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Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

Bekanntmachung betreffend

Entschädigungsforderungen wegen Verlusten, die in Madagaskar anläßlich des neulichen Konflikts zwischen der französischen Regierung und der Ho va-Regierung erlitten wurden.

Gemäß Art. 8 des am 17. Dezember 1885 zwischen der Regierung der französischen .Republik und der Hova-Regierung abgeschlossenen Vertrags hat sich die Regierung Ihrer Majestät der Königin von Madagaskar verpflichtet, 10 Millionen Franken zu bezahlen, theils für die Bereinigung französischer Reklamationen, die vor dem obgenannten Konflikte zur Liquidirung gelangten, theils für die Vergütung aller durch diesen Konflikt verursachten Schädigungen VOQ Privaten jeder Nationalität. Die Prüfung und die Bereinigung der Entschädigungen sind der französischen Regierung übertragen.

Entschädigungsansprecher haben ihre Anmeldungen, mit Belegen versehen, sei es an den Minister der auswärtigen Angelegenheiten in Paris, vor dem 15. Mai, sei es an den französischen Residenten in Tamatav vor dem 15. Juli nächsthin einzugeben.

B e r n , den 27. April 1886.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

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Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Bundesblatt

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Jahr

1886

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

18

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

29.04.1886

Date Data Seite

1012-1012

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