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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

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(Vom 11. April 1919.)

Die deutsch-österreichische Regierung hat. dem Bundesrat, in dankbarer Anerkennung der. von der Schweiz der Stadt Wien geleisteten Hülfe, die Briefe des Schweizer Dichters Gottfried Keller an den deutschen Schriftsteller Paul Heyse zum Geschenk übermittelt.

Diese Briefe sind der Zentralbibliothek der Stadt Zürich zur Aufbewahrung übergeben worden. Gottfried Keller hat seinerzeit als Erben seinen Heimatkanton Zürich, d. h. dessen Hochschulfonds, eingesetzt, unter Zuweisung der Hälfte von Barvermögen und Einnahmen aus dem Urheberrecht an die schweizerische Eidgenossenschaft zuhanden der eidgenössischen Winkelriedstiftung. Seine Bibliothek und seine Ehrengeschenke vermachte er der Stadtbibliothek Zürich, der auch sein literarischer und künstlerischer Nachlass zukam. Die Stadtbibliothek gelangte dadurch in die Lage, die schriftliche Hinterlassenschaft zu einem Gottfried Keller-Archiv zu vereinigen. Mobiliarzuweisungen setzten sie überdies in den Stand, ein kleines Gottfried Keller-Zimmer einzurichten. Beide sind von der Stadtbibliothek an die Zentralbibliothek als deren Rechtsnachfolgerin übergegangen, welch letztere gedenkt, schon diesen Sommer eine besondere Gottfried Keller-Ausstellung in ihren Räumen zu veranstalten.

(Vom 22. April 1919.)

Als Mitglieder der eidgenössischen Kommission für Mass und Gewicht werden auf eine neue dreijährige Amtsperiode, d. h. bis 19. April 1922, gewählt, beziehungsweise bestätigt die Herren : Jean Landry, Ingenieur, Professor der Elektrotechnik an der Ingenieurschule in Lausanne (als Präsident) ; Dr. Alfred Amsler, in Schaff hausen ; Dr. C. E. Guye, Professor der Physik an der Universität Genf; Ingenieur Conrad Roth, Direktor der wirtschaftlichen Vereinigung schweizerischer Gaswerke, in Zürich; Vincenz Morger, Professor für Physik und Direktor des kantonalen Lehrerseminars auf Mariaberg in Rorschach.

Bundesblatt. 71. Jahrg. Bd. II.

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Der Bundesrat hat für die Dauer von vier Jahren als Mitglieder des Bankrates der schweizerischen Nationalbank bestätigt die Herren : H. ßoveyron, Bankier, in Genf; Dr. C. F. W. Burckhardt, gewesener Bankier, in Basel; Nationalrat A. Eugster, in Speicher; Nationalrat E. L. Gaudard, Fürsprecher, in Vivis; Regierungsrat J. Häuser, in St. Gallen ; H. Eundert, gewesener Präsident des Direktoriums der schweizerischen Nationalbank, in Zürich ; Professor Dr. E. Laur, schweizerischer Bauernsekretär, in Brugg; Dr. J. Noseda, Fürsprecher, Mitglied des Verwaltungsrates der ,,Banca dello Stato del cantone Ticino", in Vacallo; G. Pictet, vom Hause Pictet & Cie., in Genf; E. Rava, Vizepräsident des Verwaltuugsrates der Banca Popolare di Lugano, in Lugano ; A. Saurer, Fabrikant, in Arbon; R. B. Savoye, Uhrenfabrikant, in St. Immer; Nationalrat Dr. Gr. Schaller, Stadtpräsident, in Luzern ; Ständerat Dr. P. Scherrer, Vizepräsident der Basler Kantonalbank, in Basel; E. Schmid, Delegierter des Verwaltungsrates der Dampfschiffgesellschaft des Vierwaldstättersees, in Luzern ; Regierungsrat Dr. H. Seiler, in Sitten; W. Stauffacher, Mitglied der Direktion der chemischen Fabrik Sandoz, in Basel ; Regierungsrat Dr. H. Tschumi, Präsident des schweizerischen Gewerbevereins, in Bern ; F. Virieux, Direktor der Banque cantonale vaudoise, in Lausanne ; Dr. 0. von Waldkirch, Mitglied des Direktoriums der eidg.

Bank A.-G., in Zürich.

An Stelle des verstorbenen Herrn Dr. Th. Reinhart aus Winterthur und der zurückgetretenen Herren A. Real aus Schwyz und 0. Ziegler in Neuhausen sind für die Dauer von vier Jahren als Mitglieder des Bankrates der schweizerischen Nationalbank gewählt worden die Herren : Hermann Bühler-Sulzer, Präsident des schweizerischen Spinnerund Webervereins, in Winterthur; Martin Dettling, Bankpräsident, in Schwyz, und Nationalrat Dr. Hans Affolter, Regierungsrat, in Solothurn.

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Dem Kanton Basel-Landschaft wird an die Kosten der Entwässerung einer Fläche von 14,i ha auf der Rütihard in der Gemeinde Muttenz, veranschlagt zu Fr. 40,000, ein Bundesbeitrag von 27 %, im Maximum Fr. 10,800, bewilligt.

(Vom 24. April 1919.)

Der Bundesrat hat seine Verfügung vom 15. April 1919 betreffend' Bekämpfung der Obdachlosigkeit in der Gemeinde Bern auch auf die Gemeinde Strättligen (Bern) ausgedehnt.

(Vom 25. April 1919.)

Der zum britischen Vizekonsul in Luzern ernannte Herr Thomas Edgar Harley wird in dieser Eigenschaft anerkannt.

Das schweizerische Generalkonsulat in Bukarest wird, in Anbetracht, dass die schweizerische Gesandtschaft in Rumänien, die bis jetzt ihren Sitz in Jassy hatte, nach Bukarest übergesiedelt ist, auf den 31. Juli 1919 aufgehoben, und es werden die Konsulatsgeschäfte für den Konsularbezirk Bukarest der schweizerischen Gesandtschaft in Bukarest übertragen.

Der bisherige schweizerische Generalkonsul in Bukarest, Herr Jean Staub, von Glarus, wird auf 31. Juli 1919, unter Verdankung- der geleisteten Dienste, von den Funktionen eines Generalkonsuls in Rumänien entbunden.

Wahlen.

(Vom 22. April 1919.)

Politisches Departement.

Innerpolitische Abteilung.

Kanzleisekretär : Lie. jur. Brunschweiler, Theodor, von Hauptwil (Thurgau), zurzeit juristischer Hülfssekretär dieser Abteilung.

Finanz- und Zolldepartemeni.

A b t e i l u n g f ü r M a ss und Gewicht.

Ingenieur II. Klasse : Wälti, Robert, Ingenieur, von Rüderswil, zurzeit Beamter der Abteilung für industrielle Kriegswirtschaft, in Bern.

100 Zollverwaltung.

Kontrolleur am Hauptzollamt Moillesulaz : Vouaillat, Francois, von Satigny, zurzeit Gehülfe I. Klasse dieses Zollamtes.

Post- und Eisenbahndepartement.

Telegraphenverwaltung.

Obertelegraphendirektion. Gehülfe I. Klasse bei der Sektion Kontrolle und Rechnungswesen : Darbellay, Ephyse, von Liddes (Wallis), zurzeit Gehülfe II. Klasse der genannten Sektion.

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Bekanntmachungen von

Departementen und ändern Verwaltungsstellen des Bundes.

Kreisschreiben des

schweizerischen Volkswirtschaftsdepartements an die Kantonsregierungen betreffend Beiträge für Pflanzland, Saatgut und landwirtschaftliche Maschinen.

(Vom

28. April 1919.)

Hochgeachtete Herren !

Mit Kreisschreiben vom 6. Juli 1918 haben wir Ihnen mitgeteilt, unter welchen Bedingungen die in Art. 29 des Bundesratsbeschlusses vom 15. Januar 1918 betreffend die Vermehrung der Lebensmittelproduktion vorgesehenen Bundesbeiträge an die Aufwendungen von Kantonen, Gemeinden und gemeinnützigen Vereinigungen für die Beschaffung von Pflanzland und Saatgut für Bedürftige und an die Anschaffung von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten gewährt werden können.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

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1919

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30.04.1919

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97-100

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