Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 3537 Widersprechende/r Artoz Papier AG, 5600 Lenzburg, Schweizer Marke Nr. 423 547 ,,ARTOZ" gegen Widerspruchsgegner/in Corticeira Amorim-Industria SA., PT ­ 4536 Mozelos, Schweizermarke 459 305 ,,ARTYS" Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 30. Mai 2001 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 3537 wird abgewiesen.

3.

Es werden keine Parteikosten zugesprochen.

3.

Die Widerspruchsgebühr verbleibt dem Institut.

4.

Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet (der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt).

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden.

12. Juni 2001

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

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2001-1061