Bundesbeschluss Entwurf über die Volksinitiative «Überschüssige Goldreserven in den AHV-Fonds (Goldinitiative)» vom

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Prüfung der am 30. Oktober 20001 eingereichten Volksinitiative «Überschüssige Goldreserven in den AHV-Fonds (Goldinitiative)» nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 28. Februar 20012, beschliesst:

Art. 1 1

Die Volksinitiative «Überschüssige Goldreserven in den AHV-Fonds (Goldinitiative)» vom 30. Oktober 2000 ist gültig und wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet.

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Die Volksinitiative lautet:

Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt: Art. 99 Abs. 3a (neu) 3a Werden Währungsreserven für die geld- und währungspolitischen Zwecke nicht mehr benötigt, so sind diese oder deren Erträge von der Nationalbank auf den Ausgleichsfonds der Alters- und Hinterlassenenversicherung zu übertragen. Die Bundesgesetzgebung regelt die Einzelheiten.

Art. 2 Die Bundesversammlung empfiehlt Volk und Ständen, die Volksinitiative abzulehnen.

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BBl 2000 5912 BBl 2001 1403

2001-0278

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