Zusicherung von Bundesbeiträgen an forstliche Projekte Verfügung der Eidgenössischen Forstdirektion ­

Gemeinde Diverse BE, Erschliessungsanlagen , WH nach Niederschlägen 2001 Projekt-Nr. 421.1-BE-0000/0021

­

Gemeinde Linthal GL, Erschliessungsanlagen, Klausenstrasse - Schöpfgruben Projekt-Nr. 421.1-GL-0000/0006

­

Gemeinde Nesslau SG, Erschliessungsanlagen , WH Goldacherwaldstrasse Projekt-Nr. 421.1-SG-0000/0074

­

Gemeinde Grabs SG, Buchs SG, Erschliessungsanlagen , WH Waldwege Grabs 01 Projekt-Nr. 421.1-SG-0000/0075

­

Gemeinde Mosnang SG, Erschliessungsanlagen , WH Tobel-Holenstein Projekt-Nr. 421.1-SG-0000/0076

­

Gemeinde Diverse ZG, Erschliessungsanlagen , Wegwiederherstellung nach Lothar Projekt-Nr. 421.1-ZG-0000/0009

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Veröffentlichung im Bundesblatt beim Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, 3003 Bern, Beschwerde erhoben werden (Art. 46 Abs. 1 und 3 WaG; Art. 14 FWG). Die Eingabe ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zuenthalten.

Wer zur Beschwerde berechtigt ist, kann innerhalb der Beschwerdefrist bei der Eidgenössischen Forstdirektion, Papiermühlestrasse 172, 3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Tel. 031 / 324 78 53 / 324 77 78) Einsicht in die Verfügung und die Projektunterlagen nehmen.

11. September 2001

2001-1752

Eidgenössische Forstdirektion

4723