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#ST#

Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

Sterbefälle infolge der nachgenannten Infektionskrankheiten in den Städten Zürich, Genf, Basel, Bern, Lausanne, Chaux-de-Fonds, St. Gallen, Luzern, Neuenburg, Winterthur, Biel, Schaffhausen, Freibarg, Herisau und Lode, gemeldet vom 8. bis 14. Januar 4888.

(Bei Zürich sind immer auch die Fälle der nenn Ausgemeinden, bei Genf diejenigen von PJainpalais und Eaux-Vives mitbegriffen)

Pocken. -- Masern. Lausanne 2, Chaux-de-Fonds l, Neuenburg 1.

Scharlach. Basel l, Lausanne l, St. Gallen l, Luzern 1.

Diphteritis und Croup. Zürich l, Basel l, Bern 1.

Keuchhusten. Bern 1.

Rothlauf. -- Typhus. Genf l, Herisau 1.

Infektiöse Kindbettkrankheiten. Bern 1.

Eidg. statistisches BUreau.

127

Bulletin Nr. l über die

ansteckenden Krankheiten der Hausthiere in der

Schweiz vom 1. bis 15. Januar 1888.

Vorkommende Abkürzungen: St = Ställe; W = Weiden; P = Pferde; R = Rindvieh ; Schw = Schweine Z = Ziegen; Schf = Schafe; H = Hnnde.

Die in Klammern (*) aufgeführten Fälle sind neu seit letztem Bulletin.

Lungenseuche.

St. Gallen. Bez. Unter-Rheinthal, Thal, l St, 2 R abgethan, (2 R*) der Seuche verdächtig; Bez. Unter-Toggenburg, Henau, 4 St, 3 R abgethan, (22 R*) der Seuche und der Ansteckung verdächtig.

Der Ursprung der Seuche in Thal ist bis anhin nicht ermittelt; die Fälle in Henau stammen sehr wahrscheinlich von einer im September 1887 aus Andelsbuch (Vorarlberg) eingeführten Kuh her.-- Strengste Maßregeln angeordnet.

Gesammttotal 5 Fälle, 24 Verdachtsfälle.

Rauschbrand.

Bern. Bez. MUnster, Boécourt, l R umgestanden.

Glarus. Bez. Hinterland, Elm, l R umgestanden.

Tessin. Bez. Mendrisio, Morbio Superiore, \ R umgestanden, 2 R abgesperrt.

Gesammttotal 3 Fälle.

Milzbrand.

Zürich. Bez. Uster, Uster, l R umgestanden, G R abgesperrt, Volketsweil, l R umgestanden, 3 R abgesperrt. -- Total 2 R umgestanden.

128 Bern. Bez. Bern, Bern, l R; Bez. Seftigen, Mühledorf, l R; Bez. Laufen, Röschem, l R; Bez. Wangen, Wangen, l R -- Total 4 R umgestanden.

St. Gallen. Bez. Unter-Toggenburg, Henau, l R umgestanden, 8 R abgesperrt.

Waadt. Bez. Nyon, Vieh, l R umgestanden, 8 R abgesperrt.

Vermuthliche Einschleppung sowohl nach Vieh als nach Gland (Bulletin Nr. 24 v. 1887), durch Sesamkuchen aus Marseille. (Transport in verseuchtem, nicht desinfizirtem Wagen.) -- Stallbann. -- "Verbot der Verwendung fraglicher Kuchen zu Ernährungszwecken.

Gesammttotal 8 Fälle.

Maul- und Klauenseuche.

Bern. Bez. Burgdorf, Ersigen, l St, 3 E; Bez. Fraubrunnen, Bätterkinden, l St, ('25 R*). - Total 2 St, 28 R, (25 R*).

Glarus. Bez. Hinterland, Linththal, l St, 4 R, l Z, 2 Schw, Diesbach, l St, 26 R, 4 Schw, 2 Schf; Bez. Unterland, Näfels, 3 St, 31 R, (11 R*), Niederurnen, 2 St, 10 R. 4 Z,Mühlehorn,, l St, 4 R - Total 8 St, 75 R, 5 Z, 6 Schw, 2 Seht, wovon (11 R*).

Freiburg. Bez. Greyerz, Bulle, l St, (10 R*, l Schf). -- Vermuthliche Einschleppung durch ein auf dem Markte in Bulle angekauftes, von Châtelard kommendes Schaf -- weitere Untersuchung im Gang. -- Stallbann.

Appenzell A. Rh. Bez. Mittelland, Gais, 3 St, (17 R*), -Ursprung unermittelt ; übrige Seuchenfälle erloschen.

Appenzell I. Rh. Schlatt-Haslen, l St, (3 R*); Einschleppung aus Gais, Kt. Appenzell A. Rh. -- Stallbann.

St. Gallen. Bez. Wyl, Niederhelfenswil, 2 St, 9 R, (3 R*).

Granbänden. Bez. Oberlandquart, Fuma, l St, 11 R, 2 Schf.

Gesammttotal 18 Ställe, 169 StUck Vieh.

Verminderung seit 31. Dezember 1887 45 Ställe, 442 StUck Vieh.

Rotz und Hautwurm.

Solothurn. Bez. Gösgen, Kienberg, l P umgestanden, l P der Seuche verdächtig.

Aargau. Bez. Zofingen, Aarburg. Die Section des im Bulletin Nr. 24 v. 1887 als verseucht aufgeführten Pferdes hat ergeben,

1-29 daß dasselbe nicht rotzkrank war; die über die übrigen 14 Pferde verhängte Stallsperre wurde aufgehoben.

Das Total der im Jahre 1887 konstatirten Rotzfälle reduzirt sich somit auf 22 und der Kanton Aargau ist deßhalb pro 1887 als rotzfrei zu verzeichnen.

Gesammttotal 1 Fall.

Rothlauf der Schweine.

Appenzell A. R. Bez. Hinterland, Stein, \ Schw abgethan, 2 Schw abgesperrt; das betreffende Thier wurde am 28. Dezember auf dem Markte in Appenzell angekauft.

Waadt. Bez. Aigle, Gryon, \ Schw umgestanden; Hex. Lavaux, Forel, l Schw verdächtig; Bez. Yverdon, Donneloye, l Schw umgestanden. -- Total 2 Fälle.

Gesammttotal 3 Fälle.

Räude.

Waadt. Bez. Cossonay, Pampigny, 30 Schf, Cossonay, 3 Schf, (2 Schf*), Chavannes-le-Veyron, 2 Schi, (1 Schf*). -- Total 35 Schf, wovon (3 Schf*).

Gesammttotal 35 Fälle.

Konstatirte Gesetzesverletzungen.

Bern. Eine Buße von Fr. 10 (unrichtig ausgestellter Gesundheitsschein).

Schwyz. Vier Bußen von je Fr. 10 (Nichteinlösung der Gesundheidsscheine).

Zug. Zwei Bußen von je Fr. 5 (Mangel der Gesundheitsscheine).

Freiburg. Drei Bußen von je Fr. 5 (Mangel der Gesundheitsscheine).

Schaffhausen. Zwei Bußen von je Fr. 5 (Anstände betreffend Gesundheitsscheine).

Thurgau. Drei Bußen von je Fr. 5 (Uebertretung des Art. 21 der eidg. Vollziehungsverordnung) ; eine Buße von Fr. 20 (Uebertretung des Art. 50 der eidg. Vollziehungsverordnung); eine Buße von Fr. 20 (Mangel des Gesundheitsscheines).

Waadt. Fünf Bußen von je Fr. 5 (Anstände betreffend Zeugnisse); eine Buße von Fr. 5 (Transport von Schweinen zu Fuß"): Bundesblatt. 40. Jahrg. Bd. I.

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1 30 zwei Bussen vou je Fr. o (Verkauf ungestempelten Fleisches); drei Bußen von je Fr. 50 (Abschlachtung vou Pferden ohne vorangehende thierärztliche Untersuchung ; vorschriftswidriger Verkauf und Transport von Pferdefleisch).

A, u « l a ii ci.

Oesterreieh-Ungam .

7. J a n u a r :

Lungen- Maul- und Rotz und seuche. KlauenHautseuche.

wurm.

Bezirke.

Galicien . . .

Mähren . . . .

Böhmen . . . .

Nieder-Oesterreich Steiermark . .

Schlesien . . .

Ober-Oesterreich .

Salzburg Ungarn (1Ü. Jan.)

--

U 21 i --

3 -- -- 4

llezirke.

Kezirts.

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4 -- 1

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1

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Milzbrand.

Bezirke.

1

-- 1

Rothlauf.

Bezirke.

1

--

--

--

-- --

15

--

Tyrol und Vorarlberg. 7. Januar: Maul- und Klauenseuchefälle werden gemeldet aus Wenns, Arzl, Innsbruck, Dornbirn, Rankweil, Lustenau, Wolfurt, Fussach, Schönbühel, Koppen.

Oesterreich-Ungarn war am 9. Januar frei von der Rinderpest.

Italien. 19. bis 25. Dezember: Rausch- und Milzbrand, 12 Fälle; Rotz, 19 Fälle: Maul- und Klauenseuche, 4 Fälle: Lungenseuche, 2 Fälle (.Mailand).

B e r n , den 15. Januar 1888.

Schweiz. Landwirthschaftsdepartement.

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Bekanntmachung.

Unterm o. laufenden Monats hat der Bundesrath folgende Zollstatten als für die Vieheinfnhr geöffnet erklärt: Les Places: Von 8 bis 9 Uhr Morgens jeden Freitag nach den in den Monaten März, April, Mai, Juni, September und Oktober in Pontarlier stattfindenden Viehmärkten; G r e nie t h i e r a rz l : Herr Balmer in Verrières.

Montlingen : Jeden Freitag von 2 bis 4 Uhr Nachmittags: (T r e nz thierarzt Herr Zach in Oberriet.

Die Vieheinfuhr über die Zollstätten Au-Oberfahr und MonsteinAu findet an den bisherigen Tagen inskünftig während folgenden Stunden statt: Au-Oberfahr von 2 bis 5 Uhr Nachmittags.

Monstein-Au ., l ,. 2 ,, ,,

Mit dem 1. Januar 1888 ist die Vollziehungs-Verordnung zu den Bundesgesetzen Über polizeiliche Massregeln gegen Viehseuchen, vom 14. Oktober 1887, in Kraft getreten.

In Gemäßheit von Art. 34, Alinea 3, derselben erklärt sich das unterzeichnete Departement bereit, auf gestelltes Ansuchen hin das ,,Bulletin über die ansteckenden Krankheiten der Hausthiere in der Schweiz" sämmtlichen mit der Vollziehung der Vorschriften über Viehseuchenpolizei beauftragten Organen (Behörden, Thierärzte, Viehinspektoren) amtlich und gratis zuzustellen.

B e r n , den 15. Januar

1888.

Schweiz. Landwirthschaftsdepartement.

An sämmtliche Schweiz. Grenzthierärzte.

Nach Art. 87 der Vollziehungs-Verordnung betreffend polizeiliche Massregeln gegen Viehseuchen, vom 14. Oktober 1887, muH

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für aus dem Ausland einzuführende Thiere bei der Ankunft an der schweiz. Zollstätte ein Gesundheits- oderUrsprungsscheiin vorgewiesen werden, welcher höchstens 6 Tage vor diesem Zeitpunkte, ausgestellt worden ist und in weichern amtlich bezeugt wird, daß die Thiere aus einer seuchenfreien Gegend kommen, in welcher seit mindestens 4 0 Tagen kein Seuchenfall b e i d e r Esel, Maulthiere und Rindvieh individuell, für Kleinvieh dürfen sie kollektiv sein. In ähnlicher Weise wird durch Art. 100 der genannten Verordnung die Einfuhr von Fleisch und Fleischwaaren normirt.

Trotzdem nun die gegenwärtig zur Verwendung gelangenden ausländischen Gesundheitsscheine den vorerwähnten Bestimmungen nicht durchwegs entsprechen, weisen wir Sie an, d i e s e l b e n behufs Vermeidung von Verkehrsstörungen bis auf W e i t e r es n ich t z u b e a n s t a n d e n .

B e r n , den 15. Januar 1888.

Schweiz. Landwirthschaftsdepartement.

Bekanntmachung.

Die Auswanderungsagentur von Otto Stoer in Basel hat zu Anfang Juli 1887 auf das ihr vom Bundesrath ertheilte Patent verzichtet, und es wird ihr deßhalb auf den . gleichen Zeitpunkt des laufenden Jahres die hinterlegte Kaution von Fr. 40,000 zurückgestellt werden, sofern das unterzeichnete Departement bis zum 30. Juni 1888 keine Kenntniß von Ansprüchen erhält, welche nach Maßgabe des Bundesgesetzes betreffend den Geschäftsbetrieb von Auswanderungsagenturen von Behörden, Auswanderern oder den Rechtsnachfolgern von solchen gegen die genannte Agentur geltend gemacht werden wollen.

B e r n , den 20. Januar 1888.

Schweiz. Departement des Auswärtigen :

Abtheilung

Auswanderungswesen.

IM

Zur Notiz.

Um einer unrichtigen Auslegung des im Bundesblatt vom 24. dies publizirten Bundesgesetzes betreffend Abänderung des Zolltarifgesetzes mit Bezug auf Position. 216 vorzubeugen, wird hiemit aufmerksam gemacht, daß der Zoll für Getreide, Reis, Mais und Hülsenfrücht unverändert bleibt (30 Rappen per 100 Kilogramm) und daß der Ansatz von Fr. 2. 50 nur die Mühlenfabrikate : geschrotene, geschälte, gespaltene Körner, Graupe, Gries (Gries aus Hartweizen ausgenommen), Grütze, Mehl von Getreide, Mais, Reis und Hülsenfrüchten betrifft.

Die Worte ,.Getreide, Mais, Reis, Hülsenfrüchte" vor der Position 216 bedeuten bloß den Titel der Waarengruppe (Positionen 215--218 des Tarifs), wie z. B. die Worte ,,Tabak" vor Position 239 und 240, .,Garnett vor Position 281 und 28'2, ,,Gewebe" vor 286 und 287, u. s. w.

B e i - n , den 29. Dezember 1887.

Eidg. Zolldepartement.

Bekanntmachung.

In weiterer Ausführung des Bundesgesetzes betreffend gebrannt Wasser und gemäß den Bundesrathsbeschlüssen vom 1. und 15. November wird auf allen vom 1. Dezember 1887 au eingerührten, mit oder ans Alkohol hergestellten pharmazeutischen Produkten mu! Dro guerien, ferner für die Alkohol enthaltenden Partii merien und kosmetischen Mittel wie z. B. Kölnisches Wasser, Eau de Botot, Brillantine, Kopfwaschwasser, Münzengeist (alcool (le menthe) u. s.w. u. s. w.

gleichwie für die Qualitätsspirituosen nebst dem tarifgemäßen Eingangszoll eine feste Monopolgebühr von Fr. 80 per Meterzentner brutto erhoben worden.

Die Importeure von pharmazeutischen Produkten, Droguerien, Parfümerien und kosmetischen Mitteln haben daher bei Vermeidung von Strafe wegen Widerhandlung gegen das Alkoholgesetz, in den Zolldeklarationen jeweilen genau anzugeben, ob der Inhalt einer Sendung aus Spirituosen resp. mit Alkohol fabrizirten Produkten bestehe, welch' letztere bei gemischten Sendungen separat zu deklariren sind.

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Aufden nämlichen Zeitpunkt fallen die für einige schweizerische Parfümeriefabriken ertheilten Bewilligungen zur Einfuhr von relativ denaturirtem Alkohol dahin. Bezüglich" der Rückvergütung des Monopolgewinnes für exportirte, flüssige, spirituöse Erzeugnisse der genannten Fabrikationsbrauchen ist das Reglement vom 4. November 1887 (Bundesblatt, Bd. IV, S. 225) maßgebend, bezüglich deren Vollziehung auf die heutige amtliche Bekanntmachung des unterzeichneten Departements verwiesen wird.

B o r n , den 18. November 1887.

Eidg. Finanz- und Zolldepartement.

Internationale Kunstausstellung in München.

Zufolge Mittheilung der k. bayerischen Gesandtschaft wird vom 1. Juni bis Ende Oktober 1888 in München die I I I . internationale Kunstausstellung (Jubiläumsausstellung) stattfinden, an welcher Kunstwerke aller Länder aus den Gebieten der Malerei, Skulptur, Architektur, der zeichnenden und vervielfältigenden Künste, sowie Werke der Kleinkunst, zugelassen werden.

Ausgeschlossen bleiben : Copien (mit Ausnahme von Zeichnungen etc. für den Stich), Photographien und auf mechanischem Wege erzeugte Werke, sodann Kunstwerke jeder Gattung, welche in einer Münchener internationalen Ausstellung schon einmal zur Ausstellung gelangten.

Die Ausstellung setzt sich zusammen aus Kollektiv-Ausstellungen einzelner Staaten oder Staatengruppen.

Der Termin für die Anmeldung der Kunstwerke ist festgesetzt bis 15. März.

Programm, Statuten, welche zu Händen der Aussteller alle nähern Angaben enthalten, sowie Anmeldungsformulare können heim unterzeichneten Departement erhoben werden.

B e r n , den K). Dezember J887.

Eidg. Departement des Innern.

Reproduzirt im J a n u a r 1888.

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Inhalt des schweizerischen Handelsamtsblattes; No 5, vom 12. Januar 1888.

Abhanden gekommene Werthtitel. Handelsregister. Emissionsbanken. Bilanzen von Versicherungsgesellschaften. Unfallstatistik.

Schweiz. Konsulate. Schweiz. Ausfuhr nach den Vereinigten Staaten von Nordamerika. Eisenbahnen: Simplon. Milchindustrie: Schweiz.

Tabakindustrie : Schweiz. Handels- und Schifffahrtsvertrag zwischen Italien und Oesterreich-Ungarn. Handelsverträge. Zollwesen des Auslandes. Ausstellungen. Brückenzoll in Chiasso. Italienische Käse und schweizerische Konkurrenz. Internationale PhylloxeraKonvention. Wein- und Spirituosenfälschung. Handelsmuseen. Goldund Silberwaarenkontrole : Frankreich. Maß und Gewicht: Deutschland. Natürliche und künstliche Weinproduktion : Frankreich.

Gesundheitsschädliche Farben. Baumwollindustrie : Deutschland.

Handelskammern im Auslande.

As 6, vom 14. Januar 1888.

Abhanden gekommene Werthtitel. Handelsregister. Fabrik marken. Bundesrathsverhandlungen: Phylloxéra, Zollwesen. Zollwesen : Schweiz. Italienischer Zolltarif. Telephon : Schweiz. Konservenindustrie : Schweiz. Handelsverträge. Handelspolitisches. Zollwesen des Auslandes. Ausstellungen: Paris, Melbourne. Aus Wanderung : Italien. Postsparkassen. Italienische Eisenbahnen.

Situation ausländischer Banken.

A» 7, vom 17. Januar 1888.

Abhanden gekommene Werthtitel. Handelsregister. Emissions banken. Bekanntmachungen: Schweiz. Zolltarif, Post. Uebersee ische Anstellungen. Handelsverträge. Ausstellungen.

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21.01.1888

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