Flughafen Zürich Gesuch um Genehmigung einer provisorischen Aenderung des Betriebsreglements: Erweiterung der Nachtflugsperre sowie Gesuch um Plangenehmigung für eine Projektänderung Rollwege und Servicestrassen Vorfeld Midfield sowie für die Instrumentierung der Piste 28 (ILS)

Gesuchstellerin:

Unique (Flughafen Zürich AG), Postfach, 8058 Zürich

Gegenstand Betriebsreglement:

Umsetzung der im Rahmen der Staatsvertragsverhandlungen mit der Bundesrepublik Deutschland vereinbarten Nachtflugsperre über süddeutschem Gebiet; in der Zeit von 22.00 ­ 23.00 bzw. 23.30 Uhr Anflüge und Landungen von Osten auf die Piste 28, ausnahmsweise von Norden auf die Piste 16.

Verlängerung der Nachtflugsperre auf die Zeit von 23.00 bzw. 23.30 ­ 06.00 Uhr; zugleich Freigabe der Piste 28 für Starts nach Westen ab 06.30 Uhr sowie der Piste 16 für Starts nach Süden bis 22.00 Uhr.

Gegenstand Plangenehmigung:

Projektänderungen der mit Baukonzession vom 9. November 1999 bewilligten Rollwege und Servicestrassen Vorfeld Midfield (5. Bauetappe), bestehend aus: Abrollwege Piste 28, Neue Rollverbindungen von der Piste 28 ins bestehende Vorfeld, Verbindungsrollweg Hotel ­ Juliett, Neue Rollverbindungen mit Kurvenverbreiterungen, Neue Bewirtschaftungsstrassen, Trafostation Püntwiesen sowie neue Lage von Servicestrasse bei den Rollwegen Juliett und Hotel, Transmissometer 28-B.

Neubau von Navigationsanlagen (ILS) für den Anflug auf die Piste 28, bestehend aus Localizer und Gleitwegsender.

Alles im Flughafenareal, Gemeinde Kloten; Standort Localizer in Pistenachse 28 Wettwisen, Gemeinde Rümlang.

2001-1291

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Verfahren:

Das Verfahren richtet sich nach den Artikeln 36d und 37 ­ 37h des Luftfahrtgesetzes (LFG; SR 748.0) sowie den Bestimmungen der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL; SR 748.131.1).

Die provisorische Aenderung des Betriebsreglements unterliegt der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung.

Anhörung:

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hören die Kantone Aargau, Schaffhausen, Thurgau und Zürich sowie die interessierten Bundesstellen direkt an.

Öffentliche Auflage:

Die Gesuchsunterlagen mit dem Bericht über die Umweltverträglichkeit können vom 4. Juli bis zum 3. August 2001 an folgenden Stellen zu den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden: Flughafen Zürich: Unique Airport Conference Center (Bürogebäude Parkhaus A); weitere Auflagestellen gemäss Angaben in den kantonalen Publikationsorganen.

Einsprachen:

Wer von den beschriebenen Vorhaben mehr als jedermann betroffen ist, kann während der Auflagefrist Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich und begründet im Doppel einzureichen beim: Bundesamt für Zivilluftfahrt, Prozess Anlagen, Maulbeerstrasse 9, 3003 Bern.

Hinweise: Wer keine Einsprache erhebt, darf gegen eine allfällige Plangenehmigung nicht Beschwerde führen (Art. 37f Abs. 1 LFG).

Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen haben eine Person zu bezeichnen, welche die Einsprechergruppe rechtsverbindlich vertreten darf. Andernfalls bezeichnet das UVEK oder das BAZL diese Vertretung (Art. 11a VwVG).

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3. Juli 2001

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation Bundesamt für Zivilluftfahrt

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