Bundesbeschluss zum Vertrag zwischen der Schweiz und Ägypten über Rechtshilfe in Strafsachen

Entwurf

vom

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 3. Juli 20012, beschliesst:

Art. 1 1

Der am 7. Oktober 2000 unterzeichnete Vertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Arabischen Republik Ägypten über Rechtshilfe in Strafsachen wird genehmigt.

2

Der Bundesrat wird ermächtigt, den Vertrag zu ratifizieren.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.

11529

1 2

SR 101 BBl 2001 4901

2001-0505

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