351 # S T #

Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie Inserate.

Zu verkaufen.

Die Schreibtische mit Podium im alten Sitzungssaal des Nationalrates im Bundeshaus Westbau werden zum Verkaufe ausgeschrieben. Die Abgabe erfolgt insgesamt oder partienweise. Behörden werden auf diese günstige Gelegenheit aufmerksam gemacht. Nähere Auskunft erteilt die unterzeichnete Verwaltung, welche auch Kaufsofferten entgegennimmt.

B e r n , den 13. Januar 1902.

Direktion der eidg. Bauten.

Die Lieferung von eisernen Futtertischen für acht Stallungen der Militäranstalten in Frauenfeld wird hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben. Muster und Bedingungen sind im Bureau der Kasernenverwaltung in Frauenfeld zur Einsicht aufgelegt. Übernahmsofferten sind verschlossen unter der Aufschrift : ,,Angebot für Futtertische" .bis und mit dem 29. Januar nächsthin franko einzureichen an die Direktion der eidg. Bauten.

B e r n , den 20. Januar 1902.

Lieferung von Kasernenmaterial.

Über die Lieferung von nachhenanntem Kasernenmaterial wird hiermit freie Konkurrenz unter schweizerischen Firmen eröffnet.

Pferdehaar, Schafwolle, Kapok, Matratzenwilch Strohsackzwilch, MatratzenÜberzüge Kopfpolsteranzüge, Leintücher, Waschtücher Handtucher, Küchenschürzen Brotsäcke.

Eingabetermin bis und mit 81. Januar 1902.

Die Lieferungsangebote, welche nähere Angaben über Qualität, Dimensionen etc. enthalten, können von der unterzeichneten Verwaltung bezogen werden.

B e r n , den 18. Januar 1902.

Ei dg-. Oberkriegskommissariat.

352

Stellen-Ausschreibungen.

Militärdepartemeiit.

Zwei Trompeterinstruktoren der Infanterie.

Vakante Stelle: Die gesetzlichen.

Erfordernisse : Fr. 2000 bis 3000.

Besoldung :, Anmeldungstermin : 25. Januar 1902.

Militärdepartement.

Anmeldung an:

Finanz- und Zolldepartement.

Zollverwaltung.

Vakante Stelle: Erfordernisse : Besoldung: Anmeldungstermin: Anmeldung an:

Einnehmer beim Nebenzollamt in KaiserstuhL Genügende allgemeine Bildung, Kenntnis des Zolldienstes erwünscht.

Bis auf Fr. 2000.

25. Januar 1902.

Zolldirektion Schaffhausen.

Gehülfenstellen II. Klasse der Zollverwaltung.

Die im Laufe dieses Jahres zu besetzenden Gehülfenstellen M. Klasse bei der eidgenössischen Zollverwaltung werden hiermit zur freien Bewerbung ausgeschrieben.

Verlangt wird tüchtige allgemeine Bildung, geläufige schöneHandschrift, Gewandtheit im Kechnen, Kenntnis von mindestens zwei schweizerischen Landessprachen, körperliche Tauglichkeit und guter Leumund. Den Vorzug erhalten solche Bewerber, welche höhere Mittelschulen (Gymnasien, Industrieschulen etc.)

besucht haben, oder deren bisherige Bethätigung auf merkantilen Gebieten besondere Eignung für den Zolldienst voraussetzen läßt.

Es können nur Schweizerbürger berücksichtigt werden, welche das handlungsfähige Alter erreicht, jedoch das 30. Altersjahr noch nicht überschritten und, wenn militärpflichtig, die Rekrutenschule absolviert haben.

353 Um sich über ihren Bildungsgrad auszuweisen, haben die Kandidaten eine Prüfung zu bestehen. Die Abhaltung solcher Prüfungen ist unbestimmt und richtet sich nach dem Personalbedarf.

Die Anstellung erfolgt zunächst probeweise auf 6 Monate mit Fr. 140 monatlicher Besoldung. Nach Absolvierung der Probezeit kann definitive Wahl durch den Bundesrat erfolgen, vorausgesetzt, daß Leistungen und Verhalten in jeder Hinsicht befriedigt haben, und daß nicht sonstige Gründe der Wahl entgegenstehen.

Die Zollverwaltung behält sich jedoch ausdrücklich vor, probeweise angestellte Bewerber während oder nach Ablauf der Probezeit ohne weitere Entschädigung zu entlassen, wenn aus irgend einem Grunde die Eignung für den Zolldienst als nicht unbedingt vorhanden erachtet wird.

Der Anfangsgehalt bei definitiver Anstellung als Zollgehülfe II. Klasse beträgt Fr. 2000, mit gesetzlichem Maximum von Fr. 3500.

Anmeldungen in wenigstens zwei Landessprachen abgefaßt, und in Begleit der nötigen Befähigungsausweise, eines Leumundsund eines ärztlichen Gesundheitszeugnisses, sowie des Militärdienstbüchleins werden ohne bestimmten Anmeldungstermin jederzeit von der unterzeichneten Stelle entgegengenommen.

B e r n , den 14. Januar

1902.

Schweiz. Oberzolldirektion.

Post- und Eisenbahndepartement.

Vakante Stelle: Erfordernisse:

Eisenbalinabteilung.

Kontrollingenieur für das Rollmaterial der schweizerischen Eisenbahnen.

Maschinentechnische Fachbildung, praktische Erfahrung.

Besoldung: Anmeldungstermin:

Fr. 4000 bis 5500.

31. Januar 1902.

Anmeldung an :

Eisenbahndepartement.

Bundesblatt. 54. Jahrg. Bd. I.

24

354 Vakante Stelle: Erfordernisse: Besoldung : Anmeldungstermin : Anmeldung an: Bemerkung:

Vakante Stellen: Erfordernisse : Besoldung: Anmeldungstermin : Anmeldung an: Bemerkungen :

Kanzlist I. Klasse der Departementskanzlei.

Kenntnis zweier Landessprachen. Erfahrung im Maschinenschreiben und Vertrautheit mit Kanzleigeschäften.

Fr. 3000 bis 4000.

3. Februar 1902.

Post- und Eisenbahndepartement, Eisenbahnabteilung.

Für den Fall einer Beförderungswahl gilt die Stelle eines Kanzlisten II. Klasse unter den gleichen Bedingungen (Besoldung Fr. 2000--3500) als ausgeschrieben.

Zwei Kanzlisten I. Klasse.

Kenntnis der deutschen und französischen Sprache, schöne Handschrift, für die eine Stelle auch Übung im technischen Zeichnen.

Fr. 3000 bis 4000.

3. Februar 1902.

Post- und Eisenbahndepartement, Eisenbahnabteilung.

Im Falle einer Beförderung wird für die eine Stelle ein Kanzlist II. Klasse (Besoldung Fr. 2000--3500) in Aussicht genommen.

Schweizerische Bundesbahnen.

Vakante Stellen bei der Generaldirektion: Besoldungen.

Vorstand des statistischen Bureaus . . . Fr. 4800--7000 Stellvertreter des Vorstandes der Ausgabenkontrolle ,, 4800--7000 Erfordernisse: Länger dauernde Beschäftigung in den betreffenden Zweigen des Eisenbahndienstes.

Anmeldungstermin: 30. Januar 1902.

355 Anmeldung schriftlich an die Generaldirektion der schweizerischen

Diensteintritt:

Bundesbahnen in Bern.

1. Mai 1902.

Vakante Stelle bei der Kreisdirektion III:

Besoldung.

Vorstand dos Rechtsbureaus Fr. 4800--7000 Erfordernisse: Länger dauernde Beschäftigung auf dem Rechtsbureau einer Eisenbahnverwaltung.

Anmeldungstermin : 30. Januar 1902.

Anmeldung schriftlich an die Kreisdirektion III der schweizerischen

Diensteintritt:

Bundesbahnen in Zürich.

Sobald möglich.

Bemerkung:

Die Stelle ist provisorisch besetzt.

Post-, Telegraphen- und Zollstellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche schriftlich und portofrei zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein ; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren Namen und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1. Briefträger und Packer in Moudon. Anmeldung bis zum 4. Februar 1902 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

2. Posthalter in Bern-Nideck.

| Anmeldung bis zum 4. Feb.

3. Briefträger und Packer in Inter> ruar 1902 bei der Kreispostlaken, l direktion in Bern.

4. Postablagehalter, Briefträger und Bote in Langnau (Luzern). Anmeldung bis zum 4. Februar 1902 bei der Kreispostdirektion in Luzern.

5. Postyerwalter in Altstätten (St. Gallen). Anmeldung bis zum 4. Februar 1902 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

6. Chef des Telegraphenbureaus in Montreux. Anmeldung bis zum 4. Februar 1902 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

7. Telephongehülfe II. Klasse in Montreux. Anmeldung bis zum 4. Februar 1902 beim Telephonchef in Montreux.

356 8. Telephongehülfe II. Klasse iu Biel. Anmeldung bis zum 4. Februar 1902 beim Telephonchef in Biel.

9. Telegraphist in Bern-Nideck. Jahresgehalt Fr. 240 nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 4. Februar 1902 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

1. Postbureaudiener mit Fahrdienst in Genf. Anmeldung bis zum 28. Januar 1902 bei der Kreispostdirektion in Genf.

2. Posthalter, Briefträger und Bote in Marnand (Waadt). Anmeldung bis zum 28. Januar 1902 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

3. Posthalter in "Wangen a/A. (Bern). Anmeldung bis zum 28. Januar 1902 bei der Kreispostdirektion in Bern.

4. Postpacker und Bote in Neuenstadt (Bern). Anmeldung bis zum 28. Januar 1902 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

5. Postcommis beim Hauptpostbureau i Basel, l Anmeldung bis zum 28. Ja> nuar 1902 bei der Kreispost6. Zwei Briefträger beim Hauptpostdirektion in Basel, bureau Basel.

J 7. Posthalter und Briefträger in Mettau (Aargau). Anmeldung bis zum 28. Januar 1902 bei der Kreispostdirektion in Aarau.

8. Postcommis beim Hauptpostbureau \ Luzern.

Anmeldung bis zum 28. Ja> nuar 1902 bei der Kreispost9. Packer beim Hauptpostbureau direktion in Aarau.

Luzern.

J 10. Zwei Paketträger beim Hauptpost- Ì Anmeldung bis zum 28. Jabureau St. Gallen.

l nuar 1902 bei der Kreispost11. Briefträger in Flawil.

j d»'ektion in St. Gallen.

12. Telegraphist in Reutigen (Bern). Jahresgehalt Fr. 200 nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 28. Januar 1902 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

13. Telegraphist in Sarmenstorf (Aargau). Jahresgehalt Fr. 200 nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 28. Januar 1902 bei der Telegrapheninspektion in Ölten.

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiffunternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz, Eidgenossenschaft, Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartement.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

N° 4.

Sern, den 22. Janaar 1902.

III, Personen- und Gepäckverkehr, A. Schweizerischer Verkehr.

52. (Vos) Verzeichnis der kombinierbaren RnndreiseUllete für Strecken der schweizerischen Transportansialten, vom 1. Mai 1901.

Kündigung.

Das genannte Verzeichnis tritt mit 30. April 1902 außer Kraft. Über dessen Ersatz wird seiner Zeit besondere Publikation erscheinen.

Bern, den 15. Januar 1902.

Namens der beteiligten Verwaltungen: Generaldirektion der Schweiz. Bandesbahnen.

53. (4/o2) Tarif für die Beförderung von Personen im Abonnement im internen Verkehr der ehemaligen NO B, einschliesslich Bötzbergbahn und N 0 B-Dampfboote auf dem Zürichsee, vom 1. April 1900.

Aenderung.

In Art. 6 der Bestimmungen des obgenannten Tarifs ist der zweite Satz betreffend die Abgabe von Schülerabonnementen an Privatschulen zu streichen und durch folgende neue Fassung zu ersetzen: ,,Privatschulen, zu denen außer den Anstalten für eigentlichen Schulunterricht auch Zeichnung«-, Musik-, Arbeiis-, Koch- etc. Schulen bezw.

Kurse zu rechnen sind, genießen diese Begünstigung ebenfalls."

Bern, den 21. Januar 1902.

Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

29

54. (VoO Plakattarif der SCB und AS B für Sonn- und Festtag sbillete, vom 1. Jnni 1901.

Plakattarif der SCB und AS B für Lust- und Rnndfahrtbittete, vom 1. Juni 1901.

Plakattarif der NO B für Last- und Rnndfahrtbülete, vom 1. Juni 1901.

Kündigung.

Die obgenannten Tarife werden hiermit auf 30. April 1902 gekündet.

Bezüglich deren Ersetzung wird seiner Zeit besondere Publikation erfolgen.

Bern, den 14. Januar 1902.

Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

55. (Vos) Tariffar den internen Verkehr der elektrischen Onrtenbahn, vom 12. September 1899. Nachtrag I.

Die elektrische Gurtenbahn hat ihren bisherigen Tarif in einigen Punkten abgeändert und erweitert. Die Änderungen sind im ,,Nachtrag l" enthalten, der am 15. Februar 1902 in Kraft tritt und lauten folgendermaßen : Die in der Fahrordnung vom 12. September 1899 unter dem Titel ,,II. Taxen" enthaltenen Bestimmungen über ,,Abonnemente" und ,,Schulen" werden hiermit aufgehoben und durch nachstehende Vorschriften ersetzt: Abonnemente.

Abonnementskarten à 15 Nummern, gültig ein Jahr vom Tage der Ausgabe an gerechnet, kosten Fr. 5.

Abonnemente à 45 Nummern, gültig ein Jahr vom Tage der Ausgabe an gerechnet, kosten Fr. 12.

Beide Arten Abonnemente lauten auf dea Inhaber; für eine Bergfahrt werden zwei Nummern und für eine Thalfahrt eine Nummer coupiert.

Schulen.

Für Schulen beträgt die Taxe per Kind bis zum 16. Altersjahre : für die Bergfahrt 30 Cts., für die Thalfahrt 20 Cts., für die Retourfahrt 40 Cts.

Ferner werden neu in den Tarif aufgenommen: Specialbillete fUr Schlittenfahrer.

Diese Specialbillete kosten Fr. l per Person, sie sind nicht übertragbar und haben nur Gültigkeit am Nachmittag des Tages, an welchem sie ausgegeben worden sind. An Kinder bis zu 15 Jahren werden diese Billete zum Preise von 50 Cts. abgegeben.

Die Specialbillete berechtigen zu einer einmaligen Bergfahrt ab Station Wabern und zur Benützung von sämtlichen bis 5 Uhr 30 bergwärts fahrenden Nachmittagszngen ab der Haltestelle beim Pumphause, jedoch nur für den Fall, daß die Wagen nicht schon auf der Station Wabern besetzt sind.

Die Inhaber solcher Billete sind zum Gratistransport je eines Handschlittens berechtigt.

Bern, den 15. Januar 1902.

Direktion der elektrischen Gurtenbahn.

30

56. (Vos) Interner Tarif der Drahtseilbahn Biel-Leubringen, vom 19. Januar 1898.

Aufhebung von Abonnementslcarten.

Vom 1. Mai 1902 an werden aufgehoben: 1. die Abonnements für 54 Retourfahrten zu Fr. 9 und 27 Retourfahrten zu Fr. 5 ; 2. die Abonnements für Schüler des westschweizerischen Technikums in Biel für 54 Retourfahrten zu Fr. 9 und für 27 Retourfahrten zu Fr. 5.

Leubringen, den 20. Januar 1902.

Verwaltungsrat der Drahtseilbahn ßiel-Leubringen.

B. Verkehr mit dem Auslande.

57. (4/o2) Personen- und Gepäcktarif Elsass-Lothringen -- Schweiß, vom 1. April 1897. Taxänderungen.

Die im obgenannten Tarif enthaltenen Taxen für die Relationen Locle -- Mülhausen und Straßburg werden mit Gültigkeit vom 1. Februar 1902 an auf die nachstehenden Beträge reduziert: Lode Einfache Fahrt Gepäck yia St. Imier-Soncebozfür alle Züge Personenzug pro 100 kg.

Km.

Delémont-Basel I.

H.

III.

nach

Fr.

146 Mülhausen . . . . 15. 65 254 Straßburg 27. 90 Bern, den 21. Januar 1902.

Fr.

Fr.

Fr.

11. -- 19. 65

7. 35 11. 85

7. 35 13. 10

Generaldirektion der Schweiz. Bandesbahnen.

C. Transitverkehr.

4

·58. ( /o2)

Personen- und Gepäcktarif Deutschland -- Italien, vom 1. September 1894.

Ergänzung.

Für den Gepäckverkehr zwischen deutschen Stationen und den italienischen Stationen Rom und Neapel gelangen mit sofortiger Gültigkeit über Chiasso-Mailand-Parma-Pontremoli-Sarzano direkte Taxen zur Einführung.

iMzern, den 21. Januar 1902.

Direktion der Gotthardbahn.

31

IV, Güterverkehr, A. Schweizerischer Verkehr.

59.

C4/«) Interner Tarif der Basler Verbindungsbahn, vom 1. Februar 1886. Ergänzung.

Die im obgenannten Tarif vorgesehenen Bestimmungen und Taxen finden seit 2. Januar 1902 auch Anwendung für Gütersendungen zwischen Basel badischer Bahnhof einerseits und der Güterstation Basel-St. Johann (ausgenommen Eilgutsendungen) anderseits.

Bern, den 21. Januar 1902.

Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

B. Verkehr mit dem Auslande.

60. (Vos) Teil II der südösterreichisch-ungarisch-deiitschen Gütertarife, vom 1. Januar 1900. Aenderung.

Am 1. Februar 1902 treten für Petroleum in Ladungen von 10 000 kg.

auf Grund der Bestimmungen des im Teil II des südösterreichisch-ungarischdeutschen Gütertarifs enthaltenen Ausnahmetarifs Nr. 15 folgende ermäßigte Frachtsätze in Kraft: Triest und Fiume Für 100 kg. in Cts.

nach und von Basel S B B (früher N 0 B) . . . .

337 Schaffhausen S B B (früher N 0 B) .

266 Singen S B B (früher N 0 B) . . .

244 Die bisher gültigen einschlägigen Taxen, sowie die Kundmachung der Direktion der N 0 B sub 623 in Nr. 34 des Publikatiousorgans vom 21. August 1901 werden hierdurch hinfallig.

Bern, den 21. Januar 1902.

Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

'61. (4/oä) Teil II, Heft Gütertarife, Teil II, Heft II Gütertarife,

II G, der südwestdentsch-schweiserischen vom 1. Oktober 1899.

Nachtrag I.

G, der südwestdentsch-schweizerischen vom 1. Januar 1899.

Nachtrag II.

Mit 1. Februar 1902 treten obbezeichnete Nachträge in Kraft, enthaltend Änderungen und Ergänzungen.

Die Nachträge können auf dem Gütertarifbureau in Zürich eingesehen und vom 25. Januar 1902 an bezogen werden.

Bern, den 21. Januar 1902.

* Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

32

62. (Vos) Gütertarif Basel S B B -- badische Bahnen, Bodenseenferstationen und Station Friedrichsfeld der MainNeckar-Bahn, vom 1. November 1901.

Ergänzung.

Mit Gültigkeit vom 2. Januar 1902 ist die Güterstation Basel-St. Johann mit den für Basel S B B gültigen Frachtsätzen (ausgenommen diejenigen für Eilgut) in den obgenannten Tarif aufgenommen worden.

Bern, den 21. Januar 1902.

Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

63. (4/o2) Saarkohlentarif Nr. 14, vom 1. April 1899. Ergänzung.

Mit 1. Februar 1902 wird die Station Lebach der Eisenbahndirektion St. Johann-Saarbrücken in die Schnitttariftabelle A des obbezeichneten Tarifs (Seite 6) aufgenommen mit folgenden Angaben: 293 km. Lebach 87 Cts. pro 100 kg.

Bern, den 21. Januar 1902.

Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

C. Transitverkehr.

4

64. ( /o2) Teil III, Hefte l und 2, der österreichisch-ungarischfransösischen Gütertarife, vom 1. Mars 1899.

Nachträge I.

Am 1. Februar 1902 treten die oben genannten Nachträge in Kraft.

Bern, den 21. Januar 1902.

Namens der Verbandsverwaltungen: Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

4

65. ( /o2) Binnengntertarif der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

Nachtrag III.

Ein Nachtrag III zum Binnengütertarif ist ausgegeben worden. Derselbe ist vom 1. März 1902 gültig und enthält insbesondere die infolge der Erhöhung der kilometrischen Entfernungen der Station1 Basel in verschiedenen Ausnahmetarifeii eintretenden Erhöhungen der Frachtsätze.

Strassburg, den 11. Januar 1902.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

33

66. C4/02) Abteilung G des FranJcfart-hessisch-südwestdeiitschen Gütertarifes.

Ergänzung.

In dem Frankfurt-hessisch-südwestdeutschen Gütertarif der Abteilung C (Verkehr mit Basel) ist die Güterstation Basel-St. Johann mit den für Basel (Reichsbahn) bestehenden Frachtsätzen aufgenommen worden. Die Abfertigung von Eilgut ist ausgeschlossen.

Strassburg, den 15. Januar 1902.

General direktiou der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

Karlsruhe, den 15. Januar 1902.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

67.

(4/o2)

Heft 2 des norddeutsch-hessisch-südwestdeutschen Gütertarifes. Nachtrag 7.

Zu dem norddeutsch-hessisch-südwestdeutschen Gütertarif, Heft Nr. 2, vom 1. Juni 1896, ist Nachtrag 7, gültig vom 15. Januar 1902, ausgegeben worden. Preis 0,10 M.

Strasslurg, den 16. Januar 1902.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

68. (Vos) Hefte l, 2 und 3 für den norddeutsch - hessisch - Südwestdeutschen Güterverkehr. Nachträge 7.

Zu den Heften l, 2 und 3 des norddeutsch-hessisch-südwestdeutschen Verbandes werden mit Gültigkeit vom 15. Januar 1902 die Nachträge 7 ausgegeben. Der Nachtrag zu Heft l enthält die Aufnahme der diesseitigen Stationen Eppingen, Markdorf und Mimmenhausen-Neufrach. Im übrigen enthalten die Nachträge verschiedene bereits im Verfügungswege bekannt gegebenen Maßnahmen, sowie die Einbeziehung einiger nördlicher Stationen, ferner Änderungen und Ergänzungen verschiedener Ausnahmetarife.

Soweit Frachterhöhungen eintreten, werden dieselben erst ab 1. März 1902 wirksam. Nähere Auskunft erteilen die Verbandsstationen.

Karlsruhe, den 15. Januar 1902.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

34

69.

(Vos)

Heft 2 des sndwestdentschen Verbandsgütertarifes.

Ergänzung.

Die Station Hüfingen der großherzoglich badischen Staatseisenbahnen wird vom 1. Februar 1902 ab mit neuen Entfernungen in das Heft 2 des südwestdeutschen Tiertarifs (Reichsbahn -- Baden) einbezogen. Nähere Auskunft erteilen auf Verlangen die in Frage kommenden Abfertigungsstellen.

Strassburg, den 10. Januar 1902.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

(4/oa) Aasnahmetarif Nr. 24 des Heftes 4 des südwestdeatschen Eisenbahnverbandsgiitertarifes.

Aetiderung.

Mit Geltung vom 1. Februar 1902 kommen für den Versand von Cément und Cementwaren von Diedenhofen nach den badisch-schweizerischen Grenzstationen ermäßigte Frachtsätze in dem Ausnahmetarif' Nr. 24 des Hefts 4 des Verbandsgütertarit's zur Einführung. Nähere Auskunft erteilen die in Frage kommenden Abfertigungsstellen.

Strassburg, den 13. Januar 1902.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

70.

71.

(V»2)

72.

(4/os)

Aenderung von Frachtsätzen Frankfurt a/M. and Hanau -- Basel.

Mit Gültigkeit vom 1. Januar 1902 ab sind im Verkehr zwischen den Bahnhöfen zu Frankfurt a/M. und Hanau einerseits und Basel anderseits Änderungen in den Frachtsätzen eingetreten. Nähere Auskunft erteilt die Güterabfertigungsstelle in Basel.

Strassburg, den 9. Januar 1902.

Gen eraldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

Gütertarif für den deutschen Levanteverkehr.

Ergänzung.

In den Giltertarif für den deutschen Levanteverkehr über Hamburg seewärts (nach Hafenplätzen der Levante) ist vom 2. Januar 1902 ab die Station Basel-St. Johann mit den für Basel (Reichsbahn) bestehenden Frachtsätzen aufgenommen worden.

Strassburg, den 9. Januar 1902.

Generaldirektion der Eisenbahnen in EIsass-Lothringen.

35

Mitteilungen aus ausländischen Anzeigeblättern, Frachtsätze für Obst und Pflaumenmus. Vom 1. Januar 1902 bis auf Widerruf, längstens bis 31. Dezember 1902, werden für die Beförderung von Obst, getrocknetem und Pflaumenmus in Wagenladungen von 10 000 kg.

folgende Taxen gewährt: nach Von Bregenz, Buchs St. Margrethen Heller per 100 kg.

Bares 364 369 Sziszek 357 362 Andrijevci 471 476 Bosna-Brod 465 470 Brod 458 463 Brsadin 499 504 Eszék 460 465 Garcin 465 470 Ivankovo 490 495 Mikanovci .= . . . ' 484 489 Mitrovicz und Mitrovicz - Szâvapart loco und transit 535 540 Samac 490 495 Strizivojna-Vrpolje 477 482 Vinkovci loco 496 501 Vinkovci transit . . . . . . ". . .

490 495 Vukovar 487 492 Zimony 575 580 Brôka 536 541 Gunja 528 533 Österr. Verordnungsbl. f. Eisenb. u. Schiffahrt, Nr. 151, v. 31. Dez. 1901.

Ausnahmetaxen für Holzkohlen. Vom 1. Januar 1902 bis auf Widerruf, längstens bis 31. Dezember 1902, werden für die Beförderung von Holzkohlen in Wagenladungen von 10000 kg. folgende Ausnahmetaxen gewährt: Von

nach

Heller per 100 kg.

Illava Bregenz ,, Buchs ,, St: Margrethen Ungvär Bregenz ,, Buchs ,, St. Margrethen ÖsteiT. Verordnungsbl. f. Eisenb. u. Schiffahrt, Nr.

205 203 206 282 280 283 151, v. 31. Dez. 1901.

Frachtsätze für Wein und, Weinmaische. Vom 1. Januar 1902 bis auf Widerruf, längstens bis 31. Dezember 1902, werden für die Beförderung von Wein und Weinmaische in Fässern oder Reservoirwagen folgende Frachtsätze gewährt: 36

Von

Wagenladungen von 5000kg. ; 10000kg.

nach

Heller per 100 ig.

Branzoll Buchs 217,2 184,8 ,, Bregenz 221,2 188,8 ,, St. Margrethen 227,2 193,8 Österr. Verordnungsbl. f. Eisenb. u. Schiffahrt, Nr. 151, v. 31. Dez. 1901.

Frachtsätze für Eilgut. Vom 1. Januar 1902 bis auf Widerruf, längstens bis 31. Dezember 1902, werden für die Beförderung von Eilgut folgende Frachtsätze gewährt: Von

nach

Cts. per lOO kg.

Sagrado Bregenz transit 1525 ,, Buchs transit 1525 ,, St. Margrethen transit 1569 Österr. Verordnungsbl. f. Eisenb. u. Schiffahrt, Nr. 151, v. 31. Dez. 1901.

Frachtsätze für Papier. Vom 1. Januar 1902 bis auf Widerruf, längstens bis 31. Dezember 1902, werden für die Beförderung von Eilgut und Papier als Frachtgut (ausgenommen chemische Papiere, sowie getränktes oder mit ändern Stoffen überzogenes Papier) folgende Taxen gewährt: Wagenladungen von Von nach Eilgut Stückgut 5000 kg. 10000 kg.

Centimes per 100 lg.

Görz ,, ,,

Bregenz transit 1548 598 384 319 Buchs transit 1548 598 384 319 St. Margrethen transit 1592 615 400 333 Österr. Verordnungsbl. f. Eisenb. u. Schiffahrt, Nr. 151, v. 31. Dez. 1901.

Frachtsätze für Fensterglas, Glasmasse etc. Vom 1. Januar 1902 bis auf Widerruf, längstens bis 31. Dezember 1902, werden für die Beförderung von Fensterglas, Glasmasse, Kohglas in rohen Platten, Flußstücken und Stangen, Calcinith, Glaspfannen und ungeschliffenen Glastafeln, rohen Glasfliesen, auch mit Drahteinlagen und Hohlglaswaren aller Art folgende Frachtsätze gewährt: Wagenladungen von Von nach 5000 kg.

10000 kg.

Cts. per 100 ig.

Friedburg-Lengau Bregenz transit 196 143 ,, Lindau transit 196 143 ,, Buchs transit 196 139 ,, St. Margrethen transit 201 143 Frankenmarkt Bregenz transit 207 145 ,, Lindau transit 207 145 ,, Buchs transit .

207 141 ,, St. Margrethen transit 212 147 Österr. Verordnungsbl. f. Eisenb. u. Schiffahrt, Nr. 151, v. 31. Dez. 1901.

37

Frachtsätze für Hohlglaswaren. Vom 1. Januar 1902 bis auf Widerruf, längstens bis 31. Dezember 1902, werden für die Beförderung von Hohlglaswaren aller Art folgende Frachtsätze gewährt: Wagenladungen von Von nach 5000 kg.

10000 kg.

Cts. per 100 kg.

Gmünd Bregenz transit ,, Lindau transit ,, Buchs transit ,, St. Margrethen transit Österr. Verordnungsbl. f. Eisenb. u. Schiffahrt,

323 200 323 200 323 194 328 200 Nr. 161, v. 81. Dez. 1901.

Frachtsätze für Thonerde. Vom 1. Januar 1902 bis auf Widerruf, längstens bis 31. Dezember 1902 werden für die Beförderung von schwefelsaurer, präparierter Thonerde in Wagenladungen von weoigstens 10 000 kg.

folgende Frachtsätze gewährt: Von

nach

Heller per 100 kg.

Liesing Bregenz 208 ,, Buchs 208 ,, St. Margrethen 212 Österr. Verordnungsbl. f. Eisenb. u. Schiffahrt, Nr. 151, T. 31. Dez. 1901.

Ausnahmetuxen für Eisen- und Stdklabfälle, Eisen und Stahl, alt. Vom 1. Januar 1902 bis auf Widerruf, längstens bis 31. Dezember 1902, werden für den Transport von Eisen- und Stahlabfällen, Eisen und Stahl, alt, bei Frachtzahlung für mindestens das Ladegewicht folgende Frachtsätze gewährt: Von

nach

Heller per 100 irg.

Bregenz Assling 158 Buchs ,, 154 Lindau ,, 162 Österr. Verordnungsbl. f. Eisenb. u. Schiffahrt, Nr. 151, v. 31. Dez. 1901.

Mitteilungen des Eisenbahndepartements, 1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 18. Januar 1902 : 27. Entwurf II eines Nachtrages II zum Personen- und' Gepäcktarif für den Verkehr P L M -- Schweiz, mit Vorbehalt.

28. Änderung der Personen- und Gepäcktaxen für Locle im Personenund Gepäcktarif für den Verkehr E L B -- Schweiz.

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29. Ermäßigung der Taxen des Ausnahmetarifes Nr 1B für Petroleum Tries.t und Fiume -- Basel S B B, Schaff hausen S B B und Singen S B B im Teil II der südösterreichisch-ungarisch-deutschen Gütertarife.

30. Aufnahme der Station Lebach in die Schnitttariftabelle A des Saarkohlentarifes Nr. 14.

31. Neuausgabe des Tarifes für die Beförderung in Eilfracht von Gütern aller Art, sowie von Bier in Fässern und Lebensmitteln für den Verkehr RhB -- Schweiz, mit Vorbehalt.

32. Neuer Entwurf zu einem Anhang l der B N zum Reglement und .Tarif der schweizerischen Eisenbahnen betreffend Bezug der Nebengebühren, mit Vorbehalt.

Genehmigt am 21. Januar 1902: 33. Nachtrag I zum Teil II, Heft HG, der südwestdeutsch - schweizerischen Gütertarife, mit Vorbehalt.

34. Änderung der Position kalziniertes Düngesalz in der Abteilung III des Ausnahmetarifes Nr. 13 für Düngemittel im Nachtrag II zum Teil II, Heft H G, der südwestdeutsch-schweizerischen Gütertarife.

35. Aufnahme der Güterstation Basel-St. Johann in den Gütertarif für den Verkehr Basel S B B -- badische Bahn, Bodenseeuferstationen und Friedrichsfeld M N B.

36. Aufnahme der Güterstation Basel-St. Johann in den internen Tarif der Basler Verbindungsbahn.

37. Ergänzung des Warenverzeichnisses und Änderungen im Nachtrag VII zum Ausnahmetarif für Steinkohlen etc. im Verkehr Südwestdeutschland -- Mittel- und Westschweiz, mit Vorbehalt.

38. Neue Gepäcktaxen für den Verkehr zwischen deutschen Stationen einerseits und Rom und Neapel anderseits via Chiasso-Mailand-ParmaPontremoli-Sarzana.

39. Abänderung des Art. 6 der Bestimmungen des Tarifes für die Beförderung von Personen im Abonnement auf dem Netze der ehemaligen Nordostbahn inkl. Bötzbergbahn und auf den Dampfbooten der ehemaligen Nordostbahn auf dem Zürichsee.

2. Sonstige Mitteilungen.

Transportreglement. Anlage XI. Kantonale Feiertage. Der Regierungsrat des Kantons Aargau hat betreffend die Ausführung des § 55 des Transportreglementes der schweizerischen Eisenbahn- und Dampfschiffunternehmungen, vom I.Januar 1894, folgenden Beschluß gefaßt: 39

,,Für die protestantischen Gemeinden hat es bei den im genannten Reglement aufgeführten 4 Feiertagen: Neujahr, Karfreitag, Auffahrt und Weihnachten sein Bewenden.

Für die Barchgemeinden der römisch-katholischen Konfession treten zu den 4 genannten Feiertagen noch hinzu : Lichtmeß, Fronleichnam, Maria Himmelfahrt und Allerheiligen.

Für die Kirchgemeinden der christkatholischen Konfession: Fronleichnam, Maria Himmelfahrt und Allerheiligen.

Bei Gemeinden, in denen zwei oder alle drei der genannten Konfessionen als besondere Kirchgemeinden organisiert sind, kommen die über die 4 im Transportreglement bezeichneten weitern 4, bezw. 3 Feiertage nur far die der betreffenden Konfession angehörenden Einwohner in Betracht."

Die Anlage XI zum Transportreglement (Nachtrag I) ist entsprechend abzuändern.

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