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Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungstellen des Bundes.

Sterbefälle in Folge von Infektionskrankheiten in den größern Städten der Schweiz, gemeldet vom 12. bis 18. Dezember 1886.

Masern. Genf mit Plainpalais und Eaux-Vives 2.

Diphteritis und Croup. Zürich mit Ausgemeinden 4.

Keuchhusten. Basel 1.

Typhus. Bern 1.

Infektiöse Kindbettkrankheiten. St. Gallen 1.

Eidg. statistisches Bureau.

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Bulletin Nr. 23 über die

ansteckenden Krankheiten der Hausthiere in der

Schweiz vom 1. bis 15. Dezember 1886.

Vorkommende Abkürzungen: St= Ställe ; W = Weiden ; P = Pferde ; B = Rindvieh ; Schw = Schweine ; Z = Ziegen: Schf = Schafe ; H = Hunde.

Die in Klammern (*) aufgeführten Fälle sind nen seit letztem Bulletin.

Bauschbrand.

St. Gallen. Bez. Ober-Rheinthal, Kriesern, l R umgestanden.

Waadt. Bez. Aigle, Leysin, l R, Ormont-dessus, 2 R, -- Total 3 R umgestanden.

Gesammttotal 4 Fälle.

Milzbrand.

Zürich. Bez. Affoltern, Mettmenstetten, 1 R umgestanden, 9 R abgesperrt; Bez. Pfäffikon, Pfäffikon, 1 R abgethan, 2 R abgesperrt; Desinfektion der Ställe.

Bern. Bez. Delsberg, Delsberg, 2 R umgestanden.

Luzern. Bez. Hochdorf, Hohenrain, 1 R umgestanden, 30 R abgesperrt; Desinfektion.

Solothurn. Bez. Lebern, Grenchen, l R umgestanden.

St. Gallen.

7 R abgesperrt.

Bez. Tablât, Häggenschwyl, l R umgestanden,

1295 Thnrgau. Bez. Weinfelden, Engwang, l R umgestanden, 5 R, abgesperrt; Desinfektion.

Gesammttotal 8 Fälle.

Berichtigung: Die im Bulletin Nr. 22 unter Milzbrand verzeichneten 4 Schweine sind nicht an dieser Krankheit, sondern an Rothlauf umgestanden; auf den 30. November stellt sich somit das Gesammtlotal der Milzbranderkrankungen auf o Fälle, ,, Rothlauferkrankungen ,, 9 ,,

Maul- und Klauenseuche.

Bern. Bez. MUnster, Courrendlin, l St, 7 R.

Gesammttotal 1 Stall, 7 StUck Vieh.

Verminderung seit 30. November 5 Ställe, 78 ,, ,, Wuth.

Zürich. Bez. Affoftern, Ottenbach, l H umgestanden; im Zusammenhang mit dem im Bulletin Nr. 22 erwähnten Fall; Hundebann über die Bezirke Affoltern und Horgen.

Gesammttotal 1 Fall.

Kotz und Hautwurm.

Bern. Bez. Thun, Läugenbühl, \ P umgestaaden.

Tessin. Bez. Beilenz, Bellenz, l P verdächtig.

Gesammttotal 1 Fall, 1 Verdachtsfall.

Rothlauf der Schweine.

St. Gallen. Bez. Wyl, Bronschhofen, 2 Schw umgestanden, 6 Schw abgesperrt; Bez. Ober-Rheinthal, Oberriet, l Schw umgestanden.

Gesammttotal 3 Fälle.

Konstatirte Gesetzesverletzungen.

Zug. Zwei Bußen von je Fr. 5 (Mangel von Gesundheitsscheinen).

Thurgau. Eine Buße von Fr. 15 ^Umgehung der thierärztlichen Untersuchung).

1296 Waadt. Zwei Bußen von je Fr. 5 (mangelhafte Führung der Viehkontrole) ; eine Buße von Fr. 10 (Verletzung des Bundesrathsbeschlusses vom 11. Mai 1874); eine Buße von Fr. 5 (Benutzung gesetzwidriger Zeugnisse); je eine Buße von Fr. 5 und Fr. 4, und zwei Bußen von je Fr. 2 (Mangel von Gesundheitsscheinen); eine Buße von Fr. 10 (verspätete Abgabe der Passirscheine); eine Buße von Fr. 20 (Verkauf von Schweinen vor Abgabe des KollektivGesundheitsscheines) ; drei Bußen von je Fr. 5 (Mangel oder verspätete Abgabe von Gesundheitsscheinen).

NB. Der Bericht von Neuenburg ist ausgeblieben.

Württemberg. 31. November: Rotz, 2 Fälle 40 Verdachtsfälle; Lungenseuche, 5 Verdachtsfälle; Räude, 3209 Schafe verseucht und verdächtig.

Oesterreich-Ungarn. 14. Dezember: Lungen- Maul- und Rotz und Milzseuche. Klauen- Haut- brand.

seuche. wurm.

Bezirke.

Galizien . . . . -- Mähren . . . . 6 Böhmen. . . . 11 Nieder-Oesterreich 7 Steiermark . . . -- Schlesien . . . 3 Ober-Oesterreich . 1 Bukowina . . . -- Küstenland... -- Ungarn (30. Nov.) 11

Bezirke.

-- -- -- -- l -- -- -- -- 4

Bezirke.

2 -- -- -- -- -- -- l -- 5

Bezirke.

2 -- t 1 -- -- -- l -- 20

Rauschbrand.

Rothlauf,

Bezirke.

Bezirke.

-- -- -- -- -- -- -- -- -- --

-- -- -- -- -- -- l -- l --

Oesterreich-Ungarn war am 13. Dezember frei von der Rinderpest.

Italien. 8.--14. November: Rausch- und Milzbrand, 30 Fälle; Rothlauf, 10 Fälle; Rotz, 4 Fälle.

B e r n , den 15. Dezember 1886.

Schweiz. Landwirthschaftsdepartement.

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Bekanntmachung.

Vom 25.-- 27.Juni 1887 wird in Nivelles (Belgien) eine allgemeine Ausstellung land- und milchwirthschaftlicher Maschinen und Geräthe stattfinden, bei weicher auch aus dem Auslande kommende Gegenstände mit konkurriren können.

Das unterzeichnete Departement ist gerne bereit, Denjenigen, welche sich an dieser Ausstellung zu betheiligen gedenken, auf Verlangen nähere Auskunft zu ertheilen.

B e r n , den 21. Dezember 1886.

Schweiz. Landwirthschaftsdepartement.

Bekanntmachung.

Der in unserer Bekanntmachung vom 15. August abbin festgesetzte Termin zur Auswechslung der in Umlauf befindlichen Telegraphen-Marken wird hiemit bis Ende laufenden Monats verlängert.

Die Auswechslung kann entweder direkt oder durch Vermittlung der öffentlichen Telegraphenbüreaux bei der Telegraphendirektion in Bern stattfinden.

B e r n , den 3. Dezember 1886.

Das Post- und Eisenbahndepartement : Welti.

Bekanntmachung.

Die Auswanderungsagentur von J Baumgartner und Cie. in Basel hat vor Jahresfrist auf ihr Patent verziehtet und es wird ihr deßhalb zu Ende laufenden Monats die hinterlegte Kaution von Fr. 40,000 zurückgestellt werden, sofern das unterzeichnete Depar-

1298 tement bis zu jenem Zeitpunkt keine Kenntniß von Ansprüchen erhält, welche nach Maßgabe des Bundesgesetzes betreffend den Geschäftsbetrieb von Auswanderungsagenturen von Behörden, Auswanderern oder den Rechtsnachfolgern von solchen gegen die genannte Agentur geltend gemacht werden wollen.

B e r n , den 2. Dezember 1886.

Schweizerisches Handels- und Landwirthschaftsdepartement

Bekanntmachung.

Die Auswanderungsagentur Bauer & Muller, Nachfolger von M. Goldsmith in Basel, verzichtet auf Ende dieses Monats auf das ihr vom Bundesrath ertheilte Patent zum Betrieb einer Auswanderungsagentur. Genannte Agentur, sowie deren sämmtliche Unteragenten werden daher auf den angegebenen Zeitpunkt aus der amtlichen Kontrole der Auswanderungsagenten gestrichen.

Hr. Joh. Friedr. Jenny in Brodhäuse bei Wimmis ist von der Liste der Unteragenten der Auswanderungsfirma Louis Kaiser in Basel gestrichen worden.

B e r n , den 21. Dezember 1886.

Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartement.

II., Abtheilung : Auswanderungswesen.

Bekanntmachung.

Von Seiten eines Schweiz. Konsulats wird neuerdings darüber Beschwerde geführt, daß von Schweiz. Kantons- und Gemeindebehörden an das Konsulat gerichtete Briefe mit der Bezeichnung ,,amtlich" versehen, dagegen nicht frankirt werden, was zur Folge habe, daß das Konsulat ans eigenen Mitteln die doppelte Taxe bezahlen müsse.

Die Bundeskanzlei macht nun wiederholt darauf aufmerksam, daß amtliche Schreiben Schweizerischer Behörden nur innert den Grenzen der Schweiz Portofreiheit genießen und daß die Konsuln nach Artikel 65 des Konsularreglements nicht verpflichtet sind, und es ihnen, da sie in der Regel für die

1299 Ausübung ihrer Funktionen nicht entschädigt werden, billigerweise auch nicht zugemuthet werden kann, unfrankirte Briefe von Gemeinden oder Privaten anzunehmen. Gemeindebehörden und Privatpersonen werden daher gut thun, ihre Korrespondenz mit Schweiz. Konsulaten zu frankiren, wenn sie sich nicht der Gefahr aussetzen wollen, dieselbe refüsirt zu sehen.

Anders verhält es sich mit der unfrankirten Korrespondenz von Kantonsregierungen oder Kantonalen Kanzleien. Den Konsuln steht das Recht nicht zu, deren Annahme zu verweigern. Da indessen die Kantonsregierungen, nach Art. 64 des citirten Reglements, zum Ersatz der daherigen Portoauslagen ' verpflichtet sind, so dürfte es in ihrem eigenen Interesse liegen, die an Schweiz. Konsulate gerichteten Schreiten ebenfalls zu frankiren.

B e r n , den 23. November 1885.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

Reproduzirt im Dezember 1886.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

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24.12.1886

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