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Bericht der

Finanzdelegation der eidgenössischen Räte an die Finanzkommission des Nationalrates und des Ständerates über ihre Tätigkeit seit dem 1. Oktober 1916 bis zur Neukonstituierung vom 16. Dezember 1917.

(Vom 16. Dezember 1917.)

Hochgeachtete Herren!

Wir beehren uns, Ihnen über die Tätigkeit der Finanzdelegation im abgelaufenen Geschäftsjahre Bericht zu erstatten:

I. Personelles.

Mitglieder der Finanzdelegation am 1. Oktober 1916 waren die Herren : Ständeräte: J. Düring, Ph. Mercier, A. Pettavel; Nationalräte : E. Wagner, A. Frey und A. Piguet, Ersatzmänner der Finanzdelegation am 1. Oktober 1916 die Herren Ständeräte: J. Wyrsch, H. Scherrer, A* Böhi, und die Herren Nationalräte : E. Lohner, H. Calame und G. Müller.

Mit Rücksicht auf Artikel 24, Lemma 2, des Bundesgesetzes vom 9. Oktober 1902 über den Geschäftsverkehr zwischen den eidgenössischen Räten trat Herr Nationalrat A. Frey am 23. Februar 1917 aus der Finanzdelegation. Die Finanzkommission des Nationalrates wählte am 30. März 1917 an dessen Stelle Herrn E. Lohner, bisher Ersatzmann, der in dieser Stellung ersetzt wurde durch Herrn R. Evéquoz.

II. Sitzungen.

Während des Geschäftsjahres 1916/1917 wurden 13 ordentliehe und eine ausserordentliche Sitzung abgehalten.

HI. Geschäfte.

In erster Linie ist zu erwähnen die Vorberatung der eidgenössischen Staatsrechnung 1916 und der Voranschläge-für die

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Jahre 1917 und 1918. Mit der Beratung dieser Verhandlungsgegenstände ist verbunden ein Komplex von Fragen, die Ihnen durch die Referate in den Sitzungen der Kommissionen und der Räte bekannt sind. Wir sehen deshalb von einer Erörterung dieser Fragen hier ab mit Ausnahme derjenigender1Mobilisa-tionsausgaben.

Diese Frage beschäftigte die Delegation wiederholt, und zwar bereits Ende 1914 und anfangs 1915. Zu einer einlässlichen Aussprache kam es dann aber bei der Vorberatung der eidgenössischen Staatsrechnung 1916.

Die Finanzdelegation hatte schon am 9. Februar 1915 vom Finanzdepartemente Aufschluss über den Stand und die Kontrollo der Mobilisationsausgaben verlangt. Sie gelangte von da an regelmässig jeden Monat in den Besitz einer Tabelle, welche Aufsehluss gibt über die Zahlungsanweisungen und Rückzahlungen des Militärdapartements für Kriegsmobilmachung, zivile Brotversorgung, Zivilversorgung, die Budgetkredite des Militärdepartements, die Regiebetriebe und die Kapitalvorschüsse, ferner über den Stand der Kontrolle betreffend die bezüglichen Rechnungen und Belege, sowohl beim Oberkriegskommissariat als bei der Finanzkontrolle.

Von dem Inhalt dieser Tabelle wurde Ihnen bei den Sitzungen jeweilen Kenntnis gegeben, ebenso den Räten, anlässlich der Verhandlungen über die Voranschlage, die eidgenössische Staatsrechnung und bei verschiedenen andern Gelegenheiten.

Bis heute ist keine förmliche Abrechnung über diese Ausgaben erfolgt, dagegen haben wir den Eindruck, dass die Kontrolle gehörig funktioniert, nämlich: 1. betreffend die Höhe der Mobilisationsausgaben durch monatliche Kenntnisnahme über den Stand derselben, anhand der bereits erwähnten Tabelle; 2. als administrative Kontrolle gemäss den bestehenden Vorschriften vorgenommen zunächst durch die Organe der Armee, d. h. da« Armeekriegskommissariat, sodann durch das Revisionsbureau des Militärdepartements und in letzter Instanz durch die eidgenössische Finanzkontrolle.

Aus der Revision dieser letzten Instanz sich ergebende Anstände werden wie alle andern niedergelegt in Revisionsprotokollen, die mit den Protokollen über die Rechnungen der übrigen Bundesverwaltung periodisch zur Einsicht an die Finanzdelegation gelangen.

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Anstände, die zwischen Finanzkontrolle und dem Oberkriegskommissariat nicht erledigt werden können, geben zum Entscheide an das Finanzdepartement, eventuell an das Finanzdepartement and das Militärdepartement, nötigenfalls an den Bundesrat.

3. als parlamentarische Kontrolle: durch Einsichtnahme der Revisionsprotokolle der eidgenössischen Finanzkontrolle.

Die Finanzdelegation hat wiederholt schriftlich und mündlich auf Rechnungsstellung über die Mobilisationsausgaben gedrungen.

Am 12. Dezember 1916 ging dann den Präsidien der gemeinsamen Finanadelegation in vertraulicher Weise vom Bundesrate ein Verzeichnis der seit 1. August 1914 bis 31. Oktober 1916 zu Lasten der Kriegsmobilmachung bewilligten K r e d i t e zu. Die Präsidien konnten sich mit dieser Mitteilung aus formellen und materiellen Gründen nicht befriedigt erklären und beharrten im Einverständnis mit der Delegation auf A b l i e f e r u n g e i n e r ersten A b r e c h n u n g über die M o b i l i sations a u s g a b e n wenigstens vorläufig für die Jahre 1914/1915, Diese Forderung gab neuerdings Anlass zu Verhandlungen zwischen dem Finanzdepartement und dem Militärdepartement. Mit Schreiben vom 11. August 1917 war endlich der Vorsteher des Finanzdepartements in der Lage der Finanzdelegation mitzuteilen, das Oberkriegskommissariat werde eine erste Rechnung über die Kriegs mobilmachungsausgaben 1914/1915 auf Ende November 1917 abliefern.

Die Erledigung dieser Forderung, die auch die Räte wiederholt beschäftigte ist also in balde zu gewärtigen.

Im weitern erwähnen wir folgende Geschäftsfälle : 1. N e u o r g a n i s a t i o n im G e l d v e r k e h r d e r K r e i s p o s t k a s s e n . Wir haben Ihnen schon letztes Jahr hiervon Kenntnis gegeben. Die weitere Untersuchung über die Wirkung dieser Neuordnung hat noch kein abschliessendes Resultat ergeben. Während die eidgenössische Finanzkontrolle das neue Verfahren namentlich aus kontrolltechnischen und aus Gründen der Sparsamkeit kritisiert, ist das Postdepartement der Ansicht, es werde durch dasselbe eine zweckmassigere Verwendung der Gelder, ein einfacherer Verkehr, eine geringere Zirkulation von Barmitteln, sogar eine Ausgabenverminderung erzielt, ohne dass die Sicherheit und Zweckmässigkeit der Abwicklung des Geldverkehrs beeinträchtigt würden. Die Prüfung wird fortgesetzt.

2. B e s o l d u n g der v o r - und n a o h dienstlichen Arbeiten der Truppenkommandanten. Ein Gutachten der eidgenössischen

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Finanzkontrolle vom 3, Mära J917 stellt der Ausrichtung derartiger Besoldungen formelle Hindernisse entgegen. Ihre Berechtigung hätte aber eine solche Besoldung nur während des gegenwärtigen Aktivdienstes, für normale Zeiten wäre der Antrag gegenstandslos. Die Finanzdelegation liess die Angelegenheit auf sich beruhen.

3. G r u n d s ä t z e über die Bewilligung von Nacht i ' a g a k r e d i t e n . Das Finanzdepartement schlug mit Sehreiben vom 5. Februar 1917 behufs Einschränkung dieser Kredite vor, es sollten in Zukunft Kreditbegehren an die Räte nur eingereicht werden, wenn a. der einer Verwaltungsabteilung bewilligte G-esamtkredit des Voranschlages voraussichtlich überschritten werde, und b. bei Verkehrezunahme etc. und daherigen Mehrausgaben und Mehreinnahmen die Ausgaben derart grösser sind, dass der Gesamtkredit einer Verwaltungsabteilung nicht hinreiche.

Die Finanzdelegation hat gegen die Einführung dieses Verfahrens keine Einwendung erhoben, immerhin nur auf Zusehen hin. Es funktioniert seit den Nachtragskreditbegehren I. Serie pro 1917.

4. Rechnungsablage der verschiedeneu Bureaux für Kriegswirtschaft. Über alle diese Geschäfte sollen Spezialrechnungen gestellt werden. Die Revision steht der eidgenössischen Finanzkontrolle zu.

5. Bewirtschaftung des Waffenplatzes Thun. Die erste Sektion der Delegation hat diese Frage einlässlich geprüft und gelangte in Übereinstimmung mit abgegebenem Gutachten zum Schlüsse, es sei vom Regiebetriebe zur Verpachtung überzugehen, die Liegenschaft in zwei Pachtgüter zu teilen und zur Verpachtung auszuschreiben. Im Anschlüsse sei mitgeteilt, dass die genannte Sektion sich auch mit der Bewirtschaftung der übrigen Waffenplatz-Liegenschafton beschäftigte. Das Resultat kann noch nicht vorgelegt werden.

6. V e r s i c h e r u n g der Kassen und Bücher der e i d g e n ö s s i s c h e n V e r w a l t u n g e n g e g e n Diebst.ahl und F e u e r . Eine diesbezügliche Anfrage an das Finanzdepartement hat ergeben, dass hierüber keine allgemein verbindlichen Vorschriften bestehen. Derartige Versicherungen haben aurzeit abgeschlossen : das Bundesgericht, die Waffenfahrik, die Kriegspulverfabrik und die Postverwaltung.

963 IY. Durchsicht der Korrespondenz und der Revisionsprotokolle der eidgenössischen Finanzkontrolle.

Infolge der Mobilisation und der vielen damit verbundenen Fragen finanzieller Natur, ist die Korrespondenz der eidgenössi-schen Finanzkontrolle eine sehr umfangreiche. Deren Durchsicht, sowie diejenige der Revisionsprotokolle, vermehrt um die Protokolle Über die Rechnungen der Komptabilitäten derKriegsmobil-lmachung, erfordert bedeutende Mehrarbeit.

Der Eindruck der Finanzdelegation geht dahin, dass sowohl das Finanzdepartement als die Finanzkontrolle ihrer vermehrten Verantwortung wohl bewusst sind und sich der ebenso schwierigen als delikaten Aufgabe mit grösster Gewissenhaftigkeit entledigen.

Die zahlreichen Revisionsbemerkungen namentlich auf dem Gebiete der Kriegsmobilmachung beweisen, dass über die grossen und kleinen Ausgaben der öffentlichen Gelder in alle Details Rechenschaft verlaugt wird. Zahlreiche Revisionsbemerkungen geben auch der Finanzdelegation Anlass zu Erörterungen, nicht aber zu Meinungsverschiedenheiten. mit dem Finanzdepartement bzw. dem Bundesrate.

T. Inspektionen und Revisionen durch die Sektionen der Finanzdelegation.

Während des Geschäftsjahres 1916/1917 sind folgende Inspektionen und Revisionen vorgenommen worden: Militärdepartement: Munitionsfabrik Altdorf,

Departement des Innern: Landesmuseum Zürich.

Finanz- und Zolldepartement: Hauptzollkasse St. Gallen.

Post- und Eisenbahndepartement: K r e i s p o s t k a s s e n : Genf, Lausanne, Neuenburg, Basel, Aarau, Luzern, Zürich, St. Gallen und Chur.

P o s t b u r e a u x : Freiburg, Neuenburg (Postmandatbureau), Biel, Pruntrut, La Chaux-de-Fonds, Solothurn, Zug und " Schaffhausen.

T e l e g r a p h e n - u n d T e l e p h o n b u r e a u x : Neuenburg, Pruntrut, La Chaux-de-Fonds, Aarau, Luzern, Glarus und Chur.

Die Resultate der Inspektionen und Revisionen sind in Protokollen niedergelegt, die je nach Bedürfnis an die bezüg-lichen Departemente zur Einsicht geleitet werden.

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Im allgemeinen war das Ergebnis der Inspektionen ein befriedigendes.

Genehmigen Sie, hochgeachtete Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 16. Dezember 1917.

Im Namen der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte, Der Präsident: J. Düring, Ständerat.

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Bericht der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte an die Finanzkommission des Nationalrates und des Ständerates über ihre Tätigkeit seit dem 1. Oktober 1916 bis zur Neukonstituierung vom 16. Dezember 1917. (Vom 16. Dezember 1917.)

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26.12.1917

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