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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Ermächtigung zur Erstellung eines neuen Münzgebäudes in Bern und Erteilung des notwendigen Kredites.

(Vom 14. März 1902.)

Tit.

Mit Beschluß vom 20. Dezember 1901 (A. S. n. F. XVIII, 909) haben Sie dem Bundesrate behufs Ankauf der Parzelle R. 579 zwischen Ägerten- und Bernastraße auf dem Kirchenfeld in Bern als Bauplatz für ein neues Münzgebäude einen Kredit von Fr. 93,000 auf Rechnung des Münzreservefonds eröffnet und damit anerkannt, daß nur durch die Erstellung eines neuen Gebäudes rationellere Einrichtungen für die Münzstätte und Wertzeichenfabrikation geschaffen werden können und daß ein solcher Neubau dringlich ist. Wir haben deshalb das Departement des Innern beauftragt, im Einverständnis mit dem Finanz- und dem Postdepartement die bezüglichen Baupläne aufzustellen, und gestatten uns hiermit, Ihnen dieselben vorzulegen, indem wir denselben, der in obcitiertem Bundesbeschlusse erteilten Weisung nachkommend, einen vollständigen und detaillierten Kostenvoranschlag sowohl über den Bau selbst als über die anzuschaffenden neuen Maschinen und übrigen Einrichtungen beifügen. Wir begleiten diese Vorlagen mit folgenden Bemerkungen und Erläuterungen.

315 Das aufgestellte Projekt eines Neubaues für die Münzstätte gestaltet sieh diesem Zwecke entsprechend, als eine Fabrikanlage.

Bezüglich der Größe des Münzgebäudes ist nicht nur das gegenwärtige Bedürfnis berücksichtigt, sondern auch eine größere Anforderungen bringende Zukunft ins Auge gefaßt worden, und es sind die Räume danach bemessen.

Der ganze Bau bildet ein einen Hof einschließendes Viereck, wovon die gegen Osten gekehrte Hauptabteilung mit dem Haupteingang, welche vornehmlich Verwaltungszwecken dient und Amtswohnungen enthält, zweistöckig 'ist, während die drei ändern Flügel zu Fabrikationszwecken bestimmt, nur ein Erdgeschoß und einen ersten Stock enthalten.

Das Erdgeschoß dieser Fabrikräume ist ausschließlich für die Münzfabrikation, der erste Stock für die Postwertzeichenfabrikation bestimmt.

Als Betriebskraft für die Maschinen ist Elektricität vom städtischen Elektricitätswerk Bern vorgesehen, welche sich eingereichten Specialofferten zufolge für vorteilhafter erweist als Dampfkraft, und, was namentlich auch für das in der Nähe zu erstellende Gebäude für die Landestopographie wichtig ist, uns rauchfreien Betrieb sichert.

Eine Unterkellerung des Baues ist nur im Westflügel und teilweise in der Hauptabteilung vorgesehen. Die Kellerräume hinten dienen als Vorratsmagazine für die verschiedenen Brennmaterialien, sowie zur Aufnahme der Centralheizung. Sie ermöglichen, da sie infolge der Terrainverhältnisse nicht unter dem Niveau des Bodens liegen, eine direkte Zufuhr der Materialien.

Im Erdgeschoß sind die Lokale zur Herstellung der Münzen so aneinandergereiht, daß sie dem Fortschreiten der Fabrikation entsprechen. Sie beginnen rechts mit der Verifikation und dem Gewölbe für die Rohmetalle, darauf folgen die Schmelzerei, der Glühraum und die Walzerei. Im hintern Flügel liegen die Siederei, dor Justiersaal und die Randlerei, und weiter laufend im rechten Flügel der Prägesaal und die Mechanikerwerkstätte, um mit dem Gewölbe für die fertigen Münzen und dem Roulierzimmer abzuschließen.

Im Zwischenstock, der nur im Hauptflügel eingeschaltet ist, befinden sich die Wohnung für den Abwart und verschiedene Magazine für Materialien aller Art, Maschinenersatzteile etc. etc.

Der erste Stock hat im Hauptgebäude die nötigen Räume für die Verwaltung, und fängt dann im linken Flügel mit den

316 Lokalen für die Wertzeichenfabrikation an, die auch wieder, dem Fortgang der Fabrikation entsprechend, in folgender Weise aneinander gereiht sind : Räume für Farben und Bildstöcke, Galvanoplastik, unbedrucktes Papier, und die Druckerei. Im hintern Flügel sind drei aneinanderstoßende Säle für die eventuelle Banknotenfabrikation vorbehalten. Sollte diese letztere Fabrikation der Münzstätte nicht übertragen werden, so bleiben bei der immer größere Dimensionen annehmenden Postwertzeichenfabrikation die drei Säle wohl nicht lange ohne Bestimmung. Auf jeden Fall ist es sehr zu empfehlen, jetzt schon einen ersten Stock auch auf den hintern Flügel aufzubauen, und nicht erst das Bedürfnis abzuwarten, dem dann nur mit bedeutend vermehrten Kosten und unter Störungen des übrigen Betriebes abgeholfen werden könnte. Im rechten Flügel haben wir als Fortsetzung der Wertzeichenfabrikation die Gummiküche, den Gummier- und Schneidesaal, den Perforiersaal und die Magazine für bedrucktes Papier und fertige Wertzeichen.

Zwei Aufzüge dienen zur Beförderung der Materialien vom Erdgeschoß in den ersten Stock und umgekehrt.

In zweckmäßiger Weise sind in das Brdgeschoß und in den ersten Stock der Kleiderraum und das Speisezimmer für die Arbeiter, ferner die Douchen, Bäder und Aborte verteilt.

Im zweiten Stock der Hauptabteilung ist eine Amtswohnung für den Direktor vorgesehen. Wir haben uns dabei von der Erwägung leiten lassen, daß sich in verschiedenen Räumen der Anstalt fortwährend große Werte an Metall, Münzen und Wertzeichen befinden werden. Es ist daher bei der Möglichkeit von Diebseinbruch, Explosionen, Brandausbruch, Wasserbeschädigungen und dergl. ein Gebot der Notwendigkeit, daß ein leitender, verantwortlicher und alle Verhältnisse kennender Beamter sofort zur Stelle sei. Auch im gegenwärtigen Münzgebäude befand sich eine Dienstwohnung für den Münzdirektor, bis sie infolge Platzmangels zu Arbeitsräumen für die Wertzeichenfabrikation umgewandelt werden mußte.

Was nun die in den Neubau unterzubringenden Maschinen und Einrichtungen anbetrifft, so soll vorerst alles, was an Brauchbarem sich im gegenwärtigen Münzgebäude vorfindet, mit hinüber genommen werden. Doch ist dies nur zu einem kleinen Teile ausreichend, die neuen Lokale derart auszustatten, wie die zu vermehrende und verbessernde Fabrikation es verlangt. Es ist auch nicht außer acht zu lassen, daß fast alle Maschinen, die

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Bei den Einrichtungen für die Münzfabrikation sind gemauerte Gegenstände wie die Schmelz- und die Glühöfen, nicht umzugsfähig; sie sind neu und nach verbesserten Konstruktionen zu erstellen. Neu angeschafft werden muß auch ein NiederdruckDampfkessel zu .Tröcknungszwecken.

Die Maschinen und Einrichtungen für die Wertzeichenfabrikation weisen neben kleinern Anschaffungen als Hauptposten die vollständige Neueinrichtung einer Druckerei zum Drucke der Frankomarken auf.

Die Gesamtausgabe für die Ausstattung des neuen Münzgebäudes mit Maschinen und Einrichtungen, Geräten und Mobilien erreicht nach unserm Kosten Voranschlag Fr. 265,000 und setzt sich aus folgenden Hauptposten zusammen : 1. V e r w a l t u n g 2. M ü n z f a b r i k a t i o n : a. Maschinen b. Einrichtungen c. Geräte und Mobilien

Fr.

.

.

3,220

Fr. 112,740 ,, 41,000 ,, 13,780 ,, 167,520

3. W e r t z e i c h e n f a b r i k a t i o n : a. Maschinen .Fr.

b. Einrichtungen ,,

c. Geräte und Mobilien

. .

,,

36,400 7,000

4,300 ,,

Elektrische Beleuchtungseinrichtung . .

Gaseinrichtung Montierung, Frachten, Umzug und Unvorhergesehenes Zusammen wie oben

47,700

Fr. 218,440 ,, 10,000 ,, 5,000 ,,

31,560

Fr. 265,000

Für alles nähere verweisen wir auf die diesbezügliche ausführliche Kostenberechnung, die wir den verehrlichen Kommissionen

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zur Verfügung halten, uns immerhin vorbehaltend, im Laufe der Ausführung allfällig sich als notwendig oder wünschenswert erzeigende Veränderungen und Verschiebungen im Eahmen des Gesamtkredites vorzunehmen.

Die Erstellungskosten des Gebäudes, inklusive Einkauf in das Kloakennetz und Umgebungsarbeiten, betragen nach beiliegender detaillierter Kostenberechnung Fr. 825,000.

Wie aus den Plänen, auf die wir im übrigen verweisen, hervorgeht, ist'eine dem Zwecke der Anstalt angemessene, solido aber einfache Bauart angenommen worden. Nur an dem östlich gelegenen Mittelbau zeigt sich ein mäßiger architektonischer Schmuck, welcher die Bedeutung der in Rede stehenden Baute zum Ausdruck bringen mag. Im Innern dagegen herrscht durchweg glatte äußerste Einfachheit.

Die Kosten des neuen Münzgebäudes werden sich somit belaufen : a. Für die Maschinen und übrigen Einrichtungen auf b. Für den Bau selbst auf Zusammen

Fr.

,,

265,000 825,000

Fr. 1,090,000

Bei der Erteilung des Kredites für den Bauplatz haben Sie gemäß unserm Antrage beschlossen, daß die daherige Ausgabe aus dem Münzreservefonds zu bestreiten sei. Damit ist auch die Frage der Deckung der Bau- und Einrichtungskostcn entschieden ; denn, wenn es zulässig ist, den Kaufpreis des Bauplatzes dem genannten Fonds zu entnehmen, so ist dies auch der Fall für die Bau- und übrigen Kosten. Ein solches Vorgehen ist bei der gegenwärtigen Finanzlage um so mehr gerechtfertigt, als der Münzreservefonds am 31. Dezbr. 1901 auf Fr. 8,910,393.70 angewachsen ist und somit nach Entnahme der sämtlichen Baukosten noch mehr als genügend hoch sein wird, um allfällige Verluste aus Einlösung von abgenutzten Münzen u. s. w. zu decken.

Wir ersuchen Sie deshalb, die Ausführung des neuen Münzgebäudes nebst allen erforderlichen Einrichtungen bewilligen und uns hierfür den nötigen Kredit im Gesamtbetrage von

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Fr. 1,090,000 erteilen zu wollen, indem Sie den nachstehenden Entwurf Bundesbeschluß gutheißen.

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen.

Hochachtung B e r n , den 14. März 1902.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: Zemp.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: ßingier.

320 {Entwurf.)

Bundesbeschluß betreffend

die Ermächtigung zum Bau eines neuen Münzgebäudes in Bern und Bewilligung des notwendigen Kredites.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 14. März 1902, beschließt: Art. 1. Der Bundesrat wird ermächtigt, auf der Parzelle R. 579 zwischen der Ägerten- und der Bernastraße auf dem Kirchenfeld in Bern ein neues Münzgehäude erstellen zu lassen und dasselbe mit allen nötigen Einrichtungen zu versehen.

Hierzu wird dem Bundesrate ein Kredit von Fr. 1,090,000 auf Rechnung des Münzreservefonds eröffnet.

Art. 2. Der gegenwärtige Beschluß tritt, als nicht .allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

Art. 3.

beauftragt.

Der Bundesrat ist mit dessen Vollziehung

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Ermächtigung zur Erstellung eines neuen Münzgebäudes in Bern und Erteilung des notwendigen Kredites.

(Vom 14. März 1902.)

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1902

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12

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19.03.1902

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