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Schweizerisches Bundesblatt.

44. Jahrgang. IV.

Nr. 30.

# S T #

20. Juli 1892.

Botschaft des

Bundesrathes an die Bundesversammlung betreffend das Budget der Alkoholverwaltung pro 1893.

(Vom 19. Juli 1892.)

Tit.

Hiedurch beehren wir uns, Ihnen das Budget der Alkoholverwaltung pro 1893 vorzulegen und mit nachfolgenden Erläuterungen zu begleiten.

A. Betriebsrechnung.

1. Einnahmen.

Ad b. ,,Verkauf von Sprit und Spiritus zum Trinkkonsum. " In dem Jahreszeitraum vom 1. Juli 1891 bis 30. Juni 1892 wurden verkauft: Meterzentner.

per q.

Weinsprit . . . . 4,962 à Fr. 175. -- = Fr.

868,350 Primasprit Kahlbaum 2,700 ,, ,, 173. -- = ,, 467,100 Anderer Primasprit . 8,333 .', ,, 170. -- = ., 1,416,610 Feinsprit 44,973 ,', ,, 167. -- = ,, 7,510,491 Rohspiritus . . . .

9,967 ,, ,, 167. -- = , 1.664,489 Total

70,935 à, Fr. 168. 14 =

Fr. 11,927,040

Nach diesem Ergebniß büdgetiren wir den Verkauf pro 1893 unter Berücksichtigung des aus der Bevölkerungszunahme wahrscheinlich resultirenden Mehrkonsums mit umstehenden Ziffern : Bundesblatt. 44. Jahrg. Bd. IV.

10

130 Weinsprit . . . . 5,200 q- à Fr. 175.-- Fr.

910 ,000 Primasprit Kahlbaum 2,800 ·n ·n ·n 173. -- rz: n 484,400 Anderer Primasprit .

8,400 ·n ·n T) 170.-- 1,428,000 T) Feinsprit 45,000 it 11 T) 167.-- 7, 515,000 11 Rohspiritus 10.600 n T) ·n 167.-- 1, 770 ,200 T»

Total

72,000

q-

à Fr. 168.16 = Fr. 12,107 ,600

Ad c. fl Verkauf von denaturirtem Sprit und von Fuselöl zu technischen und Haushaltungszwecken."

Verkauf von denaturirtem Sprit. Gestützt auf den dermaligen Umsatz sehen wir pro 1893 einen Verkauf von 32,000 q.

vor. Der Verkaufspreis soll laut Gesetz den Einstandskosten entsprechen. Wir sehätzen diese zu Fr. 55 per q.

Verkauf von Fuselöl. Die Preise des Fuselöls variiren sehr stark. Wir können für die aus der Rektifikation resultirenden 25 Meterzentner Oel auf einen höhern Erlös als durchschnittlich Fr. 40 per q. nicht mit Sicherheit rechnen.

Danach ergeben sich für die Rubrik c folgende Beträge: Erlös aus 32,000 q. denaturirten Sprits à Fr. 55 Fr. 1,760,000 ,, ,, 25 q. Fuselöl à Fr. 40 . . . .

,, 1,000 Total

Fr. 1,761,000

Ad d. ,,Verkauf von Holzgebinden.a Wie bereits in den frühem einschlägigen Botschaften hervorgehoben worden ist, unterliegt der Absatz der Holzgebinde großen, nicht vorausbestimmbaren Schwankungen. Nach Maßgabe der bisherigen Erfahrungen darf indessen unter diesem Titel ein Erlös von mindestens Fr. 59,400 vorgesehen werden, herrührend aus dem Verkauf von : 500 Spritfässern à ca. 650 Liter Halt zu Fr. 36 per Stück Fr. 18,000 800 ,, ,, ,, 320 ,, ,, ,, ,, 23 ,, ,, ,, 18,400 1200 ,, ,, ,, 150 ,, . ,, ,, ,, 15 ,, ,, ,, 18,000 1000 Petroltonnen ,, ,, 5 ,, ,, ,, 5,000 Fr. 59,400 Ad e. ,,Monopolgebuhren auf Qualitätsspirituosen und andern alkoholhaltigen oder zur Alkoholbereitung dienenden Artikeln."

Während des Jahreszeitraumes vom 1. Juli 1891 bis 30. Juni 1892 wurden an der Grenze für Fr. 826,168. 07 Monopolgebühren

131 bezogen. Neben den Grenzsteuern kommen alljährlich einige Tausende von Franken bei Anlaß von Straffällen und für das Brennen monopolpflichtiger Stoffe im Inlande zur Erhebung. Da indessen die Eingänge aus dem Grenzverkehr in der eben angeführten Jahresperiode offenbar durch antizipirte Einfuhren zur Ersparung erhöhter Zölle anormal gesteigert worden sind, nehmen wir für 1893 im Ganzen nur eine Intrade von Fr. 810,000 in Aussicht.

Ad f. ,,Aktivzinse.'1 Die Zinsenerträgnisse werden pro 1893 eine Verminderung erfahren, weil die derzeit noch aus der Alkoholaoleihe disponibeln Gelder Ende 1892 durch die Ausgaben zu Bauzwecken und durch die mit der Erweiterung der Lagerhäuser verbundene Vergrößerung der Spritvorräthe nahezu ganz zinslos immobilisirt sein werden.

Es ist sogar Angesichts der Thatsache, daß den Kantonen und Octroigemeinden auf die Betriebsüberschüsse jeweilen Ende Juni und Ende Oktober namhafte Abschlagszahlungen geleistet werden, nicht ausgeschlossen, daß die Alkoholverwaltung, soll sie anders nicht ihren Amortisations- und Reservefonds statt in Obligationen in Waaren anlegen, zur Erfüllung ihrer im Laufe des Jahres fälligen Verpflichtungen vorübergehend Schuldnerin der eidgenössischen Staatskasse werden muß. Bei dieser Sachlage stellen wir für Aktivzinse in das Budget blos noch einen Posten von Fr. 40,000 ein. Das Budget pro 1892 sah unter dieser Rubrik noch eine Einnahme von Fr. 50,000 vor. Die Rechnung pro 1891 hat einen Ertrag von Fr. 81,772. 87 ergeben.

Ad g. ,,Rückerstattungen und Diversa."

Die Rückerstattungen beschlagen in der Hauptsache den Spritabnehmern zufallende Leistungen an die Lagerspesen und Rückzahlungen an die erlegten Prachtenbeträge.

2. Ausgaben.

Ad a. ,,Beschaffung von Sprit und Spiritus zam Trinkkonsum."· Die Bundesversammlung hat die Behandlung unseres Antrages vom 29. Mai 1891 betreffend Interpretation von Art. 2 des Gesetzes (Produktion gebrannter Wasser im Inlande) durch Beschluß vom Dezember 1891 bis zum Eingang unseres Berichtes über den der schweizerischen Landwirtschaft aus der Brennerei erwachsenden Nutzen verschoben und in Aufrechterhaltung des status quo ante im Budget der Alkoholverwaltung pro 1892 nur die Beschaffung derjenigen Menge einheimischer gebrannter Wasser vorgesehen, deren

132 Lieferung durch die bestehenden Kontrakte mit inländischen Produzenten gesichert ist. Da weitere einschlägige Beschlüsse ihre materielle Wirkung schwerlich vor 1894 zu äußern vermögen, stellen wir auch in das Budget pro 1893 blos das für diese Periode vertraglich gebundene Lieferungsquantum der Inlandsbrennereien im Belaufe von 20,600 Meterzentnern Rohspiritus ein.

Von diesen 20,600 Meterzentnern sollen 10,600 Meterzentner als Rohwaare in den Verkehr gebracht werden. Es sind demnach noch 10,000 Meterzentner zu rektifiziren. Seit dem 27. November 1891 werden die absolut denaturirtea gebrannten Wasser nur noch in der Form von 95grädigem denaturirtem Sprit abgegeben, nicht mehr, wie früher, in der Form von sogenanntem Alkohol (Moyen goût). Diese Neuerang bedingt u. A. auch das Fallenlassen deifrühern Moyen goût-Erzeugung bei der Rektifikation durch Annahme eines veränderten Rektifikationsverfahrens'. Nach diesem Verfahren ergeben sich bei der ersten Rektifikation von 10,000 Meterzentnern Rohspiritus 9750 Meterzentner Sprit (97 Va «/o) und 100 Meterzentner Mauvais goût (l °/o). Der Fehlbetrag von 150 Meterzentnern (l Va °/o) stellt dea Verlust der ersten Rektifikation dar. Der Mauvais goût wird einer zweiten Rektifikation unterworfen und ergibt alsdann: 60 Meterzentner Sprit (60 °/o) und 25 Meterzentner Fuselöl (25 °/o).

Die Differenz von 15 Meterzentnern (15 %) repräsentirt den Verlust der zweiten Rektifikation.

Im Ganzen resultiren also aus der der Reinigung unterworfenen Menge von 10,000 Meterzentnern Rohspiritus : an Sprit 9810 Meterzentner ,, Fuselöl 25 ,, und es betragen die Rektifikationsverluste im Ganzen 165 ,, Von den unter lit. b der Einnahmen zum Verkauf vorgesehenen 72,000 Meterzentnern gebrannter Wasser zum Trinkkonsum werden nach dem Gesagten 9810 Meterzentner Peinsprit und 10,600 Meterzentner Rohspiritus durch Waare inländischer Provenienz gedeckt ; aus dem Auslande sind daher noch 51,590 Meterzentner zu beschaffen, und zwar 5200 Meterzentner Weinsprit, 2800 Meterzentner Primasprit Kahlbaum, 8400 Meterzentner anderen Primasprits und 35,190 Meterzentner (45,000 minus 9810) Feinsprit.

Die Preise der Inlandswaare betragen laut den Lieferungskontrakten mit den Brennern im Durchschnitt rund Fr. 90 per q.

Was den Preis der Auslandswaare betrifft, so wird derselbe, nach den bis heute
gemachten Kaufsabschlüssen zu urtheilen, sich für alle vier Spritsorten, durch einander gerechnet, auf rund Fr. 43 der q. loco schweizerisches Lagerhaus belaufen.

133 Danach ergibt sich für die Ausgabenrubrik a folgendes Budget: Beschaffung

der Inlandswaare.

Fr.

Fr.

Zahlungen an die Brenner : 20,600 q. à Fr. 90 . . . 1,854,000 Frachtauslagen für den Transport von Spiritus aus den Brennereien in das Lagerhaus Burgdorf, sowie für den Rücktransport der Leergebinde zu den Brennereien 8,500 Kontroispesen : Gehalte von 9 Kontroleuren . Fr. 31,500 Reisezulagen an dieselben, Fahrtauslagen und Verschiedenes ,, 18,500 50,000

1,912,500

Hievon gehen indessen, weil nicht den Trinkkonsurn betreffend, ab : Uebertrag auf die Rubrik ,,Beschaffung von Sprit und Fuselöl zu technischen und Haushaltungszwecken" 25 q. Fuselöl à Fr. 90

2,250

Fr.

1,910,250 Rektifikation.

Besoldungen : Adjunkt des Depotverwalters in Delsberg .

. .

. .

Rektifikationsleiter .

. .

2 Apparatenführer .

Heizer Arbeitslöhne . . . . . .

Besoldungserhöhungen und Unvorhergesehenes . . .

Fr.

3600 3200 4440 1860 1800 800

15,700 Uebertrag

15,700

1,910,250

134 üebertrag Heizmaterial Chemikalien, Reinigungsmaterial etc. . .

Frachten für den Transport von Spiritus in die Rektifikationsanstalt etc. . .

Reinheitsprämien Verschiedenes

Fr.

15,700 25,000 2,000

Fr.

1,910,250

40,000 4,000 1,300 88,000

Beschaffung

der Auslandswaare.

Kosten der Auslandswaare loco schweizerisches Lagerhaus, unverzollt : 51,590 q. à 95V2 ° zu Fr. 43 per q.

Zollauslagen : Einkaufsquantum netto . q. 51,590 Tarazuschlag 20 °/o . . ,, 10,318

2,218,370

~q7~61,908 à Fr. 19. 10 per q Diversa, Aufrundung . ·

,1,182,443 937 3,401,750

Zusammen 5,400,000 Hiezu : Uebertragung des Werthes von Lagervorräthen aus dem Jahre 1892 pro memoria 5,400,000 Weniger : Uebertragung des Werthes von Lagervorräthen auf das Jahr 1894 pro memoria Schlußtotal

5,400,000

Ad b. ,,Beschaffung von Sprit und Fuselöl zu technischen und Haushaltungszwecken."

Beschaffung

von denaturirtem Sprit.

Kosten der Auslandswaare loco schweizerisches Lagerhaus : 32,000 q. à Fr. 40 . . . . Fr. 1,280,000 Üebertrag

Fr. 1,280,000

135

Uebertrag Zollauslagen : 32,000 q. netto 6,400 ,, Tarazuschlag 20 °/o 38,400 q. à Fr. 7 Denaturirungsspesen 32,000 q. à Fr. 2. 50 Diversa

Fr. 1,280,000

,,

268,800

,, ,,

80,000 1,950 Fr. 1,630,750

Beschaffung

des Fuselöls.

Uebertrag aus Rubrik ,,Beschaffung von Sprit und Spiritus zum Trinkkonsum" 25 q. Fuselöl à Fr. 90

,,

2,250

Zusammen Fr. 1,633,000 Hiezu : Uebertragung des Werthes von Lagervorräthen aus dem Jahre 1892 pro memoria Fr. 1,633,000 Hievon ab : Uebertragung des Werthes von Lagervorräthen auf das Jahr 1894

pro memoria

Schlußtotal

Fr. 1,633,000

Ad c. ,,Ankauf von Holzgebinden."

Nach den bisherigen Erfahrungen darf angenommen werden, daß die Verwaltung beim Verkauf der Gebinde einen Viertheil ihres Anschaffungswerthes einbüßt. Wir büdgetiren infolge dessen, entsprechend dem in den Einnahmen vorgesehenen Erlös von Fr. 59,400, unter dieser Rubrik eine Ausgabe · von rund Fr. 80,000.

Die nur pro memoria vorzumerkende Zu- und Abschreibung des Werths der Lagervorräthe ändert an dieser Summe nichts.

Ad d. ,,Verkehrsfrachten."

Die Verkehrsfrachten setzen wir unter Zugrundelegung der Ergebnisse der Vorjahre mit folgenden Ziffern in das Budget: Frachten von Depot, zu Depot Fr.

5,000 Frachten von den Depots zur Bestimmungsstation der Käufer und vice-versa: 104,025 q. à Fr. 2 . . . ,, 208,050 Diversa .

,, 1,950 Total

Fr. 215,000

136

Ad e.

,,Verwaltung."

Centralverwaltung.

Fi.

Miethe, Beleuchtung, Heizung und Reinigung des Verwaltungsgebäudes 9,000 Besoldungen : Derzeitige Gehalte.

Fr.

Direktor 8,000 Techniker 6,000 Sekretär-Büreauchef 5,880 Chemiker 5,400 Assistent d e s Chemikers . . . .

3,000 Hauptbuchhalter 5,000 Erster Revisor 5,000 Zweiter Revisor 3,600 Archivar und Uebersetzer . . .

3,600 Büreaugehülfe der technischen Abtheilung 3,300 8 Beamte des Sekretariats . . . 23,226 Büreaugehülfe der chemischen Abtheilung 2,700 5 Buchhaltungsgehlllfen . . . .

12,720 4 Revisionsgeh ülfen 11,460 2 Büreaudiener 2,460 Total für 30 Beamte 101,346 Hiezu rechnen wir für : Neuanstellung von 2 Kontroibeamten zur Ueberwachutig der relativen Denaturirung etc 7,200 Gehaltsaufbesserungen, Unvorhergesehenes, Aufrundung . . . .

6,154 114,700 Ab : Besoldung zweier nach den Lagerhäusern zu versetzender Beamten .

5,700 : -- 109,000 Reisespesen 5,500 Büreaukosten und Drucksachen 18,000 Bibliothek 2,000

Uebertrag 143,500

Fr.

137 Fr.

Uebertrag 143,500 2,000 1,000 3,500

Chemisches Laboratorium Alkoholometrie Inventar uud Verschiedeues

Pr.

150,000

Lagerspesen und Lagerverwaltung.

Regiedepots.

Delsberg.

Besoldungen und Löhne: Jetzige Gehalte.

Fr.

Verwalter 4500 3 Gehülfen 9200 Küfer 1860 Arbeitslöhne 8000 Gehaltsaufbesserungen . . 440 Bureaukosten, Inventaranschaffuugen, Heizung, Feuerversicherung etc. (Zuund Abschreibung des Werths der Vorräthe an Heizmaterial etc. pro memoria vorbehalten)

Pr.

24,000

16,000 40,000

Bnrgdorf.

Besoldungen und Löhne: Jetzige Gehalte.

Verwalter . . . .

Adjunkt Büreaugehülfe .

Küfer Maschinenmeister .

Arbeitslöhne Gehaltsaufbesserungen

Pr.

4200

3600 2900 1740 2372 2300 888 18,000 Uebertrag

18,000

40,000

150,000

138 Uebertrag Büreaukosten', Inventaranschaffungen, Heizung, Feuerversicherung etc. (Zuund Abschreibung des Werths der Vorräthe wie"oben)

Fr.

Fr.

18,000 40,000

Fr.

150,000

9,000 27,000

Komanshorn.

Besoldungen und Löhne: Fr.

Verwalter 4500 Adjunkt 3600 2 Büreaugehülfen . . . . 5800 Küfer 1860 Maschinenmeister . . . . 2220 Arbeitslöhne 4020 22,000 Büreaukosten, Inventar, Heizung, Feuerversicherung etc. (Zu- und Abschreibung des Werths der Vorräthe, wie oben) Miethdepots.

Aarau.

Miethe und Verwaltung Arbeitsleistungen Schiebgebühren und Diversa . . .

13,000 -- 35,000

11,000 3,600 1,400 16,000

Basel.

Standgeld Lagerkosten

500 9,500 10,000 Bachs.

Miethe Spesen Allgemeine Kosten für alle Depots

2,600 4,400 7,000 5,000 140,000 Uebertrag

290,000

139

Uebertrag

Expertisen und Kommissionen

Fr.

290,000 5,000

Vergütung an die Zoll- und Postverwaltung.

Wir sehen unter diesem Titel die Zahlung einer Aversalsumme vor von

50,000

Schlußtotal

345,000

Ad f. ,,Verzinsung und Amortisation.tt Der pro 1893 zu verzinsende Betrag der festen Anleihe beziffert sich auf Fr. 4,130,000, der Zins darauf à 3Va °/o pro anno auf Fr. 144,550. Zur Tilgung der Anleihe ist, dem Beschluß der Bundesversammlung vom Dezember 1891 entsprechend, eine Amortisation im Betrag von Fr. 590,000 in Anschlag zu bringen. Bndlich setzen wir für diverse Passivzinse Fr. 450 an. Die ganze Büdgetrubrik erfordert demnach einen Aufwand von Fr. 735,000.

Ad g. ,,Rückvergütung des Monopolgewinns auf exportirten alkoholischen Erzeugnissen."

Nach den bis zur Zeit vorliegenden Ergebnissen wird mit einem rückvergütungsberechtigten Exporte von rund 2500 Meterzentnern zu rechnen sein. Die Rückvergütung beträgt also bei einem wahrscheinlichen Rückvergütungssatz von Fr. 85 per q. im Ganzen Fr. 212,500.

Die übrigenr Rubriken der Betriebsrechnung geben uns zu Bemerkungen keinen Anlaß. Wir fügen deßhalb bloß noch bei, daß der vorgesehene Ueberschuß von Fr. 6,160,000 (Fr. 2. 10 pro Kopf der Gesammtbevölkerung) sich gemäß dem einschlägigen Bundesgesetze vom 3. Juni 1891 unter die bezugsberechtigten Kantone und Gemeinden in umstehend verzeichneter Weise repartiren würde :

140 Gemeinden und Kantone.

Volkszahl.

Früherer Oktroi- und Ohmgeldertrag.

Fr.

Anthoil am Keinertrag.

Fr.

Gemeinden : 248,579. 41 52,638 386,619. 02 Genf .

5,703 23,994. 61 17,985. 45 Carouge Kantone : ·49,509. 76 Uri 17,285 62,721. 02 303,581. 32 Freiburg . . . .

119,529 356,151. 7 5 210,129. 66 Solothurn . . . .

85,709 240,270. 4 3 Luzern 135,722 375,521. 54 330,268. 87 Bern 539,405 1,074,191. 83 1,072,905 59 191,124. 50 Graubünden . . .

96,235 155,382. 99 Glarus 33,794 45,897. 50 67,115. 52 Waadt 251,297 326,381. 40 499,080. 50 29,849. 87 Obwalden . . . .

15,030 19,359. 50 Tessin 126,946 161,139. 10 252,117. 11 24,864. 96 Nidwaldeu . . .

12,520 13,678. 11 384,957. 92 Aargau . . .

193,834 186,400. 8 5 123,439. -- Baselland . . . .

62,154 51,454. 5 2 45,922. 72 Zug 23,123 17,710. -- 147,451. 95 Baselstadt . . . .

74,245 47,373. 4 0 202,250. 17 Wallis . . . . . . ' 101,837 36,632. 96 673,371. 49 Zürich 339,056 -- 100,051. 65 Schwyz . . . .

50,378 -- .75,222. 44 Schaffhausen . . .

37,876 -- 107,626. 32 Appenzell A.-Rh. .

54,192 -- 25,627. 59 Appenzell I.-Rh.. .

12,904 -- 455,527. 11 St. Gallen. . . .

229,367 -- 208,772. 26 Thurgau . . . .

105,121 -- 216,549. 51 Neuenburg . . .

109,037 -- 96,117. 35 Genf 48,397 -- 2,933,334

3,580,880. 53 6,160,000. --

B. Kapitalrechnung.

Wir sind dermalen noch nicht in der Lage, bestimmen zu können, ob pro 1893 Ausgaben auf Kapitalrechnung zu machen sein werden. Sollte sich später ein bezügliches Bedürfniß herausstellen, so werden wir Ihnen eine Spezialvorlage machen.

141

Wir bitten Sie, dem nachstehenden Betriebsbudget mit einem Einnahmenüberschuß von Fr. 6,160,000 Ihre Genehmigung zu ertheilen und versichern Sie auch bei dieser Gelegenheit unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 19. Juli 1892.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, Der B u n d e s p r ä s i d e n t :

Hanser.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

142

(Entwurf.)

Betriebsbüdget der

-A-lkohoLver^valtiing1 pro

1893.

1. Einnahmen.

a. Saldovortrag aus dem Jahre 1892 . . . .

pro memoria b. Verkauf von Sprit und Spiritus zum Trinkkonsum Fr. 12,107,600 c. Verkauf von denaturirtem Sprit und von Fuselöl zu technischen und Haushaltungszwecken ,, 1,761,000 d. Verkauf von Holzgebinden ,, 59,400 e. Monopolgebühren auf Qualitätsspirituosen und andern alkoholhaltigen oder zur Alkoholbereitung dienenden Artikeln ,, 810,000 f. Aktivzinse ,, 40,000 g. Rückerstattungen und Diversa ,, 32,000 Total

Fr. 14,810,000

2. Ausgaben.

a. Beschaffung von Sprit und Spiritus zürn Trinkkonsum Fr. 5,400,000 b. Beschaffung von Sprit und Fuselöl zu technischen u n d Haushaltungszweeken . . . . ,, 1,633,000 c. Ankauf von Holzgebinden 80,000 fl d. Verkehrsfrachten ,, 215,000 e. Verwaltung ,, 345,000 üebertrag

Fr. 7,673,000

143 Uebertrag Fr. 7,673,000 735,000 f. Verzinsung und Amortisation g. Rückvergütung des Monopolgewinns auf ex212,500 portirten alkoholischen Erzeugnissen .

7,500 h. Rückvergütung von Monopolgebühren. .

i. Unterhalt und Vervollständigung der Ausrüstung der Lagerhäuser, der Rektifikationsapparate, der Reservoirwagen und der Kontroi20,000 einrichtungen 2,000 fe. Vergütungen im Spritverkauf und Diversa .

Total

Fr. 8,650,000

3. Abschluß.

Summa der Einnahmen Summa der Ausgaben

Fr. 14,810,000 ,, 8,650,000

üeberschuß der Betriebsrechnung

Fr. 6,160,000

~5»0^

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Botschaft des Bundesrathes an die Bundesversammlung betreffend das Budget der Alkoholverwaltung pro 1893. (Vom 19. Juli 1892.)

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30

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