Zusicherung von Bundesbeiträgen an forstliche Projekte Verfügung der Eidgenössischen Forstdirektion ­

Gemeinde Oberburg BE, Schutzbauten und -anlagen, Rutschverbau Hinterroth Projekt-Nr. 431.1-BE-0000/0024

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Gemeinde Rüti bei Riggisberg BE, Rüschegg BE, Schutzbauten und anlagen, Seligraben Projekt-Nr. 431.1-BE-2034/0001

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Gemeinde Madulain GR, Zuoz GR, Erschliessungsanlagen, PradatschLandignas Projekt-Nr. 421.1-GR-0171/0001

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Gemeinde Morschach SZ, Schutzbauten und -anlagen, Objektschutz Laui Projekt-Nr. 431.1-SZ-0000/0014

Integralprojekte: ­

Gemeinde Lungern OW, Güpfi Projekt-Nr. 401-OW-9003/0001 ­ mit folgenden Komponenten: Befristete minimale Pflege Waldbau bei besonderer Schutzfunktion Schutzbauten und -anlagen

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Veröffentlichung im Bundesblatt beim Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, 3003 Bern, Beschwerde erhoben werden (Art. 46 Abs. 1 und 3 WaG; Art. 14 FWG). Die Eingabe ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zuenthalten.

Wer zur Beschwerde berechtigt ist, kann innerhalb der Beschwerdefrist bei der Eidgenössischen Forstdirektion, Papiermühlestrasse 172, 3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Tel. 031 / 324 78 53 / 324 77 78) Einsicht in die Verfügung und die Projektunterlagen nehmen.

26. Juni 2001

2664

Eidgenössische Forstdirektion

2001-1207