973

# S T #

Konkurrenz" und Stellen-Ausschreibungen, sowie Inserate.

Lieferung von Dienstkleidungen.

Das schweizerische Landwirtschaftsdepartement eröffnet die Konkurrenz über die Lieferung der nachbezeichneten Uniformstücke für das Personal des eidgenössischen Hengsten- und Fohlendepots in Avenches: 50 Paar Stiefelhosen aus Grenzwächterdiagonal schwarz passepoliert und mit Besatz.

50 Blusen aus Grenzwächtermantelstoff, mit Umlegkragen, Krawatte und Gurt.

50 Mützen, Stoff und Form nach Modell.

Eine Musteruniform kann auf der Kanzlei des schweizerischen Landwirtschaftsdepartements in Bern, Bundeshaus Ostbau, Zimmer Nr. 107, besichtigt werden.

Tücher und Konfektion unterliegen der eidgenössischen Kontrolle.

Maßabnahme für jeden Einzelnen, allfällige Korrekturen, Bezeichnung fedes Kleidungsstückes mit Buchstaben und Nummer, sowie Verpackung und Transport nach Avenches fallen zu Lasten des Lieferanten.

Lieferungstermin: 15. Dezember 1902.

Lieferungsangebote sind bis zum 6. November an die unterzeichnete Amtsstelle zu richten.

B e r n , den 21. Oktober 1902.

Schweiz. Landwirtschaftsdepartement.

Stellen-Ausschreibungen, Departement des Innern.

Vakante Stellen: Erfordernisse:

3 Hauswächter im neuen Bundeshaus.

Kenntnis der deutschen und" französischen Sprache.

974

Besoldung : Anmeldungstermin : Anmeldung an: Bemerkungen :

Fr. 2000 bis 3500.

15. November 1902.

Direktion der eidg. Bauten.

Die Stellen sind provisorisch besetzt.

Finanz- und Zolldepartement.

Zollverwaltung.

Vakante Stelle: Erfordernisse : Besoldung: Anmeldungstermin Anmeldung an:

Einnehmer beim Nebenzollamt Gondo.

Kenntnis des Zolldienstes.

Fr. 3000 bis 3300.

8. November 1902.

Zolldirektion Lausanne.

Schweizerische Bundesbahnen.

Generaldtreiction.

Vakante Stelle: Stellvertreter des Vorstandes des Rechtsbureaus.

Erfordernisse: Juristische Bildung; längere Beschäftigungim Eisenbahndienst.

Besoldung : Fr. 4800 bis 7000.

Anmeldungstermin : 8. November 1902.

Anmeldung schriftlich an die Generaldirektion der schweizerischen Bundesbahnen in Bern.

Diensteintritt: 15. Dezember 1902.

Post-, Telegraphen- und Zollstellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche schriftlich und f r a n k i e r t einzureichen sind, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein ; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren Namen und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

975 Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1. Posthalter in Les Moulins (Waadt). Anmeldung bis zum 18. November 1902 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

2. Posthalter in Alle (Bern).

Ì Anmeldung bis zum 18. Nov.

3. Briefträger und Bote in Courrendlin \ m TMQ% bei <}er Kreispostdirektion (Bern).

j Neuenburg.

4. Dienstchef beim Postbureau Ölten - Bahnhof. Anmeldung bis zum 18. November 1902 bei der Kreispostdirektion in Basel.

5. Bureaudiener, Briefkastenleerer und Packer beim Hauptpostbureau Luzern.

Anmeldung bis zum 18. Nov.

1902 bei der Kreispostdirektion 6. Posthalter in Göschenen.

in Luzern.

7. Posthalter und Briefträger in Hasle (Luzern).

8. Postcommis in Winterthur. Anmeldung bis zum 18. November 1902 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

9.' Briefträger und Bote in Oberhelfenswil (St. Gallen). Anmeldung bis zum 18. November 1902 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

10. Bureaudiener beim Hauptpostbureau ur ' Anmeldung bis zum 18. Nov.

11. Packer beim Hauptpostbüreau Chur.

1902 bei der Kreispostdirektion m Chur 12. Briefträger, Bureaudiener und ' Packer in Arosa (Graubünden).

13. Telegraphist in Montreux. Anmeldung bis zum 18. November 1902 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

1. Gehülfe (Magazinier) beim Trainbureau der Oberpostdirektion. Anmeldung bis zum 11. November 1902 bei der Oberpostdirektion in Bern.

2. Drei Briefkastenleerer in Neuenburg. Anmeldung bis zum 11. November 1902 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

3. Briefträger in St. Immer. Anmeldung bis zum 11. November 1902 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

4. Postcommis in Lenzburg. Anmeldung bis zum 11. November 1902 bei der Kreispostdirektion in Aarau.

6. Briefträger und Bote in Thaingen (Schaffhausen). Anmeldung bis zum 11. November 1902 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

6. Posthalter, Briefträger und Bote in Uhwiesen (Zürich). Anmeldung bis zum 11. November 1902 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

r

976 7. Briefträger in Davos-Platz. Anmeldung bis zum 11. November 1902 bei der Kreispostdirektion in Chur.

Handbuch für die Zivilstandsbeamten.

Von der deutschen Ausgabe des im Jahre 1881 erschienenen ,,Handbuches fllr die schweizerischen Zivilstandsbeamten" ist ein unveränderter Neudruck notwendig geworden. Broschierte Exemplare dieses Neudruckes sind zu Fr. 4 zu beziehen durch das

Eidg. Justiz- und Polizeidepartement.

Bern, im Juni. 1901.

NB. Exemplare der französischen Ausgabe des ,,Handbuches" sind, wie bisher, bei der Buchdruckerei Stampili & Cie. in Bern broschiert zu Fr. 4 und solid gebunden zu Fr. 5 erhältlich.

publikationsorgân für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiffunternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz, Eidgenossenschaft, · Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartement.

Beilage zum Schweiz Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

Jß 45.

ßern, den 5. November 1902.

L Allgemeines.

715. C15/r>2) Umrechnung der deutschen Mark- in Frankenwährung.

Laut Mitteilung der Generaldirektion der S B B und der Generaldirektion der großherzoglich badischen Staatseisenbahnen ist das Wertverhältnis der deutschen Markwährung zur Frankenwährung vom 1. November 1902 an wie folgt festgesetzt worden: Für die deutsch-schweizerischen Grenzstationen, für Petershausen, für die auf Schweizergebiet gelegenen badischen Stationen, sowie für den gesamten badisch-schweizerischen Güterverkehr : l Franken = 81,2 Pfennig.

l Mark = 1,2315 Franken.

Für allen übrigen Güterverkehr der großherzoglich badischen Bahnen : l Franken = 81,4 Pfennig, l Mark = 122,85 Centimes.

377

IL Réglemente und Tarifvorschriften.

A. Schweizerischer Verkehr.

(45/o2j Transportreglement der schweizerischen Eisenbahnnnd Dampfschiff Unternehmung en, vom 1. Januar 1894.

Anlage V.

Dienstvorschrift sn Position III.

Zu Position IH der Anlage V zum schweizerischen Transportreglement dl. Nachtrag vom 10. Oktober 1901) betreffend den Transport von Streichhölzchen ist mit Genehmigung des schweizerischen Eisenbahndepartementes eine Dienstvorschrift erlassen worden, welche u. a. folgende Bestimmungen enthält : ,,Werden hölzerne Behältnisse verwendet, so ist darauf zu halten, daß deren Boden-, Deckel-, Seiten- und Stirnwandbretter festgefügt und mindestens 10 mm. dick seien.

,,Sendungen, welche den genannten Bestimmungen nicht entsprechen, sind von den Aufgabe-, bezw. ubergangsstationen unnachsichtlicb zurückzuweisen.

,,Es ist indessen gestattet, Transportkisten, deren Bretter die vorerwähnte Minimaldicke nicht aufweisen, die im übrigen aber den Bestimmungen der Position III der Anlage V zum Transportreglement entsprechen, noch bis zum t. April 1903 zum Transport zu verwenden."

Bern, den 3. November 1902.

Geueraldirektion der Schweiz. Bundesbahnen, Präsidialverwaltung des Schweiz. Eisenbahnverlandes.

716.

III, Personen- und öepaokverkenr, A. Schweizerischer Verkehr.

(45/o2) Distamenzeiger Ostschweiz -- Westschiveiz, vom 1. Juli 1897. Nachtrag VII.

Am 19. November 1902 tritt zum obgenannten Distanzenzeiger ein Nachtrag VII in Kraft.

Bern, deu 1. November 1902.

Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

717.

(45/o2) Distansenseiger snr Taxberechnnng für Gesellschaften, Schulen, Kranke etc. Zentral- und Westschweis -- Berner Oberland, vom 1. Januar 1897. Nachtrag VIII.

Am 19. November 1902 tritt zum obgenannten Distanzenzeiger ein Nachtrag VIII in Kraft.

Bern, den 4. November 1902.

tJeneraldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

718.

378

719. (45/o2) Personentarif T8B, SEE, Thuner-und Briensersee, Brienz-Rothorn-Bahn, WA B, Lanterbrnnnen-MurrenBahn, Beatenberg and Giessbach (Hotel) -- Schweiz, vom 1. September 1899.

Nachtrag V.

Am 19. November 1902 tritt zum obgenannten Tarif ein Nachtrag V in Kraft, enthaltend Taxen für den Verkehr mit den Stationen der Gürbetalbahn.

Bern, den 4. November 1902.

Direktion der Jura-Siinplon-Bahn.

IV. Güterverkehr, A. Schweizerischer Verkehr.

45 2

720. C /" ) Ausnahmetarif Nr. 6 für Getreide etc.; Anhänge für Romanshorn und Rorschach, vom 15. Juli 1897.

Nachträge VI.

Mit dem 19. November 1902 tritt zu den die Taxen ab Romanshorn und Rorschach enthaltenden Anhängen zum Ausnahmetarif Nr. 6 für Getreide etc., vom 15. Juli 1897, je ein Nachtrag VI in Kraft, enthaltend Taxen für die beiden Gürbetalbahnstationen Seftigen und Utendorf.

Bern, den 4. November 1902.

Geiieraldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

721. ("/os) Ausnahmetarif Nr. 6 für Getreide etc.; Anhang für Basel (Bùie) S B B und Basel St. Johann -- Zentral- und Westschweis, sowie Gotthardbahn, vom 21. Juli 1899.

Nachtrag V.

Am 19. November 1902 tritt zum obgenannten Tarif ein Nachtrag V in Kraft, enthaltend Taxen für den Verkehr mit. den Stationen Seftigen und Utendorf.

Bern, den 4. November 1902.

Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

379.

722. (45/o2) Gütertarife Basel (Bàie) badischer Bahnhof loco und transit -- Zentral- und Westschweis, vom 1. Januar 1899.

Nachträge VI.

Am 19. November 1902 tritt zu den obgeriannten Tarifen je ein Nachtrag VI in Kraft, enthaltend Distanzen und Taxen für den Verkehr mit den Stationen Seftigen und Ütendorf.

Bern, den 4. November 1902.

Geueraldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

723. (*5/o2) Gütertarif Basel (Baie) SB B und Basel St. Johann -- Zentral- und Westschweis, sowie Gotthardbahn, vom 1. Januar 1899.

Nachtrag VI.

Am 19. November 1902 tritt zum obgenannten Tarif ein Nachtrag VI in Kraft, enthaltend Diatanzen und Taxen für die Stationen Seftigen und Utendorf.

Bern, den 4. November 1902.

Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

724. (45/o2) Gütertarif JS, B R und R VT -- Gttrbetalbahn, vom 1. September 1901. Nenansgabe.

Am 19. November 1902 tritt der obgenannte Tarif in Kraft, wodurch die Ausgabe vom 1. September 1901 aufgehoben und ersetzt wird.

Bern, den 4. November 1902.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

B. Verkehr mit dem Auslande.

45

725. ( /<«) Teil II, Heft 2, der österreichisch-ungarisch-schweizerischen Gütertarife, vom 1. Oktober 1902. Berichtigung.

Mit sofortiger Gültigkeit ist auf Seite 59 des obgenannten Tarifs der Frachtsatz des Ausnahmetarifs VIII für 10 000 kg. von Köbauya ,, . .. '--J felso p. u.

nach Konstanz von 686 auf 486 Cts. zu berichtigen.

Bern, den 3. November 1902.

Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

380

726. (45/o2) Atisnahmetarif für Zucker Böhmen -- Schweiß, vom 1. Februar 1900. Ermässigung der Taxen für Kuttenberg Stadtbahnhof.

Mit Gültigkeit vom 20. November 1902 werden die im obgenannten Tarif auf Seite 21 enthaltenen Taxen von Kuttenberg Stadtbah.nb.of bis zum Schnittpunkte I und II um je 6 Cts. per 100 kg. ermäßigt.

Bern, den 4. November 1902.

Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

727. (*5/o2) Ansnahmetarif für Getreide etc. Württemberg -- Zentral- und Westschweis, vom 1. August 1902. Ergänzung.

Mit 1. Dezember 1902 tritt für die Beförderung von Getreide etc. in Wagenladungen von 10000 kg. ab Ulm nach Sins ein direkter Frachtsatz von 166 Cts. für 100 kg. in Kraft.

Bern, den 4. November 1902.

Namens der beteiligten Verwaltungen: Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

728. (45/°2) Ausnahmetarif für Getreide etc. Basel (Bàie) bad.

Bahnhoftransit -- Zentral- und Westschweis, vom 21. Juli 1899.

Nachtrag V.

Am 19. November 1902 tritt zum obgenannten Ausnahmetarif ein Nachtrag V in Kraft. Derselbe enthält Taxen für den Verkehr mit den Stationen Seftigen und Ütendorf.

Bern, den 4. November 1902.

Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

729.

(45/o2) Teil II der preussisch-sächsisch-schweiserischen Gütertarife, vom 1. Mars 1899. Aenderung.

Die Taxen des unter Ziffer 655 des Publikationsorgans Nr. 41, vom 8. Oktober 1902, aufgehobenen Ausnahmetarifs Nr. 3 für frisches Obst bleiben für ,,Obst, frisches, in Säcken verpackt" noch bis 31. Januar 1903 in Kraft.

Bern, den 1. November 1902.

Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

381

730. (45/oO Teil II der fari/e für den niederländischen Güterverkehr mit Basel (Baie) S B B loco und transit und Delle transit, vom 1. Oktober 1902.

Ergänzung.

Mit sofortiger Gültigkeit wird die Station Beverwyk der holländischen Eisenbahn mit den Frachtsätzen für Ymuiden in den obgenannten Tarif aufgenommen.

Bern, den 3. November 1902.

Direktion der Jura-Siinploii-Bahu.

C. Transitverkehr.

Rückvergütungen, 45

731. ( /o2) Rückvergütung auf Transporten von Papierholz Vorarlberg und weiterher -- Südfrankreich.

Für Papierholztransporte à 10 000 kg. aus dem Vorarlberg und weiterher nach den in den französischen Departements Savoie, Isère, Dróme und Vaucluse gelegenen Stationen werden bei Leitung via St. Margrethen- und BuchsGenève die zur Zeit der Aufgabe über Süddeutschland erreichbaren Gesamtfrachten auf dem Rückvergütungswege eingehalten, wobei jedoch im Minimum zur Berechnung gelangen: Fr. per 1000 ig.

für St. Margrethen transit -- Genève transit . . .

10. 95 ,, Buchs transit -- Genève transit 11. 05 Die Begünstigung findet Anwendung: a. im Verkehr mit Bregenz bis Götzis inkl., ferner Lustenau und HardFußach bei Leitung der Sendungen via St. Margrethen-Genève ; o. im Verkehr mit Rankweil bis Bludenz und den weiter gelegenen Stationen, ferner Schaan-Vaduz und Nendeln bei Leitung der Sendungen via Buchs-Genève.

Bern, den 4. November 1902.

Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

732. (45/o2) Tarif für den norddeiitsch-hessisch-südivestdentschen Seehafenverkehr, vom 1. September 1891. Ergänzimg.

Mit Gültigkeit vom 1. November 1902 werden im norddeutsch-hessischsüdwestdeutschen Seehafenverkehr für die Artikel: Reis, auch gemahlen (Reismehl), Eeisgries (Klasse 9 des Seehafen-Ausnahmetarifs); Käse, feste, mit Ausnahme der Parmesankäse (Klasse 10 des Seehafen-Ausnahmetarifs) zwischen den norddeutschen Seehafenstationen einerseits und den deutschschweizerischen Übergangsstationen anderseits folgende ermäßigte Frachtsätze eingeführt:

m

Frachtsätze flir 100 kg. in Mark

Zwischen nebengenannten Stationen und

Brtmcrkren (Freihnlenbl., Brauen ZllliiliDdiM. o. Inlsndslinlfii), (llioplbl. deeüteräde (Frettatati., llurbijrj tatari; UM Ifarneminile H.

und iolliilaniitl. i Fisehereibsltn), Brute, Nordenhim o.

Fruitairk) Fisthereihalen

Reis, auch Basel bad. B. und Basel SBB Konstanz, Friedriehshafen Schaffhausen . . . .

Singen Waldshut

gemahlen (Reismehl}, Beisgries.

2,01 2,53 2,48 2,39 2,31

2,21 '-")"*·

210 uj*.\j 2,13 2,23 2,53

2,73 2,68 2,59 2,51

2,65 2,59 2,51 2,42

2,68 2,62 2,54 2,44

2,81 2,75 2,66 2,56

3,05 3,00 2,91 2,80

Käse, feste, mit Ausnahme der Parmesankäse etc.

Basel bad. B. und Basel SBB. . .

2,53 2 77 2,65 2,68 2,82 3,20 ^j, if Konstanz, Friedrichshafen 3,18 3,42 3,33 3,37 3,52 3,83 Schaffhausen . . . . 3,11 3,26 3,30 3,46 3,78 3,35 Singen 2,99 3,23 3,13 3 17 3,32 3,64 Waldshut 2.88 3.12 3.01 3.04 3.19 3.49 In den Klassen 9 und 10 des Seehafen-Ausnahmetarifs sind die Frachtsätze entsprechend richtig zu stellen, bezw. nachzutragen.

t-J,-L '

Karlsruhe, den 30. Oktober 1902.

Generaldirektion der grosslierzoglich badischen Staatseisenbalinen.

Mitteilungen des Eisenbahndepartements.

1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 1. November 190ü: 495. Ausnahmetaxe für den Transport von Chlorkalium in Ladungen von 10 000 kg. ab Sondershausen nach Genf transit (Le Fayet-St. Gervais).

Genehmigt am 4. November 1902 : 496. Rückvergütung auf Transporten von Papierholz in Ladungen von 10 000 kg. aus dem Vorarlberg und weiter nach südfranzösischen Stationen.

497. Neuausgabe des Giitertarifes für den Verkehr J S,. B R und R V T -- G T B, mit Vorbehalt.

383

498. Nachtrag V zum Personentarif für den Verkehr T S B (einschließlich SEE, E Z B und S F B), Thuner- und Brienzersee, Brienz-RothornBahn, Wengernalphahn, Lauterbrunnen-Mürren-Bahn und Drahtseilbahnen Thunersee-St. Beatenberg und Gießbach -- Schweiz, mit Vorbehalt.

499. Nachtrag VII zum Distanzenzeiger für den Verkehr J S (Brünigbahn nicht Inbegriffen), B R, R V T, V Z etc. -- SBB (ehemalige S C B, A S B und W B), E B, B T B, L H B, H W B, ö B B und G T B, mit Vorbehalt.

500. Nachtrag VI zum Gütertarif für den Verkehr Basel (Bàie) bad.

Bahnhof loco -- Zentral- und Westschweiz.

501. Nachtrag VI zum Gütertarif für den Verkehr Basel (Bàie) bad.

Bahnhof transit -- Zentral- und Westschweiz.

502. Nachtrag V zum Anhang zum Ausnahmetarif Nr. 6 für Getreide etc. im Verkehr Basel (Bàie) S B B und Basel-St. Johann -- Zentral- und Westschweiz, sowie GB, mit Vorbehalt..

503. Aufnahme der Statiousverbindung Ulm -- Sins in den Ausnahmetarif für Getreide etc. im Verkehr Württemberg -- Zentral- und Westschweiz.

504. Ermäßigung der Taxen für Kuttenberg Stadtbahnhof im Ausnahmetarif für Zucker im Verkehr Böhmen -- Schweiz.

505. Nachtrag VIII zum Distanzenzeiger zur Taxberechnung für Gesellschaften und Schulen, Kranke etc. im Verkehr Zentral- und Westschweiz -- Berner Oberland.

506. Nachtrag V zum Ausnahmetarif für Getreide etc. im Verkehr Basel (Bàie) bad. Bahnhof transit --- Zentral- und Westschweiz.

507. Nachtrag VI zum Anhang zum Ausnahmetarif Nr. 6 für Getreide etc. im Verkehr mit Rorschach.

508. Nachtrag VI zum Anhang zum Ausnahmetarif Nr. 6 für Getreide etc. im Verkehr mit Romanshorn loco und transit.

509. Nachtrag VI zum Gütertarif für den Verkehr Basel (Bàie) S B B und Basel St. Johann -- Zentral- und Westschweiz, mit Vorbehalt.

2. Sonstige Mitteilungen.

Betriebseröffnung neuer Linien. Die Eröffnung des regelmäßigen Betriebes auf der Strecke Burgistein - Wattenwil--Thun der GUrbetalbahn ist auf den 1. November 1902 gestattet worden. An der 9,vi km. langen Linie befinden sich folgende Stationen : Burgistein -Wattenwil, Seftigen, Utendorf und Thun (Gemeinschaftsstation mit S B B). Für die neue Linie gelten die nämlichen Verkehrseinrichtungen wie für die bereits dem Betriebe übergebene Strecke Bern-Hauptbahnhof--Burgistein-Wattenwil (siehe Publikationsorgan Nr. 34/1901, pag. 301).

384

Betrlebsschluss auf Saisohbahnen. Die diesjährige Betriebssaison wurde auf nachstellend bezeichneten Bahnunternehmungen an den beigesetzten Tagen geschlossen: Straßenbahn St. Moritz, am 20. September; Waldhaus-Hotel Dolder in Zürich, am 10. Oktober; Jungfraubahn, am 14. Oktober; Pilatusbahn, am 15. Oktober; bei schöner Witterung werden indessen noch fakultative Fahrten ausgeführt; Bürgenstockbahn, am 15. Oktober; Visp-Zermatt, am 31. Oktober; Beatenbergbahn, am 31. Oktober; Wengernalpbahn, Strecke Lauterbrunnen-Wengen, am 31. Oktober für den Personenverkehr.

Transportreglement. Anlage V, bedingungsweise zum Transport zugelassene GUter, Position III. In Ausführung der Vorschriften der Position III der Anlage V ist folgende ,,Dienstvorschrift betreffend den Transport von Streichhölzchen" erlassen worden: ,,Gemäß Position III der Anlage V zum schweizerischen Transportreglement (II. Nachtrag vom 10. Oktober 1901) dürfen Streichhölzer und Streichkerzchen, andere als solche mit gelbem Phosphor, sowie andere Beibund Streichzünder, zum intern schweizerischen Transport nur angenommen werden : a. in Behältnissen aus starkem Eisenblech oder aus festgefügtem Holz von nicht über l,a Kubikmeter Größe ; 6. sorgfältig und dergestalt fest verpackt, daß der Kaum der Behältnisse völlig ausgefüllt ist; c. wenn die Behältnisse, sofern sie hölzern sind, äußerlich deutlich die Bezeichnung des Inhaltes tragen.

Da die Wahrnehmung gemacht wurde, daß in einzelnen Fällen diesen Vorschriften nicht oder nur zum Teil nachgelebt worden ist, sehen wir uns veranlaßt, sie hiermit neuerdings in Erinnerung zu bringen und die genaue Befolgung derselben in allen Punkten zu verlangen.

Werden hölzerne Behältnisse verwendet, so ist darauf zu halten, daß deren Boden-, Deckel-, Seiten- und Stirnwandbretter festgefügt und mindestens 10 mm. dick seien.

Sendungen, welche den genannten Bestimmungen nicht entsprechen, sind von den Aufgabe- bezw. Ubergangsstationen unnachsichtlich zurück-

L

386

Es ist indessen gestattet, Transportkisten, deren Bretter die vorerwähnte Minimaldicke nicht aufweiseo, im übrigen aber den Bestimmungen der Position III der Anlage V zum Transportreglement entsprechen, noch bis zum 1. April 1903 zum Transport zu verwenden.

Die zum Transport angenommenen Kisten sind vor Stoß, Druck oder Fall zu schützen und sollen insbesondere nicht gestürzt werden.

Entsteht eine Entzündung in einer unversehrten Kiste, so ist diese, um der Luft nicht Zutritt zu verschaffen, vorerst nicht zu öffnen; sie ist vielmehr an einer sichern Stelle im Freien zu beobachten und nur dann, wenn die Rauchentwicklung nicht nachläßt, unter Zufuhr von Wasser zu öffnen und zu löschen.

Falls dagegen in einer defekt gewordenen Kiste ein Brandausbruch erfolgt, so kann sofort ohne Risiko mit Wasser gelöscht werden, wobei indessen auf möglichste Schonung der vom Feuer noch nicht ergriffenen Schachteln Bedacht zu nehmen ist."

386

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Konkurrenz und Stellen-Ausschreibungen, sowie Inserate.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1902

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

45

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

05.11.1902

Date Data Seite

973-976

Page Pagina Ref. No

10 020 297

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.