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Aus den Verhandlungen des Schweiz. Bundesrathes.

(Vom 30. Dezember 1885.)

Auf ein Gesuch des Initiativkomite für Erstellung einer Straßeneisenbahn von Frauenfeld nach Wyl hat der Bundesrath die in den Artikeln 5 und 6 der Koozession für eine Straßeneisenbahn Frauenfeld-Wyl vom 27. Juni 1884 angesetzten und am 30. Dezember 1884 um ein Jahr erstreckten Fristen neuerdings in dem Sinne verlängert, daß a. bis zum 27. Juni 1886 dem Bundesrath die vorschriftsgemäßen technischen und finanziellen Vorlagen nebst den Gesellschaftsstatuten einzureichen sind ; b. vor dem 1. September 1886 der Anfang mit den Erdarbeiten für die Erstellung der Bahn zu machen ist; c. bis zum 1. März 1887 die ganze konzessionirte Linie zu vollenden und dem Betrieb zu übergeben ist, in der Meinung, daß das Initiativkomite vor dem 27. Juni 1886 den Nachweis einer fernem Verständigung mit den thurgauischen Behörden betreffend Benutzung der Straße auch für die Zeit nach genanntem Datum erbringe.

Herr Generalkonsul D u p o n t in St. Petersburg hat dem Bundesrath zu Gunsten der Brandschädigten in Groß-Fetan (Graubünden) den Betrag von Fr. 1657. 10 (675 Rubel) übermittelt, welche von der dortigen Schweizerkolonie zusammengesteuert worden sind. Dieser Betrag wird der Regierung von Graubünden zu Händen der Bedachten zugestellt.

Die Schweizer in New-Orléans (Vereinigte Staaten von Amerika) haben zu Gunsten der Hagel beschädigten ein kleines Schießen abgehalten. Der vom Hrn. Konsul Emil H ö h n eingesandte Ertrag des Schießens wird mit Fr. 125 dem stadtbernischen Hülfskomite für die Hagelbeschädigten der Kantone Bern, Luzern und Aargau zur Vertheilung zugestellt.

(Vom 5. Januar 1886.)

Der Bundesrath wählte zum Postkommis in St. Gallen : Hrn.

Jakob Kobelt von Marbaeh (St. Gallen), derzeit Posthalter in Trogen.

(Vom 8. Januar 1886.)

In weiterer Ausführung vom Artikel 3 der internationalen Phylloxerakonvention vom 3. November 1881 werden auch die schweizerischen Nebenzollstätten Kreuzungen, Emmishofen und Tägerweilen ermächtigt, mit der Rebe nicht verwandte Pflanzen aus dem Großherzogthum Baden unter den für den Pflanzenverkehr im Allgemeinen aufgestellten Bedingungen einführen zu lassen.

Zum Rückzuge der Z w a n z i g - , Z e h n - und Fünfrappens t ü c k e alten Gepräges ist vom Bundesrathe ein letzter Termin bis 31. M ä r z 1886 anberaumt worden.

Der Bundesrath hat ein Regulativ über die Rechnungs- und Kassaführung der Ueberdruckkass des topographischen Bureau erlassen.

Herr Oberlieutenant Paul Lang in Sonvillier (Bern) ist vom Bundesrath zum Instruktor II. Klasse ernannt worden.

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Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrathes.

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1886

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01

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09.01.1886

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6-7

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