranje-Freistaat anderseits ist Bimdesblatt. 52. Jahrg. Bd. II.

23

·346

mit der Postverwaltung der S ü d a f r i k a n i s c h e n R e p u b l i k die regelmäßige Auswechslung direkter Briefpostkartenschlüsse zwischen Bern und Pretoria, via Neapel, Suez, Delagoa-Bai, vereinbart worden.

5. Infolge der E r ö f f n u n g des E i s e n b a h n b e t r i e b e s der Linien Pont-Brassus, Burgdorf-Konolfingen-Thun und BalsthalÖnsingen konnten einige Postkurse aufgehoben werden. Dagegen wurden 35 Postkurse, Inbegriffen verschiedene Fourgonkurse, neu errichtet. Davon lallen 19 Kurse auf Strecken, die vor der Errichtung dieser Postkurse von Postwagen gar nicht befahren worden sind. Nebst der Einführung neuer Kurse wurden auch viele Verbesserungen im Kursdienste durch Vermehrung regelmäßiger Fahrten, Ausdehnung der Beiwagenlieferung, Verwendung größerer und bequemerer Wagen, Umwandlung von Saisonkursen in Jahreskurse etc. eingeführt.

6. Über die gegenseitigen Beziehungen zwischen der Post einerseits und T e l e g r a p h und T e l e p h o n anderseits, namentlich über die Mitwirkung der Post beim Telegraphendienst und die Benutzung der Telephonverbindungen zu postdienstlichen Zwecken, ist im Berichtsjahr eine neue Instruktion aufgestellt worden.

7. Das Ausführungsreglement zum Weltpostvertrag (Art, VI) schreibt vor, daß die F r a n k o m a r k e n à 5, 10 und 25 Ct. der Postvereinsländer in folgenden F a r b e n erstellt sein müssen : Fünfermarke 8Tun5 Zehnermarke rot, Fünfundzwanzigermarke . . . . blau.

Beim Druck der Frankomarken pro 1899 ist diese Vorschrift beachtet und sind die bisher braunen Fünfermarken in grüner und die bisher grünen Fünfundzwanzigermarken in blauer Farbe gedruckt worden. Bei den Zehnermarken war eine Änderung nicht erforderlich. Bei den Frankobändern à 5 Ct., die bisher einen Taxstempel in roter Farbe trugen, ist der letztere nun auch in grün erstellt worden. Der Druck der Fünfundzwanzigermarke in blauer Farbe bedingte dann eine Änderung der Nuance der bisher blauen Fünfzigermarke. Wir haben für diese letztere das gleiche Grün gewählt, welches bisher für die Filnfundzwanzigermarke Verwendung fand.

Die nicht unentgeltlichen einzelnen Empfangscheine wurden sodann mit dem Taxstempel von 5 Ct. versehen.

347

8. Folgende T a r i f e und I n s t r u k t i o n e n sind im Berichtsjahr neu herausgegeben worden : Tarif und Instruktion betreffend den Briefpostverkehr, im Innern der Schweiz; Instruktion betreffend den Geldanweisungsverkehr mit dem Auslande ; Instruktion betreffend den Einzugsmandatdienst im Verkehr mit dem Auslande ; Tarif und Speditionsbedingungen betreffend die Poststücke im Verkehr mit dem Auslande.

Ferner wurden neu bearbeitet und herausgegeben : Das Posthandbuch für die Schweiz und der Taschenposttarif für die Schweiz und das Ausland.

9. I d e n t i t ä t s b ü c h e r wurden im Berichtsjahr 77 Stück verkauft gegenüber 70 Stück im Vorjahre.

10. Die Zahl der S c h l o ß f ä c h e r ist seit Ende 1898 von 6893 auf 7189 Stück gestiegen. Die Zahl der größern Fächer hat um 272, diejenige der kleinern um 24 Stück zugenommen.

11. Auf Ende 1899 bestanden 397 Privatverkaufsstellen für Postwertzeichen. Der Bestand hat sich gegenüber dem Vorjahre um 24 Stellen vermindert. Die Privatwertzeichenverkäufer "bezogen Fr. 10,046. 02 an Provisionen (1898 Fr. 10,288. 07).

12. Die Ö f f n u n g der A l p e n p ä s s e für den Wagenverkehr erfolgte : 1899

Maloja . .

Ofen Simplon. .

Bernhardin.

Julier . .

Bernina . .

Flüela . .

Albula . .

Splügen . .

Furka . .

Oberalp . .

Lukmanier .

Grimsel . .

. .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

8 . April 28. April 2 8 . April 3. Mai 12. Mai 24. Mai 25. Mai 26. Mai 26. Mai 9 . Juni 1 1 . Juni 15. Juni 1 5 . Juni

1898

1. Mai 27. April 28. Mai 7. Juni 11. Mai 26. Mai 22. Mai 25. Mai 28. Mai 1 4 . Juni 1 0 . Juni 14. Juni 1 4 . Juni

348

III. Telegraphenverwaltung, 1. Allgemeine Bemerkungen.

Nachdem der i n t e r n e T e l e g r a p h en v e r k e h r im Jahre 1898 infolge zahlreicher und zum Teil länger andauernder Störungen der Telephonverbindungen eine kleine Vermehrung aufgewiesen hatte (I,i6 %)i hat die seit dem Jahre 1892 eingetretene rückgängige Bewegung, über deren Ursachen frühere Geschäftsberichte sich wiederholt verbreiteten, auch im Jahre 1899 wieder ihren Portgang genommen. Die Zahl der internen Telegramme stellt sich um 23,725 oder l,n % niedriger als im Vorjahre, jedoch fast genau wie die im Voranschlag angenommene Ziffer (1,660,000).

Mit Ausnahme des Monats Januar und der Saisonmonate Juni bis September, welche eine mäßige Vermehrung aufweisen, erstreckt sich die Abnahme auf alle übrigen Monate, wie sich aus der V.erkehrstabelle unter Abteilung 8 hiernach ergiebt. Da der hemmende Einfluß des Telephonverkehrs auf den Telegraphenverkehr schon bezweifelt wurde, so geben wir nachstehend eine vergleichende Zusammenstellung der Telegrammzahlen für eine Anzahl von Ortschaften, in welchen sich neben einem Telegraphenbureau eia Telephonnetz befindet, wobei die Zahl der internen Telegramme jeder Ortschaft im Jahr vor der Eröffnung und im Jahr nach der Eröffnung, sowie diejenige des Jahres 1899 nebeneinandergestellt sind

349 Eröffnung des Telegrammzahlen der in FettTelephonnetzes. druck angegebenen Jahre.

Bureaux.

Moutier . .

Rapperswil .

Turbenthal .

Arth Bülach .

Moudon .

Wil

.

.

.

.

.

.

.

.

1890

1889

1891

1899

12. Januar 1. Mai 18. Juli

5,045 11,548 2,624

4,608 10,300 2,338

3,360 7,511 956

1891

1890

1892

1899

3,533 3,686 5,216 10,790

2,435 2,095 3,612 7,852

9. Dezember 3,757 1. Januar 4,037 17. Dezeinber 5,784 1. November 12,087

1892 Aafberg Aubonne Bremgarten Bulle . . .

Buren a. A.

Echallens Grandson Romont . ' .

Sumiswald .

Avenches .

Balsthal . . . .

Estavayer .

Hinwil . . . .

Laupen (Bern) Schwarzenburg Stein a. Rh. . .

Wallenstadt *1894: 3775.

1891

16. Juni 3,771 11. Mai 4,078 1. März 5,244 7. November 11,221 18. Juni 2,183 12. Dezember 3,770 24. Oktober 3,715 11. November 4,627 23. Juli 2,119

1893

1892

25. Februar 18. September 31. August 21. September 26. Mai 13. August 15. April 18. Januar

4,750 3,303 3,271 2,084 1,731 1,922 5,038 4,606

·

1893

1899

2,763 3,717 4,382 10,905

1,859

2,166 2,336 2,672 6,970 1,161 1,298 2,142 2,712 1,434

1894 4,187 2,221 2,602 1,625 928 1,334 3,761 3,094

1899 3,571 1,953 2,381 1,367 847 1,083 3,413 3,279

1,753 3,252

3,431 4,536*

350 Eröffnung des Telegrammzahlen der in FettTelephonnetzes. druck angegebenen Jahre.

Bureaux.

Aadorf . . . .

Fischenthal Uznach . . . .

Andelfingen Cossonay .

Escholzmatt Siebnen . .

Willisau

. .

. .

Entlebuch . . .

Mézières Orbe . . . .

Oron . . . .

St. Ursanne Wängi . . . .

1894

1893

1895

1899

4. Juni 11. September 20. August

2,593 1,440 4,143

1,593 1,120 3,705

1,195 685 3,068

1895

1894

1896

1899

8. Oktober 1. Juli 27. Dezember 7. September 24. Oktober

2,796 3,562 1,637 2,841' 4,482

1,959 1,825 1,250 1,655 3,117

1,154 1,781 1,096 1,516 2,240

1896

1895

1897

1899

1. Februar 15. Januar 10. Februar 3. März 13. November 1. Januar

2,493 1,253 5,814 2,572 1,586 2,280

1,445 329 3,234 1,468 862 1,005

1,390 306 3,091 1,279 723 727

1897

1896

1898 1,151 641 903 618 1,902 1,414 826

1899

Eglisau . . . .

1. Juli Eschenbach (St. G.) · 30. April Illnau . . . .

1. Mai Marthalen .

30. September Saignelégier 21. Juni Schupfheim 1. Januar 21. Juni Zeli

2,671 1,328 1,466 1,268 3,097 2,371 1,362

881 596 701 399 1,764 1,233 805

351 Die Liste dieser Bureaux ließe sich noch beträchtlich vermehren, da deren Zahl gegen 200 ansteigt. Dieselbe bedarf weiter keines Kommentars; auch zeigen die Ziffern des Jahres 1899 in der letzten Kolonne, daß die Abnahme des Telegraphenverkehrs nicht bloß eine vorübergehende, sondern eine bleibende ist. Bei größeren, in Entwicklung begriffenen Ortschaften läßt sich der Einfluß des Telephons auf den Telegraphenverkehr nicht nachweisen, weil die Bevölkerungszunahme und der im allgemeinen vermehrte Verkehr auch eine Vermehrung der Telegramme bewirkt, doch darf angenommen werden, daß diese Vermehrung eine geringere ist, als sie ohne die Konkurrenz des Telephons wäre.

Der i n t e r n a t i o n a l e V e r k e h r weist gegenüber dem Vorjahre eine Zunahme von 8,22 % av>f un(^ h&t mit einer Telegrammzahl von 1,698,030 den internen Verkehr um 37,036 Telegramme überstiegen. Die Zunahme verteilt sich auf alle 12 Monate, ist also nicht nur der allerdings günstigen Sommersaison zuzuschreiben.

Dieselbe betrifft hauptsächlich den Verkehr mit Frankreich und England, indem ersteres gegenüber dem Vorjahre eine Vermehrungum 11,4 %, letzteres sogar eine solche um 18,9 % aufweist. Von den außereuropäischen Ländern erzeigen die größte ZunahmeChina mit 24°/o und Ägypten mit 20%.

Der T r a n s i t v e r k e h r ist gegenüber dem Vorjahre um 7,69 °/o gestiegen. Von diesem Verkehr entfallen 59,36 % auf die Richtung Frankreich-Österreich und vice versa und 40,64 % au^ die Richtung Deutschland-Italien und vice versa. In ersterer Richtung hat der Verkehr gegenüber 1898 um 4,ig %, in letzterer um 3,5 % zugenommen. Sowohl der Transitverkehr als der internationale Verkehr erzeigen bis jetzt nie erreichte Telegrammzahlen, welche die im Budget vorgesehenen weit übersteigen.

Die G e s a m t z a h l der T e l e g r a m m e im internen, internationalen und Transitverkehr stellt sich trotz der Verminderung des internen Verkehrs um 148,771 oder 3,89 % höher als im Vorjahre.

Diesen im ganzen günstigen Verkehrsverhältnissen entsprechend, übersteigt der G e s a m t e r t r a g der T e l e g r a m m e mit Fr. 2,839,310. 09 den vorjährigen um Fr. 106,197. 97 und den Voranschlag um Fr. 177,310.09.

Der t e l e p h o n i s c h e G e s p r ä c h v e r k e h r hat im ganzen den gehegten Erwartungen nicht entsprochen, welche sich einerseits auf die Progression früherer Jahre, anderseits und hauptsächlich auf die in den letzten Jahren erstellten zahlreichen

352 interurbanen Verbindungen stützten. Zwar zeigen sowohl der Lokalverkehr als der interurbane Verkehr gegenüber dem Vorjahre eine beträchtliche Zunahme, ersterer 20,oe °/o, letzterer 15,87 %, doch erklärt sich dieselbe hauptsächlich aus den außerordentlich ungünstigen Verhältnissen des Vorjahres, die im Geschäftsberichte pro 1898 eingehend dargelegt wurden.

Während der Lokalverkehr mit 19,223,284 taxpflichtigeu Gesprächen die im Budget angenommene Ziffer von 18,900,000 etwas überstiegen hat, blieb der interurbane Verkehr mit 4,200,827 Gesprächen weit unter der vorgesehenen Zahl von 5,000,000. Da die Zahl der interurbanen Leitungen auf Ende 1899 548 beträgt, so fallen durchschnittlich auf eine Leitung nur 7666 taxierte Gespräche per Jahr. Diese Ziffer stimmt indessen mit der wirklichen Inanspruchnahme der Leitungen nicht überein, weil eine große Zahl von Gesprächen nicht nur eine einzige Verbindung zwischen zwei Centralen, sondern mehrere solche Verbindungen belegen, Um daher den wirklichen Durchschnittsverkehr der Linien zu beurteilen, muß auch der Transit sämtlicher Netze in Berücksichtigunggezogen werden. Die Gesamtzahl der Transitgespräche beträgt rund cirka 2,300,000, was mit der oben angegebenen Zahl von 4,200,827 taxierten Gesprächen 6,500,827 Gespräcbsvermittlungen oder per Leitung durchschnittlich 11,863 ergiebt. Da die jährliche Maximalleistuug einer Leitung erst bei 18,000 bis 20,000 Gesprächen als erreicht betrachtet werden kann und bei cirka 15,000 der Verkehr sich im allgemeinen noch ohne erhebliche Stockungen abwickelt, so zeigt die vorstehende niedrige Durchschnittsziffer, daß das schweizerische Telephonnetz einen bedeutend stärkeren Gesprächsverkehr als der gegenwärtige zu vermitteln im stände wäre. Die Hauptursache, warum eine Vermehrung des interurbanen Verkehrs nicht in dem erwarteten Maße eingetreten ist, liegt wohl in dem störenden Einflüsse, den die Starkstromanlagen, besonders die elektrischen Tramways, auf die telephonische Korrespondenz ausüben. Derselbe kann nur successive gehoben werden durch Verdoppelung der Abonnentenleitungen und durch Aufwendung großer Kosten, besonders in städtischen Netzen, wo die Drahtverdoppelung mit Kabelanlagen verbunden ist.

Der G e s a m t e r t r a g der lokalen und i n t e r u r b a n e n G e s p r ä c h e stellt sich mit Fr. 2,436,807. 40
um Fr. 376,725. 35 höher als im Vorjahre, blieb aber um Fr. 258,192. 60 unter dem Voranschlage.

Die Zahl der T e l e p h o n a bon n e m e n t e beträgt auf Jahresende 35,056, hat also die im Voranschlag angenommene Ziffer

353 von 35,000 nur wenig überstiegen. Gegenüber dem Bestände des Vorjahres zeigt sich eine Vermehrung von 3138 Abonnementen, die etwas größer ist als die vorjährige Zunahme (3072), jedoch bedeutend unter derjenigen des Jahres 1897 (3756) bleibt. Der Ertrag der Abonnementsgebühren hat denjenigen des Vorjahres um Fr. 175,551. 08 überstiegen, ist jedoch um Fr. 121,649. 22 unter dem Voranschlage geblieben.

Das finanzielle Gesamtresultat der Verwaltung stellt sich im Vergleich zum Vorjahre wie folgt: 1898.

1899.

Einnahmen Ausgaben

.

.

.

.

Fr. 8,285,162.26 ,, 8,285,162.26

Fr. 8,072,099. 53 ,, 9,230,497.19

Passivsaldo

.

.

--

Fr. 1,158,397.66

' Bei diesem Vergleiche ist jedoch zu berücksichtigen, daß im Jahre 1898 ausnahmsweise nur 10,74 %, d. h. der Einnahmenüberschuß über die Betriebsausgaben und die In ventar Verzinsung hinaus, vom Baukonto amortisiert wurden, im Jahre 1899 dagegen gemäß den Beschlüssen der eidgenössischen Räte 15 °/o. Ohne die Amortisation hätte sich pro 1898 ein Aktivsaldo von Fr. 893,184. 75 und pro 1899 ein solcher von Fr. 340,878. 79 ergeben. Wären aber auch für das Jahr 1898 15 % als Amortisation des Baukontos in Rechnung gestellt worden, so würden sich die Resultate der beiden Jahre wie folgt gegenüberstehen : 1898.

1899.

Einnahmen Ausgaben .

Fr. 8,285,162. 26

8,639,227. 51

Fr. 8,072,099. 53 ,, 9,230,497. 19

Passivsaldo

Fr.

354,065. 25

Fr. 1,158,397. 66

n

Das ungünstigere Resultat des Berichtsjahres erklärt sich daraus, daß die in den Einnahmen inbegriffene Inventarvermehrung um Fr. 663,323. 45 unter derjenigen des Vorjahres geblieben ist, während die Amortisationsquote des Baukontos um Fr. 606,091. 70 höher ist als diejenige des Vorjahres. Der Rückgang in der Inventarvermehrung hat seine Ursache hauptsächlich darin, daß im Jahre 1899 Anschaffungen von größern Centralstationseinrichtungeri wie im Vorjahre (Zürich und Genf) nicht stattfanden und daß der Apparatenvorrat auf Jahresende geringer war als Ende 1898.

354

Nach Abzug der Amortisationsquote von 15 °/o und mit Hinzurechnung der im Jahre 1899 für Neubauten verausgabten ^Summe von Fr. 3,185,342 stellt sich der Baukonto auf Ende des Berichtsjahres auf Fr. 11,681,241. 89.

Folgende, in üblicher Weise auf Grund der Rechnungsbelege vorgenommene, Verteilung der Einnahmen und Ausgaben auf den Telegraphen- und Telephonbetrieb giebt über das Rechnungsergebnis jedes einzelnen der beiden Dienstzweige in den Jahren 1898 und 1899 Aufschluß.

A. Telegraph.

Einnahmen .

Ausgaben

Fr. 2,921,113.42 ,, 2,906,148.66

1899 Fr. 3,037,043. 26·n 2,956,481. 86

Aktivsaldo .

Fr.

Fr.

1898

14,964. 76

80,561. 40

B. Telephon.

1898

Einnahmen . . .

Ausgaben . . .

Passivsaldo

. .

1899

Fr. 5,364,048. 84 ,, 5,364,048. 84

Fr. 5,035,056.27 ,, 6,274,015.33

--

Fr. 1,238,959.06

Auch bei dieser Vergleichung ist die größere InventarVermehrung und die geringere Amortisationsquote des Jahres 1898 in Betracht zu ziehen, so daß das finanzielle Resultat des Berichtsjahres im Vergleich zum Vorjahre sich thatsächlich günstiger stellt, als dies nach den vorstehenden Rechnungssummen scheint..

355

2. Telegraphenlinien.

Die Linienarbeiten des Jahres 1899 7Aisarnmen :

fassen sich wie folgt Länge in Kilometern der Linien, der Drähte.

a. Neu erstellte Linien : An Eisenbahnen An Straßen

18,3 31,e

93,2 59,i

Total

49,9

152,8

b. Neue Drähte an bestehenden Linien : An Eisenbahnen An Straßen

-- --

467,6 78,i

Total

--

545,7

26,e 5,5

63,6 19,i

32.1

82,7

-- --

359,o 51,s

--

410,8

39,t 94,6

118,8 101,7

133,7

220,5

c. Umgebaute Linien : An Eisenbahnen An Straßen Total d. Ausgewechselte Drähte : An Eisenbahnen An Straßen Total e. Abgebrochene Linien : An Eisenbahnen An' Straßen Total f. Abgebrochene Drähte: An Eisenbahnen An Straßen Total

-- .

--

0,s 2,s

--

3,8

Infolge dieser Änderungen stellt sich die Länge der Staatstelegraphenlinien, nach der Drähtezahl geordnet, auf den 31. Dezember 1899 wie folgt: Länge in Kilometern der Linien mit Kreise.

1 Draht.

Total

6 Drähten 2 Drähten. 3 Drähten. 4 Drähten. 5 Drähten.

und mehr.

Kilometer.

78,4

158,7

84,2

73,i

232,2

89,i

98,6

276,9

19,6

61,2

187,o

1267,8 716,4

127,8

68,0

192,6

981,2

176,6

139,9

46,o

82.6 45,4

47,i

673,6

184,6

93,3

4,o

14,7

46,5

66,6

409,7

Bestand auf Ende 1899

2677,7

1634,7

689,9

409,9

485,6

1161,i

7058,9

1898

2713,5

1690,6

703,5

492,4

508,8

1034,7

7143,5

. .

--

--

--

--

126,4

126,4

35,8

55,9

13,6

82,6

--

211,o

1. Lausanne 11. Bern 111. Ölten I V . Zürich

. . . .

V. St. Gallen

. . .

VI. Chur VII. Bellinzona .

,,

,,

Vermehrung

Verminderung . .

676,o

469,2

80,o

88,3

632,6

329,2

108,8

452,5

182,i

168,2

186,2 327,2

201,2

61,2

183,i

218,6

-- 23,2

Total Verminderung

1550,6 1460,i

84,6

1

;

35

oe

Auf Eisenbahnen und Straßen verteilt, ergeben sich folgende kilometrische Längen dei- StaatstelegraphenLinien und -Drähte: Länge der Linien.

Länge der Drahte.

Kreise.

A.n Eisenbahnen.

An Straßen.

Total.

An Eisenbahnen.

An Straßen.

Tota).

462,7

1087,9

1550,6

2,297,6

1779,5

4,077,i

II. Bern

591,2

868,9

1460,i

2,743,i

1315,4

4,058,5

IH. Ölten

720,7

546,6

1267,8

3,440,8

901,7

4,342,o

IV. Zürich

505,6

210,8

716,4

2,084,9

848,4

2,933,8

538,5

442,7

981,2

2,519,i

687,6

3,206,7

43,2

I. Lausanne

V. St. Gallen

630.4

673,6

132,4

1623,3

1,755,7

135,i

274,6

409,7

752,9

417,8

1,170,7

Bestand auf Ende 1899 . .

2997,o

4061,9

7058,9

13,970,3

7573,7

21,544,o

1898 . .

2998,6

4144,9

7143,5

13,500,6

7582,3

21,082,9

83..0

84,6

VI. Chur VII. Bellinzona

,,

T,

Vermehrung Verminderung

461,i

469,7

.

1,6

8,6

W

W?

353 Trotzdem im Berichtsjahre Neubau und wirklicher Abbruch der Telegraphenlinien sich ungefähr die Wage halten, ist infolge Übertragung bedeutender, sogenannter gemischter Linienstrecken auf den Telephonetat eine namhafte Verminderung in der Gesamtlänge der Telegraphenlim'en eingetreten. Als ,,Gemischte Linien"' werden solche Linien bezeichnet, die sowohl Telegraphen- als Telephondrähte tragen. So lange die Anzahl der letztern diejenige der erstem nicht übersteigt, bleibt das Gestänge Telegraphenlinie, wird aber durch Hinzufügen weiterer Telephondrähte das Gegenteil der Fall, d. h. übersteigt die Zahl der Telephonleitungen diejenige der Telegraphendrähte, so wird das betreffende gemischte Linienstück vom Telegrapheninventar abgeschrieben und dem Telephoninventar einverleibt. Die einzelnen Drähte hingegen verbleiben demjenigen Dienstzweige, der sie verwendet. Analog verhält es sich mit den Kabellinien, bei welchen Telephon- und Telegraphenkabel gemeinschaftlich in ein und demselben Kanäle verlaufen.

Werden zum Bestände des Vorjahres die Neubauten zugezählt und der Abbruch abgezogen, so ergeben sich folgende Zahlen: Länge in Kilometern

Bestand auf Ende 1898 Neubauten im Jahre 1899

der Linien..

der Drähte.

7143,5 49,9

21,082,9 698,o

Total 7193,4 21,780,9 Abbruch im Jahre 1899 133,7 223,8 Scheinbarer Bestand auf Ende 1899 . . 7059,7 21,557,i Wirklicher Bestand auf Ende 1899 . . 7058,9 21,544,0 Die Differenzen von 0,s 13,i entsprechen den Längenänderungen, welche infolge der vorgenommenen Umbauten und Verlegungen eingetreten sind.

In obigen Zahlen sind 142,o km. Kabellinien Inbegriffen, mit einer Verminderung von 13,9 km. gegenüber dem Bestände des Vorjahres. Diese Verminderung beruht nicht auf Abbruch ; sie ist eine bloß scheinbare und hat ihre Ursache darin, daß die unterirdischen Linien Zürich-Örlikon und Zürich-Altstetten aus dem bereits angeführten Grunde nunmehr im Kabellinienbestande des Telephon Zürich erscheinen.

Auch eine relative Vermehrung in der Gesamtlänge der unterirdischen Telegraphenlinien ist trotz der in Biel und auf dem

359 Hauenstein vorgenommenen Neuanlagen nicht eingetreten, da diese Kabel gemeinschaftlich mit einer großem Anzahl Telephonleitungen in die gleichen Kanäle verlegt wurden und somit nicht im Bestände der Telegraphenkabellinien, wohl aber in demjenigen der Telegraphendrähte erscheinen.

Die im Berichtsjahre erstellten Neuanlagen von Luftleitungen betreffen nicht sowohl neue Stangenlinien, als vielmehr neue, an bereits bestehendem Gestänge angelegte Drähte.

Die weitaus wichtigste Vermehrung in dieser Hinsicht entfällt auf die Anlage des schweizerischen Teilstückes Verrieres-St. Margrethen eines neuen Telegraphendrahtes Nr. 23, London-Budapest.

Im weitern sind zu nennen : 1. Die Anlage eines neuen Drahtes Nr. 9 Genf-Chamonix von Genf bis zur Landesgrenze.

2. Die Verlängerung des Drahtes Nr. 104, Bern-Vevey, bis Montreux.

3. Die Anlage eines neuen Drahtes Nr. 263 Chaux-de-FondsDelsberg.

4. Die Verlängerung des Drahtes Nr. 542, Bellinzona-Brione, bis Sonogno unter gleichzeitigem Linienneubau auf der betreffenden Strecke.

5. Die Anlage eines neuen Drahtes Nr. 559, St. GallenFrauenfeld.

6. Die Verlängerung des Drahtes Nr. 593, Chur-Samaden, bis St. Moritz.

Die den Eisenbahnverwaltungen angehörenden Telegraphenlinien- und Drähte erzeigen auf Ende 1899 folgenden Bestand : Länge in Kilometern

Selbständige Bahnlinien Bahndrähte an Staatslinien Bestand auf Ende 1899 Bestand auf Ende 1898 Vermehrung

der Linien.

der Drähte.

1144,3 -- 1144,8 1064,7 79,8

2,780,4 9,221,2 12,001,6 11,749,9 251,

Dieser Zuwachs entfällt zum größern Teil auf die im Berichtsjahr eröffnete Burgdorf-Thun-Bahn, während sich der Rest aus kleinern Linienneubauten und der Anlage neuer Signal- und Korrespondenzdrähte am Siaatsgestänge zusammensetzt.

360

Die konzedierten Privatlinien und -drahte (Telegraph, Telephon, Läuteeinrichtungen, elektrische Uhren, Wasserstandsauzeiger u. dgl.) hatten auf Ende 1899 folgenden Bestand: Länge in Kilometern der Linien.

Unabhängige Privatlinien .

Privatdrähte an Staatslinien

.

.

Bestand auf Ende 1899 Bestand auf Ende 1898 Vermehrung

der Drähte.

. 994,,

1802,3 145,7

994?

918B

1948 o 1783 4

76,2

164,6

Die Gesamtlänge der in der Schweiz auf Ende 1899 bestehenden Linien und Drähte mit Ausnahme derjenigen der Telephonnetze und ihrer Verbindungen untereinander, sowie der Starkstromleitungen, faßt sich folgendermaßen zusammen : Länge in Kilometern der Linien.

7058,9

der Drahte.

21,544,0

Bahnlinien Privatlinien

1144,3 994,7

12,001,6 l,948,o

Bestand auf Ende 1899 Bestand auf Ende 1898

9197,9 9126,7

35,493,6 34,616,2

71,g

877,4

Staatstelegraphenlinien

Vermehrung

Die Statistik der Linienstörungen ergiebt im Vergleich zum Vorjahre folgende Zahlen : à ,,t der j tuArt Störungen.

Verwicklungen .

Unterbrechungen .

Ableitungen . .

Total

Zahl^ der Störungen.

^

Dnrchschuittsdaner.

^ ^

2079 660 427

1641 443 332

5 St. -- M. 4 St. 50 M.

10 ,, 43 ,, 9 ,, -- ,, 6 ,, 28 ,, 4 ,, 46 ,,

3166

2416

6 St. 24 M. 5 St. 36 M.

Die erheblich bessern Resultate des Berichtsjahres gegenüber demjenigen des Vorjahres müssen im allgemeinen den günstigen Witterungsverhältnissen und im besondern dem Umstände zuge-

361 ·schrieben werden, daß im letzten Frühjahr und Winter die für die Telegraphen- und Telephonleitungen so verhängnisvollen Schnee·stürme und Naßschneefälle, wenn auch nicht gänzlich ausblieben, sich doch auf einige wenige Fälle lokalen Charakters beschränkten.

Die wöchentlichen Messungen über den Isolationszustand der Drähte weisen folgende Zahlen auf: Gut.

Befriedigend. Ungenügend.

Total.

1898 . . . 13,538 1899 . . . 14,429

2528 2389

1519 1032

17,585 17,850

oder in Prozenten der Gesamtzahl ausgedrückt: Gut.

Befriedigend. Ungenügend.

1898 . . .

76,99 14,37 8,6i 1899 . . .

80,88 13,38 5,78 Die guten Witterungsverhältnisse des Jahres 1899 .auch diese Resultate in günstiger Weise beeinflußt.

haben

Telephonnetze und Telephonlinien.

Der allgemeine Bestand der Telephonnetze und ihrer Verbindungen ergiebt sich aus folgenden Zahlen : Bestand auf Ende Vermehrung 1898.

1899.

1899.

.Zahl der Netze . . .

288 297 9 ,, ,, Abonnemente .

31,918 35,056 3,138 Länge der Linien in km 12,665,3 13,475,7 810,* ,, ,, Drähte in km · 87,482,8 100,361,4 12,878,6 Über den Bestand der einzelnen Telephonnetze in Bezug auf Abonnemente, Stationen, Linien und Drähte giebt die Tabelle I am Ende dieses Abschnittes nähern Aufschluß. Eine zweite Tabelle (II) giebt eine nach Kantonen geordnete Übersicht über .die Telephoneinrichtungen.

Neu eröffnet wurden im Laufe des Jahres folgende 9 Netze : Aarburg.

Reichenau.

Adelboden.

Waldenburg.

Ardon.

Wattenwil.

Bätterkinden.

· Welschenrohr.

Muotathal.

Bundesblatt. 52. Jahrg. Bd. IT.

.

24

362 Aarburg, Bätterkinden und Wattenwil waren früher Umschaltstationen und sind nun in selbständige Telephonnetze umgewandelt worden.

Im Bau begrifien oder in Vorbereitung dazu waren die Netze : Amsteg-Silenen, Chiasso, Erstfeld, Koppigen, Mendrisio, Reigoldswil, Schwarzenegg, Visp und Zermatt.

Im Laufe des Berichtsjahres wurden nachgenannte interurbane Verbindungen erstellt und eröffnet: a. interne Verbindungen: Lauge in

Nr. der Leitung:·

iiilometern,

Genf-Lausanne (3. Verbindung) Lausanne-Biel Lausanne-Aubonne Sion-Martigny Sion-Ardon Freiburg-Schwarzenburg Neuenburg-Fleurier Chaux-de-Fonds-Biel ( 2 . Verbindung) . . . .

Chaux-de-Fonds-Sonceboz Saignelegier-Tramelan Biel-Solothurn (2. Verbindung) Aarberg-Kerzers Bern-Luzern (2. Verbindung) Bern-Biel (3. Verbindung) Bern-Montreux Bern-Solothurn (2. Verbindung) Bern-Thun (3. Verbindung) Bern-Burgdorf (2. Verbindung) Bern-Herzogenbuchsee Thun-Spiez (2. Verbindung) Thun-Wattenwil Wattenwil-Riggisberg Frutigen-Adelboden Fraubrunnen-Bätterkinden Balsthal-Welschenrohr (wird gleichzeitig als Telegraphendraht (Nr. 408) benutzt und figuriert im Telegraphenlinienetat) .

404 Grenchen-Büren

8 47 78 130 134 154 202 226 237 242 269 290 297 303 305 310 313 333 336 355 356 362* 363 389* 402*

Übertrag

62,6 105,o 26,o 26,5

8,* 19,6

31,8

46,8 34,4 10,4

26,o 11,» 94,6 34,5

y»752 47,7 31,9

23,0 39,7 10,a 12,o 5,8

15,6 5,9

10,2 Ö3b,7

363 Nr. der Leitung.

Jjänge in Kilometern.

Übertrag 412 425* 432 433 440 455 460 508 571 576 591 603 609 610 618 635 639 735 749 787 790 830 851 933 945 955

Langenthal-Balsthal Zofingen-Aarburg Olten-Aarburg Olten-Läufelfingen Liestal-Waldenburg Basel-Biel Basel-Solothurn Muri-Hitzkirch Schwyz-Muotathal Zug-Affoltern . Zürich-Bern (3. Verbindung) Zürich-Luzern (4. Verbindung) Zürich-Winterthur (5. Verbindung) Zürich-Winterthur (6. Verbindung) Zürich-Aarau (3. Verbindung) Zürich-Wil Zürich-Rapperswil (2. Verbindung) Winterthur-Schaffliausen (2. Verbindung) . . .

Winterthur-Bülach Weinfelden-Kreuzlingen Müllheim-Steckborn St. Gallen-Chur S t . Gallen-Goßau ( 2 . Verbindung) . " . . . .

Wallenstadt-Mühlehorn Chur-Reichenau Davos-Ragaz

974 978 984 990 993

Genf-Gex Couvet-Pontarlier Basel-Freiburg i. Br Stein a. Eh.-Singen Zürich-Konstanz

838,7 16,s 5,o 4,» 7,2 14,o 74,0 64,5 13,2 10,2 15,6 127,0 53,e 26,4 26,4 52,0 57,6 32,4 25,6 15,o 15,9 9,8 88,6 10,o 11,4 10,4 45,5

b. internationale Verbindungen :

Total 52 interne bindungen mit

5,4 14,s 7,6 8,s 69,2 und 5 internationale Verkm. 1775,9

Die mit Sternchen bezeichneten Leitungen sind eindrähtig, die übrigen doppeldrähtig (Schlaufen).

364

Das über Wil führende, durch Baudotinduktion gestörte Teilstück Winterthur-St. Gallen der Verbindung Zürich-St. Gallen III wurde durch eine über Frauenfeld-Weinfelden angelegte Schlaufe ersetzt. Die auf diese Weise frei gewordene Leitungsstrecke Winterthur-St. Gallen wurde abgeteilt und für zwei neue Verbindungen Winterthur-Wil (Nr. 738) und St. Gallen-Uzwil (Nr. 866), auf welchen kürzern Entfernungen sich die Baudotstörungen in geringerm Maße fühlbar machen, wieder in Betrieb genommen.

Die Gesamtvermehrung der internen Verbindungen beträgt demnach 54.

Im Laufe des Berichtsjahres wurden 8 bisher eindrähtig angelegte Leitungen in Schlaufen umgewandelt.

Die Zahl sämtlicher interurbanen Verbindungen ist mit einer Vermehrung von 54 internen und 5 internationalen Anschlüssen auf 561 gestiegen, von denen noch 45 interne Leitungen eindrähtig angelegt sind.

Die Gesamtlänge aller internen und internationalen Netzverbindungen beträgt auf Jahresende 14,711,6 km.; diejenige der entsprechenden Drähte (die Schlaufen doppelt gerechnet) 28,883,2 km.

mit einer Vermehrung von 3608,o km. gegenüber dem Bestände des Vorjahres.

Die nachstehende Zusammenstellung zeigt, wie sich die interurbanen Verbindungen auf die verschiedenen Netze verteilen. Auf Ende 1899 gab es: 101 Netze mit l interurbanen Verbindung, 90 ,, ,, 2 ,, Verbindungen, 31 20

n ,,

n ,,

15

11

11

^

T)

11

T)

11

D

11

11

11 n

n n

n ,,

11

n

' 8 Q

11

n

n n n

n 10 11 H 11 12

n n ,,

11 n ,,

n

11

n

n

O

° ·3 0

2 q u 6

* 2 2

1 l l l

Netz i, ,, ,,

,, ,i ,, i,

3 4 £»

7

15

16 18 21 22

n

,, ,, ,,

-n

.

.

.

-n ,,

,, ,, ,, ,,

(Genf), (Aarau), (Winterthur), (Biel),

365

l Netz mit 25 interurbanen Verbindungen (Basel), l ,, ,, 30 ,, ,, (Luzern), l ,, .n 31 ,, ,, (Lausanne), l ,, ,, 35 ,, ,, (8t. Gallen), -l ,, ,, 43 ,, ,, (Bern), l ,, ,, 69 ,, ,, (Zürich).

Der Bestand der Telephonkabel auf Jahresende ist folgender : Länge d 3r Kabel

Aarau . . .

Basel Bern Biel Chaux- de-Fonds .

Chur Davos Genf.

.

.

Interlaken . . .

Lausanne . . .

Luzern Montreux . . .

Neuchâtel . . .

Ölten S t . Gallen . . .

Schaffhausen .

Vevey Winterthur Zürich . . . .

Interurbane Kabel (Hauenstein)

mit einfachen Adern,

mit DoppelAdern.

km.

km.

.

18,9 5,7

km.

4» 75,o 28,8 4,3 1,7 0,7

6,c

.

.

.

56,0

114 9 0,6

7,5

9,9

24,7 .

.

Bestand 1899 ,, 1898 Vermehrung

4,9 9,7 0,7

.

18,9

Länge Länge der Adern. der Drähte.

15,3 ,6 2,3

0,3

1,2

42,0

171 o 3,8

km.

236,o 472 o 4,239,i 7,968,o 3,760,9 1,947,7 228,i 456 2 303,4 606,8 48,2 24,i 179,3 358,6 6,516,0 11 002 e 60,0 30,o 912,4 1,623,5 691,o 1,382,5 354,i 708,2 474,3 263,o 138,o 276,o 1,462,2 2,452,2 463,3 231,6 251,2 125,6 213,6 418,6 12,920,7 24 708 o

107,8

215,6

149,3 149,3

488,4 419,5

31,123,7 57,706,7 23,587,6 42,895,2

--

68,9

7,536,i 14,811,5

366

Diese Vermehrung rührt her von der Erweiterung der Kabelnetze in Aarau, Basel, Bern, Genf, Lausanne, Montreux, St.Gallen, Winterthur und Zürich, sowie von den Neuanlagen in Biel und Chaux-de-Fonds.

Infolge Vergrößerung oder Verlegung mußten folgende Centralund Umschaltstationen neu montiert werden : a. Centralstationen :

Altstädten, Appenzell, Aubonne, Bauma, Bex, Burgdorf, Colombier, Eglisau, Einsiedelu, Engi (Glarus), Flawü, Pleurier, Frutigen, Gelterkinden, Genf, Glarus, Goßau (Zürich), Heiden, Herzogenbuchsee, Ins, Interlaken, Kerzers, Kloten, Laufen (Jura), Lenzburg, Lichtensteig, Liutthal, Lugano, Luzern, Malleray, Merligen, Mühlehorn, Münsingen, Muri (Aargau), Necker, Root, St. Immer, St. Moritz, Saxon, Schupfen, Sissach, Sonceboz, Sumiswald, Thun, Uster, Uznach, Vallorbe, Vitznau, Wald (Zürich), Wichtrach, Winterthur, Yvonand.

b. Umschaltslationen :

Allschwil, Apples, Arlesheim, JBiglen, Crissier, Dießbach bei Buren, Embrach, Erlach, La Ferrière, Großhöchstetten, Hätzingen, Kiesen, Küsnacht (Zürich), Melchthal, Möhlin, Münchweilen, Oberdießbach, Oberhofen, Rupperswil, St. Prex, Schlieren (Zürich), Seen, Stalden, Tafers, Teufenthal, Therwil, Unterterzen, Vex, Worb, ZollikoCen.

Die Statistik der Störungen erzeigt für die Telephonleitungen folgende Zahlen : Verwicklungen.

Ableitungen.

Unterbrechungen.

1899 . . . .

1898 . . . .

11,605 17,050

1645 1678

3172 8357

Verminderung

5,445

33

5185

Es wäre ein Trugschluß, aus dieser großen Verminderung der Verwicklungen und Unterbrechungen ohne weiteres auf einen in entsprechendem Maße verbesserten Linienunterhalt zurückfolgern zu wollen. Die Zahlen der Statistik von 1898 sind anormal hohe.

Die Verwicklungen erscheinen l Va, die Unterbrechungen dreimal so zahlreich als im Jahre 1897. Ursache hiervon waren die im Geschäftsberichte des Vorjahres näher besprochenen außerordentlich

367

zahlreichen Netzverheerungen, verursacht durch die Schneestürme des Frühjahres 1898.

In Anbetracht der auf den Zeitraum von zwei Jahren entfallenden großen Drahtvermehrung müssen die Resultate der diesjährigen Statistik, auch mit denjenigen vom Jahre 1897 verglichen, ·als günstige bezeichnet werden ; dies um so mehr, als die Statistik .auch im Berichtsjahre durch zwei, allerdings weniger heftige Naß«chneefalle ungünstig beeinflußt wurde, von denen einer am i. Februar in Genf 236 Drahtbrüche verursachte, und der andere am 29. Dezember in den Netzen des Juragebietes erheblichen Schaden anrichtete. Hierbei wurden von allen betroffenen Netzen Chaux-de-Fonds und Locle am härtesten mitgenommen. An beiden Orten waren sämtliche interurbanen Verbindungen und viele Abonnentendrähte (Chaux-de-Fonds 278) unterbrochen. In Locle wurde auch der Lokalbetrieb vorübergehend eingestellt, da zahlreiche ·zerrissene Drähte mit Starkstromleitungen in Berührung geraten waren. Von Genf, Lausanne, Basel und Bern wurden Arbeiter.gruppen herbeigezogen, so daß bereits am 2. Januar die interurbanen und am 7. Januar auch alle Abonnentenleitungen wieder ;benützt werden konnten.

Biel hatte am gleichen Tage 165 unterbrochene Drähte.

Die Netze Solothurn, St. Immer und Vallorbe wurden weniger stark beschädigt.

Im Berichtsjahre wurden 29 Stangenbeschädigungen und 23 Drahtabschmelzungen durch Blitzschläge verursacht.

Für den Bau und Unterhalt der Telegraphen- und Telephonlinien wurden verwendet : 31,260 imprägnierte Stangen (1898 : 30,599) 223,839 Isolatoren ( ,, 202,383) 81,137 kg. Eisendraht ( ,, 71,024) 21,323 kg. Stahldraht ( ,, 27,929) 342,145 kg. Bronzedraht ( ,, 319,985)

368

Tabelle l, Bestand der Telephonnetze am 31, Dezember 1899, Netze.

Aadorf . . . .'

Aarau . . . .

Aarberg Aarburg . . .

Adelboden . . .

Adliswil . . .

Affollerà am Albis Aigle . . . .

Altdorf . . . .

Altstätten(St.Gallen) Amriswil Andelfingen . .

Appenzell . .

Arbon . . . .

Ardou . . . .

Arosa . . . .

Arth Au (St. Gallen) .

Aubonne . . .

Avenches . .

Azmoos . . . .

Baden . . . .

Balsthal. . . .

Balterswil . .

Bäretswil . .

Basel .

Bassecourt .

Bätterkinden . .

Bauma . . . .

Bazeohaid . . .

Beckenried .

Bellinzona . .

Länge der Linien.

Länge der Drähte.

km.

km.

28,890

93,866

245,j98 45,775

1,746,766 10K,815

35,885

176,390

1,460 10,775

14,840 50,095

22,620

142,225

39,775

236,855 53,860 138,390

16,460 34,430 20,286

73,495

30,740 14.476 12,550

116,760

6,420 5,960 22,425 28,340 31,380

19,835 73,540

61,075

41,705

85,626 133,870 118,676

29,460

71,795

5,820

30,915

137,730

866,145

11,146

75,960

14,765

49,470

14,870

22,880

31,160 8,447,026 49,610

8,080

25,380

648,950

24,025

75,770

15,575 1,860

64,440 10,875

59,970

136,275

Übertrag 1,648,818 13,422,882

Abonnemente.

Stationen.

G4n

Ende 1899.

Vermehrung.

34 32 367 443 55 55 40 50 10 10 31 28 73 67 89 68 40 36 45 45 37 36 37 36 39 41 34 34 11 11 34 35 43 46 47 51 48 51 35 36 20 - 20 232 273 37 41 21 21 15 18 3,677 3,272 20 20 13 15 21 24 29 29 13 15 29 43

-- 1

4,834

463

5,444

5

23 3 40 10 --7 7 7 6 1 3 -- 8 11 5 1 4 2 2 19 11 1 9 262 2 13 1 -- -- 1

369

Setze.

Länge der Linien.

Lunge der Drähte.

km.

km.

Abonnemente.

Stationen.

Ende 1899.

Vermehrung.

Übertrag 1,648,818 13,422,882 463 5,444 4,834 144 Bern 5,950,627 2,182 2,002 608.669 Bex . .

4 65 29,285 67 167,480 558 60 Biel 223,525 1,470,790 596 13 -- 1 Bière . . . .

13 3,089 17,220 4 36 41 Bischofszell 84,550 30,250 25 2 Boudry . . . .

26 39,385 8,855 -- 43 Breragarten (Aarg.)

45 69,520 30,200 -- 17 17 Brenets, les . .

15,680 5,830 12 -- 3 Brienz . . . .

70,4ii 14 10,3!6 6 26 Bria 34 44,633 1 30,013 * o .

* 116 16 Brugg . . . .

123 90,709 355,857 1 15 Bubikou . . .

16 32,880 6,640 5 75 Buchs (St. Gallen) 82 32,565 192,240 3 Bülach . . . .

61 63 142,435 33,140 11 Bulle . . . .

111 119 60,060 350,860 32 7 Buren a/d. Aare .

34 37,035 75^180 19 166 Burgdorf 182 131,890 568,268 ' Bütschwil . . .

3 23 23 74,855 16,495 5 Cernier . . . .

49 54 40,770 125,885 25 -- 1 Chateau-d'Oex 28 6,235 42,325 -- 23 Chatel-St. Denis .

26 18,580 77,860 92 Chaux-de-Fonds,la 857 791 166,485 926,810 1 8 Chesières 8 1,500 10,500 13 Chur 185 209 54,440 340,905 1 11 Churwalden . .

32,290 11 1 ,330 2 45 Colombier .

49 23,065 53,725 -j 12 Concise . . . .

12 5.820 15,120 21 4 Coppet . . . .

18^772 20 62,098 2 50 Cossonay . .

51 36,666 161,025 3 Couvet . . . .

34 31 31,610 111,356 -- Gully . . . .

18 18 16,215 68,615 15 210 Davos-Platz . .

231 36,145 366,285 14 1 Degersheim . .

18 8,450 41,130 10 91 Delsberg . . .

95 76,512 317,919 Übertrag 3,593,848 25,983,215

10,842 9,814

891

370

Netze.

Länge der Linien.

Länge der Drähte.

km.

km.

Abonnemente.

Stationen.

VerEnde 1899. mehrung.

891 Übertrag 3,593,848 25,983,215 10,842 9,814 1 48 48 39,065 Dielsdorf . . .

119,475 28 23 1 Dießenhofen 6,910 20,020 35 32 6 15,040 62,290 Dietikon 22 21 1 13,415 60,590 Düdingen .

19 19 1 12,950 39,700 Dußaang . .

34 1 35 Ebnat-Kappel . .

15,140 51,960 40 40 3 48,790 112,776 Echallens . .

-- 19 19 Egg (Zürich") . .

11,465 35,806 22 22 3 Eglisau . . . .

16,225 35,565 37 1 37 Einsiedeln . . .

40,170 93,960 -- 9 9 Elm (Glarus) . .

7,730 2,425 16 4 17 Engelberg . . .

10,046 1,555 -- 13 17 Engi (Glarus) . .

29,122 2,158 27 3 27 Entlebuch . . .

13,288 44,426 22 7 23 Erlenbach . . .

19,860 85,100 1 2l 23 Ermatingen . .

22,405 52,880 27 27 3 Eschenbach (Luzern) . 45,672 10,885 -- 17 17 Eschenbach (St.Gall.)

5,170 38,250 25 1 24 Escholzmatt . .

71,575 15,085 1 13 11 25,780 59.310 Estavayer . . .

12 -- 1 16 Fahrwaugen . .

38,290 8,840 1 14 13 Feydey-Leysin 4,660 9,665 1 12 Fideris . . . .

11 5,140 44,580 13 1 Finhaut . . . .

13 14,740 1,700 -- 14 14 Fischenthal 8,315 29,935 Flawil . . . .

65 7 53 97,360 29,285 50 12 Fleurier . . . .

52 39,3S5 14,975 40 -- 9 41 Fraubrunnen .

161,885 40,065 165 Frauenfeld . . .

178 38 649,120 113,215 37 347 Freiburg . . .

399 236,960 1,311,945 25 2 Frick . . . .

26 31,500 207,3.0 22 13 26 Frutigen . .

9,770 85,650 27 2 Gais .

36 10,115 39,800 19 5 20 Gelterkinden .

18,180 23,035

Übertrag 4,464,339 29,811,056 12,256 11,108 1,038

371

Setze.

Länge der Linien.

km.

Länge der Drähte.

.

.

Interlaken . . .

Kalchofen .

Kerzers . . . .

Klosters . . . .

Kloten . . . .

Kreuzungen . .

Küßnacht (Schwyz) Lachen . . . .

Langen brück .

Langenthal Langnau (Bern) .

Läufelfingen . .

Laufen (Jura) .

Übertrag

39,820

1 03.655

76,628

483,04* 120,210

12,755 18,510

61,975

15,380

111,160

10,965

50,200

53,345

253,440

5,515

24,575

8,815

40.915

6,005

11,805

99,054

405,867

29,155

144,010

12,415

31,835

59.255

192,905

6,119,486

tionen.

km.

Übertrag 4,464,839 29,811,056 Genf 758,491 10,848,850 Glarus . . . .

103,871 647,690 Goßau (St. Gallen) 20,365 76,695 Goßau (Zürich) .

12,290 46.860 Grandson . . .

42^30 14,830 Granges (Vaud) .

50,990 19,915 Grenchen . . .

55,795 17,725 Grindelwald .

3,871 10,266 Grüsch . . . .

52,880 17,350 Hausen am Albis .

33,440 17.520 Heiden . . . .

10,460 66,665 Herisau . . . .

259,412 39,100 Herzogenbuchsee .

4S.155 163,990 Hessigkofeu 7,415 26,215 Hinwil . . . .

14,972 43,831 Hitzkirch . . .

3,572 47,2oi Hochdorf . . .

27,546 13,218 Horgen . . . .

33,110 99,080 Huttwil . . . .

18,330 82,320 Illnau . . . .

33,485 126,816 lud

Abonnemente.

StaEnde 1899.

12,256 11,108 4,051 3,757

237 57 23 26 18 61 22 7 19 47 195 61 9 33 13 22 87 31 . 45 30 222 29 18 8 22 110 22 23 12 175 74 11 60

Vermehrung.

1,038

209 54 23 23 18 52 19 7 · 16 43 160 58 9 29 13 22 75 29 44 29 204 27 18 8 19 88 20 23 12 153 73 11 60

298 21 4 5 2 -- 4 6 -- 5

6 6 7 1 1 ·i 1 13 2 4

2 23 -- 1 -- 3 5 1 --1 14 4 -- 5

44,715,012 18,136 16,513 1,485

372 Länge der Linien.

km.

Netze.

Übertrag Laufenburg . .

Laupen . . . .

Lausanne . . .

Lauterbrunnen Lenzburg . . .

Lichtensteig Liestal . . . .

Linthal . . . .

Locamo . . . .

Lode, l e ...

Loëche-la-Ville .

Lömmenswil . .

Lugano . . . .

Luzern . . . .

Lyß . .' . . .

Malleray . . .

Männedorf .

Marthalen . . .

Martigny . .

Meggen . . .

Meilen . . .

Meiringen . .

Merligen . .

Mézières Monthey . .

Montreux . .

Morges . . .

Moudon . . .

Mühlehorn . .

Müllheim . .

Münsingen . .

Münster (Bern) Muotathal . .

Murgenthal . .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Länge der Drähte.

km.

Abonnemente, l

Stationen. Ende 1899.

Vermehrung.

44,715,oi2 18,136 16,513 1,485 21 21 -- 1 45,836 65 64 56,100 3 264,950 1,711 1,540 112 4,227,840 420,940 34 31 2 16,409 55,735 114 98 43,595 10 203,186 44 36 14,210 4 121,715 98 66,685 111 9 584,945 17 21 4 12.868 31,851 61 52 15,200 6 60,040 213 226 18 48,215 262,470 20,040 13 13 1 58,980 13 14 7,960 25,686 -- 161 197 30 41,615 331,640 999 3,103,556 1,161 114 480,898 40 34 2 12,125 44,975 13 15,580 17 68,450 27 1 31 10,490 32,200 27 30 18,490 3 56,850 41 43 5 36,445 195,450 20 18 1 5,715 27,570 49 53 7,680 65,670 --1 22 23 12,340 33,525 10 4,240 11 46,276 -- 17 17 11,390 50,835 --4 22 23 10,010 44.055 452 501 38 93,865 1,013,996 157 7 79,898 171 379,385 45 40 3 59,175 111,685 14 15 4 9,067 68, a 12 32 31 5 27,415 106,660 25 29 1 17,410 55,850 27 22 15,105 64,815 --9 9 2,145 10 2,750 17 3 18,190 18 67,120

6,119,486 19,485

Übertrag 7,849,6T6 56,628,418

23,085 20,916 1,884

373

Katze«

Länge der Linien.

Länge der Drähte.

km.

km.

Abonnemente.

Stationen.

Ende 1899.

Ver-

mehrung.

Übertrag 7,849,076 56,628,418 23,085 20,916 1,884 Muri (Aargau) 39 3 136,730 37 45.085 85 5 Murten . . . .

80 5ü,iio 271,880 Näfels- Mollis . .

12 12 18,620 5,883 --1 22 Nebikon . . . .

80,450 22,030 19 23 2 Necker . . . .

22 7,560 57,915 1 Neßlau . . . .

22 21 8.330 47,050 Neuenburg . . .

727 627 47 189,845 1,571,139 Neuendorf . . .

17 1 80,150 17 24,450 Neuenkirch - Sempach 23 22 3 49,915 10,785 Neuenstadt .

34 3 14,810 68,100 32 Niederurnen 11 2 10 11,790 37,i50 Noiraigue . .

13 11 8,390 38,955 -- 12 Nyon . . . .

72.562 185 166 296,434 Oberriet 23 2 16,365 71,850 20 Ölten . . . .

128 15 116 60,195 717,310 Orbe 53 46,415 236,195 9 51 Oron 18 18 17,370 47,465 Payerne. .

82 75 9 66,800 258,825 Pfäffikon . . .

14 51 32,725 49 96,335 Pfuügen . . . .

2 30 24 23,390 121,045 1 ,Ponts-de-Martel .

19 8,070 19 48,605 7 Pruntrut 159 102,345 137 307,955 Ragaz . . . .

160,280 111 103 5 715,905 Rapperswil . .

93 5 60,205 86 327,505 -- Rebstein . . .

11 4,480 10 13,485 Rehetobel . . .

29 26 -- 1 12,760 53,085 Reichenau . . .

11 2,450 13 30,000 11 Reinach (Aargau) ,110 95 54,475 305,075 --3 Rheineck . .

30 26 8,695 26,030 Rheinfeld eu 74 62 38,780 6 121,840 Richterswil 76 67 8 36,015 174,705 Riggisberg . . .

18 11,255 18 82,785 --3 Rolle . . . .

104 94 49,990 199,025 Romanshorn .

73 8 31,440 80 92,565 Übertrag

9,171,806

63,429,946

25,610 23,172

2,071

374

Netze.

Übertrag Romont . . . .

Root Rorschach . .

Rue Rüti (Zürich) . .

Saignelegier . .

Salvan . . . .

St.Aubin(Neuchâtel) St. Beatenberg S te. Croix . .

St. Gallen . . .

St. Immer . . .

St. Moritz -Dorf .

St. Peterzell . .

St. Ursanne . .

Samen . . . .

Saxon . . . .

Schaffhausen . .

Schleitheim Schuls . . . .

Schupfen . . .

Sehüpfheim Schwarzenburg Schwyz . . . .

Sennwald . . .

Sentier, l e ...

Sépey, l e ...

Siebnen . . . .

Sierre . . . .

Sissach . . . .

Sitten . . . .

Solothurn .

Sonceboz . . .

Spiez . . . .

Länge der Linien.

Länge der Drähte.

km.

km.

9,171,806

63,429,946

45,550

123,670

4,100

38.580

55,285

281Ì145

11,285

38.885

37,070 29,300

165,690 168,840

2,515

22,165

15,585

38,675

1,040

27,260

15,110

67,290

344,191 42,600

3,721,005 269,800 367,170 58,910

23,286 8,055 15,876

30,290

34,572

87,259

16,680

29,770

209,075

1,182,385

12,105

45,840

6,640

39,460

18,955

57,295

19,211

84,929

47,860

133,765

52,807

206,681

4,020

38,470

35,420

165,870

0,295

23,990

7,960

26,940

15,075

70,105

12,340

30,980

61,100

232,624

173,448

1,419,981

14,125

139,865

24,245

151,103

Übertrag 10,587,270

73,015,678

Abonnemente.

C! 4- A

Stationen.

Ende 1899.

25,610 23,172

51 18 165 13 61 41 18 29 19 49 1,334

116 141 20 18 41 17 530 24 27 24 46 36 73 13 77 8 13 15 24 74 347 12 39

Vermehrung.

2,071

4 50 2 18 22 147 13 -- 1 6 57 4 40 1 18 3 29 5 19 1 45 96 1,164 10 103 7 129 -- 17 4 18 7 41 4 16 47 475 1 23 2 24 22 3 2 44 2 36 2 61 -- 13 2 77 -- 8 -- 12 3 15 3 23 10 73 31 304 10 -- 2 8 37

29,143 26,353 2,360

375

Netze.

Länge der Linien.

km.

Übertrag 10,587,270 Stäfa 14,ioo Stammheim 16.795 Staus . . . .

1 2^364 Steckborn .

5,205 Stein (Aargau) 14,030 Stein a. Rh.

19,735 Steinen (Sch\vyz) 11,630 Sumiswald . . .

16,237 3,1 29 Sursee . . . .

Tavannes 6,370 Thalwil . . . .

19,980 Thun 107,326 Thusis . . . .

15.395 Tramelau 1,966 6,940 Travers . . . .

Trieogen 7,965 Turbenthal . . .

52,186 Unterhallau 21,635 Unteriberg .

8,6BO Unterwasser .

2,706 Urnäsch 13,120 üster '. . . .

47,600 Uznach . . . .

14,445 Uzwil . . . .

18,875 Vallorbe 13,285 0,480 Vättis . . . .

Verrières, les .

3,930 97,332 Vevey . . . .

Vissoye . . . .

5,210 Vitznau . . . .

12,660 Vouvry . . . .

9,660 Wädenswil 20,695 Wald (Zürich) .

44,440 Waldenburg . .

9.680 Übertrag

11,262,923

Länge deiDrähte.

km.

73,015,573 40,835 51,405

150,144 36,576 29,755 50,850 19,890 54,492 38,237 37,760 116,480

597,806 78,815 7.320 29,326 20,415 182,205

84,120 16,120 48,995

36,090 250,395

72,800 99,390 94,740 0,890 13,030

854,516 67,400 53,712 22,305 105,870 124,840

32,815

Abonnemente.

Stationen. Ende 1899.

29,143 26,353 30 31

19 34 23 9 45 14 26 27 21 74 279 32 18 17 17 44 42 10 11 18 86 34 67 51 4 J2 443 12 17 10 72 75 20

19 32 19 7 42 13 26 27 15 71 254 28 17 13 17 42 41 10 10 16 81 34 58 45 4 12 407 12 17 9 59 58 20

76,534,910 30,857 27,918

Vermehrung.

2,360 3 1

4 5 -- 8 2 1 3 2 10 33 1 2 2 --4 2 -- -- 1 14 6 4 5 -- 2 10 --1 1 6 10 20

2,519

376

ìSpf/ft 11 CUti v»

Übertrag Waldkirch . . .

i Wallenstadt . .

Walzenhausen .

Wangen a. d. A. .

Wängi (Thurgau) Wattenwil . . .

Weesen . . . .

Weggis . . . .

Weinfelden . .

Welschenrohr .

Wetzikon .

Wichtrach . . .

Wil (Si. Gallen) .

Willisau . . .

Wiinmis Winterthur . .

Wohl en (Aargau) Wolhusen . . .

i Yverdon . . .

Yvonand Zeli (Luzern) . .

Zofingen Zug Zurich . . . .

, Zurzach . . . .

Zuzwil . . . .

Zweisimmen .

Bestand am 31. Dezember 1899 .

Lauge der Liiiieu.

Länge der Drähte.

km.

km.

Abonnemente.

StaVertionen. Ende 1899. mehrung.

76,534,9io 30,857 27,918 2,519 17 1 17 31,470 46 98,620 59 19,355 -- 3 25 13,200 26 52,325 14 37 38 17,748 67,842 1 15 14 11,4»5 37,205 12 12 12 12,980 24,640 -- 5,987 12 11 14,992 3 17 4,180 18 18,940 22 156 150 117,295 357,940 8 8 8 1,085 4,070 7 67 29.930 133,460 73 1 52 50 37,455 159,815 5 117 76,255 123 360,215 -- 89,524 36 35 10,518 7 17 19 24,070 68.900 71 202,934 686 608 1,670,373 2 73 31,960 164,960 81 2 8,322 32 33 45,943 14 152 124,740 170 803,005 7 18 19,545 40,265 19 1 20 12,825 18 49,045 HD -- 36 99,165 140 336,030 11 96,060 212 197 320,665 460 1,161,413 18,627,010 5,889 5,219 1 55,685 61 133,315 57 1 7,055 30,690 13 13 1 1,750 84,370 19 18

11,262,928 9,806

13,475,736

100,361,429

38,864 35,056

Bestand am 31. Dezember 1898 . 12,665,350 87,482,858 35,536 31,918 Vermehrung im Jahr 1899 . .

810,385

12,878,576

3,328

3,138

3,138 -- --

377

Tabelle II.

Übersicht der Telephoneinrichtungen nach Kantonen.

Ortschaften mit Telephon.

Kantone.

Zürich Bern Luzeru Uri Schvvyz Obvvaldea . .

Nidwaiden . .

Glavus Zu°' Frei bürg Solothurn Baselstadt . .

Baselland Schaffhausen . .

Appenzell A.-Rh.

Appeuzell f.-Rh.

St. Gallen Graubunden . .

Aarffau Thurgau Tessili Waadt Wallis Neuenburg . .

Genf

400

35

30

65

666 130

50 19

85 10

118 8

3 59

1 9 2 2 7 1 9

4

1 1

13 11 34

. .

. .

24 . .

. .

. .

. .

. .

. .

Total

Central- Umschalte- GemeindeStationen. stationen. stationen.

212 114 4 54 39 40 8 232 60 217

7 1 6 3 6 1 35 11 17

189 33

14 3

426 67 105 90

31 11 14 2

3230

297

Bundesblatt. 52. Jahrg. Bd. II.

2 2 2 4 18 8 2 5 6 5 2 15 4 23 15

105 39 2 21 25 1

33 4 7 11

175 6 8 13

297 ·

754

3 5

3

40 13 57

41 4

25

378

4. Starkstromanlagen.

Im Berichtsjahre wurden 143 Starkstromanlagen (gegen 10$ im Vorjahre) eingereicht und erledigt, nämlich für 70 Neuanlagen (46 selbständige Anlagen), 63 Erweiterungen und 10 Umänderungen.

Die Neuanlagen umfassen : 28 Beleuchtungsanlagen (26 mit Gleich-, 2 mit Wechselstrom), 20 Anlagen für Kraftübertragung (9 mit Gleichstrom, 9 mit Drehstrom, 2 mit Iphasigem Wechselstrom), 22 Anlagen für Kraftübertragung und Beleuchtung (3 mit Gleichstrom, 16 mit Drehstrom, 2 mit zwei- und l mit einphasigem, Wechselstrom).

Bezüglich der Arbeitsleistung zerfallen die Neuanlagen in : 46 Anlagen von l bis 100 K.W. mit 1,110 K . W .

20 ,, ,, 100 ,, 1000 ,, ,, 4,501 ,, 4 ,, ,, mehr als 1000 ,, ,, 13,570 ,, Gesamtleistung

19,181 K.W.

Hiervon sind neu erstellt 14,270 K. W. und bestehenden Centralen entnommen 4911 K. W.

Unter den neu erstellten Kraftanlagen finden sich folgende elektrische Bahnen und Tramways : Aigle-Leysin Gleichstrom Secheron-Carouge, Genf . . . .

,, Plongeon-Jonction, Genf . . .

,, Trambahn der Stadt Luzern . .

,, Limmatthalstraßenbahn . . . .

,, Dolderbahn, Zürich ,, Neuchâtel-Serrières ,,· Zürcher Straßenbahnen (Umbau der Pferdebahnlinien) Riffelalp-Station-Hôtel . . ." . Drehstrom Straßenbahn Schwyz-Seewen . .

,, Ferner die Vorlagen für Erweiterung der Tramanlagen iir, Basel, Chaux-de-Fonds, Freiburg und Lausanne.

Die bedeutendsten im Berichtsjahre in Angriff genommenen: Anlagen sind diejenigen der

379 Société industrielle du Valais, Vernayaz . . . . 4970 K. W.

Herren P. und H. Sporri, Flums 1600 ,, Elektricitätswerk Hagneck, Biel 3500 ,,.

Gesellschaft für elektrochemische Industrie, Thusis 3500 ,, Die lokalen Inspektionen erstreckten sich auf 72 Starkstromanlagen, wobei 620 Kreuzungen von Schwachstrom- mit Starkstromleitungen, nämlich 350 Kreuzungen mit Hochspannungsleitungen (über 1000 Volt) und 270 mit elektrischen Tramways und Bahnen, auf Grund der im Juli 1899 vom Bundesrate erlassenen neuen Vorschriften über elektrische Anlagen kontrolliert wurden.

Die durch den Drehstrombetrieb der im Berichtsjahre dem Betrieb übergebenen Vollbahn von Burgdorf nach Thun verursachten Störungen zwingen uns, sämtliche eindrähtigen Abonnentenleitungen der an der Bahn liegenden Telephonnetze mit besonderen von Erde isolierten Rückleitungen zu erstellen.

Die nämliche Maßnahme muß auch für die mit Gleichstrom betriebenen Straßenbahnen der großen Städte in ausgedehntem Maße in Angriff genommen werden.

Ganz unerwartet viele Störungen eindrähtiger Telephonlinien verursachten die gegen Erde mangelhaft isolierten Wechselstromniederspannungsleitungen. Das hierbei in den Telephonen auftretende Summen ist oft ein einfaches und bequemes Mittel, um die Störungsursache, d. h. die fehlerhaften Isolationsstellen, deren Auffindung sonst bei großen, zusammenhängenden Sekundärnetzen sehr schwierig und zeitraubend ist, zu ermitteln und zu beseitigen.

Die Hauptursache der meisten derartigen Störungen waren mangelhaft isolierte Hausinstallationen, in einigen Fällen auch zerbrochene Isolatoren an geerdeten eisernen Dachständern oder Kabelfehler der Sekundärnetze.

Die starke Vermehrung der elektrischen Tramways und oberirdischen Hochspannungsanlagen hat bei eindrähtigen Telephonleitungen mit Erdrückleitung (gleichviel ob Erdplatten oder Wasserleitungen") die Störungen in den Telephoncentralen, nämlich das plötzliche Fallen von Hunderten, ja sogar von Tausenden von Aufrufklappen, welches früher nur bei starken Gewittern vorkam, in ungeahntem Maße vermehrt. Bei Tramways tritt dieses ein bei Erdschlüssen, die von den an stromführenden Kontaktleitungen arbeitenden Monteuren unabsichtlicherweise verursacht wurden.

Bei Hochspannungsanlagen machen sie sich bemerkbar, wenn an den Blitzschutzapparaten, sei es durch atmosphärische Entladungen oder, wie es auch öfter geschah, durch Insekten oder Vögel Erd-

380

sehluß entstand. Gleichzeitig versagte dann auch für einige Sekunden die elektrische Beleuchtung. Die Eigentümer der Starkstromanlagen haben meistens den Wünschen der Telegraphenverwaltung um Vergrößerung des Abstandes der Elektroden in der gewitterfreien Zeit in zuvorkommender "Weise Rechnung getragen.

5. Apparate.

Auf Ende 1899 standen folgende Telegraphenapparate im Betriebe : 1891 Morseapparate, 60 Hughes, l Baudot (Duplex), 255 Relais, 31 Telephonstationen an Stelle von Telegraphenapparaten.

Die Zahl der Ruhestromapparate ist, bei unverändertem Bestände der Ruhestromleitungen (104), infolge verschiedener Schaltungsänderungen und Bureauaufhebungen von 948 im Vorjahre auf 946 zurückgegangen.

Zum Telegraphenbetriebe wurden im ganzen 25,383 Zinkkohlen- und 2758 Callaudelemente verwendet.

Die Telephonnetze zählen 38,864 Stationen (Vermehrung 3328) und 957 Umschalter auf den Central- und Umschaltstationen (Vermehrung 84).

Vom Centralmagazin wurden teils für Neueinrichtungen, teils zur Auswechslung reparaturbedürftiger Apparate abgegeben: 1899.

1898.

Morseapparate 156 147 Hughesapparate 12 23 Relais 10 19 Telephonstationen 5371 4773 Umschalter für Centralstationen . .

245 157 Separatglocken (Wecker) . . . . 2515 2353 Im Bestände der außerhalb der eigentlichen Telephonnetze gelegenen unabhängigen Verbindungen ist keine Änderung eingetreten. Es gab auf Ende des Berichtsjahres wie im Vorjahre noch 3 solcher Linien mit insgesamt 7 Stationen.

Die Statistik der Apparatenstörungen in den Telephonnetzen weist folgende Zahlen auf:

381 1899.

1898.

mehrung. minderung.

Wechselgestell . . . 6078 3979 2099 -- Induktor 2149 2484 -- 335 Glocke 1394 1444 -- 50 Mikrophon . . . . 5037 3829 1208 -- Telephon 2877 2377 500 -- Batterie 2235 1815 420 -- Blitzplatte . . . . 3787 4632 -- 845 Verschiedenes . . . 1394 1533 -- 139 Die zahlreichen Wechselgestellstörungen entfallen größtenteils auf die alten und schadhaften Apparate der Centrale Genf, an deren Stelle nun kürzlich neue Apparate in Betrieb gesetzt wurden.

Von den oben angeführten Apparatenstörungen waren vom Blitze verursacht: Störungen der

1899.

1898.

VerVermehrung. minderung.

Blitzplatten 2010 2586 -- 576 Apparate der Centralstationen (Klappen) . .

103 85 18 -- Abonnentenstationen (Glocken) . . . .

94 68 26 -- Außerordentliche Blitzschäden sind im Berichtsjahre nicht zu verzeichnen.

Von den durch die Statistik verzeigten Störungen wurde ein großer Teil durch die Starkstromanlagen herbeigeführt, welche in Abschnitt 4 besonders behandelt sind.

6. Bureaux.

Im Jahre 1899 wurden 7 Staats- und l Privattelegraphenbureau, somit 8 neue Bureaux, gegenüber 10 im Vorjahre, eröffnet. Überdies wurden 53 mit dem Telegraphennetze in Verbindung stehende Gemeindetelephonstationen, also 9 mehr als im Vorjahre, und 4 neue Aufgabebureaux errichtet. 2 Sommertelegraphenbureaux, 12 als Telegraphenbureaux dienende Telephonstationen, sowie 2 Aufgabebureaux, wurden aufgehoben. 2 Gemeindetelephonstationen wurden in Staatstelegraphenbureaux, 3 Telegraphenbureaux inkl. i Bahntelegraphenbureau in Gemeindetelephonstationen, l Aufgabebureau in l Bahnbureau, und 2 Telegraphenbureaux III. Klasse in Bureaux II. Klasse umgewandelt.

382

Im Vergleich zum Vorjahre ergiebt sich, mit Einschluß der Gemeiadetelephonstationen, folgende Bureauxzahl : Bestand Ende 1898.

VerVerBestand mehrung. minderung. Ende 1899.

Fortwährend geöffnete Staats- und Privatbureaux · . . . .

1890 Sommerbureaux 83 Eisenbahnbureaux .

66 Total der Telegraphenbureaux . . . .

2039 Aufgabebureaux · 77 2116

62

12 2

1940 81 66

62 4 66

14 3 17

2087 78 2165

re Dienststunden verteilen sich die TeleMit Bezug au graphenbureaux wie folgt: 5 Mit ununterbrochenem Dienst 10 Mit verlängertem Tagdienst 134 Mit vollem Tagdienst . . .

Mit beschränktem Tagdienst 1938 2087

7. Personal.

Im Laufe des Berichtsjahres sind im Personalbestand der Telegraphenverwaltung folgende Änderungen vorgekommen : Abberufungen Freiwillige (resp. Demission auf TodesRücktritte. Einladung der Verfälle.

waltung hin).

-- Centralverwaltung .

-- Bureaux I. und II. Klasse 2 0 2 -- 24 Bureaux III. Klasse .

88 --.

2 Telephonnetze I. u. II. Klassee 29 1 Bedienstete . . . .

-- --

1

120

32

Die nebenstehende Tabelle enthält, nach Kreisen geordnet, eine Übersicht des gesamten im Telegraphen- und Telephondienste verwendeten Personals, mit Ausnahme der im Taglohn bezahlten Arbeiter.

Tabelle III.

Personalbestand der Telegraphenverwaltung auf 31. Dezember 1899.

Provisorische.

0)

Definitive.

a.

_2>

Provisorische.

0 .C

Definitive.

Provisorische.

Definitive.

Bahnbeamte.

Privatbeamte.

"S> u C

Téléphoniste« der Centralstationen III. Klasse und Umschaltstationen ohne Telegraphendienst.

_

Total Total des Personals. des Personals.

« *-l O *-·

« |

S 'S

£

_

82

·i

3 'S

£

_

Provisorisch.

8 S£

Telephonistinnen Telephonder gehülfen. Centralstationen 1. und II. Klasse.

Definitiv.

co

ff

Postbeamte.

Weihliche.

0>

Männlich.

Boten.

Männliche.

ufgabeureaux.

Bahnbeamte.

Männliche.

Weibliche.

Privatbeamte.

Männliche.

Weibliche.

Weibliche.

Männliche.

Weibliche.

Postbeamte.

Männliche.

Lehrlinge.

Nicht patentierte.

Männliche.

Weibliche.

Männliche.

'·S'

n> .2 "55 £

Weibliche.

2

C _3

fciehiilfen.

Patentierte.

Männliche.

Bureandiener.

13

tu.

·4^ 3£

Bureauchefs.

Provisorische Gehülfen.

67

Kreisinspektoren.

Beamte.

Direktion

Telegraphisten.

,

Telegraphenbureaux III. Klasse.

Telegraphenbureaux 1. und II. Klasse.

Direktion.

Zu Seite 382.

« CO 0>

0

69

13

82

Telegraphenkreise :

1

1

13

67

4

8

11

25

130

89

182

143

7

11

1

1

12

60

13

5

6

20

98

59

130

70

18

2

1

1

11

72

9

4

7

20

16

132

49

112

28

9

1

1

1

4

62

12

7

3

7

8

108

34

87

49

13

St Gallen

1

1

8

41

6

2

1

11

111

37

72

35

17

Chur

1

2

6

23

2

4

12

13

101

50

28

29

2

6

7

54

325

46

30

11

--

56

93

680

318

611

354

66

--

--

56

93

680

318

611

354

66

-

48

61

682

303

576

354

67

8

32

15

35

-- Ölten

--

Zürich

--

. . . .

Total der Kreise

--

--

--

Gesamtzahl Ende 1899

67

13

2

6

7

54

325

46

30

11

Gesamtzahl Ende 1898

63

2

2

6

7

53

315

46

34

13

Vermehrung

4

11

1

10

Verminderung

--

--

--

--

4

2

--

--

--

--

--

2

8

41

2

3

15

11

25

8

3

12

18

29

8

2

10

16

29

4

3

11

11

2

1

3

9

2

1

1

67

144

26

13

59

1

67

144

26

13

59

1

68

134

24

13

52

10

2

1

--

]

[

Ji ^ 2

--

1

--

--

1

100

33

8

8

522

388

831

79

910

1

100

36

25

6

433

290

647

76

723

1

75

22

22

4

449

214

585

78

663

18

103

17

8

5

369

230

553

46

599

4

35

10

17

3

310

127

411

26

437

10

3

195

106

267

34

301

2

423

121

80

26

2278

1355

3294

339

3633

2

423

121

80

26

2360

1355

3363

352

3715

390

106

73

27

2245

1287

3244

288

3532

33

15

7

115

68

119

64

183

7 --

2

1

383

Die Zahl der Telègïâphenbearnten,^ wgJâÉe gleichzeitig Telephonnetze überwachen, beläuft .sich auf 40; dieselben sind auf der Tabelle nur in ihrer Eigenschaft als Bureauvorstände oder Telegraphisten mitgerechnet, und erscheinen somit nicht unter dem Telephonpersonal, obwohl der Telephondienst sie vorzugsweise in Anspruch nimmt.

Im Berichtsjahre wurden neuerdings 53 Lehrlinge aufgenommen, "wovon einer aber wieder entlassen werden mußte, weil er sich zum Telegraphendienste als untauglich erwies. Von den 18 Lehrlingen männlichen Geschlechts, die im Frühjahr 1899 ihre \ll%jährige Lehrzeit vollendet hatten, sind infolge der am 24. und 25. April stattgehabten Schlußprüfungen 17 patentiert worden.

Die Zahl der im Berichtsjahre getroffenen Bußverfügungen gegenüber Beamten und Bediensteten beläuft sich auf 679, gegenüber 739 im Vorjahre. Der daherige Gesamtbetrag von Fr. 1402 wurde vorschriftsgemäß zu gunsten des Beamtenversicherungsvereins an die eidgenössische Staatskasse abgeliefert.

Im Jahre 1899 sind der Verwaltung zwei Beschwerden wegen Verletzung des Telegraphengeheimnisses zugegangen, ohne daß .jedoch im einen wie im ändern Falle bestimmte Angaben für die Untersuchung geliefert werden konnten. Dieselbe hat denn auch in beiden Fällen ein bestimmtes Resultat nicht zu Tage gefördert, indessen spricht alle Wahrscheinlichkeit dafür, daß wenigstens «ine der beiden Beschwerden grundlos war.

8. Beziehungen zum Auslande.

Mit der d e u t s c h e n R e i c h s v e r w a l t u n g wurde die Erstellung einer direkten Telephonverbindung Berlin-Stuttgart-Basel vereinbart, und es konnte deren Bau auch noch mit Jahresschluß beendigt werden. Die Eröffnung des Verkehrs fällt indessen ins Jahr 1900. Der Gesprächverkehr über diese Verbindung wurde einstweilen in der Weise geordnet, daß die erste Hälfte jeder Stunde für den Verkehr zwischen Berlin und Stuttgart, sowie zwischen Stuttgart und der Schweiz, die zweite Hälfte für den Verkehr zwischen Berlin und der Schweiz bestimmt ist.

Die Taxe über diese Linie beträgt für ein Gespräch von 3 Minuten : a. Zwischen Berlin und den schweizerischen Telephonnetzen Fr. 4 b. Zwischen Stuttgart und den schweizerischen Netzen Fr. 2. 50.

384

e. Zwischen einer Anzahl im südlichen Teile von Württembergund im nördlichen Teile der Schweiz gelegenen, im allgemeinen nicht über 100 Kilometer voneinander entfernten: Netze Fr. 1. 25.

In den beiden ersten Fällen erhält die Schweiz einen Taxanteil von Fr. 1; im dritten Falle die Hälfte der Gesamttaxe, also 6272 Centimes.

Für den Telephonverkehr mit Deutschland wurden irn Jahre 1899 überdies folgende neue Verbindungen eröffnet: Stein a./Rh.Singen den 5. Januar, Basel-Freiburg (Breisgau) den 8. Februar, Zürich-Konstanz den 27. Juni.

Die Genehmigung durch die französischen Kammern des am 3. Februar 1899 mit F r a n k r e i c h abgeschlossenen Telephonvertrages, welcher denjenigen vom 31. Juli 1892 ersetzen soll, ist noch immer nicht erfolgt. Indessen sind folgende telephonische Anschlüsse erstellt und eröffnet worden: Couvet-Pontarlier am "10. Februar, Genf-Fernex-Gex am 10. Oktober, sowie eine neue Telegraphenleitung Genf-Chamonix den 1. Juli.

Die im vorjährigen Berichte erwähnten Verhandlungen mit Ö s t e r r e i c h , betreffend Anschluß des liechtensteinischen Telephonnetzes an das schweizerische durch eine Verbindung VaduzBuchs, fanden im Berichtsjahre ihren Abschluß, doch fällt die Verkehrseröffnung erst in das Jahre 1900.

Zwischen schweizerischen und liechtensteinischen Netzen, die von der Grenze beidseitig nicht über 10 km. entfernt sind, beträgt die Taxe für ein einfaches Gespräch 60 Centimes, wovon jeder Verwaltung die Hälfte zufällt. Für den weitern Verkehr bleibt die einfache Taxe, wie über St. Gallen-Bregenz, auf Fr. 1. 25 festgesetzt, ebenfalls mit halbscheidiger Verteilung.

Wie schon in der Botschaft für das nächstjährige Budget bemerkt wurde, ist das Projekt einer Telephonverbindung mit I t a l i e n seiner Verwirklichung einen Schritt näher gerückt, da eine Telephonlinie Mailand-Lugano-Zürich sich unter denjenigen Telephonlinien befindet, deren Erstellung von Staats wegen durch den der italienischen Deputiertenkammer vorgelegten Gesetzesentwurf vom 16. November 1899 vorgeschlagen wird.

Dem Berichte des i n t e r n a t i o n a l e n B u r e a u s der T e l e g r a p h e n v e r w a l t u n g en über seine Geschäftsführung im JahreÌ899, welcher zur Verfügung der Bundesversammlung steht, sind folgende Angaben zu entnehmen :

385 Die Ausgaben des Bureaus beliefen sich auf Fr. 267,016. 38r die Einnahmen auf Fr. 192,970. 38, so daß den Verwaltungen ein Ausfall von Fr. 74,046 zu decken bleibt, an welchen die Schweiz.

Fr. 1290 beizutragen hat.

Infolge der mit den spanischen Kolonien eingetretenen Änderungen ist die Zahl der Vertragstaaten von 47 auf 46 zurückgegangen. Die Zahl der dem Vertrage beigetretenen Privatgesellschaften ist unverändert auf 15 geblieben. Daneben bestehen noch eine Anzahl Gesellschaften, welche zwar dem Vertrage nicht förmlich beigetreten sind, sich jedoch im allgemeinen an die Bestimmungen des internationalen Dienstreglements halten und mit dem internationalen Bureau in regelmäßiger Korrespondenz stehen.

9. Telegi'aphischer und telephonischer Y erkehr.

Wie in früheren Jahren folgen hiernach : 1. eine vergleichende Übersicht der Telegrammzahlen in den beiden letzten Jahren (Tabelle IV) : 2. eine vergleichende Übersicht der in den beiden letzten Jahren nach den verschiedenen auswärtigen Staaten b e f ö r d e r t e n und von dort e i n g e g a n g e n e n Telegramme (Tabelle V).

Die Zahl der beförderten und empfangenen Telegramme(Transit- und übertelegraphierte Telegramme nicht Inbegriffen) stellt sich für die bedeutenderen Ortschaften wie folgt:

Tabelle IV.

CT>

Vergleichende Übersicht der Telegrammzahlen pro 1890 und 1899.

Beförderte interne Telegramme.

Monat.

1898.

Januar .

Februar .

März . .

April . .

Mai . .

Juni . .

Juli . .

August .

September Oktober .

November Dezember

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Total Vermehrung .

Verminderung

1899.

96,272 101,885 112,857 140.503 144,129 142,112 178,646 219,440 176,301 154,994 113,257 104,323

98,053 94,488 110,038 117.219 134^594 143,860 183,404 237,S10 180,608 151,709 108,495 100,716

1,684,719

1,660,994

-- 23,725 1,4! °/0

Beförderte nud empfangene interna- Transittelegramme.

tionale Telegramme.

1898.

102,296 97,837 112,170 120,063 124,692 123,293 151,512 201,994 162,831 143,401 117,232 111,750

1899.

114,398 104,138 121,631 124,124 131,498 137,454 170,015 226,997 176,545 147.668 126,356 117,206

1898.

1899.

45,458 42,772

53,387 49,726 56,105 49,650 49,617 47,623 46,222 48,432 50,617 56,929 52,252 49,514

52.438 49,271 47,188 43,781 41,920 44,614 .49,985 52,932 47,637 48,534

1,569,071 1,698,030 566,530 128,959

--°/0

8,22

610,074 43,544 -- 7,69

°/0

w QO

Total.

1898.

244,026 242,494 277,465 309,837 · 316,009 309,186 372,078 466,048 389,117 351,327 278,126 264,607 3,820,320

1899.

265,838 248,352 287,774 290,993 315,709 328,937 399,641 513.239 407,770 356,306 287,103 267,436 3,969,098 148,778 -- 3,89 °/0

Tabelle V.

387

Vergleichende Übersicht der während der beiden letzten Jahre nach auswärtigen Staaten beförderten und von dort eingegangenen Telegramme.

Länder.

Ausgang.

1898.

1899.

Eingang.

1898.

1899.

Total der ausgewechselten Telegramme.

1898.

1899.

536,727 431,061 181,216 121,060 103,168 44,480 36,023 18,968 14,246

550,096 479,496 199,550 131,693 123,857 45,238 40,303 21,411 15,995

11,210 3,204 2,244 1,721 1,736 1,659 1,295 1,733 1,014 320

11,491 4,096 2,529 2,212 2,104 1,754 1,664 1,423 1,154 299

33,072 1,335 189

35,261 1,256 318

4,543 2,039 1.872 1J793 602

4,716 2,431 2,191 2,013 692

5,626 3,831 367

6,975 4,473 444

255 225 207

315 303 277

Europa.

276,314 281,641 260,413 268,455 Deutschland Prankreich 207,217 231,340 223,844 248,156 Italien .

90,058 99,771 91,158 99,779 59,803 65,028 61,257 66,665 Österreich 46,258 55,558 56,910 68,299 England 22,298 22,554 22,182 22,684 Belgien .

17,081 19,319 18,942 20,984 Rußland 9,687 10,468 9,281 10,943 Niederlande Spanien 7,242 8,241 7,004 7,754 Rumänien, Serbien, Bosnien, Herze5,028 go wina,Monten egro 6,182 5,172 6,319 1,557 1,647 Schweden . . .

2,021 2,075 1,U93 Dänemark . . .

1,266 1,151 1,263 867 1,098 Europ. Türkei .

1,114 854 820 1,122 Norwegen . . .

982 916 733 Portugal . . .

759 926 995 595 Griechenland .

818 700 846 Bulgarien . . .

911 697 822 726 545 Luxemburg . .

603 499 551 183 Gibraltar u. Malta 137 97 202 Amerika.

Nordamerika . . 15,107 15,854 17,965 19,407 544 517 739 Südamerika . .

791 82 177 107 141 Centralamerika .

Asien.

Britisch Indien .

2,195 2,446 2,270 2,348 Asiatische Türkei 1,018 1,021 1,312 1,119 779 China . . . .

1,291 1,093 900 Japan . . . .

723 1,171 842 1,070 Übrige Länder .

248 354 394 298 Afrika.

2,547 3.079 Ägypten . . .

3,965 3,010 1,734 2097 Algier n. Tunis .

2,412 2,061 Übrige Länder .

145 222 239 205 Océanien.

A ustralien u. Neu Seeland . . .

128 127 193 122 157 Niederl. Indien .

109 146 116 187 Philippinen . .

73 90 134

Total 773,722 835,165 795,349 862,865 1,569,071 1,698,030

388

Total der Telegramme im Jahre 1899.

Zürich Basel Genf Bern Luzern Lausanne St. Gallen Winterthur Lugano Neuenburg St. Moritz, Graubünden (Dorf und Bad) Interlaken Chaux-de-Fonds Chur Biel Davos-Platz Montreux Vivis Freiburg Schaffhausen Thun Rorschach Beilenz Baden Solothurn Aarau Brig Locamo Chiasso .

Yverdon Überdies finden sich: 8 Ortschaften mit « « ,, 33 ,, ,, 67 ,, ,, 897 ,, ,, 929 ,, fl

647,544 432,479 368,186 210,846 155,906 129,543 121,692 109,653 60,309 54,788 54,447 49,318 48,453 46,239 42,055 41,629 41,059 37,182 34,770 33,118 30,586 28,278 27,638 26,320 25,585 23,768 20,886 20,695 19,418 19,095

Durchschnitt per Tag.

1774 1185 1009 578 427 355 333 300 165 150 14» 135 133 127 115 114 112 102 95 91 84 77 76 72 70 65 57 57 53 52

41--50 Telegrammen per Tag, 31-40 ,, ,, ,, 21-30 ,, ,, ,, 11-20 .,, ,, ,, 1-10 ,,· ,, fl weniger als l Telegramm per Tag.

389

Die S t a t i s t i k der Telegramme ergiebt mit Bezug auf den I n h a l t folgende Prozentsätze : Interne.

Staatstelegramme .

Börsennachrichten .

Handelstelegramme Privatangelegenheiten Zeitungsnachrichten .

Internationale.

1898.

1899.

1898.

1899.

1,60

1,40

0,36

0,19

3,0l

2,91

7,85

31,44

31,32

47,78

47,79

63,23

63,53

41,86

42,69

0,72

0,84

2,15

0,52

100,00

100,00

100,00

,81

100,00

Die in dieser Ausscheidung nicht inbegriffenen Diensttelegramme erreichen die Zahl von 156,633, wovon 61,22 % auf den Post- und 38,78 % auf den Telegraphendienst fallen.

Die Klassifikation nach der Art der Telegramme ergiebt folgendes Prozentverhältnis : Interne.

Internationale.

Ohne besondere Angaben Mit bezahlter Antwort Bezahlte Antworten Mit ,,Expressen bezahlt'M i t ,,Expressen" . . . .

Rekommandierte . . . .

Kollationierte Chiffrierte Mit Empfangsanzeige .

Nachzusendende . . . .

Mit mehreren Adressen .

Per Post zu bestellende .

Offene Zustellung . . . .

Während der Nachtzeit zu bestellende Mit mehreren Angaben .

1898.

1899.

1898.

1899.

79,60

79,6i

93,4i

93,i7

8,83

,73

3,22

3,53

8,01"

,16

2,48

2,58

1,84

0,10

0,11

0,43

0,49

0,09

0,07

0,01

0,02 0,06

1,95

0,01

--

0,02

0,06

0,0l .0,01

0,02

0,01

0,03

0,02

0,30

0,33

0,10

0,12

0,45

0,35

0,40

0,30

0,12

0,n

0,03

0,05 0,01

0,08

0,io

0,19

0,23

0,02

0,02

100,00

100,00

100,00

100,00

.

390

Die Klassifikation nach der W or t z a h l ergiebt folgendes Prozentverhältnis : Interne.

Internationale.

wuructni.

1898.

3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21--30 über 30 Durchschnittswortzahl

1898.

1899.

0,07

0,06

1,52

1,47

0,87

0,95

2,88

3,04

1,35

1,37

4,75

4,86

4,32

4,52

6,00 7,43

6,03 7,42

8,44

8,86

5,66 9,99 8,78 13,07

1899.

5,41 10,03

8,70 13,03

,67

9,98

,51

10,24

7,33 8,81 5,57 6,12

7,29

7,25

8,78

6,87

7,31 6,87

5,59

5,37

5,C6

6,02

4,32

4,97

3,99

3,83 4,44

4,08

4,06.

4,26

3,30

3,20

2,83 3,08

2,89

2,70

3,00

2,33

1,97

1,93

1,81

2,81 2,38 1,94

2,20

2,15

1,73

1,70

7,16

7,13

6,33

6,03-

2,83

3,80

o^,57 *

2,48

100,00

100,00

100,00

100,o»

13,30

13,39

12,92

12,45

Als Ausweis über die Beteiligung der verschiedenen Arten von Bureaux bei der Beförderung der Telegramme folgt nachstehend eine Zusammenstellung der verschiedenen Telegrammgattungen, der Zahl der Bureaux und der Arbeitstage, sowie der sich daraus ergebende Durchschnitt für jeden Arbeitstag, wobei die internen und internationalen übertelegraphierten und die Transittelegramme doppelt berechnet sind.

Interne abgehende Telegramme . . 1,660,994 ,, ankommende Telegramme . 1,667,816 3,328,810 Internationale abgehende Telegramme 835,165 ,, ankommende Telegramme 862,865 1,698,030 Übertrag

5,026,840

391 Amtliche abgehende Telegramme . .

,, ankommende Telegramme .

Übertrag 156,633 143,244

Interne übertelegraphierte Internationale Transittelegramme (Auswechslungsverkehr) Total der Telegramme Anzahl der

Bureaux

I. Klasse II.

III. ,,

Bureaux. Telegramme.

9,415,284 15 41 1,569,587 2031 3,287,108 2087 14,271,979

5,026,840 299,877 5,326,717 5,179,658 3,765,604 14,271,979

Durchschnitt per Beamten Arbeitstage. und per Tag.

110,445 36,729 727,445 874,619

85,2 42,7 4,5

16,3

Der Durchschnitt per Arbeitstag ist somit gegenüber dem Vorjahre auf den Bureaux I. Klasse um 1,5 gestiegen, dagegen auf den Bureaux II. Klasse um l,3 gesunken und auf den Bureaux III. Klasse gleich geblieben.

Die der Verwaltung wegen Verstümmlung, Verspätung oder Verlust von Telegrammen zugegangenen R e k l a m a t i o n e n erreichen die Zahl von 1307, wovon 429 durch die Centralverwaltung und 878 durch die Kreisinspektionen erledigt wurden.

Davon fallen auf den i n t e r n e n Verkehr 346, von denen 110 als unbegründet abgelehnt wurden, während 236 zu Disciplinarverfügungen und Taxrückerstattungen Anlaß gaben. Die Summe der Rückerstattungen im internen Verkehr beläuft sich in 147 Fällen zusammen auf Fr. 127. 85.

Auf den i n t e r n a t i o n a l e n Verkehr fallen 909 Reklamationen, wovon sich 659 als begründet erwiesen, während "219 abgelehnt wurden. 31 Fälle blieben auf Jahresende unerledigt.

Im T r a n s i t v e r k e h r betrug die Zahl der Reklamationen 52, wovon 45 anerkannt und 5 abgelehnt wurden, während 2 auf Jahresschluß unerledigt blieben.

In 644 den internationalen und den Transitverkehr betreffenden Fällen fanden Taxrückerstattungen im Betrage von Fr. 16,073. 64 statt, an welchen sich die Schweiz mit Fr. 15,466. 47 zu beteiligen hatte. Diese hohe Anteilsumme der Schweiz erklärt sich

392

daraus, daß darin 453 Fälle von Taxrückerstattungen für Berichtigungstelegramme (taxierte Diensttelegramme) Inbegriffen sind, mit einem Gesamtbetrage von Fr. 15,199. 55. Da die Taxen solcher Telegramme, gemäß den Bestimmungen des internationalen Reglements, nicht an das Ausland vergütet werden, so sind dieselben im Rüekerstattungsfalle auch ganz von der Schweiz zu tragen.

Der t e l e p h o n i s c h e V e r k e h r erzeigt im Vergleich zum Vorjahre folgende Zahlen : 1898

Lokalgespräche

1899

V er

, "

mehrung

. . 16,091,971 19,320,148' 3,228,177

.V.er"

mmderung

--

Interurbane Gespräche:

I. 1--50 km. . . 2,993,108 [II. überSO--100km.

522,302 III. über 100 km. . 109,921 3,625,331

3,437,684 628,923 134,220 4,200,827

444,576 106,621 24,299 575,496

-- -- -- --

Internationale Gespräche:

Ausgang 8,913 17,547 8,634 -- Phonogramme. . .

4,018 3,904 -- 114 Vermittelte Telegramme .

239,343 242,654 3,311 -- Total aller Vermittlungen . . . . 19,969,576 23,785,080 3,815,504 -- Die Vermehrung beträgt bei den Lokalgesprächen 20,oe °/o und bei den interurbanen Gesprächen (internationaler Verkehr nicht inbegriffen) 15,37%.

Bei den Phonogrammen zeigt sich eine Verminderung von '2,84% und bei den Telegrammen eine Vermehrung von 1,88%.

Von den interurbanen Gesprächen fallen 81,83% in die erste, 14,97% in die zweite und 3,2o% in die dritte Zone.

Gegenüber dem Vorjahre haben die Gespräche in der ersten Zone um 14,so%, in der zweiten um 20,«% und in der dritten um 22,io% zugenommen.

Der in obigen Zahlen inbegriffene Gesprächsverkehr der 45 auf Ende Jahres bestehenden öffentlichen Sprechstationen betrug im Jahre 1899: Lokalgespräche 129,510 Interurbane Bespräche . . . 67,292 Im ganzen 196,802 oder durchschnittlich per Sprechstation 4373.

393 Die durchschnittliche Zahl der Lokalgespräche, nach der Gesamtzahl der mit einer Centralstation verbundenen Abonnenten berechnet, beträgt 553 gegenüber 507 im Vorjahre. · Die durchschnittliche Gesprächszahl überhaupt (die interurbanen und internationalen Gespräche eingerechnet) stellt sich per Abonnent auf 674. Von den wichtigeren Netzen weisen die höchsten durchschnittlichen Gesprächszahlen des Jahres auf : Zürich 887, Basel 885, Montreux 857, St. Gallen 818, Luzern 799, Lausanne 786, Solothurn 755, Bein 754, Schaffhausen 745, Genf 721, Biel 710, Baden 682, Chaux-de-Fonds 672, Aarau 648, Thun 637, Winterthur 621, Interlaken 618, Zofingen 615.

Als Maximalziffern sind die jährlichen Gesprächszahlen einzelner Abonnenten von Interesse : Bern, Schweizerische Depeschenagentur, mit 3 Anschlüssen an die Centralstation (meist interurbane) 29,931 Gespräche: Basel, Güterexpedition der S. G. B. (ausschließlich lokale) 24,316 ,, Zürich, Schweizerische Kreditanstalt, mit 6 Abonnements .

16,048 .,, St. Gallen, Reichenbach
. . 10,207 ,, Winterthur, Gebr. Sulzer, 2 Abonnements . 10,143 ,,.

Lausanne, Abonnentenstation und zugleich öffentliche Sprechstation 10,119 w Als Minimalzahlen des jährlichen Gesprächsverkehrs in größern Netzen sind zu erwähnen : Basel 48, Bern 20, Genf 0, Lausanne 35, Luzern 9, St. Gallen 8, Zürich 17 Gespräche per Jahr. Es betrifft dies in der Regel Abonnentenstationen, die aus geschäftlichen Rücksichten mehr zur Bequemlichkeit der Kundschaft als aus Bedürfnis des Abonnenten selbst eingerichtet wurden, und welche daher weit mehr eingehende als ausgehende Gespräche aufweisen dürften. Über die ersteren sind keine Daten beizubringen.

Über den Gesprächsverkehr der einzelnen schweizerischen Telephonnetze im Berichtsjahre giebt die nachfolgende TabelleAufschluß.

Bundesblatt. 52. Jahrg. Bd. II.

26

394

Netze.

Interurbane Gespräche.

Lokalgespräche. Ausgang. Eingang. Total

6,185 4,353 Aadorf-EIgg . .

180.908 57,106 Aarau . . . .

19,499 12,823 Aarbevg . . . .

6,942 9,109 Aarburg (1. IV. 99) Adelboden (12. VIII.

958 96 99) . . . .

4,064 7,571 Adliswil . . . .

11,448 12,804 Affollerà a/Albis .

16,699 14,275 Aigle 6,224 11,230 Altdorf . . . .

9,531 6,410 Altstätten (St. Gallen) Amriswil 5,933 9,855 Andelfingen . .

7,549 7,459 9,518 Appenzell . .

8,447 Arbon . . . .

6,916 17,340 327 1,034 Ardon (10. V. 99) 12,035 5,540 Arosa . . . .

13,458 9,958 Arth 7,228 10,388 Au (St. Gallen) .

8,328 9,800 Aubotme . . .

10,198 7,151 Avenches 3,439 3,440 Anmoos . . . .

112,371 44,408 Baden . . . .

9,461 11,945 Bilsthal . . . .

3,991 5,520 Balterswil .

474 1,864 Bärelswil 2,732,200 147,130 Basel 7 i 2,522 4,153 Bassecourt . . .

ßätterkinden (1. XI.

665 731 99) . . . .

1,315 3,869 Bauma . . . .

5,154 4,978 B.izenhaid .

1,484 3,556 Beckenried .

2,784 5,185 Bellenz . . . .

1,283,958 222,070 Bern 1 19,942 11,592 Bex 321,384 71,462 Biel 3,713 1,519 Bière

6,482 12,667 55,738 112,844 12.585 25,408 7^468 14,410

584 10,962 12,466 15,630 4,877 8,405 8,201 6,966 6,072 14,866

651 2,922 7,800 8,283 11,141 6,618 3,345 41,018 9,077 3,973 2,152 145,684 3,471 7

Total sämtlicher Gespräche, 17,020 293,752 44,907 23,519

1,542 1,638 18,933 22,997 25,270 36,718 46,604 29,905 11,101 22,381 17,936 24,346 18,056 23,989 14,425 21,974 14,519 24,037 39,122 32,206 1,685 2,012 8,462 20,497 17,758 31,216 18,671 25,899 20,941 29,269 23,967 13,769 6,784 10,224 85,426 197,797 18.538 30,483 7^964 13,484 4,016 4,490 292,814 3,025,014 7,624 10,146

696 1,427 2,092 8,902 3,718 7,587 9,144 14,298 4,166 6,416 7,900 2,860 11,921 3,952 9,137 173,630 395,700 1.679,658 ' 40,202 8,668 20,260 453,920 61,074 132536 8,844 3,612 7,325

395

Netze.

Bischofszell . . .

Boudry . . . .

Bremgarten (Aargau) Brenets, les Bïienz . . . .

Briu' .

. . .

Brugg . . . .

Buliikon . . . .

Buchs (St, Gallen) Bülach . . . .

Bulle ßUrea a/A. . . .

Burgdorf Biitschwil . . .

Ceruier . . . .

Château-d'Oex . .

Châtel-St. Denis .

Cliaux-de-Fonds .

Cliesières Chur Cliurwalden . .

Colombier .

Concise . . . .

Coppet . . . .

Cossonay . . .

Couvet . . . .

Cully .

. .

Davos-Platz Degersheim . .

Delsberg Dielsdorf . . .

Dießenhofen Dietikon . . . .

Dudingen . . .

Dußnang Ebnat-Kappel . .

Echallens . . .

Egg (Zürich) . .

Lokalgesprächo.

4,695 3,522 7,866 4,442 2,143 3,814 30,119 2,397 21,016 9,989 36,640 8,003 56,064 3,821 16,490 6,688 2,807 455,166 459 60,424 1,858 6,112 1,701 847 22,345 2,033 3,623 109,648 682 32,427 11,046 2,355 6,456 3,420 2,575 7,688 11,978 2,239

Interurbane Gespräche.

Ausgang. Eingang,

Total,

10,158 7,637 6,356 6,0559,474 9,451 3,470 2,597 3,981 3,085 3,686 1,516 21,304 18,203 2,684 2,512 13,702 12,151 9,798 10,486 15,988 14,871 7,120 7,195 31.308 32,175 4,690 3,552 10,865 11,082 4,219 . 2,856 5,238 6,125 75,930 80,923 2,826 2,094 25,033 27,438 3,003 2,751 10,582 9,897 2,419 2,010 7,959 5,759 12,352 11,080 6,569 5,113 5.182 5,818 10,362 9J393 5,683 4,799 17,513 14,440 8,865 8,574 5,784 4,920 8,069 7,823 4,276 4,379 2,714 2,844 5,191 5,693 7,541 7,131 3,371 2,521

17,795 12,411 18,925 6,067 7,066 5,202 39,507 5,196 25,853 20,284 30,859 14,315 63,483 8,242 21,947 7,075 11,363 156,853 4,920 52,471 5,754 20,479 4,429 13,718 23,432 11,682 11,000 19,755 10,482 31,953 17,439 10,704 15,892 8,655 5,558 10,884 14,672 5,892

Total samtlicher Gespräche.

22,490 15,933 26,791 10,509 9,209 9,016 69,626 7,593 46,869 30,273 67,499 22,318 119,547 12,063 38,437 13,763 14,170 612,019 5,379 112,895 7,612 26,591 6,130 14,565 45,777 13,715 14,623 129,403 11,164 64,380 28,485 13,059 22,348 12,075 8,133 18,572 26,650 8,131

396

Netze.

Lokalgespräche.

Interurbane Gespräche.

Ausgaug. Eingang.

3,894 3,606 3,393 Eglisau . . . .

· 4,862 8,772 5,863 Einsiedeln .

911 147 1,220 Eim (Glarus) . .

1,659 3,114 Engel berg . . .

5,289 1,830 3,299 2,634 Engi (Glarus) .

3,814 4,112 5,593 Entlebuch . . .

4,990 6,741 5,111 Erlenbach . . .

3,925 2,942 8,069 Ermatingen 3,345 3,672 Eschen bach(Luzern) 4,034 1,835 2,305 2,498 Eschenbach(St.G.)

3,581 3,631 Escholzmatt 4,197 2,587 753 3,391 Estavayer .

Fahrwangen 527 3,553 2,653 7,197 Feydey-Leysin . .

4,135 6,128 1,095 Fideris . . . .

936 1,734 Finhaut . . . .

515 1,323 921 3,211 Fischenthal . . .

3,414 2,628 5,171 8,640 7,448 Flawil . . . .

9,151 7,693 9,516 Fleurier . . . .

17,175 13,992 12,148 Friiubrunnen .

Frauenfeld . . .

39,647 25,913 24.399 153,681 43,700 74,457 Freiburg . . . .

Frick .

4,811 3,743 4,536 1 2,878 4,681 3,194 Frutigen . . . .

6,178 Gais 3,485 6,058 3,353 2,258 Gelterkinden .

1,304 2,620,707 83,469 81,049 Geuf 82,105 25,826 28,384 Glarus . . . .

Goßau (St. Gallen) 13,464 12,194 11,963 3,478 3,548 Goßftu (Zurich) .

2,846 6003 Grandson 2,944 . 4,894 3,712 4,060 Granges (Vaiid) .

3,054 9,704 Grenchen 14,857 11,980 Grindehvald . .

1,164 4,831 5,090 2,412 Griisch . . . .

1,296 2,779 3,777 Hausen a/Albis 1.605 2,744 Heiden . . . .

6,563 8,304 1 7,386 Herisau . . . .

66,226 26,093 42,856

Total.

Total sämtlicher Gespräche.

7,287 10,893 14,635 19,497 2,131 2,278 8,403 10,062 5,933 7,763 7,926 13,519 11,852 1.6,842 11,994 14,936 7,017 11,051 4,803 6,638 7,212 11,409 5,978 6,731 6,733 6,206 11,332 17,460 2,829 3,765 2,244 2,759 9,253 5,839 16,088 21,259 26,360 17,209 43,315 26,140 50,312 89,959 118,157 271,838 13,090 8,279 1 10,753 7,875 15,721 12,236 5,611 6,915 164,518 2,785,225 54,210 136,315 37,621 24,157 9,072 7,026 13,841 10,897 7,772 10,826 21,684 36,541 9,921 11,085 6,487 5,191 6,521 8,126 ' 15,690 22,253 135,175 68,949

397

Lokalgespräche.

Netze.

Hurzogenbuchsee Hessigkofen Hinwil . . .

Hitxkirch Hochdorf Horgen . . .

Huttwil . . .

.

.

UlllïlU

.

.

.

.

.

.

Ins luterlaken .

Kaluhofen .

Kerzera . . . .

Klosters . . . .

Kloten . . . .

Kreuzungen Küßnacht (Schwyz) Lachen . . . .

Langen brück .

Lu ngen thaï .

Landau (Bern) .

Laufelfiogen Laufen (Jura) .

Lautenburg .

Laupen . . . .

Lausanne Lauterbrunnen .

Lenzburg Lichtensteig Liestal . . . .

Liutthal . . . .

Locamo . . . .

Locle Loeche- Ville Lötnmenswil Lugano . . . .

Luzern . . . .

Lyß Malleray . . .

13,024 1,092 4,466 1,303 1,854 20,973 5,877 9,898 6,246 91,105 4,912 3,565 222 1,991 20,830 2,738 1,486 1,756 60,042 15,838 2,039 20,649 2,119 26,519 1,076,956 5,972 2G,934 4,510 30,523 1,853 5,101 88,056 2,700 1,274 45,758 682,744 6,243 1,440

Interurbane Gespräche.

Ausgang. Eingang.

10,873 1,779 4,599 2,408 3,724 19,282 5,815 6,382 5,718 34,436 5,738 5,536 1,607 6,614 14,955 3,810 4,781 2,417 25,113 12,373 2,229 9,699 4,008 9,408 134,055 8,050 17,954 8,029 19,537 2,775 2,929 24,873 1,624 2,708 6,358 111,633 7,207 3,640

10,281 1,772 4,340 1,976 3,685 23,224 6,180 6,715 5,391 33,133 5,928 5,199 906 7,091 12,161 3,269 3,924 2,459 23,699 10,273 2,134 8,928 3,059 10,933 125,162 6,107 17,234 7,045 19,191 2,529 3,365 18,059 1,234 2,732 3,285 103,374 8,192 2,772

Total.

Total sämtlicher Gespräche.

21,154 34,178 4,643 3,551 13,405 8,939 5,687 4,384 9,263 7,409 63,479 42,506 17,872 11,995 22,995 13,097 17,355 11,109 158,674 67,569 16,578 11,666 10,735 14,300 2,735 2,513 15,696 13,705 47,946 27,116.

9,817 7,079 10,191.

8,705 6,632 4,876 108,854 48,812 38,484 22,646 6,402 4,363 39,276 18,627 9,186 7,067 20,341 46,860 259,217 1,336,173 14,157 20,129 62,122 35,188 19,584 15,074 69,251 38,728 7,157 5,304 11,395 6,294 130,988 42,932 5,558 2,858 6,714 5,440 55,401 9,643 897,751 215,007 21,642 15,399 7,852 6,412

398

Netze.

Männedorf .

Marthalen .

Martigny Meggen . . . .

Meilen . . . .

Meiringen . . .

Merligen . . . .

Mézières . . . .

Moothey . . .

Montreux . . .

M orges . . . .

Moudon . . . .

MQhlehorn . . .

Müllheim . . .

Münsingen . . .

Münster (Bern) .

Muotathal(7.VI.99) Murgenthal . .

Muri (Aargau) Muvten . . . .

Näfels-Mollis . .

Nebikon . . . .

Neeker . . . .

Neßlau . . . .

Neuenburg .

Neuendorf . . .

Neuenkireh-Sempach Neuenstadt . .

Niederurnen Noiraigue . . .

Nyon Oberriet . . . .

Ölten . . . .

Orbe Oron Payerne . . . .

Pfäffikon . . .

Pfuugen . . . .

Lokalgespräche.

2,248 5,936 7,273 2,405 11,311 3,085 1,834 3,095 2,092 323,641 51,453 10,779 2,002 9,818 6,513 3,304 867 3,003 7,397 24,367 400 3,827 3,312 4,759 303,359 4,114 5,410 2,738 884 617 70,384 4,039 41,395 14,523 2.807 20J528 6,249 5,682

Interurbane Gespräche.

Ausgang. Eingang.

6,765 5,789 7,156 4,117 10,344 3,768 4,479 3,493 4,574 62,684 27,837 9,881 2,247 6,028 6,156 5,487 625 4,262 7,166 15,851 2,979 4,106 3,473 3,295 62,509 2,948 3,514 7,731 4,293 3,356 27,049 5,156 25,675 11,272 4,319 15,884 10,173 6,730

6,483 4,768 7,136 2,877 11,101 3,230 3,489 3,839 4,077 53,214 36,465 8,208 2,425 5,803 6,423 5,200 497 4,478 6,626 13,502 2,271 4,736 3,313 3,081 69,896 3,565 2,971 6,268 3,473 2,745 26,395 4,792 22,255 8,624 3,457 13,974 8,215 6,795

Total.

13,248 10,557 14,292 6,994 21,445 6,998 7,968 7,332 8,651 115,898 64,302 18,089 4,672 11,831 12,579 10,687 1,122 8,740 13,792 29,353 5,250 8,842 6,786 6,376 132,405 6,513 6,485 13,999 7,766 6,101 53,444 9,948 47,930 19,896 7,776 29,858 18,388 13,525

Total sämtlicher Gespräche.

15,496 16,493 21,565 9,399 32,756 10,083 9,802 10,427 10,743 439,539 115,755 28,868 6,674 21,649 19,092 13,991 1,989 11,743 21,189 53,720 5,650 12,669 10,098 11,135 435,764 10,627 11,895 16,737 8,650 6,718 123,828 13,987 89,325 34,419 10,583 50,386 24,637 19,207

39&

Setze.

Ponts-de-Martel Pruntrut . . . .

Ragaz . . . .

Rapperswil .

Rebstein . .

Rehetobel . . .

Reichenau(11.XI.99) Reinach (Aai-gau) Rheineck . . .

Rheinfelden Richterswil .

Riggisberg . . .

Rolle. . . . . .

Romanshorn Romoat . . . .

Ruot Rorschach . . .

Rue . . .

Rüti (Zürich) . .

St. Aubin (Neuchâtel) St. Beatenberg .

Ste. Croix . . .

St. Gai leu . . .

St. Immer .

St. Moritz .

St. Peterzell . .

St. Ursanne .

Saignelégier Sai v a n . . . .

Sarnen . . . .

Saxon . . . .

Schaffhausen .

Sehleitheim .

Sohuls . . . .

Schupfen Schüpfheim . . .

Suhwarzeiiburg Scliwyz . . . .

Interurbane Gespräche.

Lokalgespräche. Ausgang. Eingang. Total.

2J400 60,770 37,412 16,054 379 3.546 'l 04 36,591 2,585 15,752 16,422 3,867 21,054 14,275 9,840 2,271 48,032 2,127 12,502 5,385 2,193 9,956 784,619 39,288 58.619 3,421 1,721 10,221 1,441 11,500 1,494 308,861 7,464 8,883 5,170 9,781 10,341 19,693

3,522 13,561 21,015 18,260 4,637 3,216 346 10,392 6,532 11,501 14,595 7,059 13,874 13,761 9,918 3,421 33,505 2,1 57 13,210 5,738 3,607 4.300 164^303 17,265 11,538 4,401 2,548 5,727 1,930 6,177 3,463 44,205 3,256 3,585 4,223 5,351 7,107 12,944

4,014 10,769 14,921 16,287 5,112 3,347 195 10,076 5,188 12,758 14,119 5,687 7,016 13,302 9,943 2,954 36,083 1,630 12,438 4,331 2,666 4,051 111,499 20,295 7,513 3,822 1,735 5,801 1,518 5,004 2,496 39,333 3,039 2,048 4,399 5,402 7.582 12,516

Tolal sämtlicher Gespräche.

7,536 9,936 85,100 24,330 73,348 35,936 34,547 50,601 10,128 9,749 10,109 6,563 541 645 57,059 20,468 14,305 11,720 24,259 40,011 28,714 45,136 12,746 16,613 41,944 20,890 41,338 27,063 29,701 19,861 6,375 8,646 117,620 69,588 3,787 5,914 38,150 25,648 10,069 15,454 8,466 6,273 18,307 8,351 275,802 1,060,421 76,848 37,560 77,670 19,051 11,644 8,223 6,004 4,283 21,749 11,528 3,448 4,889 22,681 11,181 7,453 5,959 392,399 83,538 13,759 6,295 14,516 5,633 13,792 8,622 20,534 10,753 25,030 14,689 45,153 25,460

400

Netze.

Sennwald Sentier . . . .

Sépey . . . .

Siebnen . . . .

Sierre . . . .

Sissach . . . .

Sitten . . . .

Solothurn Sonceboz . . .

Spiez Stäfa .

. .

Stammheim . . .

Stans .

. . .

Steckborn , .

Stein (Aargau) Steiu a/Rh. . . .

Steinen (Schwyz) .

Sumiawald . . .

Sursee . . . .

Tavannes . .

Thalwil . . . .

Thun Thusis . . . .

Tramelan Travers . . . .

Triengen Turbenthal . . .

Unterhallau Unteriberg . . .

Unterwasser Urnäsch . . . .

Uster Uznach . . . .

Uzwil . . . .

Vallorbe . . . .

Vättis . . . .

Verrières Vevey . . . .

Lokalgespräche.

2,454 33,326 515 975 1,758 2,083 14,165 181,086 854 13,305 3,872 2,261 5,975 1,795 972 7,001 845 4,464 2,282 2,620 10,700 112,060 3,973 1,775 739 2,424 13,433" 11,235 1,404 2,612 2,439 25,443 5,851 13,599 18,681

Interurbane Gespräche.

Ausgang. Eingang.

2,284 6,286 2,259 2,609 3,275 5.284 7,357 47,705 3,806 11,193 6,925 2,760 8,895 3,975 3,641 6,348 1,710 4,033 6,520 5,246 16,337 49,859 6,066 5,445 1,698 2,706 6,463 5,337 1,558 2,713 3,158 21,017 7,265 12,010 6,956 11 872 1,061 4,120 191,342 47,943

1,689 5,788 2,228 2,010 2,434 5,158 5,988 42,173 3,163 9,117 7,030 2,337 8,194 4,000 1,786 6,198 1,729 4,175 5,960 5,893 12,535 40,665 5,281 3,715 1,377 2,538 8,671 4,989 1,438 2,709 3,413 21,322 6,473 10,884 7,087 691 3,616 45,010

Total.

3,973 12,074 4,487 4,6! 9 5,709 10,442 13,345 89,878 6,969 20,310 13,955 5,097 17,089 7,975 5,427 12,546 3,439 8,208 12,480 11,139 28,872 90,524 11,347 9,160 3,075 5,244 15,134 10,326 2,996 5,422 6,571 42,339 13,738 22,894 14,043 1,563 7,736 92,953

Total sämtlicher Gespräche.

6,427 45,400 5,002 5,594 7,467 12,525 27,510 270,961 7,823 33,615 17,827 7,358 23,064 9,770 6,399 19,547 4,284 12,672 14,762 13,759 39,572 202,584 15,320 10,935 3,814 7,668 28,567 21,561 4,400 8,034 9,010 67,782 19,589 36,493 32,724 1,574 8,797 284,295

401

Netze.

Vissoie . . . .

Vitznau . . . .

Vouvry . . . .

Wädenswil . . .

Wald (Zürich) .

Waldenburg (5. VII.

99) Waldkirch . . .

Wallenstadt Walzenhausen .

Wangen a/A. .

Wängi (Thurgau) Wattenwil(20.XII.

99) . . . .

Weesen . . . .

Weggis . . . .

Weinfelden . . .

Lokalgespräche.

Interurbane Gespräche.

Ausgang. Eingang.

Total.

Total sämtlicher Gespräche.

1,520 1,217 906 2,123 2,522 8,010 6,391 14,401 1,521 2,475 1,266 1,209 9,955 14,442 15,541 29,983 14,237 12,547 12,556 25,103

3,643 16,923 3,996 39,938 39,340

1,184 2,020 13,184 2,218 5,699 3,142

1,362 2,472 6.789 3,862 6,483 3,492

2,550 1,188 5,477 3,005 6,673 13,462 3,260 7,122 5,869 12,352 3,752 7,244

3,734 7,497 26,646 9,340 18,051 10,386

85 38 836 3,246 4,039 4,482 38,829 20,670

135 50 4,501 1,255 3,470 7,952 19,670 40,340

173 5,337 11,991 79,169

Welschenrohr (1.1V.

99) 128 17,388 Wetzikon . . .

14,237 Wichtrach . . .

Wil (St. Gallen) .

37,616 Willisau . . . .

6,461 914 Wimmis . . . .

272,542 Winterthur .

26,253 Wohlen (Aargau) Wolhusen . . .

4,398 51,276 Yverdon . . . .

2,356 Yvonand 4,594 Zeli (Luzern) .

Zuflogen . . . .

41,055 87,293 Zug Zürich . . . . 4,128,396 13,894 Zurzach . . . .

Zuzwil . . . .

943 4,245 Zweisimmen

1,821 13,821 13,589 20,468 6,859 2,293 103,347 17,144 6,303 28,386 3,165 3,574 22,897 28,392 490,253 7,028 3,439 3,482

1,185 12,932 12,366 21,547 5,930 2,326 121,657 11,893 6,269 30,612 2,552 3,376 23,043 25,658 365,268 6,652 3,983 2,604

3,006 3,134 44,141 26,753 40,192 25,955 79,631 42,015 19,250 12,789 5,533 4,619 225,004 497,546 29,037 55,290 16,970 12,572 110,274 58,998 8,073 5,717 11,544 6,950 86,995 45,940 141,343 54,050 855,521 4.983,917 27,574 13,6öO 8,365 7,422 10,331 6,086

402

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 22. März 1900.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates..

Der B u n d e s p r ä s i d e n t : Hauser.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

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Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im Jahre 1899.

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1900

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2

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14

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04.04.1900

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217-402

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