Bundesgesetz über die Änderung des Strafgesetzbuchs und des Militärstrafgesetzes

Entwurf

(Rechtspflegedelikte vor internationalen Gerichten) vom

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 15. November 2000 1, beschliesst: I Die nachstehenden Erlasse werden wie folgt geändert: 1. Strafgesetzbuch2 Ingress gestützt auf Artikel 64bis der Bundesverfassung3, ...

Art. 309 Verwaltungssachen und Verfahren vor internationalen Gerichten

Die Artikel 306­308 finden auch Anwendung auf das Verwaltungsgerichtsverfahren, das Schiedsgerichtsverfahren und das Verfahren vor Behörden und Beamten der Verwaltung, denen das Recht der Zeugenabhörung zusteht. Sie finden ferner Anwendung auf das Verfahren vor internationalen Gerichten, deren Zuständigkeit die Schweiz als verbindlich anerkennt.

2. Militärstrafgesetz4 Ingress gestützt auf die Artikel 20 und 64 bis der Bundesverfassung5, ...

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BBl 2001 391 SR 311.0 Dieser Bestimmung entspricht Artikel 123 der Bundesverfassung vom 18. April 1999 (SR 101).

SR 321.0 Diesen Bestimmungen entsprechen die Artikel 60 und 123 der Bundesverfassung vom 18. April 1999 (SR 101).

2000-2376

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Änderung des Strafgesetzbuchs und des Militärstrafgesetzes. BG

Art. 179b (neu) Verfahren vor internationalen Gerichten

Die Artikel 179 und 179a finden auch Anwendung auf Verfahren vor internationalen Gerichten, deren Zuständigkeit die Schweiz als verbindlich anerkennt.

II 1

Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

2

Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.

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