Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 3897/99 Widersprechende/r Chloé Société anonyme, 52-54 Rue du Faubourg Saint-Honoré, F-75008 Paris, Internationale Marke Nr. IR R 380 149 Chloé (fig.) gegen Widerspruchsgegner/in Peter Stecko., Lachova 17, SK-851 03 Bratislava, Internationale Marke Nr. IR 716 979 ZOE Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 26. Juni 2001 Folgendes verfügt: 1.

Der Widerspruchsgegner wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 3897/99 wird vollumfänglich gutgeheissen und der internationalen Marke Nr. IR 716 979 ZOE der Schutz in der Schweiz definitiv verweigert.

3.

Die Widerspruchsgebühr im Betrag von 800 Franken verbleibt dem Institut.

4.

Der Widerspruchsgegner hat der widersprechenden Partei eine Parteientschädigung im Betrag von 2300 Franken (Parteikosten von 1500 Fr. und Widerspruchsgebühr von 800 Fr.) zu bezahlen.

5.

Die provisorische totale Schutzverweigerung vom 1. Februar 2000 gegenüber der angefochtenen internationalen Marke IR 716 979 ZOE wird nach Ablauf der Rechtsmittelfrist in eine definitive Schutzverweigerung umgewandelt.

6.

Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet (dem Widerspruchsgegner durch Publikation im Bundesblatt).

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden (Art. 36 MSchG i.V. mit Art. 44 VwVG). Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung einzureichen. Der Beschwerdeschrift ist eine Kopie des angefochtenen Entscheids beizulegen.

10. Juli 2001

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2001-1322

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