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Aus den Verhandlungen des Bundesrathes.

(Vom 20. Iuli 1850.)

Durch Befchluß des Nationalrathes vom 17. Iuli hat der Bundesrath den Auftrag erhalten : Die für Bekleidung, Bewaffnung und Ausrüstung der eidgenöfsifchen Armee erforderlichen vollständigen Vorschristen, durch Revision des betreffenden Reglements beförderlich zu bearbeiten, und hiefür, fowie mit Rückficht aitf die Wünschbarkeit einer mehr nationalen und

gleichwohl zweckmäßigen und einsachen Bekleidung, die

Kantonsmilitärbehörden zu vernehmen und tüchtige und erfahrene Fachmänner zu Rathe zu ziehen.

In Erledigung des erhaltenen Auftrages, hat der Bundesrath die ..)iiederfeizung einer Kommisfion beschlössen, deren Aufgabe darin besteht, für eine nationale Bekleidung der eidgenöffifchen Armee im Sinne des angeführten Nationalrathsbefchlusses vom 17. dieß geeignete Antrage zu hinterbringen.

In diefe Kommiffion wurden gewählt : Hr. eidg. Oberst Rilliet, in Genf.

,, ,, ,, Ritter, von Altstätten.

" Oberst G. Buol, in Parpan.

" Oberftlt. Sulzberger, Milizinspektor, inFreiburg.

,, « " Duplesfis, in .Lausanne.

,, Kommandant Gehret, Milizinspektor, in Aaran.

,, ,, Lombach, in Bern.

,, ,, Belliger, Milizinspektor, in Luzern.

,,

,,

Winkler, ehem. Milizinspektor, in Zürich.

Das Präfidinm der Kommisfion ist dem Hrn. Oberst Rilliet übertragen worden.

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(Vom 22. Iuli 1850.)

Der um Verabreichung einer Entschädigung von Fr, 5961. 90 Rp. für 1785 nenangefchaffte Perkusfionsgewehre nachsuchenden Regierung des Kantons Wallis wird, nach stattgefundener Konfiatirung des Vorhandenseins der neuen Perkuffionsgewehre und der reglementarisch fiattgefundenen Umänderung der betreffenden Ausrüstungsgegenstände, die durch Tagsatzungsbeschluß festgesetzte Entschädigung verabfolgt, soweit solche auf die Ausrüstung sgegenstände Bezug hat, und deren Umänderung 'wirklich vorgenommen worden ist. Die Entschädigung findet statt auf Grundlage der Zahl 1756 zu Fr. 3. 54 R.?, .pr.

Gewehr, aus dem Kredit für Einführung der Perkus-

sionszündung.

Auf den Antrag des Pofidepartements wurde die <£rjtellung eines Briefpostkurses auf der Linie Aarau bis grick befchlossen, und zwar mittels eines einspännigen zur Passagierbeförderung fich eignenden und vom Kursübernehmer auf eigene Kosten zu liefernden und zu unterhaltenden Fuhrwerke..'., gegen eine jährliche Vergütung von 480 Schweizerfranken, wobei verstanden ist, daß die von den Reisenden zu entrichtenden Taren dem Kursübernehmer zufallen.

Als Posthalter in Martinsbruck (Graubünden) wurde mit einem jährlichen Gehalte von gr. 80 gewählt .£>r.

Denoth Vital in dorten.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrathes.

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1850

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35

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27.07.1850

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341-342

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