Ablauf der Referendumsfrist: 11. Oktober 2001

Bundesbeschluss betreffend das Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption vom 22. Juni 2001

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 19. Mai 19992, beschliesst:

Art. 1 1

Das Haager Übereinkommen vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Internationalen Adoption wird genehmigt.

2

Der Bundesrat wird ermächtigt, das Übereinkommen zu ratifizieren.

3

Anlässlich der Ratifizierung wird der Bundesrat die Erklärungen zu den Artikeln 22 Absatz 4 und 25 abgeben.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Staatsvertragsreferendum für eine multilaterale Rechtsvereinheitlichung nach Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe d Ziffer 3 der Bundesverfassung.

1 2

SR 101 BBl 1999 5795

1999-4568

2941

Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption. BB

Ständerat, 22. Juni 2001

Nationalrat, 22. Juni 2001

Die Präsidentin: Françoise Saudan Der Sekretär: Christoph Lanz

Der Präsident: Peter Hess Der Protokollführer: Ueli Anliker

Datum der Veröffentlichung: 3. Juli 20013 Ablauf der Referendumsfrist: 11. Oktober 2001

3

BBl 2001 2941

2942