Bundesbeschluss zum Vertrag zwischen der Schweiz und Ägypten über Rechtshilfe in Strafsachen
Entwurf
vom
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 3. Juli 20012, beschliesst:
Art. 1 1
Der am 7. Oktober 2000 unterzeichnete Vertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Arabischen Republik Ägypten über Rechtshilfe in Strafsachen wird genehmigt.
2
Der Bundesrat wird ermächtigt, den Vertrag zu ratifizieren.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.
11529
1 2
SR 101 BBl 2001 4901
2001-0505
4915