Bundesbeschluss über Bauvorhaben, Grundstücks- und Liegenschaftserwerb der Sparte ETH-Bereich

Entwurf

(Bauprogramm 2002 des ETH-Bereiches) vom

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 30. Mai 20012, beschliesst:

Art. 1

Verpflichtungskredit

Dem Bundesrat wird in Form eines Sammelkredits ein Verpflichtungskredit von 180 350 000 Franken für die im Anhang verzeichneten Vorhaben bewilligt.

Art. 2

Verschiebungen innerhalb des Verpflichtungskredits

Der ETH-Rat kann im Einvernehmen mit der Eidgenössischen Finanzverwaltung im Rahmen des gesamten Verpflichtungskredits geringfügige Verschiebungen vornehmen.

Art. 3

Schlussbestimmung

Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

1 2

SR 101 BBl 2001 4151

4200

2001-0641

Bauprogramm 2002 des ETH-Bereiches. BB

Anhang

Verzeichnis der Objektkredite 1

Der Ausgabenbremse unterstellter Anteil des Verpflichtungskredites Franken

Neubauten Informations- und Kommunikationssysteme Eidgenössische Technische Hochschule Lausanne (ETHL) (Projekt-Nr. 3419.275)

80 000 000

Total

80 000 000

2

Nicht der Ausgabenbremse unterstellter Anteil des Verpflichtungskredites Franken

a. Vorhaben für mehr als 10 Millionen Franken Teilsanierung des Maschinenlaboratoriums 2 Eidgenössische Technische Hochschule Zürich (ETHZ) (Projekt-Nr. 3419.163) Teuerungsbedingter Zusatzkredit für die Sanierung und bauliche Anpassung des Laborgebäudes HPM Eidgenössische Technische Hochschule Zürich (ETHZ) (Projekt-Nr. 3004.053) Total

15 000 000

1 200 000

16 200 000

b. Vorhaben für weniger als 10 Millionen Franken Vorhaben gemäss Objektliste in Ziffer 3 des Bauprogrammes 2002 des ETH-Bereiches Total Gesamttotal des Verpflichtungskredites

84 150 000 180 350 000

4201