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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Erneuerung der Konzession einer elektrischen Eisenbahn (teilweise Straßenbahn) von Chur über Churwalden nach Filisurer Brücke.

(Vom 2. März 1900.)

Tit.

Durch Bundesbeschluß vom 15. Oktober 1897 (E. A. S. XIV, 481 ff.) wurde dem Herrn Georg Brügger-Vieli in Churwalden zu Händen einer zu bildenden Aktiengesellschaft die Konzession für den Bau und Betrieb einer elektrischen Eisenbahn (teilweise Straßenbahn) von Chur über Churwalden nach Filisurer Brücke erteilt und in Art. 5 die Frist zur Einreichung der vorschriftsmäßigen technischen und finanziellen Vorlagen, sowie der Gesellschaftsstatuten auf 24 Monate, vom Datum des Konzessionsaktes an gerechnet, festgesetzt. Diese Frist ist am 15. Oktober 1899 abgelaufen, ohne daß bis dahin die erwähnten Vorlagen eingereicht wurden, und es erlosch mit jenem Tage die Konzession, da der Konzessionär auch kein Gesuch um Verlängerung der Frist gestellt hatte.

Unterm 15. Januar 1900 richtete Herr Brügger-Vieli eine Eingabe an das Eisenbahndepartement, in welcher er erklärte, er habe den Ablauf der Frist seiner Zeit übersehen ; er bitte aber, der Bundesversammlung die Erneuerung der Konzession zu beantragen.

Indem das Departement das Gesuch zunächst der Regierung von Graubünden zur Vernehmlassung mitteilte, lud es sie gleich-

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zeitig ein, sich auch darüber auszusprechen, ob die Bedingungen, unter welchen die Regierung seiner Zeit die Benützung der Staatsstraßen gestattete und welche laut Ziffer 4 des betreffenden Beschlusses mit dem Erlöschen der Konzession dahingefallen seien, wieder aufgestellt werden, beziehungsweise ob die Bewilligung der Straßenbenützung erneuert werde. Von der durch den Kleinen Stadtrat von Chur unterm 19. Januar 1897 erteilten Bewilligung nehme -das Departement, sofern ihm nichts anderes berichtet werde, an, daß sie aufrecht erhalten bleibe, da in déni betreffenden Beschlüsse eine Klausel über den Hinfall nicht enthalten sei.

Die Regierung antwortete mit Schreiben vom 17. Februar abbin, daß die vom Kanton aufzustellenden Bedingungen dieselben seien wie im Jahr 1897 und daß sie die Verlängerung der Konzession bis zum 15. Oktober 1901 empfehle.

Ohne daß es in dieser Vernehmlassung ausdrücklich gesagt ist, glauben wir doch annehmen zu sollen, daß die Bewilligung zur Benützung der Straßen sowohl seitens der Regierung als seitens der Stadtbehörde auch fernerhin bestehe, so daß also die Voraus·setzung für die Erneuerung der Konzession erfüllt ist. Da unserseits kein Hindernis besteht, dem Gesuche zu entsprechen, so «mpfehlen wir Ihnen die Annahme des nachfolgenden Beschlußentwurfes.

Genehmigen Sie, Tit., auch bei diesen Anlasse die Versicherung unserer ausgezeichneten Hochachtung.

B e r n , den 2. März 1900.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsidcnt:

Hauser.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

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(Entwurf.)

Bundesfoeschluß betreffend

Erneuerung der Konzession einer elektrischen Eisenbahn (teilweise Straßenbahn) von Chur über Churwalden nach Filisurer Brücke.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht 1. einer Eingabe des Herrn OK Brügger-Vieli in Churwalden vom 15. Januar 1900; 2. einer Botschaft des Bundesrates vom 2. März 1900, beschließt: 1. Die durch Bundesbeschluß vom 15. Oktober 1897 (E. A. 8.

XIV, 481 ff.) dem Herrn Georg Brügger-Vieli in Churwalden zu Händen einer zu bildenden Aktiengesellschaft erteilte Konzession für den Bau und Betrieb einer elektrischen Eisenbahn (teilweise Straßenbahn) von Chur über Churwalden nach Filisurer Brücke wird unter den gleichen, durch Bundesbeschluß vom 22. April 1898 (E. A. S. XV, 124) teilweise geänderten Bedingungen und mit der weiteren Maßgabe erneuert, da3 die Frist zur Einreichung der vorschriftsmäßigen technischen und finanziellen Vorlagen, sowie der Gesellschaftsstatuten auf 24 Monate, vom Datum des gegenwärtigen Beschlusses an, festgesetzt wird.

2. Der Bundesrat ist mit der Vollziehung dieses Beschlusses beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Erneuerung der Konzession einer elektrischen Eisenbahn (teilweise Straßenbahn) von Chur über Churwalden nach Filisurer Brücke. (Vom 2. März 1900.)

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