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Schweizerisches Bundesblatt mit schweizerischer Gesetzsammlung,

7l. Jahrgang.

' Bern, den 20. August 1919.

Band IV.

Erscheint wöchentlich. Preis 12 Franken im Jahr, 6 Franken im Halbjahr, zuzüglich ,,Nachnahme- and Postbestellungsgebühr"..

Einrückungsgebühr 15 Rappen die Zeile oder deren Raum. -- Anzeigen franko an die Buchdruckerei Stämpfli & de. in Bern.

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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Bewilligung eines Bundesbeitrages an den Kanton Neuenburg für Ergänzungsarbeiten und Wiederherstellung eines Teiles der Verbauung des Seyon in Valangin.

(Vom 11. August 1919.} Mit Schreiben vorn 30. Mai 1919 richtet die Regierung des Kantons Neuenburg an das eidgenössische Departement des Innern «in Gesuch um Bewilligung eines Bundesbeitrages für Ergänzungsarbeiten und Wiederherstellung eines Teiles der Verbauung des Seyon in Valangin.

Die Verbauung dieses Wasserlaufes hat schon den Gegenstand von zwei Bundesratsbeschlüssen gebildet. Der erste, vom 4. Oktober 1912 datiert, betraf eine ununterbrochene Eindämmung des Baches auf 550 m Länge, von 130 m flussaufwärts der Brücke von ,,Saut" bis zur Wasserfassung A. Tissot; die bewilligte Subvention betrug Fr. 26,400, als 40 °/o der Kostenvoranschlagsumme von Fr. 66,000.

Der zweite Beschluss vom 11. April 1913 bezog sich auf die Fortsetzung der Arbeiten bachabwärts bis zum Wehr der Fabrik Touchon. Für die zu Fr. 29,500 veranschlagten Bauten wurde ein Beitrag von 40 %, also von Fr. 11,800, bewilligt.

Die Arbeiten, welche im Jahre 1910 auf Grund einer besonderen Bewilligung des eidgenössischen Departements des Innern begonnen wurden, sind, allerdings mit einigen Unterbrechungen, bis gegen Ende 1917 fortgesetzt worden. Zu diesem Zeitpunkt Bundesblatt. 71. Jahrg. Bd. IV.

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waren die vorgesehenen Arbeiten des ersten Beschlusses, infolge der ungeheuren Steigerung der Löhne und Materialpreise noch nicht vollendet ; man hatte sich in erster Linie mit dor Sicherung der gefährdetsten Stellen begnügt und verwendete dann einen Teil des bewilligten Kredites zur Ausführung einer Schutzmauer am rechten Ufer unterhalb des Wehrs der Fabrik Touchon.

Dagegen wurden die Arbeiten des zweiten Beschlusses alle projektgemäss ausgeführt. Die finanzielle Lage war Ende 1918 folgende : Vom Voranschlag des ersten Beschlusses im Betrage von Fr. 66,000 sind Fr. 37,337. 30 verausgabt worden, so dass noch Fr. 28,662. 70 verfügbar wären, während die Rechnung über den /weiten Beschluss abgeschlossen ist.

Die Regierung von Neuenburg schildert in ihrem Briefe die Ereignisse des verflossenen Jahres wie folgt: v,Das Hochwasser vom Jahre 1918 hat die seit 1910 ausgeführten Bauten zum Teil zerstört und die unkorrigierte Strecke oberhalb des Schlachthofes stark angegriffen. Für die aussergewöhnliche Abflussmenge von 60 m 3 in der Sekunde war das Durchllussprofil des Baches ganz ungenügend, und die Folge davon war eine Zerstörung der Sohlenpflästerung auf zirka 150 m Länge; die Ufer konnten dem Anprall des Wassers nicht widerstehen, so dass dio Bauten zum Teil niedergerissen wurden. Eine Wiederherstellung derselben auf der Strecke zwischen dem Schlachthof und der Wasserfassung Tissot ist aber dringend notwendig, will man sich nicht der Gefahr aussetzen, dass die früher ausgeführten \Terbauungsarbeiten gänzlich zerstört werden.

Um aber eine genügende und zweckmässige Wiederherstellung der Korrektion zu sichern, ist es auch unbedingt notwendig die Vollendung des Bauprogrammes vom Jahre 1910 in Aussicht zu nehmen.tt Das eidgenössische Obcrbauinspektorat hat einige Tage nach dem Hochwasser eine örtliche Besichtigung vorgenommen, und das vorliegende Projekt konnte dann, im Einverständnis mit den technischen Organen des Kantons, aufgestellt werden.

Der Wasserauf lauf vom 24. Dezember 1918 hat den wunden Punkt des ersten Projektes klar dargelegt. Das Gefalle der obern Sektion war zu gross, so dass die dadurch bedingte übermässige Abflussgeschwindigkeit die Zerstörung des Sohlenpflasters verursachen konnte.

Die Folge davon war die Unterspülung der Seitenmauern und zuletzt ,das Zusammenfallen derselben. Das ursprüngliche

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Gefalle war zu 2'/a % bestimmt worden, wird aber, durch die Ausführung von 7 neuen Überfällen auf l l/% % vermindert werden können, so dass, wenn die Seitenböschungen auf eine solide Betonunterlage gestellt werden, es möglich sein wird, die Sohlenpflästerung teilweise oder vielleicht auch ganz wegzulassen.

Auf eine gewisse Strecke ist der Hang am linken Ufer in Bewegung, so dass dort Entwässerungsarbeiten notwendig sein werden ; der Lauf des Seyon soll aber, wie es im Projekt vorgesehen ist, vorher korrigiert werden.

Die in Aussicht genommenen Arbeiten sind zweierlei Natur.

Sie betreffen erstens die Wiederherstellung der durch das Hochwasser vom Jahre 1918 zerstörten Bauten und zweitens neue Arbeiten zur Ergänzung -und Regulierung der bis jetzt noch nicht korrigierten Strecke.

Der Kostenvoranschlag beträgt Fr. 240,000 und setzt sich wie folgt zi sammen : Erdarbeiten Fr. 25,136. 50 Mauerwerk ., 182,698.-- Entwässerurgsarbeiten 2,000. -- fl Dringende Ausbesserungen und Verschiedenes ,, 7,000. -- Unvorhergesehenes, zirka 10% . . . . . .,, 23,165.50 Total ~Fr7240.000~ Die Ansätze des Kostenvoranschlages entsprechen den im Kanton Neuenburg gegenwärtig bezahlten Löhnen und Materialpreisen.

Dem Gesuche der Regierung des Kantons Neuenburg entsprechend, wurden ihr, um eine weitere Zerstörung der noch vorhandenen Bauten zu vermeiden, mit Schreiben des Departements des Innern vom 26. Juni abhin die Bewilligung zur sofortigen Inangriffnahme der dringendsten Arbeiten erteilt.

Das Projekt ist auch der eidgenössischen Inspektion für Forstwesen, Jagd und Fischerei zur Vernehmlassung unterbreitet worden ; dieses Amt erklärt in seinem Schreiben vom 4. Juli abhin, und in Übereinstimmung mit dem Schlussantrag der kantonalen Forstverwaltung, dass das Einzugsgebiet des Seyon einen sehr günstigen Bewaldungsansatz aufweist, und daher eine Vermehrung desselben nicht ohne Nachteile für die Landwirtschaft vorgeschrieben werden könnte.

Nachdem einige kleine Aufforstungs- und Entwässerungsarbeiten am linken Ufer des Baches empfohlen werden, schliesst die eidgenössische Inspektion für Forstwesen ihren Bericht mit

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dem Antrag, dass es nicht notwendig sei, forstliche Bedingungen an die Subventionierung der Arbeiten im Seyon zu knüpfen.

Was nun der Prozentsatz der Subvention anbelangt, so sind wir der Ansicht, .dass dieser, wie für die früher vom Bundesrate subventionierten Arbeiten am Seyon, zu 40 °/o festzustellen wäre, Der Bundesbeitrag würde daher Fr. 96,000, als 40 % der Kostenvoranschlagsumme von Fr. 240,000, betragen.

Bei Annahme einer Bauzeit von 3 Jahren käme das jährliche Maximum auf --^-- -- Fr. 32,000 zu stehen.

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Somit erlauben wir -uns, den eidgenössischen Räten den nachfolgenden Beschlussentwurf zu unterbreiten und zur Genehmigung zu empfehlen.

Genehmigen Sie die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 11. August

1919.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Für den Bundespräsidenten: Müller.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft:

Steiger.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Bewilligung eines Bundesbeitrages an den Kanton Neuenburg für Ergänzungsarbeiten und Wiederherstellung eines Teiles der Verbauung des Seyon in Valangin. (Vom 11. August 1919.}

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Jahr

1919

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1125

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

20.08.1919

Date Data Seite

399-402

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