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Schweizerisches

85 n n d t s b I a t t.

Jahrgang II. Band I.

Mro. 18.

Samstag, den 20. April

1850.

Man abonnirt ausschließlich beim nachstgelegenen Postamt. Preis für das Iahr 1850 im ganzen Umfange der Schweiz p o r t o f r e i Frkn. 3.

Jnferate sind f r a n k i r t an die Expedition einzufenden. Gebuhr 1 Batzen per Zeile oder deren Raum.

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Bericht an den

hohen Bundesrath, über Münzprägungen und deren Unkosten, sowie über den muthmasslichen Verlust auf den Einschmelzungen der gegenwärtig kursirende Kantonalmünzen.

Tit. !

Der gehorsamst Unterzeichnete ist von Ihrer hohen .-.Behörde 'beauftragt worden, in auswärtigen Münzstätten, auf beut Weg persönlicher Anschauung und Erkundigung, gewisse Aufklärungen nachzusuchen über einzelne, die technische Seite und die Kostenfrage berührende Pnn'fte des vorliegenden Münzreform-Vorschlags. Die Ergebnisse der zu diesem Zweck in der ersten Hälfte des vcrwichenen Monats März unternommenen Reise nach Brüssel -und Paris, habe ich die Ehre in nachfolgendem Bericht Ihnen vorzulegen.

Bundesblatt I. Jahrg. II. Bd. 1.

28

312

Die Münzfabrikatton ist eine Industrie, welche gleich allen ähnlichen Zweigen technischer Betriebsamkeit, in der neuern Zeit wesentliche Vervollkommnungen und Veränderungen erfahren hat. Die Fortschritte der technischen Wissenschaften übten in zweifacher Beziehung Einfluß aus auf die Fabrikationsmethode der Münzen, bei denen nicht nur die Hülfsmittel der Mechanik, sondern auch die Kenntnisse der Metallurgie in Anwendung kommen. Unter den staunenswerthen Schöpfungen, welche der menschliche Erfindungsgeist in den letzten Jahrzehnten hervorgebracht hat, nimmt die in Deutschland erfundene Münzpresse nicht den niedrigsten Rang ein, sowie auch die Forschungen der Metallurgen zu großen Fortschritten in der Affinirkunst geführt, und dadurch wesentlich fördernd für die Vervollkommnung der Münzfabrikation gewirkt haben. Industrielle Fortschritte erreichen in der Regel einen doppelten Zweck : Vervollkommnung des Produkts und zugleich Verwohlfcilnng desselben, durch Erhöhung der Produktionekräfte. In diesen beiden Richtungen hat auch die Münzindustrie sich entwickelt.

Die Münzen wurden in den frühesten Zeiten einfach gegossen, fpätcr empfingen sie die Prägung öermittelfi des Hämmerns auf den Stempel unter den man sie brachte ; erst im fiebenzchnten Iahrhnndert kam der Gebrauch des Balanciers auf, der nun in der Mitte des neunzehnten Iahrhunderts durch die Münzpresse verdrängt worden ist. Diese sinnreiche Maschine besitzt gegenüber den früher angewendeten Prägungsapparaten beide oben angedeutete Vorzüge : fie liefert nicht nur ein vollkommeneres Produkt, sondern in der nämlichen Zeit produzirt dieselbe ein bedeutend größeres ..Quantum davon; überdiep gewährt fie eine direkte Kostenersparniss, indem ihre Aktion die Stempel ungleich weniger abnützt als solches unter

313 dem Balancier gefchah. Allein während dieser Letztere durch Menschenkräfte in Bewegung gesetzt werden konnte, bedarf die Münzpresse der ftärkern und gleichmäßigern mechanischen Kraft und damit ist die Münzfabrikation, die früher auf beschränkten» guj.. sich betreiben ließ, in die Reihe der größern Industriezweige getreten, bei denen nur ein möglichst ununterbrochener Betrieb, auf ausgedehntem Fuße, vortheilhaft sein kann. Jm Hinblick auf diefe Gestaltung, ist auch die hin und wieder aufgetauchte Idee, daß die Schweiz ihren Münzbedarf selbst fabriziren möchte, mit Zweifel aufgenommen worden, und eine nähere, auf Zahlen und Thatfachen sich erstreckende Untersuchung, dürste zu dem Schluß sühren, daß die Verwirklichnng jenes Gedankens kaum rathfam wäre.

Jedermann wird wohl darüber einig sein, daß die fchweizerifche Münzreform, einmal beschlossen, rasch durchgeführt, daß die Übergangsperiode möglichst kurz sein müsse. Ebenso wird nur eine Stimme sich hören lassen, daß unsere Münzen in möglichster Vollendung hergestellt und kein Hülssmittel der Kunst daran gespart werden solle. Die Vollkommenheit der Münzen ist kein Luxus, sondern die best berechnete Dekonomie. Mit aller Thätigkeit und .Beschleunigung darf man jedoch nicht hoffen, das Prägungsgefchäft in einem kürzern Zeitraum als zwei Iahre zum Ziele zu führen. Und felbst um in diesem Zeitraum die Münzmasse zu produziren, deren die Schweiz bedarf, sind gabrikationsmittel erforderlich, wovon die Anfchaffung nicht nur den vorerwähnten Termin um wenigstens ein Iahr verlängern, sondern auch Kapitalien erheischen würde, die außer Verhältnif zu dem gegebenen aber vorübergehenden Zwecke stehn. Nach dem vorliegenden Ansführungsgefetzesöorfchlag sind 60 Millionen Stück Bundesmünzen erforderlich, um die aus

314 der Zirkulation zurückzuziehenden Kantonalmünzen zu er* setzen. Nun liefert eine Münzpresse 30,000 Stück im Tag, folglich 9 Millionen im Iahre, bei ununterbrochener Arbeit.

Die Aufstellung von vier Pressen würde es also erheischen, um binnen zwei Iahren jenes Outantum von 60 Millionen hervorzubringen. Eine Münzstätte, die mit vier Pressen arbeitet, bedarf aber entsprechender Dampf- oder Wasserkraft; fie bedarf bedeutende Schmelzund Gußapparate, Walz- und Streckwerke (laminoirs), Ajustir- und Schneidemaschinen u. s. w. abgesehen von den zur Aufstellung solcher Einrichtungen erforderlichen Gebäuden. Man darf annehmen, daß ein Kapital von gr- 400,000 kaum hinreichend wäre, zur Errichtung einer den heutigen Ansprüchen genügenden Münzstätte, die jedoch, nach zwei Iahren Beschäftigung, wieder leer und gewissermaßen werthlos da stünde. Und fclbst im Besitz einer Münzstätte würden wir immerhin genöthigt uns sehn, das Ausland in Anspruch zu nehmen für Metallliefcrungen sowohl als für die Affinirung eines Theils wenigstens der einzuschmelzenden Billonmünzen, weil von der Errichtung einer Slffiniranstalt doch kaum die Rede sein könnte *).

Wenn aber auch Gründe vorhanden wären, die hinlänglich schwer in die Waagschaalc fielen für eigene Prägung, um den damit verbundenen Zeitverlust und die beträchtlichen Mehrkosten aufzuwiegen, so würde in zweiter .Linie die noch größere Schwierigkeit sich erheben, der Auffindung des Personals mit allen den zur Errichtung, ·Leitung und Beaufsichtigung einer tüchtigen Münzstätte *) (SS 'bestehen nur vier größere Sisfiniranstalten : in Senden, Paris, Hamburg und Brüssel.

315 nothigen Eigenfchaften. Wie bei jeder Industrie ist auch bei der Münzfabrikation ein Schatz von Spezialkenntnissen und besonderen Geschicklichkeiten nothwendig, der auf keinem andern Weg sich erwirbt, als auf dem übender Praxis und fammelnder Erfahrung. Die gefchicktesten Graveurs, die kenntnißreichften Metallurgen, die vorzüglichsten Gold- und Silberarbeiter sind noch keine Münzmeifter, und wenn auch die Schweiz eine große Auswahl der Erstern besitzt, fo hat sie in den letzten Iahrzehnden Niemand Gelegenheit geboten zum erfahrnen Münzfabrikanten sich zu bilden. Man kann nun aller-

dings auf die Möglichkeit hinweifen, daß auswärtige

Fachmänner sich würden gewinnen lassen; allein es ist kaum denkbar, daß geschickte, zuverlässige Leute, deren es bei dem gegenwärtig fast überall fchwunghaften Betrieb der Münzfabrikation an Beschäftigung nicht mangelt, felbst auf vortheilhafte Bedingungen hin, .eine gesicherte Stellung gegen eine temporäre vertauschen möchten. Wir befand ..n uns also in der Lage, unsere Fachmänner selbst zu bilden, was begreiflicherweise nur entweder auf Unkosten der Vollkommenheit unferer Münzen oder mit fchweren Geld- und Zeitopfern geschehen könnte.

Aus den vorstehenden Gründen glaubt der Unterzeichnete davon abrathen zu follen, daß dem Gedanken an Errichtung einer schweizerischen Münzstätte Folge ge* geben werde, so lange wenigstens, als es möglich sein wird, mit wohlbestellten, alle Garantie darbietenden Münzstätten des Auslandes zu kontrahiren.

Von der hiemit dargelegten Anficht ausgehend, war es die nächste Aufgabe nach den Bedingungen sich zu erkundigen, zu welchen mit den eingangserwähnten Münzstätten für die Lieferung des fchweizerifchen Münzbedarfs Kontrakte abgefchlossen werden könnten. Aus

316 das Ansuchen des Unterzeichneten stellten die Fabrikationsdirektoren beider Anstalten, Untersuchungen und Berechnungen an, und vor wenig Tagen find ihre vorläufigen Anträge und Preisanfätze schriftlich eingetrossen. Die beidseitigen Ansätze weichen in einzelnen Punkten von einander ab ; der Unterzeichnete hat aber auch sonstige Gründe zu glauben, daß bei definitiven Unterhandlungen wesentlich vortheilhaftere Bedingungen noch zu erzielen wärm. Bei den nachstehenden Berechnungen ist jedoch diese Ausficht, so begründet fie sein mag, keineswegs in Anschlag gebracht, sondern es beruhen dieselben einfach auf den vorliegenden Anträgen. Folgende Bemerkungen sind indessen noch vorauszuschicken, bevor an die Aufftellung der Zahlen geschritten wird.

Bekanntlich wird durch die französische Münzorgani-

sation, der auch die belgische nachgebildet ist, das Münzfabrikationsgefchäft zur Sache eines Unternehmers gemacht, welcher dasselbe, in den ihm vom Staat dazu angewiesenen Lokalitäten, auf seinen persönlichen Nutzen und Schaden betreibt. Dem Unternehmer sind aber Staatsbeamte an die Seite gesetzt, für die Beanffichtignng und Kontrolirnng technischer und fonfiiger Dperationen aus denen die Münzfabrikation. besteht. Dem gefammten Münzwesen ist in Frankreich eine oberste Münzkommission vorgesetzt ; in jeder Münzstätte überwacht ein

spezieller Regierungskommissär das Fabrikationsgeschäft

in allen feinen Zweigen; ein Kontroleur empfängt und unterfucht das zur Vermünzung eingehende Metall; ein Ober- und zwei Unterprobirer (Essayeurs) stellen, jeder besonders, die Untersuchungen über Gehalt und Gewicht der Ausprägungen an, ein Verifikator der Proben wiederholt und revidirt die gemachten Untersuchungen, deren Ergebnisse der obersten Münzkommiffion, für jedes

317 Schmelzwerk, vorgelegt werden. Bis nach Entscheid dieser letztern Behörde bleiben die Münzen unter Verschlujj der Beamten des Staats. Wird die Beschaffenheit derselben fehlerhaft erfunden, oder überfchreiten die Abweichungen die gesetzliche Fehlergrenze, so muß die betreffende Münze sofort wieder eingeschmolzen werden und zwar das ganze Schmelzwerk, wenn die mißbräuchliche Abweichung den Gehalt betrifft. Die gesetzliche Fehlergrenze ist bekanntlich aus zwei Taufendtheile im Gehalt und auf drei bis fieben ..lausendtheile, je nach der Größe, im Gewicht sestgesetzt; allein auch über Abweichungen i n n e r h a l b dieser Toleranz wird Rechnung geführt und diejenigen in minus dem gabrikationsunternehmer belastet, die im plus aber ihm gutgeschrieben, so daß er nie verleitet sein kann, auf Abweichungen einen Nutzen zu fuchen.

Diese Kontrolirung des Münzgeschästs wird namentlich

in Paris, wo die Münzstätte seit einigen Iahren neu eingerichtet ist*), mit der größten Strenge geübt, und kein Stück gelangt in die Zirkulation, ohne durch die Hände der Rcgierungsbeamtcn gegangen zu sein. Auch der Graveur der Münzstätte ist ein Staatsangestellter ; das Geschäft deôfclbcn besteht in der Anfertigung der Dienststempcl, die eine Reproduktion des Originalstempels find. Die Herstellung der .Dienststempel geschieht auf Unkosten des Unternehmers, den Originalstcmpel hingegen liefert die Regierung, und für dessen Anfertigung wird gewöhnlich ein öffentlicher Konkurs mit Prämien ausgefchricben.

In diesen Förmlichkeiten, womit die Münzfabrikation *) In der Münzstätte vcn Paris wurden im Jahr 1849 27 Millionen in Gold «nd 186 Millionen.in Silber ausgemünzt, sämmtliche vier französischen Münzstätten prägten 206 Millionen in Silber ans; die Biüsseler Münzstätte ungefähr 40 Millionen.

318 umgeben ist, liegt die Gewähr für eine gleichförmige und stets gesetzliche Prägung; es ist auch klar, daß ohne solche Sicherheit das öffentliche Zutrauen in die Münzen leicht erschüttert »oder betrogen werden könnte. Deßhalb betrachtete es der Unterzeichnete als einen wichtigen Punkt, sich zu versichern, daß die Schweiz, im Falle sie auswärtigen Münzstätten ihre Prägungen anvertrauen wollte, die nämlichen Garantien für sich dabei finden würde.

Eine dießfällige Anfrage, welche er persönlich an den belgischen yjinanzminister stellte, wurde sehr entgegenkommend aufgenommen und wenige Tage fpäter wurde dem fchweizrnschen Konsul in Brüssel die offizielle, zustimmende Antwort ertheilt. In Paris find ähnliche, jeden Zweifel befeitigende Zuficherungen erhalten worden, für den Fall, daß später die schweizerische Bundesbehörde ein dahin gehendes Ansuchen an die französische Regierung richten sollte. Die damit verbundenen Kosten würden jedensalls sehr unbedeutend sein; in Paris wurde versichert, es könnten gar keine daraus entstehn.

Laut dem von der Kommission des Ständeraths angenommenen Vorschlag, sollen die Prägungen schweizerischer Münzen in nachstehenden Summen und Verhältnissenstattfinden: gr. 6,500,000 Silbermünzen, in 5, 2 und l gr.-St.

" 4,250,000 Billonmünzen, in 50,20 und 10Rp.-St.

" 1,250,000 Kupfermünzen, in 5,2 und 1 Rp.-St.

Fr. 12,000,000.

Es folgt nun die Berechnung der Prägekosten für ede der drei Kategorien, nach den vorliegenden Preis: anfätzen der mehrerwähnten Münzst.itten.

319 Silbermünzen.

Die einfachste, fowie die an und für sich wohlfeilste Fabrikation ist diejenige der hochhaltigen Silberforten, wofür folgende Preise gefordert werden : gr. 2,500,000 pnffrankenftücke.

" 1,500,000 Zweifrankenftücke.

" 2,500,000 Einfrankenstücke, gr. 6,500,000

Vergütnng des Nominalwerths . . . gr. 6,500,000 Fabrikationskosten -A % . . . . " 16,250 Extravergütung für die kleinern Sorten: 0. 32 Cent, per Kilogr. für die 2 gr.-St. " 2,400 0. 78

"

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,, 1

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8,750

gr. 6,527,400 In dieser Summe sind -- vorbehaltlich, daß die Schweiz die Originalstempel liefert -- alle und jede Unkosten der Fabrikation inbegriffen ; die Zahlung wird 8 oder 10 Tage vor der Ablieferung verlangt, oder Va % Vergütung, wenn dieselbe erst am Ablieferungstag geleistet wird; für Abweichungen innert der Toleranz wird gegenfeitige Rechnung geführt; Münzen, deren Abweichung die vorgefchriebene gefetzliche gehlergrenze überschreitet, oder deren Beschaffenheit sonst fehlerhaft ist, werden vom Unternehmer für feine Rechnung eingefchrnolzen und ersetzt.

Der französische oder der belgische Münzunternehmer finden ihren Fabrikationsgewinn bei gewöhnlichen Prägungen auf der Preisdifferenz zwifchen dem rohen Silber und dem gemünzten, die ungefähr % % beträgt. Wenn aber die Prägung eines fremden Stempels, zu dem sie

320 nicht verpflichtet und womit allerlei Umständlichkeiten verbunden find, begehrt wird, so ist es begreiflich, daß eine kleine Preiserhöhung stattfindet. Für die Prägung kleiner Sorten, welche selbst redend mehr Unkosten verxtrsacht, ist die gesetzliche Verpflichtung auf 2'/2 % der groben Sorten (des günffrankenftücks) beschränkt; da nun im vorliegenden Fall fast zwei Dritttheile über 60% der Prägung, aus kleinen Sorten bestehen soll, so findet die verlangte Extravergütung ihre Rechtfertigung.

Billonmünzen.

Bekanntlich haben die meisten Staaten das Billon aus ihren Münjsyflemen verbannt; die hauptsächlichsten Gründe gegen dessen Gebrauch liegen in der Leichtigkeit, dasselbe nachzuahmen, in dem Umstand, daß geringhaltiges Billon durch die Abnutzung sehr häßlich wird, sowie auch in einer moralischen Vorficht, welche die Rcgierungen vor der Versuchung schützen will, mit der Verschleierung der Billonmünzen oder ihrer übermäßigen Ausgabe Mißbrauch zu treiben. Die schweizerische Münzgeschichte, worin die Billonprägungen von jeher die Hauptrolle spielten, liefert Belege zur S3egxünbung sämmtlicher vorstehender Klagepnnkte. Unsere Batzen und .palbbatzen haben ein unschönes Aussehen, die Nachahmung derselben ist von Falschmünzern häufig zum ®cgenstand ihrer verbrecherischen Industrie gemacht worden, und die Folgen mißbräuchlicher Emissionen früherer Regierungen stehen wir im Begriffe tragen zu müssen.

Indessen bietet der Gebrauch des Billon auch wesentliche Vorzüge dar und es läßt sich behaupten, die Anwendung desselben sei nicht zu umgehn, wenn man dem doppelten Nachtheil zu kleiner Silbermünzen und zu großer Kupfermünzen fich nicht unterziehen mag. Die oben berührten

321 Uebelstände lassen sich übrigens ans der gegenwärtigen Stufe der Münzkunst fast ganz beseitigen und gegen mißbräuchliche Ausgabe liegt in der Verbreitung besserer

Einsichten im Münzwefen hinlängliche Gewähr.

In Beziehung auf die so eben berührte technische Vervoïïkommnnng der Billonmünzen findet fich der Unterzeichnete im Fall, folgende, auf Verfuche begründete Vorschläge darzulegen. Iedermann kennt das in neuerer Zeit vielfach in Gebrauch gekommene Argentan (Neufilber), eine Metallmifchung, die aus Kupfer, Zinn und Nickel besteht. Diefes Metall kommt an Schönheit dem 12löthigen Silber gleich, übertrifft aber dasselbe an Härte, fowie an Dauerhaftigkeit. Es ist der Oxydation nicht unterworfen, bleibt im Bruche ganz weiß und behält auch feinen Glanz und feine Weiße bei der Abnutzung. Diese Vortheile der Billonmünze zuzuwenden, indem man einen Theil der Kupserlegirung durch Nickel erfetzt, liegt nun nahe, und angestellte Versuche, wovon dem gegenwärtigen Bericht Proben bciliegen, haben die Ausführbarkeit dieser Idee und ihre Zweckdienlichkeit . erwiesen. Wir würden auf dem angegebenen Weg Billonrnünzen erhalten, welche statt mit dem Alter roth und bei längerm Siegen sogar grünspanig zu werden, ihre Weiße und ihren Glanz stets beibehielten, deren besondere Härte nicht nur ein Hinderniß gegen die Abnützung, sondern auch gegen die Falschmünzerei bildete, indem ihre Prägung nur vermittelst Maschinen von großer Stärke möglich ist. Nickel ist indessen ein etwas seltenes Metall *) ; der Preis desselben kann jedoch nicht sehr hoch genannt werden: er beträgt ungefähr das achtfache *)

Der Nickel wird hauptsächlich in Oesterreich gewonnen und kostet gegenwärtig f£. 4 à st. 4 kr. 30 per Wienerpfünd.

322 desjenigen des Kupfers. Ss würde daher erforderlich sein, wenn aus dessen Anwendung keine Mehrkosten erwachfen sollen, den Silbergehalt der Münzen um fo viel wenigstens zu verkürzen, als die Mehrkosten ausmachen, was um so eher fich thun läßt, als der guten Beschaffenheit der Münzen und ihrem schönen Aussehn kein Eintrag hiedurch geschähe. Noch mehr : die in der Anwen-

dung des Nickels liegende Möglichkeit, einem Binon von sehr niedrigem Silbergchalt die Schönheit und Dauer-

haftigkeit hochhaltiger Metallmischungen zu geben, bietet auch .der Weg, das Halbfrankenstück wieder in die Kategorie der seinen Silbermünzcn zurückzuversetzen, aus der es hauptsächlich aus dem Grunde entfernt wurde, um den notwendigen Gewinnüberfchuß auf den neuen Prägungen zu erzielen. Wenn an dem richtigen Prinzip festgehalten werden will, daß der Gehalt aller Münzen, soweit es nur immer möglich ist, ihrem Nennwerthe gleichkomme, so kann die Anfertigung des 50 Rappenstücks aus Billon nicht gerechtfertigt heißen, denn diese Münze in »/.o freiem Silber ist keineswegs zu klein für den Gebrauch. Es scheint daher, daß wenn ein anderer .

Weg fich darbietet, den mit jener Maßregel beabfichtigten Zweck zu erreichen, dieser Weg eingeschlagen werden sollte. Statt der Hälfte ungefähr unferer neuen Schweizermünzen, würden alsdann zwei Dritttheile derselben ans hochhaltigem Metall bestehn und ihren Werth an innerm Gehalt befitzen ; ein Zweck, welcher, wie bereits bemerkt, erreicht werden könnte, ohne Schmälerung der erforderlichen Gewinnsummen auf den neuen Prägungen. Noch ein zweiter Grund ist für. die Wünschbarkeit dieser Aenderung anzusühren. Es ist nämlich eine sehr wesentliche

Bedingung der Zweckmäßigkeit eines Münzsystems, daß

die verschiedenen Sorten sich, durch eine passende Größen-

323 Abstufung, leicht von einander unterfcheiden. Nun würde aber in der aufzustellenden Größenscala das Halbfrankenstück in Billon zu 4 Grammen sehr schwer einen richtigen Platz finden. Der gesetzliche Durchmesser des franzöfischen Frankenstücks beträgt 23 Millimeter ; wollte man das Halbfrankenstück auf21 Millimeter fetzen, so müßten

das 20-Rappenstück 19, das 10-Rappenstück 17 Milli-

meter bekommen, in welchem Fall aber dieses Letztere -- unser neue Batzen -- zu klein, kleiner als das gegenwärtige franzofische Halbfrankenstück ausfiele. Für eine.so wichtige Münzsorte, von welcher 12./2 Millionen Stück geprägt werden sollen, schiene ein wesentlicher Nachtheil in einer zu kleinen Dimension zu liegen. Die Nothwcndigkeit würde hieraus hervorgehen, dem Halbfrankcnstück einen stärkcrn Durchmesser zu geben als dem ganzen Franken, dasselbe nämlich auf 25 Millimeter zu setzen, was aber unstreitig auch seine sehr unangenehme Seite hätte. Wird hingegen das Halbfrankenstück in hochhaltigem Silber, nach französischer Norm, ausgeprägt, so steht nichts im Wege, den beiden Billonsortcn zu 20 und 10 Rappen die passenden Dimensionen zu geben*). Die Silbersorten würden alsdann mit kannc*) Die ®rösjen»erhattnifse unserer Münzen würden hienach folgende sein : Sitbetmünjen 5 FIV...S.-. -- 37 Miflintetex \ 2

.

l

27

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so -Kp.-©.-. -- 18

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BUlcnmuiijen 20

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10

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Kupfermünzen 5

,,

-- 24

,,

2

....

--

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,,

-- 16

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· nach franjüsifcher Ni'rnt.

}

20

,,

Für diese Masse liegen dem gegenwärtigen Bericht Modelle bei

324 lirten Rändern, die Billon- und Kupferforten mit glatten Rändern versehen und würden auch durch den sonstigen Charakter der Prägung sich von den Erftern unterfcheiden.

Um indessen nicht vorzugreifen, soll zuerst die Berechnung folgen, für eine Prägung nach den vom Ständerath angenommenen Bestimmungen, immerhin aber mit Vorausfeizung der Beimischung von Nickel.

Mill. Stück Rp.

Rohgewicht.

3 ,, 50 zu 4 Grammen à 400/1000 K. 12,000 71/2

,,

20

,, 3'/3

12'/2 ,, 10 , , 2 23 Millionen

,,

à

à

2(

lso0/1000 /1Ooo

,,

25,000

,, 25,000 K. 62,000

wofür erforderlich

13,550K. fein Silber zu Fr. 221*) per K. gr. 2,994,550 48,450K.Zusatz**) ,, , , 5 per,, ,, 242,250 Fabrikationskosten zu Fr. 3. 10. per ,, ,,

192,200

gr. 3,429,000 Gewinn-Ueberfchuß . . . . , , 821,000 Nominalwcrth der Ausgabe

.

.

Fr. 4,250,000

Würde dagegen das Halbfrankenstück ans der Billon-Klasse in diejenige der hochhaltigen Sorten versetzt,

dafür aber der Gehalt der 20 und 10 Rappenftücke

gleichmäßig ans ISO/iOoo bestimmt und -- der zu gebenden Dimensionen wegen -- das Gewicht der Erftern dieser beiden Sorten um etwas vermindert, so wäre die Rechnung folgendermaßen zu stellen : *) Der gegenwärtige Silberpreis in Paris beträgt nur Fr. 218. 89

per Kilogr. mit 8y2 pro mille Prämie Fr.

**) Angenommen zu 2/3 Knpser und 1/3 Nickel.

220.75.

325 Mi«. Stück Rp.

7'/i ,, 20 zu 3 Grammen à

12'/, ,, 10 ,, 2

I50

Rohgewicht.

/l0oo A- 22,500

à -*%000 ,, 25,000

20

K. 47,500

wofür erforderlich

7125 K. fein Silber zn Fr. 221 per K. gr. 1,574,625 40,375 K. Zuthat ,, ,, 5 per K. ,, 201,875 gabrikationskoften ,, ,,3.20 per K. ,, 152,000 Fr. 1,928,500 Gewinn-Ueberschuß .

821,500

Nominalwerth der Ausgaben .

. Fr. 2,750,000 Wie man sieht, bliebe der Gewinn-Ueberfchuß auf diese Weise unverändert, und auch das Aussehen und die Beschaffenheit der betreffenden Münzen würde durch die kleine Gehaltvcrmindernng nicht leiden. Dagegen dürften die Fabrikationskosten von 3 Millionen Halbsrankenstücke zu 9OO/iOoo fei" ungefähr gr. 10,000 ausmachen.

Kupfermünzen.

Alle Vorwürfe, welche dem Billon in Beziehung auf schlechtes Aussehen, leichte Nachahmbarkeit u. s. w. gemacht werden, treffen in noch höherm Grade die Kupfermünzen, denen in den meisten Ländern noch der Ucbelstand eines übertriebenen Volums anklebt. Selbst die entschiedensten schweizerischen Anhänger.des französischen Münzsystems haben dagegen Protest eingelegt, daß die plumpen Kupfermünzen dieses Letztern als Zugabe angenommen werden sollten. Allein auch leichte, geschmeidige Kupfermünzen haben gewisse unangenehme Eigenschaften, welche dein Wefen des Stoffs angehören, aus dem sie gemacht sind. Das Kupfer ist zwar eines der

326 vorzüglichern unter den unedlen Metallen, und für die Münzfabrikation jedenfalls weit passender als Eifen, Zinn oder Blei, Ss ist aber der Oxydation nnterworfen, zieht Grünspan, nutzt sich schnell ab und bekommt, aus allen diesen Ursachen, in der Eirkulation ein sehr häßliches Aeupere. Die Metallurgie bietet indessen einfache, wenig kostspielige Mittel, den angeführten Ucbelständen in hohem Grade abzuhelfen, und die Schweiz wird nicht anstehn, davon Gebrauch zu machen. Eine Komposition von Kupfer und 5 bis 6 Prozent Zinn (Bronze), ohne an fich theurer zu sein, als reines Kupfer, und ohne wesentlich höhere Fabrikationskosten zu verursachen, befitzt die Vorzüge großer Härte und schönen ©lanzes , was die dem gegenwärtigen Bericht beiliegenden Probemünzen zeigen. Sie ist der Oxydatien nicht unterworfen, und die Erfahrung der Jahrhunderte beweist ihre Dauerhaftigkeit. Bronze-Münzen ans dem Alterthum haben sich unversehrt bis zu unfern Tagen erhalten, während Geräthschasten und Münzen aus Kupfer von der Zeit zerstört worden find. Die Härte und die größere Strcngflüsfigkeit dieser Metallmischung dürfen auch alò wesentliche Hindernisse gegen die Falschmünzerei betrachtet werden, sowie die Nachahmung ans elektro-chemischem Wege bei gemischten Metallen nicht möglich ist. .Bekanntermaßen beschloß im Jahr 1842 bic französische Deputirtenkammer die Einschmelzung sämmtlicher Kupfermünzen und ihre Erseizung durch Bronze ; das ©csetz fiel zwar bei der GesammtAbstimmung aus Gründen durch, welche diesem Theil desselben fremd waren ; allein die bei jenem Anlaß vorgenommenen Untersuchungen haben die Vorzüge der Vronze-Münzen in's hellste Sicht gestellt. Wenn noch Zweifel übrig geblieben wären an der praktischen An-

327 wendbarkeit diefes Metalls für die Münzfabrikation, fo dürften dieselben beseitigt werden durch die .îhatsache, daß sur die sranzofischen Kolonien Bronze-Münzen geprägt worden find, und durch die sernere Thatsache,

daß die Münzstätte in Brüssel sich bereit erklärt, der Schweiz solche Münzen nach den beiliegenden Modellen, aber in jedem beliebigen Format, zu liefern.

Die Prägungen würden, nach dem von der Kommission des Ständeraths angenommenen Vorschlag, ans folgenden Summen bestehen : 20 Millionen Stück 5 Rappen, zu 5 Grammen.

·*· I n rr 2 11 r> £ 11 Q 1 1 "~34~Mi.Iionen Stücke.

Hiefiir wären erforderlich 125,.000 Kilogr. Metall wofür der Preis -- Metall und gabrikationskosten inbegriffen -- aus Fr. 3. 60 per Kilogr. angefetzt worden ist, also einen Betrag ausmachen würde von Fr. 450,000 Der sich ergebende Gewinn-Ueberschuß beliefe sich demnach auf . .

. ,, 800,000 Nominalrcerth der Ausgabe .

. Fr. 1,250,000 Auch hier erlaubt sich der Unterzeichnete, einige Bemcrkungen noch anzuknüpfen.

Der Widerwillen gegen fchwere Münzen ist, wie bereits erwähnt, in der Schweiz sehr stark, und wenn man demselben ohne sonstigen Nachtheil Rechnung tragen könnte, so dürste eine nachträgliche Abänderung der noch nicht in Gesetzeskraft erwachsenen Bestimmungen wohl zu rechtfertigen sein. Das Gewicht der Kupfermünzen ist zu l ©ramm per Rappen festgesetzt. Die Einfachheit diefes Maßftabs hat Vieles für sich. Indessen wird nach demselben das Fünfrappenftück größer Bundesblatt I. Jahrg. II. Bd. I.

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328 als erforderlich, das Einrappenstück hingegen wird fast zu klein. Es besteht auch kein wesentlicher Grund, das Gewicht dieser Münzen nach dem genauen Maßstab ihres verhältnismäßigen Werths zu bestimmen; es find KreditMünzen, Marken, deren Werth in der Garantie des Staats, keineswegs aber in ihrem Gehalt liegt. Es dürften daher, wenn man auf obige Bestimmungen zurückkommen wollte, folgende ©ewichtsverhältnisse nach den beiliegenden Modellen zu empfehlen fein.

Für das 5 Rappenstück -- 4 Grammen,

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2

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1

n

n

*/4 -- 11/.»

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wornach 8 Rappen, aus 3 solcher Stücke bestehend, 73/4 anstatt 8 Grammen Gewicht enthalten würde. Diese kleine Gewichtverminderung hätte eine Ersparniß von ungefähr gr. 15,000 zur Folge.

Es folgt nun die Zufammenstellung des GesammtErgebnisses der Münzprägungen nach dem von der Ständeraths-Kommisfion angenommenen Vorschlag und nach den Preisansätzen, wie solche auf den vorstehenden Seiten mitgetheilt worden find.

Nominalwerth.

gr. 6,500,000 Silbermünzen ,, 4,250,000 Billonmünzen ,, 1,250,000 Kupfermünzen Hiezn : Preis der 9 Original-

Preis und Unkosten der Prägungen.

Fr. 6,527,400 ,, 3,429,000 ,, 450,000

stempel ,, Transportkosten ,, Verpackung, Zählen K. ,, Zinsen, Wechsel-Provi-

fionen K.

©ewinn-Uebcrschuß gr. 12,000,000

50,000 50,000 30,000

,, 63,600 Fr. 10,600,000 ,, 1,400,000 Fr. 12,000,000

329 Diefes Resultat kömmt so nahe als möglich demjenigen des Erperten-Bcrichts, so wie demjenigen des Herrn Nationalraths Fueter, auf welchen letztern die Anträge der Ständeraths-Kommifsion gestützt find.

Sollte man nnn sich entschließen, das Halbfrankenftück in hochhaltigem Metalle zu 900/.000 fein auszuprägen, und dafür die Zehn- und Zwanzigrappenstücke gleichmäßig auf 150/10oo fein sestjusetzen, sowie die Kupfermünzen an Gewicht etwas zu verkürzen, fo würde eine hierauf gestützte Rechnung fast genau dasselbe Refultat herausstellen wie die obige, nämlich gr. 1,405,500 Gewinnüberschuß. Dagegen aber würden von den 12 Millionen schweizerischer Münzen, 8 Millionen statt nur 6J/2 Millionen ihren Werth an innerm Gehalt besitzen; ebenso wäre der Uebelstand beseitigt eines Halbfrankenstücks von großem Volum als der ganze Franken.

Sollte dieses nicht beliebt werden, fo dürfte jedenfalls der feine Gehalt der Fünfzigrappenstücfe auf 3°%Ooo herabzusetzen sein, ohne Nachtheil für das Ausfehen diefer Münze, woraus denn ein Mehrüberfchuß von gr. 5 à 600,000 hervorgehen würde.

Die Aufgabe des zweiten Theils des gegenwärtigen Berichts besteht darin, eine Berechnung des muthmaßlichen Verlusts auf der Einfchmelzung der kurfirenden Kantonalmünzcn aufzustellen, nach den an auswärtigen .·Duellen eingezogenen Erkundigungen. Vermittelst dieses neuen Maßstabes sollen zugleich die Resultate kontrolirt werden, zu welchen der srühere Expertenbericht, auf einem verschiedenen Wege gehend, gelangt ist.

Der Betrag der Gesammtzirkulation schweizerischer

330 Kantonalmünzen ist in dem erwähnten Expertenbericht angegeben auf . Schwzfr. 8,822,000 Hievon abzurechnen das Gold, welches füglich außerhalb diefer Rechnung bleiben mag, mit

,,

765,000

Schwzfr. 8,057,000 welche Summe, der Gleichförmigkeit der Rechnung wegen, zu 7 für 10 in franzöfische Franken reduzirt wird Fr. 11,510,000 Der Verlust auf der Einschmelzung dieser Münzsumme erreicht nach den Berechnungen des besagten Berichtes 241/, % ob« ,, 2,811,400

Produkt Fr. 8,698,600 Werden die groben Silbersorten außer Rechnung gestellt, so erhebt fich der angenommene Verlust, auf den Billon- und Kupfersorten allein, auf 27 %.

Das vorstehende Resultat ist ein Crgebniß zweier Faktoren: die Cirkulationssumtne und das Maaß der Abnützung. Was die erstere anbetrifft, so find keine neuen Ermittlungen veranstaltet worden; die dießfälligen Berechnungen des Expertenberichts stützen sich bekanntlich auf die Angaben der Kantone, die wohl als einzige zuverläßige Grundlage dafür angesehen werden können. Es darf auch nicht vorausgesetzt werden, daß wiederholte Anfragen den Kantonal-Archiven neue oder von den frühern verschiedene Daten entlockt haben würden; sonstige Quellen der Forschung standen aber Niemanden zu Gebot. Der Expertenbericht hat indessen die Lückenhaftigkeit jener Kantonalangaben nicht verhehlt; infoweit es möglich war, hat er nach Analogien und Vermuthungen die Lücken ergänzt, und im Uebrigen

331 wollte der Bericht keinen andern Anfpruch machen, als eine getreue und sorgfältige Zusammenstellung der vorhandenen Materialien geliefert zu haben. Es darf jedoch bemerkt werden, daß glücklicherweife gerade von denjenigen Kantonen, deren Emulationen die Hauptmasse bilden -- Bern, Waadt, Aargau, St. Gallen, Solothurn -- Prägungsdokumente eingegeben worden sind, die am meisten den Stempel der Zuverlässigkeit tragen. Weit greifende Unrichtigkeiten dürfen daher keine vermnthet werden, und eine Differenz steht jedenfalls eher in minus als in plus zu erwarten, wird also den voraussichtlichen Verlust eher vermindern als vermehren.

Für die Verlustberechnungen hat der mehrerwähnte Expertenbericht seinen Maßstab an den von 1825 bis 1840 stattgesundenen Einschmelzungen der Konkordatsstände, vornehmlich Berns, entlehnt, welche auf anjehnliche Summen sich erstreckten. Daß dieser Maßstab ein ziemlich richtiger sein mußte, wird wohl Niemand befreiten; begreiflicherweise wurde nicht unterlassen, die seitherige längere Eirkulation der gegenwärtig noch kurfixenden Münzen für einige Prozent Mchr-Abnutznng in Anschlag zu bringen. Die nachstehenden Berechnungen befolgen nur eine mehr theoretische Methode, ihr Resultat weicht aber um ein sehr Geringes ab von demjenigen der Tabellen des Expertenberichts.

Der hier eingeschlagene Weg sucht den reellen Werth der Eirkulationssumme unserer Münzen in der Bercchttung ihrer gesammten Gewichtmasse und des darin enthaltenen Feingehalts zu finden. Nach Rechnungen, deren Einzclnheiten hier wegbleiben dürfen, besteht jene Masse aus :

332 Rohgewicht.

Korn.

Silbergehalt.

27,503 K. über 600 Taufendtheile K. 19,938 18,096 ,, von 300 bis 500 Tausendtheile ,, 6,550

124,601 ,, von 20 bis 250

,,

,, 15,624

10,061 ,, reines Kupfer aus Kupfermünzen

180,261 K.

K. 92,112

Spezielle Unterfuchnngen vorzunehmen über die gegenwärtigen Abnutzungsverhältnisse der kurfirenden Münzen wäre wohl der sicherste Weg gewesen, allein nur dann, wenn dieselben in großem Maßstabe hätten stattfinden können. Dazu fehlten aber sowohl Mittel als Zeit.

Um eine andere Basis zu gewinnen, find daher die Ergebnisse der Untersuchungen zu Hülfe genommen worden, welche im Jahr 1839 durch die Herren Dumas und de Eolmont auf franzöfifchen Stücken angestellt worden find. Hienach zeigten die etwa 30 Jahre lang in Cirkulation gewesenen 10 Eent.-Stücke von Billon eine Abnutzung von 5,7 % die zum Theil über 100 Iahr in Cirkulation gewesenen 15 Sousstücke 10,5 ,, Die zum Theil über 100 Iahr in Sirkulatiott gewesenen 30 Sousstücke

7,7 ,,

068

Beide letztern Sorten waren /i0oo sei", also von gleichem Inhalt wie unsere günfbatzenftücke ; die erstem enthielten 206/i0oo, waren folglich «m fin Viertheil feiner als unsere Batzen.

Mit Ausnahme der Zürcherschillinge befitzt die Schweiz

gegenwärtig wohl wenig Münzen, deren Abgeschliffenheit derjenigen der ehemaligen 15 und 30 Sonsstücke gleichkäme, wovon die meisten gar kein Gepräge mehr zeigten.

Es wird daher keineswegs unter der Wirklichkeit stehen.

333 wenn die Abnützungsproportionen unferer Münzen angenommen werden wie folgt:

Normalgewicht

Gewicht der

an sein .Silber.

Abnutzung.

19,938 K. über «00/1000 ju 5 % 6,550 ,, von *oo_isoo/100o

15,624 ,,

?U

7 o/o

von IO-2SO/1000 ?" 9 %

s.

997

n

459

,,

1,406

42,112 K.

"S!

2,862 2,862 ,, Abnutzung 39,250 ,, netto, sein Silber zu gr. 220. 50 per Kilogr.

gr. 8,654,625 Dieses ..Quantum Silber findet sich aber in vcrschiedenen, und zur größern Hälfte in sehr niederhaltigen

Mischungsverhältnissen. 140,000 Kilogr. Rohgewicht,

davon stehn unter soo/10oo fein, mehr als zwei Dritttheile dieses letztern Quantums sogar unter ·'"yiooo fân* Die Verwendung von Metallmischungen solcher Geringhaltigkeit ist sehr schwierig; wenn dieselben nicht wieder zu Münzen gebraucht werden können, so bleibt nichts

übrig, als sie zu «sfinire«. Die Asfinirungskosten sind nun an und sür sich nicht sehr bedeutend, sie betragen ungefähr Fr. 1, vom Kiloßr. Rohgewicht; bei Münzen von dem Alter der nnsrigen find dieselben sogar nicht einmal in Anschlag zu bringen, weil die neuere Scheidekunst Mittel besitzt, das in allem Silber enthaltene ®old herauszuziehen; und der Wcrth dieses Letzten., wenn das Verhältnis auch noch so gering ist, genügt, um jene Kosten zu decken.*) Ein wirklicher Verlust beim *) Nach den »«erwähnten Untersuchungen der Herren Dumas und de Solmont enthielten die älter» franjösifchen Münzen folgende Proportionen an G o l d :

334 Affiniren geringhaltiger Mischungen entsteht aber daraus, daß bei dieser Operation die Kupferbestandtheile verloren gehen; je geringhaltiger ein Billon ist, um so mehr Kupfer wird verhältnißmäßig bei dessen Affinirung aufgeopfert, und um so unvortheilhafter ist also diese Operation. Mit Gewißheit ist dafür anzunehmen, daß alle schweizerischen Münzen, mit Ausnahme der neuen genferischen, Gold enthalten; anzustellende Untersuchungen werden auch wahrscheinlich beweisen, daß dessen Extraktion aus den hochhaltigen Sorten lohnend sein dürfte.

Was hingegen das niederhaltige Metall betrifft, fo wird es am vortheilhaftesten sich erweisen, das nothige Duantum hievon für die Fabrikation des neuen Billon ju verwenden, und den Rest wo möglich an eine Münzstätte zu verkaufen, wo Billonforten noch geprägt werden, was aber gegenwärtig nur in Oesterreich der Fall zu sein scheint. Dieses Letztere beträfe einen Ueberfchuß von fast 100,000 Kilogr.

In den nachstehenden Rechnungen werden Goldgehalt und allfällige Affiniruugskosten bei Seite gelassen, als sich gegenseitig compenfircnd. Ein Kupferwerth desjenigen Billon, der bei den neuen Prägungen keine Verwendung finden kann, wird nicht in Anschlag gcbracht.

ganz atte e.Siardästücfe 0,4300 Tansendtheile, 10«Sentimesstücke 0,1625 ,,

30.-Sousstücke

0,9250

,,

15-Sonsstücke 1,0390 ,, Durchschnitt 0,6391 Tansendtheile.

Nehmen wir von dieser Proportion die Hälfte, also \'-A Tausendtheile an, auf circa 150,000 Kilcgr. .Ächgewicht unferer Silberund BiCtonfcrten, fo würden sich 50 Kitogr. Gotd ergeben, welche z« Fr. 3400 per Kilogr. einen Werth von Fr. 170,000 darstellen.

335 Der Werth des in fämmtlichen silberhaltigen Münzen enthaltenen feinen Metalls ist weiter oben angegeben

auf

gr. 8,654,625

Der Werth von 10,061 Kilogr.

Kupfer ist anzuschlagen auf .

.

,,

Der Werth von 30,000 Kilogr.

20,000

Kupfer von alten Billonrnünzen, welche zu neuen Prägungen verwendet werden

können, à Fr. 2.50

.

.

.

Hievon ab für Einlösungs-, Transport- und Schmelzkosten

.

.

Netto-Ertrag Verlust

,,

75,000

gr. 8,749,625 ,,

64,625

gr. 8,685,000 ,, 2,825,000

Nominalwerth der einzulösenden Münzen Fr. 11,510,000 Die Differenz zwischen dem Resultat der vorstehenden Rechnung und demjenigen der Berechnungen des frühem Expertenberichts "beträgt nicht mehr alsgx. 13,600.

Die ©csammtzusammenstellung dex muthmaßlichen ginanzresultate der vorgeschlagenen Münzreform zeigt folgende Ziffern: Verlust auf den Einfchmelzungen Fr. 2,825,000 Ucberschuß auf den neuen Prägungen ,, 1,400,000 Mehrbetrag des Verlustes Fr. 1,425,000 oder Schwzrfr. 997,500.

Eine Erhöhung dieser Verlustsumme ist nur in zwei Fällen möglich: wenn entweder die Eirkulationssumme eine höhere sein sollte als die angenommene; oder wenn die muthmaßlichen Abnutzungsverhältnisse zu niedrig gegriffen, wären. Beides ist höchst unwahrscheinlich. Ein Bundeiblatt I. Jahrg. II. Bd. I.

30

336 dritter Fall, daß die Kantone den Prägungsgehalt ihrer Münzen zu hoch angegeben hätten, darf nicht als den!bar angenommen werden, wenigstens nicht in merklichem Maße.

Dagegen wird die angegebene Verlustfumme sich reduziren, um alles dasjenige, was an den angeschlagenen Unkosten erspart und was an den vorläufigen Preisanfätzen für die Fabrikation vermindert werden kann. Daß namentlich auf dem letztern Posten erheblicher Rabatt möglich ist, dafür wären objektive und fubjektive Gründe anzuführen.

Als Ergcbniß der hiemit dargelegten Unterfuchnngen und Berechnungen, welche zum größern Theil auf praktischem Boden vorgenommen worden find, erlaubt sich schließlich der Unterzeichnete, folgende Abänderungen an dem bereits von dem hohen Ständerath genehmigten Organifationsgefetzes-Entwurf als wünfchenswerth und rathfam zu bezeichnen.

Bei §. 3 die Versetzung des .palbfrankenstücks in die Kategorie der Silberforten.

Bei §. 4 folgende Fassung : "Die B i l l o n m ü n z e wird im Gehalt von 150/10oo fein ausgeprägt. Der Znfatz besteht aus Kupfer und

Nikel.

Das 20-Rappenstück wiegt 3 Grammen,

das 10-Rappenstück ,,

2

"Die K u p f e r f o r te n follen aus Kupfer mit Zusatz von Zinn bestehen.

Das 5-Rappenftück wiegt 4 Grammen,

das 2-Rappenftück ,, 2y4 das 1-RappEnstück ,, 1'/2

,, /,

"

337 Bei §. 6 die Fehlergrenze für das Halbfrankenstück auf 7 Tausendtheile zu bestimmen.

Genehmigen Sie, hochgeachteter Herr Bundespräfident, hochgeachtete Herren Bundesräthe, den Ausdruck vollkommenster Hochachtung, womit ergebenst verharrt

sign. S p e i s e r , eidgenösfischer Experte in Münzsachen.

Basel, am 12. April 1850.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht an den hohen Bundesrath, über Münzprägungen und deren Unkosten, sowie über den muthmasslichen Verlust auf den Einschmelzungen der gegenwärtig kursirende Kantonalmünzen.

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Bundesblatt

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1850

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1

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18

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20.04.1850

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