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Bekanntmachungen von
Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.
Bekanntmachung betreffend
Entschädigungsforderungen wegen Verlusten, die in Madagaskar anläßlich des neulichen Konflikts zwischen der französischen Regierung und der Ho va-Regierung erlitten wurden.
Gemäß Art. 8 des am 17. Dezember 1885 zwischen der Regierung der französischen .Republik und der Hova-Regierung abgeschlossenen Vertrags hat sich die Regierung Ihrer Majestät der Königin von Madagaskar verpflichtet, 10 Millionen Franken zu bezahlen, theils für die Bereinigung französischer Reklamationen, die vor dem obgenannten Konflikte zur Liquidirung gelangten, theils für die Vergütung aller durch diesen Konflikt verursachten Schädigungen VOQ Privaten jeder Nationalität. Die Prüfung und die Bereinigung der Entschädigungen sind der französischen Regierung übertragen.
Entschädigungsansprecher haben ihre Anmeldungen, mit Belegen versehen, sei es an den Minister der auswärtigen Angelegenheiten in Paris, vor dem 15. Mai, sei es an den französischen Residenten in Tamatav vor dem 15. Juli nächsthin einzugeben.
B e r n , den 27. April 1886.
Die Schweiz. Bundeskanzlei.
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Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.
In
Bundesblatt
Dans
Feuille fédérale
In
Foglio federale
Jahr
1886
Année Anno Band
1
Volume Volume Heft
18
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
29.04.1886
Date Data Seite
1012-1012
Page Pagina Ref. No
10 013 082
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