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Schweizerisches Bundesblatt mit schweizerischer Gesetzsammlung,
69. Jahrgang.
Bern, den 22. August 1917.
Band III.
Erscheint wöchentlich. Preis 12 Franken im Jahr, ß Franken im Halbjahr, zuzüglich ,,Nachnahme- und Posttestellangsgetühr".
EinrüchangsgeMihr : 16 Rappen die Zelle oder deren Raum. -- Anzeigen franko an die Bnchdrackeret Stämpfli £ de. in Bern.
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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.
(Vom 10. August 1917.)
Herr Dr. Hans R o e 11 i, von Altbüron (Luzern) und Zürich, seit 1896 Professor für Rechtslehre an der Eidgenössischen Technischen Hochschule in Zürich, wird entsprechend seinem Ansuchen auf den 30. September 1917 in den Ruhestand versetzt, mit dem Ausdrucke des Dankes für die geleisteten Dienste.
(Vom 13. August 1917.)
Dem zum Vizekonsul beim Generalkonsulat der Vereinigten Staaten von Nordamerika in Zürich, mit Sitz in Schaffhausen, ernannten Herrn Morgan T a y l o r wird das Exequatur erteilt.
(Vom 14. August 1917.)
Herr H. Rudolf P u l f e r , von Rümligen (Bern), Forstmeister der Inspektion Berner Jura und Mineninspektor in Bern, wird als Professor für Forstwissenschaften an der Eidgenössischen Technischen Hochschule gewählt.
Als ständige Mitglieder der in Art. 36 des neuen Fabrikgesetzes vom 18. Juni 1914 vorgesehenen eidgenössischen Werkstättekommission werden gewählt die Herren: Nationalrat Dr. Hofmann in Frauenfeld, als Präsident.
Karl Sulzer in Winterthur.
0. Schneeberger, Polizeidirektor, in Bern.
Bundesblatt.
69. Jahrg.
Bd. III.
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"Wahlen.
(Vom 17. August 1917.)
Bundeskanzlei.
Kanzlist II. Klasse : Krupski, Waldemar, von Schleinikon, in Genf.
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Bekanntmachungen von
Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.
Kreisschreiben des
schweizerischen Volkswirtschaftsdepartements an die Kantonsregierungen betreffend die Versorgung des Landes mit Milch und Milchprodukten.
(Vom 18. August 1917.)
Hochgeachtete Herren!
Die zunehmenden Schwierigkeiten in der Versorgung des Landes im allgemeinen und in der Beschaffung der notwendigen Fette im speziellen, sowie auch gewisse Übelstände in der bestehenden Versorgung haben es notwendig gemacht, die bisherigen Bestimmungen über die Versorgung des Landes mit Milch und Milcherzeugnissen, die auf dem Bundesratsbeschluss vom 18. April 1917 beruhen, zu ergänzen. Wir übermitteln Ihnen beiliegend die bezüglichen neuen Vorschriften, nämlich einmal den Bundesratsbeschluss vom 17. August 1917 und sodann vier darauf sich stützende Verfügungen des Volkswirtschaftsdepartements.
Die bisher in der Milchversorgung gemachten Erfahrungen haben gezeigt, dass ein Teil der Milch immer noch auf eine Art und Weise verwendet wurde, die nicht die denkbar beste Ausnutzung ihres Nährwertes im Interesse des Volkes gebracht hat. Der Bundesratsbeschluss ermächtigt deshalb das schweize-
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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.
In
Bundesblatt
Dans
Feuille fédérale
In
Foglio federale
Jahr
1917
Année Anno Band
3
Volume Volume Heft
34
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
22.08.1917
Date Data Seite
665-666
Page Pagina Ref. No
10 026 463
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Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.
Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.