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Schweizerisches Bundesblatt.

40. Jahrgang. II.

Nr. 15.

14. April 1888.

Jahresabonnement (portofrei in der ganzen Schweiz) : 4 Franken.

Einrückungsgebühr per Zeile 15 Bp. -- Inserate sind franko an die Expedition einzusenden.

Druck und Expedition der StämpflischenBuchdruckereii in Bern

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Bericht des

Bundesrathes an die Bundesversammlung über

seine Geschäftsführung im Jahr

1887.

II. Geschäftskreis des Finanz- und Zolldepartementes.

i

A. Finanzverwaltung.

1. Sekretariat und Finanzbüreau.

Gesetzgebung, Verträge, Réglemente und Postulate, Anleihenskonversion.

In Folge des · Bundesbeschlusses vom 22. Dezember 1886 (A. S. IX, 303) betreffend die Konversion des eidgenössischen Anleihens wurden mit schweizerischen Geldinstituten Unterhandlungen gepflogen behufs fester Uebernahme desselben für den Fall, daß die Zeichnungen die Summe von Fr. 31,247,000 nicht erreichen sollten.

Diese Unterhandlungen, welche anfänglich eine günstige Wendung zu nehmen schienen, führten indessen nicht zu einem Abschlüsse, was theilweise der damaligen Besorgniß erregenden allgemeinen politischen Lage zugeschrieben werden mußte.

Nach einiger Zeit fanden wir dann Anlaß, mit einem französischen Bankinstitute -- der Banque de Paris et des Pays-Bas -- Bundesblatt. 40. Jahrg. Bd. II.

13

194 in Paris Unterhandlungen anzuknüpfen, mit welcher ein Vertrag zu Stande kam, in welchem der Emissionskurs des Anleihens zu 99 °/o festgestellt wurde. Die Uebernehmerin verpflichtete sich gegen Entrichtung einer Garantiesumme von Fr. 100,000, für den Fall des Mißerfolges der Subskription die fehlende Summe bis auf 5 Millionen sammt laufendem Zins zum Kurse von 98 °/o und jeden diesen Betrag übersteigenden Rest zu Ql1l2°lo zu übernehmen.

Wir erließen sodann unterm 2. September die bezügliche Vollziehungsverordnung, wesentlich folgenden Inhaltes: Betrag des AnleihensFr. 31,247,000, getheilt in Obligationen von 1000, 5000 und 10,000 Franken, zu 3Va % verzinslich und rückzahlbar laut Amortisationsplan von 1888--1915, Emissionskurs 99 °/o und V* % Provision an die Zeichnungsstellen ; die bisherigen Titelinhaber genießen das Vorrecht, in dem Sinne, daß die von ihnenzur Konversion angemeldeten Beträge voll angenommen werden.

Das Total der Subskription betrug Fr. 109,575,000, wovon auf Kouversionsanmeldungen Fr. 24,882,000 und auf Neuzeichnungen Fr. 84,693,000 entfallen.

In hervorragendem Maße betheiligten sich bei dem Anleihen Basel mit Fr. 56,330,000, Genf mit Fr. 11,545,000; auf das Ausland, worunter Paris mit Fr. 16,156,000, kamen im Ganzen Fr. 19,255,000 zu stehen. Aus den ersten drei Ziffern darf wohl der Schluß zuläßig sein, daß ein großer Theil des Anleihens in Frankreich sich befinde.

Da bei gleichmäßiger Repartition nur die Zeichnungen von mindestens Fr. 14,000 an zu Theil gegangen wären, so wurde, um den kleinen Subskribenten eine Obligation zutheilen zu können, der allgemeine Repartitionssatz für die übrigen Zeichnungen nur auf 7 °/o festgesetzt und zur Ermöglichung desselben war noch die Reduktion der eigenen Zeichnung auf Fr. 54,000 erforderlich.

Die neuen wie folgt: Seria A ,, B ,, G

Titel vertheilen sich auf die einzelnen Gattungen zu Fr. 1,000 12,607 Stück Ì ,, ,, 5,000 1,808 ,, \ 15,375 Stück.

,, ,, 10,000 960 ,, J

Die Titel der beiden letztern Serien können auf den Namen eingetragen werden.

Ueber die auf Fr. 541,771. 78 sich belaufenden Kosten des Anleihens werden wir unter Abtheilung ,,Anleihens-Amortisations-

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fond u , wo dieselben beschlussesgemäß verrechnet sind, Näheres mittheilen.

Tarifirung fremder Goldmünzen.

Durch ßuüdesbeschluß vom 23. Juni 1887 erhielten wir die Ermächtigung zur Tarifiruag der englischen Sovereigns und HalbSovereigns zu Fr. 25. 20, bezw. Fr. 12. 60; der deutschen Zwanzigund Zehnmarkstücke zu Fr. 24. 70, bezw. Fr. 12. 35, und der nordamerikanischen Fünfdollarstücke zu Fr. 25. 90. Dieser Beschluß kam indessen nicht zur Vollziehung.

Alkohol-Anleihen.

Behufs Ausführung des Alkoholgesetzes ertheilte uns die hohe Bundesversammlung durch Beschluß vom 29. Juni 1887 die Ermächtigung zur Aufnahme eines vorübergehenden Anleihens bis auf eine Summe von 10 Millionen Franken, dessen Verzinsung jedoch 4 °/o nicht übersteigen darf. Die Form, Zeit der Emission und Rückzahlung desselben sind der Vollziehung überlassen.

Zu Deckung der ersten Bedürfnisse erhoben wir vorläufig Fr. 2,200,000 in 3 °/o durchschnittlich einjährigen Kassenscheinen, deren Zins zum Voraus entrichtet wurde. Die Wahl dieser Anleihensform geschah einestheils mit Rücksicht auf die Wohlfeilheit des Geldes, anderntheils weil erst später nach Feststellung der an die Brennereien zu leistenden Entschädigung die Höhe und Zeitdauer des Anleihens, welch' letztere sich nach den muthmaßlichen Verwaltungserträgnissen richten muß, näher bestimmt werden kann.

Da die definitive Erledigung der Entschädigungsfrage wohl noch einige Zeit in Anspruch nehmen dürfte, so werden wir untersuchen, ob es angezeigt erscheine, zu Vermeidung von Zinsverlusten unterdessen mit der Ausgabe von Kassascheinen fortzufahren.

Erwerbung des MUnzgebäudes.

Durch Postulat vom 30. Juni 1887 erging die Einladung an uns, mit der Regierung des Kantons Bern betreffend Uebertragung des Eigentumsrechtes am Münzgebäude an den Bund in Unterhandlung zu treten.

Wir richteten unter'm 7. Juli ein bezügliches Schreiben an die Regierung unter gleichzeitiger Anregung der Frage, ob vielleicht die Abtretung unter gleichen Bedingungen wie diejenige des Bundesrathhauses genehm sein möchte. Eine Antwort traf jedoch im

196 Berichtjahre nicht ein, so daß wir z. Z. keine weitern Mittheilungen über diesen Gegenstand zu machen im Falle sind.

Außerordentliche finanzielle Maßnahmen.

Aus der Reihe der verschiedenen Maßnahmen, welche durch die politische Situation geboten schienen, glauben wir an dieser Stelle außer der hievor bereits berührten, zur Vollziehung bereit gestellten Tarifirung fremder Goldmünzen der Vermehrung unserer Baarbestände erwähnen zu sollen. Zu diesem Zwecke sistirten wir während längerer Zeit jegliche Geldanwendung mit Ausnahme der Diskoritirung kurzfälliger Schweizerwechsel; ein wesentlicher Theil der bei den Banken depouirter Gelder wurde zurückgezogen und der Verkauf einiger fremder Valoren, welche im Falle des Eintrittes kriegerischer Verwickelungen voraussichtlich starker Butwerthung unterworfen gewesen wären, in Vollzug gesetzt. Weiterhin untersuchten wir des Nähern, wie lange unsere eigenen finanziellen Hülfsmittel einschließlich aller Werthschriften im Falle einer dauernden Truppenaufstellung ausreichen möchten. Und schließlich trafen wir auf alle Eventualitäten hin Vorbereitungen zur Ausgabe von Staatsnoten in Abschnitten von Fr. 20, 10 und 5, wozu uns ein besonderer Nachtragskredit von Fr. 30,000 bewilligt worden war.

MUnzwesen.

Gesuche zum Anschluß an die lateinische Münz-Union.

Spanien und Rumänien meldeten sich zum Anschluß an den lateinischen Münzverband. Im Einverständnis mit den herwärtigen Delegirten an der letzten Münzkonferenz theilten wir der schweizerischen Gesandtschaft in Paris zu Händen der französischen Regierung mit, daß das Anschlußbegehren der beiden Staaten wahrscheinlich aus dem Grunde gestellt worden sei, weil die gegenwärtige Münz-Union ihren Angehörigen in verbindlicher Weise die Pflicht auferlege, die Silbermünzen anderer, dem Verband n i c h t angehörender Staaten aus dem Verkehr auszuschließen.

Spanien und Rumänien, welche sich abwechselnd im Zustande der Silber- oder Papiergeldzirkulation mit Zwangskurs befladen, würden daher voraussichtlich das jetzige Unionsgebiet noch mehr mit Silberthalern belasten, als dasselbe davon entlasten.

Auch abgesehen davon, daß das ünionsgebiet ohnehin schon mit silbernen Fünffrankenstücken übersättigt sei und jene Staaten auch wenig Gold besitzen, falle in Betracht, daß im bestehenden

197

Münzvertrag, welcher schon zu Ende 1890 ablaufe, die eventuelle Liquidation desselben geregelt sei, und da der Anschluß Spaniens und Rumäniens dieses Geschäft noch erschweren dürfte, so liege hierin ein Grund mehr, deren Anschluß von hier aus nicht zu befürworten.

Terminanberaumung zum Rückzug schweizerischer Silbermünzen.

In zwei an das Finanzdepartement gerichteten Eingaben des bernischen und des schweizerischen Handels- und Industrievereins wurde um eine letztmalige Fristanberaumung zum Rückzug der außer Kurs gesetzten schweizerischen Silberscheidemünzen (sitzende Helvetia) nachgesucht und damit motivili, daß noch fortwährend eine Menge wahrscheinlich aus Frankreich und Italien eingebrachter Geldstücke im Umlauf sich befinden, deren Annahme an den öffentlichen Kassen verweigert werde. Das Gesuch wurde abschlägig beschieden irn Hinweis darauf, daß zum Rückzug genannter Münzen mit Unterbrechung von nur vier Monaten fünf Jahre -- von 1877 bis Ende 1881 -- anberaumt und während dieser Zeit vier Verlängerungen bewilligt worden seien. Da übrigens eine beträchtliche Zahl der außer Kurs gesetzten Stücke zum Silberwerth (20 °/o Rabatt) eingelöst worden, deren Abgeber nicht mehr ausfindig gemacht werden könnten, um ihnen die Differenz, auf welche sie im Falle einer neuen Terminbestimmung Anspruch hätten, zu vergüten, so läge in der Gewährung des oberwähnten Gesuches eine Unbilligkeit, welche wohl begründete Unzufriedenheit erregen müßte.

Zirkulation fremder Silbermünzen.

Von verschiedenen Seiten wurde auf die überhandnehmende Zirkulation fremder Silbermünzen und namentlich der Fünffrankenstücke der mittel- und südamerikanischen Republiken hingewiesen und um geeignete Vorkehren zur Abschiebung dieser ungesetzlichen Geldsorten nachgesucht.

Wir widmeten diesem Gegenstande neuerdings unsere Aufmerksamkeit und veranstalteten, nachdem mehrmals gegen die Annahme dieser Geldsorte öffentlich gewarnt worden, auch eine besondere Kollektion aller im Umlauf befindlicher nicht kursfähiger Sorten, deren genaue Abbildung durch Anschlag an allen Schaltern der Zoll-, Post- und TelegraphenbUreaux, sowie auch an andern Stellen möglichste Verbreitung fand.

Zur Verhinderung dieser Abusiv-Zirkulation bestände wohl das wirksamste Mittel darin, daß solche Geldstücke, sobald sie an eine öffentliche Kasse gelangen, daselbst zerschnitten und den Inhabern

198 zurückgestellt würden. Dieß geschieht z. B. in Belgien zufolge königlicher Verordnung vom 3. Mai 1886 und in Frankreich bei der Banque de France gegenüber ihrer Klientschaft, vermöge einer mit derselben getroffenen besondern Verständigung.

Wir werden weiter untersuchen, was zu dauernder Beseitigung des herrsehenden Uebelstandes zu thun sei, und namentlich die Frage in Erwägung ziehen, ob vom Standpunkte des Regalrechtes ein Vorgehen wie dasjenige Belgiens zuläßig erscheine, und mithin auch i« der Schweiz zur Anwendung "o kommen dürfte.

Abschiebung unterwichtiger französischer

Fünffrankenstücke.

Nach dem Art. 3 der lateinischen Münzkonvention ist jeder der Vertragsstaaten verpflichtet, von den öffentlichen Kassen der andern Kontrahenten diejenigen silbernen Fünffraokenstücke zurückzunehmen, deren Gewicht durch Abnutzung unter die gesetzliche Fehlergrenze herabgesunken ist, immerhin unter dem Vorbehalte, daß keine betrügerische Alterirung solcher Stücke stattgefunden habe, und deren Gepräge noch erkennbar sei.

Wir haben, von dieser Bestimmung Gebrauch machend, in Frankreich im Berichtjahr eine beträchtliche Anzahl unter das zuläßige Minimalgewicht von 24,675 gr. gesunkener Fünffrankenstücke zurückgesandt. Andere Konventionsstaaten boten zu solchen Sendungen nicht Anlaß.

Auswechslung von Silber Scheidemünzen.

Mit Frankreich und Italien werden diese Auswechslungen je länger je häufiger, namentlich mit letztenn, dessen Münzen uns in einem Maße zufließen, welches zum Schlüsse berechtigt, es möchte die Ursache davon theils in dem noch im Umlaufe befindlichen kleinen Papiergeld, theils in dem fortwährend tiefen italienischen Wechselkurs liegen. Auch scheint Spekulation im Spiele zu sein.

Nach Art. 6 des internationalen Münzvertrages sind die eidg.

Kassen verpflichtet, auf jeder Zahlung Scheidemünzen anderer Konventionsstaaten bis auf den Betrag von Fr. 100 anzunehmen, sodaß ein übermäßiger Zufluß nur durch Abschiebung remedirt werden kann.

Modelle zu

Fünffrankenstücken.

Nachdem im Vorjahre eine Konkurrenzausschreibung zur Eingabe von Zeichnungen nicht den gewünschten Erfolg gehabt hatte,

199 veranstalteten wir im Berichtjahre eine zweite Aussehreibung zur Eingabe von Modellen unter Aussetzung von drei Preisen, nämlich Fr. 600, Fr. 450 und Fr. 300, und in der Meinung, daß das bezügliche Programm, in welchem alles Nähere festgesetzt war, stnkte einzuhalten sei.

Von der im Jahre 1886 niedergesetzten, aus fünf Mitgliedern bestehenden Jury, welche auch zur Beurtheilung der 19 neuen Eingaben .berufen wurde, mußten von vorneherein 14 derselben vorn Konkurs ausgeschlossen werden, und es verblieben nur füuf konkurrenzfähig, von denen der zweite Preis dem Herrn Graveur Schwenzer in Stuttgart -- für einen Helvetiakopf -- zufiel; einen dritten Preis für zwei Modelle -- Helvetiakopf -- erhielt Herr Graveur Durussel, und einen ebenfalls dritten Preis für einen Revers Herr Hornberg, Graveur, Beide in Bern angesessen. Auf Grund dieser Prämirungen wurde die Anfertigung eines modiözirten Modelies veranstaltet, welches ebenfalls s. Z. der Beurtheilung von Sachverständigen unterbreitet werden wird.

MUmnzkomissariat.

Das Münzkommissariat erhielt zur Verifikation im Ganzen 39 Münzwerke, närnlich 4 Zweifrankenstücke, 10 Einfrankenstücke, 5 Zwanzigrappenstücke, 5 Fünfrappenstücke, 15 Einrappenstücke.

Ein aus Frankenstüoken bestehendes Münzwerk mußte wegen fehlerhaften Gewichtes zurückgestellt werden.

Durchschnitt des Feingehaltes und Gewichtes der im Jahre 1887 geprägten Münzen : Münzsorte 2-I'rankenstücke 1-Frankenstiicke 20-Kappenstücke 5-Kappenstücke 1-Rappenstüoke

Mittleres Mittlerer Feingehalt Gewicht per kg, >o 998,827 835,2 835,3 999,467 -- 1,002,655 -- 1,001,214 1,001,001 --

Abweichungen im Feingehalt im Gewicht Mehr Weniger Mehr Weniger 000,2 -- -- 0,001,173 000,3 -- -- 0,000,533 -- -- 0,002,655 -- -- -- 0,001,214 -- 0,001,001 --

Winkelriedstiftung.

Der Text der Urkunde war bereits unterm 30. Dezember 1886 vom geschäftsleitenden Ausschuß unter Mitwirkung der Vorsteher des Militär- und des Finanzdepartementes gutgeheißen worden, wonach das Stiftungsgut zur unentgeltlichen Verwaltung dem Bund über-

200

geben wird. Der Art. I der Stiftungsnrkunde bezeichnet den Zweck der Stiftung und deren Verwendung in Kriegs- und Friedenszeiten.

Art. II verordnet, daß die durch Art. I nicht in Anspruch genommenen Jahreszinse, sowie weitere freiwillige Spenden und staatliche Beiträge jeweilen zum Kapital geschlagen werden sollen.

Nach Art. III soll vom Bundesrath eine Kommission ernannt werden, welche in wichtigen Maßnahmen betreffend Mehrung und Verwendung des Vermögens oder seiner Erträgnisse ihre Anträge einreicht. -- Im Uebrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen über Anlage der Gelder der eidgenössischen Spezialfonds.

Im Hinblick auf diese Bestimmungen sahen wir uns vorläufig nicht veranlaßt, in Bezug auf Organisation noch besondere Beschlüsse zu fassen. Als Mitglieder der Kommission wurden ernannt die Herren Oberst Meister, Nationalrath, in Zürich, Oberst G-eißhüssler, in Luzern, Oberst von Grenus, in Bern, Staatsrath Golaz, n Lausanne, und Major von Arx, Eegierungsrath, in Solothurn.

Liegenschaftsverwaitung.

Waffenplatz

in Thitn.

Gemäß der in unserem letztjährigen Geschäftsberichte enthaltenen Meldung veranstalteten wir, nachdem in den letzten Jahren bedeutende Landerwerbungen stattgefunden, eine Katastervermessung, welcher eine außerordentliche Neuschätzung durch Experten nachfolgte.

Das ganze Areal der Liegenschafts Verwaltung, haltend 473 ha.

89 a. 67 m 2 , ist mit Einschluß der Oekouomiegebäude gewerthet zu Fr. 1,134,208. 21, eine Summe, welche mit Rücksicht auf die der Bearbeitung und Benützung der Liegenschaften sich entgegenstellenden Schwierigkeiten immer noch zu hoch erscheint. Wir haben deßhalb die alte Schätzung, betragend Fr. 994,757. 10, beibehalten.

Auf Acker- und Wiesland im durchschnittlichen Ansehlag vom Fr. 2466 per ha. entfallen 140 ha. 71 a. 83 m 2 , auf Torfland zu Fr. 12,000 per ha. 16 ha. 49 a. 85 m 2 , auf Moosland zu Fr. 1600 per ha. 16 ha. 31 a. 09 m3, auf Weidland zu Fr. 800 per ha. 296 ha. 23 a. 87 m 2 , auf Wald zu Fr. 1400 per ha. 4 ha.

13 a. 03 m 2 .

Als völlig ertraglos für den laadwirthschaftlichen Betrieb siud zu betrachten das gefährdete Weidland, der Wald, die Straßenund Weganlagen, das Bett der Aare und Kanäle mit einem Flächeninhalt von 51 Jia. 71 a. 07 m 2 .

201 Durch die Erstellung eines neuen Oekonomiegebäudes tritt eine bedeutende Erleichterung in der Bewirtschaftung ein, deren Folgen voraussichtlich schon im Rechnungsergebniß des laufenden Jahres ersichtlich sein werden. Nebstdem hat dieser Neubau den nicht zu unterschätzenden Werth, daß für die Viehwaare während der Dauer der im Spätherbst jeweilen stattfindenden Artillerie- und Kavallerie-Wiederholungskurse eine gegen die Folgen rauher nächtlicher Witterung schützende Unterkunft erstellt ist.

Drei Miteigentümer am sogenannten, zur Mühlematt gehörenden Schürliwald anerboten ihre 3/4 Theile der Eidgenossenschaft zum Kaufe, oder falls derselbe nicht belieben sollte, verlangten sie Ausscheidung ihrer Betreffnisse behufs Schlagen des Holzes. Um dies zu vermeiden, veranstalteten wir eine amtliche Schätzung der 3/4 Antheile und erwarben dieselben vermittelst Zahlung von Fr. 625, so daß die Eidgenossenschaft nunmehr Alleineigenthümerin des Waldes ist, an dessen Erhaltung sie ein Interesse hat.

Die Wahlenbachkorrektion geht ihrer Beendigung entgegen.

Waffenplätze Herisau-St. Gallen, Frauenfeld und Bière.

Ueber diese Objekte finden wir uns an dieser Stelle zu keinen Bemerkungen veranlaßt.

Marchbereinigung bei der Pulvermühle Worblaufen.

Einerseits durch Veräußerung und anderseits durch Erwerbung von kleinen Landparzellen erzielten wir eine wesentliche Marchverbesserung, in Folge deren eine Wässerungsservitut dahingefallen und ein Fabrikationsgebäude im Interesse der Sicherheit nicht mehr hart an die Grenze gestellt ist.

Angelegte Kapitalien.

Gegen unterpfändliche Sicherheit fand nur eine Anlage zu 3 3 /4°/o im Betrage von Fr. 400,000 statt, welche 10 Jahre unkündbar ist.

Als neu hinzugetretener Spezialfond erscheinen die Sold- und Pensionsrückstände der alten Schweizerregimenter in spanischen Diensten; derselbe betrug zur Zeit des Einganges Fr. 383,433. 35.

Der Ankauf von inländischen Werthschril'ten belief sich im Berichtjahre auf Fr. 2,'207,600. -- der Verkauf, beziehungsweise die Zuwendung a n d i e Spezialfonds .

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551,988. 3 5 Vermehrung

Fr. 1,655,611. 65

202

Ausländische Werthschriften wurden angekauft irn Nominalwerth von Fr. 1,510,541. 85 verkauft und rückbezahlt ,, 2,585,130. -- Verminderung

Fr. 1,074,588. 15

Aus der Liquidation der Walliser Werthschriften erhielten wir in Kapital und Zinsen zusammen Fr. 29,512. 25. Durch die den Schuldnern gewährte Erleichterung in der Verzinsung war es denselben möglich geworden, auf Rechnung des Kapitals Abzahlungen zu leisten. Vier Schuldner haben sich ihrer Verbindlichkeiten gänzlich entledigt. In Liquidation verbleiben noch 22 Posten mit einer Kapitalrestanz von Fr. 70,202. 35.

Wechsel.

Die Diskontimng von Wechseln erreichte im Berichtjahre die Summe von Fr. 19,021,593. -- ; im Portefeuille befanden sich am Schluß des Jahres Fr. 6,392,137. 90.

Akkreditive Banken.

Es wurden 29 Bankinstitute zur Entgegennahme verzinslicher Depotgelder bezeichnet; der Zinsfuß derselben mußte im Juni wegen der andauernden Geldabondanz von 2 x/a °/o auf 2% herabgesetzt werden.

Personelles.

Im Personalbestand des Finanzbüreau's ist keine Aenderung zu verzeigen.

2. Finaiizkontrole.

Personelles.

Am 4. September verstarb Herr B. Peter, Chef der Finanzkontrole, nach mehrmonatlicher Krankheit; an seine Stelle wurde gewählt Herr G. Pillichody, von Bern, bisheriger Adjunkt. Die Wiederbesetzung der letztern Beamtung fällt nicht mehr in das Berichtjahr.

203 Revisionsarbeiten.

Dem Revisionswesen, als die Hauptbeschäftigung der Finanzkontrole bildend, wird stetsfort die größte Aufmerksamkeit geschenkt und dasselbe immer mehr entwickelt.

An Rechnungen, Inventarien etc. wurden im Jahre 1887 1104 Stück geprüft, was gegenüber dem Vorjahre eine Verminderung von 91 Stück ergibt. Dieser Rückgang ist jedoch nur als vorübergehend anzusehen und erklärt sich dadurch, daß zur Zeit der Anleihens-Konversion zwei Beamte momentan den Revisionsarbeiten entzogen und ersterem Dienste zugetheilt wurden.

Die Prüfung der Rechnungen, deren Ergebniß in besonderen Registern niedergelegt ist, bietet zu weiteren Bemerkungen nicht Anlaß.

Kassa-Verifikationen.

In Gemäßheit des Art. 5 des Reglements über die Finanzverwaltung vom 19. Februar 1877 wurden im Berichljahre regelmäßige Verifikationen der Bestände der eidgenössischen Staatskasse vorgenommen unter jeweiliger Verbalisirung des daherigen Ergebnisses. An der Kassaführung ist nichts auszusetzen.

Außerdem wurden durch Beamte des Finanzdepartements einer einmaligen Inspektion unterzogen die sämmtlichen Hauptzoll- und Kreispostkassen, die Kassen der Militärwerkstätten und des Munitionsdepots, die Kassen des eidgenössischen Polytechnikums, der Liegenschaftsverwaltungen in Thun und Herisau, der eidgenössischen Münzstätte und der Central- und Bezirkspulververwaltungen.

Ebenso die Kassen des Kontroiamtes filr Gold- und Silberwaaren, des Amtes für Fabrik- und Handelsmarken und der Kontroistelle betreffend das Urheberrecht an Werken der Kunst und Literatur.

Die sämmtlichen Inspektionen legen Zeugniß ab für die gewissenhafte Buch- und Kassaführung der Rechnungssteller.

204 Werthschriften.

Zur K o n t r o l i r u n g gelangten: 1. Ankäufe.

a. Inländische Titel.

Zu 4 °/o.

Berner Staatsobligationen .

.

St. Galler Staatsobligationen .

.

Appenzeller Staatsobligationen (wovon Fr. 30,000 durch Konversion) .

Neuenburger Staatsobligationen .

Jurabahnobligationen .

.

.

Fr.

100,000. -- 2,000. --

Fr.

170,000. -- 50,000. -- 140,000. -- 462,000. --

8

Zu 3 /4°/o.

Darleihen an die bernische Jurabahngesellschaft Obligationen der Ortsbürgergemeinde Zotingen Zu S^o/o.

Eidgenössische Obligationen (wovon Fr. 15,000 durch Konversion) .

Berner Staatsobligationen .

.

.

Aargauer Staatsobligationen .

.

Neuenburger Staatsobligationen .

Kassascheine der bernischen Hypothekarkasse (durch Konversion) .

400,000.-- 40,000.-- --

440,000. --

69,000. -- 160,000. -- 200,000. -- 500,000. -- 376,600. -- 1,305,600.-- 2,207,600. --

Hiezu : Vermehrung auf den Titeln aus der Liquidation d e r Walliserbank .

.

.

.

.

1,653.55

T o t a l i n l ä n d i s c h e W e r t h s c h r i f t e n 2,209,253.55

205 b. Ausländische Titel.

Zu 4 °/o.

Fr.

Finnländische Staatsobligationen .

.

M. 50,625

Fr.

62,521.85 62,521.85

Zu 3 Va °/o.

Belgische Rente (durch Konversion') Dänische Rente .

Kr. 200,000 Deutsche Reichsanleihe .

.

.

M . 300,000 Hamburger Staatsanleihe ,, 150,000 Norwegische Staatsanleihe .

.

.

£ 1,000 Schwedische Staatsanleihe .

.

.

M . 30,000

550,000. -- 280,000. -- 370,500. -- 185,250. -- 25,220.-- 37,050.-- 1,448,020.--

T o t a l a u s l ä n d i s c h e W e r t h s c h r i f t e n 1,510,541.85 Rekapitulation.

Fr.

2,209,253.55 1,510,541.85

Inländi3che Titel Ausländische Titel

Summa 3,719,795.40

2. Verkäufe und Rückzahlungen.

a. Inländische Titel.

Zu eVaO/o.

Fr.

Zürcher Staatsobligationen (koavertirt) 40,000. -- Berner Staatsobligationen .

.

21,500. -- AppenzellerStaatsobligatioiien (wovon Fr. 30,000 konvertirt) .

.

.

70,000.--

Fr.

131,500. -- Uebertrag

.

131,500. --

206

Zu 4% üebertrag .

Eidgen. Obligationen (konvertirt) .

15,000. -- Berner Staatsobligationen .

.

2,000. -- Waadtländer Staatsobligationen .

1,000. -- Obligationen der Zürcher Kantonalbank 5,000. -- Zu 3 3 /4%: Kassascheine der bernischen Hypothekarkasse (konvertirt) .

.

131,500. --

23,000. -- 376,600. -- 376,600. --

Kapitalrückzahlung auf den Titeln aus der Liquidation der Walliserbank Abschreibung auf denselben Diverse .

.

.

.

.

.

.

.

.

Total i n l ä n d i s c h e Werthschriften

12,338.90 8,499. 45 50.-- 551,988.35

b. Ausländische Titel.

Zu 4%.

Fr.

Badische Staatsobligationen .

.

Belgische Rente (konvertirt) Französische Tresorscheine Norwegische Staatsanleihe .

.

.

Oesterreichische Goldrente fl.

Ungarische Goldrente

M.

4,000

Fr.

4,940. -- 550,000. -- 1,000,000. --

M.

2,520.--

150,000 375,000.-- _ 150,000 375.000.--

Zu 3V2°/o.

Niederländ. Staatsobligationen .

.

Sehwedische Stnatsobligationen .

.

,,

12,000

25,200. --

M.

2,000

2,470. --

2,307,460.--

27,670. Zu 3 °/o.

Französische Reute .

.

.

.

250,000.--

250,000. --

T o t a l a u s l ä n d i s c h e T i t e l 2,585,130.--

'207

Rekapitulation.

Fr.

Inländische Titel Ausländische Titel

551,988.35 2,585,130. -- Summa 3,137,118.35

Der Nominalwert!] der Titel beträgt Hiefür wurden bezahlt

angekauften

inländischen 2,207,600. -- 2,205,470. --

Somit weniger als der Nominalwert!!

entsprechend einem Kurse von 99,9 %.

Der Nominalwerth der angekauften Titel beträgt Hiefür wurden bezahlt

2,130. --

ausländischen 1,510,541. 85 1,508,237.30

Somit weniger als der Nominalwert

2,304. 55

entsprechend einem Kurse von 99,86%.

Der Ankaufspreis der veräusserten Titel betrug a u s denselben wurden erlöst .

.

ausländischen .

.

1,845,901.30 . 1,843,910. 5 7

Somit Verlust

1,990. 73

Wechsel.

Von den hierseits kontrolirten Wechseln wurden diskontirt : zu l a /4% .

.

Fr. 3,593,419 ,, l 7 / 8 °/o .

.

,, 1,438,624 ,, 2 0 / 0 .· .

,, 2,856,875 ,, 2 1 /8°/o .

.

,, 100,000 ,, 2i/4°/o .

.

,, 849,256 ,, 23/8°/o .

.

,, 456,861 ,, 2 1 /2°/o .

.

,, 5,735,577 ,, 2 B/g o/0 .

.

15165,038 n ,, 2 3 /4°/o .

.

,, 711,000 ,, 3 % .

.

,, 574,671 ,, S^o/o .

. fl 1,242,792 ,, S^o/o .

.

,, 297,480 Total

Fr. 19,021,593

entsprechend einem durchschnittlichen Diskonto von 2,32 °/o..

208

Spezialfonds.

1. I n v a l i d e n f o n d .

Stand auf 31. Dezember 1886: Werthschriften .

. Fr. 3,640,030.44 Baarsaldo .

.

. ,, 120,295. 11 Fr. 3,760,325. 55 ,, 67,533. 84

Kapitalablösungen

Fr. 3,692,791. 71 Kapitalanwendungen : 4 °/o Berner Staatsobligationen .

.

. Fr.

3,000. -- 4 °/o Jurabahnobligationen ,, 63,000. -- 4 °/o Zürcher Staatsobligationen ,, 119,000. -- 4 % Solothurner Staatsobligationen .

. ,, 24,000.-- SVs'Vo Waadtländer Staatsobligationen . ,, 140,000. -- S^o/o Grauhündner Staatsobligationen . ,, 7,000. -- Fr. 356^000. Weniger : Verminderung des Baarsaldo .

.

,, 118,255.16 ,,

237,744 84

Stand auf 31. Dezember 1887: ~ Werthschriften .

. Fr. 3,928,496.60 Baarsaldo . ,, 2,039.95 Fr. 3,930,536. 55 2. G r e n u s -1 n v a l i d e n f o n d.

Stand auf 31. Dezember 1886: Werthschriften .

. Fr. 4,216,474.35 Baarsaldo . ,, 236,316. 31 Fr. 4,452,790. 66 Kapitalabiösungen ,, 40,837. 60

üebertrag Fr. 4,411,953. 06

209 Uebertrag Kapital an Wendungen : 4°/oJurabahnobligationen Fr. 148,000.-- 4 °/o Freiburger Staatsobligationen .

. ,, 80,000. -- 4 °/o Solothurner Staatsobligationen .

. ,, 76,000. -- 3 3 /4°/o Obligationen der Ortsbürgergemeinde Zofingen . ,, 44,000. -- 3 Va °/o Freiburger Staatsobligationen .

. ,, 65,000. -- SVa'Vo Graubimdner Staatsobligationen . ,, 30,000.--

Fr. 4,411,953. 06

^

Fr. 443,000. Weniger : Verminderung des Baarsaldo .

.

,, 235,030.91

,,

207,969. 09

Stand auf 31. Dezember 1887 : Werthsehriften .

. Fr. 4,618,636.75 Baarsaldo . ,, 1,285.40

~~~~

Fr. 4,619,922. 15

3. S c h u l f o n d .

Stand auf 31. Dezember 1886 : Werthsehriften.

.

. Fr. 539,625.91 Baarsaldo .

.

. ,, 681.12 Kapitalanwendungen : SVa'Vo Graubündner Staatsobligationen . Fr.

Weniger : Verminderung des Baarsaldo ,,

Fr.

540,307. 03

^

34,975. 87

35,000. -- 24.13

Stand auf 31. Dezember 1887: Werthsehriften.

.

. Fr. 574,625.91 Baarsaldo . ,, 656.99 Fr.

Bundesblatt. 40. Jahrg. Bd. II.

575,282. 90 14

210

4. C h a t e l a i n f o n d .

Stand auf 31. Dezember 1886: Werthschriften.

.

. Fr. 89,217.90 Baarsaldo . ,, 328.74 -- Kapitalanwendungen : SVa'Vo Graubündner Staatsobligationen . Fr.

Vermehrung des Baarsaldo ,,

Fr.

89,546. 64

,,

1,281. 20

1,000. -- 281.20

Stand auf 31. Dezember 1887: Werthschriften.

.

. Fr. 90,217.90 Baarsaldo .

.

. ,, 609.94 Fr.

90,827. 84

5. S c h o c h ' scher S c h u l f o n d .

Stand auf 31. Dezember 1886: Werthschriften.

.

. Fr. 74,500.-- Baarsaldo .

.

. ,, 8.70 Kapitalablösungen

.

.

.

.

.

Fr.

.

74,508. 70 500. --

~ F r ! 7 4 , 0 0 8 . 70 Kapitalanwendungen : SVa'Vo Graubündner Staatsobligationen . Fr.

Vermehrung des Baarsaldo ,, Stand auf 31. Dezember 1887: Werthschriften.

.

.Fr.

Baarsaldo . ,,

x

3,000. -- 477. 84

77,000. -- 486.54 :

,,

3,477. 84

Fr.

77,486. 54

211

6. C u l m a n n f o n d .

Stand auf 31. Dezember 1886: Werthschriften.

.

. Fr.

Anlage bei einer Bank . n

5,000. -- 4,540.35

Kapitalanwendungen : Anlage bei einer Bank .

.

.

.

Stand auf Ende Dezember 1887: Werthschriften.

.

.Fr.

5,000. -- Anlage bei einer Bank . ,, 4,951.90

Fr.

9,540. 35

,, "

411. 55

Fr.

9,951. 90

7. Brunner'sches L e g a t für die m e t e o r o l o g i s c h e Centralanstalt.

Stand auf 31. Dezember 1886, Baarsaldo Kapitalablösungen .

.

.

.

. Fr.

.

.

97,316. -- 40,000. --

~Fr.

57,316. --

Kapitalanwendungen : 38/4 °/o Obligationen der Ortsbürgergemeinde Zoflngen .

.

. F r . 110,000. -- Weniger : Verminderung des Baarsaldo .

. ,, 96,500.79

» Stand auf 31. Dezember 1887: Werthschriften.

.

.Fr.

Baarsaldo .

.

. ,,

13 499

)

-

21

70,000. -- 815.21 Fr.

70,815. 21

8. W i n k e l r i e d s t i f t u n g .

Stand auf 31. Dezember 1886: Werthschriften.

.

. F r . 15,250. -- Anlage bei einer Bank . ,, 2,374.90 Baarsaldo . ,, 527,425.75 Uebertrag Fr.

545,050. 65

212 Uebertrag Fr.

Kapitalanwendungen : 4°/oJurabahnobligationen Fr. 100,000.-- 4 o/o Appenzell I. Rh.

Staatsobligationen . ,, 400,000.-- 38/4 °/o Obligationen der Ortsbürgergemeinde Zofingen . ,, 21,000. -- SVa^o Graubündner Staatsobligationen . ,, 18,000. -- Anlage bei einer Bank ,, 201.45

545,050. 65

Fr. 539,201.45 Weoiger : Verminderung des Baarsaldo .

.

,, 526,907.75 ,,

12,293. 70

Stand auf 31. Dezember 1887: Werthschriften .

.

. F r . 554,250. -- Anlage bei einer Bank . ,, 2,576.35 Baarsaldo .

.

. ,, 518. -- Fr.

557,344. 35

Fr.

1,367. 45

9. E d l i b a c h s t i f t u n g .

Stand auf 31. Dezember 1886: Werthschriften.

.

.Fr.

Anlage bei einer Bank . ,, Kapitalanwendungen : Anlage bei einer Bank

.

Stand auf 31. Dezember 1887 : Werthschriften.

.

. Fr.

Anlage bei einer Bank . ,,

1,000. -- 367.45

.

.

.

,,

50. 45

1,000.-- 417.90 Fr.

1,417. 90

213

10. H ü l f s f o n d für S c h w e i z . W e h r m ä n n e r .

Stand auf 31. Dezember 1886: Anlage bei einer Bank .

.

.

.Fr.

28,282. 40 Kapitalablösung ,, 174. -- Kapitalanwendungen : Anlage bei einer Bank .

Stand auf 31. Dezember 1887: Anlage bei einer Bank .

Fr.

.

.

.

.

,, .

28,108. 40 782. 55

.Fr.

28,890. 95

11. S c h u t z b a u t e n f o n d .

Stand auf 31. Dezember 1886: Anlage bei Banken Fr.

Kapitalablösung ,, Stand auf 31. Dezember 1887 : Anlage bei Banken Fr.

204,856. 87 8,637. 77 196,219. 10

12. A l l g e m e i n e r S c h u t z b a u t e n f o n d .

Stand auf 31. Dezember 1886: Werthschriften.

.

. F r . 50,000. -- Anlage bei Banken .

. ,, 214,207.27 -- Fr. 264,207. 27 Kapitalablösung ,, 2,757. -- Fr. 261^4507^7 Kapitalanwendung : Anlage bei einer Bank ,, 4,831. 13 Stand auf 31. Dezember 1887: ~ Werthschriften.

.

. F r . 50,000. -- Anlage bei Banken .

. ,, 216,281.40 Fr. 266,281. 40

214 13. U n t e r s t ü t z u n g s f o n d für B e a m t e des internationalen Postbureau.

Stand auf 31. Dezember 1886: Werthschrifteu .

.

. F r . Ì9,000. -- Anlage bei einer Bank . ,, 4,602.20 Fr.

33,602. 20 Kapitalablösung ,, 1,000. -- ., , , , ~ E v ! 3 2 , 6 0 2 . 20 Kapitalanwendung : ' Anlage bei einer Bank .

.

.

. ,, 2,302. 45 Stand auf 31. Dezember 1887: Werthschriften.

.

. F r . 28,000. -- Anlage bei einer Bank . ,, 6,904.65 Fr.

34,904. 65 14. U n t e r s t ü t z u n g s f o n d f ü r B e a m t e des internationalen Telegraphenbüreau.

Stand auf 31. Dezember 1886: Werthschriften.

.

. F r . 30,000. -- Anlage bei einer 'Bank . _ 3.602.20 Fr.

33,602. 20 Kapitalanwendung : Anlage bei einer Bank ,, 1,321. 90 Stand auf 31. Dezember 1887: Werthschriften.

.

. Fr. 30,000. -- Anlage bei einer Bank . ,, 4,924.10 34,924. 10 Fr _ 15.S p a n i s c h e S o l d - und P e n s i o n s r ü c k s t ä n d e .

Zahlung der spanischen Regierung .

.

. Fr. 383,146. -- Agio und Zinsvergütung auf 31. Dezember 1887 ,, 2,204.-- ,, .. .

, Fr.

Kapitalanwendungen : 3V2°/o Freiburger Staatsobligationen .

. Fr. 385,000.-- Weniger : Verminderung des Baarsaldo .

. ,, 381.150. -- -- ,, Stand auf 31. Dezember 1887 : Werthschriften.

.

. F r . 385,000.-- Baarsaldo . ,, 4,200. -- -- Fr.

385,350. --

3,850. -

389,200. --

215 16. Vi e h s eu e h e n f on d.

Stand auf 31. Dezember 1887, Baarsaldo . Fr.

54,826. 79

Depots und Kautionen.

a. Depots.

Im Berichtjahre fanden in Bezug auf die Zahl der Depots keinerlei Veränderungen statt.

b. Kautionen.

Es wurden herausgegeben : Die Kautionen von drei Auswanderungsagenturen, wegen Erlöschen der Konzessionen.

Die Kaution einer Buchdruckerei, nach Erfüllung ihrer Vertragsverpflichtungen.

Dagegen sind als neu hinzugekommen zu verzeichnen : Die Kautionen von drei Geschäftsfirmen für Lieferungen von Papier und Druckarbeiten.

Die Amtsbürgschaften von zwei Beamten.

Die Direktion der Gotthardbahn wurde durch Bundesrathsbeschluß vom 11. Februar angehalten, ihre Kaution um eine Million d. h., auf 4^2 Millionen Franken zu erhöhen, für Erstellung eines zweiten Geleises, und beträgt sie auf Ende 1887 nach dem Kurswerth Fr. 4,516,600.

Innerhalb der einzelnen Depots und Kautionen fanden überdies während dem Berichtjahr zahlreiche Mutationen statt.

Staatsanleihen.

Von den zur Rückzahlung ausgeloosten, bezw. gekündeten Obligationen des eidgenössischen Anleihens von 1880 sind auf 31. Dezember 1887 noch nicht zur Einlösung vorgewiesen worden: V o n d e r V I . Amortisationsserie .

.

.

. Fr.

1,000 ,, ,, VII.

,, .

.

.

. ,, 36,500 ,, ,, auf 31. Dezember 1887 gekündeten, nicht konvertirteti Restanz des Anleihens ,, 1,038,000 Zusammen

Fr. 1,075,500

216

pro ,, ,, ,, ,, ,, ,, ,, ,,

An Zinscoupons waren auf den nämlichen Zeitpunkt ausstehend : 30. Juui 1883 Fr.

60 31. Dezember 1884 ,, 60 30. Juni 1885 ,, 40 31. Dezember 1885 ,, 80 30. Juni 1886 ,, 70 31. Dezember 1886 650 30. Juni 1887 ,, 2,160 31. Dezember 1887 ,, 30,080 30. Juni 1888 (Fehlen des Coupons an einer zurückbezahlten Obligation} .

.

.

.

,, 10 Zusammen

Fr. 33,210

Von den altern Anleihen stehen noch aus: Vom Anleihen von 1857, Obligationen und Zinscoupons Fr. 1,931. 25 ,, ,, ,, 1871, Zinseoupons .

.

. ,, 1,327.50 Zusammen

Fr. 3,258. 75

Es darf mit ziemlicher Sicherheit angenommen werden, daß ein großer Theil dieser letztern Obligationen und Coupons zu Grunde gegangen sind und nicht mehr zur Einlösung gelangen werden.

Umschreibungen von Obligationen der Serien C und D fanden folgende statt: Umschreibungen von Inhabertiteln auf den Namen .

. 45 ,, ,, nominativen Titeln auf den Inhaber . 51 ,, ,, ,, ,, auf andere Eigenthürner .

.

7 Zusammen

103

Verschiedenes.

Die Zahl der Mandate, welche der Finanzkontrole zur Verifikation und Visirung überreicht wurden, betrug: Zahlungs- u n d Verrechnungsmandate .

.

.

.

. 4641 Abrechnungen über den internationalen Postverkehr .

. 130 Zahlungsanweisungen für Vorschüsse an Postkassen .

.

245 Bordereaux über Einlösung alter Banknoten .

.

. 1032 Total gegenüber 6012 im Jahre 1886.

6048

217 Die Veränderungen im Bestände der Werthschriftenschränke und das Resultat der am Jahresschluß stattgefundenen Revision sämmtlicher Werthschriften, Spezialfonds, Depots und Kautionen wurden regelmäßig genau verbalisirt. Zahl der aufgenommenen, Verbalprozesse 63.

Im Berichtjahre wurden wieder, in Ausführung der Verordnung vom 2. März 1880 betreffend Erstellung der Werthzeichen.

der Postverwaltung, zwei Inspektionen der auf die Werthzeichenfabrikation bezüglichen Arbeiten bei der Münzstätte mit Papiersturz vorgenommen, welche zu keiner Bemerkung Veranlaßung gaben.

Zum Schlüsse sei noch der zeitraubenden Arbeit Erwähnung gethan, welche die Kontrolirung der Papier- und Notenbestände bei der Banknoten-Inspektion erheischte.

Militärsteuer.

Ertrag und Bezug.

Wir geben in nachstehender Tabelle die Ergebnisse betreffend Anlage und Bezug des Militärpflichtersatzes im Jahre 1887. Gegenüber dem Vorjahre weist diese Tabelle folgende Veränderungen auf: Die Zahl der im wehrpflichtigen Alter befindlichen Männer hat um 1714 zugenommen, diejenige der Eingetheilten um 1232, diejenige der Dienstbefreiten um 482. Auffallend ist die Verminderung der Taxirten um 1083 und die Vermehrung der Nichttaxirten um 1565. Das prozentuale Verhältniß der Dienstbefreiten zu der Gesammtzahl der im wehrpflichtigen Alter stehenden Männer hat um 0,10% zugenommen, dasjenige der von der Ersatzpflicht Befreiten zu den Dienstbefreiten um 0,61 °/o.

Vermehrungen dieses letzteren Verhältnisses zeigen sich bei 14 Kantonen, Verminderungen bei 11 Kantonen; über dem Durchschnitt von 5,56 °/o stehen Waadt mit 28,82 °/o, Tessin mit 11,05 °,o, Obwalden mit 10,84 °/o, Wallis mit 7,19%, Uri mit 6,65 °/o, Nidwaiden mit 6,26 °/o, mithin sechs Kantone, im Vorjahre waren es deren sieben. Am beträchtlichsten ist die Vermehrung beim Kanton Waadt, indem das prozentuale Verhältniß von 18,41 °/o auf 28,82 °/o gestiegen ist.

Der Durchschnitt per Kopf der Dieustbefreiteo' hat um 19 Rp., derjenige per Kopf der Taxirten um 24 Rp. zugenommen.

Die im Rechnungsjahre 1887 erfolgten Ablieferungen der Kantone belaufen sich auf Fr. 1,332,343. 70, Inbegriffen die Rück-

Zu Seite 217.

Auszug aus den Stammkontrolen auf 1. Januar 1887.

Diensttoef reite.

Total der Männer im wehrTotal pflichtigen der Alter laut Eingetheilten.

Stainmkontrolen.

Kantone.

!

Zürich Bern Uri : Schvvyz Obwaldeu Nidwaiden Ì Grlarus 1i ^"b Zue · Freiburg Solothurn Basel Stadt Basel-Landschaft .

Schaff'hausen . .

Appenzell A. Rh. .

Appenzell I Rh. .

St. Gallen Graubündeu . .

Aargau .

. .

Thurgau Tessin Waadt . .

Wallis

. .

. .

. .

. .

. .

Genf TVtal

Total der

Dienstbefreiten.

50,931 81,482 19,705 2,665 8,748 2.054 2,115 5,720 3,813 18,810 13,297 10,928 9,436 5,369 8,611 2,199 39,239 18,004 34,939 16,223 26,698 39,233 18,956 17,235 12,301

25,190 35,516 9,162 1,071 3,760 1,224 1.284 2,999 1,843 7,557 7.279 4,264 5,233 2,800 4,033 1,125 18,208 7,637 16,125 8,053 7,290 23,581 7,794 8,116 5,894

25,741 45,966 10,543 1,594 4,988 830 831 2,721 1,970 11,253 6,018 6,664 4.203 2,569 4,578 1,074 21,031 10,367 18,814 8,170 19,408 15,652 11,162 9,119 6,407

468,711

217,038

251,673

Prozent der Dienstbelreiten zur G^sammtzähl laiit Stammkontrolen.

Prozent der von der

Taxirte.

52.91 52.09 i 53. 69

237,679

56.41 53.50 59si 57.02 40.41 39.29 47.57 51.67 | 59.82 45.26 i 60.98 , 44.54 4785

53.16 4884

53.60 57.58 53.85 50.36 72.69 3989 : 58.88

Nichttaxirte.

Ersatzpflicht Befreiten zu den

Bezahlte Steuerbeträge pro 1886.

lluthmaßliche Steuerbeträge pro 1887.

von 1886 und 1887.

Fr.

Fr.

Fr.

Durchschnitt

Dienstbefreiten.

25,211 44,294 10,136 1,488 4.,828 740 779 2,667 1,901 10,666 5,980 6,547 4,024 2,502 4,440 1,045 20,416 9,960 18,166 8,007 17,263 11,141 10,360 8,963 6,155

50.54

Durchs« imittlich

Haltoe Ersatsssteiiei-.

530 1,672 407 106 160 90 52 54 69 587' 38 117 179 67 138 29 615 407 648 163 2,145 4,511 802 156 252 13,994

2.06 3.64 3.86 6.65 3.21 10.84

6.26 1.98 3. BÖ 5 22

0.63 1.76 4.26 2.61

3.0l 2.70 2.92 3.93 3.44

2.00 11.05 28.82

7.19 1.71 3.93

5.56

205,844.

213,495.

47,416.

4,915.

16,669.

3,255.

3,041.

16,252.

10,453.

43,236.

33,488.

63,307.

19,682.

17,348.

23,106.

3,372.

97,546.

46,497.

81,742.

37,550.

38,986.

82,788.

27874.

79,996.

57,753.

55 65 50 45 50 60 10 20 89 50 12 50 92 66 81 53 75 73 07 10 98 67 05 90 03

1,275,623. 76

208,175.

214,091.

51,047.

4,500.

15,546.

3,432.

2.865.

18,852.

10,794.

46,069.

31,500.

73,798.

19,023.

16,469.

21,889.

3,625.

95,406.

48,145.

87,510.

38,262.

38,649.

100,705.

28,513.

77,871.

63,303.

70 33 66 -- 71 18 60 75 93 98 -- 20 67 78 82 33 -- 11 26 96 58 72 83 15 80

1,320,052. 05

per Kopf per Kopf der der Dienst- Taxirten.

befreiten.

Fr.

12 49 08 72 11 89 35 47 41 24 06 85 29 22 31 93 38 42 17 53 28 20 94 03 42

8.04 4.65 4.67 2 95 3.23 4.03 3.55 6.45 5.39 3.97 5.40 10.29 4.60 6.58 4.91 3.26 4.59 4.56 4.50 4.64 2 5.86 2.53 8. 66 9.45

1,297,837. 91

5.15

207,010.

213,793.

49,232.

4,707.

16,108.

3,343.

2,953.

17,552.

10,624.

44,653.

32,494.

68,552.

19,353.

16,909.

22,498.

3,498.

96,476.

47,321.

84,626.

37,906.

38,818.

91,747.

28,193.

78,934.

60,528

Kantone.

,i

i

JFr.

8.21 Zürich.

4.83 Bern.

4.86 Luzern.

3.16 Uri.

3.34 Schwyz.

4.52 Obwalden.

3.79 Nidwaldeu.

6.58 Glarus.

5. 59 Zug.

4. 19 Freiburg.

5.43 Solothuvn.

10.47 Basel Stadt.

4.81 Basel-Landschaft 6.76 Schaffhausen.

5.07 Appenzell A. Rh.

3.35 Appenzell I. Rh.

4.73 St. Gallen.

4.75 Graubünden 4.66 Aargau.

4.73 Thurgau.

2.25 Tessin.

8.24 Waadt, 2.72 Wallis.

8.81 Neuen bürg.

9.83 Genf.

!

j

!

j |

5.46 i

Laut Geschäftsbericht pro 1886 Total auf 1. Januar 1886 . .

Ì

466.,997

215,806

251,191

53.79

238,762

12,429

4.95

pro 1885 1,219,986. 26

pro 1886 1,270,955. 77

pro 1885 und 1886 1,245,471. 02

4.96

5.22 ji

218 stände vom Vorjahre mit Fr. 13,540. 32, und sind um Fr. 2,463. 87 geringer als 1886. ' Gegenüber dem Budget ergibt sich eine Mehreinnahme von Fr. 97,343. 70.

Beim Rechnungsabschluß war nur der Kanton Uri mit seiner Rest-Ablieferung irn Rückstand.

Dagegen fehlen noch die Generalausweise, welche nach Art. 10 der Verordnung vom 1. Juli 1879 spätestens bis zum 31. Januar des auf das Berichtjahr folgenden Jahres eingereicht werden sollen, von den Kantonen Luzern, Uri, Schwyz, Glarus, Solothurn, Thurgau, Waadt und Wallis.

Nachdem in den Vorjahren umfassende Erhebungen über die Vollziehung des Gesetzes über den Militärpflichtersatz in den Kantonen vorgenommen worden waren, glaubte das Finanzdepartement im laufenden Jahre von weitern Inspektionen um so eher Umgang nehmen zu können, als zur Vornahme von solchen ein unmittelbarer Anlaß nicht vorlag, und weil auf Ende Jahres der Uebergang des Militärsteuerwesens an das Militärdepartement bevorstand.

Rekurse.

Es sind im Berichtjahre 113 Rekurse und andere Eingaben eingelangt (95 im Vorjahre), von welchen 9 durch Schlußnahme des Bundesrathes entschieden wurden, während 80 durch das Finanzdepartement erledigt werden konnten. Wegen anderweitiger Inanspruchnahme des Letztern gegen Ende des Jahres mußte die Behandlung von 23 Geschäften dem Militärdepartement überlassen ·werden. Ein Rekurs ist noch bei den gesetzgebenden Käthen hängig.

Zu Entscheiden von prinzipieller Bedeutung gaben nur wenige Fälle Anlaß. . " a. Beschwerde Rupp.

Schlußnahme vom ii. Februar.

Von Seite einer kantonalen Behörde wurde die Einfrage gestellt, wie lange ein aus Nordamerika zurückgekehrter Schweizerbürger sich wieder im Kantone aufgehalten haben müsse, um für ·das betreffende Jahr ersatzpflichtig zu werden.

Wir .haben der genannten Behörde erwidert, die Ersatzpflicht richte sich nicht nach einem bestimmten Zeiträume des Aufenthalts, sondern, nach dem Wohnorte\des Betreffenden und nach dem gleichzeitigen Datum der Ersatzaniage (Art. 10 des Gesetzes und Art. 3 der Verordnung vom 1. Juli 1879). Unter Wohnort sei nicht etwa ein nur vorübergehender Aufenthalt, sondern das eigentliche recht-

219

liehe Domizil des Betreffenden zu verstehen. Gleichzeitiges Datum der Ersatzanhtge ist der 1. Mai. Um die Ersatzpflicht gegenüber einem Kanton zu begründen, ist erforderlich, daß der Betreffende am 1. Mai in diesem Kanton seinen festen Wohnsitz habe.

b. Rekurs Bertschinger.

Entscheid vom 45. Februar.

Rekurrent, zu verschiedenen Malen bei Truppenübungen als Feldpostbeamter verwendet, bestritt die Steuerpflieht der Feldpostfunktionäre als im Widerspruch mit dem Bundesrathsbeschluß vorn 8. März 1879 stehend.

Gestützt auf nachstehende Erwägungen wurde der Rekurs abgewiesen : 1) Die Beamten und Angestellten der Postverwaltuug sind gemäß Art. 2 lit. b der Militärorganisation während der Dauer ihres Amtes oder ihrer Anstellung von der Wehrpflicht enthoben und somit ersatzpflichtig.

2) Durch die Uebertragung von Punktionen bei der Feldpost an Postbeamte wird das Anstellungsverhältniß dieser Beamten gegenüber der Postverwaltung nicht verändert.

3") Die erwähnten Funktionen können nicht als Militärdienst gelten, indem das betreffende Postpersomil weder militärisch aufgeboten wird, noch überhaupt zum Effektivbestand der Truppen gehört, sie vielmehr auf Anordnung der Postverwaltung ausgeübt und überdieß besonders honorirt werden.

4) Der angerufene Bundesrathsbeschluß vom 8. März 1879 bestimmt nun, es könne den dienstfreien Beamten und Angestellten der Post- und Telegraphenverwaltung auf Ansuchen des Miliiärdepartements gestattet werden, freiwilligen Militärdienst zu leisten, in welchem Falle dann allerdings nicht gleichzeitig auch die Ersatzsteuer zu bezahlen wäre.

c. Rekurs Weber. Entscheid vom 23. Juni.

Rekurrenf glaubt nicht verpflichtet zu sein, die Militärpflichtersatzsteuer auch für das Einkommen seiner Frau zu entrichten.

Der Rekurs wurde als unbegründet abgewiesen, in Erwägung: 1) daß gemäß Art. 3 des Bundesgesetzes über den Militärpflichtersatz vom 28. Juni 1878 Vermögen und Einkommen eines Pflichtigen ohne Vorbehalt der Ersatzpflicht unterworfen sind ; 2) daß nach konstanter Praxis Vermögen und Einkommen der Ehefrau zum Militärpflichtersatz des Ehemannes herbeigezogen

220

werden, insofern letzterem die Nutznießung zusteht; hiebei fällt außer Betracht, ob das Einkommen von Erwerb oder vom Ertrag von Leibrenten und ähnlichen Nutzungen herrührt.

d. Domizilwechsel eines Pflichtigen am i. Mai. Anstand betreffend die Pezugsberechtiyung. Entscheid vom 3. August.

Ein Ersatzpflichtiger, welcher am 1. Mai 1886 B. Kantons B.

verließ, um sich am selbigen Tage nach F. Kantons T. zu begeben, wurde von beiden Kantonen zur Ersatzpflicht herangezogen.

Wir haben den Kanton T. als ersatzberechtigt erklärt, hauptsächlich gestützt auf die Erwägung, daß der Pflichtige nachgewiesener Maßen am l. Mai sein Domizil in B. aufgegeben und sich am nämlichen Tage in F. angemeldet, bezw. an diesem Orte faktisch und rechtlieh Domizil genommen.

e. Ersatzpflicht bei nur theilweiser Diensterfüllung in einem Jahr.

SMußndhme vom 30. August.

Eine kantonale Behörde ist mit der Einfrage an uns gelangt, wie es bezüglich der Ersatzpflicht gehalten werden solle in Fällen, wo ein eingeteilter Wehrpflichtiger einen Wiederholungskurs versäumt, dagegen aber eine Rekrutenschule oder eiue Schießsehule bestanden hat.

Wir haben verfügt, es sei in solchen Fällen nach Ziffer 3 des hierseitigen Kreissehreibens vom 7. Januar 1887 zu verfahren.

3. Banknotenkontrole.

Banknotenanfertigung.

Im Berichtjahre waren wir im Falle, bei der Firma T. H. Saunders di; Cie. in London und zu den Bedingungen des frühern Vertrages das Papier für: 300,000 Notenformulare à 100 Franken, 200,000 ,, ,, 50 ,, zu bestellen. Der Auftrag wurde auch dieses Mal zu unserer vollen Zufriedenheit ausgeführt.

Die Formulare zu 100 Franken wurden sogleich bedruckt und zwar wurde die Ausführung des Kupferdruckes dem Hrn. Max Girardet, diejenige des Buchdruckes der Stämpflische.n Buchdruckerei in Bern übertragen. Die letztere besorgte auch, wie bisunhin, den im Laufe des Jahres für verschiedene Banken nothwendig gewordenen Text-Serien- und Nummerndruck.

221

Die Untersuchung über den in unserm letztjährigen Bericht erwähnten, in Berlin vorgekommenen Versuch zur Fälschung von schweizerischen 50-Frankennoten hat keine besonders erwähnenswerthe Thatsachen zu Tage gefördert. Durch Vermittlung der schweizerischen Gesandtschaft in Berlin gelangten wir in den Besitz des bei dem Fälscher vorgefundenen Materials, bestehend in zwei Lithographie-Drucksteinen und einer Anzahl hölzernen und messingenen Typen. Die Arbeit war sogleich als Nachahmung erkennbar.

Weitere Falschungsversuche sind bis jetzt nicht zu unserer Kenntniß gelangt.

Umtausch der alten Noten.

Am 1. Februar 1886, dem Schlußtermin, bis zu welchem die Banken die alton Noten einzulösen hatten, waren davon noch für Fr. 1,738,990. 07 ausstehend. Von der eidgenössischen Staatskassa wurden eingelöst im Jahr 1886 für-Fr. 406,140, ,, ,, 1887 ,, ,, 184,270, zusammen bis Ende Dezember 1887 Fr. 590,410, und es verbleiben somit auf diesen Zeitpunkt noch ausstehend für Fr. I,148j580. 07.

Ersatz von defekten Noten neuen Typus.

Bis Ende des Jahres 1887 wurden für Fr. 3,356,750 defekte Noten durch neue Formulare mit fortlaufenden Serien und Nummern ersetzt.

Stand der Emissionsbanken.

Im Jahre 1887 bestanden 34 konzessionirte Emissionsbanken.

Die Erhöhung der Emissionssumme wurde folgenden Banken bewilligt: der Bank in Basel von 14 auf 16 Millionen Franken, ,, Bank in Zürich ,, "6 ,, 12 ,, ,, Auf Ende 1887 ergibt sich gegenüber Ende 1886 eine Vermehrung der Emissionssumme um 8 x /2 Millionen Franken.

Die Beilage Nr. l enthält das Verzeichniß der gesesetzlichen Emissionsbanken, der Höhe der Emissionssumme und der Deckungsark.

Vom 1. Juli 1887 hinweg ist die Führung der Zentralstelle der Konkordabibanken von der Bank in Zürich an die Zürcher Kantonalbank übergegangen.

Zur Seite 221.

Beilage Nr. 1.

Verzeichniss der

Firma..

Frühere Emissionssumme.

Vom Btradesrath bewilligte Emissionssumme.

Fr.

Fr.

Deckungsart.

Ì

Ordnnngs- 1 Hummer. 1

vom Bundesrathe autorisirten schweizerischen Emissionsbanken auf 31. Dezember 1887.

1

2 3 4 5 6 7 8 1 9

10 11 12 ì 13 i 14

; i5 16 17 18 19 , 20 21

23 1

24

25 26

; 27 28 29 30 41

32 33 34 35

6,600,000 720,000 7,950,000

8,000,000 1,500,000 10,000,000

Kantonsgarantie.

n n

1,986,670

2,000,000

Werthschriften.

5,000,000 399,410 1,500,000 3,000,000 1,000,000

8,000,000 500,000 1,500,000 4,000,000 1,000,000

Portefeuille.

Werthschriften.

Kantonsgarantie.

1,850,000

2,000,000

tt

750,000

1,000,000

·n

2,000,000 1,094,300 19,700,000 2,900,000 5,000,000 8,000,000 2,000,000 5,000,000 240,000 15,000,000

3,000,000 2,000,000 20,000,000 3,000,000 12,000,000 16,000,000 4,000,000 5,000,000 300,000 15,000,000

Kantonsgarantie.

}} Portefeuille.

Kantonsgarantie.

Portefeuille.

700,000 1,891,905 749,910 7,209,565 300,000 300,000 176,280 --

1,500,000 1,000,000 1.500,000 10,000,000 500,000 500,000 300,000 3,000,000

Werthschriften.

·n Kantonsgarantie.

S t . Gallische Kan tonai bank .

.

.

.

.

. S t . Gallen Basellaiidschaftliche Kantonalbank .

.

.

.

. Liestal Kiintonalbank v o n Bern .

.

.

.

.

.

. Bern Zweiganstalten: Thun, Burgdorf, Langen thaï, Biel, St. Immer, Pruntrut.

Banca cantonale ticinese .

.

.

.

.

.

. Bellinzona Zweiganstalten : Locamo, Lugano, Mendrisio.

Bank in St. Gallen St. Gallen Crédit agricole e t industriel d e l a Broyé .

.

.

. Bstavayer Thurgauische Kantonalbank .

.

.

.

.

. Weinfelden Aargiuiische Bank .

.

.

.

.

.

.

. Aarau Toggenburger Bank .

.

.

.

.

.

. Lichtensteig Zweig anstauen : Rorschaeh, St. Gallen.

Banca della Svizzera italiana .

.

.

.

.

. Lugano Zweiganstalten: Locarne, Mendrisio.

Thurgauische Hypothekenbank .

.

.

.

.

. Praueefeld Zweig anstalt: liomanshorn.

Graubiindner Kantonalbank .

.

.

.

.

. Chur Kantonal-Spar- u n d Leihkasse .

.

.

.

.

. Luzern Banque d u Commerce .

.

.

.

.

.

. Genève Appetiteli A . lih. Kantonalbank .

.

.

. Herisau Bank in Zürich Zürich Bank i n Basel .

.

.

.

.

.

.

. Basel Bank i n Luzern .

.

.

.

.

.

.

. Luzern Banque d e Genève .

.

.

.

.

.

.

. Genève Crédit Gruyérien .

.

.

.

.

.

.

. Bulle Zürcher Kantonalbank .

.

.

.

.

.

. Zürich Zweiganstalten: Winterthur, Affoltern a./A., Rttti, Uster, Ândelfingen, Bülach, Horgen, Bauraa, Meilen, Dielsdorf.

Bank i n Schaffhausen .

.

.

.

.

.

. Schaffhauseu Banque cantonale friburgeoise .

.

.

.

.

. Fribourg Caisse d'amortissement de la dette publique .

.

. Fribourg Banque cantonale vaudoise .

.

.

.

.

. Lausanne Ersparnißkasse d e s Kantons U r i .

.

.

.

. Altorf Kantonale Spar- und Leihkasse von Nidwaiden .

. Stana Banque populaire d e l a Gruyère .

.

.

.

. Bulle Banque cantonale neuchâteloise .

.

.

.

. Neuchàtel Zweiganstalten: La Chaux-de-Fonds, Locle.

Banque commerciale neuchâteloise .

.

.

.

. Neuchâtel Zweiganstalt : La Chaux-de-Fonds.

Schaffhauser Kantonalhank .

.

.

.

.

. Schaffhausen Glarner Kantonalbank .

.

.

.

.

.

. Glarus Solothurner Kantonalbank .

.

.

.

.

. Solothurn Zweiganstalten : Ölten, Baisthal.

Obwaldner Kaotonalbank .

.

.

.

.

. Sarnen Total

105,518,040

-- -- --.

2,500,000 --

7)

Werthschriften.

71

Werthschriften.

Portefeuille.

Werthschriften.

Kantonsgarantie.

·n V) ·y)

Werthschriften.

Kantonsgarantie.

4,200,000

Portefeuille.

1,500,000 1,500,000 3,000,000

Kantonsgarantie.

500,000 148,800,000

·fì fl

V

222

Banken mit hinfälliger Emission.

Von den Noten der Banken, deren Emission hinfällig geworden, waren Ende 1887 noch ausstehend : Bank in Glarus Fr. 31,860 Ancienne banque cantonale Neuchâteloise .

.

^ 77,470 Caisse hypothécaire du canton de Fribourg .

. fl 3,060 Bank für Graubünden 9,260 fl Leihkasse Glarus ,, 3,390 Eidgenössische Bank .

.

.

.

.

.

,, 64,200 Banque populaire de la Broyé .

.

.

.

. ,, 880 Fr. 190,120 gegen Fr. 202,020 Ende 1886.

Diese noch ausstehenden Noten wurden, weil für den gesammten Notenumlauf nicht mehr in Betracht fallend, in unsern statistischen Tabellen über die Notenbewegung der Jahre 1885--1887 nicht, mehr berücksichtigt.

Beziehungen zu den Emissionsbanken, Inspektionen bei denselben und den Depositenämtern.

Unsere Beziehungen zu den Emissionsbanken waren im verflossenen Jahre ebenfalls angenehme. Oefters kam es vor, daß die Wochensituationen nicht pünktlich eintrafen, so daß unliebsame Unterbrechungen in der regelmäßigen Versendung des Wochenausweises an die Banken und die Presse entstanden. Das Finanzdepartement sah sich deßhalb veranlaßt, durch Zirkular die Banken auf den Art. 43 a des Banknotengesetzes aufmerksam zu machen und konnten wir seither eine merkliehe Besserung wahrnehmen.

Die Monats- und Jahresschlußbilanzen giengen regelmäßig ein und gaben, außer einigen formellen Bemerkungen, zu keinen materiellen Aussetzungen Veranlassung.

Die Wochensituationen der Emissionsbanken über die Emission, Zirkulation und gesetzliche Baarschaft im Jahre 1887 finden Sie in der Beilage Nr. 2.

Die Beilage Nr. 3 gibt die Resultate über die Inspektionen bei den Banken und den Depositenämtern.

Rekurse, grundsätzliche Entscheide.

Eine Bank besehwerte sich beim Bundesrath, daß ihr innerhalb acht Tagen von Finanzinstituten bedeutende Beträge in Noten anderer Banken zur Vermittlung der Einlösung übergeben wurden.

Den Auftrag eines dieser Etablissemente habe sie ausgeführt, jedo'

Beilage Nr. 3.

Zur Seite 222.

Resultat der Inspektionen bei den Emissionsbanken und den kantonalen Depositenämtern im Jahre 1887.

Deckung von 60 °/o der Emission. (Art. 12 des Gesetzes.)

Baardeckung: 40°/o d«r Zirkulation.

Banken.

Datum der Inspektion.

Emission.

(Art. 10 des Gesetzes.)

Zirkulation.

Gold.

Silber.

Zentralstelle.

1

Total.

DiskontoSchweizerWechael.

Weehselportefeuille.

Wechsel Wechsel mit auf das Ausland. Faustpfand.

Werthsckriftenhinterlage.

Total.

Nominalwerth.

Bundesräthl.

Schatznngswerth.

668,000

603,240

-- -- 195,000 199,300 323,000

-- -- 181,350

Kantoasgaraotie,

1

Banque cantonale fribourgeoise .

20. Jan, 1887 28. ,, ,, Aargauische Bank .

.

.

.

.

29. ,, Basellandschaftliche Kantonal bank 3. Febr. ,, Crédit Gruyérien .

.

.

.

.

Banque populaire de la Gruyère .

.3- * Crédit agricole et industriel de la Broyé 4. ,, Caisse d'amortissement de la dette publique 5- ,, Thurgauische Kantonal bank 10. ,, Thurgauische Hypothekenhank 10. ,, 12. ,,Y} Schaffhtiuser Kantonalbuiik .

.

.

.

V) Obwaldner Kantonalbank .

.

.

.

15- ,, Kantonale Spur- und Leihkasse von Nid waiden 16 ,, 10./12. März ,, Banque commerciale neuchâteloise 14./16. Juni ,, Banque d e Genève .

.

.

.

.

17./18. ,, Banque d u commerce .

.

.

.

8. Aug.

., Banque cantonale vaudoise 9./10. ,, Banque cantonale neuchâteloiso .

Solothurner Kantonalbank .

.

.

.

10./11. ,, Bank i n Basel .

.

.

.

.

. 2G./27./28. Sept, ,, 6./8. Okt.

,, · Baoqu« commerciale ueuchâteloise 17. ,, ; Graubundner Kantonalbank 18. ,, i Glarner Katitonalbank .

.

.

.

: Kantonal-Spar- und Leihkasse Luzeru 20. ,, ; Bank i n Zürich .

.

.

.

.

.

17./19. Nov. ,, ; 29. ,, Banca della Svizzera italiana 30. ,, Banca cantonale ticinese .

.

.

.

1. Dez.

,, ! Ersparnißkassa des Kantons Uri ! Bank in Luzern .

.

.

, .

2- ,, Bank i n Schaffhausen .

.

.

.

12. ,, i S t . Gallische Kantonalbank .

.

.

.

14. ,, 1 Bank in St, Gallen 15./16. ,, Appenzell A. Rh. Kantonalbank .

l?- i, 19. ,, Toggenburger Bank .

.

.

.

.

Zürcher Kantonalbank .

.

.

.

20. ,, fl 30. ,, ,, Kantonalbank v o n Bern .

.

.

.

1,000,000 4,000,000 1,500,000 300,000 300,000 500,000 1,500,000 1,500,000 1,000,000 1,500,000 300,000 500,000 4,200,000 5,000,000 20,000,000 10,000,000 3,000,000 3,000,000 14,000,000 4,200,000 3,000,000 1,500,000 2,000,000 8,900,000 2,000,000 2,000,000 500,000 4,000,000 1,500,000 8,000,000 8,000,000 3,000,000 1,000,000 15,000,000 10,000,000

999,500 3,954,600 1,498,800 299,750 299,600 500,000 1,484,200 1,458,400 1,000,000 1,432,400 270,400 499,400 3,916,650 4,831,750 17,185,400 9,828,400 2,9'65,250 2,952,900 12,444,350 3,223,050 2,993,550 1,492,550 1,996,500 8,893,750 1,997,300 2,000,000 500,000 3,988,300 1,496,350 7,995,100 7,890,300 2,966,200 999,400 13,458,150 9,938,000

400,500 1,050,000 600,000 120,000 120,000 200,000 600,000 250,000 400,000 465,000 45,000 200,000 1,275,000 1,800,000 7,600,000 4,000,000 1,130,000 1,060,000 4,000,000 1,400,000 1,200,000 600,000 800,000 1,400,000 '800,000 800,000 200,000 1,360,000 600,000 2,400,000 2,000,000 1,000,000 400,000 6,000,000 4,000,000

550,000 -- -- -- -- -- 350,000 -- 135,000 75,000 -- 165,000 200,000 -- -- 70,000 140,000 1,600,000 -- -- -- -- 1,900,000 -- -- -- 240,000 __

800,000 1,000,000 500,000 -- --

400,000 1,600,000 -- !

-- : 600,000 -- .

120,000 120,000 -- -- 1 200,000 _ 600,000 600,000 -- 400,000 -- 600,000 120,000 -- 200,000 -- 148,034 1,588,034 2,000,000 -- 7,600,000 -- -- 4.000,000 -- 1J200,000 -- 1,200,000 5^600,000 -- 145,425 1,545,425 -- 1,200,000 -- 1 600,000 -- | 800,000 971,925 4,271,925 -- 800,000 -- 800,000 -- 200,000 -- 1,600,000 -- 600,000 -- 3,200,000 697,618 3,697,618 -- 1,500,000 400,000 -- 6,000,000 -- 4,000,000

-- -- -- -- -- -- -- -- -- -- 4,894,882 9,665,212 8,908,663* -- -- -- 6,185,744 3,867,409 -- -- -- 4,674,860 -- -- -- -- -- -- 3,263,315 -- -- --

-- -- -- -- -- -- -- --

-- -- _

-- -- -- --

-- -- -- --

-- -- -- --

--

-- -- 29,315 135,177 1,500 --

-- -- 1,031,610 1,364,181 4,660,800 --

-- -- 151,000 24,027 -- ---

-- -- 5,863,975 1,092,180 -- -- -- 5,215,150

-- .-- --- -- -- -- -- -- 539,318 -- -- --

-- -- 643,000

-- 5,955,807 11,164,570 13,570,963 -- -- i 12,200,719 l!

4,983,616 1] --

ii

-- -- -- -- -- -- -

--

Ii

--

----

|.

|i :

Bemerkung. Die öligen Zahlen enthalten nur die Bestände der Hauptbank, ohne Herbeiziehung derjenigen der Zweiganstalten.

600,910

__ __

-- --

-- -- -- -- -- -- -- -- -- -- 1,201,450 1,214,780 -- 2,422,059 903,745

--

9,890,010 II -- 1,479,000 -- 1,366,000

-- -- --

-- --

-- -- -- 3,081,510 -- -- --

6,884,143 -- -- --

-- 2,684,950 989,000 -- --_

-- -- Kantonsgarantie.

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» -- Kantonsgarantie.

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Kan tonsgarantie.

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Kantonsgarantie.

Kantonsearantie. 1

-- 644,000

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180,485 300,390 -- _

Kantonsgarantie.

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600,920 Kantonsgarantie.

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*) Inkl. Noten anderer schweizerischer Einissionsbanken.

Kantonale Depositenämter.

Die Untersuchungen wurden vorgenommen: Am 5. Februar bei dein freiburgischeu, am 11, Februar bei dem thurgauischen, am 3ö. November bei dem tessioischen, am 3. Dezember bei dem luzernischen, am 13. Dezember bei dem sehaffhausisehen und am 16. Dezember bei dein st. gallischen Depositeuamt, Die Verifikation des Titelbestandes und die Prüfung der Anlage und Haltung der Koutrolen gaben zu keinen Aussetzungen Veranlassung.

Zentralstelle der Konkordatsbanken.

; 1

Die am 27. Juni und 19. October vorgenommenen Inspektionen ergaben die genaue Uebereinstimmuüg der Buchsaldi mit den Effektivbeständen. Der Effektivbestand war zusammengesetzt aus : Am 27. Juni: Am 19. October: Fr. 1,700,000 in Gold, Fr. 1,700,000 in Gold, ,, 3,200,000 in Silber, ,, 4,000,000 in Silber, Total Fr. 4,900,000.

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Total Fr. 5,700,000.

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!

Beilage Nr. 2.

Zur Seite 222.

Greneral-Situation.

der

34 gesetzlich autorisirten schweizerischen Emissionsbanken für das Jahr 1887.

Datum.

Notenemission. IVotenzirkuIation

8. Januar 15. ,, 22. ,, 29. ,, 5. Febuar 12. ,, 19. ,, 26. ,, 5. März 12. ,, 19. ,, 26. ,, 2. April 9. ,, 16. ,, 23. ,, 30. ,, 7. Mai 14. ,, 21. ,, 28. ,, 4. Juni 11. ,, 18. ,, 25. ,, 2. Juli

140,000,000 140,055,000 140,550,000 141,050,000 141,250,000 141,300,000 140,950,000 141,400,000 141,300,000 141,165,000 141,130,000 141,150,000 141,180,000 141,200,000 141,200,000 141,240,000 141,240,000 141,275,000 141,165,000 141,200,000 141,200,000 141,200,000 141,200,000 141,200,000 141,200,000 141,200,000 141,200,000 141,200,000 J6- T, 23. ,, 141,100,000 30.

141,100,000 6. August 141,100,000 13. ,, 141,100,000 141,100,000 20. ,, 27'· *> , 141,000,000 0 3. September 141,000,000 10.

,, 141,000,000 141,000,000 "· » 24.

,, 141,000,000 1. Oktober 141,000,000 8.

,, 141,400,000 141,700,000 U«' " S,, 142,300,000 29.

,, 142,800,000 5. November 143,500,000 145,700,000 J2« 145,700,000 0«' » 2 145,700,000 o" « » , o. Dezember 145,700,000 145,800,000 146,500,000 147,300,000 3l.

148,800,000

-U- *

ÎS- " J??· "·

138,543,000 99 99 138,161,000 98 137,763,000 138,280,000 98 96 135,904,000 95 134,694,000 94 132,944,000 93 131,547,000 92 130,750,000 92 129,954,000 128,457,000 91 92 129,451,000 94 132,644,000 94 132,394,000 95 133,483,000 94 132,836,000 96 135,673,000 96 135,002,000 96 135,104,000 93 132,004,000 93 131,517,000 93 130,968,000 93 131,399,000 92 129,703,000 93 131,150,000 97 136,595,000 94 133,049,000 94 133,249,000 94 132,432,000 133,183,000 94 94 132,325,000 92 130,321,000 93 130,773,000 91 128,451,000 93 130,864,000 93 131,732,000 93 131,619,000 93 130,505,000 95 133,989,000 95 134,750,000 135,845,000 1 96 136,101,000 96 97 139,055,000 98 140,782,000 99 144,099,000 143,169,000 98 98 142,744,000 141,824,000 97 141,893,000 97 96 140,421,000 143,516,000 97 99 147,786,000

Durchschnitt

142,019,000

134,835,000

Maxima

148,800,000

147,786,000

Tag

Minima Tag

1 31. Dezember 31. Dezember l

140,000,000 { 8. Januar

%

128,451,000 27. August

Gesetzliche Baai'seiiai'f.

°/o

52 71,591,000 52 71,837,000 52 72,104,000 51 71,025,000 52 ' 70,243,000 51 i; 69,076,000 52 68,793,000 51 67,104,000 67.921,000 i 52 52 67,843,000 55 70,110,000 57 · 73,517,000 56 i 74,017,000 57 75,299,000 58 76,960,000 59 78,246,000 58 79,081,000 59 79,761,000 60 80,586,000 62 i 81,184,000 61 80,121,000 61 80,437,000 61 80,393,000 62 80,222,000 61 80,648,000 79,305,000 58 59 78,873,000 59 78,118,000 59 78,189,000 77,935,000 59 59 77,841,000 77,942,000 60 77,979,000 60 77,909,000 61 77,346,000 59 58 76,338,000 76,044,000 58 58 75,599,000 57 75,773,000 75,377,000 56 55 74,736,000 55 75,013,000 54 74,664,000 53 74,087,000 73,827,000 51 53 75,421,000 53 75,894,000 76,461,000 54 54 76,304,000 55 77,041,000 53 76,405,000 51 76,103,000

95

* 75,666,000

56

99

81,184,000

62

8., 15.

Januar 12. NOT.

31. Dez.

21. Mai

2l. Mai 18. Juni

91

67,104,000

19. März 27- Ang.

26. Februar

51 29. Jan.

12., 26.

Fetrnar 12. NOT.

31. Dez.

* Gold 53,312,000 = 39°/o (70%) Silber 22,354,000 = 17 % (30 %).

223 mit der Bemerkung, daß sie weitere Eingaben beanstanden würde, weil sie sich nur für verpflichtet erachten könne, den Inkasso der Noten anderer schweizerischen Emissionsbanken in denjenigen Fällen zur Vermittlung übernehmen zu müssen, in welchen dem Vorweiser nicht die Mittel und Wege zu Gebote stehen, den Inkasso selbst zu besorgen; dagegen glaube sie nicht, dem Art. 21 des Banknotengesetzes den Sinn unterlegen zu sollen, daß sie auch für die großen Geldinstitute, denen der Austausch der verschiedenen Noten vermöge ihrer Verbindungen ebenso leicht (wo nicht noch leichter") sei, als ihr, die Verpflichtung habe, die Baarschaft von allen übrigen Emissionsbanken einzutreiben.

Den Auftrag der beiden andern Institute habe sie unter obiger Begründung abgelehnt.

Diese Emissionsbank richtet deßhalb an den Bundesrath das Ansuchen um eine Interpretation des zweiten Theiles von Art. 21 des Banknotengesetzes.

Derselbe lautet wörtlich : ,,Jede Emissionsbank ist verpflichtet, ihre eigenen Noten an ihrer Hauptkasse auf erste Vorweisung hin, bei ihren Zweiganstalten oder Einlösungsstellen längstens binnen zwei Tagen nach Vorweisung gegen gesetzliche Baarschaft zum vollen Nennwerth einzulösen und die Einlösung der Noten anderer schweizerischer Emissionsbanken binnen drei Tagen nach Vorweisung unentgeltlich zu vermitteln.

Sonntage und vom Staat anerkannte Feiertage fallen bei diesen Fristen außer Berechnung."1 Der Bundesrath konnte die Anschauung oben erwähnter Emissionsbank über die Bedeutung des Art. 21 des Banknotengesetzes nicht theilen. Schon der W o r t l a u t der gedachten Gesetzesbestimmung ist ein so klarer und bestimmter, daß ein einfacher Hinweis auf denselben weitere Auseinandersetzungen über die den Emissionsbanken überbundenen Pflichten hinsichtlich der Einlösung der Noten anderer Banken unnöthig machen dürfte. Wenn dann die Bank auf den S i n n der erwähnten Gesetzesbestimmung sich berufen zu sollen glaubt, so hält der Bundesrath dafür, daß auch dieser nicht zu Gunsten ihrer Auffassung ausgelegt werden könnte.

Die Bank übersieht, daß die von ihr beanspruchte Unterscheidung der geschäftlichen Stellung des Notenvorweisers in der Praxis nicht durchführbar ist und zu willkürlichen und unhaltbaren Maßnahmen von Seite der Emissionsbanken fuhren müßte, abgesehen davon, daß den Geldinstituten immer Mittel und Wege zu Gebote stehen würden, die Einlösung der Noten nicht in ihrem Namen und nicht für ihre Rechnung anzubegehren.

·224 Sodann ist es unbestreitbar, daß der Gesetzgeber in der den Emissionsbanken auferlegten Verpflichtung zur Annahme beziehungsweise Vermittlung der Einlösung der Noten anderer Banken eine gebieterische Forderung der Vereinheitlichung des schweizerischen Notenwesens erblickte und diese Forderung wesentlich dazu beizutragen bestimmt ist, den Noten die ihnen zukommende volkswirthschaftliche Bedeutung als geldwerthes Zirkulationsmittel zu .·sichern.

Wirtschaftliche Erscheinungen.

Das Jahr 1887 hat greifbare und günstige Veränderungen in der wirthschaftlichen Lage unseres Landes und in der durch sie bedingten Situation unserer Emissionsbanken nicht gebracht. Gegentheils haben die in der ersten Jahreshälfte andauernden Besorgnisse in Betreff weitgreifender Störungen des Friedens das Ihrige dazu beigetragen, das wirthschaftliche Unbehagen noch empfindlich zu verschärfen Trotzdem haben wir im Berichtjahr eine Vermehrung der Notenemission um 8,3 Millionen zu verzeichnen , so daß nun die Gesammtemission die Ziffer von 148,8 Millionen erreicht. Diese hauptsächlich bei den Diskontobanken von Basel und Zürich eingetretene Emissionsvermehvung scheint mit Rücksicht auf die erhöhte kommerzielle Bedeutung dieser Verkehrscentren nicht ungerechtfertigt zu sein, selbst bei der Bank in Zürich, deren Emission von 6 auf 12 Millionen erhöht worden, indem dieselbe am 31. Dezember ihre sämtntlichen Noten effektiv in Zirkulation hatte.

Auch die Höhe der Gesammtemission und Zirkulation der schweizerischen Notenbanken, welche letztere im Berichtjahre die .Ziffer von Fr. 45. 55, auf den Kopf der Bevölkerung berechnet, erreichte, erscheint mit Rücksicht auf den Verkehrsreichthum der Schweiz und im Vergleich zu andern Ländern noch nicht als -anormal, indem für das Jahr 1886 gleichartige Verkehrsländer folgende abgerundete Zirkulationsziffern per Kopf der Bevölkerung nachweisen: Frankreich Fr. 74, Italien Fr. 60, Belgien Fr. 63.

Der Durchschnitt der schweizerischen Zirkulation im Jahre 1887 beträgt 94,9 % der durchschnittlichen Emission, das Maximum 99,3 °/o , das Minimum 91,1 °/o, was eine Steigerung des prozentualen Verhältnisses zwischen Zirkulation und Emission gegenüber unsern Währungsverhältnissen nicht übersteigt. Die größte Nachfrage nach Noten stellte sich im Beriehtjahr um die gleichen Zeitepochen ein, wie in den Vorjahren : Ende

225 April, Ende Juni, Martini und Ende Dezember. Wir können außerdem konstatiren, daß die Noten sich auch beim Publikum immer mehr einleben und dem Hartgeld vorgezogen werden.

Eine erfreuliehe Thatsache dürfen wir in diesem Bericht nicht unerwähnt lassen, nämlich eine merkbare Vermehrung der gesetzlichen Baarschaft. Dieselbe beträgt 8,9 Millionen gegenüber dem Vorjahr. Der Durchschnitt der gesetzlichen Baarschaft beläuft sich für 1887 auf Fr. 75,666,000 = 56,1 % zürn Durchschnitt der Zirkulation. Das prozentuale Verhältniß der Vermehrung der gesetzlichen Baarschaft zur Zirkulation ist pro 1887 3,6 % gegenüber einer Verminderung im Vorjahr von 0,6 °/'o, trotzdem auch dieses Jahr eine Vermehrung von 1,2 Millionen gegenüber 1885 aufzuweisen hatte.

Wir glauben, die Ursache dieser erfreulichen Erscheinung in dem Umstände suchen zu müssen, daß der Bundesrath, als sieh Anfangs dieses Jahres die Befürchtungen eines bewaffneten Konfliktes der Großmächte geltend machten, es als seine Pflicht erachtete, sich mit der Lage der Emissionsbanken näher zu befassen. Es wurde von dieser Behörde, nach eingeholten Erkundigungen, an die Kantonsregierungen, welche die Bürgschaft für 60 °/o der Emissionsumme nach Art. 12 a übernommen, sowie an die Präsidenten des Verwaltungsrathes derjenigen Banken, welche die Bürgschaft für 60 °/o der Emissionssumme nach Art. 12 b des Gesetzes entweder in Werthschriften oder durch das Wechselportefeuille geleistet, unterm 4./10. März folgendes Zirkular erlassen: ,,Die immer noch unsichere allgemeine politische Situation hat uns Veranlassung gegeben, uns in der jüngsten Zeit mit den bei den schweizerischen Emissionsbanken bestehenden Zuständen eingehender zu beschäftigen, indem wir von der wohl nicht unrichtigen Meinung ausgingen, daß die Leistungsfähigkeit unserer Notenbanken von unverkennbarem Einfluß auf den Umlang und die Dauer einer durch kriegerische Verwicklungen hervorgerufenen wirthschaftlichen Krisis sein werde. Infolge unserer Erhebungen sind wir nun zu der Ueberzeugung gelangt, daß bei einer großen Zahl der schweizerischen Emissionsbanken die Verhältnisse derart liegen, daß in kritischen Zeitläuften manches Institut kaum in der Lage wäre, auf die Dauer die an seine Kasse zurückströmenden eigenen Noten einlösen zu können."

,,Wir hegen keine Zweifel in die schließliche Deckung
der Banknoten, dagegen läßt una der vielerorts unzureichende Baarbestand und der theilweise Mangel an anderen kurzfälligen oder leicht realisierbaren Aktiven befürchten, daß die stetige und sofortige Einlösung der Noten in den gedachten Zeiten nicht überall gesichert wäre.

Bundesblatt. 40. Jahrg. Bd. II.

15

226

,,Wir erachten es nicht für nothwendig, auf die bedenklichen Verkehrsstörungen und wirtschaftlichen Erschütterungen, die sich auf solchen Vorkommnissen ergeben müßten, nähei1 einzutreten; dagegen halten wir es für unsere Pflicht, Ihre Aufmerksamkeit auf diese Verhältnisse hinzulenken und Sie dadurch da, wo erforderlich, '/AI denjenigen Maßnahmen zu veranlaßen, welche zur finanziellen Kräftigung der unter Ihrer Garantie und Leitung stehenden Notenbanken, im Sinne einer Vermehrung der Baarbestände, geeignet erscheinen dürften.

,,Wir glauben um so mehr, Ihnen diese Mittheilung machen zu sollen, als wir, im Falle des Eintretens der erwähnten Zustände, eine unmittelbare Unterstützung der Emissionsbanken durch dea Bund nicht vorsehen können, da dessen Kredit und verfügbare Zahlmittel im Falle von kriegerischen Verwicklungen durch militärische Anforderungen im vollsten, bisher nie gekannten Maße in Anspruch genommen werden müßten, und ebensowenig die Aufstellung von Maßregeln in Aussicht genommen werden dürfte, welche eine Abänderung von Art. 39 der Bundesverfassung betreffend die Annahme von Banknoten herbeiführen würde. a Dieser Schritt bei den Emissionsbanken war nicht ohne Erfolg, denn wir sehen, daß die gesetzliche Baarschaft, welche zu Anfang des Jahres bis Ende Februar zwischen 67 und 71 Millionen (51 und 52 °/o) schwankte, von diesem Zeitpunkt an sich nach und nach bis auf 81,184,000 = 62 °/o der Circulation (21. Mai 1887) erhob und damit das Maximum seit dem Inkrafttreten des Baakuotengesetzes erreichte. Dieser Stand hielt sich während ziemlich langer Zeit, doch bemerken wir, daß in den letzten 3 Monaten die gesetzliche Baarschaft wieder auf den Stand wie Anfangs des Jahres zurückgeht.

Welches Zutrauen uns auch diese Möglichkeit, in einem gegebenen Zeitpunkt die gesetzliche Baarschaft verstärken zu können, einflößen kann, müssen wir doch auf den bedeutenden Unterschied zwischen der gesetzlichen Baarschaft und dem Durchschnitt der Circulation aufmerksam machen, abgesehen von den andern kurzfälligen Verbindlichkeiten. So finden wir, daß nur 11 Banken den Durchschnitt der gesetzlichen Baarschaft von 56,1 °/o übersteigen, während 23 Banken denselben nicht erreichen.

Die nachfolgende Tabelle zeigt den Stand der durchschnittlichen Emission, Circulation und gesetzlichen Baarschaft, sowie der übrigen kurzfälligen Verbindlichkeiten seit 1881.

g Jahr.

1881 1882 1883 1884 1885 1886 1887

11 1

36 29 32 33 33 33 34

Durchschnittliche Emission.

Durchschnittliche Circulation.

°/o der Emission.

Durchschnittliche gesetzliche Baarschaft.

°/o der Circulation.

Total der Andere kurzfällige kurzfälligen VerVerbindlichkeiten. bindlichkeiten.

Atogferimclete Tausemcle Franiseli.

112,386

99,401

102,628 108,018 128,522

88,693 96,873 114,017

135,902

123,431

137,886

127,064

142,019

134,835

88,4 86,4 89,7 88,7 90,8 92,1 94,9

42,851 46,289 57,407 63,569 65,511 66,723 75,666

43,1 52,2 59,3 55,8 53,1 52,5 56,1

71,846 73,073

160,539

78,983

193,000 202,274

78,843 81,614 83,905

169,946

208,678 218,740

°/o Baarschaft gegenüber dem Total der kurzfalligen Verbindlichkeiten.

Emission, Circulation, gesetzliche Baarschaft und Übrige kurzfällige Verbindlichkeiten der schweizerischen Emissionsbanken von 1881 bis 1887.

28,8 33,8 32,9 32,4 32,0 34,6

B e m e r k u n g e n . Vom Jahr 1882 an erscheinen nur die gesetzlich autorisirten Emissionsbanken.

Die andern kurzfalligen Verbindlichkeiten, nach dem Stand auf Ende des Jahres berechnet, bestehen aus: den Giro- und Cheques-Conti , den kurzsichtigen Depositen- und Kassascheinen, 2 5 % aller Konto-Korrent-Kreditoren und 25 °/o der Sparkassaeinlagen.

bS IS?

-a

228 Angesichts dieser Zahlen können wir uns trotz etwelcher Besserung der Befürchtung nicht erwehren, daß bei einem Total von 218 Millionen kurzfälliger Verbindlichkeiten gegen nur 75 Millionen = 34,6 °/o Baarschaft eine plötzlich ausbrechende allgemeine Krisis für einen Theil der Emissionsbanken schwierige Verhältnisse nach sich ziehen müßte.

Der Entwurf zu einer Revision des Gesetzes über Ausgabe und Einlösung der Banknoten konnte im Berichtjahre nicht zu Ende geführt werden, einerseits wegen überhäufter neuer Arbeit des Departementes, anderseits wegen anhaltender Krankheit des Inspektors der Schweiz. Emissionsbanken. Vorläufig wurde eine Fachkommission nach Bern einberufen, um die hauptsächlichsten Revisionspunkte zu besprechen, und hat unser Finanzdeparternent solche, soweit sie auf dem Boden der bestehenden Gesetzgebung angezeigt erscheinen mögen, bereits festgestellt.

Aus nachfolgender Tabelle ersehen Sie, daß der Diskonto-Satz während des ganzen Berichtjahres, sowohl in der Schweiz wie im Ausland, ein niedriger war.

Die Diskontobewegungen von 1851--1887.

FrankEng- Deutschreich. Belgien. Italien. Schweiz. land. land.

Durchschnitt von;

t?

1851--1860 1861--1870 1871-1880 1881-1885 1851--1885 1885

1886 1887'

% 4.16

°/o 3.36

3.95 3.76

3.63 3.61

3.34

3.74

3.87

3.56 3.28

3.-- 3.-- 3.--

2.76 3.10

°/o

°/o

5.32 5.91 4.75 4.89 5.27 5.33 4.71 5.50

4.18 4.61

°/o 4.11

°/o 4.39

4.22

3.94

3.34

4.57 4.34

3.51 4.14 3.09 3.05

3.40 3.82 2.92 3.05

2.93

3.43

4.23 4.40 4.12 3.27 3.41

229

4. Staatsbasse.

Der Umsatz der eidgenössischen Staatskasse betrug in 1887: in Einnahmen Fr. 177,740,242. 55 in Ausgaben ,, 175,106,938. 44 Total ~Fr. 352,847,180. 99 gleich einem monatlichen Durchschnitt von Fr. 29,403,931. 75 oder gleich einem täglichen, zu 300 Arbeitstagen berechnet, von Fr. 1,176,157. 27.

Obstehendes Total begreift: Fr. 121,247,236. 49 durchlaufende oder Scripturposten, ,, 6,767,562. 80 betreffend die Alkoholverwaltung, welche vom 20. Oktober an ihren eigentlichen Geschäftsbetrieb begonnen hat.

,, 12,722,000. -- rühren vom Umsatz des neuen 3 Va °/o Anleihens her.

Fr. 140,736,799. 29 Diese Summe vom Totalumsatz in Abzug gebracht, verbleibt eine eigentliche tägliche Vermehrung im Vergleich zum Vorjahre von Fr. 67,538. 94 Werthschriften und Spezialfonds.

Da dieselben unter spezieller Rubrik der Abtheilung Finanzkontrole detaillirt erscheinen, so verweisen wir auf die bezügliche Darstellung.

Die Zinse von den auf Unterpfand angelegten Kapitalien gingen regelmäßig ein, so daß keine Rückstände und ebenso wenig Verluste zu verzeigen sind.

Wechsel.

Wie in den frähern Jahren, wurde auch im Berichtjahre vom gesetzmäßigen Rechte des Diskontirens solider Wechsel Gebrauch gemacht. Der Stand des Portefeuille war jeweilen folgender: am 1. Februar 1887 .

. Fr. 1,616,057. 75 ,, 1. März ,, .

.

,, 2,131,054. 50 ,, 1. April ,, .

.

,, 2,466,701. 10 ,, 1. Mai ,, .

,, 2,551,518. 80 ,, 1. Juni ,, .

.

,, 2,871,092. 40 v 1. Juli ,, .

.

,, 3,689,309. 45

230 am 1. August 1887 .

. Fr. 3,446,918. 95 ,, 1. September ,, .

. ,, 2,961,400. -- ,, 1. Oktober ,, .

. ,, 3,879,024. 05 1. November ,, .

8,334,853. 43 ,, 1. Dezember ,, .

. ,, 9,504,675. 71 ,,31.

,, ,, .

. ,, 6,392,137. 90 Der Ertrag dieser Wechsel beläuft sich auf Fr. 88,831. 10 gegenüber Fr. 80,128. 75 im Vorjahre.

Der höchste Diskontosatz war 3Va %, gleich wie in 1886, der tiefste l s /4 °/o (anno 1886 l'/s °/o).

Von Verlusten blieben wir abermals verschont.

Einlösung der alten Banknoten.

Die von der Banknoteninspektion als einlösbar erkannten Billets erreichten die Summe von Fr. 184,270 (1040 Ein- und Ausgänge). Täglich laufen noch solche Noten ein, aber meistens nur einzelne Stücke.

MUnzeinlösung und Auswechslung.

Die Staatskasse setzte die Annahme der alten Billonmünzen fort und lieferte zur Einschmelzung ab : 480,000 5-Rappenstücke im Nennwerth von Fr. 24,000 320.000 10-Rappenstüeke ,, _, ,, 32,000 r 140,000 20-Rappenstücke ,, ,, ,, ,, 28,000 940,000 Stücke im Nennwerth von .

. Fr. 84,000 Der Rückzug dauert noch fort, allein obige Ziffern erzeigen ein sehr fühlbares Nachlassen, und es ist wahrscheinlich, daß die noch zur Einlösung gelangenden keine hohe Summe mehr erreichen werden.

Die Silber- und Billonauswechslungen erzeigen im Eingang und Ausgang 1906 Posten im Betrage von Fr. 2,506,163. 56; gegenüber dem Vorjahre erzeigt sich eine Vermehrung von Fr. 39,189. 18 in 32 Posten.'

231 Münzprägung.

Die Münzstätte lieferte ab : 200,000 2-Frankenstücke 1,000,000 1-Frankenstücke 500,000 20-Rappenstücke 500,000 5-Rappenstüeke 1,503,903 1-Rappenstüeke

Fr. 400,000. -- ,, 1,000,000. -- ,, 100,000. -- ,, 25,000. -- ,, 15,039. 03 Fr. 1,540,039. 03

Im Gewölbe 237,500 225,000 1,150,000 2,150,000 300,000 500,000

befanden sich: 2-Frankenstücke 1-Frankenstücke 20-Rappenstücke 10-Rappenstücke 2-Rappenstücke 1-Rappenstücke

Fr.

,, ,, ,, ,, ,,

475,000.

225,000.

230,000.

215,000.

6,000.

5,000.

-- -- -- -- -- --

F71,156,000. -- Der Münzvonvith genügte somit zur Deckung der Bedürfnisse ; einiger Maugel erzeigte sich einzig in ^a-Franken- und 5-Rappenstücken; was diese letztern betrifft, so wird durch die diesjährige Prägung dem Bedürfnisse abgeholfen werden.

Personelles.

Arn 24. Oktober verstarb plötzlich der Staatskassier, nachdem kurze Zeit, vorher der zweite Kassagehülfe ihm vorausgegangen war.

Die vakanten Stellen wurden wieder besetzt und der neugewählte Kassier, Herr Beeil, trat am 1. Januar des laufenden Jahres in Dienst.

Die durch die Alkoholverwaltung verursachte Geschäftsvermehrung wird wahrscheinlich eine theilweise Abänderung in der Organisation der Staatskasse nach sich ziehen und die Ernennung eines weitern Geholfen zur Folge haben, da die anhaltende Zunahme des Kassaverkehrs die Thätigkeit des gegenwärtigen Personals außerhalb der ßüreauzeit in Anspruch nimmt.

232

5. Pulververwaltung.

Die Pulverfabrikation ergab ein Quantum von 415,436 kg.

Schieß- und Sprengpulver und übertraf mithin das büdgetirte Quantum um 65,436 kg. Die Mehrproduktion war erforderlich infolge des Mehrbedarfs an Kriegspulver und mit Rücksicht auf den reduzirten Bestand des Sprengpulvers, dessen Absatz den Betrag des Voranschlages erheblich überstieg.

Es wurde fabrizirt: Jagd- und Gewehrpulver .

. kg. 62,392 Kanonenpulver .

.

.

· v> 165,983 Sprengpulver .

.

.

. ,, 187,061 Total kg. 415,436 Sämmtliches Kriegspulver im Gewicht von kg. 216,750 entsprach den Vorschriften sowohl bezüglich der physikalischen als auch der ballistischen Eigenschaften und wurde seitens der Kontrole zur Munitionsfabrikation als tauglich erklärt.

Die Versuche zur Herstellung neuer Pulversätze wurden weiter geführt, gelangten aber nicht zum Abschlüsse. Als sehr brauchbar erwiesen sich die im Berichtjahre eingeführten komprimirteu Sprengpulverpatronen , deren Sprengwirkung unter günstigen Umständen wesentlich größer ist, als diejenige des losen Pulvers; namentlich im harten, geschlossenen Gestein ist die Verwendung der neuen Sprengpulversorte vortheilhaft. Für die Anfertigung von Sprengpatronen wurden vorerst zwei Pressen angeschafft, deren Produktion dem Bedarfe voraussichtlich genügen wird. Die übrigen Anschaffungen von Apparaten und Geräthen betreffen namentlich die Einrichtungen zur Kohlenbrennerei, sodann die Kompressions-, und Körnmaschinen. Die regelmäßig wiederkehrenden Reparaturen, sowie einzelne Umänderungsarbeiten an Transmissionen und Apparaten konnten vom eigenen. Personal in den mechanischen Werkstätten der Pulvermühlen ausgeführt werden. An Neubauten wurde vom Oberbauinspektorate erstellt ein Gebäude für Aufnahme einer hydraulischen und einer Patronenpresse in der Pulvermühle zu Chur.

Die Baute .gelangte indeß im Berichtjahre nicht zur Vollendung.

In letzterer Mühle beschädigte eine Explosion das Gebäude eines Läuferwerkes, ohne indeß eine wesentliche Betriebsstörung zu veranlassen. Verletzt wurde Niemand, und es ist das Personal der Pulvermühlen auch von Unfällen anderer Art im Berichtjahre verschont geblieben.

233 Der Pul ver verkauf erreichte ein Totalgewicht von 421,401 kg., mithin 71,401 kg. mehr als das im Voranschlag vorgesehene Quantum. Der Ueberschuß betrifft hauptsächlich das Sprengpulver, dessen Absatz in den letzten Jahren dadurch einigermaßen erhöht wurde, daß große Bauunternehmungen, welche in verhältnißmäßig kurzer Zeit bedeutende Mengen Sprengpulver bedurften, die Autorisationen erhielten, ihren Bedarf zu reduzirtem Preise direkt aus den eidgenössischen Magazinen zu beziehen. Der Pulververkauf an das Publikum wurde im Berichtjahre durch 274 patentirte Debitanten vermittelt, die ihren Obliegenheiten meistens in vorgeschriebener Weise nachkamen und zu keinen weitern Bemerkungen Anlaß geben.

6. Mimzverwaltnug.

Für das Berichtjahr waren im Voranschlag zur Prägung vorgesehen : 1,000,000 Einfrankenstücke im Nennwerth von Fr. 1,000,000 500,000 Zwanzigrappenstüeke ,, ,, ,, ,, 100,000 1,500,000 Einrappenstücke ,, ,, ,, ,, 15,000 Auf dem Wege des Nachtragskredites kamen noch hinzu : 200,000 Zweifrankenstücke im Nenuwerth von ,, 400,000 500,000 Fünfrappenstücke ,, ,, ,, ,, 25,000 3,700,dOO Stück Münzen im Nennwerth von

Fr. 1,540,000

Die 200,000 Zweifrankenstüeke waren von der vorjährigen Prägung herübergenommen worden, weil zu ihrer Vollendung die nöthige Zeit mangelte.

Die Nachprägung von 500,000 Fünfrappenstücken stellte sieh als nothwendig heraus, indem die eidgenössische Staatskasse keinen Vorrath mehr davon hatte.

Die Mehrablieferung von Binrappenstücken geschah deßhalb, um die seit dem Jahre 1850 geprägten Stücke auf eine runde Zahl zu bringen.

Das Gesammtgewicht der zu den vorstehenden Prägungen verwendeten Metalle beträgt kg. 12,255.470 und deren Kostensumme Fr. 1,041,452. 51. Der Fabrikationsausweis über die Metalle stellt sich wie folgt:

234 Zwei- und Einfranken.

.,

0

Eingang.

Zur Prägung verwendetes Feinsilber .

.

Kupfer in obigen Legirungen .

.

.

Reines Kupfer als Zusatz Vorrath der Zweifranken-Prägung von 1886

. kg. 4,712.224 . ,, 58.126 ,, 884.840 . ,, 1,585.745 kg. 7,240.935

Ausgang.

Ablieferung in Einfrankenstücken .

.

Ablieferung in Zweifrankenstücken Fabrikationsabgang auf 6 Prägungen 6,2 °/oo Vorrath in legirtem Silber auf neue Rechnung

. kg. 4,997.335 ,, 1,997.654 . ,, 43.685 . ,, 202.261 kg. 7,240.935

Zwanzigrappen.

Vorrath an Zwanzigrappenplättehen von 1885 Ankauf von Plättchen

. kg.

3.400 ,, 2,014.890 kg. '2,018.290

Abgelieferte Zwanzigrappenstücke Vorrath in Plättchen

.

.

. kg. 2,002.655 ,, 15.635 kg. 2,018.290

r\

Fünfrappen.

Vorrath an Fünfrappenplättchen von 1885 Ankauf von Plättchen

.

. kg.

,,

45.000 998.640

kg. 1,043.640 Abgelieferte Fünfrappenstücke Vorrath von Plättchen

.

.

.

- k g . 1,001.214 ,, 2.426 kg. 1,043.640

235 Einrappen.

Eingang.

Kupfer, eingeschmolzen Zinn, eingeschmolzen .

Zink, eingeschmolzen .

Rappenmetall

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

. k g . 1,615.000 .

.

68.000 .

.

17.000 ,, 1,021.740 kg. 2,721.740

Aus gang.

Abgelieferte Einrappenstücke Fabrikationsabgang 1,76 °/o Vorrath a n Rappenmetall .

.

.

.

.

.

.

. k g - 2,256.612 ,, 39.815 . ^ 425.313 kg. 2,721.740

Das zur Zwei- und Einfrankenprägung erforderliche Feinsilber wurde theils von der Frankfurter Scheide-Anstalt, theils von der belgischen Münzstätte in Brüssel bezogen. An alten, außer Kurs gesetzten Silbermünzen lieferte die Staatskasse noch ein kleines Quantum von kg. 40.040 Feinsilber ab. Das Total des in die Münzstätte geflossenen Feinsilbers beträgt kg. 4,052.033, welche eine Summe von Fr. 688,849. 66 erheischten.

Es ergibt sich somit für den Ankauf ein Durchschnittspreis von Fr. 170. -- per Kilo fein, gegenüber von Fr. 171. 62 2 /io im Vorjahre.

Der höchste Preis betrug Fr. 172. 90, der niederste Fr. 160. 30 per Kilo fein.

Für die Fünf- und Zwanzigrappenstücke lieferte uns die Metallwaarenfabrik in Wien, wie schon früher, vorgearbeitete Plättchen, erstere kosteten Fr. 4. 50 und letztere Fr. 15. -- per Kilo franko Bern, gegenüber Fr. 5. 40, hezw. Fr. 19. 50, welche im Jahre 1885 für dieses Metall bezahlt werden mußten.

Der Abgang auf diesen beiden Prägungen war so unbedeutend, daß wir denselben nicht in Rechnung brachten.

Da der Vorrath an Einrappenstücken auf der Staatskasse schon in der ersten Hälfte des Berichtjahres vollständig erschöpft, war, so wurden behufs rascherer Befriedigung des Bedarfes für einen Theil der büdgetirten Prägung ebenfalls vorgearbeitete Plättchen bezogen, deren Preis auf Fr. 2. 18 per Kilo franko Bern zu stehen kam.

236

Werthzeichenfabrikation.

Diese seit April des Jahres 1881 in der Münzstätte eingerichtete Fabrikation umfaßt, wie bekannt, das Gumrniren, Schneiden und Perforiren der sämmtlichen Postmarken. Die betreifenden Arbeiten werden in stets unveränderter Weise fortgeführt, und geben zu keinen Bemerkungen Veranlassung. Es wurden 1059/io Millionen Marken an die Postverwaltung abgeliefert, gegenüber 110 Millionen im Vorjahre, es ist also hier ein kleiner Minderverbrauch zu konstatiren.

Nebenarbeiten.

Eine größere Nebenarbeit übernahm die Münzstätte für die Zentralverwaltung der Stadt Zürich durch die Prägung von 500 silbernen Medaillen als Prämien für das dortige Knabenschießen.

Nebstdem verfertigte sie eine Anzahl Siegel und Farbstempel filidie Bundeskanzlei und die Zollverwaltung, sowie auch Taxwerthstempel für die Postverwaltung; im Fernern besorgte die Münzstätte verschiedene Reparatur- und Installationsarbeiten an den Pressen zur Fertigstellung der Anleihensobligationen. Und endlich wurde im Berichtjahre auch ein auf der Staatskasse lagernder Rest von alten, silberhaltigen Nickelmünzen im Betrage von Fr. 84,000. -- am Schlüsse des Jahres eingeschmolzen.

Falsche Münzen.

Mehr als dies in den letztverflossenen Jahren der Fall war, kamen im Verkehr aus Platin geprägte französische Zwanzigfrankenstücke und andere gegossene Münzen vor; diese Fälschungen boten indessen zu besonderen Maßregeln nicht Anlaß.

Personelles.

Nach Beendigung der Silberprägungen konnte das im Vorjahr etwas vermehrte Arbeiterpersonal wieder reduzirt werden. Auf Ende des Jahres beschäftigte die Anstalt 14 Arbeiter und 3 Arbeiterinnen, total 17 Personen.

-@^3S)-s-

237

I. Geschäftskreis des Post- und Eisenbahndepartements.

A. Postverwaltung.

I. Allgemeines.

Der Postverkehr hat im Berichtjahre gegenüber dem Vorjahre im Allgemeinen wiederum bedeutend zugenommen, und so sind denn auch die Rechnungsergebnisse, deren nähere Beleuchtung Sache des Rechnungsberichts sein wird, ganz befriedigende.

Trotz der Notwendigkeit, Nachtragskredite im Betrage von Fr. 1,027,000 dem ursprünglichen Voranschlag für 1887 beizufügen, ist der Reinertrag um Fr. 30,545. 09 höher als der im letztern vorgesehene Betrag (Fr. 1,532,545. 09 statt nur Fr. 1,502,OOOJ.

Allerdings steht dieser Reinertrag um Fr. 50,106. 21 unter demjenigen des Jahres 1886, allein in Wirklichkeit ist das Resultat des Jahres 1887 bedeutend günstiger, indem dasselbe mit Ausgaben belastet wurde, die vom Betrieb des Vorjahres herrühren oder außergewöhnliche Materialanschaffungen (z. B. für die Feldpost) betreffen. Dieses günstige Resultat liegt wiederum, wie 1886 gegenüber 1885, hauptsächlich in den von den Posttaxen herrührenden Einnahmen (Rubrik b, Werthzeichen), welche im Jahr 1887 um Fr. 639,279. 38 höher als im Jahr 1886 und um Fr. 564,828. 98 höher als der Büdgetansatz für 1887 stehen. Zum größten Theil ist dieses Ergebniß auf die Wirkungen des neuen Posttaxengesetzes, namentlich in Bezug auf die Fahrpoststücke, zurückzuführen.

Die in besonderer Ausgabe erscheinende allgemeine Post- und Telegraphenstatistik enthält alle nöthigen Angaben über die Zahl der Poststellen, den Stand des Personals und den Umfang des Verkehrs in seinen verschiedenen Zweigen, und wir lassen einen Auszug aus dieser Statistik, welcher die hauptsächlichsten Ergebnisse derselben darstellt, hienach folgen.

238

Auszug aus der Statistik der Postverwaltung.

A-Tn:zahl

1887

1886

1 i

PostbUrenux

. . .

. . . .

.

Postablagen, rechnungspflichtige ,,

nicht rechnungspflichtige

. .

Beamte Bedienstete (Ablagehalter, Briefträger, Kon-

1

1

Briefpost: Interner Verkehr: Briefe Waarenmnster Rekommandirte Briefpostsendungen . .

Verkehr mit dem Aaslande: ·o . .

( Versandt .urieie .

. < « l Jimpfang Postkarten

. . .

T. , , .Drucksachen . . . .

.

< ^ { < \

,-, Empfang Versandt _ Empfang

816

813

1,340

1,292

866

882

19

18

1,783

1,764

4,460

4,362

57,260,741 10,620,642 15,537,678 754,978 64,373 458 1,026,547

55,569,281 8,676,208 14,317,768 630,911 61,310,723 975,202

11,918,637 13,164,619 3,207,474 2,360,397 4,754,384 7,573,477

12,292,124 13,591,448 3,214,692 2,378,792 5,270,732 7,694,336

Betrag1

A. rifilili 1887

Brief post: Verkehr mit dem Auslande: -,,,, Waarenmuster Bekommandirte Briefpostsendungen * " Geldanweisungen: Interner Verkehr Verkehr mit dem Anstände

< Versandt ; l Empfang

1886

Fr.

Fr.

-

l

i


\ Empfang

515,268 766,116 477,984 581,048

. { \ Empfang

2,488,221 324,460 238,477

2,326,751 298,549 220,102

8,828,127 824,556 1,383,340 415,442

8,304,867 1,271, 876,480!

748,018 99,11 8,6091 90,392,241 » 1,191,788 407,545

3,180,589 75,281 108,838

2,963,564 56,217 96,755

20,896,195 1,089,293 2,264,780

20,042,090 774,044 1,610,516

169,565 6,614 57,698

162,612 19,537 45,078

20,143,335

18,880,068 i

C Versandt Verkehr mit dem Auslande (inkl. Colis postaux) J Empfang [ Transit Nachnahmen : Interner Verkehr .

. .

,, , , . . , , . . , ( Versandt Verkehr mit dem Auslande . . . .

.

< _ ^ Empfang Einzugsmandate: , , . , , . , , Verkehr mit dem Auslandc . . .

1887

477,818 670,371 497,903 588,301

Fahrpost: Interner Verkehr

TT

1886

1 Versandt \ -n ( Empfang

1

275,410,943 18,364,644 15,288,394

3,033,818

l

255,122,836 j 16,708,144 13,364,466

_

2,851,337

Jetrag des deklar i rten Werthes. ;

to CC

240 Wir heben folgende Thatsachen hervor: 1. Im innern Verkehr zeigt sich bei allen Kategorien von Briefpostsendungen eine erhebliche Zunahme gegenüber dem Vorjahre.

Besonders stark ist dieselbe bei den Postkarten (1,944,434 Stück oder circa 22%).

2. Im Verkehr an uneingeschriebenen Briefpostgegenständen mit dem Auslande weist die Statistik eine Verminderung auf. Es kann dieselbe aber nicht eine wirkliche, sondern nur eine scheinbare sein und muß auf Zufälligkeiten beruhen, die mit der Thatsache in Verbindung stehen, daß im Jahr 1887 ein veränderter (und zwar verbesserter, eine längere Periode als früher umfaßender) Zahlungsmodus eingeführt worden ist. Daß der internationale Verkehr in Wirklichkeit nicht abgenommen hat, kann unter Anderm der Thatsache entnommen werden, daß die eingeschriebenen Gegenstände, deren Zahl g e n a u ermittelt werden kann (rekommandirte Briefpostsendungen, Geldanweisungen, Fahrpoststücke, Nachnahmen und Einzugsmandate), durchwegs eine Zunahme aufweisen.

3. Die Zahl der internen Fahrpoststücke hat 1887 gegenüber 1886 um 523,260 oder 6,3 °/o zugenommen. Die Zunahme betrug 1886 gegenüber 1885 561,158; 1883 gegenüber 1877 (.unter der Herrschaft des frühem Posttaxengesetzes) in sechs Jahren zusammen 679,736 oder durchschnittlich 113,289 per Jahr. Gegenüber 1883 beträgt die durchschnittliche Jahresvermehrung 410,363.

e. Der auf den F a h r p o s t s t ü c k e n (inklusive Werthbriefe) d e k l a r i r t e W e r t h wird vom Jahr 1887 au ebenfalls ermittelt und in die allgemeine Statistik aufgenommen. Derselbe betrug im Beriehtjahre : auf den internen Fahrpoststücken Fr. 1,271,876,480, auf den Fahrpoststücken von der Schweiz nach dem Ausland Fr. 99,118,609, auf den Fahrpoststücken vom Ausland nach der Schweiz Fr. 90,392,241.

Gegenüber der in obiger Beziehung und auf den rekommaudirten Briefpostsendungen, sowie auf den Fahrpoststücken ohne Werthangabe und den Geldanweisungen (Betrag der letztern 1887 über 300 Millionen Franken) sich ergebenden Summe von Verantwortlichkeit der Postverwaltung kann auf die erfreuliche Thatsaelie hingewiesen werden, daß die schweizerische Postverwaltung an Entschädigungen für Verluste (inklusive Defizite), sowie für Verspätung und Beschädigung von Postsendungen bezahlt hat : im Jahr 1887 .

.

. Fr. 6,535. 30 ,, ,, 1886 . ,, 12,420. 90

241

Das Postpersonal hat seinerseits im Jahr 1887 an Entschädigungen für Verlust, Beschädigung und Verspätung von Postsendungen getragen die Summe von Fr. 3,421. 32.

6. Die Zahl der Fahrpoststücke, t r a n s i t i r t e n , betrug : im Jahr 1881 ,, ,, 1882 ,, ,, 1883 ,, ,, 1884 ,, ,, 1885 ,, ,, 1886 ,, ,, 1887

welche über die Schweiz 16,248 80,344 225,155 272,464 358,192 407,545 415,442

II. Vorlagen an die Bundesversammlung und Erlasse derselben.

1. Das Postulat der Bundesversammlung vom 21. Februar 1878 (Nr. 146), welches die Frage aufstellt, ob die E r h e b u n g von W e c h s e l p r o t e s t e n d u r c h die Post besorgt w e r d e n k ö n n t e , ist stets noch unerledigt.

Im Geschäftsbericht für das Jahr 1886 haben wir diesfalls bemerkt : ,,Gestützt auf die Thatsache, dass unsere im letztjährigen Geschäftsbericht diesfalls enthaltenen Aeußerungen im Schooße der gesetzgebenden Räthe zu keiner gegentheiligen Bemerkung Veranlaßung gegeben haben, glaubten wir annehmen zu sollen, daß diese Räthe selbst eine baldige Vorlage über die Frage der Besorgung von Wechselprotesten durch die Post nicht wünschen. Wir haben daher auch im Berichtjahre von einer solchen Vorlage Umgang genommen. " Gegenüber dieser Aeußerung hat die Kommission des Nationalrathes in der Sitzung desselben vom 29. Juni 1887, bei Behandlung des Geschäftsberichtes, die Ansicht ausgesprochen, die oberwähnte Frage solle nicht liegen gelassen werden. Wir sind ebenfalls dieser Ansicht, betrachten jedoch die Angelegenheit auch jetzt nicht als dringlich. Wir würden namentlich gerne, bevor wir diesfälligen Bericht und Antrag der Bundesversammlung vorlegen, die Frage der Postsparkassen entschieden wissen. Nach unserer Ansicht dürfen nämlich der Postanstalt nicht zu viel Aufgaben übertragen werden, die mit dem Postwesen nicht nothwendig zusammenhängen.

Wir finden, daß ohne Postsparkassen die Postanstalt die Besorgung Bundesblatt. 40. Jahrg. Bd. II.

16

242

von Wechselprotesten wohl übernehmen könnte, während die Zweckmäßigkeit dieser Uebertragung uns vom erwähnten Gesichtspunkte aus bei Einführung der Postsparkassen zweifelhaft erscheinen würde.

2. Mit Postulat vom 29. April 1887, Nr. 380, hat die Bundesversammlung den Bundesrath eingeladen, Bericht und Antrag darüber vorzulegen, ob und in welcher Weise das Gesetz über das Postregal vom 2. Juni 1849 hinsichtlich der R e c h t s v e r h ä l t n i s s e der Postverwaltung gegenüber den Postreisenden und Postillonen im Falle von V e r l e t z u n g e n und T ö d t u n g e n abgeändert werden soll. Wir anerkennen vollständig die Berechtigung dieses Postulates und geben ohne Weiteres zu, daß die in Kraft bestehenden Bestimmungen (Art. 14 des genannten Gesetzes) an und für sich bei Unfällen im Postbetrieb den Postreisenden, resp. ihren Hinterlassenen, einen ganz ungenügenden, den Postillonen aber gar keinen Schutz bieten. Liegt ja z. B. im Todesfalle die Festsetzung der Entschädigung an die Angehörigen des verunglückten Reisenden lediglich im freien Ermessen des Bundesrathes.

Diesem Verhältnisse kann aber die Thatsache gegenübergehalten werden, daß die Postverwaltung an Entschädigungen für die Folgen der -- glücklicher Weise seltenen -- Unfälle, die im Postkursbetrieb vorgekommen sind, stets weit mehr geleistet hat, als wozu sie verpflichtet gewesen wäre, und daß es ihr auf diese Weise gelungen ist, die bezüglichen Ansprüche fast ausnahmslos in gütlichem Wege zu erledigen. Die Postillone hat sie in mehreren schwereren Fällen aus der für das Postpersonal bestehenden Unfallskasse entschädigt, obschon sie hiezu gar nicht verpflichtet wäre.

Nichtsdestoweniger erachten auch wir eine Revision der fraglichen Bestimmungen im Sinne einer Ausdehnung und Verschärfung der Haftpflicht der Postverwaltung als gerechtfertigt. Wenn wir noch keine dahingehende Vorlage machen, so liegt der Grund in dem Umstände, daß uns das ganze Posttaxengesetz vom 2. Juni 1849, und nicht nur die Haftpflichtsbestimmungen gegenüber den Postreisenden und Postillonen, revisionsbedürftig erscheint.

Der Umfang des Postregals in Bezug auf den Transport von Personen und von Sachen sollte umfassender und präziser festgestellt werden, die Bestimmungen betreffend die Postregalverletzungen bedürfen der Verbesserung und Ergänzung, diejenigen
betreffend die Haftpflicht der Postverwaltung beim Transport von Sachen sollten den bestehenden Verkehrsverhältnissen besser angepaßt werden, etc. etc.

Wir werden nun, sofern uns die Bundesversammlung nicht andere Direktionen ertheilt, für die nächste Dezembersession den

243 Entwurf eines neuen Postregalgesetzes einreichen und dadurch nicht nur das Postulat Nr. 380 erledigen, sondern auch den weitern Bedürfnissen in Bezug auf das Postregal Rechnung tragen.

3. In der Frage der R ü c k t r i t t s g e h a l t e zu Gunsten eidgenössischer Beamter und Angestellter, zu welcher auch die im letztjährigen Geschäftsbericht erwähnte, vom Nationalrathe uns unterm 10. Dezember 1886 zum Bericht überwiesene Petition des Herrn E. de Bude in Genf gehört, haben auf Ansuchen der Kommission, welche im Namen des betheiligten Personals sich mit der genannten Frage beschäftigt, Erhebungen stattgefunden über die eventuelle finanzielle Tragweite eines von dieser Kommission aufgestellten vorläufigen Projekts. Das Resultat dieser Erhebungen wurde in jüngster Zeit der Kommission zugestellt, welche nun die Frage weiter studirt behufs Eingabe eines Gesuches an die Bundesbehörden.

4. Außer den oberwähnten liegt für die Postverwaltung kein unerledigter Auftrag der Bundesversammlung vor.

5. Die Bundesversammlung hat unterm 22. Dezember 1887 das am 21. November abbin abgeschlossene Uebereinkommen zwischen der Schweiz und B e l g i e n , betreffend die B e s o r g u n g v o n Z e i t u n g s a b o n n e m e n t e n durch die Postbureaux der beiden Länder, ratiflzirt, und es ist dieses Uebereinkommen bereits für die mit 1. Januar 1888 beginnenden Zeitungsabonnemente in Kraft gesetzt worden.

6. Der Stäuderath hat unterm 22. Dezember 1887 den Ankauf d e s P o s t - u n d T e l e g r a p h e o g e b ä u d e s i n M o n t r e u x gemäß der Vorlage des Bundesrathes vom 5. Dezember 1887 (Bundesblatt IV, 8. 700) beschlossen. Der Nationalrath hat dagegen diese Angelegenheit noch nicht behandelt.

7. Die Bundesversammlung ist (durch Beschluß des Ständerathes vom 27., des Nationalrathes vom 29. April 1887) auf den Rekurs des Herrn Redaktor Aider in Basel gegen die Verfügung des Bundesrathes, wonach der P o s t d i e n s t am C h a r f r e i t a g nicht wie es an den Sonntagen geschieht, reduzirt werden soll, nicht eingetreten, weil der fragliche Entscheid in der abschließlichen Kompetenz des Bundesrathes lag.

244

III. Unterhandlung, Abschluß und Vollziehung von wichtigern Verträgen.

a. Inland.

1. Mit der A p p e n z e l l e r - B a h n wurde unterm 26./2S.Februar 1887 ein Abkommen getroffen betreffend die Entschädigung für die Beförderung der Fahrpoststücke über 5 kg.

2. Die Beziehungen des Postdienstes zur D r a h t s e i l b a h n B i e l - M a g g l i n g e n wurden durch eine Uebereinkunft (vom 20. April 1887) geordnet.

3. Hauptsächlich zur Beseitigung der mit den Erfordernissen des Verkehrs nicht länger vereinbaren und auch in den Verträgen mit den übrigen Bahnen nicht mehr enthaltenen Bestimmung, wonach in den Schnellzügen nicht mehr als ein Bahnpostwagen kursiren darf, haben wir den V e r t r a g mit der G o t t h a r d b a h n vom 14. Juli/14. August 1882 (Postamtsbl. Nr. 20) auf 1. Januar 1888 gekündet. Derselbe wurde durch einen neuen Vertrag (vom 24./2G. Januar 1888, eingerückt in Nr. 3 des Postamtsblattes) ersetzt, welcher in folgenden hauptsächlichen Punkten vom frühern abweicht: , a. die erwähnte beschränkende Bestimmung ist weggefallen; b. für den Transport der Fahrpoststücke über 5 kg. wurde eine Aversalentschädigung, welche sich aus der für das Jahr 1887 nach Maßgabe des effektiven Verkehrs und von 1lk Centimen für je 100kg. und für jeden Tarifkilometer sich ergebenden Vergütung und einem Zuschlag zu derselben von 25 °/o zusammensetzen soll, vorgesehen ; c. die Entschädigung für die Supplement-Gepäckwagen, welche die Bahn auf Verlangen der Post zu liefern hat, wurde von 10 auf; 5 Centimen per Achse und Tarif kilometer herabgesetzt.

'"

b. Ausland.

1. Bezüglich der Z e i t u n g s a b o n n e m e n t e i m V e r k e h r m i t B e l g i e n beziehen wir uns auf das unter Abschnitt II, Ziff. 7, hievor Gesagte., ..-, : , . . .. ^ 2. Das im letztjährigen Geschäftsbericht unter Abschnitt III, Ziffer 12, erwähnte, zwischen den Abgeordneten der Schweiz (Bund und Kantone Waadt, Wallis und Genf) und Frankreichs bereits

245

am 30. November 1886 unterzeichnete internationale Reglement betreffend die S c h i f f f a h r t auf dem G - e n f e r s e e mußte auf Verlangen Frankreichs in einen diplomatischen Akt umgewandelt werden. Es konnte der Abschluß desselben erst am 9. Juli und die Vollziehung erst vom 7. August an erfolgen. Das Uebereinkommen ist im X. Bande der amtlichen Sammlung, Seite 171 bis 217, enthalten.

3. Von den Geschäften, welche der Bundesrath in der ihm durch den W e l t p o s t v e r t r a g angewiesenen Stellung zu besorgen hatte, erwähnen wir: a. den Beitritt des deutsehen Schutzgebiets von K a m e r u n zum Weltpostvertrag vom 1. Juni 1878 (nebst Nachtragsakt vom 21. März 1885), sowie zum Postvertrag vom 3. November 1880 (revidirt durch Nachtragsakt vom 21. März 1885) betreffend den Verkehr von Poststücken (colis postaux), für alle vom 1. Juni 1887 an; b. den Beitritt des deutschen Schutzgebiets der N e u - G u i n e a C o m p a g n i e zum oberwähnten Weltpostvertrag, vom I.Januar 1888 an; c. die Erklärung des Beitritts der Republik S a l v a d o r (welche bereits dem Weltpostverein angehört) zu den Uebereinkommen betreffend die Werthbriefe, die Geldanweisungen, die Poststücke (colis postaux), die Einzugsmandate und die Identitätsbücher.

Dieser Beitritt sollte auf 1. Januar 1888 stattfinden, mußte aber noch verschoben werden; d. den auf 1. Januar 1888 nötifizirten Beitritt von N o r w e g e n zum Uebereinkommen vom 21. März 1885 betreffend die Einzugsmandate ; e. die auf Antrag Frankreichs beschlossene A b ä n d e r u n g von Art. 13 des r e v i d i r t e n V e r t r a g s vom 3. November 1880, wonach die Verwaltungen derjenigen vertragschließenden Länder, welche einen Austausch von Poststücken mit am Vertrage nicht theilnehmenden Ländern unterhalten, allen andern Vertragsverwaltungen die Benutzung dieser Verbindungen für den PoststückAustauseh mit diesen letztern Ländern zuzugestehen haben (A. S.

n. F. X, 146).

e. Die A r g e n t i n i s c h e R e p u b l i k , deren Vertreter in Lissabon den Nachtragsakt vom 21. März 1885 zum Vertrag vom 3. November 1880 betreffend die Poststücke (colis postaux) unterzeichnete, hat diesen Vertrag ^om 1. Juli 1887 an vollzogen.

246

5. Der im letztjährigen Geschäftsbericht (Abschnitt III, Ziff. 13") erwähnte Rücktritt des Königreichs R u m ä n i e n vom Uebereinkommen vom 1. Juni 1878 betreffend die Werthbriefe und vom Postvertrag vom 3. November 1880 betreffend die Poststücke (colis postaux) hat auf 1. April 1887 stattgefunden.

6. Vom 1. bis 28. November 1887 fanden durch alle Verwaltungen des Weltpostvereins die Erhebungen betreffend den Briefposttransi statt, welche, gemäß dem Nachtragsakt zum Weltpostvertrag vom 21. März 1885, im betreffenden Verhältnisse für den Zeitraum vom 1. April 1886 bis Ende Dezember 1888 maßgebend sein werden. Ueber das Resultat, welches Ende 1887 noch nicht bekannt war, werden wir im nächstjährigen Geschäftsbericht uns aussprechen.

7. Der internationale G e l d a n w e i s u n g s v e r k e h r wurde vom 1. April 1887 an auf die in Alexandrien in Egypten, Konstantinopel, Beyruth, Salonich und Smyrna bestehenden französischen Postbureaux und vom 1. Juni 1887 an auf das französische Postbüreau in Tanger ausgedehnt.

8. Die schweizerische Postverwaltung hat, wo es die Bedürfnisse mit sich bringen, auch rechnungspflichtige A b l a g e n zum direkten Gel da u w e i s u n g s v e r k e h r mit dem Auslande zugelassen. Ende 1887 war dies bei 188 der Fall. Die successive Ausdehnung dieser dem Publikum wesentliche Vortheile bietenden Maßregel ist in Aussicht genommen.

9. Abgesehen von Kamerun (Ziffer 3 litt, a hievor) und von Argentinien (Ziffer 4 hievor) wurde der Verkehr an P o s t s t ü c k e n (colis postaux) auf verschiedene neue überseeische Gebiete ausgedehnt.

10. Mit der b r i t i s c h e n Postverwaltung schweben dermalen noch Unterhandlungen über Einfuhrung von direkten Sendungen für Poststücke mit London (von und nach den Punkten Genf, Pontarlier und Delle).

11. Die Bestimmungen der bestehenden Uebereinkommen wurden infolge A b s t i m m u n g u n t e r d e n b e t r e f f e n d e n V e r e i n s - P o s tver w a l t u n g e n abgeändert : a. durch Erleichterung der für Waarenmuster maßgebenden Bedingungen (s. Postamtsblatt 1887 Nr. 2) ;

247

b. durch Einführung von allgemeinen Bezeichnungen für unanbringliche Korrespondenzen (Rebuts, Postamtsblatt 1887, Nr. 2); c. durch Zulassung von Etiquetten mit der gedruckten Adresse des Empfängers auf Postkarten (s. Postamtsblatt 1887, Nr. 9) ; d. durch nähere Präzisirung des Wortlauts der telegraphischen Geldanweisungen (Postamtsblatt 1887, Nr. 6)5 e. durch Einführung der Angabe des Grundes der Nicht-Einlösung von Einzugsmandaten (Postamtsblatt 1887, Nr. 7).

12. Aus dem Bericht des i n t e r n a t i o n a l e n B u r e a u des W e l t p o s t v e r e i n s , welcher zur Verfügung der Bundesversammlung steht, entnehmen wir die Thatsache, daß die Ausgaben dieses Bureau -fdr 1887 nach Abzug der Einnahmen von dem Journal ,,L'Union postale" und eines kleinen Saldoübertrags vom Jahr 1886 Fr. 81,618. 62 betragen haben, an welche Summe die Schweiz 'Fr. 1400 zu zahlen hat. Für 1886 betrugen die Ausgaben des internationalen Postbureau Fr. 79,374. 87 und der Beitrag der Schweiz Fr. 1360.

IV. Personelles und Besoldungen.

1. Bestand des Personals.

Die Gesammtzahl der Postbureaux belief sich Ende 1887 auf 816, gegenüber 813 am Ende des Vorjahres, somit Vermehrung um 3. Die Zahl der Postablagea ist von 2174 auf 2206 gestiegen, also Vermehrung um 32. Die Gesammtzahl der Postatellen (einschließlich 19 Agenturen' im Auslande) beträgt 3041, was eine Vermehrung um 36 seit Ende 1886 ausmacht.

Die Postbureaux klassiflziren sich wie folgt: 1. Klasse (Sitz der Kreispostdirektionen) .

.

.

.

11 II. Klasse (Bureaux m i t mehrerern Beamten) .

.

.

93 III. Klasse (übrige Bureaux) 686 Filialen .

.

. 16 Total 816 Die 2206 Postablagen zerfallen in 1340 rechnungspflichtige, alle mit dem gesammten internen Geldanweisungsdienst und mit. dem Aufgabedienst für interne Einzugsmandate betraut und 188 zum direkten Geldanweisungsverkehr mit dem Auslande ermächtigt sind (Einzahlungen nach dem Auslande können indessen bei allen rechnungspflichtigen Ablagen gemacht werden), und 866 nicht rechnungspflichtige.

248

Der Rückgang in der Zahl der nicht rechnungspflichtigen Ablagen (1886: 882, 1887: 866) ist der Umwandlung solcher Poststellen in rechnungspflichtige zuzuschreiben.

Die Zahl der Postbüreaubeamten (incl. die Kreispostdirektionen, aber mit Ausnahme der eigentlichen Direktionsbeamten [Direktor, Adjunkt, Kontroleur und Kassier]), belief sich Ende 1887 auf 1695, gegen 1679 auf Ende 1886; Vermehrung sonach um 16.

Die Büreaubeamten unterscheiden sich wie folgt: Bureau- und Dienstchefs bei den Kreispostdirektionen (ohne Direktor, Adjunkt, Kontroleur und Kassier), sowie bei d e n Bureaux I . Klasse .

.

.

.

.

.

84 Commis bei den Bureaux I. Klasse (inkl. die bei den Kreispostdirektionen verwendeten) .

.

.

.

. 559 Postverwalter und Chefs bei den Bureaux II. Klasse .

. 110.

Commis b e i d e n Bureaux I I . Klasse .

.

.

.

. 255 Posthalter (Beamte bei den Bureaux III. Klasse") .

. 687 Total 1695 Die Zahl der definitiv angestellten Kondukteure (218) hat sich gegenüber 1886 um l vermehrt.

, Die Zahl der Brief- und Paketträger, Packei-, Büreaudiener und übrigen Bediensteten (mit Ausnahme der Ablagehalter und Kondukteure) hat sich um 65 vermehrt. Ihre Zahl betrug nämlich auf Ende des Berichtjahres 2036 gegenüber 1971 im Vorjahre.

Die Gesammtvermehrung des fix angestellten Personals beträgt mit Einschluß von 3 Beamten bei der Oberpostdirektion 117 Beamte und Bedienstete und die Gesaoimtzahl der Beamten und Bediensteten (einschließlich des Personals der Oberpostdirektion und dar eigentlichen Kreisppstdirektionsbeamteü) 6243.

Dem weiblichen Geschlechte gehören an: Von 643 Beamten der Bureaux I.Klasse 36= 5,75 °/o ,, 365 ,, ' ,, ; ,,,.,. ; II, ,, 42 = 11,51 «/o ,, 687 ,, ,, ,, HI.

,, 183 = 26,63 »/o .

,, 2206 Ablagehaltern .

.

.

. 414 = 18,76 °/o ,, 2254 Bediensteten · .

.

. 49 = 2,17 °/o Von 6155 Beamten und Bediensteten

.

724 = 11,76 °/o

Im Bestand des fix angestellten Personals kamen im Berichtjahr folgende Mutationen vor:

249 Versetzungen (freiwillige) .

.

.

Todesfälle Freiwillige Rücktritte .

.

.

Abberufungen (inkl. Demissionen auf Einladung der Verwaltung hin) .

Beamte. Bedienstete. Total, 39 4 4ä 35 67 102 17 62 79 10

39

49

Total "ÎOÏ

Ï72

273

2. Aspiranten und Lehrlinge.

Im Jahr 1887 wurden im Ganzen 107 Lehrlinge aufgenommen, und 86 Aspiranten patentirt. Von Letztern erhielten: 24 die I. Note (vorzüglich), 34 ,, II. ,, (gut), 28 ,, III. ,, (genügend).

Total

86.

Zur Aufnahmsprüfung zugelassen wurden im Berichtjahre nicht weniger als 646 Postlehrlingskandidaten.

Ende 1887 standen in Verwendung: 146 patentii'te Aspiranten (35 weibliche), 107 Lehrlinge (18 ·)· v Total 253 Aspiranten u. Lehrlinge (53 weibliche).

3. Stand der Besoldungen.

Der Stand der Besoldungen auf Ende des Berichtjahres, verglichen mit dem Stande auf Ende 1885 und 1886, findet sich auf nachfolgender Tabelle.

Im Uebrigen beziehen wir uns hinsichtlich der Ausgaben an Besoldungen auf den Rechnungsbericht.

250

Gehaltsvergleichungen.

Dezember 1885, 1886 und 1887.

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Fr.

Oberpostdirektion Kreispostdirektionen

. 1885 1886 1887 . 1885 1886 1887

39 39 43

-Ö ^3 o

§3 «s- j=s

Q^3

Fr.

44

157,076 157,004 173,416 213,540 213,666 213,666

4027 4026 4033 4853 4856 4856

81 543 84 547 85 561

310,740 1,255,200 323,856 1,283,040 326,700 1,345,908

3836 2312 3855 2346 3844 2399

111 249 110 248 111 248

396,288 2 555,300 2 394,524 2 576,084 2 403,656 2» 571,344 1,047,534 a2 1,092,012 1,083,552 » 1,113,052 2 1,149,070 2 1,225,870 2 2,394,588 2,507,508 2,633,416 576,180 578,220 588,720

3570 2 2230 2 3586 2 2323 2 3637 2 2304» 1534 2 1606« 15822 519 2 529 2 554* 1269 1282 1294 2643 2677 2676

44 44

Bureaux I. Klasse: a.

b.

a.

b.

a.

b.

Bureau- und Dienstchefs \ i O Q r Commis .

.

. / 1805 Bureau- und Dienstchefs \ -IQQC Commis .

.

. / 188b Bureau- und Dienstchefs 1 , OQT Commis .

.

. / 188T

M

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ja èl 1 >1 » 'g 1887 ffeerenüber 1886.

°/°

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2,29

0,28 "

Bureaux II. Klasse: a. Postverwalter u. Büreauchefs b. Commis .

.

.

a. Postverwalter u. Büreauchefs fc. Commis .

.

a. Postverwalter u. ßüreauchefs b. Commis .

.

.

Bureaux III. Klasse Ablagen

.

.

Briefträger, Boten .· . . .

Kondukteure .

1 1

.

\ -,OOR öo f \ 1QQC . / l \ 1QQ7 f l°°'

1885 683 1886 681 1887 685 . 1885 2145 1886 2174 1887 2212 etc. 1885 1888 1886 1956 1887 2035 . 1885 218 1886 216 1887 220

-- .

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1,42 0,82 "

-- -- -- -- -- 4,72 --

-- 0,94 -

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-- 1,49* ·-- --

-- -- -- 0,04«

Eine Stelle vakant. ' Telegrapheneinkommen nicht Inbegriffen.

Die Verminderung hat' ihren GFftmä in dem umstände, dass ausgetretene Beamte,.

beziehungsweise Angestellte durch jüngere, mit geringerem Gehalte . ersetzt , resp. neue Anstellungen mit dem Oehaltsminimum bedacht wurden.

* Grund der Verminderung: Abnahme des Briefträger- oder Botendienstes bei einer Reihe von Bureaux und daher Wegfall der Besoldungsquote, welche speziell fUr diesen Dienst bestimmt war.

251 4. Entschädigungen bei Unfällen des Personals.

Die durch einen ständigen jährlichen Bundesbeitrag von Fr. 8000 unterhaltene Unfallkasse wurde in 94 Fällen zu einer Gesammtleistung VOQ Fr. 7970, 60 in Anspruch genommen.

Die Spezialrechnung über die Unfallkasse schließt auf Ende 1887 mit einem Aktivsaldo von Fr. 69,177. 27 (Ende 1886: Fr. 66,153. 75). Dieser günstige Stand wird es der Verwaltung ermöglichen, Ansprüche an die Unfallkasse auch in Zukunft in gleich liberaler Weise zu befriedigen, wie es bis jetzt geschehen ist.

5. Bürgschaften.

Der schweizerische Amtsbürgschaftsverein hatte im Jahre 1887 Verluste im Betrage von Fr. 4426. 42 zu tragen, wovon jedoch die Erstattung einer Summe von Fr. 1701. 95 wahrscheinlich ist.

so daß der Nettoverlust sich eventuell nur auf Fr. 2724. 47 belaufen wird. gegenüber Fr. 7503. 94 im Vorjahre. Das Gesammt-Vermögen des Vereins belief sich Ende 1887 auf Fr. 106,099. 33.

Der Bestand des Vereins und der Bürgschaftssummen war folgender: Zahl der Mitglieder auf 1. Jarnar 1888.

1887.

'

Bürgschaftssumme auf 1. Januar 1888.

1887.

Fr.

Fr.

Postverwaltung .

. 5,187 4,951 17,130,000 .16,376,000 Telegraphen Verwaltung . 552 520 1,098,000 1,054,000 Zollverwaltung .

.185 145 298,800 213,600 Andere eidg. Verwaltungen 9 11 39,500 49,500 Im Ganzen ~5,9335,627 18,566,300 17,693,100 Auf Anregung des Vorstandes der schweizerischen gemeinnützigen Gesellschaft wird gegenwärtig die Frage näher untersucht, ob die bürgschaftspflichtigen kantonalen Beamten in den schweizerischen Amtsbürgschaftsverein aufgenommen werden könnten. Die Erledigung dieser Frage wird : in einem spätem Geschäftsberichte erwähnt werden.

>

V. Inspektionswesen.

1) Es wurden folgende Inspektionen stationärer Poststellen vorgenommen :

252

1871 (11 Monate) 1872 . .

1873 . .

1874 . .

1875 . .

1876 . .

1877 . .

1878 . .

1879 . .

1880 . .

1881 . .

1882 . .

1883 . .

1884 . .

1885 . .

1886 . .

1887 . .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

. 981 .8 9 3 . 1326 . 1684 . 1789 . 1995 . 2005 . 2199 . 2257 . 2361 . 2401 . 2521 . 2578 . 2709 . 2634 . 2616 . 2666

Von diesen 2666 Inspektionen wurden 88 durch Beamte der Centralrerwaltung vorgenommen.

2) Inspektionen bei fahrenden Postbureaux (Bahn- und Schiffsposten) fanden im Berichtjahre 577 statt (.1886: 514), wovon 222 durch Beamte der Centralverwaltüng.

3) Die Büreauinspektionen des Jahres 1887 gaben Anlaß zu speziellen Maßregeln : d e s Bundesrathes i n .

.

.

.

.

2 Fällen, des Post- und Eisenbahndepartements in .

9 ,, der Oberpostdirektion in .

.

.

.

. 706 ,, d e r Kreispostdirektionen i n .

.

.

. 1655 ,, Im Ganzen 2372 Fälle.

4) Speziell über die Besorgung des Trainmaterials wurden im Jahre 1887 146 Inspektionen vorgenommen.

Tl. Postregal.

Wir verweisen auf Ziffer. 2 von Abschnitt II hievor. Im Uebrigen haben wir keine Veranlassung zu besondern Bemerkungen.

i

-

VII. Lokale.

Als wichtigere Vorkommnisse auf diesem Gebiete ist Folgendes zu erwähnen :

253 1. Der Bezug des neuen Postgebäudes in St. G - a l l e n , eines in jeder Beziehung wohlgelungenen Baues, hat auf 1. Dezember stattgefunden.

2. In P l a i n p a l a i s (Genf) sind für die Unterbringung des dortigen Pilial-Post- und Telegraphen-Bureau neue, zweckentsprechendere Lokale geraiethet worden, welche aber erst auf 1. Januar 1889 bezogen werden können. Bis zu diesem Zeitpunkte ist die Verwaltung an das gegenwärtige Lokal vertraglich gebunden.

3. Zur Beschaffung erweiterter Lokale für das Stadtpost- und Telegraphenbüreau in B u r g d o r f , sowie von neuen Lokalen für das Post- und Telegraphenbüreau H e r z o g e n b u c h s e e , an welchen beiden Orten die jetzigen Lokale räumlich nicht mehr genügen, sind neue Miethverträge abgeschlossen worden. Der Bezug dieser erweiterten, beziehungsweise neuen Lokale findet indessen erst 1888 statt.

e. In R e n a n hat die Verwaltung ein allen Bedürfnissen entsprechendes Lokal für das Post- und Telegraphenbüreau gemiethet, welches mit 1. Juli bezogen wurde.

6. Der Bezug der in den Geschäftsberichten von 1885 und 1886 erwähnten erweiterten Lokale im b a d i s c h e n B a h n h o f e in B a s e l hat am 1. Juni stattgefunden.

-, 6. In O b e r s t r a ß (Zürich) hat die Verwaltung ein zweckentsprechendes Büreaulokal gemiethet und auf 1. November bezogen.

7. Ebenso auf 1. August in T r o g e n .

8. Auf Ende August sind in W a 11 w y l erweiterte, den Verkehrsbedürfnissen besser entsprechende Lokale bezogen worden.

9. Der Bezug der im letztjährigen Geschäftsberichte erwähnten neuen Lokale für Post und; Telegraph in St. M o r i t z - Bad (Oberengadin) hat auf 1. Juni stattgefunden.

10. Entgegen der jnj ' Creschäft^berichte pro 1886 ausgesprochenen Annahme, daß die Ausführung der auf die Vergrößerung der Dienstlokale im Bahnhofe C h i a s s o bezüglichen Arbeiten in naher Aussicht ständen, ist in dieser Sache noch nichts geschehen

254

und es sind diesfalls neue Unterhandluügen, hervorgerufen zum Theil durch in letzter Zeit eingetretene wesentliche Aenderungea in den Verkehrsverhältnissen, mit den betreffenden Verwaltungen im Gange. Eine baldige, befriedigende Erledigung dieser Angelegenheit steht zu erwarten und ist auch dringend wünschbar, da die gegenwärtig dem schweizerischen Postbiireau zur Verfügung stehenden Lokale durchaus nicht mehr genügen.

11. Die Verwaltung hat auch im Berichtsjahre der gehörigen Remisirung der Postfuhrwerke alle Aufmerksamkeit geschenkt und daher an verschiedenen Orten theils Remisen vergrößert, theils neue gemiethet.

12. Die Angelegenheit betreffend den Ankauf eines Post- und Telegraphengebäudes in M o n t r e u x haben wir unter Abschnitt II, Ziffer 8, hievor erwähnt.

VITI. Wichtigere Vorkommnisse im Postbetrieb.

1. Auf 1. Juni ist die Einrichtung getroffen worden, daß.

i n t e r n e Einzugsmandate nicht nur bei den Postbureaux, sondern auch bei allen rechnungspflichtigen Postablagen aufgegeben werden können. Es ist hiedurch dem Publikum die Benutzung des Instituts der Einzugsmandate ganz wesentlich erleichtert und besser zugänglich gemacht worden.

2. Im Interesse des schweizerischen Handelsatandes wurde mit der zuständigen deutschen Zollbehörde eine Verständigung dahin getroffen, daß Postsendungen nach Deutschland, wenn der Absender den Zoll zu frankiren wünscht, schon in Basel v e r z o l l t werden können, sofern dieß vom Aufgeber ausdrücklich verlangt wird.

Bei der österreichisch-ungarischen Verwaltung ist ein analoges Verfahren in Vorschlag gebracht worden. Die Angelegenheit ist indesseu noch im Stadium der Verhandlungen.

3. Mit Inkrafttreten des Bundesgesetzes über gebrannte Wasser konnten die beschränkenden Bestimmungen bezüglich der E i n f u h r v o n g e i s t i g e n G e t r ä n k e n mittelst Postsendungen nach einzelnen Kantonen aufgehoben werden, und es können demnach, unter Vorbehalt der allgemeinen Einfuhrbestimmungen für gebrannte Wasser, nunmehr Sendungen von geistigen Getränken ohne irgend welche Gewichtsbeschränkung von der Post nach allen Orten der Schweiz zur Beförderung angenommen werden.

255

4. Infolge des außerordentlich großen Zudranges zu den im Berichtsjahre stattgefundenen A u f n a h m s p r ü f u n g e n f ü r P o s t l e h r l i n g e (siehe Abschnitt IV, Ziffer 2 hievor) und der dadurch ermöglichten großen Auswahl von geeigneten Kräften für den Postdienst sah sich die Verwaltung veranlaßt, die Anstellung von Privatlehrlingen Seitens der Poststellen ausdrücklich zu verbieten..

Dieses Verbot liegt aber auch im Interesse der betreffenden jungen Leute selbst, indem die Erfahrung gelehrt hat, daß in sehr vielen Fällen Lehrlinge auf dem Wege des Privatabkommnisses angestellt wurden, welchen die nöthige Schulbildung fehlte und die dann bei der spätem, behufs der Patentirung nachgesuchten amtlichen Prüfung durchfielen, mithin die für die Privatlehre aufgewendete Zeit verloren hatten.

5. Die Bestimmungen betreffend die S t e l l v e r t r e t u n g f ü r B e a m t e u n d A n g e s t e l l t e d e r Postverwaltung wurden dahin abgeändert, daß es der Verwaltung anheimgestellt wird, in Fällen, wo besondere Verhältnisse dies rechtfertigen, die Kosten für nothwendige Stellvertretung auch von Posthaltern, Ablagehaltern oder von Bediensteten, welche Bureaux III. Klasse oder Ablagen zugetheilt sind, ganz oder theilweise auf die Postkasse zu übernehmen.

6. In Bezug auf umfassende und gründliche K o n t r o l i r u n g d e r K r e i s p o s t k a s s e n wurden ergänzende Bestimmungen betreffend die Einnahmen der Telegraphenverwaltung erlassen.

7. Es wurden folgende n e u e E i s e n b a h n l i n i e n dem Betrieb übergeben: am 23. Januar: Beinwyl-Menziken; ,, 1. Juni: Biel-Magglingen; ,, 20. Juli: Genf-Veyrier; ,, 2. September: Frauenfeld-Wyl; ,, 4. Oktober: Basel-Therwyl.

8. In den P o s t w a g e n k u r sen traten verschiedene Aenderungen ein und zwar a. durch Aufhebung von Kursen in Folge der vorgenannten Eisen bahneröffnungen; b. durch Errichtung neuer Kurse zwischen Combremont und Yvonand, Sierre-Vissoye, Sommerdienst, Arnisäge-Worb, Krauchthal-Hindelbank, Frutigen-Adelboden, Sommerdienst, Orvin-Bienne, Menzingen-Schindellegi, Sommerdienst, Lenz-Tiefenkasten, Sommer-

256 dienst, Vrin-Ilanz, ferner durch neue und vermehrte Fourgonkurse, speziell für den Fahrpostdienst zwischen Leuk-Stadt und la Souste ßahnhof und für den Fahrpostbestelldienst in Zürich ; c. durch Reduktion oder Vermehrung in der Dauer, der Strecke und der Bespannung auf verschiedenen Kursen.

9. Die O e f f n u n g der A l p e n r o u t e n für den Wagenverkehr fand statt wie folgt: 1887.

1886.

Maloja 27. April 1. April Julier 10. Mai 20. ,, Flüela 9. ,, 21. Mai Simplon 11. ,, 7./13. April Albula 2. Juni 8. Mai Splügen 5. ,, 13. ,, Bernina 6. ,, 9. ,, Lukmanier 14. ,, 21. ,, St. Bernhardin 15. ,, 25. ,, Furka 15. ,, 22. ,, Oberalp 15. ,, 19. ,, Wegen des außerordentlich großen Schneefalls in den ersten Monaten von 1887 wurden sämmtliche Alpenrouten (mit Ausnahme des Flüela) bedeutend später als im Vorjahr für das Räderfuhrwerk eröffnet.

10. Es fanden auch im Berichtsjahre, namentlich auf den Bergrouten, viele vorübergehende S t ö r u n g e n und U n t e r b r e c h u n g e n durch Nat u r e r e i g n i s s e statt, welche jedoch glücklicherweise keinen Verlust an Menschenleben zur Folge hatten.

11. Am 8. Oktober ist das bayerische D a m p f s c h i f f ,, S t a d t L i n d a u u im Hafen vor Lindau in Folge Zusammenstoßes mit dem österreichischen Dampfer ,,Habsburg" untergegangen. Der Postkondukteur konnte sich retten; ein Theil der Postsendungen ging verloren, ein anderer Theil konnte, wenn auch theilweise verdorben, am 10. Oktober an's Land gebracht werden. Die Aufgeber ·der verlorenen und beschädigten Postsendungen wurden mit circa Fr. 400 auf Rechnung der bayerischen Verwaltung entschädigt.

12. In der Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November ·wurde die B r ü c k e der G r o t t h a r d b a h n über den soge.nannten Melehbach bei Flüelen durch herabfallende Felsstücke demolirt, so daß die Nachtschnellzüge Nr. 11 und 2 diese Stelle

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nicht passiven konnten. Die umfangreichen Postsendungen wurden mittelst eines Extraschiffes von Luzern nach Flüelen befördert. In umgekehrter Richtung wurden die gewöhnlichen Dampfschiffkurse für die Postbeförderung benutzt. Die Unterbrechung der Eisenbahn dauerte übrigens nur bis am Mittag des 1. November.

13. Wie wir bereits im letztjährigen Geschäftsbericht erwähnten, wurde im Anschluß an die am Weltpostkongreß in Lissabon getroffenen Vereinbarungen betreffend die Aufstellung .der V e r k e h r s s t a t i s t i k unterm 15. Dezember 1886 eine neue diesbezügliche Instruktion für die Poststellen erlassen und mit 1. Januar 1887 in Kraft gesetzt. Dieselbe liefert viel einläßlichere und umfassendere statistische Materialien, als bisher.

lé. Nach vollendetem Rückzug der schweizerischen F r a n k o m a r k e n a l t e r E m i s s i o n (vom 1. Juli 1887 an) werden dieselben für Anlegung in Markensammlungen zu entsprechend festgesetzten und gehörig publizirten Preisen (siehe ,,Verfügungen11 der Postverwaltung, Nr. 126 vorn 1. Juli 1887) verkauft. Der daherige Erlös betrug bis Ende des Jahres Fr. 1109. 90.

15. Die Zahl der a m e r i k a n i s c h e n (von außen zu öffnenden) F ä c h e r hat sich auch im Berichtjahre wieder vermehrt und es betrug dieselbe Ende 1887: 3548, gegenüber von 3268 im Vorjahre.

16. Ebenso hat die Zahl der P r i v a t v e r k a u f s s t e l l e n für Postwertzeichen wieder eine Zunahme erfahren. Es betrug dieselbe im Berichtjahre 291 (1886: 269) mit einem Werthzeichenverbrauch von Fr. 646,583.

Die Provision zu Gunsten dieser Verkäufer beträgt l °/o.

Bundesblatt. 40. Jahrg. Bd. II.

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Bericht des Bundesrathes an die Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im Jahr 1887.

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1888

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2

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15

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

14.04.1888

Date Data Seite

193-257

Page Pagina Ref. No

10 013 915

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