Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung Der Autogewerbe-Verband der Schweiz hat, gestützt auf Artikel 51 des Bundesgesetzes vom 19. April 1978 (SR 412.10) und Artikel 45 Absatz 2 der zugehörigen Verordnung vom 7. November 1979 (SR 412.101), den Entwurf zu einem Reglement über die Berufsprüfung Kundendienstberater/Kundendienstberaterin im Automobilgewerbe eingereicht.
Interessenten können diesen Entwurf bei der folgenden Amtsstelle beziehen: Bundesamt für Berufsbildung und Technologie, Effingerstrasse 27, 3003 Bern.
Einsprachen sind innert 30 Tagen dieser Amtsstelle zu unterbreiten.
3. Juli 2001
2970
Bundesamt für Berufsbildung und Technologie
2001-1288