Bekanntmachungen der Gerichte

Mitteilung (Art. 11 Abs. 2 BZP in Verbindung mit Art. 40 und 135 OG)

Es wird Ahmad Ayaz, geb. 1953, 354-B Block, Sabzazar Scheme, Multan Road, Lahore (Pakistan), mitgeteilt, dass das Eidgenössische Versicherungsgericht am 19. Juni 2001 auf seine Eingabe vom 21. März 2001 gegen die Zwischenverfügung der Eidgenössischen Rekurskommission der AHV/IV für die im Ausland wohnenden Personen vom 5. Februar 2001 folgendes Urteil gefällt hat: I.

Auf die Verwaltungsgerichtsbeschwerde wird nicht eingetreten.

II.

Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

III. Dem Beschwerdeführer wird für die Bezahlung des von der Eidgenössischen Rekurskommission der AHV/IV für die im Ausland wohnenden Personen verlangten Kosten vorschusses von Fr. 700.- eine Frist von 14 Tagen ab Empfang dieses Urteils eingeräumt.

IV. Dieses Urteil wird den Parteien, der Eidgenössischen Rekurskommission der AHV/IV für die im Ausland wohnen den Personen und dem Bundesamt für Sozialversicherung zugestellt."

Das begründete Urteil steht bei der Gerichtskanzlei des Eidgenössischen Versicherungsgerichts zur Verfügung.

27. August 2001

i.A. des Präsidenten des Eidgenössischen Versicherungsgerichts: Die Kanzleidirektorin: Françoise Bruderer

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2001-1724