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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Erstellung eines Verwaltungsgebäudes für die eidgenössische Alkoholverwaltung in Bern aus den Mitteln des dafür angesammelten Spezialfonds.

(Vom 25. November 1902.)

Tit.

Mit Botschaft vorn 24. November 1893 verlangten wir vonder Bundesversammlung für die Errichtung eines Verwaltungsgebäudes und eines chemischen Laboratoriums der eidgenössischen Alkoholverwaltung in Bern einen Kredit von Fr. 575,000.

Die Bedürfnisfrage wurde im Schöße der eidgenössischen Räte nicht bestritten ; dagegen beschlossen diese im April 1894 mit Rücksicht auf die damals etwas prekär gewordene Finanzlage der Alkoholverwaltung, einstweilen bloß den Grund und Boden für die beiden projektierten Gebäude anzukaufen und nur die dringendere der beiden Bauten, das Chemiegebäude, sofort zur Ausführung zu bringen.

Als Bauplatz wurde eine Parzelle an der Länggaß- und Bühlstraße gewählt. Das Chemiegebäude konnte im Sommer 1896 von der betreffenden Dienstabteilung bezogen werden.

Die für die genannten Zwecke, sowie für die Vorstudien, zum Hauptgebäude bis Ende 1901 ausgelegte Summe von Fr. 172,109. 65 ist aus den Betriebsüberschüssen getilgt worden.

517 Am 21. Dezember 1898 sodann genehmigten Sie unsern Antrag, es sei zur Erstellung des verschobenen Baues ein Baufonds zu gründen und demselben eine erste Einlage von Fr. 50,000 zuzuwenden. Weitere Einlagen von Fr. 150,000 und von Fr. 100,000 bewilligten Sie uns aus den Ertragnissen der Jahre 1898 und 1899, so daß der Fonds zur Zeit exklusive Zinsen Fr. 300,000 besitzt. Der Zinszuwachs wird sich bis Ende 1903 auf rund Fr. 40,000 belaufen.

Auf Wunsch der Delegation der Alkoholkommissionen arbeitete die Alkoholverwaltung ein Programm zur Veranstaltung einer öffentlichen Plankonkurrenz aus, zu welchem unter anderm auch die inzwischen von der Direktion der eidgenössischen Bauten erstellten Vorprojekte als Grundlage dienten.

Nachdem die Alkoholkommissionen das Programm zustimmend begutachtet hatten, ermächtigten wir im Dezember 1899 unser Finanzdepartement, auf Grund desselben durch die Direktion der eidgenössischen Bauten einen Wettbewerb für Entwürfe zu einem Verwaltungsgebäude ausschreiben zu lassen. An der Konkurrena beteiligten sich 60 Bewerber; vier derselben erhielten Prämien.

Hierauf beauftragte die Direktion der eidgenössischen Bauten Herrn Architekt Hünerwadel, in Anlehnung an die prämiierten Projekte Pläne und Kostenanschläge auszuarbeiten.

Bei der Aufstellung dieser Pläne und Kostenberechnungen wurde hauptsächlich versucht, unter möglichster Einhaltung des angenommenen Programmes die Baukosten so zu beschränken, daß dieselben im wesentlichen aus den Mitteln des angesammelten Fonds bestritten werden können.

Es sind zu diesem Behufe mehrere Varianten aufgezeichnet und berechnet worden, von denen die vorliegende, als Projekt IV bezeichnete und von einem detaillierten Kostenanschlag begleitete Lösung -- vorbehaltlich einiger Modifikationen in Einzelheiten -- als zur Ausführung geeignet erscheint.

Das Gebäude kommt nach diesem Projekt an die Kreuzung der Länggaßstraße mit der Bühlstraße und der Mittelstraße des Länggaßquartiers in Bern in einer Entfernung von'zirka 20 m.

neben das Chemiegebäude der Verwaltung zu stehen.

Der G-rundriß hat Ellbogenform. Der längere Flügel des Gebäudes macht Front gegen Südosten, der kürzere Flügel gegen Nordosten.

518 An Geschossen sind vorgesehen : Ein Keller-, resp. Souterraingeschoß, ein Erdgeschoß, ein I. Stock, ein II. Stock und ein Dachstock.

Die für die Verwaltung bestimmten Räume haben folgende 'Quadratinhalte : Kellergeschoss. Lichte Höhe : 3 m. : Geschäftsbücherarchiv Magazine für alte Akten und altes Mobiliar . . . .

Zentralheizung und Kohlenräume Dependenzen zum II. Stock Zusammen Erdgeschoss. Lichte Höhe: 3,so m.: Sitzungszimmer Hauptbuchhalter Buchhaltung A B C . .Archiv der Buchhaltung Hauptrevisor Revisor und Revigorât mit Archiv Disponibel Hauswartloge

94 68 88 75

325 m 2

44 '20 38 22 21 23 20 55 30 17 Zusammen

I.Stock. Lichte Höhe: 3,5o m. : Direktor A7orzimmer Adjunkt (Vizedirektor) Kanzlei A Kanzlei B Registratur Kopierzimmer Bibliothek Übersetzer und Drucksachenarchiv Kanzlei C Spritmusterzimmer

m2 ,, ,, ,, ,, ,, ,, ,, ,, ,,

290 m2

36 18 26 39 44 31 23 18 39 39 24 Zusammen

m2 ,, ,, ,,

m2 ,, ,, ,, ,, ,, ,, ,, ,, ,, ,,

337 m2

519 Im II. Stock, lichte Höhe : 8,40 m., bleiben zwei Wohnungen disponibel, und zwar: l Wohnung mit 6 Zimmern; nutzbare Grundfläche 227 m2 l -n » 3 · ,, ,, ,, 131 ,, Nutzbare Grundfläche

358 m 2

nebst allen nötigen Dependenzen im Kellergeschoß Dachstock.

und im

Die Zimmer dieser Wohnungen können eventuell auch als Bureauräume benützt werden.

Dachstock. Lichte Höhe: 2,6o m.: Abwartwohnung mit 4 Zimmern und Dependenzen, zusammen Dependenzen der Verwaltung zusammen Dependenzen der Wohnungen des II. Stockes . . .

140 m2 55 ,, 104 ,,

Zusammen

299 m2

Für das Äußere des Gebäudes ist eine einfache Sandsteinarchitektur mit zum Teil verputzten Mauerflächen angenommen worden.

Für das Innere ist eine ganz bescheidene Ausstattung mit möglichster Einschränkung aller Arbeiten dekorativer Natur vorgesehen.

Behufs Feststellung der Kosten ist ein detaillierter Kostenanschlag aufgestellt worden, der mit einer reinen Baukostensumme von rund Fr. 310,000 und einer Gesamtkostensumrne von Fr. 341,000 abschließt. Zur Deckung derselben werden die Ende · 1903 verfügbaren Mittel des Fonds nahezu ausreichen. Die Mehrausgaben über den Fonds hinaus werden sich in so bescheidenen Grenzen halten, daß sie ohne Schwierigkeit aus dem Betriebsüberschusse des Vollendungsjahres aufgebracht werden können.

Nach den Plänen beträgt die überbaute Grundfläche des Gebäudes 593 m 2 ; der Kubikinhalt stellt sich auf 11,895 m8, so daß auf den Kubikmeter rund Fr. 26 Baukosten entfallen.

Die Höhe der Bausumme wird keineswegs durch Reichtum der zur Verwendung kommenden Materialien oder der Architekturformen bedingt, sondern ist allein als eine Folge der Dimensionen des Baues anzusehen, welche ohne erhebliche Änderung des

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Lokalitätenprogramms keine wesentlichen Reduktionen ertragen könnten.

Das Zentralamt der Alkoholverwaltung benützt zur Zeit das der Eidgenossenschaft gehörende Haus Bundesgasse 12. In demselben Gebäude sind einzelne Bureaux der Oberzolldirektion untergebracht; die andern dagegen befinden sich in zwei gemieteten Privathäusern (Bundesgasse 10 und Zeughausgasse 28). Durch den Wegzug der Alkoholverwaltung nach der Länggasse würde es unter Ersparung von Mietauslagen möglich gemacht, sämtliche Bureaux der Oberzolldirektion in zweckmäßiger Weise unter einem und demselben Dache zu vereinigen. Gleichzeitig würden auch noch die Mißstände beseitigt, welche den früher bereits vorhandenen sich dadurch zugesellt haben, daß das Zentralamt der Alkoholverwaltung und die chemisch-technische Abteilung derselben seit Erstellung des Chemiegebäudes im Länggaßquartier räumlich sehr weit voneinander getrennt worden sind.

Indem wir Sie ersuchen, dem nachstehenden Entwurfe eines Bundesbeschlusses Ihre Genehmigung erteilen zu wollen, ergreifen wir den Anlaß, Sie, Tit., unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 25. November 1902.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: Zemp.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

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(Entwurf.)

Bundesbeschluß betreffend

Erteilung eines Kredites von Fr. 341,000 fUr die Erstellung eines Verwaltungsgebäudes auf Rechnung des Baufonds der Alkoholverwaltung.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 25. November 1902, beschließt: Art. 1. Der Bundesrat wird ermächtigt, auf der im Länggaßquartier in Bern liegenden Landparzelle 707 II, Flur F, ein Verwaltungsgebäude für die Alkoholverwaltung zu erstellen. Es wird dem Bundesrat hierfür ein Kredit von Fr. 341,000 auf Rechnung des zu dem Zwecke angelegten Baufonds eröffnet. Allfällige Mehrkosten über den Betrag dieses Fonds hinaus sind aus dem Betriebsüberschusse der Alkoholverwaltung pro 1904 zu decken.

Art. 2. Dieser Beschluß tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

Art. 3. Der Bundesrat wird mit der Vollziehung dieses Beschlusses beauftragt.

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Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend das Gesuch des Zentralvorstandes der deutschschweizerischen Tierschutzvereine um Interpretation oder eventuell Ergänzung des Art. 65 des Bundesgesetzes über den Transport auf Eisenbahnen und Dampfschiffen.

(Vom 21. November 1902.)

Tit.

Der Zentralvorstand der deutschschweizerischen Tierschutzvereine hat mit Eingabe, datiert vom 20. März 1902, der Bundesversammlung folgendes Gesuch unterbreitet: ,,1. Die Bundesversammlung möchte den Art. 65 des Bundes.,gesetzes betreffend den Transport auf Eisenbahnen und Dampf,,schiffen vom 29. März 1893 dahin interpretieren, daß grobe ,,und gröbere Vergehen gegen die Bundesvorschriften über den ,,Viehtransport unter die Strafbestimmungen dieses Artikels 65 ,,fallen.

,,Eventuell, d. h. für den Fall, daß die Interpretation nicht ,,in diesem Sinne stattfände: Die Bundesversammlung möchte die bezüglichen Straf2.

bestimmungen dahin ergänzen, daß die vorstehend genannten

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Erstellung eines Verwaltungsgebäudes für die eidgenössische Alkoholverwaltung in Bern aus den Mitteln des dafür angesammelten Spezialfonds. (Vom 25. November 1902.)

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1902

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48

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26.11.1902

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516-522

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