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Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

Allgemeine Ausstellung für hygienische Milchversorgung.

Vom 2. bis 10. Mai 1903 findet in Hamburg eine ,,Allgemeine Ausstellung für hygienische Milchversorgung" statt, an welcher Ausstellung sich auch das Ausland innerhalb der Bedingungen des Ausstellungsprogrammes beteiligen kann. Exemplare des letztern können durch die Kanzlei des Departements bezogen werden.

B e r n , den 29. Oktober 1902.

Schweiz.

Landwirtschaftsdepartement.

Druckschriften zu Händen der Bundesversammlung.

Da Druckschriften, welche zur Verteilung an die Mitglieder der Bundesversammlung bestimmt sind, meistens in ungenügender Anzahl eingesandt werden, indem Nachforderungen, sowie der Bedarf des Archivs etc. unberücksichtigt gelassen werden, so wird wiederholt daran erinnert, daß für solche Schriften eine Auflage von mindestens 250 Exemplaren erforderlich (wo der deutsche und französische Text existiert, 250 deutsche und 150 französische), und daß bei direkter Verteilung, d. h. ohne die Vermittlung unseres Drucksachenbureaus, ein etwelcher Reservevorrat an letzteres eingesandt werden sollte. Besser ist jedoch die Vermittlung durch genanntes Bureau.

B e r n , den 22. Dezember

1881.

Schweiz. Bundeskanzlei.

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Verkauf des Zolltarifgesetzes.

Der Druck des neuen Bundesgesetzes betreffend den schweizerischen Zolltarif vom 10. Oktober 1902 (Quartband von 157 Seiten, beziehungsweise 160 für den französischen Text) nebst alphabetischem Warenverzeichnis ist soweit gefördert, daß Exemplare dieses Imprimates schon in nächster Zeit an das Publikum abgegeben und bei den Zollgebietsdirektionen in Basel, Schaffhausen, Chur, Lugano, Lausanne und Genf bezogen werden können.

Um annähernd die Größe der Auflage bemessen zu können, werden die Interessenten ersucht, schon jetzt ihre Bestellung bei einer der obgenannten Direktionen eingeben zu wollen. Der Preis des neuen Zolltarifs ist auf 80 Centimes per Exemplar festgesetzt, welcher Betrag frankiert, sei es in bar, sei es in Postmarken, an die betreffende Zollgebietsdirektion einzusenden ist.

B e r n , den 20. Oktober 1902.

Schweiz. Oberzolldirektion.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1902

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

45

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

05.11.1902

Date Data Seite

971-972

Page Pagina Ref. No

10 020 296

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