501

vom 10. Oktober 1902 betreffend den schweizerischen Zolltarif und Art. 17 des Bundesgesetzes vom 1. Oktober 1925 über das Zollwesen wird der Oberzolldirektion übertragen.

3. Über Beschwerden gegen Verfügungen der Oberzolldirektion betreffend den Veredlungsverkehr entscheidet, soweit es sich nicht um die Festsetzung eines Zollbetrages handelt, endgültig der Bundesrat (Art. 111 Z. G.).

Durch diesen Beschluss wird die Regelung des Veredlungsverkehrs den gegenwärtigen Verhältnissen angepasst.

B e r n , den 23. Oktober 1934.

Eidgenössische Oberzolldirektion.

# S T #

Wettbewerb- and Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

Imprägnierte Holzstangen.

Unter den inländischen Imprägnierungsanstalten wird hiermit Konkurrenz eröffnet über die Lieferung der nachstehend aufgeführten, mit Kupfervitriol imprägnierten Leitungsstangen für das Jahr 1935.

Für den Kreis I, Lausanne.

2000 Stangen von 8 m Lange 1300 ,, ,, 9 m ,, 1000 ,, ,, 10 m ,, 400 ,, ,, 11 m ,, 100 ,, ,, 12 m ,, 200 ,, ,, 8 m ,, 200 ,, ,, 9 m ,, 10 ,, ,, 11 m ,,

12 13 13 14 14 13 14 16

x X X X X X X *

18 19 20 21 22 22 23 25

cm ,, ,, ,, ,.

,, ,, ,.

0 , .

, , , , ,,

X X x x X X X x

17 18 19 20 22 23 24 25

cm ,, ,, ,, ,, ,, ,, ,,

0 ., ,, ,, ,, ,, ,, ,,

Für den Kreis II, Bern.

1000 Stangen von 7 m Länge 2000 ,, ,, 8 m ,.

500 ,, ,, 9 m ,, 300 ,, ,, 10 m ,, 450 ,, ,, 8 m ,, 400 ,, ,, 9 m ,, 200 ,, ,, 10 m 30 ,, ,, 11 m ,,

12 12 13 13 13 14 15 16

502 Für den Kreis III, Ölten.

800 Stangen von 7 m Länge 12 X 17 cm 8 m 2000 12 X 18 33 37 37 73 9 m 77 1000 13 X 19 77 Î3 37 10 m 500 13 X 20 37 37 !3 33 200 11 m 14 X 21 33 37 31 33 12 m 14 X 22 31 100 75 33 37 300 8m 13 X 22 77 33 n 33 400 9 m 14 X 23 73 33 33 33 400 10 m 15 X 24 31 73 33 33 11 m 50 16 X 25 ,, 31 33 17

Für · den Kreis IV, Zürich.

1100 Stangen von 8 m Länge 12 X 18 cm 1000 9 m 13 X 19 37 J3 3l JÎ 800 10 m 18 X 20 33 }J » 33 11 m 14 X 21 53 100 3) 33 J) 12 m 50 14 X 22 37 33 J?

13 9 m 100 14 X 23 37 )J 33 33 11 m 30 16 X 25 33 53 33 57 Für 700 Stangen von 200 ,, ,, 200 ,, ., 100 ,, , ,

0

77 77 37 77 31 31

37 77 33

0

33 33 33 37 33 7]

den Kreis V, St. Gallen.

8 m Länge 12 X 18 cm 0 9 m 13 X 19 , ,, 10 m , 13 X 20 ,, ,, 9 m ,, 14 X 23 ,, ,,

Für den Kreis VI, Chur.

200 Stangen von 7 m Lange 12 700 ,, ,, 8 m ,, 12 1000 ,, ,, 9 m ,, 13 200 ,, ,, 10 m ,, 13

X X X X

17 18 19 20

cm ,, ,, ,,

0 ,, ,, ,,

20

,,

,,

8 m

,,

13 X 22 ,,

,,

40

,,

,,

9 m

,,

14 X 23 ,,

,,

Hinsichtlich Art und Qualität des Holzes, der Dimensionen, Zubereitung, Lagerung, Kontrolle, Lieferfrist, Transport und Bezahlung der Stangen gelten die Bestimmungen unserer ,,Vorschriften für imprägnierte Holzstangen-, vom 1. Oktober 1928, die auf Verlangen von der unterzeichneten Stelle abgegeben werden.

Es wird ausdrücklich vorgesehrieben: 1. die Verwendung inländischen Rohholzes.

2. altere als im Jahre 1934 imprägnierte Stangen dürfen nicht zur Abnahme vorgelegt werden, 3. vor dem Monat Mai 1935 finden keine Stangenabnahmen statt.

Die Preise sind per Stück zu stellen, für Ware franko verladen nächstgelegene Bahnstation geliefert. Ebenso soll die Offerte die verbindlichen Liefertermine enthalten. Für die Zuteilung der Aufträge werden neben der örtlichen Verwendung der Leitungsstangen auch die Preise ausschlaggebend sein.

Offerten, klauselfrei, sind mit der Aufschrift ,,Holzstangenofferte" bis spätestens zum 20. November 1934 verschlossen zu adressieren an die Baumaterialverwaltung der Generaldirektion der Post- und Telegraphenverwaltung in Bern.

503

Schweizerisches Bundesrecht Staats- und verwaltungsrecütliche Praxis des Bundesrates und der Bundesversammlung seit 1903 Fortsetzung des Werkes von L. B. von Salis

Im Auftrage des schweizerischen Bundesrates herausgegeben von Prof. Dr. Walther Burckhardt

Das Werk umfasst 5 Textbande mit über 5000 Seiten und einen Register band. Es kostet Fr. 127.--.

Prof. Dr. Blumenstein iü der ,, Monatsschrift für bernisches Verwaltungsrechta : Es ist für Theorie und Praxis von grösster Wichtigkeit, dieeinschlägigen Gesetzgebungsmaterialien und Ausführungsverfügungen in einer übersichtlichen Zusammenstellung, wie sie hier gegeben wird, vor sich zu haben.

Proï. Dr. E. Hafter in der ,,Schweiz. Zeitschrift für Strafrechta : Da» Werk ist ein unvergleichlicher Führer.

Zeitschrift für schweizerische Statistik und Volkswirtschaft: Wer sichtheoretisch oder praktisch mit der Staats- und verwaltungsrechtlichen Praxis der Bundesbehörden zu befassen hat, muss zu diesem Werke greifen und wird in ihm einen sicheren Führer haben.

Behörden und öffentliche Bibliotheken, sowie die Mitglieder der eidgenössischen Räte erhalten die Bände mit 25 °/o Rabatt (zuzüglich Porto) beim Bezug durch den

Verlag Huber & Co., Aktiengesellschaft Frauenfeld /Leipzig.

504

Stellenausschreibungen.

Die nachgenannten Besoldungen entsprechen den gesetzlichen Grundbesoldungen ohne Rücksicht auf die von der Bundesversammlung am 13. Oktober 1933 beschlossene Herabsetzung. Sie umfassen die gesetzlichen Zulagen nicht.

Anmeldestelle

Vakante Stelle

Abteilung für Genie

Techniker II Kl.

Generaldirektion der Post- und Telegraphenverwaltung

Erfordernisse

Besoldung Fr.

Anmeldungstermin

Genieoffizier. Abgeschlossene 4100 bis 10. Nov.

1934 technische Bildung. Erfah7700 rung im Minenwesen.

(2.).

Sekretär bei der Beherrschung des Sachen- 450 bis 3. Nov.

500 im 1934 Hochbausektion des und Obligationenrechts.

OberpostKenntnis der deutschen und Monat französischen Sprache, jene (Anfangs inspektorates der italienischen erwünscht. gehalt) Alter nicht über 30 Jahre.

Bewerber mit abgeschlossener Bildung als Notar und einiger Notariatspraxis bevorzugt (2.)

Die Anstellung erfolgt vorerst probeweise. Bei befriedigenden Leistungen Wahl zum Beamten mit Aussicht auf spatere Beförderung

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

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Bundesblatt

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Feuille fédérale

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Foglio federale

Jahr

1934

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

44

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

31.10.1934

Date Data Seite

501-504

Page Pagina Ref. No

10 032 465

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