Bundesbeschluss I über die eidgenössische Staatsrechnung für das Jahr 2000 vom 13. Juni 2001

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 85 Ziffer 10 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 4. April 20012, beschliesst: Art. 1 1

Die eidgenössische Staatsrechnung für das Jahr 2000, abschliessend mit ­

einem Einnahmenüberschuss in der Finanzrechnung von 4 551 603 649 Franken,

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einem Ertragsüberschuss in der Erfolgsrechnung von 1 545 577 362 Franken und

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einem Fehlbetrag in der Bilanz von 70 422 880 190 Franken

wird genehmigt.

2 Die Rechnung der Pensions- und Einlegerkasse für das Jahr 2000, abschliessend mit

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einem Einnahmenüberschuss in der Finanzrechnung von 102 799 782 Franken,

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einem Aufwandüberschuss in der Betriebsrechnung für die Pensionskasse von 486 333 737 Franken,

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einem Ertragsüberschuss in der Betriebsrechnung für die Einlegerkasse von 496 131 Franken und

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einem Eigenkapital in der Bilanz von 37 188 147 000 Franken

wird genehmigt.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem fakultativen Referendum.

Ständerat, 7. Juni 2001

Nationalrat, 13. Juni 2001

Die Präsidentin: Françoise Saudan Der Sekretär: Christoph Lanz

Der Präsident: Peter Hess Der Protokollführer: Ueli Anliker

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SR 101 Im BBl nicht veröffentlicht.

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2001-1218