Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 13. November 2001
Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 19991 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e): Formulierungstyp:
Linuron 50% WP
2. Handelsprodukte Calin
Schweizerische Zulassungsnummer: F-3504 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 86 00431 Vertreiber: Calliope S.A., route d'Artix, B.P.80, F-64150 Noguères
Linurac
Schweizerische Zulassungsnummer: F-3505 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 80 00607 Vertreiber: Agriphyt S.A., 17, rue des Glacis, F-59300 Valenciennes
Linural 50
Schweizerische Zulassungsnummer: F-3506 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 85 00244 Vertreiber: Tradi-Agri, 38, avenue Hoche, F-75008 Paris CEDEX 09
ML 50
Schweizerische Zulassungsnummer: A-2512 Herkunftsland: Oesterreich Ausländische Zulassungsnummer: 1151/0 Vertreiber: Afaplant, St.Peter Hauptstrasse 40, A-8042 Graz
1
SR 916.161
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2001-2557
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet
Weinbau Allg.
Gemüsebau Karotten, Knollensellerie
Knollenfenchel
Lauch gepflanzt
Zwiebel gesteckt
Feldbau Kartoffeln
Korn (Dinkel), Triticale, Wintergerste, Winterroggen, Winterweizen
Schaderreger / Wirkung
Anwendung
Auflagen und Bemerkungen
einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Aufwandmenge: 5 kg/ha 1 Anwendung: ab 4. Standjahr
Dicotyledonen (Unkräuter)
Aufwandmenge: 23 kg/ha 1 Anwendung: Auflaufen bis 2-4-6Blattstadium der Unkräuter Aufwandmenge: 1.6 kg/ha 2,3 Anwendung: 2 x 0.8 kg/ha
einjährige Dicotyledonen (Unkräuter), mehrjährige Monocotyledonen (Ungräser) Dicotyledonen (Unkräuter) Aufwandmenge: 1.5 kg/ha 1 Anwendung: 1014 Tage nach der Pflanzung Dicotyledonen (Unkräuter) Aufwandmenge: 23 kg/ha 1 Anwendung: nach dem Stecken, vor dem Auflaufen der Unkräuter einjährige Dicotyledonen (Unkräuter),
einjährige Dicotyledonen (Unkräuter),
Zierpflanzenbau Gladiole, Hyazinthe, einjährige Dicotyledonen Tulpe (Unkräuter),
Aufwandmenge: 1.52 kg/ha Anwendung: kurz vor dem Auflaufen Aufwandmenge: 1.1 kg/ha Anwendung: Vorauflauf
1
1,4
Aufwandmenge: 15 g/a Anwendung: leichte Böden Aufwandmenge: 20 g/a Anwendung: schwere Böden
Fischgift 1 Die Anwendungsvorschriften sind genau zu befolgen.
2 Splitanwendung (angegebenen Aufwandmenge entspricht total bewilligter Menge).
3 Der Anwender ist über die Gefahr von Schäden bei ghesätem Fenchel oder schwachen Kulturen zu informieren.
4 In Tankmischung mit 2.5 l Trifluralin.
Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.
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Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.
Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.
Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.
Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.
Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.
27. November 2001
Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Manfred Bötsch
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