Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter

Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Departement des Innern Hochschulartikel Der vorgeschlagene Verfassungsartikel zielt auf eine partnerschaftliche Steuerung des gesamten Hochschulbereichs ab. Ziel der Vorlage ist es, eine tragfähige Verfassungsgrundlage für eine gesamtheitlich konzipierte und landesweit abgestimmte Hochschulpolitik zu schaffen.

Vernehmlassungsfrist: 31. Dezember 2001 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Bauten und Logistik, Abteilung EDMZ (Vertrieb), Sektion Verkauf, 3003 Bern, Tel. 031 325 50 50, Fax 031 325 50 58

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Bundesgesetz über die Bearbeitung von Daten aus dem Ausländer- und Asylbereich in einem Informationssystem Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf soll die notwendige rechtliche Basis für das neue System «Ausländer 2000» geschaffen werden.

Vernehmlassungsfrist: 31. Dezember 2001 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Flüchtlinge, Sekretariat Recht und Internationales, Quellenweg 6, 3003 Bern, E-mail: simone.bischoff@bff.admin.ch

Eidgenössisches Finanzdepartement Neue Finanzordnung Im Zentrum der Vorlage steht die Aufhebung der Befristung für die Erhebung der direkten Bundessteuer und der Mehrwertsteuer. Beide Steuern machen heute zusammen rund 60% der Fiskaleinnahmen des Bundes aus. Es ist undenkbar, dass der Bund seine Aufgaben in Zukunft ohne diese beiden Einnahmenquellen wird finanzieren können.

2001-2006

5669

Vernehmlassungsfrist: 18. Januar 2002 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Bauten und Logistik, Abteilung EDMZ (Vertrieb), Sektion Verkauf, 3003 Bern, Tel. 031 325 50 50, Fax 031 325 50 58

Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement Agrarpolitik 2007 (AP 2007) Parallel zur Optimierung der Massnahmen sollen die Zahlungsrahmen 2004 bis 2007 für die Landwirtschaft so ausgestaltet werden, dass der Strukturanpassungsprozess möglichst sozialverträglich abläuft.

Vernehmlassungsfrist: 10. Januar 2002 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Bauten und Logistik, Abteilung EDMZ (Vertrieb), Sektion Verkauf, 3003 Bern, Fax 031 325 50 58 Tierschutzgesetz Der Geltungsbereich des Gesetzes wird auf die tierschützerischen Aspekte der Tierzucht ausgeweitet; zugleich soll die Würde als neues Schutzobjekt eingefügt werden.

Vernehmlassungsfrist: 31. Dezember 2001 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Bauten und Logistik, Abteilung EDMZ (Vertrieb), Sektion Verkauf, 3003 Bern, Fax 031 325 50 58

9. Oktober 2001

5670

Bundeskanzlei