Ablauf der Referendumsfrist: 11. Oktober 2001
Bundesbeschluss betreffend das Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption vom 22. Juni 2001
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 19. Mai 19992, beschliesst:
Art. 1 1
Das Haager Übereinkommen vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Internationalen Adoption wird genehmigt.
2
Der Bundesrat wird ermächtigt, das Übereinkommen zu ratifizieren.
3
Anlässlich der Ratifizierung wird der Bundesrat die Erklärungen zu den Artikeln 22 Absatz 4 und 25 abgeben.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Staatsvertragsreferendum für eine multilaterale Rechtsvereinheitlichung nach Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe d Ziffer 3 der Bundesverfassung.
1 2
SR 101 BBl 1999 5795
1999-4568
2941
Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption. BB
Ständerat, 22. Juni 2001
Nationalrat, 22. Juni 2001
Die Präsidentin: Françoise Saudan Der Sekretär: Christoph Lanz
Der Präsident: Peter Hess Der Protokollführer: Ueli Anliker
Datum der Veröffentlichung: 3. Juli 20013 Ablauf der Referendumsfrist: 11. Oktober 2001
3
BBl 2001 2941
2942