Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter
Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Bundesgesetz über die registrierte Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare Die Einführung einer registrierten Partnerschaft soll gleichgeschlechtlichen Paaren ermöglichen, ihre Beziehung rechtlich abzusichern. Zudem soll die staatliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare zur Beendigung von Diskriminierungen sowie zum Abbau von Vorurteilen beitragen.
Vernehmlassungsfrist: 28. Februar 2002 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Justiz, Bundeshaus West, 3003 Bern, Telefon 031 322 41 82, Fax 031 322 42 25.
27. November 2001
2001-2551
Bundeskanzlei
6103