01.035 Botschaft über militärische Immobilien (Immobilienbotschaft Militär 2002) vom 3. Juli 2001

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, wir unterbreiten Ihnen mit dieser Botschaft den Entwurf eines Bundesbeschlusses über militärische Immobilien mit dem Antrag auf Zustimmung.

Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

3. Juli 2001

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

11492

Der Bundespräsident: Moritz Leuenberger Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

2001-0574

3897

Übersicht Mit der vorliegenden Botschaft über militärische Immobilien beantragt der Bundesrat Verpflichtungskredite im Gesamtbetrag von 409,387 Millionen Franken. Davon entfallen auf Rubriken / Kredite

Rubrik Immobilien (Um- und Neubauten) Nr. 510.3200.001

Franken

226 287 000

­ Ein Objektkredit von mehr als 10 Millionen Franken für das Heer, Ausbildungsinfrastruktur (Ziffer 2.1.6)

29 800 000

­ Ein Objektkredit von mehr als 10 Millionen Franken für die Luftwaffe (Ziffer 2.1.7)

12 800 000

­ 25 Objekt- und 5 Rahmenkredite für Vorhaben bis 10 Millionen Franken (Ziffer 2.1.8) ­ Ein Zusatzkredit für das Heer, Ausbildungsinfrastruktur (Ziffer 2.1.9) Rubrik Vertragliche Leistungen Nr. 510.3500.001

181 977 000 1 710 000 11 100 000

­ 3 Objektkredite und 3 Rahmenkredite für Vorhaben bis 10 Millionen Franken (Ziffer 2.2.2) Rubrik Immobilienunterhalt und Liquidationen Nr. 510.3110.002

172 000 000

­ 12 Objektkredite und 5 Rahmenkredite für Vorhaben bis 10 Millionen Franken (Ziffer 2.3.8) Total 56 neue Verpflichtungskredite

3898

409 387 000

Botschaft 1

Allgemeiner Teil

1.1

Einführung

Die Armee wird auch in Zukunft auf die Verfügbarkeit geeigneter Immobilien angewiesen sein. Sie bilden sowohl Basis als auch kritischer Erfolgsfaktor für die Qualität der Ausbildung und die Höhe der Einsatzbereitschaft. Alle baulichen Massnahmen dienen der Verbesserung, Ergänzung oder Erneuerung bestehender Funktionalitäten. Die Bedürfnisse der mit dieser Botschaft beantragten Vorhaben sind überprüft und nachgewiesen.

1.2

Investitionsschwerpunkte

1.2.1

Grundsätzliches

Die Neustrukturierung der Armee (Armee XXI) macht bauliche Massnahmen an den bestehenden Infrastrukturen erforderlich. Neue Gesetzgebungen im Bereich Raum und Umwelt (Vorschriften bezüglich Lärm, Luftbelastung oder Bodeneintrag) führen dazu, dass militärische Bauten und Anlagen angepasst werden müssen. Es geht im Weiteren darum, den Werterhalt der für die Armee XXI erforderlichen Infrastruktur sicherzustellen.

1.2.2

Für das Heer

Ausbildungsinfrastruktur Ein baulicher Anpassungsbedarf zeichnet sich dort ab, wo sich neue Verbände auf Waffenplatz-Infrastrukturen abstützen müssen. Nötig sind deshalb Investitionen für neue Ausbildungshallen der mechanisierten Verbände. Es drängen sich zudem Anpassungen auf im Infrastrukturbereich von Verpflegung, Unterkunft sowie Instruktorenbüros, aber auch vom Zeitmilitär und der Durchdiener. Im Freizeitbereich geht es vor allem um Internetanschlüsse sowie Lese- und Aufenthaltsräume für Kader und Rekruten.

Für verschiedene Systeme wie Fahrtrainingssimulatoren, Schiesssimulatoren und Führungssimulatoren sind Neu- oder Umbauten erforderlich. Der Einsatz von Simulatoren wird die Effizienz der Ausbildung steigern, das Sicherheitsrisiko vermindern und die Umweltbelastung reduzieren. Ausserdem wirkt er sich vorteilhaft auf die Betriebskosten aus.

In Kriens wird mit einem Neubau für den zweiten Führungssimulator und der dazugehörigen Infrastruktur der definitive Ausbau realisiert. Für die auszubildenden Stäbe werden in den bestehenden Gebäuden im Osthof Unterkünfte geschaffen. Kommunikationsmedien und Verkehrserschliessungen sollen den neuen Gegebenheiten angepasst werden.

3899

Betriebsbauten Durch die Verkleinerung der Armeebestände erfahren die Betriebe eine Umstrukturierung. Die Umstrukturierung führt dazu, dass Betriebe zusammengelegt und reorganisiert werden müssen. Auch sind Materialbestände abzubauen, weshalb Lagerkapazitäten abzubauen sind. Diese Massnahmen lösen Baubedürfnisse im Bereich von Werkstätten und Lagergebäuden aus. Bestehende Versorgungsanlagen sind auf künftige Nutzungen auszurichten und aktuellen Vorschriften anzupassen.

1.2.3

Für die Luftwaffe

Die Projekte für die Luftwaffe betreffen ausschliesslich Infrastrukturbauten und Anlagen, welche im Rahmen der Armee XXI langfristig erhalten und weiterbetrieben werden sollen.

Einen Schwerpunkt bilden jene Projekte, welche im Zusammenhang mit dem Gesamtprojekt FLORAKO realisiert werden. Im Rahmen der Rüstungsprogramme 1998 und 1999 wurde unter dieser Bezeichnung ein neues System beschafft, als Ersatz für das veraltete Luftraum-Überwachungssystem FLORIDA. Die Elemente der ersten Beschaffungstranche FLORAKO sollen im Jahr 2003 ihren Betrieb aufnehmen und als neues Schweizerisches Luftraumüberwachungs- und Einsatzleitsystem für die kombinierte zivile und militärische Luftlage zur Verfügung stehen.

Die Installation des neuen Systems FLORAKO erfolgt hauptsächlich an bestehenden Militärischen Radarstationen (MRS). An allen Standorten sind Umbauten oder bauliche Anpassungen auszuführen, bevor die einzelnen Komponenten des Systems installiert und in Betrieb genommen werden können.

Ausgehend vom geplanten Takt der Systeminstallationen lassen sich die erforderlichen Umbauten, Erneuerungen und Anpassungen in Etappen ausführen.

Die Räumlichkeiten des Fliegerärztlichen Instituts (FAI) sind heute in einem Hauptgebäude und in zwei dezentral gelegenen und baufälligen Altbauten im Stadtzentrum in Dübendorf untergebracht. Das Projekt umfasst eine gezielte Sanierung des Hauptgebäudes und einen neuen angegliederten Ergänzungsbau mit dem Ziel, zeitgemässe Rahmenbedingungen für die Erfüllung der Aufgaben des FAI zu schaffen.

Unter den übrigen Projekten, die hauptsächlich auf eine Verbesserung der Betriebsund Ausbildungsbedingungen abzielen, befinden sich auch grössere Unterhaltsprojekte.

Die vorgesehenen Unterhaltsvorhaben in der Kaverne Alpnach basieren auf einem neuen Nutzungs- und Betriebskonzept für die Gesamtanlage. Dieses ist sowohl auf den täglichen Betrieb als auch auf den Truppenbetrieb in ordentlichen und ausserordentlichen Lagen abgestimmt. Die Massnahmen beinhalten umfangreiche Sanierungs- und Anpassungsarbeiten an den haustechnischen Anlagen und an den Verund Entsorgungseinrichtungen.

3900

1.3

Vergleich mit der Immobilienbotschaft 2001

Mit der vorliegenden Immobilienbotschaft werden rund 36 Millionen Franken mehr verpflichtet als im vergangenen Jahr, aber zirka 12 Millionen Franken weniger als in der Investitionsplanung für 2002 vorgesehen.

Die geplante Armeereform wird sich auch in der Investitionspolitik Immobilien Militär auswirken. Von 1996 bis 1999 haben die beantragten Verpflichtungskredite der Rubrik Immobilien um rund 100 Millionen Franken abgenommen und einen kritischen Wert erreicht (siehe Diagramm 2.1.3). Damit in Zukunft die heute bereits bekannten und begründeten Immobilienbedürfnisse rechtzeitig für die neue Armee verfügbar sind, muss nun das Investitionsvolumen entsprechend vergrössert werden.

Rubrik Immobilien (+12 Mio. Fr.)

Hier wirkt sich vor allem das Projekt Kriens, LU, bauliche Anpassungen für Führungssimulatoren ­ 29 Millionen Franken ­ (Ziff. 2.1.6), aus, das für die Immobilienbotschaft 2001 vorgesehen war. Langwierige Planungs- und Projektierungsarbeiten sowie die Durchführung eines Projektwettbewerbs führten zu Verzögerungen im Zeitplan. Deshalb musste das Vorhaben in die Botschaft 2002 hinausgeschoben werden.

Rubrik Immobilienunterhalt und Liquidationen (+20 Mio. Fr.)

Mit dieser Botschaft werden für Einzelprojekte bis zehn Millionen Franken (Objektkredite) rund 43 Millionen Franken mehr beantragt als 2001. Dieser Mehrbedarf geht zu Lasten des Rahmenkredites für Vorhaben bis eine Million Franken. Die Erfahrung zeigt, dass ein Minimum von 100 Millionen Franken nötig ist, um den laufenden Unterhalt an nutzbaren Objekten mit Projekten bis eine Million Franken sicherzustellen (siehe Ziff. 2.3.3). Deshalb muss der Verpflichtungskredit für Unterhalt und Liquidationen gegenüber dem Vorjahr um 20 auf 172 Millionen Franken erhöht werden.

1.4

Übersicht über den voraussichtlichen Immobilienbedarf für die A XXI

Ausgehend vom Projekt Armee XXI (Stand April 2001) lassen sich über einen Betrachtungszeitraum von fünf bis acht Jahren folgende Tendenzen bezüglich dem militärischen Immobilienbedarf ableiten: Im Ausbildungsbereich ist mit Sicherheit mit ansteigenden Investitionen zu rechnen.

In den übrigen Bereichen zeichnet sich zunächst ein gleichbleibender Investitionsbedarf ab.

Der notwendige Investitionsbedarf für die militärischen Immobilien Armee XXI ist mit den unter Ziffer 2.1.4 genannten Mitteln nicht abzudecken (Finanzierbarkeit der geplanten Investitionen im Zeitraum 2002 bis 2005).

Weil der vom Parlament vorgegebene Finanzrahmen jedoch zwingend eingehalten werden muss, werden alle anstehenden Investitionsvorhaben laufend einer Beurteilung unter den Aspekten «verschieben» und «verzichten» unterzogen.

3901

1.5

Armee-Immobilienmanagement

Der Militärbereich des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport verfügt über das grösste Immobilienportefeuille der Schweiz.

Dieses befindet sich im Eigentum der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Die Abteilung Immobilien Militär im Generalstab bewirtschaftet treuhänderisch insgesamt zirka 26 500 Objekte und eine Landfläche von rund 25 700 Hektaren. Davon nutzt die Ausbildung mit zirka achtzig Prozent den Hauptanteil. Das Portefeuille umfasst die Nutzungsgruppen Ausbildungsinfrastruktur, Verwaltungs- und Betriebsinfrastruktur, Verteidigungsinfrastruktur sowie Supportinfrastruktur.

10 000 Objekte wurden bereits militärisch deklassiert. Davon stehen 3 600 im Liquidationsablauf. Mit der Umsetzung Armee XXI werden noch einige Tausend dazukommen.

Im Immobilienportfolio-Management wird mit den Gesamtkonzepten für die Ausbildungs-, Operations-, Logistik-, und Supportinfrastuktur der zukünftige Immobilien-Bedarf quantitativ und qualitativ ermittelt. In den Regionalkonzepten werden dann zunächst die Gesamtkonzepte auf eine Region umgebrochen. Der nächste Schritt bringt die Bilanzierung von Bestand und Bedarf. Dabei erfolgt die Ausscheidung des Kernbestandes von den übrigen Immobilien. Über den Kernbestand hinaus nicht mehr benötigte Immobilien stehen zur Liquidation an.

Der Beurteilungsmassstab für die Abstimmung zwischen Bedarf und den Lösungen zur Bedarfsdeckung ergibt sich aus den strategischen Zielsetzungen: ­

hohe Immobilienverfügbarkeit für Armee und Verwaltung

­

sparsamer Umgang mit dem Finanzvermögen des Bundes

­

gute Erfüllung staatspolitischer Anliegen.

An diesen Zielsetzungen orientiert sich die Ausscheidung von Kernbestand und Liquidationsbestand.

Der militärische Kernbestand besteht aus dem aktuellen, mittelfristigen und langfristigen Bedarf von Armee und Verwaltung. Er schliesst eine Flexibilitätsreserve ein.

Ein Zuwachs ist eher selten. Neue Immobilien werden nur erworben, wenn es Bestehendes zu arrondieren gilt.

Die Strategie für das Management der Objekte basiert auf vier Ebenen: dem gesamten Portfolio, den einzelnen Objekten, den Belegungen eines einzelnen Objektes und der Technik in einem Objekt. Der Generalstab steuert und teilt die Objekte zusammen mit den Benützerorganisationen zur Nutzung zu. Dabei hat die wirtschaftliche Nutzung des Immobilienbestandes Vorrang vor Neuinvestitionen. Bauliche Investitionen konzentrieren sich auf die Flexibilisierung von bestimmten Anlagen. Nicht mehr benötigte Anlagen sollen möglichst wenig laufende Ausgaben verursachen oder alternativ finanzielle Erträge bringen. Sie werden daher rasch in den Liquidationsablauf gebracht.

3902

1.6

Priorisierung der Vorhaben

Das Immobilienmanagement mit seinen mehrjährigen Planungs- und Realisierungsfristen und die auf Jahrzehnte angelegte Nutzungsdauer der Immobilien stehen im Gegensatz zum anhaltenden starken Wandel der Rahmenbedingungen. Trotz aller Unsicherheiten müssen jedoch die Immobilien permanent aktiv bewirtschaftet werden. Dabei ist ein Kompromiss zu finden zwischen der Vermeidung von Fehlinvestitionen und der Erfüllung aktueller Investitionsbedürfnisse. Alle Planungsarbeiten werden unter dem Blickwinkel der Armee XXI angegangen. Es soll verhindert werden, dass in Objekte investiert wird, die in Zukunft nicht sicher benötigt werden. Die Geschäftsleitung des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport hat 1997 einen Kriterienkatalog für die Priorisierung von geplanten Rüstungs- und Immobilienvorhaben verabschiedet, um mögliche Fehlinvestitionen zu vermeiden. Der Kategorisierung liegen folgende Fragen zu Grunde: Kategorie A: Was wissen wir sicher?

Hier zugeordnet sind unbestrittene, zwingend nötige Projekte, deren Mengengerüst, Dimensionierung, Kosten-Nutzen-Optimierung und Realisierungszeitpunkt eindeutig bestimmt sind.

Kategorie B: Wohin führt der Trend?

Diese erfasst etappierte, an Bestände und Strukturen angepasste und in Folgeetappen noch anpassbare Projekte (Erstetappen sind unbestritten). Eine Etappierung ist auch auf Grund von tranchenweise erfolgenden Rüstungsbeschaffungen angebracht.

Kategorie C: Was wissen wir noch nicht?

Grundsatzprojekte, für welche die Konzeptions- beziehungsweise die Weiterbearbeitungs- und Realisierungsentscheide durch die zuständigen Entscheidgremien des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport noch zu treffen sind. Diese Vorhaben figurieren unter Vorbehalt in der Planung.

Grundlage für die Aufnahme der Vorhaben in die Botschaft ist einerseits der vom Generalstabschef genehmigte Investitionsplan Immobilien Militär 2001. Dieser ist eine Momentaufnahme des Planungsstandes und bildet die am 31. August 2000 bekannten, notwendigen und begründeten Bedürfnisse der Benützer ab. Andererseits sind es die konkreten, von der Gruppe Rüstung, Bundesamt für Armeematerial und Bauten, ausgearbeiteten Projekte mit Kostenberechnungen. Die Planungsarbeiten erfolgen rollend, die Bedürfnisse werden immer wieder hinterfragt. Deshalb
ist es möglich, dass seit der Revision des Investitionsplanes einzelne Vorhaben gestrichen, verschoben oder neu aufgenommen worden sind.

Alle Vorhaben dieser Botschaft gehören zur Kategorie A oder betreffen den mengenmässig unbestrittenen Teil von B-Projekten.

3903

1.7

Kosten-Nutzen-Optimierung

Dem Beschluss des Bundesrates vom 22. Februar 1995 entsprechend werden auch dieses Jahr wieder ausgewählte Vorhaben im Rahmen von Normen und Standards hinsichtlich Kosten-Nutzen-Optimierung überprüft. Die Arbeiten laufen unter der Leitung des Generalstabs. Kosteneinsparungen werden bei der Krediteröffnung für die Bauausführung in Abzug gebracht.

1.8

Raumordnung und Umwelt

Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) pflegt regelmässige Kontakte mit den Raumplanungs-, Umwelt- und Naturschutzfachstellen der Kantone mit dem Ziel, die frühzeitige Koordination und gegenseitige Information zu fördern. Seit August 1998 existiert zudem für den Bereich Waffen- und Schiessplätze ein vom Bundesrat genehmigter Sachplan. Mit Bundesratsbeschluss vom 28. Februar 2001 wurde dieser, unter Einbezug der Militärflugplätze und der Übersetzstellen, zum Sachplan Militär erweitert. Der Sachplan Militär ist ein Führungs-, Planungs- und Informationsinstrument des Bundes. Er dient insbesondere der überörtlichen Planung und Grobabstimmung jener militärischen Vorhaben, die sich erheblich auf Raum und Umwelt auswirken. Dementsprechend soll der Sachplan Militär auch die Grundlage und das Instrument für die räumliche Umsetzung (Grobabstimmung) von Armee XXI bilden.

In Umweltbelangen wird eng mit den zuständigen Fachstellen von Bund und Kantonen zusammengearbeitet. Die ökologischen Aspekte werden bei den einzelnen Vorhaben schon bei der Bedürfnisabklärung und Standortevaluation so weit wie möglich berücksichtigt. Ebenso wird einer natur- und landschaftsschonenden Gestaltung der Bauten und Anlagen Rechnung getragen. Bei der Projektierung und namentlich bei der Baumaterialien- und Systemwahl wird eine möglichst geringe Belastung der Umwelt angestrebt. Die Gewässerschutz-, Energie- und Entsorgungskonzepte werden laufend überprüft und optimiert. Es wird zudem auf einen sparsamen, nachhaltigen und verantwortungsvollen Umgang mit den natürlichen Ressourcen Wert gelegt.

Das neu eingeführte Raumordnungs- und Umweltmanagementsystem des VBS wird in Zukunft weiter dazu beitragen, dass die Raumordnungs- und Umweltbelange im ganzen Bauablauf berücksichtigt werden.

Bauten und Anlagen, die der Landesverteidigung dienen, unterstehen dem militärischen Plangenehmigungsverfahren gemäss Militärgesetz und der entsprechenden Vollzugsverordnung. Die Genehmigungsverfahren für die einzelnen Vorhaben dieser Botschaft sind inzwischen eingeleitet worden oder bereits abgeschlossen. Der Einbezug der Interessen von Raum und Umwelt sowie der Betroffenen wird im Rahmen des öffentlichen Auflage- beziehungsweise Anhörungsverfahrens sichergestellt.

3904

1.9

Finanzen

1.9.1

Ausgabenbremse

Volk und Stände haben in der Volksabstimmung vom 12. März 1995 den Bundesbeschluss vom 7. Oktober 1994 über eine Ausgabenbremse gutgeheissen. Wie die Subventionsbestimmungen sollen auch Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen in beiden Räten mit der Mehrheit aller Ratsmitglieder bewilligt werden, sofern sie neue Ausgaben von mehr als zwanzig Millionen Franken für einmalige Kredite und von mehr als zwei Millionen Franken für neue wiederkehrende Ausgaben nach sich ziehen (Art. 159 Ziff. 3 Bst. b der Bundesverfassung).

1.9.2

Neue einmalige Ausgaben

Unter Ziffer 2.1.6 wird ein Verpflichtungskredit von 29,8 Millionen Franken für die Realisierung der 2. Etappe (Ausbau mit baulichen Einrichtungen und Anpassungen) im Taktischen Trainings-Zentrum in Kriens LU beantragt. Dieser Verpflichtungskredit untersteht der Ausgabenbremse.

Die in den Ziffern 2.1.7, 2.1.8, 2.1.9 und 2.2.2 beantragten Kredite werden im einzelnen neue einmalige Ausgaben von weniger als zwanzig Millionen Franken nach sich ziehen. Diese Verpflichtungskredite sind demnach nicht der Ausgabenbremse zu unterstellen.

1.9.3

Gebundene Ausgaben

Der in Ziffer 2.3.8 beantragte Verpflichtungskredit wird verwendet für die Finanzierung von Unterhaltsmassnahmen an militärischen Immobilien. Es handelt sich demnach um gebundene Ausgaben. Diese werden nicht von der Ausgabenbremse erfasst.

1.10

Kreditordnung

Diese Botschaft enthält Objekt- und Rahmenkredite, aufgeführt nach den Rubriken Immobilien, Vertragliche Leistungen, Immobilienunterhalt und Liquidationen sowie nach Kreditgrösse und den Benützerorganisationen.

Objektkredite werden beantragt für Vorhaben, die bei der Budgetierung mit einem klar formulierten Bedürfnis und einem konkreten Projekt mit Kostenberechnung belegt sind.

Rahmenkredite dienen der Finanzierung von notwendigen baulichen Arbeiten, für welche heute noch keine fertig ausgearbeiteten Projekte und Kostenberechnungen vorliegen. Die Höhe dieser Kredite wird auf Grund von voraussehbaren Veränderungen mit notwendigen Immobilienmassnahmen und gestützt auf Schätzungen und Erfahrungswerten bemessen.

Für sämtliche baulichen Massnahmen im Bereich Immobilien Militär wird ein Verpflichtungskreditbegehren unterbreitet. Der anbegehrte Verpflichtungskredit in der Form eines Sammelkredites ist in dieser Botschaft segmentiert in einen Teil Gross3905

projekte für mehr als zehn Millionen Franken und einen Teil Vorhaben bis zehn Millionen Franken.

Mit dieser Botschaft werden zwei Grossprojekte ­ Ausbau der 2. Etappe im Taktischen Trainings-Zentrum in Kriens LU (Ziff. 2.1.6) sowie bauliche Anpassungen für FLORAKO 5. Projektetappe (Ziff. 2.1.7) ­ beantragt. Diese Vorhaben werden im Folgenden ausführlich dargestellt, währenddem alle Vorhaben bis zehn Millionen Franken in summarischer Form aufgelistet sind.

1.11

Kreditberechnungen und Vergabe der Aufträge

Alle in dieser Botschaft ausgewiesenen Kosten verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer zum aktuell geltenden Satz von 7,6 Prozent. In der Regel liegt den Berechnungen der schweizerische Baupreisindex vom 1. Oktober 2000 zu Grunde (Basis 1. Oktober 1998 = 100 Punkte). Auch für Kostenberechnungen, die noch auf dem Zürcher Wohnbaukostenindex basieren, wird in den Teuerungsrechnungen auf die vertraglich ausgehandelte Preisgleitklausel abgestützt und der schweizerische Baupreisindex angewendet.

Die Vergabe der Bauaufträge erfolgt nach dem Bundesgesetz vom 16. Dezember 1994 über das öffentliche Beschaffungswesen (SR 172.056.1) und dem Grundsatz des besten Preis- und Leistungsverhältnisses. Regionalen Anliegen soll durch entsprechende frühzeitige Information und mittels breitabgestützter Wettbewerbe insbesondere auch auf der Stufe der Unterlieferanten Rechnung getragen werden. Der Wettbewerb hat aber letztlich Vorrang.

Die Planer und Unternehmer werden auf Grund von klar definierten Eignungskriterien zur Offertstellung zugelassen. Die Bestimmung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand von Zuschlagskriterien. Eignungs- und Zuschlagskriterien werden den Bewerbern im Rahmen der Ausschreibung bekannt gegeben.

1.12

Auffangen der Teuerung bei Verpflichtungskrediten

In der Regel wird bei Vorhaben und Projekten der Teuerung mit folgenden Massnahmen begegnet: Alle Kostenberechnungen sind indexiert, nach einem bestimmten Stand des schweizerischen Baupreisindexes. Prinzipiell wird die Teuerung in den einzelnen Vorhaben und Projekten innerhalb des jeweils bewilligten Kostenrahmens ausgeglichen. Dies erfolgt zum Beispiel mittels des Vergabekonzeptes (Vergabe an Generalunternehmer), durch Verhandlungen oder Verzichtsplanungen. Wenn alle Reserven ausgeschöpft sind, werden die ungedeckten Mehrkosten unter Berücksichtigung des Finanzhaushaltgesetzes vom 6. Oktober 1998 und der Finanzhaushaltverordnung vom 11. Juni 1990 wie folgt finanziert: ­

Projekte für mehr als zehn Millionen Franken: mittels Zusatzkredit

­

Projekte bis zehn Millionen Franken: Einstellen eines Rahmenkredites, Steuerung bei der Abteilung Immobilien Militär im Generalstab.

3906

1.13

Kostengliederung

Die Kostenvoranschläge sind nach dem Baukostenplan (BKP) und/oder der Elementkostengliederung (EKG) der Schweizerischen Zentralstelle für Baurationalisierung gegliedert. Sie umfassen folgende Hauptgruppen: Nr.

Hauptgruppen

Text

0

Grundstück

Unter diesen Begriff fallen die Kosten der Erschliessung bis zur entsprechenden Grundstücksgrenze, allfälliger Landerwerb usw.

1

Vorbereitungsarbeiten

Darin sind die Kosten für Abbrucharbeiten, spezielle Fundationen, Anpassungen, Umlegung von Werkleitungen und Verkehrsanlagen enthalten.

2

Gebäude

Die Gebäudekosten beinhalten den Baugrubenaushub, den Rohbau sowie den Ausbau und die allgemeinen Installationen.

3

Betriebseinrichtungen

Darunter versteht man die fest eingebauten Einrichtungen mit den entsprechenden speziellen Bauarbeiten und Installationen.

4

Umgebung

Unter diesem Begriff sind alle Kosten für Strassen und Plätze, Umgebungsgestaltung, sämtliche Erdbewegungen sowie Rohbau-, Ausbau- und Installationsarbeiten ausserhalb des Gebäudes, aber innerhalb der Grundstücksgrenze, zusammengefasst.

5

Baunebenkosten

Es handelt sich vor allem um Bewilligungen, Gebühren, Modelle, Vervielfältigungen, Baustellenbewachungen, Vermessungen, Kunst und dergleichen.

6

Sonderposition

Wird in der Regel für militärische Objekte nicht verwendet.

7

Sonderposition

Wird in der Regel für militärische Objekte nicht verwendet.

8

Unvorhergesehenes

Position für unvorhergesehene oder mit geringer Wahrscheinlichkeit anfallende Aufwendungen im Zusammenhang mit Bauerschwernissen gemäss Risikobeurteilung. Nicht beanspruchte Risikopositionen werden zum Abdecken der Teuerung verwendet.

9

Ausstattung

Darunter fällt insbesondere die Ausstattung des Gebäudes mit beweglichen Einrichtungen (zum Beispiel die Möblierung).

3907

2

Militärische Immobilien

2.1

Rubrik Immobilien (Um- und Neubauten)

2.1.1

Allgemeines

Die Rubrik Nr. 510.3200.001 Immobilien enthält Verpflichtungskredite für die Finanzierung von: ­

Projektierungen, Vorabklärungen, Machbarkeitsstudien, Expertisen, Studien und Versuchen, Umweltverträglichkeitsprüfungen und Arbeiten im Rahmen des Koordinationsausschusses für den Schutz der sicherheitspolitisch relevanten Infrastrukturen gegen Gewalteinwirkungen (KASKO+)

­

Investitionsvorhaben wie Um- und Neubauten, Sanierungen, Erneuerungen, Erweiterungen, Sicherheits- und Umweltschutzmassnahmen

­

Kosten für Land- und Liegenschaftsgeschäfte inklusive aller Nebenkosten

­

Entwicklung von Managementverfahren.

Das Schwergewicht der Investitionen liegt bei der Verbesserung der Ausbildungsinfrastruktur des Heeres. Dabei haben nach den Grundsätzen des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport zur Immobilienbewirtschaftung die Sanierungen und baulichen Anpassungen mit Nutzungsoptimierungen beziehungsweise Umnutzungen bestehender Anlagen klar Vorrang gegenüber Neubauten.

2.1.2

Entwicklung der Kredite

Die mit dieser Rubrik beantragte Verpflichtungskreditsumme ist mit 226,287 Millionen Franken rund 12 Millionen Franken grösser als die letztjährige und liegt rund 11 Millionen Franken unter der Planungsdecke. Der voraussichtlich zur Verfügung stehende Zahlungskredit von 260 Millionen Franken für das Jahr 2002 ist zirka 110 Millionen Franken oder etwa 30 Prozent kleiner als vor zehn Jahren und liegt ungefähr 13 Prozent unter dem Durchschnitt der Jahre 1988 bis 1999 (siehe Diagramm 2.1.3). Der Projektvorrat (alte und neue Verpflichtungen) entspricht somit dem 1,9fachen des in Aussicht gestellten Zahlungskredites.

2.1.3

Ausblick

Die in Aussicht gestellten Zahlungskredite der Finanzplanung, die Bewirtschaftung des Immobilienportfolios durch die Abteilung Immobilien Militär des Generalstabs und die Bedürfnisanmeldungen der Benützerorganisationen bestimmen im Wesentlichen die Höhe der in der mittelfristigen Investitionsplanung eingestellten neuen Verpflichtungen. Kürzungen der Zahlungskredite in den letzten Jahren führten dazu, dass begründete Vorhaben in spätere Botschaften verschoben werden mussten. Diese Projekte werden erneut priorisiert. Heute ist absehbar, dass in Zukunft vor allem an der Ausbildungs-, Unterkunfts- und Freizeitinfrastruktur qualitative bauliche Massnahmen notwendig werden.

3908

Ab dem Jahr 2003 muss der Verpflichtungskredit für neue Investitionen auf 300 Millionen Franken erhöht werden, um die ausgewiesenen und begründeten Immobilienvorhaben ausführen zu können (siehe Diagramm 2.1.3).

Diagramm 2.1.3

400

- BPr = Bauprogramm - BVo = Bauvoranschlag - VK = Verpflichtungskredit

370

350 304

291

300

287

280

285 252

268

276

260

260

260

265

265

265

250 200

364

343

323

150

273

262

238

324

287

275

257 228

100

186

212

214

226

2000

1

2

50 0 91

92

93

94

95

96

97

98

99

3

4

5

Mit BPr u BVo [ab 2000 Immobilienbotschaft] beantragte VK Zahlungskredite für die Rubrik Immobilien Rubrik Immobilien (Stand Februar 2001) Entwicklung der Verpflichtungs- und Zahlungskredite in Millionen Franken 1991 bis 2000 = Rechnung, 2001 = laufendes Rechnungsjahr, 2002 = Voranschlag, 2003 bis 2005 = Finanzplan

2.1.4

Finanzierbarkeit der geplanten Investitionen

Der Zahlungskredit, den die eidgenössischen Räte im Dezember mit dem Voranschlag bewilligen, bestimmt das realisierbare Bauvolumen. Die Verwendung der Zahlungskredite für die bewilligten und geplanten Vorhaben bis ins Jahr 2005 ist im Diagramm 2.1.4 dargestellt. Im Finanzplan sind für die Jahre 2002 bis 2005 für militärische Immobilien mindestens 260 respektive 265 Millionen Franken Zahlungskredite vorgesehen, was den Arbeitsvorrat positiv beeinflussen wird.

3909

Der Nachweis der Finanzierbarkeit der bewilligten und geplanten Vorhaben ist erkennbar aus den Verpflichtungskrediten und den Zahlungskrediten für das laufende Rechnungsjahr 2001 sowie die nächsten vier Jahre (Voranschlag und Finanzplan).

Die mit dem Finanzplan 2002 bis 2004 (Bundesratsbeschluss vom 13. Dez. 2000) in Aussicht gestellten Zahlungskredite für die Immobilien Militär ermöglichen das Finanzieren und Realisieren der bereits früher bewilligten und der neuen Immobilienvorhaben (Verpflichtungskredite) im vorgesehenen Zeitraum.

Diagramm 2.1.4 300

250

265

265

37

46

38

47

52

61

60

63

32

35

260

260

36 53

265

18 64

200

150

61

100 171

39

17

115

50

90

75

51

16 5 33

2004

2005

0 2001

bis 1999

2002

2000

2001

2003

2002

2003

2004

2005

Rubrik Immobilien (Stand Februar 2001) Jährliche Zahlungskredite für die Jahre 2001 bis 2005 in Millionen Franken aufgeteilt nach bewilligten Vorhaben (bis 1999, 2000 und 2001) und geplanten Vorhaben (2002, 2003, 2004 und 2005)

2.1.5

Rahmenkredit für kleine Vorhaben bei der Abteilung Immobilien beim Generalstab

Gemäss Artikel 15 Buchstabe c der Verordnung vom 14. Dezember 1998 über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes (VILB) beantragt das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport für die Fi3910

nanzierung der einzelnen Immobilienvorhaben bis eine Million Franken jährlich in einer Immobilienbotschaft einen Rahmenkredit (Ziff. 2.1.8.3, Vorhaben Nr.

101.744).

Verantwortlich für die Kreditzuteilung an die Benützerorganisationen, die Prüfung der eingereichten Projekte, die Kreditfreigabe sowie die Kreditsteuerung ist die Abteilung Immobilien Militär des Generalstabs.

Aus diesem Rahmenkredit erfolgt die Finanzierung aller baulichen Massnahmen im gesamten Immobilienbereich mit Kosten bis eine Million Franken. Er wird bedürfnisgerecht auf alle Benützerorganisationen aufgeteilt. Die nachfolgende Aufstellung skizziert den Verwendungsbereich innerhalb der einzelnen Benützerorganisationen.

Die prozentuale Kreditzuteilung entspricht dem Kenntnisstand vom Februar 2001.

Generalstab, Untergruppe Operationen, Abteilung Führung und Einsatz (4% des gesamten Verpflichtungskredites): Führungs- und Kampfinfrastruktur (exklusive Übermittlungsanlagen), Übersetzstellen, militärische Sicherheit (Militärpolizei) Generalstab, Untergruppe Logistik, Abteilung Versorgung (6%): Unterirdische (ui) Tankanlagen, ui Munitionsanlagen, ui Werkstätten und ui kombinierte Anlagen Generalstab, Untergruppe Logistik, territoriale Aufgaben und Untergruppe Sanität (2%): Schutzbauten der Rettungstruppen (Anlagen der Luftschutztruppen, Bereitschaftsanlagen der Rettungstruppen und Truppenschutzunterkünfte), kombinierte Kommandoposten der kantonalen Führungsstäbe und der Stäbe territoriale Regimenter Einsatzinfrastruktur des Sanitätsdienstes, Armeeapotheken Generalstab, Untergruppe Führungsunterstützung ­ DIK VBS (13%): Übermittlungsanlagen, Übermittlungsknoten Heer, Betriebsbauten (5%): Zeughäuser, Bereitschaftsmagazine, Armeemotorfahrzeugparks, Werkstätten und Motorwagendienst-Zentren, Nachschubbetriebe, oberirdische Tankanlagen Friedensbüro Grosse Verbände Heer, Ausbildungsinfrastruktur (35%): Waffen-, Schiess- und Übungsplätze (inklusive Fliegerabwehr-Schiessplätze), Kasernen, Truppenunterkünfte, Ausbildungsanlagen (ohne Ausbildungsbauten und Kasernen auf Flugplätzen) Heer, Kommando Festungswachtkorps (5%): Betriebs- und Verwaltungsbauten FWK

3911

Gruppe Rüstung (5%): Bauten für die Forschung und Entwicklung, Labor Spiez Luftwaffe (25%): Fliegerausbildungsanlagen, Kasernen auf Waffenplätzen der Luftwaffe, Militärflugplätze, Führungs-, Übermittlungs- und Flugsicherungsanlagen, Betriebs- und Verwaltungsbauten für die Luftwaffe

2.1.6

Kriens LU Taktisches Trainings-Zentrum (TTZ) Bauten 2. Etappe Führungssimulatoren und Truppenunterkunft Bauliche Einrichtungen und Anpassungen Kosten: 29,8 Millionen Franken Benutzer: Heer, Bundesamt für Betriebe des Heeres Vorhaben-Nr.: 101.100

2.1.6.1

Ausgangslage

Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport konzentriert seine Führungssimulatoren für die Schulung der höheren Offiziere im ehemaligen Zeughausareal Kriens. Realisiert werden eine Pilotanlage und zwei Führungssimulatoren der Stufe Kampfgruppen, das heisst für die Ausbildung der Offiziere auf den Stufen Bataillon, Regiment und Brigade.

Das Taktische Trainings-Zentrum, in welchem die Führungssimulatoren betrieben werden, ist ein integrierender Bestandteil des kürzlich fertig gestellten Armeeausbildungszentrums in Luzern.

2.1.6.2

Begründung des Vorhabens

1995 bis 1998 begann mit der ersten Bauetappe des Führungssimulators I die neue Nutzung des Zeughausareals als Ausbildungsstätte, die mit der jetzt geplanten zweiten Etappe ihre Fortsetzung finden soll.

Ein Führungssimulator und die Pilotanlage wurden im Neubau der ersten Etappe untergebracht. Für den zweiten Führungssimulator mit der dazugehörigen Infrastruktur müssen nun die definitiven baulichen Massnahmen getroffen werden. Es sind ebenfalls Unterkünfte für die auszubildenden Stäbe zu schaffen. Gleichzeitig sind die Kommunikationsmedien und die Verkehrserschliessung den neuen Verhältnissen anzupassen.

Es sollen ein Neubau für die Ausbildung und die Simulation inklusive Kommando Führungssimulator II erstellt und in bestehenden Gebäuden neue Nutzungen integriert werden.

Die zu erstellenden Bauten gliedern sich in folgende Bereiche:

3912

­

Umnutzung Zeughaus Nr. 1 als Unterkunftsgebäude (Haus B)

­

Umnutzung Zeughaus Nr. 3 für die Führungsstaffeln (Sicherung Haus D)

­

Neubau für die Ausbildung/Simulation (Haus F)

­

Umgebungsgestaltung mit einer neuen Arealzufahrt und Parkplätzen.

2.1.6.3

Planungsvorgaben

Auf Grund des Pflichtenheftes vom April 1999 wurde für die Realisierung der zweiten Bauetappe ein Projektwettbewerb durchgeführt. Anschliessend wurde das Siegerprojekt im Jahr 2000 zum vorliegenden Projekt ausgearbeitet.

Modellfoto: Kriens Taktisches Trainings-Zentrum 2. Etappe B D F H Z

= = = = =

Umnutzung Zeughaus Nr. 1 als Unterkunftsgebäude Umnutzung Zeughaus Nr. 3 für die Führungsstaffeln (Sicherung) Neubau für die Ausbildung/Simulation Bestehendes Kantinengebäude Neuer Arealzugang

3913

2.1.6.4

Projektbeschreibung

Allgemeines Das Eidgenössische Zeughaus in Kriens liegt auf ebenem Gelände südöstlich des Dorfkerns unmittelbar an der Autobahn A2. Die Gebäude sind um zwei annähernd geschlossene, ungefähr quadratische Innenhöfe gruppiert. Der zweigeschossige, langrechteckige Satteldachbau des Zeughauses Nr. 1 aus dem Jahr 1874 ist das älteste Gebäude auf dem Areal. Mit dem Bau weiterer Gebäude wurden in den Jahren 1884 bis 1894 die erwähnten Höfe gebildet. Aus dem letzten Jahrhundert stammen das 1942 erstellte Werkstattgebäude C zwischen dem Ost- und dem Westhof und das 1957 erbaute Grossfunkgebäude N im Westhof.

Neubau Haus F Das neue dreigeschossige Ausbildungsgebäude entlang der Autobahn bietet neben den erforderlichen Arbeits- und Schulungsräumen auch genügend Verkehrs- und Aufenthaltsflächen für grosse Personenbelegungen. Die neutrale Struktur des Gebäudes ermöglicht eine flexible Nutzung und damit spätere Anpassungen an veränderte Raumbedürfnisse.

Im Erdgeschoss des Neubaus befinden sich die Räume für die beübten Stäbe, darüber die Räume für die Übungsleitung und die Ansprechstellen. Im zweiten Obergeschoss liegen ein grosser Besprechungsraum sowie Büros für die Fachlehrkräfte und die Leitung des Führungssimulators II.

Der Lärmbelastung durch die Autobahn wird durch die Organisation des Grundrisses begegnet. Fast alle ständigen Arbeitsräume liegen auf der westlichen, lärmabgewandten Seite zum Innenhof, während die Nebenräume, die technischen Räume und die Treppenhäuser gegen die Autobahn orientiert sind.

Umbau Haus B Im alten zweigeschossigen Zeughaus von 1874 werden die Unterkunftsräume für die beübten Stäbe eingebaut. Dabei bleibt im grosszügig geöffneten Innenbereich mit der neuen Dachverglasung das imposante Holztragwerk sichtbar. Die kleinen Fassadenfenster in den Zimmern werden mit Öffnungen in den lichtdurchfluteten Erschliessungsbereich ergänzt. Der geplante Umbau ist geprägt durch einen rücksichtsvollen Umgang mit der wertvollen, alten Bausubstanz. Die ausgeführten Interventionen werden durch die eingesetzten Materialien sichtbar gemacht.

3914

Der Innenbereich mit Holztragwerk und Dachverglasung Den beübten Stäben stehen insgesamt 158 Betten in 13 Vierer-, 31 Dreier-, 4 Zweier- und 5 Einerzimmern zur Verfügung. Die sanitären Anlagen sind auf jedem Geschoss in zwei zentral bei den Treppenhäusern angeordneten Bereichen angeordnet.

Renovierung Haus D Im Erdgeschoss dieses Zeughauses bleiben die heute provisorisch untergebrachten Räume für die Führungsstaffeln bestehen. Das Gebäude, das im Obergeschoss schiefe Wände aufweist, wird für die temporäre Weiterverwendung durch statische Verstärkungen gesichert.

Arealzufahrt, Parkplätze und Umgebung Die Zufahrt zum Areal soll neu in der Nordostecke des Geländes erfolgen. Dafür wird zum Grosshofareal des Kantons Luzern eine neue Strasse erstellt, über welche die Autobahn A2 ohne Belästigung der angrenzenden Wohnquartiere zu erreichen ist (siehe dazu auch Ziff. 2.2.2.3, Vorhaben 101.614).

Die Parkplätze für die beübten Stäbe werden entlang der Nordgrenze an einer neuen Erschliessungsachse erstellt, die gleichzeitig eine flexible Nutzung der beiden Höfe erlaubt. Der südliche Teil des Osthofes wird mit einer grossen, baumbestandenen Rasenfläche begrünt. Dadurch entsteht ein Freiraum, der als Aufenthaltsbereich des Taktischen Trainings-Zentrums dienen wird.

3915

2.1.6.5

Denkmalpflege

Im Inventar Nummer 21 über das Eidgenössische Zeughaus in Kriens wird das Zeughaus B von 1874 als Schutzobjekt von überregionaler Bedeutung bezeichnet.

Durch die vorgeschlagenen Interventionen mit dem Einbau einer neuen Firstverglasung bleiben die Fassaden unverändert. Im Innern des Gebäudes wird der frühere Charakter als Zeughaus durch die sichtbar bleibende Holzkonstruktion erhalten, und gleichzeitig werden die notwendigen Einbauten der Zimmer als neuzeitliche Eingriffe sichtbar gemacht.

Die kantonale Denkmalpflege war bereits Mitglied der Wettbewerbsjury im Herbst 1999. Während der weiteren Planung wurde das Projekt mit der kantonalen Denkmalpflege besprochen. Diese hat im Sommer 2000 dem Bauvorhaben zugestimmt mit der Bedingung, dass die Detailplanung weiterhin in Zusammenarbeit mit ihr erfolgt.

2.1.6.6

Energie, Haustechnik ­ Sicherheit ­ Baubiologie ­ Naturschutz ­ Umweltschutz

Energie und Haustechnik Alle Gebäude der Anlage beziehen die notwendige Wärmeenergie von der vorhandenen Infrastruktur im Untergeschoss des Hauses H. Die Heizzentrale mit zwei Gas-/Ölheizkesseln wurde 1991 neu erstellt.

Der vorhandene, für die zusätzliche Nutzung zu schwache Trafo für die Stromversorgung wird durch einen neuen leistungsfähigeren ersetzt. Gleichzeitig kann so eine Raumreserve für einen weiteren Trafo geschaffen werden.

Die erforderlichen Haustechnikanlagen werden nach modernen energiesparenden Gesichtspunkten konzipiert (Wärmerückgewinnung und bedarfsabhängige Steuerungen).

Sicherheit Der Neubau und die Umbauten werden gemäss den Anforderungen der Vereinigung der kantonalen Feuerversicherer in Absprache mit der Gebäudeversicherung des Kantons Luzern geplant. Insbesondere ist im Umbauprojekt des Zeughauses B eine Sprinkleranlage für den Personen- und Gebäudeschutz vorgesehen.

Baubiologie Bei der Wahl der Baumaterialien werden die ökologischen und baubiologischen Aspekte für den Einsatz von umweltschonenden Baumaterialien berücksichtigt.

Naturschutz Die Detailplanung der Begrünung und die Auswahl der Pflanzen werden in Kontakt mit der Umwelt- und Naturschutzstelle der Gemeinde Kriens vorgenommen, die unmittelbaren Nachbarn werden ebenfalls einbezogen. Es ist bekannt, dass Bauten des Zeughauses als Unterschlupf für Fledermäuse dienen. Aus diesem Grund werden vor dem Baubeginn die entsprechenden Fachleute zugezogen, um eventuell notwendige Umsiedlungen der Tiere vorzunehmen.

3916

Altlasten Im April 2000 war eine technische Untersuchung des Zeughausareals in Auftrag gegeben worden. Das im Sommer 2000 abgeschlossene Gutachten formulierte für fünf Bereiche Verdachtsflächen, von denen nur eine im Osthof liegt. Im Bereich des geplanten Neubaues ist nicht mit dem Vorkommen von kontaminiertem Material zu rechnen. Gemäss den Schlussfolgerungen des Berichtes können drei Standorte als nicht belastet eingestuft werden. Zwei Standorte in der Nordwestecke des Zeughausareals bei der Tankstelle gelten hingegen als belastet, sie könnten jedoch erst bei einem Rückbau der Anlage saniert werden.

2.1.6.7

Betriebs- und Unterhaltskosten

Für den Betrieb und den Unterhalt des Taktischen Trainings-Zentrums ist der Kanton Luzern zuständig. Durch die Zusammenarbeit mit dem Armeeausbildungszentrum Luzern kann der Einsatz des Personals optimiert und die bereits vorhandene Infrastruktur mitbenutzt werden.

2.1.6.8

Investitionskosten

Kostenzusammenstellung gemäss Baukostenplan (BKP) Nr.

Hauptgruppen

Kostenstellen (Mio. Fr.)

Neubau Haus F

Umbau Haus B

Umbau Haus D

Umgebung ZA

Total

0 1 2 3 4 5 6, 7 8

Grundstück Vorbereitungsarbeiten Gebäude Betriebseinrichtungen Umgebung Baunebenkosten Sonderpositionen Unvorhergesehenes

­ 0,405 12,430 0,035 ­ 0,690 ­ 0,515

­ 0,030 8,110 0,010 ­ 0,490 ­ 0,515

­ 0,005 0,230 0,010 ­ 0,005 ­ 0,015

­ 0,540 0,580 0,010 2,300 0,140 ­ 0,220

­ 0,980 21,350 0,065 2,300 1,325 ­ 1,265

0­8 9

Total Baukosten Ausstattung Mehrwertsteuer

14,075 1,620 1,145

9,155 0,400 0,695

0,265 0,080 0,025

3,790 0,250 0,300

27,285 2,350 2,165

0­9

Objektkredit Projektierungskredit Phasen 0 bis 2

16,840 ­

10,250 ­

0,370 ­

4,340 ­

31,800 2,000

­

­

­

­

29,800

Verpflichtungskredit

Index 1. April 2000 = 105,1 Punkte (1.4.1998 = 100 Punkte)

MWSt-Satz 7,6%

3917

Kenndaten Art der Arbeit / Text

Grösse

BKP 2

Neubau Rauminhalt gemäss SIA 116 Geschossfläche gemäss SIA 416

22 570 m3 5 385 m2

551 Fr./m3 624 Fr./m3 2 308 Fr./m2 2 614 Fr./m2

Umbau Rauminhalt gemäss SIA 116 Geschossfläche gemäss SIA 416

12 970 m3 2 741 m2

625 Fr./m3 706 Fr./m3 2 959 Fr./m2 3 340 Fr./m2

2.1.6.9

BKP 1­3, 5+6

Verträge

Der vorliegende Vertrag mit dem Kanton Luzern regelt die Durchfahrtsrechte, ferner die Erstellung und den Unterhalt der geplanten Strasse, die von der neuen Zufahrt über eine Parzelle des Kantons Luzern zum Kreisel Grosshof führen wird.

2.1.6.10

Termine

Mit den Bauarbeiten kann Mitte 2002 begonnen werden. Die Gesamtbauzeit beträgt knapp zwei Jahre. Der Bezug der umgebauten und neu erstellten Räume durch die Truppe ist Mitte 2004 vorgesehen.

2.1.7

Fliegerhöhenanlage Teilprojekt GR 1 Bauliche Anpassungen für FLORAKO 5. Etappe Kosten: 12,8 Millionen Franken Benutzer: Luftwaffe Vorhaben-Nr.: 100.717

2.1.7.1

Begründung des Vorhabens

Im Rahmen der Rüstungsprogramme 1998 und 1999 wird als Ersatz für das veraltete, dreissigjährige Luftraumüberwachungssystem FLORIDA ein neues System unter der Bezeichnung FLORAKO beschafft. FLORAKO soll mit der ersten Beschaffungstranche im Jahr 2003 seinen Betrieb aufnehmen und als neues Schweizerisches Lufraumüberwachungs- und Einsatzleitsystem die kombinierte zivile und militärische Luftlage sicherstellen. Das System muss kriegstauglich und entsprechend geschützt sein.

2.1.7.2

Konzept und Planungsvorgaben

Die Installation des neuen Systems FLORAKO erfolgt hauptsächlich an bestehenden Militärradarstationen (MRS) und Einsatzzentralen (EZ), mit kleineren Komponenten 3918

auf dem Militärflugplatz Dübendorf sowie an verschiedenen Funkstandorten. An allen Standorten sind grössere oder kleinere Umbauten oder Anpassungen auszuführen, bevor die einzelnen Komponenten des Gesamtsystems FLORAKO installiert und in Betrieb genommen werden können.

Ausgehend vom geplanten Beschaffungstakt der Systeminstallationen werden die erforderlichen Umbauten, Erneuerungen und Anpassungen in Etappen ausgeführt. Das Finanzierungs- und Ausführungskonzept erstreckt sich deshalb über mehrere Jahre.

Der Gesamtkostenrahmen für die Baumassnahmen aller Projektetappen beträgt rund 73 Millionen Franken.

Bisher haben die eidgenössischen Räte 29,35 Millionen Franken für die Projektetappen 1 bis 3 und 7 bewilligt (Ziff. 2.1.7.3). Mit dieser Immobilienbotschaft wird die Freigabe der 4. sowie der 5. und 10. Projektetappe (Ziff. 2.1.8.7, Vorhaben Nr. 100.716 und 101.754) beantragt.

Mit der hier beantragten 5. Projektetappe wird die bauliche Anpassung für das FLORAKO-System in der MRS-4 realisiert. Diese Arbeiten müssen vor Beginn der FLORAKO-Installationsarbeiten ausgeführt werden.

In einer 8. Projektetappe sollen ab 2004 die Umbau- und Unterhaltsarbeiten in den Räumen für die Truppe und das Betriebspersonal erfolgen. Die Kosten für diese Etappe werden heute auf 8 Millionen Franken geschätzt.

2.1.7.3

Bauten FLORAKO / Übersicht über die Etappierung

Projektetappe

Bewilli- Bewilli- Anlage gungsart1 gungsjahr

Bauetappe/Text

1. P-Etappe

BVo

1999

MRS-3

2. P-Etappe

IB

2000

MRS-2

3. P-Etappe

IB

2001

MRS-3

1. Bauetappe bereits bewilligt 1. Bauetappe bereits bewilligt 2. Bauetappe bereits bewilligt

4. P-Etappe

IB

2002

5. P-Etappe 6. P-Etappe 7. P-Etappe

IB IB IB

2002 2003 2001

8. P-Etappe 9. P-Etappe 10. P-Etappe

IB IB IB

2004 2005 2002

Einsatzzentrale A und MRS-2 MRS-4 MRS-1 KOMSYS Kommunikationssystem MRS-4 MRS-1 MRS-1

Total 1 2

Kosten (Fr.)

9 800 000 9 530 000 9 300 000

2. Bauetappe 1. Bauetappe 1. Bauetappe bereits bewilligt

5 530 000 12 800 000 9 500 0002 720 000

2. Bauetappe 2. Bauetappe Vorleistung zur 1. Bauetappe

8 000 0002 6 000 0002 1 550 000 72 730 000

BVo = Bauvoranschlag bis 1999 IB = Immobilienbotschaft Militär ab 2000 Bei diesen Kosten handelt es sich noch um Schätzungen (Stand Februar 2001)

3919

2.1.7.4

Projektbeschreibung

Mit dieser beantragten 5. Projektetappe werden am Anlagestandort MRS-4 (in bestehender Höhenanlage) sämtliche Vorbereitungs- und Anpassungsarbeiten ausgeführt, welche für das Radarsystem unbedingt nötig sind. Im Wesentlichen ist eine spezielle Baustelleneinrichtung im Hochgebirge unabdingbar, damit die Bauarbeiten in der Anlage unabhängig vom Wetter ausführbar sind.

Am Antennenstandort sind die FLORIDA-Komponenten zu entfernen und vorschriftsgemäss zu entsorgen. In der Anlage ist ein kleinerer Felsausbruch für einen Technikraum sowie für die Erneuerung einer Werkleitung erforderlich.

Verschiedene Betriebsräume, haustechnische Einrichtungen und Verbindungen für die Versorgung und Kommunikation sind für das FLORAKO-System umzubauen.

Insbesondere müssen Elektroinstallationen, Ventilationen, Klimaanlagen und die Wasserverteilung angepasst oder erneuert werden. Auch die Zentralventilation für die Ableitung der Radarabwärme muss an die neuen Gegebenheiten angepasst werden. Zudem werden bewegliche Podeste montiert, mit welchen die Zugänglichkeit für Reparatur- und Unterhaltsarbeiten an den Antennen sichergestellt werden kann.

Die Vorschriften der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung sowie der Brand- und Blitzschutz müssen entsprechend umgesetzt werden.

Mit den Anpassungen und Ergänzungen in der Anlage MRS-4 sollen auch jene Arbeiten ausgeführt werden, die im Rahmen des ordentlichen Anlageunterhaltes geplant sind (Sanierung von Bauschäden und Renovationsarbeiten).

2.1.7.5

Energie ­ Sicherheit ­ Ökologie ­ Naturschutz

Energie Die vorhandene Starkstromanlage entspricht dem gesamten Leistungsbedarf des FLORAKO-Systems.

Sicherheit In den Jahren 1991 und 1992 befasste sich eine interdisziplinär zusammengesetzte Arbeitsgruppe mit dem Schutz der militärischen Radarstationen. Die Ergebnisse dieser Studie finden Niederschlag in separaten Projekten, welche dem Parlament zu einem späteren Zeitpunkt zur Genehmigung unterbreitet werden.

Ökologie / Naturschutz Die bestehende Anlage MRS-4 ist nicht im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung aufgenommen. Der Nachweis für das überwiegende Interesse am Projekt, das eine natur- und landschaftsschonende Lösung erlaubt, ist erbracht.

Die Abwärme, die durch den Betrieb der FLORAKO-Ausrüstungen anfällt, wird rückgewonnen und verwertet.

3920

Das Felsausbruchmaterial, das für die Erstellung eines zusätzlichen Raumes und für die Erneuerung einer Werkleitung anfällt, wird vorschriftsgemäss auf einer bestehenden Schotterstelle deponiert.

Für den Transport von Material und Personen wird die bestehende Seilbahn genutzt.

Flüge mit Helikoptern sind für Sondertransporte erforderlich.

Alle für den Bau erforderlichen Baustelleneinrichtungen werden nach Abschluss der Bauarbeiten demontiert. Die Umgebung der Anlage wird wieder sorgfältig von Bauabfällen gereinigt und in Stand gesetzt.

2.1.7.6

Investitionskosten

Kostenzusammenstellung gemäss Baukostenplan (BKP) Nr.

Hauptgruppen

Kosten Total (Fr.)

0 1 2 3 4 5 6,7 8

Grundstück Vorbereitungsarbeiten Gebäude Betriebseinrichtung Umgebung Baunebenkosten Sonderpositionen Unvorhergesehenes

0­8 9

Total Baukosten Ausstattung

12 725 000 75 000

0­9

Gesamtkosten

12 800 000

Index 1. April 1999 = 101,3 Punkte (1.4.1998 = 100 Punkte)

2.1.7.7

30 000 1 551 000 2 946 000 5 457 000 1 060 000 1 094 000 ­ 587 000

MWSt-Satz 7,6%

Termine

Für die Terminplanung MRS-4 wurden Bauingenieure und Unternehmer mit Erfahrung auf Hochgebirgsbaustellen beigezogen. Diese haben folgenden Terminplan ausgearbeitet: ­

ab 1. Februar 2001: Vorbereitung der Bauausführung (Detailplanung)

­

ab 2. Juli 2001:

Baustelleneinrichtung und Baubeginn

­

2003:

Ende erste Bauetappe

­

ab Januar 2002:

FLORAKO-Systemvorbereitungsarbeiten

­

ab Februar 2003:

FLORAKO-Systemmontage.

Auf dem Projekt MRS-4 ­ später auch auf dem Projekt MRS-1 ­ lastet ein enormer Zeitdruck in Bezug auf die Fertigstellung. Bei diesen Anlagen müssen unter beson-

3921

deren meteorologischen Bedingungen (Hochgebirge, nur von August bis Oktober schneefrei) gleichzeitig je zwei Antennenanlagen vorbereitet werden.

Der Gesamtterminplan FLORAKO lässt sich nur einhalten, wenn mit den Montagearbeiten der Primär- und der Sekundärantenne in der MRS-4 ab 1. Februar 2002 begonnen werden kann. Deshalb wurde der Baubeginn auf den 2. Juli 2001 vorverlegt.

Damit die finanziellen Mittel rechtzeitig verfügbar sind, wurde durch die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte ein Verpflichtungskredit im Betrag von 1,65 Millionen Franken, gestützt auf Artikel 31 des Finanzhaushaltgesetzes, mit dem Nachtrag I/2001 im Dringlichkeitsverfahren bereits bewilligt.

2.1.7.8

Personelle Auswirkungen

Folgende Organisationen sind ausserhalb des Truppenbetriebs für die Anlage zuständig: ­

Berufspersonal der Fliegerbrigade 31 (Einsatz)

­

Bundesamt für Betriebe der Luftwaffe (Betrieb)

­

Bundesamt für Betriebe der Luftwaffe und die Schweizerische Unternehmung für Flugzeuge und Systeme AG (Unterhalt).

Im Vergleich mit der Ist-Situation wird es keine wesentliche Veränderung des Einsatz- und Betriebspersonalbestandes ausserhalb des Truppenbetriebs geben. Der Bestand des Unterhaltspersonals für den technischen Betrieb dürfte gegenüber dem bisherigen FLORIDA-Betrieb leicht abnehmen.

Im Truppenbetrieb sind folgende Organisationen zuständig: ­

Fliegerbrigade 31 (Einsatz)

­

Informatikbrigade 34 (Betrieb)

­

Luftwaffenunterhaltsdienst 35 (Unterhalt).

2.1.8

Verpflichtungskredite für Vorhaben bis 10 Millionen Franken nach Benützerorganisationen

2.1.8.1

Generalstab, Untergruppe Operationen

Vorhaben-Nr. Kategorie

Text: Ort, Anlage, Objekt, Art der Arbeit

100.772

B

101.481

B

Verschiedene Standorte Anlagen der höheren Führung (EIGER) Anpassungs- und Erneuerungsarbeiten Verschiedene Standorte Anlagen der höheren Führung (PALÜ) Anpassungs- und Erneuerungsarbeiten Total Generalstab, Untergruppe Operationen

3922

Franken

9 000 000

2 000 000

11 000 000

2.1.8.2

Generalstab, Untergruppe Logistik, Abt. Versorgung

Vorhaben-Nr. Kategorie

Text: Ort, Anlage, Objekt, Art der Arbeit

101.299

A

2 765 000

101.488

A

101.578

B

Unterirdische Anlage Sanierungsarbeiten in vier Kammern Verschiedene Standorte Unterfels- und Unterflurtankanlagen Technische Installationen Umweltschutzmassnahmen Verschiedene Standorte Munitionsanlagen Typ MM 80 Brandschutzanlagen Nachrüstungsarbeiten Total Generalstab, Untergruppe Logistik, Vsg

6 260 000

2.1.8.3

Franken

2 395 000

1 100 000

Generalstab, Untergruppe Planung, Abt. Immobilien

Vorhaben-Nr. Kategorie

Text: Ort, Anlage, Objekt, Art der Arbeit

101.744

B

101.443

B

101.469

B

101.461

B

101.750

B

Verschiedene Standorte Rahmenkredit zu Gunsten aller Benützerorganisationen für Vorhaben bis eine Million Franken (Siehe auch Ziff. 2.1.5) Verschiedene Standorte Rahmenkredit Projektierungen für alle Immobilienmassnahmen Verschiedene Standorte Rahmenkredit zu Gunsten aller Benützerorganisationen für unvorhergesehene und dringende Bauarbeiten Verschiedene Standorte Rahmenkredit zu Gunsten aller Benützerorganisationen für Landerwerb und Landerwerbsnebenkosten Verschiedene Standorte Rahmenkredit zu Gunsten aller Benützerorganisationen für teuerungsbedingte Mehrkosten

Franken

49 700 000

21 000 000

6 000 000

3 000 000

1 000 000

Total Generalstab, Untergruppe Planung, AIM 80 700 000

3923

2.1.8.4

Generalstab, Untergruppe Führungsunterstützung ­ DIK VBS

Vorhaben-Nr. Kategorie

Text: Ort, Anlage, Objekt, Art der Arbeit

101.421

B

101.422

B

Verschiedene Anlagen Verschiedene Standorte Glasfaserkabel Einbauarbeiten Verschiedene Standorte Führungsanlagen der Grossen Verbände Automatisches Fernmeldenetz Bauliche Anpassungsarbeiten Total Generalstab, Untergruppe Führungsunterstützung ­ DIK VBS

2.1.8.5

8 000 000

2 000 000

10 000 000

Heer, Betriebsbauten

Vorhaben-Nr. Kategorie

Text: Ort, Anlage, Objekt, Art der Arbeit

100.343

A

101.039

A

101.587

A

101.743

A

Rotkreuz ZG Eidgenössisches Zeughaus Seewen Tankanlagen Umweltschutzmassnahmen Verschiedene Standorte Tankanlagen Treibstoff-Umschlagstellen Einbau von Brandschutzeinrichtungen Verschiedene Standorte Umsetzungsmassnahmen für die «Stufen der materiellen Bereitschaft für den Einsatz» (SMBE) sowie das «Einsatz- und Ausbildungsmaterial» (EAM) Bauliche Massnahmen an Gebäuden für die Langzeitlagerung von Korpsmaterial Unterfelsanlage Sicherung der Verkehrszone Bauliche Steinschlagschutz-Massnahmen Total Heer, Betriebsbauten

3924

Franken

Franken

6 500 000

4 200 000

2 000 000

1 770 000

14 470 000

2.1.8.6

Heer, Ausbildungsinfrastruktur

Vorhaben-Nr. Kategorie

Text: Ort, Anlage, Objekt, Art der Arbeit

101.388

A

101.387

A

100.651

B

101.599

B

101.292

A

101.391

A

100.675

B

101.290

A

Matt GL Truppenlager Sanierungs- und Umbauarbeiten Wichlen GL Schiessplatz Einstellhalle für Raupen- und Betriebsfahrzeuge Neubau Thun BE Waffenplatz, Ausbildungsanlage Polygon Einbau Fahrsimulator für Panzer (FASPA) Bauliche Massnahmen Verschiedene Standorte Bestehende, bundeseigene Waffenplätze Freizeit- und Sportanlagen Sanierung und Modernisierung Geissalp FR Schiessplatz Ausbildungsgebäude und Munitionsmagazin Neubau und Anschluss an die Stromversorgung Walenberg GL Schiessplatz Betriebsgebäude Neubau Verschiedene Standorte Waffen- und Schiessplätze Zieldarstellungsanlage Einbau von Trefferanzeigeanlagen und Zielbahnen Petit-Hongrin VD Waffenplatz Ormont-Dessous Zugangsstrasse Le Leyzay Einbau eines neuen Trasses Total Heer, Ausbildungsinfrastruktur

Franken

9 480 000

7 450 000

5 200 000

3 000 000

2 600 000

2 282 000

2 000 000

1 175 000

33 187 000

3925

2.1.8.7

Luftwaffe

Vorhaben-Nr. Kategorie

Text: Ort, Anlage, Objekt, Art der Arbeit

101.289

B

101.318

A

100.716

B

101.324

A

101.754

B

101.118

B

Meiringen BE Militärflugplatz Betriebsinfrastruktur Bauliche Anpassungen und Erweiterung, 2. Etappe Dübendorf ZH Militärflugplatz Fliegerärztliches Institut (FAI) Bauliche Anpassungen und Erweiterung Dübendorf ZH und MRS-2 Anlage A und Militär-Radarstation-2 (MRS-2) Einsatzzentrale und 2. Bauetappe Bauliche Anpassungen für FLORAKO 4. Projektetappe (siehe auch Ziff. 2.1.7.3) Payerne VD Militärflugplatz Überwachungsgeschwader-Gebäude und Personalkantine Bauliche Anpasssung und Sanierung Militär-Radarstation-1 (MRS-1) Bauliche Anpassungen, Vorleistungen FLORAKO 10. Projektetappe (siehe auch Ziff. 2.1.7.3) Verschiedene Standorte Anlagen der Luftwaffe Breitbandübertragungssystem (BBUS-Kabel) Bauliche Anpassungen und Installationen 5. Etappe Total Luftwaffe Gesamttotal Ziffer 2.1.8

3926

Franken

9 700 000

6 380 000

5 530 000

1 970 000

1 550 000

1 230 000

26 360 000 181 977 000

2.1.9

Zusatzkredit für Bière VD, Waffenplatz Ausbildungsgebäude für die Schiessausbildung mit den Panzerhaubitz-Simulatoren (SAPH) Kampfwertsteigerung Kosten: 1,71 Millionen Franken Benutzer: Heer, Ausbildungsinfrastruktur Vorhaben-Nr.: 101.745

2.1.9.1

Ausgangslage

Mit dem Rüstungsprogramm 1996 wurden zwei Schiessausbildungs-Simulatoren (SAPH 88) für die Panzerhaubitzen M109 bewilligt. Die Standorte der entsprechenden Bauten für den Einbau der Simulatoren sind Frauenfeld (Bauprogramm 1995) und Bière (Bauprogramm 1996).

Der Entscheid für die Einführung der kampfwertgesteigerten Panzerhaubitze M109 (PzHb M109 KAWEST) mit dem Rüstungsprogramm 1996 hat die Anpassung des Simulators an das Echtsystem erfordert. Die entsprechenden Aufträge wurden durch die Untergruppe Planung mit Schreiben vom 17. März 1997 erteilt.

Der Führungs- und Einsatzausschuss hat am 8. April 1998 der an die kampfwertgesteigerten Panzerhaubitze M109 angepassten, ausbildungsgesteigerten Version SAPH KAWEST zugestimmt. Die Mehrkosten für die Realisierung SAPH KAWEST wurden im Rahmen des Ausrüstungs- und Erneuerungsbedarfes (AEB) 2001 bewilligt.

2.1.9.2

Begründung des Zusatzkredites

Die im Bauprogramm 1996 budgetierten 12,275 Millionen Franken für das Simulatorgebäude Bière beruhten auf dem Einbau von SAPH 88. Gegenüber dieser Version verfügt der kampfwertgesteigerte Simulator SAPH KAWEST über ein Bewegungsführungs-Modul, dem das Simulatorgebäude Rechnung zu tragen hat. Dieses Modul besteht aus einem Fahrerstand, einer 180-Grad-Projektionswand für die Aussensicht sowie drei Projektoren. Der Einbau von Fahrerstand und Aussensicht bedingt zusätzliche bauliche Massnahmen wie reflexionsfreie Oberflächenbehandlung des Raumes in der Umgebung der Projektionswand, Abdunkelung der Simulatorhalle, Mehraufwand für Elektroinstallation, Stahlkonstruktion für die Befestigung von Projektionswand und Projektoren, Kühlung der Projektoren und des Kampfareals.

Die durch diese Anpassungen verursachten Mehrkosten von 1,71 Millionen Franken hat der Führungs- und Einsatzausschuss an seiner Sitzung vom 20. September 2000 zustimmend zur Kenntnis genommen.

3927

2.2

Rubrik Vertragliche Leistungen

2.2.1

Allgemeines

Der Verpflichtungskredit der Rubrik Nr. 510.3500.001 Vertragliche Leistungen wird beantragt für die Finanzierung von vertraglich geregelten Beitragsgeschäften des Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport an Immobilienvorhaben mit Dritten.

Mit 11,1 Millionen Franken ist die beantragte Verpflichtungskreditsumme 4,4 Millionen Franken grösser als im Vorjahr. Dies ergibt auf Ende 2002 einen Verpflichtungskreditsaldo in der Grössenordnung von rund 47 Millionen Franken, was dem 3,4fachen Zahlungskredit entspricht.

Diagramm 2.2.1 - BVo = Bauvoranschlag - VK = Verpflichtungskredit 40

35

30 25 25

22 20

20

19

20

34

16

15

14

13

14

14

14

11 20

10 12

5

21

20

19

12 7

10

11

5 2

0 94

95

96

97

98

99

2000

1

2

3

4

5

Mit BVo [ab 2000 Immobilienbotschaft] beantragte VK Zahlungskredite für die Rubrik Vertragliche Leistungen Rubrik Vertragliche Leistungen (Stand Februar 2001) Entwicklung der Verpflichtungs- und Zahlungskredite in Millionen Franken 1994 bis 2000 = Rechnung, 2001 = laufendes Rechnungsjahr, 2002 = Voranschlag, 2003 bis 2005 = Finanzplan 3928

Es handelt sich um Verpflichtungsbeiträge für bauliche Massnahmen mit einem militärischen Bedürfnis in Anlagen der Kantone, der Gemeinden, der Swisscom AG, den Schweizerischen Bundesbahnen und der Schweizerischen Post sowie von zivilen Partnern und Korporationen. Das gemeinsame Bauen ermöglicht die Abdeckung von militärischen Bedürfnissen bei gleichzeitigem Nutzen von Synergien. Weil die Realisation der Bauvorhaben mit dem Baufortschritt der betreffenden zivilen Bauten koordiniert werden muss, können die Planung und der Baubeginn nur sehr begrenzt durch das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport beeinflusst werden.

Mit der Neuorganisation der Rekrutierung für die Armee XXI müssen die zukünftigen Angehörigen der Armee am Aushebungsstandort verpflegt werden und übernachten können. Weil dazu an einigen Standorten bundeseigene Anlagen fehlen, werden für eine gewisse Zeit Drittanlagen eingemietet.

2.2.2

Verpflichtungskredite für Vorhaben bis 10 Millionen Franken nach Benützerorganisationen

2.2.2.1

Generalstab, Untergruppe Logistik, Ter Aufgaben

Vorhaben-Nr. Kategorie

Text: Ort, Anlage, Objekt, Art der Arbeit

101.487

Verschiedene Standorte ALST-Unterkünfte Kostenbeiträge an Kantone und Gemeinden für Werterhaltungsmassnahmen

1 100 000

Total Generalstab, UG Logistik, Ter Aufgaben

1 100 000

B

2.2.2.2

Franken

Generalstab, Untergruppe Planung, Abt. Immobilien

Vorhaben-Nr. Kategorie

Text: Ort, Anlage, Objekt, Art der Arbeit

Franken

101.753

B

3 500 000

100.818

B

101.471

B

Verschiedene Standorte Rahmenkredit für die Einmietung der Rekrutierung in zivilen Liegenschaften zur Abdeckung der Mietkosten Verschiedene Standorte Rahmenkredit zu Gunsten aller Benützerorganisationen für Kostenbeteiligungen Unvorhergesehene und dringende Projekte Verschiedene Standorte Rahmenkredit zu Gunsten aller Benützerorganisationen für Kostenbeteiligungen Bach- und Lawinenverbauungen Total Generalstab, Untergruppe Planung, AIM

6 500 000

2 000 000

1 000 000

3929

2.2.2.3

Heer, Ausbildungsinfrastruktur

Vorhaben-Nr. Kategorie

Text: Ort, Anlage, Objekt, Art der Arbeit

101.615

A

2 400 000

101.614

A

Schwyz / St. Gallen Linthebene Strassen und Brücken Sanierungsarbeiten Kriens LU Taktisches Trainings-Zentrum (TTZ) Neue Zufahrt über Grosshof (Siehe auch Ziff. 2.1.6.4, Arealzufahrt, Parkplätze und Umgebung) Total Heer, Ausbildungsinfrastruktur

3 500 000

Gesamttotal Ziffer 2.2.2

Franken

1 100 000

11 100 000

2.3

Rubrik Immobilienunterhalt und Liquidationen

2.3.1

Allgemeines

Mit dem Verpflichtungskredit der Rubrik Nr. 510.3110.002 Immobilienunterhalt und Liquidationen werden Instandhaltungs- und Instandsetzungsmassnahmen an bestehenden militärischen Immobilien, energietechnische Massnahmen, nicht versicherte Schäden sowie die Liquidation (Rückbau) nicht mehr benötigter militärischer Anlagen finanziert.

Die gesamte mit dieser Botschaft beantragte Verpflichtungskreditsumme von 172 Millionen Franken für Unterhaltsmassnahmen und Liquidationen ist um 20 Millionen Franken grösser als die letztjährige (siehe Ziff. 1.3 und Diagramm 2.3.1). Auf Ende 2002 ergibt das einen Verpflichtungskreditsaldo von 298 Millionen Franken und entspricht zirka dem 2,4fachen Zahlungskredit.

3930

Diagramm 2.3.1 - BVo = Bauvoranschlag - VK = Verpflichtungskredit 200 180 160 140 120 100

101

114

95

118

115

123

123

123

172

172

172

172

2

3

4

5

123

186 155

152

2000

1

80 60

123

110

108

97

98

100

40 20 0 96

99

Mit BVo [ab 2000 Immobilienbotschaft] beantragte VK Zahlungskredite für die Rubrik Immobilienunterhalt u Liquidationen Rubrik Immobilienunterhalt und Liquidationen (Stand Februar 2001) Entwicklung der Verpflichtungs- und Zahlungskredite in Millionen Franken 1996 bis 2000 = Rechnung, 2001 = laufendes Rechnungsjahr, 2002 = Voranschlag, 2003 bis 2005 = Finanzplan

2.3.2

Kreditzusammensetzung

Der Verpflichtungskredit für Immobilienunterhalt und Liquidationen setzt sich wie folgt zusammen: Text

Rahmenkredite (Fr.)

Verpflichtungskredit Total ­ ­ ­ ­

Liquidationen und Rückbau Nicht versicherte Schäden Energietechnische Massnahmen Bewirtschaftung bundeseigener Wälder

= Anteil reiner Immobilienunterhalt

Total (Fr.)

172 000 000 10 000 000 8 000 000 5 000 000 1 000 000

24 000 000 148 000 000

3931

2.3.3

Kreditzuteilung an die Benützerorganisationen

Die nachfolgende Tabelle zeigt die aus heutiger Sicht (Februar 2001) erforderliche Zuteilung des Kreditanteiles für reinen Immobilienunterhalt an die einzelnen Benützerorganisationen. Die Steuerung der Kredite erfolgt durch die Abteilung Immobilien im Generalstab.

Benützerorganisationen

Objektkredite (Fr.)

Rahmenkredite (Fr.)

Generalstab, Operationen Generalstab, Logistik, Versorgung Generalstab, Logistik, Territoriale Aufgaben Generalstab, Planung Generalstab, Führungsunterstützung Heer, Betriebsbauten Heer, Ausbildungsinfrastruktur Heer, Kommando Festungswachtkorps Gruppe, Rüstung Luftwaffe

­ 7 000 000 ­ ­ ­ 1 020 000 17 200 000 ­ 5 800 000 16 350 000

5 000 000 6 000 000 5 000 000 ­ 4 000 000 19 000 000 31 000 000 5 000 000 6 000 000 19 630 000

Total Objektkredite / Rahmenkredite

47 370 000

100 630 000

Gesamttotal für reinen Immobilienunterhalt

2.3.4

148 000 000

Immobilienunterhalt

Planung Unterhaltsarbeiten benötigen im Gegensatz zu den Investitionsvorhaben kürzere Planungszeiten. Die Aufträge für laufenden Unterhalt werden nach Dringlichkeit erteilt. Bedeutende Unterhalts- und Liquidationsvorhaben von mehr als einer Million Franken werden einzeln und objektbezogen beantragt und sind mit einem Projekt inklusive Kostenvoranschlag dokumentiert. Die überwiegende Anzahl der Vorhaben umfassen Massnahmen bis eine Million Franken und sind mit Bedürfnismeldungen der Benützerorganisationen oder den entsprechenden Massnahmenplanungen aus der betriebswirtschaftlichen und technischen Überwachung ausgewiesen.

Für die Finanzierung sämtlicher Unterhaltsvorhaben im Jahr 2002 ­ an ungefähr 3500 von rund 16 000 klassierten Objekten ­ wird ein Verpflichtungskredit zu Gunsten der Benützerorganisationen und des Bundesamtes für Armeematerial und Bauten anbegehrt. Dieser definiert sich aus den Finanzvorgaben, der Grösse des zu unterhaltenden Immobilienbestandes sowie aus den Erfahrungswerten.

Massnahmen Die Unterhaltsarbeiten an bestehenden Immobilien haben in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen, weil zur Schonung des knappen Baulandes nach Möglichkeit auf Neubauten «auf der grünen Wiese» verzichtet wird. Der Immobilienunterhalt umfasst folgende Massnahmen: 3932

­

das Bewahren und Wiederherstellen der baulichen Sicherheit, der Gebrauchstauglichkeit und der operativen Einsatzfähigkeit für eine festgesetzte Dauer

­

die Versorgung und Entsorgung (Energie für die Entfeuchtung und Heizung) beim Leerbestand und bei nicht betrieblich genutzten Anlagen. (Objekte der Landesverteidigung)

­

die Instandsetzung eines Bauwerkes von bedeutendem kulturellem Wert

Unterschieden wird zwischen: ­

Wartung / Überprüfung (Service- und Revisionsarbeiten)

­

Instandhaltung (Reparaturen und Einzelprojekte als Sofortmassnahme oder längerfristig geplant) und

­

Erneuerung (Einzelprojekte mit Prozessabwicklung analog Neubauten).

Alle Einzelprojekte werden auf ihre Notwendigkeit hin und in Abstimmung mit der Nutzungsvorgabe überprüft, dem militärischen Plangenehmigungsverfahren unterzogen und einzeln freigegeben.

Mitteleinsatz In der Privatwirtschaft wird der jährliche finanzielle Unterhaltsaufwand mit zirka drei Prozent der Gebäudeversicherungssumme eingesetzt. Die adäquate Zahl, der Wiederherstellungswert militärischer Anlagen, ermittelt das Bundesamt für Armeematerial und Bauten, weil der Bund das Schadenrisiko an seinen Vermögenswerten selber trägt. Bei der Berechnung des Prozentsatzes für Instandhaltungsmassnahmen wird die Summe aus den eingesetzten Finanzmitteln und den Eigenleistungen der Anlagebetreiber dem Wiederherstellungswert der zu unterhaltenden Bauten und Anlagen gegenübergestellt. Mit den in dieser Immobilienbotschaft beantragten 148 Millionen Franken sollen reine Unterhaltsmassnahmen an Immobilien mit einem Wiederbeschaffungswert von 26 Milliarden Franken ausgeführt werden. Dies entspricht einem Mitteleinsatz von rund 0,5 Prozent.

2.3.5

Energietechnische Massnahmen

Mit diesem Kredit für energietechnische Massnahmen werden vorab die gemäss Luftreinhalteverordnung notwendigen Sanierungen von Heizungsanlagen finanziert.

Im Sinne des Programmes Energie 2000 des Bundesrates kommen dabei neben konventionellen Systemen vermehrt auch alternative Lösungen wie Holzschnitzelheizungen oder Wärmekraftkopplungen zum Einsatz.

2.3.6

Nicht versicherte Schäden

In den Weisungen über die Risikoübernahme und Schadenerledigung für Risiken des Bundes vom 1. August 1997 ist festgelegt, dass der Bund das Risiko für Schäden an seinen Vermögenswerten grundsätzlich selber trägt. Kosten für den Ersatz oder die Reparatur von Schäden, die durch ausserordentliche, nicht voraussehbare Ereignisse entstanden sind, sowie Kosten für die notwendigen Sofortmassnahmen sind der 3933

Rubrik Immobilienunterhalt zu belasten. Deshalb wird dafür jedes Jahr ein auf Erfahrungen beruhender Kredit eingestellt.

2.3.7

Liquidation obsolet gewordener Immobilien

Mit der Armeereform 95 und PROGRESS begann für das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport die grösste Rückbauphase für Anlagen und Objekte. Allein im Bereich der Kampf- und Führungsbauten sind rund 10 000 Objekte obsolet geworden. Dazu kommen verschiedene Flugplätze und zahlreiche Bauten der Logistik. Mit dem Reformprojekt Armee XXI werden weitere Objekte überflüssig.

Liquidation kann sowohl Verkaufen und Vermieten als auch Abbrechen bedeuten.

Nach Möglichkeit werden die überzähligen Immobilien verkauft. Dabei werden berechtigte Interessen der zivilen Departemente des Bundes wie die der Kantone, Gemeinden und Privaten gebührend berücksichtigt.

Sofern weder ein Verkauf noch eine Vermietung möglich ist, werden die Überbestände mit einem minimalen Unterhaltsaufwand gehütet. Der Rückbau von Bauten und Anlagen erfolgt auf jeden Fall immer dann, wenn der Personenschutz nicht mehr gewährleistet ist oder andere zwingende Einflüsse durch Dritte vorliegen.

Beim Rückbau sind primär organisatorische, finanzielle und ökologische Aspekte zu beachten. Ganz allgemein stellt sich aber auch die Frage, wieweit kulturell und militärisch wertvolle Bauten vom Abbruch verschont und erhalten werden sollen. Es zeigt sich, dass die Erhaltung ausgewählter Objekte als Zeugen der Geschichte für die Nachwelt wichtig ist. Weil der Unterhalt nicht zum Nulltarif zu haben ist, werden auch für diesen Zweck die nötigen finanziellen Mittel bereitgestellt.

Das gleiche Vorgehen gilt für die zahlreichen grossen Festungen, die aus Umweltschutzgründen auszuräumen sind, sofern keine militärische oder zivile Nachnutzung gefunden wird.

2.3.8

Verpflichtungskredite für Vorhaben bis 10 Millionen Franken nach Benützerorganisationen

2.3.8.1

Generalstab, Untergruppe Logistik, Versorgung

Vorhaben-Nr. Kategorie

Text: Ort, Anlage, Objekt, Art der Arbeit

101.414

Verschiedene Standorte Logistikanlagen Lüftung, Entfeuchtung, Elektro-Technik Sanierungsarbeiten

7 000 000

Total Generalstab, Untergruppe Logistik, Vsg

7 000 000

3934

B

Franken

2.3.8.2

Generalstab, Untergruppe Planung, Abt. Immobilien

Vorhaben-Nr. Kategorie

Text: Ort, Anlage, Objekt, Art der Arbeit

100.812

B

101.335

B

101.339

B

101.477

B

101.737

B

Verschiedene Standorte Rahmenkredit z. G. aller Benützerorganisationen Unterhaltsmassnahmen und Projekte Verschiedene Standorte Rahmenkredit z. G. aller Benützerorganisationen Liquidationen und Rückbau Verschiedene Standorte Rahmenkredit z. G. aller Benützerorganisationen Nicht versicherte Schäden Verschiedene Standorte Rahmenkredit z. G. aller Benützerorganisationen Energietechnische Massnahmen Verschiedene Standorte Rahmenkredit z. G. aller Benützerorganisationen Bewirtschaftung bundeseigener Wälder

Franken

100 630 000

10 000 000

8 000 000

5 000 000

1 000 000

Total Generalstab, Untergruppe Planung, AIM 124 630 000

2.3.8.3

Heer, Betriebsbauten

Vorhaben-Nr. Kategorie

Text: Ort, Anlage, Objekt, Art der Arbeit

101.751

Bronschhofen SG Armeemotorfahrzeugpark (AMP) Sanierung der Kanalisation

1 020 000

Total Heer, Betriebsbauten

1 020 000

A

Franken

3935

2.3.8.4

Heer, Ausbildungsinfrastruktur

Vorhaben-Nr. Kategorie

Text: Ort, Anlage, Objekt, Art der Arbeit

101.746

A

101.594

A

101.752

A

101.755

A

Thun BE Ausbildungsanlagen Polygon und kleine Allmend Panzerhallen Sanierung der Faltdächer Kloten ZH Waffenplatz Kasernenanlage Sanierung der Haustechnikanlagen Petit Hongrin VD Schiessplatz Zufahrtsstrasse Unterhaltsarbeiten Andermatt UR Waffenplatz Kasernenanlage Innensanierung Kaserne 3 Total Heer, Ausbildungsinfrastruktur

2.3.8.5

Franken

7 800 000

6 325 000

1 750 000

1 325 000

17 200 000

Gruppe Rüstung

Vorhaben-Nr. Kategorie

Text: Ort, Anlage, Objekt, Art der Arbeit

101.525

Spiez BE AC-Laboratorium Kreuzgebäude Gesamtsanierung 2. Etappe

5 800 000

Total Gruppe Rüstung

5 800 000

3936

B

Franken

2.3.8.6

Luftwaffe

Vorhaben-Nr. Kategorie

Text: Ort, Anlage, Objekt, Art der Arbeit

101.329

A

101.749

A

101.747

A

100.748

A

101.748

A

Alpnach OW Flugzeugkaverne Haustechnikanlagen Sanierungsarbeiten Anlage S Zufahrtsstrasse Stützbauwerke Sanierungsarbeiten Dübendorf ZH Militärflugplatz Hauptpiste Abschnitt km 1,08 bis 1,75 Belagserneuerung Alpnach OW Flugzeugkaverne Starkstromanlagen Sanierungsarbeiten Payerne VD Militärflugplatz Brücke über die Petite Glâne Ersatz Total Luftwaffe Gesamttotal Ziffer 2.3.8

Franken

5 894 000

4 200 000

2 900 000

1 956 000

1 400 000

16 350 000 172 000 000

3937

3

Zusammenfassung der beantragten neuen Verpflichtungskredite

3.1

Gliederung nach Projektgrösse

Text

Vorhaben für mehr als 10 Millionen Franken

Frasnken

42 600 000

Rubrik Immobilien Kriens LU, Taktisches Trainings-Zentrum Simulatorenanlage, Bauten 2. Etappe Bauliche Einrichtungen und Anpassungen Heer, Bundesamt für Betriebe des Heeres Ausbildungsinfrastruktur (Ziff. 2.1.6)

29 800 000

Anlage GR, Fliegerhöhenanlage Teilprojekt GR 1 Bauliche Anpassungen für FLORAKO 5. Projektetappe Luftwaffe (Ziff. 2.1.7)

12 800 000

Vorhaben bis 10 Millionen Franken

366 787 000

Rubrik Immobilien Vorhaben gemäss Vorhabenliste (Ziff. 2.1.8) Ein Zusatzkredit für das Heer Ausbildungsinfrastuktur (Ziff. 2.1.9)

181 977 000 1 710 000

Rubrik Vertragliche Leistungen Vorhaben gemäss Vorhabenliste (Ziff. 2.2.2)

11 100 000

Rubrik Immobilienunterhalt und Liquidationen Vorhaben gemäss Vorhabenliste (Ziff. 2.3.8)

172 000 000

Gesamttotal der neuen Verpflichtungskredite

409 387 000

3938

3.2

Gliederung nach Unterstellung Ausgabenbremse

(Siehe dazu auch Ziff. 1.9) Text

Der Ausgabenbremse unterstellter Verpflichtungskredit

Franken

29 800 000

Rubrik Immobilien Kriens LU, Taktisches Trainings-Zentrum Simulatorenanlage, Bauten 2. Etappe Bauliche Einrichtungen und Anpassungen Heer, Bundesamt für Betriebe des Heeres Ausbildungsinfrastruktur (Ziff. 2.1.6)

29 800 000

Der Ausgabenbremse nicht unterstellter Verpflichtungskredit

379 587 000

Rubrik Immobilien

196 487 000

Vorhaben gemäss Vorhabenliste (Ziff. 2.1.7, 2.1.8 und 2.1.9) Rubrik Vertragliche Leistungen

11 100 000

Vorhaben gemäss Vorhabenliste (Ziff. 2.2.2) Rubrik Immobilienunterhalt und Liquidationen

172 000 000

Vorhaben gemäss Vorhabenliste (Ziff. 2.3.8) Gesamttotal der neuen Verpflichtungskredite

409 387 000

3939

3.3

Gliederung nach Benützerorganisationen

Rubriken Benützerorganisationen / Text

Franken

Rubrik Immobilien: (Ziff. 2.1.6 , 2.1.7, 2.1.8, 2.1.9)

Total Franken

226 287 000

Generalstab, Operationen

11 000 000

Generalstab, Logistik, Versorgung

6 260 000

Generalstab, Planung

80 700 000

Generalstab, Führungsunterstützung ­ DIK VBS

10 000 000

Heer, Betriebsbauten

14 470 000

Heer, Ausbildungsinfrastruktur Ein Vorhaben für mehr als 10 Millionen Franken Vorhaben bis 10 Millionen Franken Ein Zusatzkredit

29 800 000 33 187 000 1 710 000

Luftwaffe Ein Vorhaben für mehr als 10 Millionen Franken Vorhaben bis 10 Millionen Franken

12 800 000 26 360 000

Rubrik Vertragliche Leistungen: (Ziff. 2.2.2) Generalstab, UG Logistik, Territoriale Aufgaben

64 697 000

39 160 000

11 100 000 1 100 000

Generalstab, Planung

6 500 000

Heer, Ausbildungsinfrastruktur

3 500 000

Rubrik Immobilienunterhalt und Liquidationen: (Ziff. 2.3.8) Generalstab, Logistik, Versorgung Generalstab, Planung, Abt. Immobilien Heer, Betriebsbauten Heer, Ausbildungsinfrastruktur Gruppe Rüstung Luftwaffe Gesamttotal der neuen Verpflichtungskredite

3940

172 000 000 7 000 000 124 630 000 1 020 000 17 200 000 5 800 000 16 350 000 409 387 000

4

Zusammenfassung der Auswirkungen

4.1

Personelle Auswirkungen

Die mit dieser Botschaft beantragten Projekte verursachen keine Erhöhung des Personalbestandes.

4.2

Finanzielle Auswirkungen

Die Vorhaben sind im Investitionsplan Immobilien Militär mit den für die Realisierung erforderlichen jährlichen Zahlungstranchen eingestellt. Diese werden im Rahmen des jährlichen Voranschlages zur Genehmigung unterbreitet. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass im Anschluss an die Kreditbewilligung durch die eidgenössischen Räte mit der Bauausführung ablaufgerecht begonnen wird.

4.3

Auswirkungen für die Informatik

Die mit dieser Botschaft beantragten Projekte haben keine informatikseitigen Auswirkungen.

4.4

Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft

Die mit dieser Immobilienbotschaft beantragten Verpflichtungskredite werden keine volkswirtschaftlichen Auswirkungen im Sinne der Regulierungsfolgenabschätzung haben.

5

Legislaturplanung 1999­2003

Die Immobilienbotschaft Militär ist ein jährlich wiederkehrendes Geschäft und als solches nicht in der Legislaturplanung enthalten.

6

Verfassungsmässigkeit

Die verfassungsmässige Zuständigkeit der Bundesversammlung beruht auf den Artikeln 163, 167 und 173 der Bundesverfassung.

11492

3941