Einleitung des Prüfungsverfahrens im Zusammenschlussvorhaben General Electric / Honeywell (Art. 32 und 33 des Bundesgesetzes über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen, KG)

Am 22. Februar 2001 hat die Wettbewerbskommission die Meldung über ein Zusammenschlussvorhaben erhalten. Danach beabsichtigt die General Electric Company, Easton Turnpike, Connecticut, USA, (GE) alle Anteile der Honeywell International Inc., Morristown, New Jersey, USA, (Honeywell) durch eine 100%-ige GE-Tochtergesellschaft zu erwerben.

General Electric ist ein breit diversifiziertes, weltweit tätiges Unternehmen und in folgenden Bereichen tätig: Flugzeugtriebwerke, industrielle Systeme, Beleuchtungstechnologie, medizinische Systeme, Medien, Kunststoffe, Energiesysteme, Haustechnik, Transportsysteme, Informationsdienstleistungen und Finanzdienstleistungen.

Honeywell ist ein diversifiziertes Technologie- und Produktionsunternehmen, das in folgenden Bereichen tätig ist: Luftfahrtsysteme, Gebäudeautomation und ­management, Kunststoffe und Chemikalien, Energie- und Transportsysteme.

Gegenstand der Prüfung bildet insbesondere der Bereich Flugzeugtriebwerke und Luftfahrtsysteme.

Alle interessierten Unternehmen oder Personen können beim Sekretariat der Wettbewerbskommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahme muss in schriftlicher Form erfolgen und spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung beim Sekretariat der Wettbewerbskommission eintreffen. Sie können dem Sekretariat per Telefax (031 322 20 53) oder auf dem Postweg, unter Angabe des im Titel genannten Zusammenschlussvorhabens, an folgende Adresse übermittelt werden: Sekretariat der Wettbewerbskommission Effingerstrasse 27 3003 Bern Gemäss Artikel 43 KG haben nur die am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen Parteirechte.

3. April 2001

2001-0583

Wettbewerbskommission Sekretariat

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