Militärische Plangenehmigung im vereinfachten Plangenehmigungsverfahren nach Artikel 22 MPV1 betreffend Waffenplatz Bremgarten AG, Übungsplatz Au, Übungspiste für die Stahlträgerbrücke vom 25. September 2001

Gestützt auf das Gesuch des Bundesamtes für Armeematerial und Bauten (BAB) vom 2. Juli 2001 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Erstellung einer Übungspiste für die Stahlträgerbrücke auf dem Waffenplatz Bremgarten (AG) unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie liegt während der Beschwerdefrist bei der Stadtverwaltung Bremgarten AG, 5620 Bremgarten, während den Bürozeiten zur Einsichtnahme auf.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG2).

9. Oktober 2001

1 2

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärische Plangenehmigungsverordnung vom 13. Dezember 1999 (SR 510.51) Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10)

2001-1984

5673