#ST#

Schweizerisches Bundesblatt.

54. Jahrgang. I.

Nr. 11.

# S T #

12. März

1902.

Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung über

seine Geschäftsführung im Jahre

1901.

C. Handels-, Industrie- und landwirtschaftsdepartement, T. Abteilung.

Handel.

I. Handelsverträge und auswärtige Zollverhältnisse.

Es sind im Berichtsjahre keine Änderungen im Bestand unserer Handelsverträge eingetreten und auch im Auslande keine Verträge abgeschlossen worden, die für uns von wesentlichem Interesse sind.

Die Revision unseres Zolltarifes schritt soweit vor, daß das Handelsdepartement einen Vorentwurf eines neuen Tarifs aufstellen konnte.

Der Stand unserer Handelsverträge am 1.. Februar 1902 und unser Handelsverkehr mit den verschiedenen Ländern geht summarisch aus folgenden Übersichten hervor : Bundesblatt. 54. Jahrg. Bd. I.

65

«o

Schweizerische Handelsverträge^

t/T

In dieser Tabelle sind alle am 1. Februar 1902 in Kraft stehenden, ganz oder teilweise den Handel betreffenden Verträge und Abkommen enthalten.

Staaten

Abschluss

Inkraftsetzung

Dauer

*-

Publikation

3. Juli 1889 29. Dezember 1889 1 Jahr nach Rundung A. S. n. P. XI, 341 Bulgarien. Durch Notenaus tausch vom 28. Fei ruar 1897 baben sie i beide Staaten die Meistl »egünstigung in Zollan Gelegenheiten zugesichert.

31. Oktober 1897 31. Januar 1899 1 Jahr nach Eündung A. S. n. F. XVII, 70 Chile 16. November 1889 U.April 1890 1 Jahr nach Kündung XI, 427 10. Februar 1875 10. Juli 1875 1 Jahr nach Kündung I, 668 Deutschland, Handelsver10. Dezember 1891 1. Februar 1892 31. Dezember 1903 XII, 505 Übereinkunft betreffend die badische Gemeinde Bllslngen . . . . . 21. September 1895 1. Januar 1896 1 Jahr nach Kündung XV, 345 22. Juni 1888 21. Oktober 1889 1 Jahr nach Kündung XI, 210 Frankreich , provisorische Regelung der Handelsbeziehungen (Notenaus/ B.-B. 1895, III, 673 25. Juni 1895 19. August 1895 Ohne bestimmte Daner \ A. S. n. F. XV, 204 Reglement betreffend die Landschaft Gex (Noten- 23. Juli 1892 25. Juni 1895 19. August 1895 A. S. n. F. XV, 208 Ohne bestimmte Daner Grenznachbarliche Verhältnisse 23. Februar 1882 16. Mai 1882 VI, 468 1 Jahr nach Kündung -- Znsatzartikel . . . 25. Juni 1895 29. August 1895 .

XV, 218 Ohne bestimmte Daner Zoll Verhältnisse zwischen Genf und d er freien Zone von Hoch-Savoyen . . 14. Juni 1881 1. Jannar 1883 30 Jahre VI, 515 Regelung der Beziehungen mit Tunis . . . 14. Oktober 1896 25. Jannar 1897 Ohne bestimmte Daner XVI, 12

Staaten Griechenland Großbritannien . . . .

Italien Japan Liechtenstein (Vertrag mit Österreich- Ungarn) . .

Niederlande .

.

Norwegen . . - .

Österreich-Ungarn . . .

Perslen . . . .

. .

Rumänien Rußland Salvador Serbien . .

Spanien* Südafrikanische Republik .

Abschlags

Inkraftsetzung

Dauer

Publikation

10. Juni 1887 10. Juni 1887 6. Sept. 1855 6. März 1856 19. April 1892 19. Juni 1892 10. November 1896 17. Juli 1899

1 Jahr nach Rundung 1 Jahr nach Kündung 31. Dezember 1903 12 Jahre

A. S. n. F. XI, 357 A. S. V, 271 A. S. n. F. XII, 929 XVI, 520

10. Dezember 1891 19. August 1875 22. März 1894 10. Dezember 1891 23. Juli 1873 3. März 1893 26. Dezember 1872 30. Oktober 1883 10. Juni 1880 13. Juli 1892 6. Nov. 1885

31. Dezember 1903 1 Jahr nach Kündung 31. Dezember 1903 31. Dezember 1903 1 Jahr nach Rundung 1 Jahr nach Küudung 1 Jahr nach Rundung 1 Jahr nach Rundung 1 Jahr nach Rundung 1 Jahr nach Rundung 1 Jahr nach Rundung

XII, 564 III, 522 ,, XIV, 326 XII, 564 I, 196 XUI, 422 A. S. XI, 376 A. S. n. F. VII, 744 V, 172 XIV, 2 ,, X,284

1. Februar 1892 1. Oktober 1878 1. August 1894 1. Februar 1892 27. Oktober 1874 13. Mai 1893 30. Oktober 1873 7. Februar 1885 10. Juni 1880 1. Januar 1894 18. November 1887

TUrkei. Der Vertrag vom 29. April 1861 nebst Konventionaltarif ist am 13. März 1890 erloschen, An Stelle desselben ist einstweilen dmrch Notenaustausch die gegenseitige Beh audlnng auf dem Fuße de r meistbegünstigten Nation vereinbart worden.

Ver. Staaten von Amerika** 25. November 1850 8. November 1855 1 Jahr nach Rundung A. S. V, 201 * Auf Ersuchen der spaniseben Begiernng hat die iundesversammluDg durch Bundesbeschluss vom 24. Juni 1899 (A. S. n. F. XVII, 227) ihre Zustimmung gegeben, dass auf die in dieser Übereinkunft vereinbarte Bindung dus C lokoladenzolles schweizer ischerseitE verzichtet werde, " Die Artikel 8--12 (MeisBegünstigung) sind von der KegieruDg der Verein igten Staaten gekündet worden nn d mit dem 24. März 1900 erloschen.

Schweiz. Handelsverkehr nach den Vertragsverhältnissen (ohne unverarbeitete und gemünzte Edelmetalle).

^ O3

Einfuhr.

1893 1894 1895 1896 1897 1898 1899 1900 Millionen Franken.

233 239 269 295 298 308 339 341 122 155 165 177 183 177 142 140 154 133 147 152 188 159 76 80 68 71 66 66 76 69 9 11 15 15 16 16 16 13 460 470 628 669 692 719 802 759 ca. 53 38 55 21 ca. LO 9

51 35 56 23 9 6

57 39 62 24 9 8

62 39 65 23 11 24

60 52 67 25 11 29

64 73 61 26 12 14

75 62 57 29 11 9

79 48 28 10 16

ca. 5 5 10 14 15 13 16 12 ca. 191 185 209 238 259 263 259 193 103

95

ca. 55 50 ca. 158 145

53 53

50 50

42 42

44 44

57 60 59 60 116

Aiisfahr.

1893 1894 1895 1896 1897 1898 1899 1900 Tarifverträge. ') Deutschland Frankreich (Arrangement in Kraft seit 19. Äug. 1895) Italien Österreich-Ungarn . . .

Spanien Meistbegiinstigungsverträge.

Großbritannien u, Kolonien ca.

Vereinigte Staaten 2) . .

Rußland. .

. . .

Belgien Niederlande u. Kolonien ca.

Balkanstaaten Übrige Staaten mit Meistbegünstigungsverträgen1) ca.

ca.

Staaten ohne Verträge.

Frankreich .

Vereinigte Staaten 2) . .

Übrige Staaten . . ca.

ca.

Millionen Franken.

164

154 163

168 172 191 195 199

72 80 82 82 95 107 43 38 39 39 39 39 42 44 40 39 39 40 41 42 45 46 9 12 12 11 12 8 15 15 256 243 325 338 346 362 392 411 134 131 144 163 160 168 187 197 71 74 92 80 72 91 71 18 22 22 24 24 31 32 27 15 10 12 11 11 13 12 13 9 8 7 8 8 8 8 8 12 18 18 16 18 17 14 16 8 10 11 20 21 20 20 21 276 273 302 313 315 330 366 281 73

72

36 109

29 101

32 32

31 31

27 27

26 26

31 31

96 41 137

1 ) Norwegen ist in der schweizerischen Handel estati sti k nicht getrennt aufgeführt und figuriert in dieser Uebersicht unter den Staaten mit flleistbegtinstigungs vertragen.

2 ) Mit Rücksicht auf die Außerkraftsetzung der MeistbegUu?tigungsklausel figurieren die Vereinigten Staaten vom Jahre 1900 an unter der Bahri^ ^Staaten ohne Yerträge".

Rekapitulation.

Einfuhr.

Rekapitulation.

.A.usf «hr.

1893 1894 1895 1896 1897 1898 1899 1900

1893 1894 1895 1896 1897 1898 1899

Millionen Franken.

460 470 628 669 692 719 802 759 191 185 209 238 259 263 259 193 651 158

655 145

837 53

907 50

951 42

982 1061 44 60

1900

Millionen Franken.

952 116

809 800 890 957 993 1026 1121 1068

Staaten mit Tarifverträgen Staaten mit Meistbegünstigungsverträgen . . . .

Vertragsstaaten Staaten ohne Verträge

Total

.

.

Total

256 243 325 338 346 362 392 .411 276 532 109 641

273 302 313 315 330 366 281 516 627 651 661 692 758 692 101 32 31 27 26 31 137 617 659 682 688 718 789 829

Schweizerischer Handelsverkehr nach Erdteilen (ohne unverarbeitete und gemünzte Edelmetalle).

Einfuhr.

1893 1894 1895 1896 1897 1898 1899 1900

A. M. s filli r.

1893 1894 1895 1896 1897 1898 1899 1900 Millionen Franken.

Millionen Franken.

697 695 771 839 860 873 955 916 12 12 15 16 13 13 18 20 36 32 38 37 42 32 35 31 59 58 63 65 77 97 93 93 5 5 5 4 7 5 6 10 808 800 890 957 993 1026 1121 1068

Einfuhr 1901

Europa Afrika .

Asien Amerika Australien Unbestimmbar Total

. . .

. . .

. . .

Total

(provisorische Ziffer): 1054 Millionen Franken.

500 491 512 545,5 555,6 6 5 5 6 6 2 8 26 ?4 31 30 104 91 113 93 90,5 2 2 2 2,5 3 2 2 3 4 3 641 617 659 682 688

581 631 653 fi 6 8 39 31 37 93 114 123 H 3 4 3 4 4 718 789 829

Ausfuhr 1901: 829 Millionen Franken.

co C7t

958

II. Internationale Ausstellungen.

Paris 1900.

Der administrative und technische Bericht des schweizerischen Generalkommissariates, der alle wünschbaren Aufschlüsse über die Organisation und die Thätigkeit dieses Organs, über die Beteiligung unseres Landes, das Preisgericht, die unsern Ausstellernverabfolgten Auszeichnungen, die Ausgaben zu Lasten des Bundes, etc. enthält, ist im November 1901 sämtlichen Mitgliedern der Bundesversammlung übermittelt worden. Wir können an dieser Stelle daher auf diese sehr detaillierte Publikation verweisen und fügen hier lediglich bei, daß zur Zeit der Abfassung des vorliegenden Berichts (Februar 1902) die Rechnung des Kommissariats noch nicht endgültig abgeschlossen werden konnte. Soviel sich indessen schon jetzt beurteilen läßt, wird sie gegenüber dem Kredit von Fr. 1,650,000, den Sie uns durch Ihren Beschluß vom 15. Dezember 1897 eröffnet haben, eine Minderausgabe von etwas über Fr. 120,000 aufweisen. Sobald wir dieselbe geprüft und genehmigt haben, werden wir sie Ihnen zur definitiven Annahme vorlegen.

III. Kommerzielle Berufsbildung.

B u n d e s r a t s b e s c h l u ß b e t r e f f e n d eine I n t e r p r e tation der Bundesbeschlüsse über Berufsbildung.

Bezüglich Verrechnung von Bauzinsen, Miete und M o b i l i a r bei Handelsschulen verweisen wir auf die einläßliche Berichterstattung unserer Industrieabteilung.

Die H a n d e l s s c h u l e n . Zu den bisher vom Bunde subventionierten 16 Handelsschulen sind 2 weitere hinzugekommen.

Die Handelsabteilung der Mädchensekundarschule in Bern und die Section commerciale der Ecole supérieure des filles in Genf sind zu Anstalten mit 3 Jahreskursen erweitert worden und erfüllen nun die an die Verabreichung eines Bundesbeitrages geknüpften Bedingungen. Eine Reorganisation hat auch die Handelsabteilung" der Industrieschule in Zürich erfahren. Diese an die zweite Klasse der Sekundärschule anschließende Schulanstalt umfaßt nunmehr 4 J /2 Jahreskurse und zerfallt in eine untere (I. und II.

Klasse) und eine obere (IH.--V. Klasse) Abteilung. Die letztere hat die Bezeichnung ,,Höhere Handelsschule" erhalten. Der Lehrplan der untern Abteilung bildet ein abgeschlossenes Ganzes, um,

959 denjenigen Schülern entgegenzukommen, welche ihre Fachbildung nach zweijährigem Schulbesuche abschließen. Die obere Abteilung verfolgt den Zweck, den später in die Praxis übertretenden Schülern eine vertiefte Fachbildung zu bieten und den Übertritt an einzelne Fakultäten der Hochschule zu ermöglichen. Es ist daher von der IV. Klasse an eine Bifurkation vorgesehen. Die Handelsschule soll zugleich Vorbereitungsschule für den Verwaltungs- und Verkehrsdienst sein.

Die F o r t b i l d u n g s s c h u l e n . Die weitere Entwicklung des kaufmännischen Fortbildungsschulwesens nahm auch im abgelaufenen Berichtsjahre einen erfreulichen Verlauf. Die Zahl der Schulen hat sich um 7 vermehrt und ist auf 66 angestiegen. An den Lehrlingsprüfungen nahmen 268 Kandidaten teil, von .denen 261 diplomiert werden konnten. Bei der Konkurrenz über die vom Centralkomitee des schweizerischen kaufmännischen Vereins gestellten Preisfragen wurden 8 Arbeiten, 6 in deutscher, l in französischer und l in italienischer Sprache eingereicht. Das Preisgericht hat sämtliche Arbeiten der Prämierung wert- gehalten. Der Centralverein hat mit der Erstellung einer Lehrmittelsammlung begonnen und als ersten Band die ,,Wirtschaftskunde der Schweiz" herausgegeben. Ebenso wurde die Organisation von Wandervorträgen auf neuer Grundlage an Hand genommen.

F o r t b i l d u n g der H a n d e l s l e h r e r . Vom 15.--27. Juli wurde in Genf der zweite vom schweizerischen Handelslehrerverein veranstaltete Fortbildungskurs für Handelslehrer abgehalten.

Den Kurs, der von der Stadt Genf subventioniert wurde, besuchten 47 Lehrer von Handelsschulen und Fortbildungsschulen.

Er nahm einen für Lehrende und Lernende höchst befriedigenden Verlauf.

i S t i p e n d i e n . Es wurden 40 Bundesstipendien bewilligt.

Von den Stipendiaten widmen sich 10 höhern kaufmännischen Studien, 14 besuchten die obern Klassen verschiedener, vom Bunde subventionierter Handelsschulen, 14 waren Teilnehmer am Fortbildungskurs in Genf, und 2 Lehrer an Handelsschulen erhielten Beiträge an ihre Studienreisen in Österreich und England.

Ein Kandidat vollendete seine Studien an der Handelshochschule in Leipzig und erwarb sich das Diplom als Fachlehrer, ein anderer absolvierte mit bestem Erfolg die höhere Handelsschule in Venedig. Von den mit Hülfe des Bundes herangebildeten Lehrern wirken 5 an kantonalen Handelsschulen und 2 als Lehrer und

960

Rektoren an kaufmännischen Fortbildungsschulen. Die Summe, die für Stipendien ausgelegt wurde, beträgt Fr. 10,995.

Die weitem f i n a n z i e l l e n L e i s t u n g e n des B u n d e s für das kommerzielle Bildungswesen ergeben sich aus folgender Zusammenstellung : A. Handelsschulen.

Subventions - Beiträge berechtigte von Staat, Ge- SchulAusgaben. meindcn u. a. gelder.

Fr.

Fr.

Fr.

Aarau . . .

21 925 14,550 Bellinzona 60000 38,666 Bern (Gymnasium) . . . 34,191 20,744 Bern (Mädchenschule) . . . . 23,339 13,726 32,292 21,528 Chaux-de-Fonds .

Chur .

16029 9,462 Freiburg 15 684 10,256 Genf . . .

97,912 56,970 Genf (Ecole supérieure des filles) . 24,276 14,764 Lausanne 52009 28,123 Locle . . .

. . . 13,905 8,730 Luzern . . . .

. .

13,779 9,094 Neuenburg . . .

. . 242,980 114,374 S t . Gallen . . . .

37 975 23,680 St. Gallen (Akademie) . . . 36,525 21,481 Solothurn . . . .

. .

16,877 11,118 Winterthur . . . . . . 31,519 18,600 ZUrich . . . . . . . 54,364 30,800 Total

100 2,000 3,075 2,750 -- 1,836 300 12,457 2,130 9,825 810 138 71,419 2,455 4,304 200 3,619 8,164

Bundes- Schulersubvention. zahl.

Fr.

7,275 19,334 10,372 6,863 10,764 4,731 5,128 28,485 7,382 14,061 4,365 4,547 57,187 11,840 10,740 5,559 9,300 15,400

51 102 63 81 62 68 27 142 54 110 24 46 412 76 400 ') 61 60 145

825,581 466,666 125,582 233,333 1,984

') 18 Studierende und 382 Hörer.

961

B. Die kaufmännischen Fortbildungsschulen.

1. Schweizerischer kaufmännischer Verein.

a. Sektionen.

Unterrichtshonorare.

Fr.

Aarau . . . .

2,577 Amriswil . . .

269 Arbon . . . .

716 Baden . . . .

2,984 Basel . . . . 14,303 Bellinzona . .

4,096 Bern . . . . 15,293 ' Biel . . . .

5,720 Brig . . . .

114 Burgdorf . . .

2,781 Chaux-de-Fonds 1,213 Chiasso . . .

1,162 Chur . . . .

1,945 Davos . . . .

947 Delsberg . . .

830 Frauenfeld . .

1,319 Grenchen . . .

400 Herisau . . .

1,292 Herzogenbuchsee 1,043 · Horgen . . .

1,762 Huttwil . . .

843 Langenthai . .

4,324 872 Lausanne . . .

Lenzburg . . .

818 Liestal . . .

1,141 Locamo . . .

2,671 London . . .

3,171 Lugano . . .

1,380 Luzern . . . 11,784 Münster (Jura) .

750 Neuenburg (n.Union) 3,270 Nyon . . . .

782 Ölten . . . .

712 Payerne . . .

740 Pruntrut . . .

2,150 Eapperswil . .

554 Rheinfelden . .

424 Romanshorn . .

1,339 St. Gallen . . 13,520 St. Immer . .

976 Schaffhausen .

3,331 Schönenwerd 790 Übertrag 117,108

Subvention BundesSchttlerzahl.

Gesamt- von Staat, Geaasgaben. meinde und SUD vention. Sommer. Winter.

Handelsstand.

Fr.

Fr.

Fr.

2,935 859 58 60 1,378 300 200 22 30 --

913 4,120 17,928 6,246 19,645 7,407 268 3,425 1,620 2,174 2,594 1,449 1,064 1,643 665 1,642 1,196 2,104 1,160 5,756 1,334 1,073 1,736 3,258 3,960 2,518 20,421 1,002 4,012 1,874 936 788 3,045 773 677 1,714 17,271 1,451 3,993 1,050

360 1,441 4,110 600 6,607 1,400 -- 950 527 100 1,034 450 695 1,061 325 1,105 670 550 775 1,900 575 428 ,625 780 -- 200 6,500 200 396 370 150 281 950 145 200 554 9,983 517 1,832 388

358 1,074 4,768 2,868 6,882 2,860 80 1,250 606 700 648 500 349 528 180 547 450 587 295 2,500 436 409 600 1,736 2,212 900 7,659 450 2,453 391 356 259 1,075 277 200 577 4,597 440 1,332 356

22 50 271 11 269 137 -- 53 -- -- -- -- 14 33 -- 32 10 36 14 68 17 10 16 10 36 -- 318 -- -- -- 12 7 6 -- 21 41 193 6 72 23

25 52 353 162 298 150 28 79 56 42 76 77 33 34 8 34 22 36 12 75 91 31 28 267 44 108 318 50 256 75 37 28 72 36 45 44 196 72 101 24

159,140

50,112

55,804

1888

3665

962 Unterrichtshonorare,

Fr.

Gesamtausgaben.

Fr.

Übertrag 117,108 Solothurn . .

2,560 Thun . . . .

2,022 Uster . . . .

320 Uzwil . . . .

821 Vevey . . . . 1,223 Wädenswil . .

850 Wattwil . . .

600 Winterthur . . 5,681 Wü . . . .

782 Zofingen . . .

4,229 Zug . . . .

756 Zürich . . . 55,757

159,140 2,928 2,352 986 1,090 1,664 1,212 904 8,153 1,100 5,121 804 72,365

192,709

257,819

Subvention von Staat, Schulerzahl.

BundesGemeinde subvention. Sommer. Winter.

und Handelsstand.

Fr.

Fr.

50,112 55,804 1888 3665

800 325 782 250 310 471 3,732 241 1,108 400 34,195

1,280 809 200 300 612 400 200 1,932 352 2,537 378 20,000

93,946

84,804

1,220

72 65 -- 72 -- 34 71 28 62 5 25 · 27 18 25 140 118 32 30 56 51 21 25 680 665

2914

4961.

b. Centralkomitee.

Bibliothek der Sektionen . . . .

Sekretariat . . .

Lehrlingsprüfungen Preisaufgaben . .

Specialbeiträge an einzelne Vereine

-- -- -- -- --

192,709

3,142 7,235 4,728 522 --

273,446

-- -- -- -- --

93,946

2,500 7,000 3,891 300 620

99,115

.-- -- -- -- --

-- -- -- -- --

2914

4961

2. Vereinzelte Vereine und Fortbildungsschulen.

Bern (Bureaulistenverein) . . . . 2,293 2,987 670 96 800 95 Freiburg (Cours professionnels pour commerçants) . 1,890 2,426 1,626 800 81 80 Genf (Association -- -- des commis) . 1,805 2,900 210 903 Lausanne (Jeunes 3,100 1,050 commerçants) . 2,038 1,000 165 -- Licntensteig (Fortbildungsschule) . 360 400 200 200 12 10 Montreux (Cours commerciaux) . 925 -- 1,494 996 20 498 Paris (Cercle commercial suisse) 4,932 8,200 3,699 111 -- 121 Übertrag 14,243

21,507

4,542

7,900

306

695

963 Unterrichtähonorare.

Fr.

Übertrag 14,243 St. Gallen (Weibliche Fortbildungsschule) . 5,388 Sentier (Cours commerciaux) . . .

90 Vevey (Cours commerciaux) . . 975 Yverdon (Cours comme! ciaux) . 690 Zürich (Weibliche Fortbildungsschule) 1,500

Total : 1900/1901 1899/1900 1898/99 1897/98 1896/97

SnbYention Schülerzahl.

Gesamt- von Staat, Go- Bundesausgaben. meinde und subvention. Sommer. Winter, Handelsatand.

Fr.

Fr.

Fr.

4,542 21,507 7,900 306 695

7,220

4,000

2,000

198

146-

90

60

30

--

&

1,800

1,200

600

--

2&

1,200

800

400

--

22

1,600

1,000

500

101

89

22,886

33,417

11,602

11,430

605

983

215,595 191,362 163,624 140,396 121,457

306,863 292,799 330,268 280,527 253,574

105,548 94,635 78,968 72,430 57,222

110,545 101,312 93,255 82,280 64,974

3,519 5,946 3,023 5,244 4,629 4,613 4,118

IV. Handelsamtsblatt.

Die tägliche Auflage des Blattes ist mit durchschnittlich.

5800 Exemplaren die gleiche geblieben wie in den letzten Jahren, Davon kamen auf bezahlte Abonnemente 3794 Exemplare (1900: 3764; 1899: 3702) und auf Gratisabonnemente 1937 Exemplare;, hiervon erhielten : die Betreibungs- und Konkursbehörden und.

Handelsregisterbureaux 1331 (laut Vorschrift des Art. 35 desBundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs vom 11. April 1889 und Art. 48 der Verordnung über Handelsregister und.

Handelsamtsblatt vom 6. Mai 1890), die Mitglieder der Bundesversammlung 184, die Bureaux der Bundes Verwaltung 100, die Gesandtschaften und Konsulate 116, die Handelsschulen und Vereine junger Kaufleute 69, die öffentlichen Bibliotheken (Kreisschreiben des Bundesrates vom 1. Dezember 1893) 27 und sonstige 110.

Die Gesamteinnahmen belaufen sich auf Fr. 101,321. 13 (1900: Fr. 101,671. 04) und die Gesamtausgaben, ohne die Besoldungen, auf Fr. 70,462. 63 (1900: Fr. 69,643. 25), so daß sich ein Einnahmenüberschuß von Fr. 30,858. 50 ergiebt, gegen-

964 über Fr. 32,027. 79 im Vorjahre. Der Rückgang des Aktivsaldos hat seinen Grund in der geringern Anzahl von Privatanzeigen, für welche Fr. 36,725. 40 gegen Fr. 37,666. 65 im Jahre 1900 eingenommen wurden, und in der Zunahme des übrigen Publikationsstoffes, der gegenüber eine entsprechende Erhöhung der Kostenvergütung nicht erfolgte.

Von den Konsulatsberichten wurde wiederum eine Sonderausgabe veranstaltet.

T. Handelsreisende.

Finanzielles. An Patenttaxen wurden eingenommen Fr. 327,790 oder Fr. 5590 mehr als im Vorjahre (1900 Fr. 322,200; 1899: Fr. 313,350; 1898: Fr. 296,520; 1897: Fr. 262,910; 1896: Fr. 234,350; 1895: Fr. 221,700; 1894: Fr. 209,200; 1893 [erstes Jahr]: Fr. 310,650, inbegriffen Fr. 75,600 Ausnahmetaxen). An jener Einnahme haben s c h w e i z e r i s c h e Reisende bezahlt Fr. 3 0 7 , 1 9 0 , inbegriffen Übertrag vom Vorjahr Fr. 400 und an umgangenen Patenttaxen Fr. 2340 (1900: Fr. 298,450; 1899: Fr. 291,100), a u s l ä n d i s c h e Fr. 2 0 , 6 0 0 (1900: Fr. 21,950; 1899: Fr. 20,250).

Die Gesamtabrechnung stellt sich wie folgt: Bruttoeinnahmen Fr. 327,790. -- Kantonale Bezugsgebühr ,, 13,111. 60 Fr. 314,678. 40 1. Kosten der Formulare und Porti Fr. 1001. 90 2. Verzeichnisse der taxpflichtigen Handelsreisenden, der Bestrafungen u. s. w ,, 2416. 65 3. Inspektionskosten ,, 524. 85 4. Rückvergütung einer halbjährlichen Taxe, abzüglich Bezugsgebühr 4 °/o, an den Kanton St. Gallen ,, 96. -- 4,039. 40 Unter die Kantone nach der Bevölkerungszahl zu verteilende Summe .

Fr. 310,639. --

Die Abrechnung mit den Kantonen gestaltet sich wie folgt :

T i, .<,, T, Betreffnis nach Taxkarten. Taxen, der Bevölkerung.

Fr.

Zürich Bern Luzern Uri Schwyz Obwalden Nidwaldeu Glarus Zug Freiburg Solothurn Basel-Stadt Basel-Land Schaffhausen Appenzell A.-Rb Appenzell I.-Rh St. Gallen Grauhünden Aargau Thurgau Tessin Waadt Wallis Neuenburg Genf

399 398 121 4 29 -- 7 29 14 43 58 148 20 23 14 l 240 79 137 82 24 169 8 169 74

Fr.

56,550 40,385.90 56,100 55,226.90 17,805 13,728.-- 600 1,845.70 4,350 5,189.20 -- 1,429.70 950 1,224.50 4,200 3,030.90 2,000 2,351. -- 5,900 11,988.30 8,915 9,440.80 20,900 10,515.-- 3,000 6,417.80 3,450 3,889.60 1,900 5,179.50 150 1,264.70 33,950 23,450,40 11,120 9,793.-- 20,100 19,347.80 12,050 10,608.20 3,400 12,989.60 24,400 26,363.80 1,150 10,722.20 24,950 11,831.70 9,900 12,424.80

BezugsgebUhr.

Fr.

2,262.-- 2,244.-- 712.20 .24.-- 174.-- --. -- 38. -- 168.-- 80. -- 236.-- 356.60 836.-- 120.-- 138.-- 76.-- 6. -- 1,358.-- 444.80 804.-- 482.-- 136. -- 976.-- 46. -- 998.-- 396.--

Total

1901.

1900.

Fr.

Fr.

42,647. 90 37,495. 60 57,470. 90 *58,441. 70 14,440. 20 14,822. -- 1,869. 70 1,827. 70 5,363. 20 5,454. 40 1,584. 70 1,429.70 1,362. 50 1,262. 50 3,722. 90 3,198. 90 2,470.80 2,431. -- 12,224. 30 12,713. 60 9,797. 40 9,325. 20 8,528. 30 11,351.-- 6,602. 20 6,537. 80 4,027. 60 4,109. 30 5,255. 50 5,736. 30 1,270. 70 1,353. 20 24,808. 40 25,138. 20 10,237. 80 10,353.10 20,151 80 21,008. 70 11,090.20 11,460.10 13,125. 60 13,400. 80 27,339. 80 26,871. 50 10,768. 20 10,712. 20 12,829. 70 12,361. 90 12,820. 80 11,473. 10

1899.

Fr.

36,709. 35 56,728. 95 14,300. 35 1,779. -- 5,306. 55 1,536. 55 1,315. 70 3,609. 55 2,411.10 12,367. 55 9,103. 60 8,361. 65 6,398. 25 3,940. 25 5,567. 35 1,311. 30 24,335. 80 10,078. 50 20,418. -- 11,110. 55 12,994. 40 26,109. 90 10,410. 55 11,986.15 11,213.10

Total 2290 327,790 310,639.-- 13,111.60 323,750. 60 318,330. -- 309,404. -- Kosten der Ausweiskarten, Abrechnungsformulare, der Verzeichnisse der Namen der taxpflichtigen Reisenden, der Bestraften, Inspektionen u. s. w 4,039. 40 3,870. -- 3,946. -- Total

327,790,-- 322,200.-- 313,350.--

CD O> V

<966 Statistik. Ausgestellt wurden 25,772 Ausweiskarten (1900: "24,687; 1899: 24,256); davon sind 23,482 Gratiskarten und 2290 Taxkarten (1900: 2255; 1899: 2214). Von den Taxkarten lauten 1289 auf den Namen eines einzelnen Reisenden, 1001 sind kollektiv (eine Karte für mehrere Reisende). Auf schweizerische Reisende entfallen 17,930 Gratis- und 2136 Taxkarten {1186 einzelne, 950 kollektiv), auf ausländische 5552 Gratis- und 154 Taxkarten (103 einzelne, 51 kollektiv).

Die Za h l der R e i s e n d e n beläuft sich auf 27,349 (1900: 26,837; 1899: 25,697); 21,564 Reisende (1900: 21,202) vertraten schweizerische, 5785 (1900: 5635) ausländische Firmen.

Die ausländischen Reisenden verteilen sich auf die verschiedenen Länder wie folgt: Deutschland 3937 (im Vorjahr 3848), Frankreich 1182 (1145), Italien 355 (332), Österreich-Ungarn 204 {203), Belgien 41 (37), England 36 (34), Holland 13 (15), Spanien 10 (13), Luxemburg 5 (6), Rußland 2 (1).

Bezüglich der B r a n c h e n giebt die nachfolgende Zusammenstellung Aufschluß. Auch diesmal sind die Nahrungs- und Genußmittel mit 8461 (1900: 8731) schweizerischen Reisenden (Wein -3534, 1900: 3847), dann die Textilwaren mit 4288 (1900: 4251) .am stärksten vertreten.

Zahl der Reisenden: Ausländische.

Textilindustrie Maschinenindustrie Metallindustrie Bijouterie, Uhren und Uhrenfournituren .

Kurzwaren .

. .

. . .

Nahrungs- und Genußmittel (Wein) Leder, Leder- u n d Schuhwaren . . . .

Glasindustrie Litterarische u. Kunstgegenstände, Papier etc.

Thon-, Cément- und Steinindustrie . . .

Chemikalien, Droguen, Parfümerien, Farbwaren . .

. .

.

Holz- und Holzwaren Fettwaren Abfälle und Düngstoffe .Kautschukwaren Stroh-, Rohr- u n d Bastwaren . . . .

Agenturen . .

Verschiedenes

4,288 880 1,185 432 276 8,461 471 148 1,394 431

Total. 1Deutschland .

1695 1238 89 78 706 590 120 195 138 191 220 701 298 213 54 81 461 617 64 115

353 233 32 6 85 33 47 308 21,564 5785 1900 21,202 5635 + 362 -f 150 993 524 159 93 58 104 653 1,014

228 198 14 5 71 13 20 212

3937 3848

+89

Total.

1901.

1900.

5,983 969 1,891 627 467 9,162 769 229 2,011 546

5,938 1,050 1,732 631 586 9,444 806 295 1,860 546

1899.

5,5-57 828 1,720 609 658 8,692 773 180 1,893 594

1,346 757 191 99 143 137 700 1,322 27,349 26,837 + 512

1,381 903 167 127 140 129 591 511 26,837

1,253 639 233 127 123 106 500 1,212 25,697
968 Die Bewilligung, W a r e n mit sien zu f u h r e n , besitzen 138 Handelsfirmen (1900: 128; 1899: 126). Unter den mitgeführten Waren sind vertreten: Uhren und Uhrenbestandteile (42 Bewilligungen), Mode- und Putz waren (39), Gold- und Silberwaren (29), Diamanten und Edelsteine (21), Fournitüren für Zahnärzte (4), Waren aus echtem Schildpatt (2), Artikel für Raucher (1).

Kontrolle. Seit dem 1. Januar 1901 sind behufs Handhabung einer intensivem Kontrolle Taxkarten zur Verwendung gekommen, die mit Souchen versehen sind. Die jeweilen für ein Jahr erforderlichen Taxkarten tragen die fortlaufenden Nummern der entsprechenden Souchen und werden, je nach Bedürfnis, in Heften von 5, 10, 20 und 50 Exemplaren an die kantonalen Abgabestellen abgegeben. Hierüber wird vom eidgenössischen Sekretär für die Patenttaxen eine besondere Buchung geführt. Derselben Stelle sind nicht nur Duplikate der verabfolgten Taxkarten, sondern; auch die successive aufgebrauchten Souchenhefte, sowie die jeweilen am Schlüsse jedes Jahres noch vorhandenen Taxkartenformulare zur Kontrolle einzusenden.

Rechtliches. Im Sinne der Art. 155 und 161 des Bundesgesetzes vom 22. März 1893 über die Organisation der Bundesrechtspflege (siehe Geschäftsbericht des eidgenössischen Handels-, Industrie- und Landwirtschaftsdepartements vom Jahre 1899, Bundesbl. 1900, I, 882) sind dem Departement im Jahr 1901 von den Kantonen Aargau, Appenzell A.-Rh., Baselstadt, Bern, Freiburg, Genf, Glarus, Graubünden, Luzern, Neuenburg, Schaffhausen, Solothurn, St. Gallen, Thurgau, Unterwaiden o. d. Wald, Waadt und Zürich 188 Bußenerkenntnisse und Urteile wegen Übertretung des Patenttaxengesetzes mitgeteilt worden ; darunter sind 13 freisprechende. Verurteilt wurden 176 Personen zu Geldbußen im Gesamtbetrage von Fr. 5115; in 56 Fällen wurde überdies auf nachträgliche Entrichtung der umgangenen Patenttaxen erkannt.

Hausierwesen und unlauterer Wettbewerb.

Die im Geschäftsbericht vom vorigen Jahr (Bundesbl. 1901, I, 790) erwähnte Untersuchung der Frage, ob der Erlaß einheitlicher Vorschriften über das Hausierwesen und den unlautern Wettbewerb im Interesse von Handel und Industrie wünschenswert, bezw. notwendig sei, ist beendigt, und wir werden nunmehr jene Frage vom volkswirtschaftlichen und rechtlichen Standpunkte aus prüfen.

969

TI. Bureau für Gold- und Silberwaren.

A. Kontrolle der Gold- und Silberwaren.

Mit dem 31. Dezember 1901 sind .20 Jahre verflossen, seit das Bundesgesetz vom 23. Dezember 1880 in Kraft erwachsen ist. Während dieser Zeit haben die Kontrollbureaux den amtlichen eidg. Garantiestempel auf 48,229,053 goldenen und silbernen Uhrgehäusen und 905,250 Schmucksachen und Geräten, insgesamt also auf 49,134,303 goldenen und silbernen Gegenständen, angebracht.

Die auf die einzelnen Jahre entfallenden Ziffern sind aus der nachstehenden statistischen Zusammenstellung ersichtlich.

Vergleichende Übersicht der seit Inkrafttreten des Gesetzes, d. h. von 1882 bis 1901, von den Kontrollämtern für Gold- und Silberwaren vorgenommenen Stempelungen und Proben.

Jahr.

1882 1883 1884 !

1885 ' 1886 ; 1.887 1888 1889 1890 1891 1892 1893 1894 1895 1896 1897 1898 j 1899 1900 1901

.

.

.

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.

Gestempelte goldene u. silberne Uhrgehäuse.

Gestempelte Bijouterie- und Silberwaren.

Proben von Gold- und Silberbarren.

*) Stück.

Stück.

Anzahl.

911,307 1,101,055 1,174,726 1,021,831 1,289,631 1,547,942 1,941,274 2,502,619 2,617,414 2,283,130 2,148,529 2,364,068 2,439,947 2,564,000 3,274,743 3,372,702 3,570,229 3,684,557 4,035,521 4,383,828

48,549

11,435 10,738 13,052 14,259

45,653 52,994 42,553 35,472 36,891 40,912 41,917 37,725 36,851 40,639 35,752 38,772 32,505 36,887 36,795 40,866 71,427 80,119 71,971

14,616 15,156 14,369 14,605 15,142 15,043 14,261 15,249 14,930 14,146 15,978 15,957 17,787 18,761 19,207 20,514

*) Etwa V» dieser Ziffern entfällt auf goldene und % auf silberne Gehäuse.

Bundesblatt.

64. Jahrg. Bd. I.

66

970

Aus dieser Statistik, wie aus der beigefalteten 'detaillierten Übersicht geht hervor, daß das Jahr 1901 gegenüber den früheren Jahren wiederum eine wesentliche Zunahme der kontrollierten Uhrgehäuse aufweist.

Der Wert der im Jahre 1901 geprüften und kontrollierten Gegenstände beläuft sich auf eirka 36 Millionen Franken für das.

Gold und 9 Millionen Franken für das Silber.

Die Gebühren für Stempelung und Prüfung der den Kontrollämtern vorgewiesenen Gold- und Silberwaren haben den Kontrollämtern im Berichtsjahre eine Gesamteinnahme von Fr. 394,190. 85 eingebracht, denen Ausgaben im Betrage von Fr. 210,297. 11 gegenüberstehen. Es ergiebt sich somit ein Einnahmenüberschuß von Fr. 183,893. 74, welcher nach Entnahme der für Verbesserung des Materials und Besoldungserhöhungen nötigen Summen von den Kantonen, Gemeinden und Interessentenvereinigungen mit unserer Genehmigung zur Ausrichtung von Beiträgen an zahlreiche gemeinnützige Anstalten verwendet wurde.

Übersicht der Einnahmen und Ausgaben der Kontrollämter im Jahre 1901.

Ämter.

Einnahmen.

Ausgaben.

Einnahmenüberschuss.

Fr.

Fr.

Fr.

56,215. 20 \ . Biel . . . .

2. Chaux-de-Fonds . 103,930. -- 3. Delsberg .

9,255. 45 19,355. 05 4. Fleurier .

18,350. 40 5 . Genf . . . .

6. Grenchen .

40,710.40 21,745. 65 7 . Locle . . . .

3,304. 80 8. Neuenburg 31,650. 30 9. Noirmont .

24,950. 80 10. Pruntrut . . .

23,886. 80 11. St. Immer . .

9,723. 75 12. Schaffhausen . .

31,112.25 13. Tramlingen . .

Total

28,460. 25 27,754.95 58,045. 15 45,884. 85 2,534. 55 6,720. 90 7,198. 65 12,156. 40 7,541. -- 10,809. 40 15,632. 45 25,077. 95 10,252. 41 11,493. 24 3,297. 90 6.90 16,008. 85 15,641. 45 14,678. 15 10,272. 65 9,162. -- 14,724. 80 9,860. 75 *-- 137.-- 14,607. 45 16,504. 80

394,190. 85 210,297. 11 183,893. 74

*) Deficit Fr. 137, gedeckt aus dem Reservefonds des Kontrollamtes Schaffhausen.

Vergleiehoncle Übersicht

Zu Seite 970.

dei1

während der Jahre 1900 und 1901 von den Kontrollämtern filr Gold- und Silberwaren vorgenommenen Stempelungen und Proben.

Doppelte Taxe bezahlende und vom Kontrollamte zurückgewiesene Uhrgehäuse

Gestempelte Uhrgehäuse Ämter

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

9.

10.

11.

12.

13.

Goldene

Total

Silberne

1900

1901

1900

1901

Stück

Stück

Stück

Stück

1900 Stück

585,769 49,341 91,052 248,830 192,262 571,761 64,054 37,502 504,836 451,640 291,027 87,124 555,402

573,922 567,614 84,170 166,133 184,829 504,673 127,352 38,727 473,819 426,108 253,077 85,259 549,838

653,228 3,353,315 3,730,600 377,285 28,978

4,035,521

Biel Chaux-de-Fonds Delsberg Fleurier Genf Grenchen (Solothurn) . . .

Locle Neuenburg Noirmont Pruntrut St. Immer Schaffhausen Tramlingen

29,882 508,703 18,412 9,187 12,874 1,338 78,136

29,946 482,524 15,709 10,568 15,484 1,410 74,388

15,052 313 8,309

15,562 24 7,613

Total Vermehrung 1901 Verminderung 1901

682,206

544,040 58,911 65,758 156,946 171,955 503,335 49,216 38,727 458,767 425,795 244,768 85,259 549,838

1901 %

14,2 14,1 2,1 4,1 4,6 12,5 3,1 1,0 11,7 10,6 6,3 2,1 13,6 100

1900

1901

Stück

Stück

615,715 531,865 106,761 259,398 207,746 573,171 138,442 37,502 520,398 451,664 298.640 8?;i24 555,402

% 14,1 12,2 2,4 5,9 4,7 13,1 3,1 0,8 11,9 10,3 6,8 2,0 12,7

4,383,828 348,307

100 8,6

Stück

2018 2115 542 294 ' 23 762 140 36 449 942 555

1412 2383 729 1246

1134

786

9010

9614 604

795 294 886 694 389

Proben von Gold- und Silberbarren

Gestempelte Bijouterie- und Silberwaren

1900 Stück

1900

1901 Stück

10,606 2,184 '2 : 5 29,946

% 13,2 2,7 0,0 0,0 37,4

9,843 1,130 1 7 22,115

% 13,7 1,6 0,0 0,0 30,8

125 8

0,2 0,0

54 47

0,0 0,0

4 11,3 37,136

0,0 0,1 46,4

7 38,767

0,0 53,9

1

°

80,11J9

100

71,971

8,148

100

10,1

1901

Anzahl

01

2,368 11,214 509 566 6 656 664 209 511 534 1,064 408 498

12,3 58,4 2,7 2,9 0,0 3,4 3,5 1,1 2,7 2,8 5,5 2,1 2,6

19,207

/o

100

Anzahl

o/ /o

2,596 11,525 562 658 43 714 898 470 546 565 997 421 519

12,6 56,2 2,7 3,2 0,2 3,5 4,4 2,3 2,7 2,8 4,9 2,0 2,5

20,514 1,307

100 6,8

971

Alle diese Jahresrechnungen, sowie die Budgets der Kontrollämter wurden der Prüfung und Genehmigung des Departements unterbreitet.

Im Laufe des Berichtsjahres reichte die Gemeinde Saignelégier dem Regierungsrat des Kantons Bern ein Gesuch um Errichtung eines Kontrollamtes in dieser Ortschaft ein. Im Einvernehmen mit unserem Handelsdepartement hat die bernische Kegierung dieses Gesuch angesichts der geringen Entfernung der Kontrollämter Noirmont und Tramelan abgewiesen. Den Rekurs, den die Gemeinde Saignelégier gegen diesen Entscheid bei uns einlegte, konnten wir nicht gutheißen, da im vorliegenden Fall ein Bedürfnis in der That nicht vorzuliegen schien.

Die zahlreichen technischen und administrativen Inspektionen, welche durch das eidgenössische Amt in allen Kontrollbureaux und an den Grenzzollstätten regelmäßig vorgenommen wurden, haben gezeigt, daß den eidgenössischen Vorschriften in strikter Weise nachgekommen wird.

Im Juni des Berichtsjahres wurden am Polytechnikum Prüfungen zur Erlangung des eidgenössischen Diploms für beeidigte Probierer abgehalten. Das Programm, wie auch die- Namen der diplomierten Kandidaten wurden im .schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlicht (siehe Nr. 135 vom 15. April und Nr. 230 vom 26. Juni 1901).

Im Jahre 1901 wurden den Kontrollämtern 126 eidgenössische Kontrollstempel abgeliefert als Ersatz der unbrauchbar gewordenen, welche dem eidgenössischen Bureau retourniert werden müssen.

Die Zahl der am 31. Dezember 1901 auf allen Ämtern in GeJbrauch befindlichen Kontrollstempel betrug 540. Die Stempel werden auf dem eidgenössischen Bureau angefertigt.

B. Aufsicht über den Handel mit Gold- und Silberabfällen.

Die Zahl der gesetzlich autorisierten Käufer, Schmelzer und Probierer betrug, wie im Vorjahre, 80.

Neue Bewilligungen und Streichungen fanden im Laufe des Jahres 1901 nicht statt.

Die Ermächtigten verteilen sich auf die einzelnen Kantone wie folgt: Neuenburg 49, Bern 17, Genf 7, Solothurn 2, Zürich l, Basel l, Schaft hausen 2, Waadt 1.

Es sind im Berichtsjahre 221 Souchenregister und 14,200 Legitimationskarten abgegeben worden.

ÎJ72 Übersicht der Operationen. Die Zahl der im Jahre 1901 vollzogenen Käufe, Binschmelzungen und Proben (ein- und ausgegangene Bordereaux) belauft sich auf 21,660. Die von den Käufern für die Abfälle b e z a h l t e S u m m e erreicht ein Total von Fr. 4,442,665. 05, was gegenüber dem Vorjahre eine Vermehrung von Fr. 260,600.'35 ausmacht.

Übersicht der im Jahre 1901 kontrollierten Käufe, Binschmelzungen und Proben von Gold- und Silberabfällen.

Kreise»

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1 Abfälle (bezahl ter Wert).

Am 31.

1901 Am 31.

1900

Dezember . . . .

Dezember . . . .

Vermehrung 1901 Verminderung 1901

5 25 3 9 7 2 10 6 3 2 4 3 1

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Fr.

l.Biel . . . .

2. Chaux-de-Ponds 3. Delsberg . .

4. Fleurier .

5 . Genf . . . .

6. Grenchen V.Locle. . . .

8. Neuenburg .

9. Noirmont 10. Pruntrut . . .

11. St. Immer . .

12. Schaffhausen .

13. Tramlingen .

3"

2,951 710 647,117 10,751 1,677 2,370,973 129 60 37,367 310 93 35,540 970 451 276,902 302 161 27,199 1,909 525 465,766 86 266 33,903 490 257 28,906 1,264 433 74,669 1,182 397 334,526 60 125 60,065 1,011 371 49,726

Rp.

15

14,5

05 53,4 65 0,9 40 0,8 95 6,, 45 0,0 05 10,5 60 0, 65 0,7 8

25 70

85 30

1,7

4 1,1

80

21,660 5,281 4,442,665 05 100

80

21,887 4,462 4,182,064 70 --

-- --

-- 227

819 --

260,600 35 --

--

-- --

Der mittlere Kurs des Silbers, welcher für die Berechnung des Wertes der Handelsbarren zu Grunde gelegt wurde, betrug Fr. 100 per kg. 1000/iooo fein.

973 Die Zahl der den Verkäufern von Abfällen e r ö f f n e t e n C o n t i belief sich am 31. Dezember 1900 auf 4462. Im Laufe des Jahres 1901 stieg die Zahl derselben auf 5281, also um 819.

Wir fügen hier noch eine Übersicht über die seit Inkraftsetzung des Bundesgesetzes betreffend den Handel mit Gold- und Silberabfällen vorgenommenen Operationen bei.

Jahr.

1887 1888 1889 1890 1891 1892 1893 1894 1895 1896 1897 1898 1899 1900 1901

.

.

.

.

.

.

.

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.

.

Käufer, Schmelzer und Probierer.

Bordereaux.

Anzahl.

Anzahl.

Fr.

Rp.

79 87 88 89 91 91 94 94 96 91 92 87 80 80 80

26,514 28,077 28,075 29,352 28,707 26,816 25,622 24,244 23,052 23,421 22,788 22,850 22,384 21,887 21,660

2,729,322 3,302,417 3,757,130 4,225,485 3,867,443 3,089,306 3,130,044 2,969,256 3,052,933 3,669,629 3,638,506 3,701,118 3,991,255 4,182,064 4,442,665

20 60 50 55 60 20 15 80 50 65 20 -- 15 70 05

Abfälle (bezahlter Wert).

II. Abteilung.

Industrie.

I. Allgemeines.

Zum Postulat betreffend A r b e i t s n a c h w e i s und Schutz g e g e n u n v e r s c h u l d e t e A r b e i t s l o s i g k e i t gingen die Berichte des Kantons Zürich und des schweizerischen Arbeitersekretariates ein. Obschon noch die Vernehmlassungen dreier Kantone ausstehen, werden wir demnächst die Angelegenheit an

974 die Hand nehmen und Ihnen baldmöglichst Bericht erstatten.

Andere Postulate sind beim Departement nicht hängig.

In Bezug auf unser Kreisschreiben vom 31. Mai an die schweizerischen Gesandtschaften und Konsulate betreffend Zustellung von Material an das internationale Arb e i t s a m t , welches am 1. Mai in Basel eröffnet wurde, verweisen wir auf Bundesbl. III, 677. In verdankenswerter Weise haben die meisten Staaten dem Gesuche entsprochen, so Argentinien, Belgien, Chile, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Norwegen, Österreich-Ungarn, Portugal, Vereinigte Staaten.

Mit Eingabe vom 15. Februar/2. März stellte Herr Professor Dr. Stephan Bauer in Basel an das Departement das Gesuch, ,,es wolle der Bundesrat auf zwei Jahre eine Lehrthätigkeit von 5 Vortragsstunden und 2 Stunden Seminarunterricht dem Unter· zeichneten neben seiner Thätigkeit als Leiter des internationalen Arbeitsamtes ausnahmsweise zubilligen".

Der Bundesrat beschloß, Herrn Professor Bauer, unter Vorbehalt einer definitiven Gestaltung des internationalen Arbeitsamtes, die nachgesuchte Bewilligung zur Fortsetzung seiner Lehrthätigkeit für die Dauer von zwei Jahren zu gestatten. (8. März.)

II. Bandesgesetz betreffend die Arbeit in den Fabriken.

1. Unterstellung unter das Gesetz.

Im Jahre 1901 wurden dem Gesetze u n t e r s t e l l t und in das Verzeichnis der Fabriken eingetragen : 295 Etablissemente mit 3569 Arbeitern.

Vom genannten Verzeichnis wurden g e s t r i c h e n : 240 Etablissemente mit 4153 Arbeitern.

Die Zunahme beträgt 55 Etablissemente.

Der Bestand der am 31. Dezember 1901 dem Gesetze unterstellten Etablissemente beläuft sich auf' 6102. Wir unterlassen die Berechnung einer entsprechenden Arbeiterzahl, da die in der Fabrikliste enthaltenen Angaben naturgemäß rasch veralten.

F i r m a ä n d e r u n g e n wurden eingetragen: 408.

Die Zahl der gegen die Unterstellung unter das Gesetz erhobenen Rekurse und der eingereichten Gesuche um Streichung von der Fabrikliste betrug 9, wovon 2 gutgeheißen, 7 abgewiesen wurden.

Mehrfach machten S c h n e i d e r - und S c h n e i d e r i n n e n A t e l i e r s , K o n f e k t i o n s - und M o d e g e s c h ä f t e den Ver-

975 such, sich dem Gesetze zu entziehen. Wir hielten jedoch, trotz der von einer Kantonsregierung geäußerten Bedenken, gemäß früherer Praxis an der Anwendbarkeit des Bundesratsbeschlusses vom 3. Juni 1891 (A. S. n. F. XII, 123) fest, um so mehr, als durch die Unterstellung eine ernstliche Gefährdung des Geschäftsbetriebes nicht verursacht wird und es bekanntlich gerade Geschäfte jener Art sind, wo das Personal der Schutzbestimmungen des Gesetzes besonders bedarf.

Mit Schreiben vom 11. Dezember 1897, 24. Juni 1898 und 14. Dezember 1899 hatte das Direktorium der s c h w e i z e r i s c h e n C e n t r a l b a h n in Basel das Begehren gestellt, daß die am 18. März 1896 dem Pabrikgesetz unterstellte R e p a · r a t u r w e r k s t ä t t e in B a s e l vom Verzeichnis der Fabriken wieder gestrichen werde. Entgegen der Ansicht des Eisenbahndepartements lehnte das Industriedepartement mit Schreiben vom 3. Februar 1898 und 22. August gleichen Jahres dieses Gesuch ab. Mit Schreiben vom 29. Mai 1900 stellte sodann das Eisenbahndepartement beim Bundesrat den Antrag, es sei die gewünschte Streichung zu verfügen und die Werkstätte dafür dem Bundesgesetz betreffend die Arbeitszeit bei den Transportanstalten zu unterstellen.

In seinem Mitbericht vom 19. Juli 1900 erklärte das Justizdepartement, daß es dem Antrag auf Streichung von der Fabrikliste nicht beistimme, dagegen bezüglich Normierung der Arbeitszeit mit der Unterstellung unter das Bundesgesetz vom 27. Juni 1890 einverstanden sei.

Das Industriedepartement ließ die Angelegenheit hernach durch das Gesamtfabrikinspektorat begutachten ; letzteres sprach sieh gegen die Streichung von der Fabrikliste aus.

In Anbetracht der Sachlage glaubte das Industriedepartement eine Verständigung auf dem Wege mündlicher Verhandlung suchen zu sollen. Eine solche fand im Einverständnis mit den beiden Departementsvorstehern zwischen den zuständigen Dienstchefs des Eisenbahn- und des Industriedepartements am 29. Januar 1901 statt und führte zum angestrebten Resultate im Sinne des vom Justizdepartement im erwähnten Mitbericht eingenommenen Standpunktes.

Die Unterstellung der Reparaturwerkstätte der S. C. B. in Basel unter das Fabrikgesetz ist gemäß konstanter Praxis und gemäß Ziff. l, litt, a, des Bundesratsbeschlusses vom 3. Juni 1891 erfolgt, weil sie mehr als 5 Personen beschäftigte und einen Motor verwendete. Diese Voraussetzungen sind auch jetzt noch vorhanden, so daß von Aufhebung der Unterstellung nicht die

976

Rede sein kann, um so weniger, als auch nach Abzug der zeitweise im Eisenbahnbetrieb verwendeten Arbeiter noch mehr als 5 eigentliche Werkstättenarbeiter bleiben. Der einzige Grund, der gegen die Unterstellung geltend gemacht wurde, war der, daß die Bestimmungen des Fabrikgesetzes betreffend die Arbeitszeit undurchführbar seien. Es mußte, im Sinne der Ausführungen der Bahnverwaltung und des Eisenbahndepartements, zugegeben werden, daß wegen der engen Wechselbeziehungen zwischen dem Eisenbahnbetrieb und dem Werkstättedienst die einschränkenden fabrikgesetzlichen Vorschriften über die Arbeitszeit kaum anwendbar seien. Da demnach so wie so von letztern weitgehende Abweichungen, die vermutlich über den Rahmen des Fabrikgesetzes selbst hinausgehen würden, bewilligt werden müßten, konnte das Industriedepartement dem Auswege zustimmen, daß an Stelle solcher Ausnahmebewilligungen die Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 27. Juni 1890, das jenen Verhältnissen angepaßt ist, als anwendbar erklärt werden. Für alle übrigen Punkte, außer der Regelung der Arbeitszeit, würde das Fabrikgesetz gelten, was um so wünschenswerter ist, als es in zahlreichen Beziehungen einen weitergehenden Arbeiterschutz bedingt, als das andere Gesetz.

Außer der in Frage stehenden sind noch 25 Eisenbahnreparaturwerkstätten dem Fabrikgesetz unterstellt. Inwiefern bei diesen auch Schwierigkeiten hinsichtlich der Regulierung der Arbeitszeit bestanden, entzog sich der Kenntnis des Industriedepartements, da ihm keine Beschwerden zugekommen waren. Das Departement nahm an, daß jeder einzelne Bedürfhisfall zu untersuchen und den beiden Departementen die entsprechende Vollmacht für die Ordnung der Angelegenheit zu erteilen sei. Dasselbe galt für die Dampfschiffwerkstätten.

Nach dem Antrag des Industriedepartements, mit welchem auch das Eisenbahndepartement sich einverstanden erklärte, beschloß der Bundesrat am 1. März: 1. Das Gesuch des Direktoriums der schweizerischen Centralbahn betreffend Streichung der Reparaturwerkstätte in Basel von der Fabrikliste wird abgelehnt.

2. Für die Regelung der Arbeits- und R u h e z e i t in genannter Werkstätte werden die Bestimmungen des Bundesgesetzes betreffend die Arbeitszeit beim Betriebe der E i s e n b a h n e n und a n d e r e r T r a n s p o r t a n s t a l t e n als anwendbar erklärt.

3. Die Departemente der Eisenbahnen und der Industrie werden ermächtigt, im Bedürfnisfalle auch andere Eisen^

977 bahn- oder Dampfschiffwerkstätten im Sinne von Ziffer 2 zu behandeln.

Im Berichtsjahre wurde die in vorstehendem Beschluß zugelassene Erlaubnis noch der Centrale der Davosplatz-Schatzalpbahn und der Werfte der Dampfschiffgesellschaft des Thuner- und Brienzersees in Strättligen gewährt.

In Beantwortung der Anfrage einer Kantonsregierung erklärte das berichterstattende Departement, daß es für die Entscheidung der Frage, ob die a m t l i c h e S i e g e l u n g e i n e r von d r e i S t i c k m a s c h i n e n einen zureichenden Grund für Streichung des Betriebes von der Fabrikliste bilde, den bisher allgemein aufgestellten Grundsatz als maßgebend betrachte, wonach ein zeitweises Herabsinken der Arbeiterzahl eine Streichung nicht rechtfertige und diese erst verfügt werde, wenn die Verminderung der Arbeiterzahl sich als eine dauernde erweise. Zur Zeit der Vornahme der Siegelung von Stickmaschinen könne schwerlich in allen Fällen zum voraus bestimmt werden, ob die Verminderung der Arbeiterzahl eine bleibende sei. Außerdem sei die Unterstellung unter das Gesetz vom Vorhandensein dreier Stickmaschinen, nicht aber von der Zahl der Arbeiter abhängig gemacht. Obige Frage müsse also verneint werden. (19. Dezember.)

Wir verweisen schließlich auf diejenigen Entscheide betreffend Unterstellung unter das Fabrikgesetz, welche durch Haftpflichtfälle veranlaßt worden sind (Ziffer IV).

2. Nacht-, Sonntags-, Hülfsarbeit; Änderung der Normalarbeitszeit.

Unter den durch das Gesetz und die Verhältnisse jedes einzelnen Falles gebotenen Bedingungen wurde, nach vorausgegangener Begutachtung durch Kantonsregierung und Fabrikinspektorat, bewilligt : a. Nachtarbeit (Art. 13 des Gesetzes): 8 Zeitungsdruckereien, l Gießerei.

b. NacM- und Sonntagsarbeit (Art. 13 und 14): 5 chemischen Fabriken, l Sprengstofffabrik, l Accumulatorenwerk. l Stahlwerk, l Gas- und Wasserwerk, l Eisfabrik.

c. Sonntagsarbeit (Art. 14): l Papierfabrik (für die Überwachung des Pumpwerkes).

d. Hülfsarbeit l Feilenfabrik.

(Art. 12):

978 e. Verschiebung der Mittagspause: l Zeitungsdruckereien, l Sprengstofffabrik, l Rotfärberei, l Wollweberei (für die Schlichtmachine).

Eine Revision früher erteilter Bewilligungen führte die Aufhebung von 24 solcher wegen Veränderung der Betriebsverhältnisse, Ablaufs der festgesetzten Frist u. s. w. herbei.

Abgesehen von denjenigen Etablissementen, welche unter die allgemeinen Beschlüsse betreffend Nacht-, Sonntags- und Hülfsarbeit in Fabriken fallen, sind nur 178, also nicht ganz 3 % der Gesamtzahl, im Besitze derartiger Bewilligungen. Hierbei ist nicht zu übersehen, daß diese gewöhnlich nur kleine Arbeitergruppen oder einzelne Arbeiter umfassen.

Wie wir im letztjährigen Geschäftsbericht vorläufig mitteilten, gelangte der Centralvorstand des schweizerischen Müllerverbandes am 10. August 1900 an das Departement mit dem Gesuche, durch bundesrätlichen Beschluß die A b s c h a f f u n g der N a c h t a r b e i t in den M ü h l en zu veranlassen. Der Verband schweizerischer Müller (Meister) sprach sich in seiner Vernehmlassung vom 23. Mai 1901 für Abweisung des Gesuches aus, ebenso das eidgenössische Fabrikinspektorat mit Kollektivgutachten vom I.Juli.

Der Centralvorstand des schweizerischen Müllerverbandes verzichtete in seiner Zuschrift auf eine eingehende Begründung seines Gesuches, und verwies einfach auf die von Herrn Dr. N. Wassilieff seiner Eingabe vom 25. September 1899 (siehe Geschäftsbericht für 1899, Bundesbl. 1900, I, 895/96) beigelegte Schrift: ,,Naehtschaffer in den schweizerischen Mühlen10. In Beantwortung dieser Broschüre erklärte der Meisterverband, daß es jedem Müllereiarbeiter frei stehe, eine Tag- oder Nachtschafferstelle anzunehmen und darin zu verbleiben, solange es ihm gefalle, beziehungsweise solange er Arbeit finde. Derselbe Verband berief sich im fernem auf die Leichtigkeit der Rekrutierung der Nachtschafier und auf den Zudrang zu diesen Stellen. Daß die Nachtarbeit in den Mühlen bedeutend weniger mühevoll sei, als die Tagesarbeit, beweise schon der Umstand, daß sich erwiesenermaßen für die Nachtschafierstellen gerade ältere Leute melden, deren Kraft nach eigener Aussage für den Tagesverdienst nicht mehr hinreichend wäre; ebensowenig stichhaltig sei auch die Behauptung, daß die Nachtarbeit in den Mühlen die Gesundheit schädlich beeinflusse.

Die Fabrikinspektoren bezeichneten diese Ausführungen als zutreffend. Mit dem Verbände schweizerischer Müller stimmten sie ferner darin überein, daß zwar nicht technische Notwendigkeit die

979 Nachtarbeit in den Mühlen bedinge, daß aber zwingende Gründe ökonomischer Art dazu geführt haben (vgl. Bundesratsbeschluß vom 12. November 1895, Bundesbl. IV, 118).

Das Gutachten der Inspektoren, welches die frühern über die Eingabe des Herrn Dr. N. Wassilieff bestätigte und ergänzte, wies nach, welche schwerwiegende wirtschaftliche Folgen für die Allgemeinheit wie für das Müllereigewerbe das Verbot der Nachtarbeit nach sich ziehen würde. Das Departement hielt es daher für geboten, den jetzigen Zustand zu belassen, und es beharrte daher auf seinem bisherigen Standpunkte, sich neuerdings vorbehaltend, bei einer kommenden Revision des Fabrikgesetzes eventuell auf die Angelegenheit zurückzukommen. Der Bundesrat beschloß am 23. Juli, das Gesuch des Centralvorstandes des schweizerischen Müllerverbandes abzuweisen und diesem eine Abschrift des Gutachtens der eidgenössischen Fabrikinspektoren, vom 1. Juli, zuzustellen.

Mit Eingabe vom 13. September stellte das Centralkomitee des schweizerischen V e r e i n s für Sonntagsfeier in Genf an den Bundesrat das erneute Gesuch um Ausdehnung der Sonntagsruhe in Zeitungsdruckereien. Nachdem das Centralkomitee zu wiederholten Malen mit dem gleichen Gesuche an die Bundesbehörden gelangt war, hat ihm der Bundesrat mit Beschluß vom 31. Dezember 1900 (siehe Geschäftsbericht für 1900, Bundesbl.

1901, I, 803) mitteilen lassen, in welcher Weise das Industriedepartement die bisher erteilten und die künftig zu erteilenden Bewilligungen für Zeitungsdruckereien zu gestalten beabsichtige.

Da das genannte Komitee in seiner letzten Eingabe keine neuen Gesichtspunkte beibrachte, die für ein Zurückkommen auf den Beschluß des Bundesrates sprechen könnten, und da jetzt ferner in allen Zeitungsdruckereien eine 24stündige Sonntagsruhe besteht, beschloß der Bundesrat, es sei auf das vorliegende Gesuch nicht einzutreten, und es habe beim Entscheide vom 31. Dezember 1900 sein Verbleiben. (1. Oktober.)

3. Fabrikinspektorat.

Die Zahl der von den 9 inspizierenden Beamten vorgenommenen F a b r i k b e s u c h e war im I. Kreise 2191 ,, H,, 2109 ,, HI.

,, . . . . 2507 Zusammen

6807

980 (1901: 6329), 705 mehr, als die Zahl der dem Gesetze unterstellten Etablissemente beträgt. Obschon die Instruktion für die Fabrikinspektoren vom 18. Juni 1883 nur vorschreibt, daß jede unterstellte Fabrik wenigstens einmal in zwei Jahren besucht werde, wird in der Regel jede wenigstens einmal jährlich inspiziert. Wenn manchem diese Aufsicht immer noch als eine uii' genügende erscheint, so ist nicht zu übersehen, daß die Durchführung des Gesetzes gemäß Art. 17 den Kantonsregierungen obliegt, und daß der Bundesrat gemäß Art. 18 vermittelst des Fabrikinspektorats bloß die Kontrolle über diese Durchführung ausübt.

Zur Behandlung wichtigerer Fragen und zur gemeinschaftlichen Erledigung der erhaltenen Aufträge hielten die Inspektoren unter Mitwirkung des Departements vier Pl e n a r k o n f e r e n z e n ab. Diese haben sich als ein sehr geeignetes Mittel erwiesen, um die Einheitlichkeit des Gesetzesvollzugs und die gegenseitige Verständigung zu fördern.

Die von uns beabsichtigte Gründung einer g e w e r b e h y g i e i nischen S a m m l u n g für die r o m a n i s c h e S c h w e i z konnte noch nicht vollzogen werden, da über die Sitzfrage noch Unterhandlungen schweben. Um den Nutzen einer solchen Sammlungmöglichst zu steigern, wünschen wir, sie mit einer kantonalen Unterrichtsanstalt in Verbindung zu bringen.

Da die schweizerische Fabrikstatisik von 1895 veraltet ist, nahm das Fabrikinspektorat, mit Genehmigung des Departements, auf den 5. Juni 1901 eine neue Erhebung'ö vor. Die Resultate konnten irn Berichtsjahre noch nicht veröffentlicht werden.

4. Verschiedenes.

a. Ein kantonales Departement fragte an, ob Art. 15 des Gesetzes so zu verstehen sei, daß eine Arbeiterin, die bis zu ihrer N i e d e r k u n f t , speciell im Falle von F r ü h g e b u r t , in der Fabrik geblieben, nachher 8, nicht nur 6 W o c h e n lang sich der Fabrikarbeit zu enthalten habe. Das berichterstattende Departement antwortete, der Bundesratsbeschluß vom 5. Juli 1878 (Kom-rhentar S. 248), welcher die Zulässigkeit einer Ausnahme verneint, sei stets noch maßgebend; die Departementsentscheide vom 22. Februar 1889 und 25. April 1890 (Kommentar S. 250) konnten und wollten am Inhalte jenes Beschlusses nichts ändern, sondern ihn vielmehr bestätigen, und das Departement sei auch jetzt nicht im Falle^-eJ»en ändern Standpunkt einzunehmen. Es ergab sich also hieraus Bejahung obiger Frage. (17. Januar.)

981 6. Betreffend die Vorlage der B a u p l ä n e für Neu- oder Umbau von Fabrikanlagen der E i s e n b a h n e n verweisen wir auf unser Kreisschreiben an die Kantonsregierungen vom 2. April (Bundesbl. II, 902).

c. Von einer Kantonsregierung wurde die Frage aufgeworfen, wie die A n z e i g e p f l i e h t bei solchen U n f ä l l e n aufzufassen sei, wo die Verletzung nicht mit dem Eintritt der Arbeitsunfähigkeit zusammenfalle, wo z. B. der Arbeiter sich aus der Verletzung nichts mache, irn Verlaufe einiger Tage aber doch genötigt werde, die Arbeit einzustellen. Es kann auch vorkommen, daß der Arbeiter vor dem siebenten Tage nach dem Unfall die Arbeit wieder aufnimmt, aber durch Verschlimmerung seines Zustandes später genötigt wird, jene neuerdings auszusetzen.

Das Departement äußerte in Übereinstimmung mit den eidgenössischen Fabrikinspektoren die Ansicht, der Sinn des Bundesratsbeschlusses vom 6. Januar 1882 (Bundesbl. 1882, I, 11 ; Kommentar S. 122) gehe dahin, daß Unfälle, bei denen die ganze oder teilweise Arbeitsunfähigkeit nicht unmittelbar nach der Verletzung sich einstelle, spätestens am siebenten Tage der Arbeitsunfähigkeit, diese von, Anfang an gerechnet, angezeigt werden müssen. Dieses Verfahren entspreche der im erwähnten Bundesratsbeschluß, erster Satz, aufgestellten Definition ; der zweite Satz betreffe offenbar diejenigen, die Regel bildenden Fälle, wo der Eintritt der Arbeitsunfähigkeit mit demjenigen der Verletzung zusammenfalle. Immerhin behielt das Departement den Entscheid des Bundesrates vor, falls dieser angerufen werden sollte. (14. Dezember.)

d. In üblicher Weise wurden die ,, B e r i c h t e der K a n t o n s r e g i e r u n g e n über die Ausführung des Bundesgesetzes betreffend die Arbeit in den Fabriken 1899 und 1900a veröffentlicht.

III. Bundesgesetz betreffend die Fabrikation und den Vertrieb von Zündhölzchen.

Die in unserm letztjährigen Geschäftsbericht ausgesprochene Vermutung, daß sich die inländische Fabrikation der Herstellung überall entzündbarer Streichhölzer zuwenden werde, hat sich bestätigt. Die große Mehrzahl der Fabrikanten verzichtete auf das schwedische System (Sicherheitshölzchen) und ging über zu dem im Jahre 1900 erst einer Firma provisorisch gestatteten Rezepte für überall entzündbare Hölzchen, in der Hauptsache

982 Phosphorsesquisulfid und Kaliumchlorat enthaltend. Jeder einzelne Gesuchsteller hatte sich zuvor durch probeweise Fabrikation vor dem eidgenössischen Experten, Herrn Professor Dr. Friedheim in Bern, darüber auszuweisen, ob sein Fabrikationsverfahren gefahrlos und zweckentsprechend sei und ein brauchbares Produkt liefere ; den Expertisen wohnte gewöhnlich eine Vertretung des eidgenössischen Fabrikinspektorats und ein Experte des betreffenden Kantons bei. Erst dann, wenn durchaus befriedigende technische Berichte vorlagen, erteilte der Bundesrat, nach Maßgabe von Art. 2 des Bundesgesetzes vom 2. November 1898 und von Art. l und 2 der Vollziehungsverordnung vom 30. Dezember 1899, seine Zustimmung zur B e w i l l i g u n g der F a b r i k a t i o n s g e s u c h e , indem er jeweilen die durch den einzelnen Fall veranlaßten Bedingungen aufstellte ; sämtliche Bewilligungen durften von den Kantonsregierungen nur aufzusehen hin erteilt werden.

Am 31. Dezember waren folgende Firmen im Besitze von Fabrikationsbewilligungen (die nebenstehenden Daten sind diejenigen der Beschlußfassung des Bundesrates) : a. Sicherheitshölechen.

1. Gebrüder Schmid, Wahleren.

20. April 1900.

2. Nouvelle fabrique suisse d'allumettes, Fleurier.

20. April 1900.

3. Fabrique d'allumettes ,,Diamond", Nyon. S.Juni 1900.

4. Mathis Gehring, Frutigen.

2. Oktober 1900.

b. Überall entzündbare Hölzchen.

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

9.

10.

11.

12.

13.

Kambly & Moser, Frutigen.

G. Fischer, Fehraltorf.

H. Zumstein, Wimmis.

Anton Ällig & Cie., Frutigen.

Gilg. Gyseler, Wengi.

C. Hari, Frutigen.

Jn. Ch8. Kambly fils, Frutigen.

Peter Klopfenstein, Frutigen.

Joh. Salzmann, Frutigen.

Abr. Trachsel, Frutigen.

Heinr. Weber, Madetswil.

Anton Strüby, Brunnen.

Kambly, Bettschen&Cie., Reichenbach.

13. Dezember 1900.

15. Februar 1901.

28. März 1901.

28. März 1901.

28. März 1901.

28. März 1901.

28. März 1901.

28. März 1901.

28. März 1901.

28. März 1901.

19. April 1901.

9. Juli 1901.

26. Juli 1901.

983

14.

15.

16.

17.

J. Weilenmann, Sohn, Madetswil.

26. Juli 1901.

Frid. Gätzi, Unterterzen.

27. September 1901.

Hürlimann -Weber, Russikon.

8. November 1901.

J. Scherrer, Unterterzen.

16. Dezember 1901.

Pendent blieben die Gesuche von drei Firmen. Da und dort mußte gegen Fabrikanten eingeschritten werden, welche Waren zum Verkauf herzustellen versuchten, bevor sie im Besitze der gesetzlichen Fabrikationsbewilligung waren. Das wirksamste Gegenmittel war wohl, daß es dem Departemente gelang, die inländische chemische Fabrik, welche notorisch einzige Lieferantin von Phosphorsesquisulfid war, zu veranlassen, an Fabrikanten, die keine Bewilligung aufweisen konnten, dieses Rohprodukt, außer in geringen Quantitäten zu Versuchszwecken, nicht zu liefern.

Zur kantonalen Genehmigung von drei B a u b e g e h r e n für neue Zündholzfabriken wurde die Zustimmung erteilt.

Über die Q u a l i t ä t der neuen Ware haben wir nur in drei Fällen, von denen jeder genau untersucht wurde, Klagen vernommen. Teilweise betrafen sie ein Produkt, welches vor Erteilung der Fabrikationsbewilligung hergestellt worden war.

Außerdem veranlaßte das Departement eine Untersuchung der technischen Prozeduren, der Zündhölzchen und ihrer Verpackungen in sämtlichen Fabriken des betreffenden Kantons, um jede Unregelmäßigkeit zu beseitigen.

Das E n t s c h ä d i g u n g s g e s u c h von 24 schweizerischen Zündholzfabrikanten (s. unsern Bericht vom 13. November 1900, Bundesbl. IV, 565) wurde von den eidgenössischen Räten am 19./20. März abgewiesen. Jenem Gesuche glaubte sich nachträglich ein Fabrikant noch anschließen zu können, dessen Etablissement seit Anfang 1892 von der Fabrikliste gestrichen war und also durch den Erlaß des Bundesgesetees vom 2. November 1898 gar nicht beeinflußt werden konnte.

Wegen Ü b e r t r e t u n g d e s V e r b o t e s d e r E i n f u h r von Zündhölzchen mit gelbem Phosphor gingen 15 Anzeigen ein.

Die betreffenden Protokolle der Zollverwaltung wurden gemäß Bundesratsbeschluß vom 28. März dem Bundesanwalt behufs Einleitung des Strafverfahrens zugestellt.

Die B e w i l l i g u n g zur E i n f u h r von gelbem P h o s p h o r erteilten wir im Sinne von Art. 5 des Gesetzes und auf Antrag von Kantonsregierung und Fabrikinspektorat 2 Droguerien, unter den früher (Bundesbl. 1900, I, 902) mitgeteilten Bedingungen.

984

In Bezug auf die in einer Fabrik aufgetretene N e k r o s e Erkrankung stellte es sich gemäß ärztlicher Untersuchung heraus, daß sie auf die Endzeit der Phosphorzündholzfäbrikation zurückzuführen sei.

Am 31. März lief der T e r m i n für den V e r k a u f von Zündhölzchen und Streichkerzchem mit gelbem Phosphor ab, eine Reihe von Handelsfirmen suchte jedoch um dessen Verlängerung nach. Wir wiesen diese Gesuche ab, denn wir waren der Ansicht, die Bundesbehörde könnte es nicht verantworten, wenn sie das endliche Inkrafttreten des Gesetzes vom 2. November 1898 nochmals hinausschieben würde. Die letzte Fristverlängerung für den Verkauf war ausschließlich im Interesse des Handels erfolgt, und dieser dürfte denn doch durch die Bewilligung einer beinahe zweieinhalbjährigen Frist seit Erlaß des Gesetzes genügend Zeit gehabt haben, um sich vorzusehen. Durch eine abermalige Fristverlängerung würde beim abnorm steigenden Preise der Gelbphosphorholzchen der Spekulation neuerdings Vorschub geleistet worden sein, und es wäre zu befürchten gewesen, daß damit auch die Geheimfabrikation Boden fassen würde.

Eine kantonale Behörde fragte an, ob in den Tabakmagazinen die G r a t i s v e r a b f o l g un g von Gelbphosphorholzchen an die Kunden zulässig sei. Das Departement antwortete, daß die Übertretungen des Gesetzes von den Gerichten zu beurteilen seien, und daß es daher nicht in der Lage sei, sich auszusprechen.

{14. März.)

Ein Gesuch von 9 Fabrikanten betreffend A b ä n d e r u n g d e r V o r s c h r i f t e n ü b e r V e r p a c k u n g v o n Zündhölzchen lehnten wir mit Beschluß vom 3. Mai ab (Bundesbl. III, 341).

Der Transit von Zündhölzchen mit gelbem Phosphor durch die Schweiz an die Adresse von Genfer und Savoyer Geschäftshäusern brachte insofern Unzukömmlichkeiten mit sich, als zur Verhütung des Verkaufs im internen Verkehr eine fortgesetzte und intensive zollamtliche Überwachung der Ware bis zu ihrer Wiederausfuhr über die Grenze nötig war. Es wurde Abhülfe geschaffen durch den B u n d e s r a t s b e s c h l u ß betreffend den Transit von Z ü n d h ö l z c h e n mit gelbem Phosphor, vom 19. November (A. S. n. F. XVHI, 862). Auf eine Anfrage ·der Direktion der Gotthardbahn wurde ferner vom Bundesrate festgesetzt, daß sich das Verbot der Umladung der Sendungen nur auf Wagenladungen mit Zollverschluß, nicht aber auf einzelne Colli mit zollamtlicher Umschnürung beziehe. (24. Dezember.)

985

IV. Bundesgesetze betreffend die Haftpflicht aus Fabrikbetrieb und betreffend deren Ausdehnung.

Nach Maßgabe von Art. 14 des Bundesgesetzes vom 25. Juni 1881 und von Art. 10 desjenigen vom 26. April 1887 wurde von uns die n a c h t r ä g l i c h e U n t e r s t e l l u n g unter die Fabrik- und Haftpflichtgeset/gebung und deren rückwirkende Anwendbarkeit auf vorgekommene Unfälle bejaht für 15, verneint für 16 Betriebe. Ein Gesuch wurde zurückgezogen.

Veröffentlicht sind im Bundesblatt die Entscheide vom 11. Januar in Sachen Rudolf Matter contra Jakob Kuser, Fuhrhalterei in Unter-Engstringen (I, 83); 5. Februar in Sachen J. Bertschinger contra J. SchneiderWild ermuth, Eisgeschäft in Zürich HI (I, 280); 22. Februar in Sachen F. Schoch contra Johann Kunz, Schreinerei in Adliswil (l, 449).

Im übrigen erwähnen wir folgende Entscheide von allgemeiner Bedeutung: a. Jules Trotignon contra Ducret & Robbaz. Das von Ducret betriebene Geschäft besteht aus 4 Teilen: Fabrikation von Holzschuhen, von Rebstecken, Schreinerei und Kiesgrube. Letzterer Teil fällt außer Betracht, da er mit den übrigen in keinem innern Zusammenhang steht, und da auf denselben nur das erweiterte Haftpflichtgesetz anwendbar wäre; die übrigen 3 Teile dagegen müssen als ein Ganzes betrachtet werden, da sie sich in unmittelbarer Nähe und innert derselben Umzäunung befinden, und ihr Betrieb die Bearbeitung des Holzes beschlägt; für sie kommt das Fabrikgesetz und das Fabrikhaftpflichtgesetz in Frage.

Die Arbeiterzahl der drei erstgenannten Geschäftsteile betrug bei Motorbetrieb vor dem Unfälle und zur Zeit desselben mehr als 5, am Unfalltage 7 und gegenwärtig 6 Personen. Gemäß Bundesratsbeschluß vom 3. Juni 1891, Ziffer l, litt, a (Kommentar S. 35), hätte also das Etablissement Ducret zur Zeit des Unfalles Trotignon dem Fabrikgesetze unterstellt sein sollen, wenn die Behörden von dessen Betriebsverhältnissen Kenntnis gehabt hätten.

Für den einen der drei Geschäftszweige, die Fabrikation von Holzschuhen, wo auch der Unfall passierte, bestand zwischen Ducret & Robbaz zeitweise, während der Sommermonate des vergangenen Jahres und über den Unfalltag hinaus, ein Gesellschaftsverhältnis. Ob nun Robbaz, der Mitinhaber dieses Teilgeschäftes,, Bundesblatt. 54. Jahrg.

Bd. I.

67

.986 das, für sich allein genommen, die zur Unterstellung unter das Fabrikgesetz vorgeschriebenen Bedingungen nicht erfüllt, für den Unfall Trotignon mit dem ändern Firmainhaber Ducret haftbar sei, ist nicht von der Administrativbehörde, sondern vom Richter zu entscheiden.

Es wird beschlossen, es sei das Holzbearbeitungsgeschäft Ducret in Carouge zur Zeit' des dem Jules Trotignon daselbst zugestoßenen Unfalles (7. September 1900) der eidgenössischen Fabrik- und Haftpflichtgesetzgebung unterstellt gewesen. (3. Mai.)

b. Ernest Oliva contra E. Gaudin. Das von E. Gaudiri betriebene Unternehmen ist ein Gipser- und Malergeschäft, das unter Art. l, Ziffer 2, litt, a, des Haftpflichtgesetzes vom 26. April 1887 als ^Baugewerbe"1 subsumiert werden muß, sofern es ,,während der Betriebszeit" die in Art. l, Ziffer 2, dieses Gesetzesgeforderte Durchschnittszahl von mehr als 5 Arbeitern beschäftigt. Hinsichtlich der Berechnung dieser Arbeiterzahl ist nun im vorliegenden Fall die Frage ausschlaggebend, auf welchen Zeitraum die im Gesetzesartikel genannte , 1 Betriebszeit u angesetzt werden muß. Um ein Saisongeschäft kann es sich bei Gaudin den Akten gemäß nicht handeln, indem er während eines ganzen Jahres -- vom August 1899 bis Juli 1900 -- eine konstante Mehrzahl von Arbeitern beschäftigte. Die ,,Betriebszeitu erstreckt sich also auf ein ganzes Jahr, und es erscheint 'als gegeben, dieses für die Berechnung der Arbeiterzahl a u f d i e Zeit vor dem U n f a l l z u r ü c k zu datieren. Angenommen, es würde auch die Zeit nach dem Unfall in Berücksichtigung gezogen, so hätte es ein Firmainhaber oft in der Hand, die zu ermittelnde Durchschnittszahl durch Entlassung von Arbeitern herabzusetzen. Andererseits wird man aber auch nicht beliebig weit zurückgreifen dürfen ; der Zeitraum eines Jahres genügt in der Regel zur sichern Feststellung der Betriebsverhältnisse eines Unternehmens. Wo also, wie im vorliegenden Falle, die Möglichkeit vorhanden ist, die Untersuchung auf ein ganzes Jahr auszudehnen, erscheint letzteres als geboten. Allerdings treten auch Fälle ein, wo man sich notwendigerweise mit der Berechnung eines kürzeren Zeitraumes begnügen muß.

Die Erhebung für den Zeitraum eines Jahres vor dem Unfall ergiebt eine Durchschnittszahl von mehr als 5 Arbeitern, nämlich nach den Berechnungen der kantonalen Behörde --
Juli 1899 bis Juli 1900 inklusive -- 6,07 und nach denjenigen des Fabrikinspektors -- August 1899 bis Juli 1900 -- 5,8 Arbeiter.

Hierbei ist darauf hinzuweisen, daß nach dem Bundesratsbeschluß

987

vom 13. April 1897 (Bundesbl. 1898, II, 156) das Vorhandensein eines Bruchteiles über 5 für die Konstatierung der durchschnittlichen Arbeiterzahl nach wie vor maßgebend sein soll.

Es wird beschlossen, es sei das Gipser- und Malergeschäft E. Gaudin in Genf zur Zeit des dem Ernest Oliva daselbst zugestoßenen Unfalls (27. Juli 1900) dem Bundesgesetze betreffend die Ausdehnung der Haftpflicht unterstellt gewesen. (6. Juni.)

c. Georges Guignard contra Arthur Picard. Die Unternehmung des Arthur Picard au Col des Roches besteht aus drei Teilen : S ä g e , S a n d m ü h l e (moulin à sable) und S t e i n bruch. Säge und Sandmühle -- letztere ist gedeckt und kann durch Schiebwände von allen Seiten eingeschlossen werden -- sind als industrielle Anstalten im Sinne von Art. l des Fabrikgesetzes zu betrachten, während auf das Steinbruchgeschäft das erweiterte Haftpflichtgesetz vom 26. April 1887 Anwendung findet, sofern daselbst die in Art. l, Ziffer 2, vorgeschriebenen Bedingungen vorhanden sind und sofern dasselbe nicht entgegen der Meldung des Staatsrates des Kantons Neuenburg als integrierender Teil der Sandmühle mit dieser als ein Ganzes anzusehen ist.

Die vom Staatsrat ausgesprochene Ansicht, daß alle drei Geschäftsteile als ein Ganzes unter das erweiterte Haftpflichtgesetz fallen, ist eine irrige. Die Industrie der Säge und der Sandmühle ist so verschiedener Natur, daß diese beiden als gesonderte Betriebe zu behandeln sind, obschon sie von demselben Motor getrieben werden und in angrenzenden Räumlichkeiten sich befinden. In diesem Sinne hat die bundesrätliche Praxis schon wiederholt bei Unterstellungsfragen betreffend die verschiedenen Industriezweige eines und desselben Firmainhabers entschieden ; es sei beispielsweise nur auf den Bundesratsbeschluß vom 24. Mai 1898 (Kommentar S. 61/62) verwiesen. Was nun die Arbeiterzahl betrifft, so ergiebt sich, daß dieselbe eine zu geringe ist, als daß von einer Unterstellung der Säge unter das Fabrikgesetz die Rede sein könnte. Sollte der Umstand, daß zeitweilig die Arbeiter der Sandmühle in der Säge beschäftigt werden, bedingen, daß diese Arbeiter ebenfalls zu den Sägearbeitern gezählt werden, so bliebe auch in diesem Falle die Arbeiterzahl vor dem Unfälle und zur Zeit desselben unter der Minimalzahl von mehr als 5 Personen. In der Zeit vom 1. Juli bis zum
18. Dezember 1899 sind im Lohnbuche nur für den Monat August mehr als 5 Arbeiter, nämlich 7, aufgezeichnet.

Es ist aber zu bemerken, daß von diesen 7 Arbeitern nur 2

988 regelmäßig, die übrigen dagegen abwechselnd während wenigen Tagen dieses Monats und nie sämtliche miteinander beschäftigt wurden ; in den übrigen Monaten kamen regelmäßig nur 2--3 Arbeiter zur Verwendung. Auch nach dem Unfälle Guignard hat sich die Arbeiterzahl im genannten Etablissement während Monaten nicht wesentlich verändert. Es ist demnach auf die Säge des Picard weder das Fabrik- noch das Fabrikhaftpflichtgesetz anwendbar.

Ob nun das Steinbruchgeschäft als gesonderter Betrieb dem erweiterten Haftpflichtgesetz vom 26. April 1887 unterstellt oder gemäß dem Berichte des Staatsrates als integrierender Teil der Sandmühle anzusehen sei, ist für die vorliegende Frage durchaus irrelevant, indem der Unfall Guignard sich in der Säge ereignete.

Ebenso überflüssig ist es, auf die Frage einzutreten, ob im Steinbruche explodierbare Stoffe gewerbsmäßig (s. Art. l, Ziff. l, des Gesetzes vom 26. April 1887) verwendet wurden oder nicht.

Es wird beschlossen, es sei das Sägeetablissement Arthur Picard au Col des Roches zur Zeit des dem Georges Guignard daselbst zugestoßenen Unfalles (18. Dezember 1899) der eidgenössischen Fabrik- und Haftpflichtgesetzgebung nicht unterstellt gewesen. (23. Juli.)

d. Ludwig Hofbauer contra Kurverein Davos. Die vom Kurverein Davos ausgeführten Arbeiten bestehen in Straßen- und Wegbauten, Erstellung von Wasserleitungen, Wegräumen von Eis- und Schneemassen, Bau und Unterhalt von Eisbahnen, Erstellung von Schattenhäusern u. s. w. Dazu kommt auch die Aufführung des ,, E i s p a l a s t e s " , bei welcher der Unfall Hofbauer sich ereignete. Dieser Bau einer Burg aus Eis und Schnee ist eine umfangreiche Anlage gewesen, die infolge ihrer Dimensionen als eine in die Kategorie ,,Baugewerbe"1 gehörende Baute betrachtet werden muß.

Der Betrieb des Kurvereins Davos enthält so mannigfache und voneinander verschiedene Arbeitsverrichtungen, daß ihm gegenüber sowohl litt, a als litt, d von Ziffer 2, Art. l des Haftpflichtgesetzes vom 26. April 1887 in Betracht kommt.

Die Arbeiter selbst werden bald für diese, bald für jene Arbeit verwendet, und es ist nicht möglich, zu ermitteln, wie viele Personen jeweilen bei den einzelnen Verrichtungen beschäftigt werden.

989 Daß die in Art. l, Ziffer 2, leg. cit. vorgesehene Durchschnittszahl von mehr als 5 Arbeitern im Betriebe des Kurvereins vorhanden ist, steht außer Zweifel. Die vom Fabrikinspektorat an Ort und Stelle vorgenommene Untersuchung zeigt, daß die Arbeiterzahl im Winter sogar bis auf 120 steigt und daß ein Herabsinken unter 5 selbst nur für kurze Zeit höchst unwahrscheinlich ist.

Es wird beschlossen, es seien die vom Kurverein Davos in Davos-Platz im Winter 1900/1901 ausgeführten Eis- und Schneearbeiten, beziehungsweise die Erstellung eines ,,Eispalastes", zur Zeit des dem Ludwig Hofbauer daselbst zugestoßenen Unfalls (13. Februar 1901) dem Bundesgesetze betreffend die Ausdehnung der Haftpflicht unterstellt gewesen. (29. Oktober.)

e. Das Departement veranlaßte, mit Rücksicht auf vorgekommene Meinungsverschiedenheiten, die Fabrikinspektoren zur Begutachtung der Frage, ob bei Berechnung der A r b e i t e r z a h l eines Fabrikbetriebes, in dem ein Unfall vorgekommen ist, die zur Z e i t des U n f a l l s beschäftigte Arbeiterzahl maßgebend seinsolle, oder diejenige Zahl, die w ä h r e n d e i n e s g e w i s s e n Z e i t r a u m e s , innerhalb dessen der Unfall geschehen ist, zur Verwendung kam.

Die Fabrikinspektoren erklärten in ihrem Gutachten vom 25. Mai, es unterliege wohl keinem Zweifel, daß bei Beantwortung der vorgelegten Frage der Rekursentscheid des Bundesrates vom 25. November 1884 (Kommentar S. 22) vor allem maßgebend sei. Derselbe könne aber nur den Sinn haben, daß das Maximum nicht nur ein zufälliges, ausnahmsweises, vielleicht während der ganzen Existenz eines Geschäftes sich nie mehr wiederholendes sei. Verlange doch Art. l des Fabrikgesetzes, daß nur Betriebe unterstellt werden, die eine Mehrzahl von Arbeitern regelmäßig beschäftigen. Die Erreichung der für die Unterstellung nötigen Zahl müsse also nicht nur ausnahmsweise vorkommen, sondern sich mit einiger Regelmäßigkeit wiederholen, wie dies z. B. bei den Saisonarbeiten der Fall sei, wo die Arbeiterzahl in normalen Jahren regelmäßig einen gewissen Höhepunkt erreiche. Würde man eine einmalige Maximalarbeiterzahl in Berücksichtigung ziehen, könnte man zur Unterstellung von Betrieben gelangen, an deren Qualifikation als Fabrik man sonst nie gedacht hätte und die mit der jetzigen Fabrikgesetzgebung in Widerspruch stände.

Das Departement verfügte in Übereinstimmung mit dem An trag der Fabrikinspektoren, es sei bei Unterstellungen unter das

990 Fabrik- und unter das Fabrikhaftpflichtgesetz im Sinne des Bundesratsbeschlusses vom 25. November 1884 die Maximalzahl der Arbeiter maßgebend, soweit sie regelmäßig wiederkehre, und es beauftragte die Inspektoren, in ihren Vorschlägen und Begutachtungen jeweilen von diesem Grundsatze auszugehen. (29. Mai.)

V. Krankeu- und Unfallversicherung..

Im Berichtsjahre kam das B u n d e s g e s e t z betreffend Ve^rsicherung der M i l i t ä r p e r s o n e n gegen K r a n k h e i t und U n f a l l , vom 28. Juni 1901, zu stände. In unserer Vollziehungsverordnung vom 12. November 1901 bestimmten wir (Art. 3), daß die versicherungstechnischen Arbeiten, die Aufstellung der Tarife für die Kapitalwerte der nach dem Gesetze zu bewilligenden Pensionen, sowie die statistischen Arbeiten, soweit sie zur Prüfung dieser Tarife dienen können, von der mathematischen Sektion des Industriedepartements übernommen werden sollen. Das Industriedepartement ist damit gehalten, bei der Verwaltung der Militärversicherung, die im übrigen vom Militärdepartement besorgt wird, soweit mitzuwirken, als dabei rersicherungstechnische Aufgaben zu lösen sind.

Was die bürgerliche Kranken- und Unfallversicherung betrifft, so werden wir dieselbe nicht aus den Augen verlieren ; wir verweisen auf die bezüglichen Erklärungen, die der Departementsvorsteher im Nationalrate in der Dezember-Session abgegeben hat.

Der V e r s i c h e r u n g s f o n d s ist mit Ende des Berichtsahres auf Fr. 10,672,538. 87 angewachsen. Eine andere Zuwendung, als diejenige der Zinsen, konnte nicht stattfinden.

Vom Centralkomitee der ,,Fédération des sociétés de secours mutuels de la Suisse romande" in Genf langte eine ausführliche Eingabe betreffend F ö r d e r u n g der g e g e n s e i t i g e n H ü l f s k a s s e n , vom 6. Dezember, ein. Es wurde verlangt, daß ein Bundesgesetz zu gunsten der gegenseitigen Hülfskassen ausgearbeitet werde. Dasselbe solle für alle gegenseitigen Hülfskassen, die sich den aufzustellenden gesetzlichen Bestimmungen unterziehen, Bundessubventionen vorsehen. Namentlich seien hierfür in erster Linie die Zinsen der Versicherungsfonds in Aussicht zu nehmen. Ebenso sei den genannten Hülfskassen, wie schon in der frühern Gesetzesvorlage, die Portofreiheit zu bewilligen Wir antworteten dem Centralkomitee, daß die Bundesbehörden den von ihm gestellten Antrag betreffend Bundessubvention an die

991 in der Schweiz bestehenden freiwilligen Krankenkassen zu gegebener Zeit einer eingehenden Prüfung unterziehen werden.

Im Berichtsjahre wandte sich das Industriedepartement an ·die schweizerische statistische Gesellschaft mit der Anfrage, ob sie zu einer H ü l f s k a s s e n s t a t i s t i k , wie sie von dieser Gesellschaft schon für die Jahre 1865 und 1880 ausgeführt wurde, von neuem bereit wäre. Die Centralkommission sagte die Behandlung der Frage an der Jahresversammlung in Freiburg zu.

Weitere Verhandlungen in dieser Angelegenheit stehen zur Zeit noch aus.

.Bezüglich der im letzten Jahre erwähnten U n f a l l v e r s i c h e r u n g von besonders gefährdeten, im D i e n s t des B u n d e s s t e h e n d e n P e r s o n e n haben wir einen vom Industriedepartement ausgearbeiteten Entwurf den einzelnen Departementen zur Ansichtsäußerung unterbreitet. Eine abschliessende Erledigung fand indessen noch nicht statt.

Im letzten Geschäftsbericht war ebenfalls schon die Rede von dem b e l g i s c h e n G e s e t z e betreffend Alterspensionen. Dieses vom 10. Mai 1900 datierte Gesetz sieht zur Förderung der Versicherung die Schaffung eines Specialfonds vor, dem jährlich durch das ordentliche Budget wenigstens 12 Millionen Franken zuzuführen sind. Prämienbeiträge werden unter Umständen auch an in Belgien wohnende Angehörige von fremden Staaten, die Gegenrecht halten, verabfolgt. Mit Schreiben vom 11. Juni teilte uns nun die belgische Gesandtschaft mit, daß durch königliches Dekret vom 20. Februar 1901 als solche fremde Staaten das deutsche Reich und der schweizerische Kanton Neuenburg bezeichnet worden seien. Der Kanton Neuenburg wurde deshalb einbezogen, weil er nach dem Gesetze vom 29. März 1898 ähnliche Versicherungssubventionen ausrichtet, wie sie das belgische Gesetz vorsieht. Dem Staatsrat des Kantons Neuenburg gaben wir von dem Sachverhalte Kenntnis.

VI. BundesbescMuss betreffend die gewerbliche und industrielle Berufsbildung.

1. Beiträge an Berufsbildungsanstalten.

Die im Berichtsjahre auf Grund des Bundesbeschlusses vom 27. Juni 1884 ausgerichteten Bundesbeiträge an die ständigen Anstalten für gewerbliche und industrielle Berufsbildung sind aus folgender t a b e l l a r i s c h e r Z u s a m m e n s t e l l u n g ersichtlich :

992

Anstalt.

Ort.

Bundesbeitrag.

Fr.

Kanton ZUrich.

Gewerbliche Fortbildungsschule . . . . Adliswil . . . .

200 fAffoltern a/A. . .

Handwerkerschulen des Bezirks Affoltern 1,000 (Hausen a/A. . . .

Gewerbliche Fortbildungsschule . . . . Bassersdorf . . .

375 Bauroa 445 " Bülach .

. . .

'350 . . . . Dielsdorf . . . .

150 Dietikon . . . .

250 Elffff 400 Handwerks- und Gewerbeschule 500 Illnau Gewerbeschule .

350 Küanacht . . . .

745 Gewerbliche Fortbildungsschule . . . . Männedorf . . . .

450 . . . .

n n . . . . Nänikon 300 Gewerbe- und Fortbildungsschule . . . Örlikon-SeebachSchwamendingen .

1,112 Gewerbliche Fortbildungsschule . . . . Pfäffikon . . . .

364 Richterswil . . .

450 Rüti . . .

. .

775 Gewerbliche Fortbildungsschule . . . . Rykon-Lindau . .

340 Stäfa 650 Handwerkerschule Töß .

620 TJster 1,225l Wädenswil . . .

550 Wald Gewerbeschule 750 Gewerbliche Fortbildungsschule . . . . Weißlingen . . .

242 Wetzikon . . . .

Gewerbeschule 430 Gewerbliche Fortbildungsschule . . . . Winterthur . . .

2,400 Berufsschule für Metallarbeiter . . . .

8,466 n . . .

5,100 Centralkommission der Gewerbemuseen . Zürich u. Winterthur 7,500 Gewerbeschule d e r Stadt .

. . . . Zürich . .

74 000 Zuccherisene Seidenwebschule . . . .

8,500 " Pestalozzianum . . .

869 Winterthur 68515 Kanton Bern.

Gewerbliche Fortbildungsschule . . . . Biel Handwerkerschule Burgdorf . . . .

Delsberg . . . .

" Huttwil Interlaken . . .

1,500 1 400 600 500 250 1,425

993

Ort.

Anstalt.

Bundesbeitrag.

Fr.

Gewerbliche Zeichnenschule . . . .

Hand werker schule

Ecole professionnelle d e dessin . . . .

Handwerkerachule .

.

.

.

Cours de dessin professionnel

. . . .

Ecole d'horlogerie .

. . . .

,, ,, et de mécanique . .

Lehrwerkstätte für Großuhrenmacherei .

Kirchberg . . . .

Langenthal Langnau . . . .

Meiringen . . . .

Münsingen . . . .

Neuveville . . . .

Oberdießbach . .

,,Oberhofen b. Thun .

St-Imier . . . .

Steffisburg . . . .

Sumiswald . . . .

Thun . . .

Wangen a/A. . . .

Worb Porrentruy . . .

Brienz Brienzwiler Porrentruy St-Imier . . . .

Sumiswald . . . .

Bern . . .

200 4,450 10,400 1,300 28,000

Biel Burgdorf

18,223 805 12,147] 55,585 24,437

Bernische Handwerker- u. KnnstgewerbeSchweiz permanente Schulausstellung Westschweizerisches Technikum

. . . .

Kanton Luzern.

Gewerbliche Fortbildungsschule . . . . Luzern

320 850 450 300

280 500 165 250 2,065 457 225 1,025 570

300 425 5 750

3,500 7,679

Kanton Uri.

Gewerbliche Fortbildungsschule .

Kanton Schwyz.

Gewerbliche Fortbildungsschule . .

· · ...

Altdorf . .

700

Arth Brunnen-Ingenbohl .

Einsiedeln . . . .

Gersau Küßnacht . . . .

Lachen Schwyz Wollerau . . . .

627 318 870 300 267 625 831 247

994 Bundesbeitrag.

Ort.

Anstalt.

Fr.

Kanton Obwalden.

Gewerbliche Fortbildungsschule . . . .

Gewerbliche Zeichnenschulen . . . . Sächseln, Samen

.

280 900

Kanton Nidwaiden.

Beckenried Buochs Gewerbl. Zeichnen- und Fortbildungsschule Stans

150

150 760

Kanton Glarus.

Gewerbliche Fortbildungsschule . . . . Engi Glarus Mollis n n Näfels Netstal Schwanden

480 3,200

500 350

. . .

Kanton Zug.

Handwerker-Fortbildungsschule . . . . Baar Menzingen Zug . . .

Kanton Freiburg.

Ecole secondaire professionnelle des garçons Fribonrg Fortbildungsschule für gewerbl. Zeichnen Murten Ecoles professionnelles de l'Industrielle . Fribourg Cours professionnels d'adultes Ecole des arts et métiers !

. . . .

n

345 200 1,300

. . . .

. . . .

.

.

.

Kanton Solothurn.

Gewerbliche Fortbildungsschule . . . . Balsthal-Klus . .

Biberist. .

.

Breitenbach . .

Derendingen . .

n . . . . Erlinsbach . . .

Grenchen . . .

Hessigkofen . .

Kriegstetten . .

Nieder-Gerlafingen Ölten Schönenwerd . .

Solothurn M

.

.

.

.

367 928

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

2,779 195 4,000 4600 4,080 19 328 700 250 290 600 399 1,026 600 620 625 2267 665 3 200 2500

995 Bundesbeitrag.

Ort.

Anstalt.

Fr.

Kanton Basel-Stadt.

Allgemeine Gewerbeschule . . . .

Gewerbemuseum Historisches Museum

. Basel

52933 9,025 6,097

Kanton Basel-Landschaft.

Gewerbliche Zeichnenschule Ariesheim Fortbildungsschule . . . . Gelterkinden . . .

B Liestal n Oberwil . . . .

rt n . . . . Pratteln ,, Zeichnenschule . . . . Sissach ,, Fortbildungsschule . . . . Waldenburg . . .

Kanton Schaffhausen.

Gewerbliche Fortbildungsschule . . . . Neunkirch . . . .

Schaffhausen . . .

W » .

.

.

.

. . .

n » . . . . Stein a/Eh.

Kanton Appenzell A.-Rh.

Gewerbliche Zeichnenschule

" Fortbildungsschule

Bühler Gais

Speicher . .

Stein-Hundwil Teufen Trogen ,, Zeichnenschule . . . . Urnäsch . .

Waldstatt . .

» JT . . . .

n n . . . . Walzenhausen Teufen Weblehranstalt .

.

. . . .

1,000 1,351 1,150 935

800 1,000 663 560 2,995 160 170 190 625

. .

. .

1,260 310 268 409 405

. .

. .

. .

159 128 400 2,000

Kanton Appenzell l.-Rh.

Gewerbliche Fortbildungsschule . . . . Appenzell . . . .

250

Kanton St. Gallen.

Gewerbliche Fortbildungsschule . . . . Altstätten . .

. .

n n . . . . Berneck Buchs n n . . . . Bütschwil . .

Ebnat-Eappel Flawil

650 480 221 250 295 398

. .

. .

. .

. .

359

996

ort.

Anstalt.

Gewerbliche Fortbildungsschule

Kantonales Lehrmitteldepot . .

Anstalten des ostschweizerischen Stick fachfonds Toggenburgiache Webschule . .

Verkehrsschule Industrie- und Gewerbemuseum .

Kanton GraubUnden.

Gewerbliche Portbildungsschule

Muster- und Modellsammlung.

Kanton Aargau.

Handwerkersehule

Garns Goßau Grabs Grub Kirchbere . . . . .

Lichtensteig . . .

Mels Morschwil . . . .

Neßlau-Krummenau Niederuzwil . . .

Oberuzwil . . . .

ßagaz Rapperswil-Jona .

Rheineck . . . .

Borschach . . . .

Schanis St. Gallen . . . .

Thal Uznach Waldkirch . . . .

Wartau Wattwil . . . .

Wil S t . Gallen . . . .

Wattwil . . . .

St. Gallen . . . .

rTM

DBiirag.

Fr.

285 300 300 88 240 422 250 100 272 700 356 800 745 277 815 300 11,800 707 320 350 194 433 789 137

21,000 4,957 18,950 29,900

Chur .

Davos Era s .

Ilanz .

Thusis Chur .

2,550 1,625 333 410 300 800

Aarburg Baden . .

Bremgarten Brugg . .

Frick . .

Gebenstorf.

Lenzburg .

320 1,335 325 875 275 200 450

997

Anstalt.

Handwerkerschule .

Ort.

Bundesbeitrag.

Menziken .

Fr.

462 250 300

Murgenthal Rheinfelden Schottland .

Wohlen . .

Zofingen .

Zurzach Aarau

Käut OD alo s Gewerbeniuseuin.

. . .

.

. .

. . .

570 250 400 706 350

13 260

Kanton Thurgau.

Gewerbliche Fortbildungsschule . . . . Amriswil . . . .

n n n n n n

n

-

n n

. . . .

. . . . . . .

n B n

» . . .

. . ·. .

. . ' . . .

n

.

.

.

.

n

.

.

.

.

Bischofszell . . .

Dießenhofen . . .

Ermatingen . . .

Franenfeld . . . .

Kreuzlingen . . . .

Müllheim . . . .

Oberhofen-Milnchweilen Sehönenberg-Kradolf .

Weinfelden . . .

·

220 477 274 188 270 946 715 240 255 300 875

Kanton Tessin.

1 470 1 350

Barbengo . . . .

Bellinzona .

Cevio Chiasso .

Cresciano .

Curio .

Intragna .

Locamo .

Lugano Mendrisio .

Ponte-Tresa Rivera

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Sessa Sonvico Stabio Tesserete . . . .

. . . . . * . . . Vira-Gambarogno .

n Scuola serale professionale Antonio Vanonì Lugano

400

1,700 700 700 700 650 690 750 400

2,350 6,000 2,160 400 740 425 800 675 700 650

665 960

998 Bundesbeitrag.

Ort.

Anstalt.

Fr.

Kanton Waadt.

Cours de dessin professionnel . . . . Avenchea . . . .

Cours professionnels pour jeunes gens . Lausanne . . . .

Cours de reliure et de dorure . . . .

« . . . .

Cours professionnels des ouvriers tapissiers « . . . .

Cours professionnels des ouvriers charrons Cours professionnelsdes ouvriers ferblantiers Cours professionnels des ouvriers tailleurs et taillenses Cours professionnels des ouvriers serruriers Cours professionnels des maçons suisses Cours professionnels des ouvriers ébénistes Cours professionnels des ouvriers typoCours professionnels des ouvriers coiffeurs Cours professionnels des ouvriers char-

100 2,638 380 1,167 767 630

*

. . . .

n ,,

. . . .

. . . .

n

.

.

.

.

312 1,647 322 545

fi

.

.

.

.

438 130

Cours de décor des ouvriers confiseurs .

n . . . .

Cours professionnels Montreux . . . .

Morges .

Payerne Sentier . .

Vallorbe

. .

Ecole d'horlogerie de la Vallée de Joux

600 163 375 467 400 48 128 992 719 1 900 2,612 600

Kanton Wal II s.

5,000 830 Kanton Neuenburg.

Ecole de dessin professionnel

.

Gorgier-St. Anbin .

Ecole professionnelle pour adultes .

Lode Ecole de dessin professionnel et de modelage Neuchâtel . . . .

Ecole d'art appliqué à l'industrie . . . Chaux- de-Fonds . .

Ecole d'horlogerie et de mécanique . .

n · · Couvet Ecole d'horlogerie et de mécanique . . Fleurier . . . .

Locle Ecole d'horlogerie et d'électrotechnique . Neuchâtel . . . .

«

n

ji

»

.

.

.

.

350 100 1 750 2,760 15,440 20,300 4 600 8,800 17,271 16,085

999

Ort.

Anstalt.

Bundesbeitrag.

Fr.

Kanton Genf.

Cours facultatifs du soir

Genève

Ecole de mécanique Musée des arts décoratifs Ecoles municipales d'art Ecole cantonale des arts industriels Zusammen 270 Anstalten

3,600 8,500 16,880 10,240 6,500 29,956 16,000 30,399 . . 912,167

1000 Die W i r k u n g e n des Bundesbeschlusses s e i t s e i n e m I n k r a f t t r e t e n werden durch folgende Zahlen veranschaulicht:

Jahr.

1884 1885 1886 1887 1888 1889 1890 1891 1892 1893 1894 1895 1896 1897 1898 1899 1900 1901

Zahl der subventionierten Bildungsanstalten.

43

86 98 110 118 125 132 139 156 177 185 203 216 212 226 242 250 270

\a

Gesamtausgaben.

Beiträge von Kantonen, Gemeinden, Korporationen und Privaten.

Bundesbeiträge.

Fr.

Fr.

Fr.

438,234. 65 811,872. 16 958,569. 70 1,024,462. 84 1,202,512. 29 1,390.702. 29 1,399^986. 67 1,522,431. 10 1,750,021. 99 1,764,069. 52 1,994,389. 68 2,203,133.29 2,696,197. 79 2,608,270. 06 2,759,366. 11 2,838,717. 99 2,884,874. 42 *) --

304,674. 65 517,895. 38 594,045. 64 636,751. 62 724,824. 01 814,696. 77 773,614. 30 851,567. 67 954,299. 70 981,137.12 1,118,392. 43 1,265,635. 66 1,472,707. 42 1,511,166. 47 1,599,127. 47 1,634,315. 43 1,694,654. 54 --

42,609. 88 151,940. 22 200.375. 25 219^044. 68 284,257. 75 321,364.-- 341,542. 25 363,757. -- 403,771. -- 447,476. -- 470,399. -- 567,752. -- 632,957. -- 673,902. -- 712,285. -- 786,229. -- 831,999.--- 912,167. --

30,247,812. 55 17,448,969. 97 8,363,828. 03 Zur Deckung der Ausgaben dienen außer den angegebenen Beiträgen noch andere, in der Tabelle nicht angeführte Einnahmen (Schulgelder, Erlös für Arbeiten u. s. w.).

2. Stipendien.

Nachstehende T a b e l l e weist Bestimmung, Anzahl und Betrag der bewilligten Bundesstipendien aus: *) Angaben noch unvollständig.

FUr Besuch von Schulen.

Kanton.

Stipendiaten.

FUr Studienreisen.

.

.

am Technikum Winterthur.

18 6 -1 2' 2 1

3,720 2,450

4

1,600

1

Fr.

200

400 390 400 150

5

Fr.

1250

3

1050

. . . .

. . . .

.

. .

III. Instruktionskurs am Technikum Freiburg.

XVI. Lehrerbildungskurs fUr Handfertigkeit in Glarus.

1 1

150 200

8 2 4

1,950 400 650

2

1,000

3

1,400

65

14,860

Fr.

Fr.

4 1

200 50

3

120

2

150

1

6

3

1155

.

Zusammen

V. Fortbildungskurs am Gewerbemuseum Aarau.

Stipen- Betrag. Stipen- Betrag, Stipen- Betrag. Stipen- Betrag, StipenBetrag, diaten.

diaten.

diaten.

diateti.

diaten.

Fr.

Zürich Bern Luzern Uri. .

Schwyz .

Obwalden Glarus .

Freiburg Solothurn Basel-Stadt Basel-Landschaft Schaffhausen Appenzell A.-Eh St. Gallen Graubünden Aargau Thurgau . .

Tessin .

. .

Waadt Wallis Neuenburg Genf

XV. Instruktionskurs

1

200

12

34 6 1

Fr.

2125 525 80

7

. 490

490

1 1

100 100

3

281

1 12 1

55 360 50

1 3 3 3 5 2 10 1 15 2

58 300 270 300 500 400 1000 200 900 250

95

7598

250

3705

1500

StipenBetrag. diaten.

13

1 1

200

41

2

500

100

1

250

1856

10

2460

Rekapitulation.

Betrag,

Fr.

58 17 6 2 5 1 9 10 17 1 1 1 4 11 6 19 6 2 15 1 20 2

214

7,295 3,375

1,580 390 520 150 640 3,100 1/745 100 150 200 339 2,250

725 1,310 550 400 2,750

200 2,650

250 30,669

1002 3. Besondere Unternehmungen.

Bundesbeiträge erhielten : a. der F a c h k u r s des Konditorenverbandes Zürich Fr.

100 des Konditorenverbandes Bern ,, 150 des Schneidermeisterverbandes Bern . . . ,, 150des Malerfachvereins Bern ,, 175 des Buchbinderfachvereins Bern ,, 100 des Schlosserfachvereins Bern ,, 100 des Spenglerfachvereins Biel ,, 50 des Schneidermeistervereins Lyß ,, 150 des Sehneiderfachvereins Luzern ,, 25 des Spenglerfachvereins Luzern 40 des Typographenklubs Aarau ,, 52, b. der Verband s c h w e i z e r i s c h e r H e i z e r und Maschinisten für Kurse und Wandervorträge in den Sektionen ,, 435 c. der V. F o r t b i l d u n g s k u r s für Handwerkerschullehrer am Gewerbemuseum in Aarau . ., 683d. der III. I n s t r u k t i o n s k u r s für Zeichnenlehrer am Technikum in Freiburg 1,794' e. der II. kantonale Freihandzeichnenkurs in Wil ,, 581 f. der Kanton St. Gallen für sein W a n d e r lehrerinstitut ,, 1,875.

g. der schweizerische Gewerbeverein für die L e h r l i n g s p r ü f u n g e n und die Förderung der B e r u f s l e h r e ,, 10,000 h. der schweizerische Verband zur Förderung des Zeichen- und gewerblichen Berufsunterrichts f ü r seine Z e i t s c h r i f t . . . . . . . ,, 2,000 i. der Handfertigkeitsunterricht an den L e h r e r s e m i n a r i e n Hofwil (Fr. 500), Pruntrut (Fr. 400), Lausanne (Fr. 500) . . . . ,, 1,400 Je. der schweizerische Verein zur Förderung des H a n d a r b e i t s u n t e r r i c h t s für Knaben .

1,000 Zusammen Fr. 20,8604. Verschiedenes.

· Von Handelsschulen ist der Anspruch erhoben worden, es.

sei die Einstellung des B a u z i n s e s von S c h u l g e b ä u d e n in die Betriebsrechnung der betreffenden Anstalten zuzulassen und

1003 für die Bemessung des Bundesbeitrages in Anrechnung zu bringen.

Die Frage wurde anläßlich der Budgetberatung (Dezember 1900) in der Bundesversammlung gestreift und der Departementsvorsteher stellte deren nähere Prüfung in Aussicht. Sie konnte natürlich nicht auf die Handelsschulen beschränkt, sondern mußte auch für das große Gebiet derjenigen Anstalten aufgerollt werden, die unter den Bundesbeschluß betreffend die gewerbliche und industrielle Berufsbildung, vom 27. Juni 1884, und unter denjenigen betreffend die hauswirtschaftliche und berufliche Bildung des weiblichen Geschlechts, vom 20. Dezember 1895, fallen.

Das Departement beauftragte zunächst Herrn Nationalrat Wild, eidgenössischer Experte für gewerbliches Bildungswesen in St. Gallen, zu Händen der zu konsultierenden gesamten Expertenkommission ein Gutachten über die Frage, ob Aufwendungen für Bauzins und Lokalmiete als anderweitige Beiträge im Sinne von Art. 4 des Bundesbeschlusses vom 27. Juni 1884 gelten dürfen, zu erstatten. Die L o k a l m i e t e zog das Departement in den Bereich der Untersuchung, weil sie mit dem Bauzins in offenbarem Zusammenhang steht. Um über die thatsächlichen Verhältnisse bei den unter die genannten zwei Bundesbeschlüsse fallenden Anstalten genau unterrichtet zu werden, ließ es bei diesen im Januar-Februar durch seine Experten noch eine Erhebung vornehmen. Die Berichterstattung des Herrn Wild, vom 9. März, fußte auf dieser Erhebung und kam zum Schlüsse, es sei die Verrechnung von Bau- und Mietzinsen und von Amortisationsquoten unter bestimmten Voraussetzungen zuzulassen. Ein noch von Herrn Schmidlin, Abteilungssekretär für kaufmännische Berufsbildung, über die nämliche Frage einverlangtes Gutachten, vom 6. April, gelangte zu einem Resultat, welches demjenigen des Herrn Wild gerade entgegengesetzt war.

Beide Gutachten legte das Departement hierauf seiner Expertenkommission für gewerbliche und hauswirtschaftliche Berufsbildung, unter Beiziehung des Herrn Schmidlin, zur Ansichtsäußerung vor. Die betreffende Sitzung fand unter Leitung des Departementsvorstehers am 29./30. April statt, und ergab, daß die Kommission im großen und ganzen den Ansichten des Herrn Wild beistimmte.

An der genannten Versammlung beteiligte sich wegen Krankheit nicht Herr Prof. Bendel in Schaffhausen, welcher telegraphisch die Vorschläge
der Herren Wild und Schmidlin als unannehmbar bezeichnete. Im Interesse der Sache hielt das Departement es für angezeigt, auch noch Herrn Bendel um schriftliche Begründung

1004 seiner Ansicht anzugehen. In' seinem eingehenden Schreiben vom 22. Mai sprach sich der Experte dahin aus, daß die Einstellung von Bauzinsen in die Betriebsrechnung durchaus unzulässig, daß aber diejenige von wirklichen Mietzinsen statthaft sei.

Mit Bericht vom .27. Juli legte hierauf das Departement die Angelegenheit dem Bundesrat zum Entscheide vor. Es würde zu weit führen, auf den Inhalt jenes Berichtes hier einzutreten, bemerkt sei nur, daß das Departement den weitgehenden Standpunkt des Herrn Wild und der Expertenkommission nicht teilte, sondern sich demjenigen des Herrn Bendel näherte. Der Entscheid findet sich im B u n d e s r a t s b e s c h l u ß vom 2. Dezember betreffend eine I n t e r p r e t a t i o n d e r B u n d e s b e s c h l ü s s e ü b e r B e r u f s b i l d u n g CA. S. n. F. XVIII, 880), dessen Bestimmungen immer noch als wohlwollendes Entgegenkommen des Bundes gelten dürfen.

Die ,,Instruktion"1 für gewerbliche Fortbildungsschulen, vom Oktober 1892, war seit einiger Zeit vergriffen. Da auch die fortschreitende Entwicklung im gewerblichen Fortbildungsschulwesen eine Neubearbeitung als wünschenswert erscheinen ließ, nahm das Departement auf eine solche, in Verbindung mit der zuständigen Expertengruppe III, Bedacht. Das Resultat war die ,, A n l e i t u n g für die gewerblichen Fortbildungsschulen 1 1 , vom Departement erlassen am 1. Juli und den Kantonsregierungen zugestellt mit Kreisschreiben vom 7. September. Der Schlußpassus des letztern lautete: *,Die neue Anleitung hat so wenig, wie die frühere lastruktion, einen verbindlichen Charakter, aber wir hoffen, daß die wohlerwogene Arbeit im Interesse der gewerblichen Berufsbildung unseres Landes ernste Beachtung finde, da unablässige Weiterentwicklung und Vertiefung dieser Bildung not thut.tt Im E x p e r t e n k o l l e g i u m wurde der austretende Herr Prof. P. Gunzinger in Solothurn ersetzt durch Herrn G. Weber, Sekundarlehrer in Zürich V.

TU. Bundesbeschluss betreifend die hauswirtschaftliche und berufliche Bildung des weiblichen Geschlechts.

Die im Berichtsjahre auf Grund des Bundesbeschlusses vom 20. Dezember 1895 ausgerichteten B u n d e s b e i t r ä g e an die ständigen Anstalten für hauswirtschaftliche und berufliche Bildung des weiblichen Geschlechts sind aus folgender t a b e l l a r i s c h e r Z u s a m m e n s t e l l u n g ersichtlich :

1005

Kanton Zürich.

Weibliche Fortbildungsschule .

Fortbildungsschule für Töchter Weibliche Fortbildungsschule .

Mädchen-Fortbildungsschule .

Weibliche Fortbildungsschule .

Mädchen-Fortbildungsschule .

Töchter-Fortbildungsschule .

Fortbildungsschule für Töchter

Bundesbeitrag.

Ort.

Anstalt.

Fr.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

. . .

Adliswil Andelfingeu . .

Bülach . . . .

Dübendorf . .

Dynhard-Eschlikon Quntalingen . .

Hegi Iberg-Seen . .

. .

. .

. .

. .

Küsnacht Neftenbach Oberstammheim . .

Koch- und Haushaltungskurse . . . Pfäffikon (Bezirk) . .

Weibliche Fortbildungsschule . . . . Pfäffikon Haushaltungsschule . . . . . . . Richterswil Weibliche Fortbildungsschule . . . . ßüti Haushaltungsschule Stäfa . . .

Fortbildungsschule für Töchter .

Töß . . .

Weibliche Fortbildungsschule . . . . Untererabrach . . .

Töchter-Fortbildungsschule . . .

Haushaltungsschule . .

. . . .

Fortbildungsschule für Töchter . . .

Schweizerische Fachschule, für Damenschneiderei und Lingerie

Winterthur »

. . . .

Zürich

300 200 125 75 100 65 90 80 175 167 60 120 500 200 200 260 225 2:10 290 95 2,096 8,400 8 975 4 150

Hauswirtschaftlicher Unterricht an der VIII Primarschulklasse

1 200

Kanton Bern.

3 750 2 825

Haushaltungs- und Dienstbotenschule Koch- und Haushaltungskurse der Primarschulen .

Hauswirtschaftliche Kurse der Sekundärschule .

Mädchen-Fortbildungsschule . . . .

Haushaltungsschule Freiwillige Mädchen-Fortbildungsschule Ecole ménagère . . .

. . . .

Bernische Haushaltungsschule . . . .

Duggingen . . . .

Herzogenbuchsee Münchenbuchsee St-Imier Worb . . . .

1,581 197 1,600 125 400 1,870

Kanton Luzern.

Koch- und Haushaltungsschule

Weffffis

1,150

2,160

. .

, .

1006

Bundesbeitrag.

Ort.

Anstalt.

Fr.

Kanton Obwalden.

Koch- und Haushaltungskurs

. .

162

Samen

Kanton Nidwaiden.

Stans

. .

126

Kanton Glarus.

Weiblicher Handarbeitskurs

. . . .

Dießbach

Weiblicher Haodarbeitskurs

n n . . . . Leuggelbach Weibliche Fortbildungsschule Weiblicher Handarbeitskurs . . . . Luch singen Weibliche Fortbildungsschule . . . . Mitlödi Mollis Weibliche Fortbildungsschule . . . Miihlehorn Näfels Netstal Weiblicher Handarbeitskurs Weibliche Fortbildungsschule . . . . Niederurnen Nitfurn Eüti . . .

Kanton Freiburg.

Cours professionnel de cuisine . . .

Cours professionnel de coupe et de confection .

Ecole ménagère Kanton Solothurn.

Haushaltungsschule "

·

. . . .

. . . .

. . . .

. . . .

60 55 100 95 80 100 94 250 22 140 180 184 66 95

Fribourg

1,550

"

1,700 3,000

Ascili Baisthal Biberist Büsserach Derendingen . .

Grenchen Kriegstetten .

Ölten Schönenwerd Solothurn

325 731 448 319 800 400 260 350 250 650

100?

Bundesbeitrag.

Ort.

Anstalt.

Fr.

Kanton Basel-Stadt.

Kochkurso der Mädchensekundarschule

Basel

2,865 30 135

Kochschulen der Kommission für Fabrikarbeiterverhältnisse Kanton Basel-Landschaft.

Haushaltungsschule Koch- und Haushaltungsschulen der gemeinnützigen Gesellschaft d. Kantons Schulküche Koch- und Haushaltungsschule . . .

n

»



Schulküche Koch- und Haushaltungsschule n

n

n

. . .

.

Kanton Appenzell A.-Rh.

Töchter-Fortbildungsschule . . .

" " " "

Ariesheim

200

Basel-Landschaft . .

Waldenburg . . . .

270 325 1,633 700 250 200 200 650 160

Beggingen Dörflingen Neunkirch Schaffhausen Schleitheim Stein a/Rh

. .

. . . .

. . . .

. . .

. . . .

. . . .

98 42 221 1,523 161 190

Gais Grub Heiden .

.

56 21 122 1 145 533 73 49 58 24 10 112 60 173 145 37

Gelterkinden . . . .

Liestal . . .

. . . Münchenstein Pratteln Sissach

Kanton Schaffhausen.

Töchter-Fortbildungsschule . . .

* "

" Volks-Koehschule Töchter-Fortbildungsschule

1,500

. . . .

Hundwil Lutzenberg . . . .

Rehetobel .

Schwellbrunn . .

Speicher Stein Teufen Trogen . . . .

Wald

1008

Anstalt.

Bundesbeitrag .

Ort.

Fr.

Töchter-Fortbildungsschule

Waldstatt . . .

Walzenhausen Wolfhalden . . . .

70

55 40

Kanton St. Gallen.

St. Gallen Kochschule Haushaltungsschule

2 150 8 250 250 85

Thal . .

Kanton Graubünden.

Chur Koch- und Haushaltungsschule . .

Freiwillige Fortbildungsschulen für Mädchen Kantonaler Kochkurs .

.

.

Verschiedene Gemeinden Schuls

800 1,000 140 300

Kanton Aargau.

Kurse für weibliche Fortbildung . . . Aaran (Bezirk) .

Âarau .

. .

Kochschule Ammerswil Haushaltungsschule Boniswil Egliswil Töchter-Fortbildungsschule Haushaltungsschule ".

Kölliken Weibliche Fortbildungsschule . . . . Küngoldingen .

Töchter-Fortbildungsschule Lenzburg .

.

Dienstboten- und Haushaltungsschule .

Töchter-Fortbildungsschule . . . . . Meisterschwanden Haushaltungs- und Kochschule . . . Menziken Töchter-Fortbildungsschule Niederlenz OftringenOthmarsingen Reinach Koch- und "Haushaltungsschule Safenwil Seengen Töchter-Fortbildungsschule Seon Staufen Haushaltun'gsschüle Strengelbach . .

Urkheim Koch- und Haushaltungssctiule . . . Zofingen

. .

. .

. .

. .

. .

.

1,100 250 200 45 130 50 90 1,000 45 225 55 50 45 260 55 55 i 55 45 45 80 292

1009 Bundesbeitrag.

Ort.

Anstalt.

Fr.

Kanton Thurgau.

Freiwillige Töchter - Fortbildungsschule Tt

»

"

"

"

"

n n n

n n n

n

n

,, "

Bischofszell . . . .

Dießenhofen . . . .

Donzhausen . . . .

Dußnang - Oberwangen Ermatingen . . .

Ettenhausen . . .

Fischingen . . .

Frauenfeld . . .

Gachnang .

.

Göttighofen . . .

Guntershausen . .

Herrenhof-Langrickenbach

.

.

.

.

.

.

.

Kessweil-Uttweil-Dozweil Kurzdorf

"

Thurgauische Haushaltimgsschule . .

Freiwillige Töchter - Fortbildungsschule

n

Affeltrangen . . . .

Altersweilen . . . .

Arorisweil Au

r>

100 280 36 80 150 115 115 70 64 155 100 93 800 < 44 90 120 145 60 75 49

Langdorf Märstetten . . . .

Matzingeii Mettlen .

. . .

140

Neukirch-Egnach . .

Neukirch a. d. Thur .

60 700 80 118 25 85

Pfyn

Komanshorn . . .

Schönenberg-Kradolf Stettfurt Sulgen .

. .

Tägerweilen . . .

Wängi Weinfelden . . .

.

.

.

.

.

102 47 60 169

70

150 130 170

Kanton Waadt.

Cours de coupe et d'assemblage . .

Cours professionnels pour jeunes filles Ecole ménagère et professionnelle .

Avenchea

. . . .

Morges .

. . . .

200 1,300 7,049 300 942

1010 Bundesbeitrag.

Ort.

Anstalt.

Fr.

Cours professionnels pour jeunes filles Ecole de couture

.

Sentier Vevey

76 500 333 317 1,173

. . .

Cours professionnels pour jeunes filles

Yverdon

Kanton Wallls.

Cours Ecole Cours Ecole

Bagne, Bourg-St-Pierre Brigue Loèche Riddea Sion S t . Maurice . . . .

de cuisine ménagère de broderie de couture

Kanton Neuenburg.

Ecole professionnelle de jeunes filles . Chaux-de-Fonds Ecole ménagère Ecole professionnelle de jeunes filles . Nenchâtel Kanton Genf.

Ecole professionnelle et ménagère . .

n

n

n

400 300 600 600 560 800

. .

1,000 834 5,000

. ; . . .

4,500 32,363

n

Carouge Genève

Zusammen

188 Anstalten

. . . 181,762

1011 Die W i r k u n g e n des Bundesbeschlusses seit s e i n e m I n k r a f t t r e t e n werden durch folgende Zahlen veranschaulicht:

Jahr.

1896\ 1897J 1898 1899 1900 1901

Zahl der subventionierten Bildungsanstalten.

Gesamtausgaben.

Beiträge von Kantonen, Gemeinden, Korporationen und Privaten.

Bundesbeiträge.

Fr.

Fr.

Fr.

114

479,216. 35

196,457. 72

84,087. --

124 153 180 188

524,155. 91 723,450. 74 732,431. 58 *-)

236,615. 35 336,927. 76 355,425. 72

108,766. -- 158,157.-- 164,306. -- 181,762. --

2,459,254. 58 1,125,426. 55

697,078. --

Zur Deckung der Ausgaben dienen außer den angegebenen Beiträgen noch andere, in der Tabelle nicht angeführte Einnahmen (Schulgelder, Erlös für Arbeiten u. s. w.).

In Bezug auf deu Bundesratsbeschluß vom 2. Dezember betreffend eine Interpretation der Bundesbeschlüsse über Berufsbildung verweisen wir auf Ziffer VI.

Im Interesse der Ausbildung von Lehrkräften erfolgte die Auszahlung von 46 Stipendien im Gesamtbetrage von Fr. 5412. 50.

Folgende b e s o n d e r e U n t e r n e h m u n g e n erhielten die nebenstehend verzeichneten Bundesbeiträge : a. der kantonale Arbeitslehrerinnenkurs in Zürich Fr. 1500 b. der Bildungskurs für Haushaltungslehrerinnen an der höhern Töchterschule der Stadt Zürich .

500 c. der Näh- und Zuschneidekurs der landwirtschaftlichen Genossenschaft Wanzwil 100 d. der Näh- und Flickkurs des socialdemokratischen Frauen- 'und Töchterbildungsvereins Biel 100 e. der kantonale Haushaltungslehrerinnenkurs in Freiburg 3001 f. die kantonalen Kurse und Wandervorträge für 4152 Schneiderinnen und Lingères im Kanton Waadt Zusammen *) Angaben noch unvollständig.

Fr. 9353

1012 Die Zahl der unter den Bundesbeschluß vom 20. Dezember 1895 fallenden Anstalten hatte sieh so vermehrt, daß die mit deren Besuch betraute eidgenössische Expertin (Frau E. CoradiStahl) entlastet zu werden wünschte. Die I n s p e k t i o n wurde daher durch Ernennung von zwei neuen Expertinnen erweitert, und ist nun in folgender Weise gebildet: Frau E. Coradi-Stahl in Zürich (Kantone Luzern, Glarus, Freiburg, Schaffhausen, Graubünden, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf) ; Fräulein Louise Jornini in Lausanne (Kantone Bern, Solothurn, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aargau); Fräulein Emma Oschwald in Schaffhausen (Kantone Zürich, Appenzell A.-Rh., St. Gallen, Thurgau).

VIII. Ausstellungen im Inlande.

Über diesen Gegenstand sind keine Mitteilungen zu machen.

III. Abteilung.

Landwirtschaft.

I. Landwirtschaftliches Unterrichts wesen und Versuchsanstalten.

1. Stipendien.

Zur Auszahlung gelangten neben gleich hohen kantonalen Beiträgen 15 Schülerstipendien (für Landwirtschaftslehrer und Kulturtechniker) und 4 Reisestipendien, die sich auf die einzelnen Kantone wie fotet verteilen:

1013 SchUler:Stipendien.

Anzahl.

Betrag.

Kanton.

Reisestipendien.

Anzahl.

Betrag.

Fr.

2 225

Fr.

Zürich .

Bern Freiburg .

Basellarid St. Gallen .

Graubünden Aargau Thurgau .

Tessin .

Waadt . .

Genf . .

.

.

.

.

. . .

.

. . .

.

. . .

.

. . .

. . .

. . .

. .

. . .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

3 1 1 1 1 1 3 1 1 1 1 15 (1900 : 21

1100 300 200 200 200 500 500 400 400 250 200

2

375

4250

4

600

5325

2

240)

2. Theoretisch-praktische Ackerbauschulen.

Den nachstellend bezeichneten vier Anstalten wurde wie bisher die Hälfte der Uhterrichtskosten vergütet. Die verausgabten Beträge ergeben sich aus nachstehender Zusammenstellung : Kantonale Auslagen.

Anstalten.

Lehrkräfte. Lehrmittel.

Fr.

1.

2.

3.

4.

Fr.

Total.

Fr.

Bundes-

beitrag.

Fr.

Zürich, Schule Strickhof . 19,992.50 1436. 75 21,429.25 10,714.62 Bern, Schule Rutti . . . 21,822. 70 6123.38 27,946. 08 13,973.04 Wallis, Schule Ecône . . 13,240. -- 1458.85 14,698. 85 7,349. 42 Neuenburg, Schule Cernier 32,321.65 868. 16 33,189.81 16,594. 90 Gesamttotal (1900:

97,263.99

48,631.98

94,395.38 47,197.68)

Es zählten im Berichtsjahre Schüler : Strickhof 22, Rutti 38, Ecône 19, Cernier 32, total 111 (124 im Vorjahr).

3. Kantonale Gartenbauschule in Genf.

Die Anstalt verausgabte in drei Semestern (1. Juli 1900 bis 31. Dezember 1901) für Lehrkräfte Fr. 34,419. 45, für Lehrmittel Fr. 610. 15, total Unterrichtskosten Fr. 35,029. 60, und bezog hieran einen Bundesbeitrag von deren Hälfte, also von Fr. 17,514. 80.

. Sie zählte in drei Klassen 37 Schüler (im Vorjahre 40).

1014 4. Landwirtschaftliche Winterschulen.

Die diesen Anstalten ausgerichteten Bundesbeiträge, bekanntlich ebenfalls die Hälfte der Unterrichtskosten darstellend, erreichten pro 1901 folgende Beträge: Kantonale Auslagen.

Anstalten.

I.Zürich, Schule Strickhof. .

2 . Beru, Schule Rutti . . . .

S.Bern, Schule Pruntrut . .

4. Luzern, Schule Sursee . .

5. Freiburg, Schule Pérolles 6. St. Gallen, Schule Custerhof .

7. Graubünden, SchulePlantahof 8. Aargau, Schule Brugg . .

9. Waadt, Schule Lausanne 10. Genf, Schule Genf . .

Lehrkräfte.

Fr.

Lehrmittel.

Fr.

Total.

Fr.

9,996.25 12,934.45 4,671.60 13,926.-- 8,065.-- 15,323.90 17,067. 70 12,717.50 14,234.95 5,153.--

718. 37 3059. 45 1655. 50 4612.33 1038. 76 2433.52 1377. 41 2720.47 2887.89 372. 60

10,714.62 15,993. 90 6,327. 10 18,538.33 9,103.76 17,757. 42 18,445.11 15,437.97 17,122.84 5,525.60

Bundesbeitrag.

Fr.

5,357. 31 7,996. 95 3,163.55 9,269. 16 4,551.88 8,878.71 9,222.55 7,718. 98 8,561.42 2,762. 80

Gesamttotal 134,966.66 67,483.31 (1900: 125,480.12 62,740.05)

Die Anstalten zählten pro 1901 3.78 Schüler (406 im Vorjahre), wovon Strickhof 20, Butti 76, Pruntrut 19, Sursee 63, Perolles 21, Custerhof 39, Plantahof 35, Brugg 67, Lausanne 33 und Genf 5.

5. Landwirtschafiliche Wandervorträge und Specialkurse, von den Kantonen veranstaltet.

Aus dem von Ihnen hierfür bewilligten Kredite sind pro 1901 Bundesbeiträge im Gesamtbetrage von Fr. 24,910. 24 ausgerichtet worden, die sich auf die einzelnen Kantone wie folgt verteilen : Anzahl der

Kanton.

1.

2.

3.

4.

5.

6.

Zürich . .

Bern . . .

Luzern . .

Freiburg . .

St. Gallen .

Graubünden .

Vortrage.

Kurse. Käserei- u. AlpStallunter- inspeksDcaungen. tiouen.

48 75 14 --

.

.

.

.

.

.

82 117 -- 67 --

14

71 17

Übertrag

280

225

.

Bundesbeitrag.

Fr.

--

16,277.85 2,802. 90 1,462.16 8,335.65 1,418.75

3,053. 50 8,138.92 1,401.45 731.08 4,167.82 709. 38

--

36,404. 30

18,202.15

132 25 34 79

-- -- -- -- --

--

274

4

Kantonale Aaslagen (Lehrkräfte und Lehrmittel).

Fr.

6,107.--

10 i o Anzahl der

Kanton.

7.

8.

9.

10.

11.

Vortrage. Kurse. Käserei- u. AlpStallnnter- inspeksuchungen. tionen.

Übertrag Aargau . . .

Thurgau . . .

Waadt . . .

Wallis . . .

Genf . . . .

280

Kantonale Auslagen (Lehrkräfte und Lehrmittel).

Fr.

Bundesbeitrag.

Fr.

274 l

10 366

225 31 -- 2 1 --

Total

693

259

292

--

49,886. 35 24,910. 24

(1900:

831

282

249

--

53,763.64 26,881. 82)

37 -- --

17 -- ' -- --

--

36,404. 30 18,202. 15 5,616.35 2,808. 17 -- 324. 95 162. 47 -- 1,444.15 689. 15 -- .

235. 60 117.80 -- 5,861.-- 2,930. 50

6. Weinbauschulen und Weinbauversuchsstationen.

Auch im Berichtsjahre sind diesen Anstalten die Auslagen, die sie für den Unterricht und das Versuchswesen gemacht haben, zur Hälfte vergütet worden, soweit der von Ihnen bewilligte Kredit dies gestattete. Auslagen und Bundesbeiträge erreichten folgende Beträge: Kantonale Auslagen.

Anstalten.

Lehrkräfte. Lehrmittel. Versachswesen.

Fr.

Fr.

Fr.

1. Wädensweil. . 32,771.60 2. Lausanne-Vevey 5,138.50 3. Auvernier . . 14,300. -- 4 . Ruth . . . .

5. Lenzburg . .

Total.

Fr.

Bundesbeitrag.

Fr.

944.90 17,383.34 51,099.84 25,000. -- 385.30 61,339.-- 66,862.80 17,600.-- 415.79 25,903.55 40,619.34 18,675.-- 1,818.36 1,818. 36 909.18 486.80 243.40 486.80 Gesamttotal 160,887.14 62,427.58 (1900: 140,088.09 61,038.27)

Ad 1. Ein summarischer Bericht über die Versuchsthätigkeit liegt bei den Akten. Einläßliche Mitteilungen enthält jeweilen der gedruckte Anstaltsbericht. Früher begonnene Versuche wurden fortgesetzt und erweitert, namentlich auch diejenigen mit amerikanischen Unterlagen.

Die Untersuchung des ,,Rotbrennersa der Reben wurde zu Ende geführt ; es gelang, die Ursache dieser Krankheit aufzufinden, so daß deren Bekämpfung ermöglicht werden wird.

Die Pilzflora der Obstweine wurde eingehend studiert.

Die Schule war im Berichtsjahre von 20 Schülern besucht (im Vorjahre 18), und zwar der achtmonatliche Obst- und Wein-

1016 baukurs von 7, der einjährige Gartenbaukurs von 13. In den kurzzeitigen Kursen sind 346 Personen in Mostbehandlung, Obstverwertung und Weinbehandlung unterrichtet worden.

Ad 2. Die Versuchsanstalt in Lausanne beschäftigte sich wie bisher in erster Linie mit den Maßnahmen gegen die Reblaus und mit der Rekonstitution des Rebgeländes mit amerikanischen Reben. Im Berichtsjahre kamen zu den frühern Versuchsparzellen 168 neue hinzu, so daß deren Gesamtzahl gegenwärtig 624 beträgt.

Die amerikanischen Reben geben fortwährend erfreuliche Resultate sowohl mit Bezug auf das Wachstum wie auch im Hinblick auf den Ertrag. Die Anstalt hat für die Zwecke der Rekonstitution pro 1901 im ganzen 580,000 Meter Rebholz abgegeben.

Die Bodenuntersuchungen sind fortgesetzt worden ; Kalkgehaltsbestimmungen wurden 585 ausgeführt.

Die Anstalt hat sich auch mit Hagelschießversuchen befaßt, die in Myes und Lavaux systematisch fortgesetzt werden.

Die Weinbauschule in Praz sur Vevey beendigte ihren Jahreskurs am 30. November mit 8 Schülern.

Ad 3. Die Versuchsanstalt in Auvernier befaßte sich ebenfalls mit der Veranstaltung von Pfropfkursen, Bodenuntersuchungen, mit der Abgabe amerikanischer Unterlagen und mit Anbauversuchen.

Die Weinbauschule zählte in zwei Klassen 9 Schüler (im Vorjahre 11).

Ad 4. Die Anstalt Ruth hat im Berichtsjahre aufgehört, als staatlich unterstützte Anstalt zu funktionieren. Die gewährten Beiträge stellen im wesentlichen die Deckung des vorjährigen Déficits dar.

Ad 5. Im Berichtsjahre ist zu den bisherigen 8 Versuchsfeldern ein neues in Mägden hinzugekommen.

7. Landwirtschaftliches Versuchswesen.

Nachstehende Zusammenstellung, deren Zahlen den Berichten und Monatsrechnungen entnommen sind, giebt einen Überblick über die Thätigkeit der verschiedenen Versuchsanstalten und deren Einnahmen und Ausgaben:

1017

Anstalten.

Versuche.

Ausgeführte Einzelbestim mungen.

a. Centralverwaltumg und Gutsbetrieb Liebefeld b. Agrikulturchemische Anstalten: 1. Zürich. . . . . . . .

2. Bern 3. Lausanne c. Samenimtersuchwngsanstalten : 1 Zürich .

2. Lausanne d. Milchwirtschaftliche Versuchsanstalt .

e. Bakteriologisches Laboratorium

Untersuchungen.

,,.

Ausgeführte TMJ~ Einzellestim B düngen.

mungen.

Ausgaben.

Fr.

--

--

--

25,667. 07

21,315 14116 1 364

8,144 3,162 706

12,917 9992 1 658

55,532 06 72 651 1Ï 16 604 26

1 548 627

10 070 461

24 302 1,971

44 765 08 14,796 68

-- --

-- --

-- --

23,762. 14 253,778. 40

Außerdem wurden verausgabt: Für Erstellung der Gartenanlage vor dem Hauptgebäude auf dem Liebefeld Hiervon gehen ab als Rückvergütungen

2,998. 75

Total 256,777. 15 122. 50

so daß sich das Total der Nettoausgaben beziffert auf . . . 256,654. 65 (1900: 211,165. 29)

Bundesblatt.

54. Jahrg. Bd. I.

69

Die Ausgaben der Anstalten setzen sich aus folgenden Beträgen zusammen:

1. Besoldungen .

2. Bureaukosten 3. Mobiliar 4. Betriebskosten 5. Verschiedenes

vSwaïïng Liebefeld

Zurich

Agrikulturchemische Anstalten Bern ' ' Lausanne.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

,,,,tersuct'ngsanstalten ^^°}^ « Lausanne. Laboratorium.

Zürich

Fr.

9,600. -- 32,627. -- 30,510. -- 10,599. -- 28,105. -- 4,165. 51 2,079. 94 755. 46 1,958. 05 2,988 .38 1,214. 60 1,123. 80 2,365. 61 21,699 .60' 823. 60 9,467. 44 16,224. 60 16,395 .78 2,985. 20 10,883. 40 396. 57 3,395. 89 2,356. 80 1,057 .35, 1,441. -- 25,667. 07

55,532. 06

72,651 . 11

g

16,604. 26 44,765. 08

Fr.

Fr.

7,713. -- 1,378. 97 579. 95 4,103. 47 1,021. 29

9,300. -- 947. 05 9,308. 45 3,811. 29 395. 35

14,796. 68 23,762. 14

Diesen Ausgaben stehen folgende Einnahmen gegenüber : Einnahmen für Untersuchungsgebühren und Vorsch.1* ftd ftri ftfi Einnahmen vom ftntshp.t.rifth T.ifihp.fp.lrl Ei n n ahm fin vom Gutsbetrieb Mont-Calme .

.

.

.

Fr. 48,463. 60 6,905. 30 250.

Fr. 55,618. 90

(1900:

Fr. 54,318.39)

Die Einnahmen der Anstatten setzen sich aus folgenden Beträgen zusammen: vfrwahuna Le[eWbSdg Fr.

1. Gebühren von Einzeluntersnchungen . . .

-- 2. Gebühren laut Kontrollvertrag 17,655.46 3. Gebühren laut Special vertrag 2,115.25 4. Verschiedenes . . . .

-- 5. Gutsbetrieb Liebefeld .

6,905.30 6. Gutsbetrieb Mont-Calme 250.-- 26,926.01

Agrikulturchemische Anstalten Zürich Bem !

" Fr.

Fr.

Fr.

1651.50

nntenJÄ^gtalten ^«iolog.

Sh TaSnn" Laboratorium Fr.

Fr.

Fr.

672.14

386.55

2,445.10

251.--

145.--

4.60

--

--

1,980. --

80. --

--

2477.50 48.20 -- --

-- -- -- --

4181.80

672.14

229.50 17,319. -- 192. -- 150. 40 600.90 59.50 -- -- -- -- -- -- 766.45

22,345.--

582.50

Untersuchungsgebühren und Verschiedenes Gutsbetrieb Liebefeld Gutsbetrieb Mont-Calme

-- -- -- 145.--

Fr. 48,463. 60 ,, 6,905. 30 ,, 250. -- Total

Vorgesehen Mehreinnahmen

Fr. 55,618. 90 ,, 50,000. -- Fr.

5,618. 90

g co

1020 Der Betrieb des Liebefeldgutes erfolgte auf die gleiche Weise wie in den frühem Jahren, und das Personal desselben beteiligte sich an den von der agrikulturchemischen Anstalt auf 87 Parzellen von je 50 m2 angelegten Feldversuchen, sowie an einem Versuch über die Konservierung des Pferdemistes. Ferner wurde ein vergleichender Fütterungsversuch mit 14 Milchkühen durchgeführt.

Da die Arbeiten am Hauptgebäude, sowie am Vegetationshaus im Laufe des Sommers beendigt waren, konnten das bakteriologische Laboratorium und die agrikulturchemische Anstalt ihre Räumlichkeiten am Anfang des zweiten Halbjahres beziehen.

Die Thätigkeit sämtlicher Anstalten bewegte sich im gleichen Rahmen wie früher. Die Ergebnisse der verschiedenen Versuche, sowie die Jahresberichte werden im landwirtschaftlichen Jahrbuch der Schweiz veröffentlicht. Eine neue Verordnung betreffend die Überwachung des Handels mit Düngmitteln, Futtermitteln und ändern in der Landwirtschaft und deren Nebengewerben Verwendung findenden Erzeugnissen trat am 1. Mai 1901 in Wirksamkeit.

Da die Ernennung des Personals der milchwirtschaftlichen Versuchsanstalt erst am Ende des Berichtsjahres erfolgte, wurden die dieser Anstalt zugewiesenen Räume nicht benützt und der bewilligte Kredit nicht verwendet.

Anläßlich der Abtretung der Versuchsanstalten in Lausanne verpflichtete sich der Kanton Waadt zur Ausführung verschiedener Umbau- und Vergrößerungsarbeiten an den Laboratorien, sowie am Ökonomiegebäude. Diese Arbeiten, sowie die Erstellung eines Glashauses wurden gegen Ende des Jahres beendigt, und die definitive amtliche Übergabe der Besitzung Mont-Calme, die seit 1898 teilweise vom Bund benützt wurde, erfolgte am 28. Dezember 1901.

Bis dahin wurde der Pachtzins vom Kanton Waadt eingezogen.

1021

8. Molkereischulen.

Die diesen Anstalten pro 1901 ausgerichteten Bundesbeiträge, entsprechend der Hälfte der Unterrichtskosten, beliefen sich auf folgende Beträge : A>stalte|n;

Kantonale Auslagen.

Lehrkräfte. Lehrmittel.

Total.

Fr.

Fr.

Fr.

Bundesbeitrag.

Fr.

1. Bern, Schule Rutti . . 19,584. 95 2,257. 28 21,842.23 10,921.11 2. Freiburg, Schule Pérolles 12,800. -- 1,005. 59 13,805. 59 6,902. 80 3. Waadt, Schule Moudon . 8,393. -- 637. 45 9,030. 45 4,515. 22 Gesamttotal 44,678.27 22,339.13 (1900: 44,273.31 22,136.65)

Es zählten Schüler : Rutti 27, Pérolles 12, Moudon 3, total 42 gegenüber 55 im Vorjahre.

H. Förderung der Tierzucht.

A, Hebung der Pferdezucht.

1. Allgemeines.

Die in der Junisession 1900 vom Nationalrat erheblich erklärte Motion Jenny, lautend : ,,Der Bundesrat wird ersucht um Bericht und Antrag, ob es sich nicht empfehlen dürfte, eine Fachkommission niederzusetzen, welche die einschlägigen Fragen der schweizerischen Pferdezucht zu Händen der zuständigen Behörden zu begutachten hata, fand im Berichtsjahre ihre Erledigung dadurch, daß der ßundesrat am 26. November eine aus neun Mitgliedern bestehende eidgenössische Pferdezuchtkommission ernannte, nachdem eine vom Landwirtschaftsdepartement einberufene Konferenz sich am 25. Februar 1901 für die Einsetzung einer solchen Kommission ausgesprochen hatte.

2. Ankauf und Anerkennung von Zuchthengsten; Zuchtresultate.

Es gingen im Berichtsjahre keine Gesuche um Ankauf von Zuchthengsten zur Abgabe an Privathengsthalter ein. Für das eidgenössische Hengstendepot wurden 10 Hengste angekauft, und zwar :

1022 Ankaufskosten total per Hengst Fr.

Fr.

a. 2 seiner Zeit vom Bunde importierte, bezw. anerkannte und an Privathengsthalter abgegebene Hengste . . .

Transportkosten

3,500. -- 138.05

1750 --

Zusammen

3,638. 05

--

b. 2 Hackneyhengste, aus England importiert 2 Shirehengste, aus England importiert Ankaufs- und Transportkosten . .

15,500.

7750

9,200. -- 6,271. 40

4600 --

Zusammen

30,971.40

--

c. 4 inländische Hengste des Zugschlages (Juraschkg) Transportkosten

14,700.-- 24. --

3675 ---

Zusammen

14,724. --

--

Total Ankaufskosten für 10 Hengste somit Fr. 49,333. 45 oder per Hengst rund Fr. 4933.

Im Jahre 1901 wurde ein von einem Privathengsthalter aus der Normandie importierter Hengst zur Zucht anerkannt und zu Fr. 2800 eingeschätzt. An diese Schätzungssumme leistete der Bund einen Beitrag von 50 °/o, gleich Fr. 1400.

Gemäß Art. 6 der Verordnung betreffend die Hebung der Pferdezucht durch den Bund vom 23. März 1887 (A. S. n. F., X, 34) wurden im Berichtsjahre für neun im Jahre 1891 importierte Hengste Bundesbeiträge von 20 °/o der seiner Zeit festgestellten Schatzungssummen ausgerichtet, ferner gemäß Art. 31 der Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz betreffend die Förderung der Landwirtschaft durch den Bund, vom 10. Juli 1894, für zwei in den Jahren 1894 und 1895 importierte Hengste Beiträge von 5 °/o der Schatzungssummen. Die Höhe dieser Beiträge beläuft sich auf Fr. 11,175.

Von den sämtlichen vom Bunde importierten oder anerkannten Zuchthengsten wurden im Jahre 1901 laut den eingelangten Belegscheintalons gedeckt 6015 Stuten, und zwar

1023 von den im Besitz von Privaten befindlichen . . 32 Hengsten . . . 1228 Stuten oder per Hengst ( 5 Vollbluthengsten 136 ,, ,, ,, ,, von den Hengsten l 75 Halbbluthengsten 3941 ,, ,, ,, ., des eidg. Depots] 13 Hengsten desZug[ Schlages . . . 710 ,, ,, ., ,,

38 Stuten 27 ,, 53 ,, 55

,,

1901 : zuaam. von 125 Hengsten . . . 6015 Stuten oder per Hengst 48 Stuten 1900: ,, ,, 118 ,, . . .5708 ,, ,, ,, ,, 48 ,,

Die Statistik über die Zuchtresultate der vom Bunde importierten und anerkannten Hengste weist folgende Ergebnisse auf: Auf 5708 an die Besitzer von im Jahre 1900 belegten Stuten abgesandte Anfragen sind 5385 Antworten eingegangen.

Von den Eigentümern der übrigen 323 Stuten -waren trotz wiederholter Anfragen keine Nachrichten erhältlich.

Die eingegangenen Antworten ergeben folgendes Bild : Von den belegten Stuten Hengstfohlen (inkl. Mehrgeburten) . 1305 Stutfohlen (inkl. Mehrgeburten) . . 1465 Geschlecht nicht angegeben . . .

13 haben verworfen 177 als trächtig 66 als nicht trächtig 57 ohne Angabe 10 ·sind nicht trächtig geworden 2302 ist keine Nachricht eingelangt 323 Es sind somit von den 5375 Stuten, über deren Zuchtresultate die eingegangenen Berichte Aufschluß geben, 3016 oder 56,i °/o trächtig geworden, 2359 oder 43,9 % unträchtig geblieben ; 24,3 °/o haben Hengstfohlen, 27,3 % Stutfohlen geworfen.

(

I

1024 3. Eidgenössisches Hengsten- und Fohlendepot.

a. Zuchthengste.

Das Hengsteridepot enthielt zu Anfang des Jahres:

Im Berichtsjahre wurden zugekauft

Vollbluthengste.

Halbbluthengste.

5 --

71 4

Hengste des Zugschlages.

10 6

Zusammen 5 16 75 1 Davon giiag ab durch Tod . . . -- -- so daß das Depot auf Ende des Berichtsjahres enthält 5 75 15 total 95 Hengste mit einem Schatzungswert von Fr. 420,950.

Die Hengste waren während der Deckperiode 1901 auf folgende Deckstationen verteilt: Turbenthal, Biglen, Corgémont, Delsberg, Ins, Les Bois, Liebefeld, Malleray, Meiringen, Montfaucon, Münster, Nidau, Pruntrut, Eiggisberg, St. Brais, St. Ursanne, Sumiswald, Tavannes, Thun, Zweisimmen, Luzern, Schüpfheim, Einsiedeln, Galgenen, Schwyz, Samen, Bulle, Freiburg, Kerzers, Romont, Lüßlingen, Thürnen, Benken, Buchs, Ebnat, G-oßau, Marbach, Oberriet, Landquart, Ilanz, Weinfelden, Aigle, Avenches, Bière, Château-d'Oex, Corcelles, Cossonay, Echallens, Moudon, Nyon, Orbe, Ormontdessus, Oron, Yverdon, Gampel, Turfcmann und La Chaux-duMilieu.

Die bis dahin in Thun untergebrachten Hengste wurden von den Deckstationen direkt in das neue Hengstendepot in Avenches transportiert, so daß nun das ganze lebende und tote Inventar des eidgenössischen Hengsten- und Fohlendepots in Avenches untergebracht ist.

Nach der Deckperiode wurden die Hengste in Avenches zum Transport von Baumaterial für das Hengsten- und Fohlendepot verwendet, wodurch der Baukredit um etwa Fr. 4000 entlastet wurde.

b. Drei- bis fünfjährige Bestand bei Beginn des Jahres Zuwachs : Ankauf bei Anlaß der Stutfohlenprämiierungen zum Durchschnittspreise von Fr. 990 per Stück Übernahme kastrierter Fohlen aus dem Hengstfohlendepot zum durchschnittlichen Schatzungswerte von Fr. 867 Total Abgang : Durch Tod Durch Verkauf an die Regieanstalt . . . .

oder per Pferd Fr. 1300.

Durch Verkauf als Artilleriebundespferde . .

oder per Pferd Fr. 1073.

Durch Verkauf an Private oder per Pferd Fr. 1070.

Total

Fohlen.

42 Fohlen mit einem Schatzungswerte von

59

,,

8

,,

zum Preise von

,,

,,

,,

109 Fohlen, zum Übernahmspreise von .

.

l Fohlen, letzte Schätzung 8 Fohlen zum Preise von

Fr. 41,705

,,

58,380

,,

6,935

Fr. 107,020 Fr.

1,150 .n 10,400

15

,,

,,

,,

. , . . - . . .

,,·

16,100

18

,,

fl

,,

,,

,,

19,250

42 Fohlen im Werte von

Fr. 46,900

g s«

Im Depot verbleiben auf Jahresschluß 67 Fohlen mit einem Schätzungswerte von Fr. 67,950.

Die Fohlen wurden auf der dem Bunde gehörenden Weide ,,Longs-Presu in Avenches gemeinsam mit 149 eingemieteten Rindern gesommert.

c. Hengstfohlen.

Bestand b e i Beginn d e s Jahres . . . . 4 5 Fohlen z u m Ankaufspreise v o n . . . . F r . 19,100 Zuwachs während des Jahres : Ankauf bei Anlaß der Stutfohlenprämiierungen im Frühjahr 1901 10 ,, ., ,, ,, . . . . , , 7,225 oder per Fohlen Fr. 722.

Ankauf an den Pferdemärkten im Herbst 1901 , . . 40 ,, ,, ,, , , . . . . ,, 13,910 oder per Fohlen Fr. 348.

Total Abgang während des Jahres: Durch Tod Durch Kastration und Abgabe an das Fohlendepot

9 5 Fohlen z u m Ankaufspreise v o n . . . .

F r . 40,235

3

,,

im Schatzungswerte von . . . .

,,

1,330

8

.0

zum Durchschnittspreise von Fr. 867

,,

6,935

Bestand auf Ende des Berichtsjahres 84 Hengstfohlen mit einem Schätzungswerte von Fr. 39,885.

o cn

d. Betriebsreclimmg.

Ausgaben : Verwaltungskosten Betriebskosten Pferdeankauf Tnventaranschaffungen Unvorhergesehenes

Fr. 13,457. 50 ,, 237,713. 76 .,, 140,427. 75 ^ 13,073. 88 · ·8,329. 65 Total

. Einnahmen : Sprunggelder . . .

Pferdeverkauf Weidezins Verschiedenes ' Rückvergütung an Kredit XII a, 2 b Inventarvermehrung : Bestand Ende 1901 ,, 1900

Fr. 413,002. 54

.Fr.

,, ,, .,, ,, .

28,860.

53,205.

5,437.

1,046.

33.

-- 40 50 90

. Fr. 596,449. 75 ,, 531,586. 70 ,,

64,863. 05

Total Betriebsdeficit pro 1901

,, 153,445. 85 Fr. 259,556. 69 o tss

1028 4. Prämiierung von Stutfohlen und Zuchtstuten.

An den im Frühjahr 1901 an 38 verschiedenen Orten abgehaltenen Schauen wurden von 1429 vorgeführten Pferden 904 prämiiert. Dieselben verteilen sich auf die verschiedenen Kantone und Prämienklassen wie folgt: Kantone.

Prämiierte Stntfohleu und Zuchtstuten.

2--3jährige 3--5jährige Total

Anzahl. Prämien- Anzahl. Prämien- Anzahl.. Prämienbetrag.

Fr.

betrag.

Fr.

Zürich . . .

Bern . . . .

Luzern .

Uri . . . .

Schwyz .

Obwalden Nidwaiden .

Glarus Zug . . . .

Freiburg .

Solothurn . .

Baselstadt Baselland Appenzell A.-Rh.

St. Gallen . .

Graubünden Aargau .

Thurgau .

Waadt . . .

Wallis . . .

Neuenburg .

1901: 1900:

3

betrag.

Fr.

1,320 720

7 73 16 12

16,060 3,520 2,640

5 620 380 50,160 45 5,260 1 60 34 5,240 16 2,080 3 500 4 560 6 840 33 3,580 33 4,380 1 60 19 2,100 7 1,060 82 11,640 17 2,460 9 1,500 11 1,780 136 19,840 38 4,840 24 3,360

28,860 22,800

423 363

93,060 79,860

904 121,920 743 102,660

180

209 12,540 29 1,740 1 60 14 840 9 540 1 60 2 120 3 180 1,380 23 18 1,080 60 1 780 13 3 180 40 2,400 8 480 3 180 4 240 63 22 12

3,780

481 380

2 171

16 -- 20 7 2 2 3 10 15 -- 6 4 42

9 6

440

37,620 3,520

-- 4,400

1,540 440 440 660 2,200 3,300

-- 1,320 880 9,240

1,980 1,320 1,540

Differenz : + 101 + 6,060 + 60 +13,200 -j-161 +19,260 Von den in frühern Jahren zuerkannten Prämien für Stutfohlen und Zuchtstuten wurden im Berichtsjahre ausbezahlt:

1029 Kantone.

2--3jährig

Stutfohlen und Zuchtstuten.

3-- Sjährig Total ausbezahlt

zu Fr. 60.

zu Fr. 220.

Anzahl.

Anzahl.

3 157 20 20 5 2 3 2 14 12 6 4 32 10 4 3 54 14 10

--

pro 1901.

Anzahl.

Betrag.

Fr.

Zürich . . .

Bern Luzern . . .

Schwyz . . .

Obwalden .

Nidwaiden . .

Glarus . . .

Zug . . . .

Freiburg Solothurn . .

Baselland .

Appenzell A.-Rh.

8t. Gallen . .

Graubünden Aargau . . .

Thurgau Waadt . . .

Wallis . . .

Neuenburg .

.

3 1 18 1 -- -- 50 16 9

375

275

650

83,000

.

3 3 369 --

34 94 146 1

37 97 515 1

' 7,660 20,860 54,260 220

Total

375

275

650

83,000

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Davon wurden zugesichert : im Jahre 1898 .

,, ,, 1899 .

,, ,, 1900 .

,,

180 35,380 5,600 4,060 2,500 120 400 120 4,140 720 1,020 460 5,880 820 240 180 14,240 4,360

275 40 33 15 2 4 2 29 12 9 5 50 11 4 3 104 30 19

Total

,,

118 20 13 10 -- 1 --

3

1901

15 ---

2,580

Von den im Jahre 1898 zuerkannten Prämien für 3--5jährige Stuten können nun keine mehr ausbezahlt werden. Von 398 prämiierten Stuten haben im Alter von 4--6 Jahren abgefohlt 304 oder 77,4%; davon haben 158 Hengstfohlen und 146 Stutfohlen geworfen.

1030 5. Beiträge für Pferdeausstellungen und Rennen.

Der Société d'agriculture des Franches-Montagnes wurde aus dem Kredit für die Förderung der Pferdezucht ein Beitrag von Fr. 500 ausgerichtet für den von ihr am 5. und 6. August 1901 in Saignelégier abgehaltenen Fohlenausstellungsmarkt. Im fernem wurde der Gesellschaft für Verbesserung der Pferdezucht in der romanischen Schweiz auch im Berichtsjahre wieder ein Beitrag von Fr. 1000 für die Erhöhung der Preise in den von ihr veranstalteten Trabrennen mit inländischen, von anerkannten Hengsten abstammenden Pferden verabfolgt.

6. Prämiierung von Fohlenweiden.

Für Fohlenweideprämien wurden ausbezahlt: Zahl Fohlen mit der nachgewiesener Kantone Weiden Abstammung Bern . . . .

Luzern....

Schwyz . . .

Freiburg .

Solothurn .

Baselland . . .

Appenzell A.-Rh.

St. Gallen. . .

Thurgau .

Waadt. . . .

Neuenburg 1901: 1900:

25 1 11 1 4 1 1 3 1 14 3

381

65 62

980 978

9 158 13 54 11 8 61 34 213 38

Höhe des Bundesbeitrages Fr.

14,625. -- 270.-- 5,037. 75 364.-- 1,625. --

302. 50 396.-- 2,222. -- 1,666. -- 6,093. 75 1,759. -- 34,361. -- 33,991. 70

B. Eindviehzucht, 1. Auszahlung der im Jahre 1900 zuerkannten Beiprämien für Zuchtstiere.

Von den im Jahre 1900 zuerkannten eidgenössischen Prämien für Zuchtstiere wurden im Berichtsjahre ausbezahlt:

1031 Kantone.

,, Zugesicherte Beiprämien.

Anzahl.

Betrag.

Fr.

239 Zürich . . . .

Bern . . . .

626 Luzern 191 Uri . . . .

30 Schwyz 75 Obwalden 28 Nidwaiden 30 Glarus 24 Zug . . . .

28 Freiburg .

201 Solothurn .

171 Baselland .

59 Schafi hausen .

36 55 Appenzell A.-Rh.

21 Appenzell I.-Rh. .

St. Gallen . .

320 G-raubünden .

**209 Aargau . . .

114 Thurgau . . .

122 Tessin . . . .

102 Waadt . . . .

383 Wallis . . . .

155 Neuenburg 178 Genf . . . .

15

20,725.

46,150.

16,312.

2,170.

9,900.

2,300.

2,410.

3,039.

3,300.

15,133.

9,640.

3,270.

2,450.

3,930.

1,440.

30,087.

**12,540.

11,000.

8,140.

8,000.

28,530.

9,954.

12,227.

-- -- -- -- -- -- -- -- -- 50 -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- 65 50

915. --

1900: 3412 263,563. 65 1899:

3362

270,425. 50

Ausbezahlte Beiprämien.

Anzahl.

Betrag.

Fr.

214 561 179 30 *75 26 29 24 28 190 167 57 36 53 21 306 202 111 113 97 336

*131 156 9

-- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- 50 -- -- -- -- -- 45 -- 545. --

19,050.

41,350.

15,366.

2,170.

*9,950.

2,200.

2,360.

3,039.

3,300.

14,366.

9,370.

3,160.

2,450.

3,780.

1,440.

28,844.

12,160.

10,777.

7,620.

7,740.

25,185.

*8,307.

10,890.

3151 245,419. 95 (92,4 3148 (93,6 %)

93,1 255,797. -- (94,6 %)

Dem Verbände schweizerischer Braun Viehzuchtgenossenschaften und demjenigen schweizerischer Fleckviehzuchtgenossenschaften wurden wieder Beiträge in der Höhe von je Fr. 2500 ausgerichtet für die Prämiierung von Zuchtstieren an den in Zug und Bern abgehaltenen Zuchtstiermärkten mit Ausstellungscharakter.

Den nämlichen Verbänden wurde überdies ein Teil der von ihnen * Wovon eine im Jahre 1899 zugesichert.

** Zugesichert im Frühjahr 1901.

1032 zum Nutzen der Rindviehzucht gemachten Auslagen aus dem Kredite für die Förderung der Rindviehzucht rückvergütet.

2. Prämiierung von Zuchtstieren im Jahre 1901.

Im Jahre 1901 wurden von den Kantonen für die Prämiierung von Zuchtstieren zugesichert: Eidgenössische Kantonale Kantone Zuchtstierbeiprämien.

Zuchtstierprämien.

Anzahl.

Betrag.

Fr.

Anzahl.

Betrag.

225

.

127 126 105 422 152 174 21

18,871. -- 42,990. -- 16,530. -- 2,170. -- 9,900. -- 2,446. 05 2,410. -- 3,182. 50 3,300. -- 15,296. -- 9,770. -- 3,500. -- 2,450. -- 3,930. -- 1,165.-- 31,021. -- *12,540. -- 11,000. -- 8,224. -- 7,945.-- 28,170.-- 9,217. 50 10,582. 50 1,275.--

225 617 194 30 75 28 30 30 30 206 174 56 34 53 18 314 209 127 126 105 422 152 174 21

18,871.-- 42,990. -- 16,530. -- 2,170. -- 9,900. -- 2,446. 05 2,410. -- 3,182. 50 3,300. -- 15,296.-- 9,770. -- 3,500. -- 2,450. -- 3,930. -- 1,165.-- 31,021. -- 12,540. -- 11,000. -- 8,224. -- 7,945. -- 28,170. -- 9,217. 50 10,582. 50 1,275.--

1901: 1900:

3450 3405

257,885. 55 263,423. 65

3450 3405

257,885. 55 263,423. 65

Differenz : + 45

-- 5,538. 10

+ 45

-- 5,538. 10

Zürich . . .

Bern Luzern . . .

Uri Schwyz . . .

Obwalden .

Nidwaiden .

Glarus . . .

Zug Freiburg Solothurn .

Baselland .

Schaff hausen .

Appenzell A.-Rh.

Appenzell I.-Rh.

St. Gallen . .

Graubünden Aargau . . .

Thurgau Tessin . . .

Waadt . . .

Wallis . . .

Neuenburg .

Genf . . .

.

.

.

.

.

.

.

617 194 30 75 28 30 30 30 206 174 56 34 53 18 314

*209 .

.

.

.

* Ausbezahlt im Herbst 1901.

Fr.

1033 3. Prämiierung weiblicher Zuchttiere.

Die nachstehende Tabelle giebt Aufschluß über die Zusicherung sowohl wie über die Auszahlung von eidgenössischen Prämien für Kühe und Rinder im Jahre 1901 : Im Berichtsjahre zugesicherte eidgenössische Prämien.

Kantone.

Anzahl.

Betrag.

Im Berichtsjahre ausbezahlte eidgenössische Prämien.

Anzahl.

Fr.

Zürich . . . .

Bern . . . .

Luzern Uri Schwyz Obwalden Nidwaiden Glarus . . . .

Zug . . . .

Baselland .

Schaffhausen .

Appenzell A.-Rh.

Appenzell I.-Rh. .

8t. Gallen . . .

Graubünden . .

Aargau Thurgau .

Tessin . . . .

Waadt. . . .

Neuenburg Genf . . . .

470 2687 189 36 159 39 40 99 -- 69 45 141 76

1901 : 1900:

8156

Differenz

+174

50 -- -- -- -- -- -- --

353 1844 117 31 102 28 35 96 27 71 32 .64 34 278 371 76 108 371 902 263 21

101,510. 80 101,674. --

5224 6325

5,660. -- 38,910. -- 3,215. --

810. -- 2,390. --

493. 30 1,260. -- 2,120. --

-- 850. -- · 600. -- .

1,830. --

935. --

1057 466 126 164 587 1296 339 71 7982

13,840.

5,154.

2,000.

2,500.

3;560.

9,374.

4,309.

1,700.

Betrag.

Fr.

5,830. -- · 26,305. -- 2,040. --

705. -- 1,610. --

400. 60 1,080. -- 2,175. --

247. 60 817. 50 540. . -- 800. -- 430. -- 3,740.

4,229.

1,714.

1,690.

2,350.

6,342.

3,888.

-- -- 50 -- -- -- --

590. -- 67,524. 20 91,335. 10

--163. 20 --1101 --23,810. 90

4. Prämiierung von Zuchtbeständen und Zuchtfamilien.

Von den im Jahre 1900 zugesicherten Prämien wurden im Berichtsjahre ausbezahlt: Bundesblatt

54. Jahrg. Bd. I.

eidgenössischen 70

1034 Zugesicherte eidgenössische Prämien.

Anzahl.

Betrag.

Fr.

Zürich . . . . 6 1 Luzern . . . . 1 9 Uri 9 Obwalden . . .

3 Freiburg . . . 5 4 Solothurn . . . 3 6 Baselland . . .

5 Schaffhausen . .

5 Appenzell A.-Rh. .

7 Appenzell I.-Rh. .

3 Graubünden . . 155 Aargau . . . . 1 9 Thurgau . . . 2 4 Tessin . . . . 1 1 3 Wallis . . . . 3 3 1900: 1899:

546 564

1,015.

11,000.

656.

599.

10,539.

1,501.

2,161.

245.

955.

669.

4,703.

9,197.

6,533.

2,343.

10,000.

-- -- -- 20 -- -- 50 -- -- 50 10 -- -- 38 --

62,117. 68 67,629. 56

Ausbezahlte ' eidgenössische Prämien.

Anzahl.

Betrag.

Fr.

61 1,015. -- 18 10,924. -- 7 627. 51 3 599. 20 53 10,456. 50 31 1,451. 60 5 2,161. 50 5 245. -- 6 871. 10 3 669. 50 139 4,615. 61 19 9,123. 50 24 6,533. -- 99 2,231. 58 32 9,977. 50 505

61,502. 10

(92,5 °/o)

(99,, °/o)

510

66,628. 49

(9
(98,5 °/o)

Im Berichtsjahre wurden für Zuchtbestände und Zuchtfamilien zugesichert : Zahl der prtfmli ertala ZnchfrbestSnde.

Kantone.

Gesamtstuckzahl der prämiiertes Bastando und Fimilion.

Betrag der zugesicherten eiagenössischen Prämien.

Fr.

Betrag der zugesicherten kantonalen Prämien.

Fr.

5,609. -- 10,747. -- 656. -- -- 563. 28 -- 988. -- 10,697. -- 1,371.--

9,444. _ 976.-- -- 2,153. 65 563. 27 1,645. 20 -- 10,697. -- 1,500. --

30,631.28

26,979.12

. .

. .

54 39

4,195 1,232 48 939 249 291 71 3,592 542

Übertrag

207.

11,159

Zürich . . .

Luzern . . .

Uri . . . .

Schwyz . . .

Obwalden . .

Glarus . . .

Zug. . . .

Freiburg Solothurn

60 19 7

17 3 6 2

1035

Kautone.

Zahl der prämiierten Zuchtbestände.

Gesamtstttckzahl der prämiierten Bestände und Familien.

Betrag der zugesicherten eidgenössischen Prämien.

Fr.

Betrag der zugesicherten kantonalen Prämien.

Fr.

Übertrag Baselland .

Schaffhausen .

Appenzell A.-Rh. .

Appenzell l.-Rh. .

Graubünden Aargau . , .

Thurgau Tessin .

Waadt . . .

Wallis . . .

207

5 5 8 2 151 19 28 19 74 61

11,159 144 62 460 32 2,674 785 874 985 1,247 1,058

30,631. 28 2,003. 25 315.-- 955.-- 802.-- 4,563. 51 9,197. -- 6,449.-- 2,236. 77 . -- 11,264. --

26,979. 12 1,042. 65 577.-- 300.-- -- 4,001. 46 1,500. -- -- -- 14,964. -- 2,816. --

1901: 1900:

579 692

19,480 20,158

68,416. 81 62,117. 68

52,180. 23 74,213.31

Differenz : -- 113

-- 678

-f 6,299. 13 --- 22,033. 08

Die Gesamtsumme der im Jahre 1901 zugesicherten eidgenössischen Prämien für Rindvieh beläuft sich somit auf Fr. 427,813. 16 gegenüber Fr. 427,215. 33 im Vorjahre.

5. Beiträge für Gründung von Zuchtgenossenschaften.

Im Berichtsjahre wurden an 12 Viehzuchtgenossenschaften Bundesbeiträge an die Gründungskosten im Gesamtbetrage von Fr. 3550 ausgerichtet. Die subventionierten Genossenschaften verteilen sich auf folgende Kantone: Zürich 3, Freiburg l, St. Gallen 3, Graubünden 2, Tessin l, Waadt 2.

C. Kleinviehzucht.

Die nachstehenden Tabellen geben Aufschluß über die Auszahlung der im Jahre 1900 zuerkannten eidgenössischen Kleinviehprämien, sowie über die Anzahl und den Betrag der im Jahre 1901 zugesicherten Prämien für Zuchteber und Ziegenböcke.

I. Auszahlung der im Jahre 1900 zugesicherten eidgenössischen Prämien.

Beiprämien für Zuchteber.

Zugesichert.

Ausbezahlt.

Anzahl. Betrag.

Anzahl. Betrag.

Kantone.

Fr.

Zürich Bern Luzern Uri Schwyz Obwalden Nidwaiden Glarus Zug Freiburg Solothurn Baselland Schaffhausen . . . .

Appenzell A.-Rb. . . .

Appenzell I.-Rh. . . .

St. Gallen Aargau Thurgau Tessin Waadt Wallis Neuenburg

43 103 46 -- 15 12 6 8 4 52 27 15 32 8 13 38 7 11 34 88 15 24

1,440. -- 2,475. -- 1,235. -- -- 415. -- 290. -- 220. -- 150. -- 50. -- 1,410. -- 495. -- 285. -- 680. -- 275. -- 425. -- 1,100. -- 136. -- 150. -- 1,015. -- 2,465. -- 470. -- 785. --

1900:

601 15,966. --

1899:

609

18,582. --

Beiprämien fUr Ziegenböcke.

Zugesichert.

Ausbezahlt.

Anzahl. Betrag.

Anzahl. Betrag.

1,050. -- 2,270. -- 935. --

12 320. -- 7 170. -- 200. -- 5 7 135. -- gì 2 42 1,160. -- 25 460. -- 12 230. -- 23 490. -- 8 275. -- 9 335. -- 26 765. -- 3 76. -- 7 100. -- 32 950. -- 87 2,435. -- 7 255. -- 510. -- 15 488 13,152. -- (81,2°/o) (82,4%) 494 16,463. -- (81,i»/o) (83,a °/,,)

Fr.

Fr.

Fr/

31 95 33

146 192 9 5

1,165. -- 1,910.

80. -- 62. 50

81 148 8 5

760. -- 1491. -- 75. -- 62. 50

24 6 29 4 54 95 59 22

154. -- 90. -- 146. 50 30. -730. -- 833. -- 500. -- 220. --

13 6 19 3 45 79 47 19

89. -- 90. -- 100. 50 24. -- 625. -- 691. -- 405. -- 190. --

20 131 62 28

86. 50 1,500. -- 614. -- 217. 50

9 113 48 22

38. -- 1290. -- 480. -- 172. 50

114 26

1,030. -- 372. 50

112 15

1010. 230. --

1026

9,741. 50

1101

12,326. --

792 (77* ·/,,) 859 (78,o«/o)

7823. 50 (80,3%) 9842. -- (80,8 °/o)

O co os

1037 II. Zusicherung eidgenössischer Beiprämien im Jahre 1901.

Eidgenössische Prämien für Zuchteber.

Anzahl.

Betrag.

Kantone.

Zürich Bern . . . .

Luzern . . .

Uri Schwyz . . .

Obwalden Nidwaiden Glarus . . .

Zug Freiburg . . .

Solothurn . . .

Baselland . . .

Schaff hausen .

Appenzell A.-Rh.

Appenzell I.-Rh.

St. Gallen . .

Aargau . . .

Thurgau . . .

Tessin Waadt . . .

Wallis Neuenburg .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

43 119 45 1 15

13 7 5 3 55 28 19 32 10 12 47 5 13 33 90 21 16

Fr.

1;400. -- 2,560. -- 1,255.--

12.50 415.-- 400.-- 240.--

165.-- 50. -- · 1,180. -- 520.--

332. 50 690.--

315.-- 430.-- 1,300. --

80. 50 150.--

Eidgenössische Prämien filr Ziegenböcke.

Anzahl.

Betrag Fr.

134 186 12 5

865. -- 1,937.-- 95.-- 62. 50

21 6 19 5 65 92 64 .26 --

145.-- 90.-- 101.-- 36.-- 875.-- 852.-- 537. 50 260.-- -- 69.-- 1,400. -- 669. 50 220.-- -- 750.-- 512. 50 20.--

15 123 79 27

1,020. -- 1,596.-- 690.-- 450.--

--·

97 77 3

1901: 1900:

632 601

15,251. 50 15,966.--

1056 1026

9 ; 497._ 9,741.50

Differenz :

4-31

-- 714.50

4-30

-- 244. 50

Mit Eingabe vom 17. November 1900 richtete der Vorstand des schweizerischen landwirtschaftlichen Vereins das Gesuch an den Bundesrat, er möchte den Art. 43 der Vollziehungsverordnung vom 10. Juli 1894 betreifend die Unterstützung der Landwirtschaft durch den Bund dahin erweitern, daß ähnlich wie für Eber und Ziegenböcke auch für Widder Bundesprämien gewährt werden, soweit die Kantone ihrerseits Prämien zusichern.

1038 Durch Kreisschreiben vom 23. November 1900 wurden sämtliche Kantonsregierungen zur Vernehmlassung über dieses Gesuch eingeladen.

Von den auf diese Anfrage hin eingegangenen Antworten der Kantone empfehlen 13 die Ausrichtung von Bundesprämien für Widder, während 12 Kantone sich ablehnend verhalten.

Wir werden nun vom Jahre 1902 hinweg die kantonalen Prämien für Widder in gleicher Weise durch eidgenössische Beiprämien verdoppeln, wie die Prämien für Zuchteber und Ziegenböcke, und den hierzu nötigen Kredit erstmals in den Voranschlag für das Jahr 1903 einstellen.

III. Bodenverbesserungen.

Bundesbeiträge für Bodenverbesserungsunternehmen, inklusive Nachsubventionen und Nachträge für alte Projekte, wurden zugesichert : Zahl Zugesicherte Kanton.

der Projekte. Bundesbeiträge.

Fr.

Zürich 12 20,013. 50 Bern , .

24 33,733. 75 Schwyz 5 3,323. -- Unterwaiden, ob dem Wald .

3 1,420. 50 14,274. -- 18 Glarus Zug 1 22,800. -- Freiburg 10 35,727. 54 Basellandschaft . . . .

8 14,995. -- 2 1,055. -- Schaffhausen Appenzell I.-Rh 4 2,185. -- 78,952. -- St. Gallen 106 Graubündem 85 49,770. 67 Aargau 6 21,783. 60 Tessin 17 52,226. -- Waadt 39,757. 50 11 Wallis .

. . . .

80,606. -- 12 1 Neuenburg 51,450. -- Zusammen 1900 1899

325 159 323

524,073. 06 455,369. 20 400,081. 50

1039 Im Laufe des Berichtsjahres wurden von den seiner Zeit zugesicherten Bundesbeiträgen ausgerichtet: Ausgerichtete _ . . ....

Bundesbeiträge Fr.

nanuin.

Zürich Bern Luzern Schwyz Unterwaiden nid dem Wald . . . .

Glarus Zug Freiburg Solothurn Basellandschaft Appenzell I.-Rh St. Gallen Graubünden .

Aargau Thurgau

10,989. 85 .

17,583. 70 6,164. 83 14,756. 57 1,009. 04 6,251. 05 10,069. 70 8,927. 33 834. 45 6,485. -- 2,210. 66 44,033. 71 23,755. 62 29,747. 33 2,500.

Tessin Waadt Wallis Neuenburg

-

17,703. 90 49,993. 19 23,250. 25 111,001. -- Zusammen

387,267. 18

In dieser Summe sind auch Abschlagszahlungen an noch nicht vollständig durchgeführte Unternehmen inbegrifien. An die Besoldungen von Kulturtechnikern beziehungsweise für kulturtechnische Arbeiten wurden gestützt auf Art. 11 des Bundesgesetzes betreffend die Förderung der Landwirtschaft durch den Bund vom 22. Dezember 1893 (A. S. n. F. XIV, 209) Bundesbeiträge gleich der Hälfte der Kosten der kantonalen Auslagen mit Fr. 23,805. 59 ausgerichtet.

Für die Besichtigung und Begutachtung von Bodenverbesserungsprojekten wurden Fr. 1343. 15 verausgabt. Die Gesamtauslagen auf den Kredit ^Bodenverbesserangen"1 betragen Fr. 412,415. 92.

1040

IV. Yiehseuchenpolizei.

A. Allgemeines.

1. Am 30. März 1900 hat der Nationalrat folgende Motion erheblich erklärt: ,,Der Bundesrat wird eingeladen, Bericht und Antrag darüber zu erstatten, ob nicht im Interesse einer wirksamen Bekämpfung der Viehseuchen das Bundesgesetz vom 8. Februar 1872 betreffend polizeiliche Maßregeln gegen Viehseuchen, sowie diejenigen vom 19. Juli 1873 und 1. Juli 1886 einer Revision zu unterziehen seien.c Wir anerkennen ohne weiteres, daß verschiedene Punkte unserer Viehseuchengesetzgebung revisionsbedürftig sind, obwohl die mit derselben in der Bekämpfung der ansteckenden tierischen Krankheiten erzielten Ergebnisse den Vergleich wohl auszuhalten vermögen mit den viehseuchenpolizeilichen Zuständen anderer Staaten, in denen die Viehseuchenpolizei musterhaft organisiert ist und die nicht mit so großen Schwierigkeiten wie die Schweiz zu kämpfen haben. Diese Ergebnisse wären noch viel günstiger, wenn unsere Gesetze besser vollzogen ·worden wären.

Indem wir uns demnach an dieser Stelle in vorläufiger Erledigung der Motion für die Revision der Seuchengesetze aussprechen, so geschieht dies namentlich auch in der Erwartung, es werden Mittel und Wege geboten, um einen besseren Vollzug der gesetzlichen Bestimmungen in den Kantonen zu erzielen.

Wir haben die Angelegenheit soweit gefördert, daß gestützt auf die eingeholten Gutachten der Kantone und der verschiedenen Interessentengruppen mit den Vorarbeiten zur Revision begonnen werden konnte.

2. Bereits anläßlich der vorbereitenden Unterhandlungen mit der Regierung des Kantons Graubünden über die Revision des Mailänderabkommens vom 12./14. Mai 1891 betreffend die Einfuhr des italienischen Sömmerungsviehs (siehe unter C 4 hiernach) erklärten wir uns grundsätzlich damit einverstanden, daß solche Alpbesitzer unter Mithülfe des Bundes angemessen zu entschädigen seien, deren Weiden infolge künftiger beschränkender Einfuhrbedingungen nur teilweise oder gar nicht bestoßen werden können. Hinsichtlich der Höhe der Beteiligung des Bundes am entstehenden Ausfall an Weidzinsen behielten wir uns freie Hand vor und gegenüber allen weitergehenden Aspirationen haben wir stetsfort und unter anderm auch im Nationalrat den Standpunkt vertreten, daß der Bund eventuell eine gleich hohe Leistung übernehmen werde, wie der zunächst interessierte Kanton.

1041 Durch das am 1./4. Mai 1901 neu abgeschlossene Mailänderabkommen ist nunmehr die Einfuhr von italienischem Sömmerungsvieh auf diejenigen graubündnerischen Thäler beschränkt worden, welche nicht dem Einzugsgebiete des Rheins angehören. Der Große Rat des Kantons Graubiinden hat daraufhin beschlossen, an den hieraus entstandenen ausgewiesenen Ausfall an Weidepachtzinsen für die betroffenen Alpen für das erste Jahr 35 %, für das zweite Jahr 30 °/o und für das dritte Jahr 25 % Entschädigung zu bezahlen. Dabei ging er von der Voraussetzung aus, ein gleich hoher Entschädigungsbeitrag werde auch vom Bunde geleistet.

Die Forderungen für das Jahr 1901 beliefen sich auf Fr. 10,669. 10. Durch Prüfung der einschlägigen .Verhältnisse wurden dieselben durch den Kleinen Rat dès Kantons Graubünden auf Fr. 7079. 50 reduziert und in diesem Betrage anerkannt, so daß sich der Anteil des Kantons mit 35 % auf Fr. 2477. 80 stellt. Eine gleich hohe Summe haben wir als Bimdesbeitrag aus dem eidgenössischen Viehseuchenfonds bewilligt.

Behufs endgültiger Erledigung der .Angelegenheit werden wir innerhalb der durch den erwähnten bündnerischen Großratsbeschluß gezogenen Grenzen und unter Voraussetzung gleichmäßiger effektiver Mitbeteiligung des Kantons auch für die Jahre 1902 und 1903 jeweilen den Bundesbeitrag aus dem genannten Fonds bestimmen und zur Auszahlung gelangen lassen.

B. Seuchenverhältnisse im Innern.

1. Die Übersichtstabellen I und II geben Auskunft über den Stand der Viehseuchen während des Jahres 1901.

Von besonderer Bedeutung ist die neuerdings eingetretene erhebliche Verminderung der Fälle von Maul- und Klauenseuche.

Hauptsächlich von dieser Seuche heimgesucht wurden die an Italien angrenzenden Kantone, nach deren Grenzweiden dieselbe eingeschleppt wurde durch den nachbarlichen Kontakt mit verseuchtem Sömmerungsvieh des anschließenden italienischen Gebiets.

2. Seucheneinschleppungen aus dem Ausland sind wie folgt gemeldet worden : «_7

Aus

Maul- und Klauenseuche Rotz und Hautwurm .

Stäbchenrotlauf und Schweineseuche .

Total

Frankreich.

8 3 -- 11

Deutsch- Österreich- Italien.

land.

Ungarn.

-- 1 27 -- 1 1

Total Fälle.

36

--

10

2

11

20 61

10 37

5

Tabelle I

Zu

Übersicht

Seite 1041.

über den

Stand der ansteckenden Krankheiten der Haustiere in der Schweiz im Jahre 1901.

, . .

Unterwaiden o. d. Wald Unterwaiden n. d. Wald G-larus Zug Freiburg Solothurn . . . . .

Basel-Stadt Basel-Landschaft . . .

Schaffhausen Appenzell A.-Rh Appenzell I.-Rh S t Gallen .

.

Graubunden Aargau Thurgau .

Tessin .

Waadt Wallis Neuenburg Genf

--

. .

--

. .

. .

9 87 11

34 53 8

10 24 33 48 5 95 S 8

7 1

27 12 11 1 1 9 1 4 11

17

--

1

--

11 2 41 21 33 12 68 76 15

1

17 4 6

--

S ·p 1 ·£

îi

97 53 23

--

*t ä*

210

440

29

5151 8110

E -o

=3

§

--

--

2

24 1

--

6

20 3

28 81 16 3 564 181 177 686 224 9 94 8 914 302 583 223 1433 1316 46

lM f«

9 9

2

»

1

1

13

719

246 287 132

2 8 164 9 103 68

2 1 16 1 17 16

| S|

7

2959

3 3

Schafräude.

Tiere.

1

3

5 2

22 7

24 1 1 7

8

61

71

«s

ll 273 264 35

632 411 115

875 287

25

35

4

3 130 1

10 187 4

3 371

3 51 4 40 15 31 39 64 1 172 12 2 5

7 51 8 56 62 43 44 208 2 239 130 36 9

2

·S Jf

Sa

1170

2289

Herden.

1



o>

VIII.

Tiere.

Verdächtig.

U

.

Total

Tiere.

1 03

3 --

Tiere.

Tier«.

209 17 26 13 52 6 75 5 77 4

.

. .

Verseucht und verdächtig.

Tiere.

VII.

Stäbchenrotlauf und Schireinesenche.

Verseucht und verdächtig.

Zürich Bern Luzern Uri

Wut.

Kleinvieh.

=1

Maul* und Klauenseuche.

VI.

Rotz und Uantwnrm.

Grossvieh.

i co

v.

IV.

Weiden.

_aj

Verdächtig.

Tiere.

Kanton.

II.

in.

lausch* Milzbrand. brand.

Umgestanden und abgethan,

i.

Ansteckende Lnugensenche.

735

159 386 447 98 71 961 5 589

ii t* --

|f :> "

--

--

14

751

-- 13

27

27

183

31 71

5095

7384

54

--

961 961

Tabelle II.

Zu Seite .104.1.

Übersicht ·über den

Stand der ansteckenden Krankheiten der Haustiere in der Schweiz im Jahre 1901.

VI.

vu.

Vili.

Stilbclionrotlanf und Schwcluosoiicho.

Scluifriiudc.

Verseucht und verdächtig.

Tiere.

Tiere.

1 §

15)

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19

51

358

84

Februar

9

19

64

407

118

2

5

31

66

165

27

187

März

6

14

98

677

132

6

2

2!)

79

:l.

6

15

21

40

246

43

1

42

83

311 312

13

27

25

17

21

131

62

9

18

73

172

397

80

18

9

67

52

6

11

1 20

207

190 172

18

17

8

1349

645

7

177

405

448 6!)9

28

25

10

226

353

84.4

109

13

18

8

261

70

2

63

19

58

3

11

5

5 4

777

25

159 2

3

November

480 97

270 344

570

Oktober

148 182

2

57

112

116

13

34

129

167

1

6

19

40

98

3

--

61

71

1170

15

49

93

50

-- 32

.

*

April

--

Mai .

Juni Juli.

--

.

Au°'ust

--

September

Dezember .

. .

8

--

949 1425

«

Total

Stand im Jahre 1900 .

. .

Vermehrung gegenüber 1900 Verminderung

.,

--

1900

--

719

210

440

29

5151

2959

--

719

166

895

28

10314

2142

44

--

--

---

--

--

-- --

--

455

1 --

8

1 O)

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17

Januar .

2

Tl()ro.

Tioro.

o5

Herden.

1 1 oi s 1?

3 03 |f

bO

Verdächtig.

Tiere.

Umgestanden ur.d abgethn;

Wut,

Kleinvieh.

Maul- und Klauenseuche.

Rotz nnd Hautwunn.

Grossvieh.

Tiere.

Umgestanden und abgethan,

i Cß

Umgestanden und abgethan.

· öS

Verdächtig.

Tiere.

Monat.

·

v.

IV.

Weiden..

i.

II.

in.

Ansteckende Ranscli MilzLnngensenche. brand. brand.

--

817

-- ·

5163

--

12

-- 49

5

10 1

3

--

663

9

72

211

J.

6

2289

5095

54

9<»1

1238

2232

537(5

17

21

--

57

--

37

--

68

--

281

·==

7 -- 7

735 226 *TM

1042 3. Über die im Jahr 1901 seitens der zuständigen kantonalen Behörden wegen viehseuchenpolizeilicher Vergehen verhängten Bußen giebt die nachstehende Zusammenstellung Aufschluß: Anzahl der ausgesprochenen Bussen im Betrage von Kantone.

Q

7

IO

£ Zürich . . '. · 20 Bern . . . .

72 Luzern .

6 Uri . . . .

-- Schwyz . .

7 Unterwaiden o. d.W.

3 Unterwaiden n. d.W.

-- -- Glarus 1 Zug - - . .

Freiburg .

42 Solothurn 29 Basel-Stadt . .

13 Basel -Landschaft 9 Schaffhausen 18 Appenzell A.-Rh.

4 -- Appenzell I.-Rh.

St. Gallen . .

43 Graubünden 19 Aargau .

11 Thurgau .

35 Tessin 29 Waadt . . . 132 Wallis . . .

13 Neuenburg .

4 Genf . . . .

6 Total 516

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-- -- -- -- -- -- -- --

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3

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-- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- 1 4 -- -- -- 5

-- --

2 46 35 17 12 28 7 -- 51 44 22 49 42 164 29 6 13 730

4. Alle weitere wünschenswerte Auskunft über die Seuchenverhältnisse im Innern findet sich in den ,,Mitteilungen desschweizerischen Landwirtschaftsdepartements".

1043 C. Grenzverkehr.

1. Die Einfuhr frischen und geräucherten Fleisches hat gegenüber dem Vorjahr neuerdings eine erhebliche Zunahme erfahren.

Es wurden nach erfolgter grenztierärtlicher Untersuchung als vorschriftsgemäß zur Einfuhr zugelassen: 1901: 7,088,736 kg.

1900 : . 6,035,960 ,, somit Mehreinfuhr pro 1901:

1,052,776 kg.

Seit dem Jahr 1887, dem Beginn der grenztierärztlichen Kontrolle der Fleischeinfuhr, machte die letzere folgende Fortschritte : Einfuhr

Jahr

kg.

1887 1888 1889 1890 1891

248,434 378,553 481,503 648,863 892,384 1,069,130 490,832 867,046 1,794,342 1,559,287 2,497,518 4,315,070 6,150,280 6,035,960 7,088,736

1892 1893 1894 1895 1896 1897 1898 1899 1900 1901

2. Die Grenztierärzte verfügten die Zurückweisung folgender TranS

P°rte :

Herkunft Frankreich.

wegen Milzbrand und Milzbrandverdacht . . . . " -- wegen Maul- und Klauenseuche u. Seucheverdacht 5 wegen Rotz und Hautwurm u n d Verdacht . . . .

1 wegen Stäbchenrotlauf und Schweineseuche . . .

--

. 0

Deutschland.

ÖKterreich- Italien.

Ungarn.

Total.

1 Transporte

--

--

1

1

--

25

31

2

1

--

*

--

--

3

\

1 27

,,

1 37 Transporte

1044 Herkunft Übertrag wegen mangelnder oder ungenügender Ursprungsscheine für Viehtransporte wegen Ungenießbarkeit od.

Verdacht auf Schädlichkeit des Fleisches, kranke Eingeweide wegen mangelnder oder ungenügender Ursprungsscheine für Fleisch . .

wegen zu schmaler oder ungereinigter und nicht desinfizierter Viehtransportwagen Beseitigung resp. Kückweisung von an der Grenze umgestanden vorgefundenen oder für den Weitertransport unfähigen Tieren

Fraok- Deutsch- ö-iterreich- Italien. Total.

Ungarn.

reich.

land.

l 6 27 37 Transporte 3

24

35

443

38

IC

19

Total der Rückweisungsresp. Beanstandungsfälle 490

99

22

97

--

95

494

50

163

997 Sendungen 137

777

778 Wagen

48

65 Tiere

1542

2177

3. Für die Viehseuchenpolizei an der Grenze wurden ausgegeben Fr. 148,820. 41, die erzielten Einnahmen belaufen sich auf Fr. 265,743. 50, so daß Fr. 116,923. 09 dem eidgenossischen Viehseuchenfonds zufallen, der damit auf Jahresschluß eine Höhe von Fr. 1,281,643. 28 erreicht.

4. Die Viehverkehrsverhältnisse mit dem Auslande gestalteten sich im Berichtsjahr wie folgt: F r a n k r e i c h . Das französische Verbot der Ein- und Durchfuhr von Klauenvieh schweizericher Herkunft vom 21. Januar 1898 ist unverändert in Kraft geblieben. Der fortwährend ungünstige Seuchenstand in Frankreich gestattete auch die Aufhebung des hierseitigen Verbots vom 16. Juni 1899 nicht. Immerhin konnten wir im Verkehr mit den zollfreien Zonen und bezüglich der Einfuhr von Schlachtvieh aus Frankreich zeitweilige Erleichterungen eintreten lassen.

Gegen Jahresschluß ist es durch Notenwechsel · neuerdings zu einem Meinungsaustausch über die gegenseitigen Viehverkehrs-

1045 Verhältnisse gekommen ; ob und wie weit damit schließlich eine Änderung der Sachlage bewirkt werden wird, entzieht sich heute noch unserm Urteil.

Deutschland.

Mit Ausnahme lokaler vorübergehender Verkehrsbeschränkungen von untergeordneter Bedeutung gab der Viehverkehr zwischen der Schweiz und Deutschland zu keinen außerordentlichen Maßregeln Veranlassung.

Österreich-Ungarn.

Der im Bericht pro 1899 geschilderte Zustand hat unverändert fortgedauert; die günstigen Folgen zeigen sich darin, daß trotz starker Verseuchung der österreichischen Grenzgebiete kein einziger Fall von Einschleppung der Maul- und Klauenseuche durch Vieh österreichischer Herkunft konstatiert worden ist.

I t a l i e n . Die Verhandlungen über die Frage der Revision des sogenannten Mailänderabkommens vom Jahr 1891 sind nunmehr zum Abschluß gekommen. An Stelle dieses Abkommens ist getreten das am 4. Mai 1901 in Mailand zwischen den Delegierten der Schweiz und Italiens getroffene Übereinkommen betreffend die Zulassung des italienischen Viehs auf die Weiden des Kantons Graubünden, und die Einfuhr schweizerischen Viehs auf italienisches Gebiet (Bundesbl. 1901, III, 424).

Die wichtigern Unterschiede zwischen dem Abkommen vom Jahre 1891 und den neuen Abmachungen bestehen in folgendem : Der Titel des neuen Abkommens nimmt nur Bezug auf die Einfuhr des italienischen Sömmerungsviehs nach dem Kanton Graubünden. Die Einfuhr nach den Kantonen Tessin und Wallis ist nicht so bedeutend und auch nicht so gefährlich, weil es sich nicht um Wanderherden, sondern mehr um nachbarlichen Verkehr handelt. Das Zollamt Splügen und damit das ganze Einzugsgebiet des Rheins bleibt für die Einfuhr italienischen Viehs geschlossen. Die ennetbirgischen Thäler Engadin, Puschlav, Bergeil, Münsterthal, Misox und Calanca sind mit ihrem Verkehr auf Italien angewiesen ; das Engadin bedarf italienischen Nutz- und Schlachtviehes aller Kategorien für seine Fremdenindustrie. Die ennetbirgischen Alpweiden können ohne die italienischen Wanderherden nicht ausgenützt werden. Diese Herden würden ohne diese Weiden zu Grunde gehen. Die Einfuhr mußte daher -- ungeachtet der großen Gefahr -- stets bewilligt werden und sie wurde zur Zeit der kantonalen Autonomie immer und sogar verseuchten Herden bewilligt.

1046

Diese Thäler können im Falle einer Verseuchung abgeschlossen und dadurch das übrige Land geschützt werden. Das Einzugsgebiet des Rheins ist nicht in der gleichen Lage. Die Alpweiden dieser Thäler können durch einheimisches Vieh bestoßen werden.

Eine Verseuchung derselben breitet sich, wie zuletzt das Jahr 1898 gezeigt hat, rasch bis ins Herz des Landes aus. Die Befreiung dieses Gebietes von den italienischen Sömmerungsherden ist das wichtigste Ergebnis der Mailänderkonferenzen.

Die Abmachungen werden die Schweiz kaum immer vor .Seucheneinschleppungen sichern. Wenn aber die Sanitätsbehörden Graubündens ihre Pflicht thun, wird die Verschleppung der Seuchen jn das diesseits der Albulakette liegende Gebiet verhindert werden.

Ferner ist die Einfuhr von Vieh aus Italien in die Schweiz, sowie die von der Schweiz nach Italien nunmehr derart geregelt, daß voraussichtlich die vielen Verfügungen und die daraus hervorgegangenen zahlreichen Notenwechsel zwischen den Regierungen beider Staaten ÌE Zukunft, wenn nicht ganz vermieden, doch bedeutend vermindert werden.

Im großen und ganzen haben sich im laufenden Jahre die vereinbarten Bestimmungen bewährt; vorgekommene Unregelmäßigkeiten wurden zur Kenntnis der italienischen Regierung gebracht und von derselben geahndet.

Y. Massuahmen gegen Schäden, welche die landwirtschaftliche Prodnktion bedrohen.

A. Phylloxéra.

1. Allgemeines.

«. Die Zollämter Koblenz und Basel-St. Johann sind für den Pflanzenverkehr im Sinne von Art. 61 der Vollziehungsverordnung betreffend die Förderung der Landwirtschaft vom 10. Juli 1894 geöffnet worden.

b. Dem Beschlüsse des Staatsrats des Kantons Tessin, durch welchen der Kampf gegen die Reblaus auf das rechte Ufer des Tessin (Gemeinde Gnosca, inklusive bis zu Ponte Brolla an der Maggia) und auf das linke Ufer des Tessin (Mündung der Moësa bis Val Cremona zwischen Camorino und St. Antonio) beschränkt wird, wurde die Genehmigung erteilt.

1047

c. Die im Jahr 1892 der kantonalen bernischen Weinbaukommission erteilte Bewilligung zur Vornahme von Versuchen mit amerikanischen Reben wurde an die Rebgesellschaft TwannLigerz-Tüscherz bedingungsweise übertragen.

d. Der Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich ist die Bewilligung erteilt worden, mit amerikanischen Reben Anbauversuche in den Gemeinden Regensberg und Dielsdorf vorzunehmen.

Für diese Versuche sind zunächst vier isoliert liegende Parzellen von je drei Aren in Aussicht genommen.

2. Beiträge an die pro 1900 zur Bekämpfung der Reblaus gemachten Auslagen.

Die von der Reblaus betroffenen Kantone haben pro 1900 zur Bekämpfung derselben folgende Ausgaben gemacht: 1 . Zürich . . . F r . 87,581. 88 (pro 1899 Fr. 106,940. 20) ,, ., 17,486. 66) 2. Thurgau . . ,, 64,570. 04 ( ,, ,.

v 32,052. 65) 3. Tessin . , : '.n 18,467. 88 ( ,, ,, ,, 252,531. -- ) 4 . Waadt . . . ,, 203,369. 05 ( ,, ,, ,, 184,858. 34) 5. Neuenburg . ., 84,115. 53 ( ,, ,, ,, 27,471. 25) 6 . Genf . . . ,, 12,051. 85 ( ,, Total

Fr. 470,156. 23 (pro 1899 Fr. 621,340. 10)

Ein Bundesbeitrag von 50 % ist an folgende Ausgabeposten gewährt worden : Kantone

TJntersuchungsVorund Vertilgungsmittet tilgungsarbeitcn

Entschädigung für Zerstörung der Ernten

Total

«,,,,He* heitr** Deitrag

1. Zürich . .

2. Thurgau .

3. Tessin . .

4. Waadt .

5. Neuenburg 6. Genf . .

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

39,682. 45 9,863. 67 5,293. 30 54,839. 42 27,419. 71 12,409.51 12,184.45 39,338.83 63,932.79 31,966.39 8,762. 70 605.05 2,000.23 11,367.98 5,683.99 59,757. 30 29,940.30 16,432.05 106,129.65 53,064.82 37,861. 38 9,049. 92 14,870. 85 61,782. 15 30,891. 07 4,675.-- 3,244.90 -- 7,919.90 3,959.95

Total

163,148. 34 64,888.29 77,935.26 305,971.89 152,985.93

(1899: 282,902.15103,729.-- 69,456.89

456,088.04228,044.01)

Die Frage, ob die Bundesbeiträge auch auf die Ausgaben auszudehnen seien, die von den Kantonen für die Wiederbepflanzung

1048 der Rebberge mit amerikanischen Unterlagen gemacht werden, bildete den Gegenstand einer Untersuchung, die indessen zur Zeit noch nicht abgeschlossen ist. Immerhin darf jetzt schon gesagt werden, daß hierfür eine Abänderung der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen notwendig werden wird.

3. Das Auftreten der Reblaus im Jahre 1901.

Den Berichten der Kantone, in denen das Extinktivverfahren vollständig oder in einzelnen Gebieten zur Anwendung gelangt, sind über den -Stand der Reblausinfektion folgende Angaben zu entnehmen: Anzahl der Umgegrabene, Kantone.

1.. Zürich

infizierten InfektionsGemeiuden. punkte.

20 18

351 324

2

27

5,249

13,734

5 5

192 275

25,798 5,206

53,000 57,000

Zunahme --

83

--

4,000

3. Tessinl900(ZoneB) 35 ,, 1901 ,, 8

·p 15

5,520 462

12,510 4,760

9

4,058

7,750

,,

1900 1901

infizierten Schwefelkohlenstoff Stöcke, behandelte Fläche.

m2 - 7,856 28,539 2,607 14,805

Abnahme 2. Thurgau 1900 v 1901

Abnahme 27 4. Waadtl900| (exkl. /7l ,, 1901lCoppet)l81

773 1072

20,494 32,610

62,370 93,593

Zunahme 10

299

12,116

31,223

11 11

1418 3869

25,665 88,637

66,158 231,730

Zunahme --

2451

62,972

165,572

5. Neuenburg 1900 ,, 1901

Ad 1. Im allgemeinen ist zufolge dem Bericht des kantonalen Rebbaukommissärs im Kanton Zürich eine wesentliche

1049 Verbesserung der Reblausverhältnisse gegenüber dem Vorjahre eingetreten. Fast die meisten der im Berichtsjahr entdeckten Infektionspunkte seien kleinere unbedeutende Ausläufer aus altern und Jüngern Herden. Neue bedeutendere Reblausherde seien nur in fünf Gemeinden (Obereinbrach, Töß, Weiningen, Wülflingen und Zürich IV) aufgetreten, doch liegen dieselben sämtlich innerhalb des bisherigen Infektionsrayons.

Ad 2. Die Anzahl der infizierten Gemeinden ist im Berichtsjahre die gleiche geblieben ; die Zahl der Infektionspunkte in den vier Gemeinden am Immenberg (Kalthäusern, Weingarten, Wetzikón und Zezikon) beträgt 261, wovon 112 neue, in Landschlacht 14; die Zahl der infizierten Stöcke am Immenberg 4895, in Landschlacht 311.

Ad 4. Im Kreis Coppet ist das Kulturalverfahren auf 152 Infektionspunkten zur Anwendung gelangt, die mit den Sicherheitszonen 68,797 Stöcke enthalten.

Im ganzen übrigen Rebgelände wurde das Extinktivverfahren angewandt (auf 1072 Infektionspunkten mit 32,610 Stöcken).

Erstmals konstatiert wurde die Reblaus in den Gemeinden Lavigny, Villars s/Yens, Monnaz, Chardonnay, St. Sulpice, Bussigny, Pully, Chexbres, Puidoux und Bonvillars.

Die stärkste Infektion zeigten die Gemeinden Chardonne mit 226 Infektionspunkten und 6445 infizierten Stöcken und Arnex s/Orbe mit 188 Infektionspunkten und 4053 Stöcken.

Reblausfrei erwiesen sich sieben früher infiziert befundene Gemeinden, darunter Yvorne und Villette.

Ad 5. Die enorme Zunahme der Infektion macht neuerdings eine Abänderung im bisherigen Kampfverfahren notwendig, indem dessen Anwendung auf so großen Flächen Kosten verursacht, welche die vorhandenen Hülfsmittel übersteigen.

In den Rebbergen östlich von Neuen bürg wird das Extinktivverfahren zur Verhinderung einer zu großen Ausbreitung des Schädlings während einiger Jahre noch mit Erfolg angewandt werden können.

B, Hagelversicherung.

Die Auslagen, die von den Kantonen für die Förderung der Hagelversicherung gemacht wurden, sowie die an dieselben gewährten Bundesbeiträge beliefen sich pro 1901 auf folgende Beträge : Bundesblatt

64. Jahrg. Bd. L

71

Kantons.

Policen.

1 . Z Uri eh .

0,034 2. Bern . . . 8,037 2,735 3. Luzern .

4 Scliwjz .

112 359 5. Obwaldeu .

209 (i. Nidwaiden .

7 . Z u g . . . . 168 1,476 8. Freiburg 9. Solotlmrn . . 3,121 10. Baselstadt . .

41 11. Baselland . . 2,215 12. Schaffhausen . 1.306 187 13. Appcnzell A.-Rh.

14. St. Gallen . . 2,913 15. Aargau .

7,705 16. Tlmrgau . . 4,227 17. Waadt . . . 1,236 859 18. Neuenburg 19. Genf . . .

316 Total 1901: ,, 1900: Zunahme : Abnahme :

Versicherungssumme.

Fr.

4,551,071.--

9,932,750. -- 3,297,750. -- 129,760. -- 165,270. -- 188,310. -- 289,660. -- 1,807,300. -- 2,048,960. -- 82,770.-- 1,225,570. -- 954,180. -- 205,760. -- 3.031,520. -3,837.828. -- 2,971,070.-- 1,483,940. -- 988,672. 50 633,340. --

Prämien.

Fr.

Policekosto.n.

Fr.

150,106. 10 11,919.80 137,376. -- 16,043. 60 45,248. 80 6,225. 90 3,803. -- 208. 30 2,862. -- 658. 10 2,914. 90 395. 60 360. 90 3,953. 10 32,008. 40 2,830. -- 24,545. -- 5,739. 40 1,753. 80 82.30 20,586. 10 4,286. 10 18,811. 80 2.284. 90 349. 30 3,251. 40 52,293. 20 6,751. 20 74,895. 60 13,772. 50 43,538. 90 7,542. 30 40,312. 30 2,448. 60 36,980. 20 266. 44 33,033. 50 735. 90

Kantonale Auslagen an Total Prämien.

Fr.

Fr.

i-^

Bundesbeilrag.

Fr.

37,526. 39 49,446. 19 24,723. 09 31,450. 28 48,093. 88 24,046. 94 6,792. 65 13,018. 55 6,509. 27 1,140. 90 1,349. 20 674. 60 429. 30 1,087. 40 543. 70 582. 98 978. 58 489. 29 1,185. 93 1,546. 83 773. 41 4,801. 21 7,631. 21 3,815. 60 4,909. 16 10,648. 56 5,324. 28 701. 52 783. 82 391. 91 5,146. 49 9,432. 59 4,716. 30 4,702. 93 6,987. 83 3,493. 91 812. 84 1,162. 14 581. 07 13,204. 40 19,955. 60 9,977. 80 22,468. 68 36,241. 18 18,120. 59 10,884. 65 18,426. 95 9,213. 47 8,062. 46 10,511. 06 5,256. 53 18,490. 08 18,756. 52 9,378. 26 13,378. 28 14,114 18 7,057. 09

43,256 37,825,481. 50 728,274. 10 83,501.14 186,671. 13 270,172. 27 135,086. 14 43,256 38,490,747. 50 788,826. 80 82,749. 86 196,688. 49 279,438. 35 139,719. 17 -- --

-- 665,266. --

-- 60,552,, 7 0

751.28 --

-- 10,017 .36

-- 9,266 08

-- 4,633. 03

o OT O

C, Viehversicherung, Für die Förderung der Viehversicherung sind im Berichtsjahre neben entsprechend hohen kantonalen Beiträgen folgende Bundesbeiträge ausgerichtet worden : Versicherungssumme.

Kantone.

Fr.

1.

Schadenvergütung Leistungen in % der der absolut Versicherungs- Viehbesitzer summe.

(Prämien).

Fr.

% Fr.

18,597. 89

15,785. 68

15,785. 68

0,37

64,313. 42

39,002. 60

39,002. 60

?

8,827. 50

8,827. 50

8,827. 50

1,55

38,128. 13

15,578. 39

15,578. 39

1,51

150,591. 28

45,175. 44

45,175. 44

3,578. 42

0,97

3,022. 35

49. 60 541. --

4,091. 95

1,40

4,221. 24

769. --

49. 60 541.

769. --

Total

252,481. 66

1,85

2,686,107 2. Glarus 1900 3. Freiburg . . 1900 19,836,515 ?

1901 4. Baselstadt .

41,101. 32

1,53

74,025. 75 10,626. 65

4,020,805

62,313. 83

12,703,455

192,006. 51

368,660 294,597

1901

5. Schafi hausen 6. Graubünden . 1900 1899 7. Aargau 1900 8. Tessin . . . 1901

Fr.

126,752. 45

493,729. --

. . 1901

Bundesbeitrag.

154,759. 10

36,611,060

9

Zürich

Beiträge aus Specialfonds und aus der Kantonskasse.

Fr.

(1900:

206,482. &1)

o v

1052

VI. Landwirtschaftliche Vereine und Genossenschaften.

Der den landwirtschaftlichen Vereinen pro 1901 bewilligte Kredit ist von denselben wie folgt verwendet worden : a. Schweizerischer lanchoirtschaftlicher Verein.

1. Landwirtschaftliche Wandervorträge und Specialkurse 2. Verbreitung landwirtschaftlicher Fachschriften 3. Förderung des Pflanzenbaues (Samenmärkte) 4 . Schlachtviehmarkt Langenthal . . . .

5. Förderung der Milchwirtschaft . . . .

6. Förderung des Obstbaues 7. Förderung der Bienenzucht 8. Kaninchenzucht 9. Geflügelzucht 10. Verschiedenes

Fr. 10,748. 30 .,

5,3m

80

., ,, ,, .,, ., ., ,, ,,

3,294.

800.

932.

1,584.

1,117.

420.

398.

626.

-- -- 40 88 35 30 -- --

Fr. 25,232. 03 (Bundesbeitrag Fr. 25,000.)

b. Verband der landwirtschaftlichen Vereine der romanischen Schweiz

1. Landwirtschaftliche Wandervorträge und Specialkurse Fr.

2. Verbreitung landwirtschaftlicher Fachschriften ,, 3. Apistische Stationen und Untersuchungen .., 4. Käsereiinspektionen ,, 5. Dienstbotenprämiierung ,, 6. Samenmärkte, landwirtschaftliche Ausstellungen und Prämiierung von Gutswirtschaften ,,

3,132. 95 1,439.

549.

4,000.

335.

35 65 -- --

7,360. 50

Fr. 16,817. 45 (Bundesbeitrag Fr. 15,000.)

1053 c. Landwirtschaftlicher Verein des Kantons Tessin.

1.

2.

3.

4.

5.

6.

Kurse und Vorträge Käsereiinspektionen und Prämiierungen . .

Prämiierung von Grüterzusammenlegungen .

Prämiierung von Ställen und Düngerstätten Verteilung von Fachschriften Geflügelzucht

Fr. 1038.

,, 1505.

,, 578.

706.

fl ^ 440.

,., 50.

-- 25 -- -- 80 --

Fr. 4318. 05 (Bundesbeitrag Fr. 4000.)

d. Schweizerischer alpwirtschaftlicher 1.

2.

3.

4.

Kurse und Vorträge Alpinspektionen und Alpstatistik .

Alpwirtschaftliche Drucksachen Verwaltungskosten

Verein.

.

.

.

. Fr. 1592. 10 . ,, 5126. 35 . ,, 1105. 90 ., 905. 15

Fr. 8729. 50 (Bundesbeitrag Fr. 8000.)

e. Schweizerischer Gartenbauverein.

1. Kurse und Vorträge 2 . Bibliotheken u n d Sammlungen . : . . - .

3. Mustergärten und Prämien

Fr. 2241. 60 ,, 1922. 4 0 ,, 3869. 80 Fr. 8033. 80

(Bundesbeitrag Fr. 7000.)

Dem schweizerischen Bauernverbande ist an die Kosten des s c h w e i z e r i s c h e n B a u e r n s e k r e t a r i a t s pro 1901 der hierfür von Ihnen bewilligte Bundesbeitrag von Fr. 22,000 ausgerichtet worden.

-$*o*$-

1054

# S T #

Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend das Gesuch des gewesenen Zollgehülfen Amede Rossi zur Zeit in Salta, Argentinien, um Verabfolgung eines Besoldungsnachgenusses (Vom 7. März 1902.)

Tit.

In einer Eingabe -vom 20. November 1901, welche dem ·Bundesrat am 5. Januar dieses Jahres zugegangen ist, gelangt der zur Zeit in Salta, Argentinien, sich aufhaltende, im Mai 1901 aus der Zollverwaltung ausgetretene frühere Zollgehülfe Amedeo Rossi, von Morcote, geb. 1860, an den Nationalrat mit dem Begehren, es sei ihm eine Entschädigung von Fr. 3000 als Besoldungsnachgenuß zu bewilligen, eventuell es möchte ihm der Wiedereintritt in seine frühere Stelle gestattet werden.

In dieser Eingabe wird vom Petenten zur Begründung folgendes angeführt: Nach zwanzigjähriger Dienstzeit in der Zollverwaltung habe er wegen eines chronischen Magenleidens, dessen Vorhandensein von mehreren Ärzten konstatiert worden sei, seine Entlassung aus der Zollverwaltung genommen, in der Erwartung, daß ihm, gestützt auf Art. 10 des Besoldungsgesetzes der bei Erledigung von Stellen durch Krankheitsfälle vorgesehene Besoldungsnachgenuß bewilligt werde. Zu diesem Schritte habe er sich entschlossen,

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im Jahre 1901.

In

Bundesblatt

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Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1902

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

11

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

12.03.1902

Date Data Seite

953-1054

Page Pagina Ref. No

10 019 980

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