Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 3824 Widersprechende/r Coop Schweiz, 4053 Basel, CH-Marke Nr. 412 040 "Coop" (fig.)

gegen Widerspruchsgegner/in S. A. Blue Whale, F-82004 Montauban, IR-Marke Nr.

713 709 "COOPEX" Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 1. Juni 2001 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 3824 wird infolge Schutzverzichts als erledigt abgeschrieben.

3.

Die Hälfte der Widerspruchsgebühr von 800 Franken, somit 400 Franken, wird der Widersprechenden zurückerstattet. Die andere Hälfte verbleibt dem Institut.

4.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Kostenentschädigung von insgesamt 495 Franken zu bezahlen.

5.

Dieser Entscheid wird den Parteien schriftlich eröffnet. Der Widerspruchsgegnerin wird der Entscheid durch Veröffentlichung im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

12. Juni 2001

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2001-1062

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