Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter

Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Schweizerisches Strafgesetzbuch (Revision der Art. 123, 189 und 190 StGB) Die in häuslicher Gemeinschaft begangenen Delikte sollen in Zukunft nicht mehr auf Antrag, sondern von Amtes wegen verfolgt werden. Damit sollen die Opfer besser geschützt werden. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement ermächtigt, eine entsprechende Änderung des Strafgesetzbuches im Auftrag der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats in die Vernehmlassung zu schicken.

Vernehmlassungsfrist: 30. Juni 2001 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Justiz, 3003 Bern, Tel. 031 322 41 07, Fax 031 312 14 07

10. April 2001

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Bundeskanzlei

2001-0591